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Die
Erfindung betrifft einen Futtermischwagen zum Füttern von Tieren, wie z. B.
Kühen,
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Die
EP 0 739 161 offenbart eine
Fütterungsvorrichtung
zum Füttern
von Tieren, wie z. B. Kühen. Die
Fütterungsvorrichtung
umfasst einen Futtermischwagen mit einem Behälter für Futter, der auf einem autonomen
Fahrzeug angeordnet ist, das in der Lage ist, selbständig seinen
Weg innerhalb des Stalles sowie von und zu den Stellen zu finden,
an denen sich ein Futtervorrat befindet. In dem Behälter sind Schnecken
angeordnet, um in dem Behälter
Futter zu mischen und aus dem Behälter Futter zuzuführen.
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Die
US 4,444,509 offenbart eine
stationäre Fütterungsvorrichtung
zum Füttern
von Tieren, wie z. B. Kühen.
Die Fütterungsvorrichtung
umfasst einen zylindrischen Behälter,
der an seiner Innenseite mit einem sich wendelförmig erstreckenden Profilabschnitt
zum Mischen von in dem Behälter
befindlichem Futter versehen ist. Der zylindrische Behälter ist
um seine Mittelachse drehbar. Zum Ausleiten von Futter aus dem Behälter ist
eine Schnecke vorgesehen.
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Ein
Nachteil der bekannten Fütterungsvorrichtungen
besteht darin, dass die zum Ausleiten des Futters aus dem Behälter verwendete
Schnecke eine teure und komplizierte Konstruktion zur Folge hat.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Futtermischwagen
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Futtermischwagen nach Anspruch 1 gelöst.
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Der
Futtermischwagen nach Anspruch 1 hat einen drehbaren zylindrischen
Behälter.
Dieser Futtermischwagen eignet sich zum Mischen von Futter.
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Vorzugsweise
hat der Behälter
eine Arbeitsposition zum Aufnehmen und/oder Mischen von Futter und
eine Entladeposition zum Entladen des Futters. Der Behälter wird
durch Kippen des Behälters um
eine Kippachse zwischen der Arbeitsposition und der Entladeposition
verschwenkt. Vorzugsweise ist die Entladeposition so gewählt, dass
bei in der Entladeposition befindlichem Behälter die Schwerkraft zum Entladen
des Futters beiträgt.
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Die
Entladeposition kann so gewählt
sein, dass das Futter in der Entladeposition durch die Wirkung der
Schwerkraft aus dem Behälter
gleitet.
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Der
Behälter
des Futtermischwagens kann auch eine Mehrzahl von Entladepositionen
aufweisen, beispielsweise eine erste Entladeposition, in der das
Futter auf der linken Seite des Futtermischwagens entladen wird,
und eine zweite Entladeposition, in der das Futter auf der rechten
Seite des Futtermischwagens entladen wird. Der Futtermischwagen kann
auch eine Mehrzahl von Arbeitspo sitionen aufweisen. Es ist darauf
hinzuweisen, dass jeder der Begriffe Arbeitsposition und Entladeposition
nicht nur eine einzelne Position umfassen kann, sondern auch einen
Arbeitspositionsbereich bzw. einen Entladepositionsbereich.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
erstreckt sich die Kippachse der Verbindung zwischen dem autonomen
Fahrzeug und dem Behälter
im wesentlichen senkrecht zur Mittelachse des Behälters. Bei
einer vorteilhaften Abwandlung erstreckt sich die Kippachse im wesentlichen
in der Hauptfahrtrichtung des autonomen Fahrzeugs. Die Hauptfahrtrichtung ist
die Richtung, in der sich das autonome Fahrzeug geradeaus nach vorn
bewegt. In diesem Fall liegt die Mittelachse des Behälters in
einer vertikalen Ebene, die sich im wesentlichen senkrecht zur Kippachse
erstreckt.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsform
wird dadurch erzielt, dass der Behälter an einem der axialen Enden
eine Öffnung
zum Befüllen
und Entleeren des Behälters
aufweist, wobei die Arbeitsposition des Behälters so gewählt ist,
dass die Mittelachse des Behälters
dann vertikal ausgerichtet ist, wobei das axiale Ende des Behälters, in
dem die Öffnung
ausgebildet ist, an der Oberseite angeordnet ist. Wenn sich der
Behälter
in der Arbeitsposition befindet, kann sich der Behälter drehen
und so das darin befindliche Futter mischen, ohne dass das Futter
aus dem Behälter herausfällt, und
ohne dass ein Schließen
der Öffnung erforderlich
wäre. Die
Entladeposition kann dann so gewählt
werden, dass die Mittelachse des Behälters in der Entladeposition
um mehr als 90 Grad relativ zur Vertikalen gekippt wird. Vorteilhafterweise
kann der Behälter
in zwei entgegengesetzte Richtungen, vorzugsweise seitwärts, um
mehr als 90° relativ
zur Vertikalen gekippt werden. Infolgedessen sind keine zusätzlichen
Entladevorrichtungen, wie z. B. ein Querförderband, erforderlich, um
Futter und dergleichen auf einer Seite (oder zwei Seiten) des Fahrzeugs
abzuladen. Außerdem
kann das Fahrzeug auf diese Weise Futter außerhalb seiner eigenen Bewegungsrichtung
abladen, was im Hinblick auf eine Verunreinigung oder Beschädigung des
Futters von Vorteil ist, und Futter während der Fahrt abladen, wodurch
die Effizienz verbessert wird.
