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DE202008002094U9 - Vorrichtung zum Bearbeiten von Verpackungselementen - Google Patents

Vorrichtung zum Bearbeiten von Verpackungselementen Download PDF

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DE202008002094U9
DE202008002094U9 DE200820002094 DE202008002094U DE202008002094U9 DE 202008002094 U9 DE202008002094 U9 DE 202008002094U9 DE 200820002094 DE200820002094 DE 200820002094 DE 202008002094 U DE202008002094 U DE 202008002094U DE 202008002094 U9 DE202008002094 U9 DE 202008002094U9
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B61/00Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages
    • B65B61/02Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages for perforating, scoring, slitting, or applying code or date marks on material prior to packaging
    • B65B61/025Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages for perforating, scoring, slitting, or applying code or date marks on material prior to packaging for applying, e.g. printing, code or date marks on material prior to packaging

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Abstract

Vorrichtung (1) zum Bearbeiten von Verpackungselementen (4),
– mit einer Transporteinrichtung (7) zum Transportieren der Verpackungselemente (4) von einer Ausgangsposition (8) in eine Endposition (9), und
– mit einer Bearbeitungseinrichtung (12) zum Herstellen und/oder Anbringen einer RFID-Funktionalität (3, 17; 18, 19) auf jedem Verpackungselement (4).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bearbeiten von Verpackungselementen.
  • Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, Verpackungen mit einer RFID-Funktionalität zu versehen. RFID steht dabei für Radio Frequency Identification und bezeichnet ein Verfahren zur berührungslosen Identifizierung von Gegenständen mittels Hochfrequenz-Datenübertragung. RFID bildet dabei eine einfache Kommunikationsschnittstelle zwischen einer Sende-/Leseeinheit und der Verpackung. Diese Schnittstelle kann dazu genutzt werden, an verschiedenen Stellen der Handelskette Informationen zwischen der Verpackung und einer Datenbank auszutauschen. Vorteilhaft ist dabei, daß ein RFID-Etikett (anders als ein Barcode-Etikett) auch mehrfach beschrieben werden kann und elektronische Information mit- und weiterführen kann. Auf diese Weise können Datensätze auf der Verpackung erzeugt werden, welche eine sichere Rückverfolgung der Ware zulassen.
  • Unter den Schlagwörtern „Intelligente Verpackungen", „Fälschungssicherheit" und „Rückverfolgbarkeit" wird RFID sehr häufig als eine Methode beschrieben, mit der Verpackungen und insbesondere Faltschachteln mit einer Zusatzfunktionalität versehen werden können. Beispielsweise ist es bekannt, RFID-Etiketten auf Pharmaverpackungen anzubringen, um Fälschungen von Medikamenten zu erkennen.
  • Bislang wird RFID auf Verpackungen allerdings nur derart angewendet, daß Etiketten auf die Verpackung aufgeklebt oder in diese hineingeklebt werden. Der Zeitpunkt und die Art und Weise des Anbringens von RFID-Etiketten auf den Verpackungen ist dabei zumeist nicht geeignet, Fälschungen sicher auszuschließen.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Technologie bereitzustellen, welche die Fälschungssicherheit gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen verbessert.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Bearbeiten von Verpackungselementen umfaßt eine Transporteinrichtung zum Transportieren der Verpackungselemente von einer Ausgangsposition in eine Endposition und eine Bearbeitungseinrichtung zum Herstellen und/oder Anbringen einer RFID-Funktionalität auf jedem Verpackungselement.
  • Das Bearbeiten der Verpackungselemente erfolgt dabei vorzugsweise während deren Herstellung. Mit anderen Worten sind die Verpackungselemente noch nicht fertiggestellt, wenn die Bearbeitung, also das Herstellen und/oder Anbringen der RFID-Funktionalität, erfolgt.
  • Anstelle der RFID-Funktionalität zum berührungslosen Identifizieren kann die Erfindung jedoch auch im Zusammenhang mit anderen Funktionalitäten zum berührungslosen Identifizieren bzw. mit Funktionalitäten für andere Zwecke, beispielsweise Datenspeicherung, Kennzeichnung und/oder Kommunikation, angewendet werden.