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Es
ist eine drehbare und/oder einstellbare Kippachse vorgesehen. Dadurch
ist eine größere Flexibilität hinsichtlich
der zu wählenden
Arbeitsposition(en) und/oder Entladeposition(en) gewährleistet.
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Alternativ
zum Entladen durch Kippen des Behälters oder zusätzlich dazu
kann das Entladen auch mit Hilfe einer Schnecke oder eines Förderbandes
erfolgen.
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Vorteilhafterweise
umfasst die Vorrichtung ein Gehäuse
für den
drehbaren Behälter,
wobei das Gehäuse
nicht drehbar ist, sondern auf Wunsch relativ zu dem Fahrzeug gekippt
werden kann.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist ein Profilabschnitt an der Innenwand des Behälters angeordnet, wobei der
Profilabschnitt aus der Innenwand des Behälters heraussteht. Der Profilabschnitt erstreckt
sich vorzugsweise wendelförmig.
Durch Drehen eines an der Innenwand einen Profilabschnitt aufweisenden
Behälters
wird die Durchmischung des Futters in dem Behälter verbessert. Außerdem wird beim
Mischen des Futters in einem bekannten Behälter, der mit einer Schnecke
versehen ist, das Futter gegen die Wand des Behälters gedrückt. Dies führt zu einer beträchtlichen
Abnutzung sowohl der Innenwand des Behälters als auch der zum Mischen
verwendeten Schnecke. Die Verwendung eines Behälters mit einem Profilabschnitt
an der Innenwand ist mit geringerem Verschleiß verbunden.
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Der
sich wendelförmig
erstreckende Profilabschnitt kann auch dazu dienen, eine gleichmäßige Entladung
des Futters aus dem Behälter
zu erzielen. Insbesondere wenn sich der Behälter in der Weise dreht, dass
die Steigung des sich wendelförmig
erstreckenden Profilabschnittes entgegengesetzt zur Fahrtrichtung
des autonomen Fahrzeugs wirkt, führt dies
in der Praxis zu einer sehr gleichmäßigen Entladung.
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Das
autonome Fahrzeug kann mit Rädern versehen
sein, die wahlweise Gleisketten aufweisen. Die Räder können dazu ausgelegt sein, über eine
Bodenoberfläche
zu fahren, das autonome Fahrzeug aber auch, wenn es an einer Schiene
aufgehängt
ist, an dieser Schiene entlangführen.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform
umfasst der Futtermischwagen auch einen Antrieb zum Antreiben mindestens
eines Rades, wobei der Antrieb einen Elektromotor für jedes
anzutreibende Rad aufweist. Dieser Elektromotor ist vorzugsweise
ein Servomotor, der direkt mit dem anzutreibenden Rad verbunden
ist. Dadurch wird eine einfache und robuste Konstruktion erzielt.
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Das
autonome Fahrzeug kann unbemannt fahren, aber auch ein selbstangetriebenes
Fahrzeug mit einem Fahrer oder einem Aufseher sein. Das autonome
Fahrzeug kann automatisch mit Hilfe von Leitvorrichtungen, Baken
oder Sen soren geleitet werden. Eine Steuerung mittels GPS ist ebenfalls möglich.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
umfasst der Futtermischwagen mindestens eine Wiegevorrichtung zum
Ermitteln der in dem Behälter
befindlichen Menge des Futters. Ein Ausgangssignal der Wiegevorrichtung
kann als Eingangssignal einer Steuerung des Futtermischwagens zugeführt werden,
wobei die Steuerung geeignet ist, einen oder mehrere der folgenden
Vorgänge
zu steuern: Kippen des Behälters,
Fahrgeschwindigkeit des Wagens, Rotationsrichtung des Behälters und
Drehzahl des Behälters
in Abhängigkeit
von der Zeit, in der sich die von der Wiegevorrichtung gemessene
Menge des Futters ändert.