  • Die vorliegende Erfindung erlaubt es, eine RFID-Funktionalität auf Verpackungen, insbesondere auf Pharmafaltschachtelen, unter Einbeziehung der Verpackungsoberflächen zu erzeugen und wahlweise auf diese Verpackungen auch RFID-Etiketten auf- bzw. einzukleben. Eine hohe Fälschungssicherheit ergibt sich insbesondere dadurch, daß die RFID-Funktionalität unter Einbeziehung der Verpackungsoberfläche erzeugt wird.
  • Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung ausgebildet zum Erzeugen einer RFID-Funktionalität auf Verpackungselementen, die aus einem Papier- oder Pappmaterial bestehen, insbesondere auf Faltschachteln. Die Erfindung kann jedoch auch im Zusammenhang mit Verpackungen aus anderen Materialien angewendet werden, solange diese eine geeignete Montageoberfläche zur Verfügung stellen.
  • Mit Hilfe der Erfindung wird eine RFID-Funktionalität bereits während der Herstellung der Verpackung erzeugt. Dadurch wird eine sehr hohe Rückverfolgbarkeit der Verpackungen erreicht. Dies kann – insbesondere innerhalb gesicherter Prozeßketten im Pharmahandel – zum Schutz vor Fälschungen genutzt werden.
  • Mit Hilfe der Erfindung wird es erstmals möglich, auf einer einzigen Produktionsplattform sämtliche bekannten Varianten von RFID-Funktionalität auf Verpackungselementen, insbesondere Faltschachteln, zu erzeugen. Besonders geeignet ist die erfindungsgemäße Vorrichtung für die Herstellung von Pharmaverpackungen mit RFID-Funktionalität sowie für die Herstellung von Verpackungen für andere Waren, beispielsweise Lebensmitteln oder Parfüm. Wird die Erfindung bei der Herstellung von Faltschachteln eingesetzt, kann sie ohne weiteres in den bestehenden Produktionsprozeß integriert werden, insbesondere als Zwischenschritt zwischen dem Schritt des Stanzens der einzelnen Faltschachtelnutzen und dem Schritt des Faltens und Klebens der Faltschachtelnutzen. Dieses vergleichsweise spätes Applizieren der RFID-Funktionalität in der Prozeßkette gewährleistet eine geringstmögliche Gefährdung der Funktionstüchtigkeit der RFID-Funktionalität, beispielsweise durch mechanische oder sonstige Beanspruchung durch die übrigen Herstellungsschritte.
  • Die Transporteinrichtung ist dabei vorzugsweise derart ausgeführt, daß einzelne Verpackungselemente getrennt voneinander transportiert werden. Die RFID-Funktionalität wird also nicht auf ein kontinuierlich durch die Vorrichtung bewegtes Trägersubstrat (Trägersubstratband) oder dergleichen aufgebracht.
  • Die Bearbeitungseinrichtung und die Transporteinrichtung sind vorzugsweise derart ausgebildet, daß die Verpackungselemente während der Bearbeitung transportiert werden. Die Herstellung und/oder Anbringen der RFID-Funktionalität auf den einzelnen Verpackungselemente erfolgt in einem kontinuierlichen Prozeß während des Durchlaufens der Vorrichtung. Mit anderen Worten erfolgt das Bearbeiten, also das Herstellen und/oder Anbringen der RFID-Funktionalität vorzugsweise während des Transportvorganges. Das Bearbeiten kann dabei an dem sich bewegenden Verpackungselement erfolgen. Alternativ dazu erfolgt das Bearbeiten an einzelnen Bearbeitungsstationen, an denen die Verpackungselemente für einen bestimmten Zeitraum verweilen (diskontinuierlicher Prozess).
  • Die Bearbeitungseinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorzugsweise ausgebildet zum Herstellen einer mechanischen Verbindung zwischen einem vorzugsweise jedem Verpackungselement einzeln zugeführten ersten Elektronikelement einerseits und dem Verpackungselement andererseits sowie zum Herstellen einer galvanischen oder kontaktlosen Verbindung zwischen dem ersten Elektronikelement und einem auf dem Verpackungselement angeordneten zweiten Elektronikelement. Dabei handelt es sich bei dem ersten Elektronikelement vorzugsweise um ein Halbleiterbauelement, insbesondere ein RFID-Halbleiterbauelement, und bei dem zweiten Elektronikelement um eine Antenne, vorzugsweise eine auf dem Verpackungselement aufgedruckte Antenne. Beispielsweise wird bei dieser Prozeßvariante ein RFID-Chip, der in einem vorgelagerten Prozeß auf ein sogenanntes Strap (oder Interposer) montiert wurde, mit einer bereits auf dem Verpackungselement vorhandenen Antenne zu einem RFID-Transponder verbunden. Es wird mit anderen Worten eine RFID-Funktionalität erzeugt.
  • Die Bearbeitungseinrichtung ist vorzugsweise modular aufgebaut. Je nach Einsatzzweck können so Module zweckmäßig miteinander kombiniert werden. Die Bearbeitungseinrichtung umfaßt vorzugsweise ein Montagemodul, ausgebildet zum Positionieren des ersten Elektronikelements auf der Oberfläche des Verpackungselements. Das Montagemodul weist hierzu vorzugsweise eine Interposer-Montageeinheit auf.
  • Die Bearbeitungseinrichtung umfaßt vorzugsweise ein Spendermodul, ausgebildet zum Aufbringen einer Schutzfolie oder dergleichen auf das erste Elektronikelement und/oder das Verpackungselement und/oder zum Aufbringen eines Chipmoduls oder dergleichen oder einer vorgefertigten RFID- Funktionalität auf die Oberfläche des Verpackungselements. Das Spendermodul weist hierzu vorzugsweise einen Etikettenspender, insbesondere einen Klebeetikettenspender auf.
  • Die Bearbeitungseinrichtung umfaßt vorzugsweise ein Laminiermodul, ausgebildet zum Fixieren des ersten Elektronikelements bzw. des Chipmoduls oder dergleichen auf dem Verpackungselement durch einen Laminiervorgang.
  • Als ganz besonders vorteilhaft hat sich eine Ausführungsform der Erfindung erwiesen, bei der die Bearbeitungseinrichtung darüber hinaus ausgebildet ist zum Herstellen einer mechanischen Verbindung zwischen einer vorgefertigten RFID-Funktionalität und dem Verpackungselement. Beispielsweise wird ein bereits vorgefertigter RFID-Transponder auf ein Verpackungselement aufgeklebt. Mit anderen Worten wird eine RFID-Funktionalität auf der Verpackung angebracht. Hierzu dient vorzugsweise das Spendermodul.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in den heutigen Herstellungsprozeß von Verpackungselementen, insbesondere von Faltschachteln, derart integriert werden, daß alle bekannten Prozesse und Maschinen zur Herstellung dieser Verpackungselemente unverändert weiterverwendet werden können. Die RFID-Funktionalität kann erzeugt werden, ohne daß bestehende Vorrichtungen verändert werden müssen. Es ist lediglich eine Erweiterung des Herstellungsprozesses durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung erforderlich.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend näher erläutert. Hierbei zeigt die einzige Figur eine schematische Darstellung einer Vorrichtung 1 für die Bearbeitung von Faltschachteln 2 für die Pharmaindustrie. Die Figur zeigt die Erfindung lediglich schematisch und mit ihren wesentlichen Bestandteilen.
  • Die Vorrichtung 1 ist dabei Teil der Prozeßkette bei der Herstellung der Faltschachteln 2 und dient dazu, die Faltschachteln 2 mit einer RFID-Funktionalität zu versehen. Dabei kann es sich um Hochfrequenz(HF)-RFID-Funktionalität (mit einer Arbeitsfrequenz von beispielsweise 13,56 MHz) oder um eine Ultrahochfrequenz(UHF)-RFID-Funktionalität (mit einer Arbeitsfrequenz im Bereich von beispielsweise 860 bis 950 MHz) handeln.
  • Bei der Herstellung der Faltschachteln 2 werden zunächst elektrisch leitfähige Antennenstrukturen 3 mit Hilfe geeigneter Druckmaschinen auf einen Faltschachtelbogen aufgedruckt, beispielsweise unter Verwendung von Silberleitpaste. Der Faltschachtelbogen wird dann mit Hilfe eines Stanzprozesses in eine Anzahl von einzelnen Faltschachtelnutzen 4 zerteilt. Die vereinzelten Faltschachtelnutzen 4 werden dann der Vorrichtung 1 über einen eingangsseitigen Anleger 5 als Stapel 6 zugeführt.
  • Von diesem Stapel 6 werden nacheinander einzelne Faltschachtelnutzen 4 aufgenommen und mit Hilfe einer Transporteinrichtung 7 von einer Ausgangsposition 8 in eine Endposition 9 durch die Vorrichtung 1 hindurch bewegt. In der Endposition 9 ist ein ausgangsseitiger Anleger 10 vorgesehen, in dem die bearbeiteten Faltschachtelnutzen 4 in Form eines Stapels 11 abgelegt werden. Bei der Transporteinrichtung 7 handelt es sich beispielsweise um ein Trägerband mit seitlichen Greifern, welche die einzelnen Faltschachtelnutzen 4 halten.
  • Neben der Transporteinrichtung 7 mit den beiden Anlegern 5, 10 umfaßt die Vorrichtung 1 eine Bearbeitungseinrichtung 12 zum Herstellen und/oder Anbringen einer RFID-Funktionalität auf den Faltschachteln 2 während des Transportvorgangs. Die Bearbeitungseinrichtung 12 umfaßt eine Anzahl von Bearbeitungsmodulen, nämlich ein Montagemodul 13, ein Spendermodul 14 und ein Laminiermodul 15. Die Bearbeitungsmodule sind in der Vorrichtung 1 derart positioniert, daß beginnend von der Ausgangsposition 8 in Prozeßrichtung 16 zunächst das Montagemodul 13, dann das Spendermodul 14 und abschließend das Laminiermodul 15 angeordnet sind. Die Transporteinrichtung 7 ist derart ausgeführt, daß die einzelnen Faltschachtelnutzen 4 in der Vorrichtung 1 in Prozeßrichtung 16 unter den Bearbeitungsmodulen 13, 14, 15 entlanggeführt werden. Je nach Einsatz der Bearbeitungsmodule können mit der Vorrichtung 1 verschiedene Arten von RFID-Funktionalitäten verwirklicht werden. Nachfolgend sind drei Arten näher beschrieben.
  • Beispiel 1:
  • Das Montagemodul 13 umfaßt eine Interposer-Montageeinheit und ist ausgebildet zum Positionieren eines RFID-Interposers (Strap) 17 auf der Oberfläche des Faltschachtelnutzens 4. Hierzu wird der bereitgestellte Interposer 17 in geeigneter Weise auf die Oberfläche des Faltschachtelnutzens 4, genauer gesagt auf die bereits auf dem Faltschachtelnutzen 4 aufgedruckte Antenne 3 montiert. Zu diesem Zweck wird die Interposer-Montageeinheit mit vorgefertigten Interposer-Rollen beladen. Die Interposer werden von dem Rollenband vereinzelt und auf den Faltschachtelnutzen montiert. Qualitativ minderwertige Interposer werden dabei aussortiert.
  • Der Interposer 17 liegt dann in seiner Kontaktierungsposition auf der Antenne 3 auf. Zur Bildung eines fertigen RFID-Transponders müssen lediglich noch die Kontaktanschlüsse von Antenne 3 und Interposer 17 elektrisch verbunden werden. Alternativ kann der Interposer 17 in der Nähe der Antenne 3 montiert werden und über eine kontaktlose Verbindung mit der Antenne 3 einen RFID-Transponder ausbilden.
  • Nach dieser Kontaktierung kann der RFID-Transponder 3, 17 mit einer Schutzfolie überdeckt werden. Hierzu dient das entsprechend ausgebildete Spendermodul 14. Die Schutzfolie schützt den montierten Interposer einschließlich Halbleiterbauelement vor Feuchtigkeit, Verschmutzung, Berührung usw.
  • In einem nächsten Schritt wird dann mit Hilfe des Laminiermoduls 15 eine sichere elektrische Verbindung zwischen den Kontaktanschlüssen der Antenne 3 und den Kontaktanschlüssen des Interposers 17 hergestellt. Zugleich wird durch das Laminieren, beispielweise in Form einer Kaltlamination, eine dauerhafte mechanische Verbindung zwischen dem Interposer 17 und dem Faltschachtelnutzen 4 erreicht. Das Laminieren dient zugleich dem Schutz des erzeugten RFID-Transponders 3, 17 bei der Weiterverarbeitung des Faltschachtelnutzens 4 in dessen Herstellungsprozeß.
  • Anstelle eines Interposers 17 kann unter Verwendung einer entsprechend angepaßten Montageeinheit 13 auch ein RFID-Chip (als sogenannter Direktchip) unmittelbar vom Wafer direkt auf die Antenne 3 appliziert werden (sogenannte Direktchipmontage).
  • Im Ergebnis liegt ein Faltschachtelnutzen 4 mit einem funktionstüchtigen RFID-Transponder 3, 17 vor, der in einer nachfolgenden Falt- und Klebemaschine weiterverarbeitet werden kann. Die RFID-Funktionalität ist untrennbar mit der Faltschachtel 4 verbunden ist und kann daher auch nur mit hohem Aufwand gefälscht werden.
  • Beispiel 2:
  • In dieser Nutzungsvariante der Vorrichtung 1 werden der Bearbeitungseinrichtung 12 Faltschachtelnutzen 4 zugeführt, die zuvor mit einer sogenannten Boosterantenne 18 bedruckt wurden. Dabei handelt es sich um eine Antenne mit erhöhter Reichweite.
  • Mit Hilfe des Spendermoduls 14 werden dann bereitgestellte Chipmodule 19 auf die Oberfläche des Faltschachtelnutzens 4 aufgebracht, wobei jedes Chipmodul 19 einen RFID-Chip aufweist. Das Spendermodul 14 weist hierfür einen Klebeetikettenspender auf. Es kommt hierbei im Gegensatz zu dem ersten Beispiel nicht auf eine exakte Positionierung der Chipmodule 19 an, da diese nicht über galvanische Kontakte mit den Antennen 18 verbunden werden müssen. Die elektrische Kontaktierung der Antenne 18 erfolgt statt dessen kontaktlos durch elektromagnetische Ankopplung. Es ist daher lediglich eine mechanische Fixierung erforderlich, die mit Hilfe des Laminiermoduls 15 erfolgt. Im Ergebnis liegt ein Faltschachtelnutzen 4 mit einem elektromagnetisch koppelndem Chipmodul 19 vor, der wiederum in einer nachfolgenden Falt- und Klebemaschine weiterverarbeitet werden kann. Die Antenne 18 ist dabei untrennbar mit der Faltschachtel 2 verbunden, während das Chipmodul 19 als Klebeetikett nur mechanisch fixiert ist.
  • Beispiel 3:
  • In diesem Fall wird die RFID-Funktionalität auf dem Faltschachtelnutzen 4 dadurch erzeugt, daß mit Hilfe des Spendermoduls 14 auf die Oberfläche jedes Faltschachtelnutzens 4 ein bereitgestelltes fertiges RFID-Klebeetikett (nicht abgebildet) aufgespendet wird. Das fertige RFID-Klebeetikett umfaßt dabei bereits einen vollständigen Transponder mit Antenne und RFID-Chip. Das Spendermodul 14 weist zu diesem Zweck wiederum einen Klebeetikettenspender auf.
  • Diese Variante ist besonders geeignet für Hochfrequenz-RFID-Funktionalität, da HF-Spulenantennen drucktechnisch schwieriger herstellbar sind als UHF-Antennen. Gleichzeitig kann diese Variante aber auch für die Erzeugung von UHF-RFID-Funktionalität dienen, wenn entsprechend ein UHF-Klebeetikett aufgespendet wird.
  • Das geschilderte Ausführungsbeispiel ist nicht auf die Bearbeitung von Faltschachtelnutzen 4 beschränkt. Es kann mit beliebigen Verpackungsnutzen eingesetzt werden.
  • Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Faltschachtel
    3
    Antenne
    4
    Faltschachtelnutzen
    5
    eingangsseitiger Anleger
    6
    eingangsseitiger Stapel
    7
    Transporteinrichtung
    8
    Ausgangsposition
    9
    Endposition
    10
    ausgangsseitiger Anleger
    11
    ausgangsseitiger Stapel
    12
    Bearbeitungseinrichtung
    13
    Montagemodul
    14
    Spendermodul
    15
    Laminiermodul
    16
    Prozeßrichtung
    17
    Interposer
    18
    Antenne
    19
    Chipmodul

Claims (11)

  1. Vorrichtung (1) zum Bearbeiten von Verpackungselementen (4), – mit einer Transporteinrichtung (7) zum Transportieren der Verpackungselemente (4) von einer Ausgangsposition (8) in eine Endposition (9), und – mit einer Bearbeitungseinrichtung (12) zum Herstellen und/oder Anbringen einer RFID-Funktionalität (3, 17; 18, 19) auf jedem Verpackungselement (4).
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei die Verpackungselemente (4) aus einem Papier- oder Pappmaterial bestehen, es sich insbesondere um Faltschachteln handelt.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Transporteinrichtung (7) derart ausgeführt ist, daß einzelne Verpackungselemente (4) getrennt voneinander transportiert werden.
  4. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Bearbeitungseinrichtung (12) und die Transporteinrichtung (7) derart ausgebildet sind, daß die Verpackungselemente (4) während der Bearbeitung transportiert werden.
  5. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Bearbeitungseinrichtung (12) ausgebildet ist – zum Herstellen einer mechanischen Verbindung zwischen einem dem Verpackungselement (4) zugeführten ersten Elektronikelement (17; 19) und dem Verpackungselement (4) und – zum Herstellen einer galvanischen oder kontaktlosen Verbindung zwischen dem ersten Elektronikelement (17; 19) und einem auf dem Verpackungselement (4) angeordneten zweiten Elektronikelement (3; 18).
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, wobei das erste Elektronikelement (17; 19) ein Halbleiterbauelement umfaßt, vorzugsweise ein RFID-Halbleiterbauelement, insbesondere in Form eines Interposers, eines Direktchips oder eines Chipmoduls.
  7. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5 oder 6, wobei das zweite Elektronikelement (3; 18) eine Antenne, vorzugsweise eine auf dem Verpackungselement (4) aufgedruckte Antenne, umfaßt.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Bearbeitungseinrichtung (12) ausgebildet ist zum Herstellen einer mechanischen Verbindung zwischen einer vorgefertigten RFID-Funktionalität und dem Verpackungselement (4).
  9. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, wobei die Bearbeitungseinrichtung (12) ein Montagemodul (13) umfaßt zum Positionieren des ersten Elektronikelements (17; 19) auf der Oberfläche des Verpackungselements (4), wobei das Montagemodul (13) vorzugsweise eine Interposer- oder Direktchip-Montageeinheit umfaßt.
  10. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, wobei die Bearbeitungseinrichtung (12) ein Spendermodul (14) umfaßt – zum Aufbringen einer Schutzfolie oder dergleichen auf das erste Elektronikelement (17) und/oder das Verpackungselement (4) und/oder – zum Aufbringen eines Chipmoduls (19) oder dergleichen oder einer vorgefertigten RFID-Funktionalität auf die Oberfläche des Verpackungselements (4), wobei das Spendermodul (14) vorzugsweise einen Etikettenspender, insbesondere einen Klebeetikettenspender umfaßt.
  11. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 10, wobei die Bearbeitungseinrichtung (12) ein Laminiermodul (15) umfaßt zur Fixierung des ersten Elektronikelements (18) bzw. des Chipmoduls (19) oder dergleichen auf dem Verpackungselement (4).
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