Dadurch kann das Entladen und/oder die Entladegeschwindigkeit des
Futters gesteuert werden, weil die Steuerung die Entladegeschwindigkeit
auf der Basis einer gemessenen Änderung
der Futtermenge in dem Behälter
ermitteln und die Geschwindigkeit über das Kippen, die Rotationsrichtung und/oder
die Drehzahl des Behälters
oder mit Hilfe von oder in Kombination mit der Beeinflussung der Fahrgeschwindigkeit
des Wagens beeinflussen kann. Zur Erzielung einer oder mehrerer
solcher beeinflussenden Maßnahmen
kann die Steuerung Motoren oder andere Antriebsvorrichtungen des
Futtermischwagens steuern, die den Behälter und/oder den Wagen antreiben.
Zusätzlich
können
ferner ein Winkelmesser, ein Drehzahlmesser und/oder ein Geschwindigkeitsmesser
vorgesehen sein, um einen Winkel des Behälters, die Drehzahl des Behälters bzw.
die Geschwindigkeit des Wagens zu messen und diese Daten mit Hilfe
eines geeigneten Signals der Steuerung zuzuführen. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform
kann eine erste Winkeleinstellung zum Entladen auf der Basis eines
voraussichtlichen Parame ters, wie z. B. einer Kurve oder anderen
Relation zwischen dem Entladewinkel und der Ausströmgeschwindigkeit,
oder auf der Basis einer selbstlernenden Steuerung erfolgen, die
z. B. auf Daten von vorherigen Entladungen basiert.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
umfasst der Futtermischwagen ferner einen Schieber zum Verlagern
von Futter, das auf einer Fläche
liegt, über
die sich das autonome Fahrzeug bewegt. Dieser Schieber kann während der
Fahrt des autonomen Fahrzeugs das auf dem Boden liegende Futter
näher an
das Fressgitter schieben und/oder das Futter wieder über den
Boden verteilen.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist eine Detektionsvorrichtung vorhanden, um die Menge an Futter
zu ermitteln, die sich auf einer bestimmten Fläche außerhalb des Behälters befindet, und/oder
die Verteilung des Futters über
eine bestimmte Fläche
außerhalb
des Behälters
zu ermitteln. Eine solche Detektionsvorrichtung kann aus einer 3D-Kamera
oder einem Ultraschallsensor bestehen.
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Die
Erfindung sieht auch ein System zum Füttern von Tieren, wie z. B.
Kühen,
vor, wobei das System einen Futtermischwagen gemäß obiger Beschreibung sowie
eine Befüllstation
zum Befüllen
des Behälters
des Futtermischwagens, ein Vorratslager für mindestens eine Futtersorte
und einen Förderer zum
Fördern
mindestens einer Futtersorte von dem Vorratslager zu der Befüllstation
umfasst.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
umfasst das System ferner eine Schiene zum Leiten des autonomen Fahrzeugs.
In diesem Fall ist das autonome Fahrzeug vorzugsweise geeignet,
an der Schiene aufgehängt
zu werden. Die Befüllstation
kann z. B. mit einem Trichter zum Zuführen des Futters zu dem Fahrzeug
versehen sein.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
umfasst das autonome Fahrzeug eine oder mehrere aufladbare Batterien,
und die Befüllstation
umfasst eine Energiequelle zum Zuführen von Energie zu dem Futtermischwagen
zum Nachladen der aufladbaren Batterien.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
umfasst das erfindungsgemäße System
ferner eine Mischvorrichtung zum Mischen unterschiedlicher Arten
von Futter, bevor das Futter in den Behälter eingeleitet wird. Nachdem
es in den Behälter
eingeleitet worden ist, kann das Futter durch Drehen des Behälters um
seine Mittelachse zusätzlich
gemischt werden.
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Bei
einer möglichen
Ausführungsform
umfasst das erfindungsgemäße System
ferner einen Antriebsmechanismus zum Drehen des Behälters, wenn
sich der Futtermischwagen in der Befüllstation befindet. In diesem
Fall braucht der Futtermischwagen keinen Antrieb zum Drehen des
Behälters
zu umfassen.
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In
der Praxis kann es vorkommen, dass der Futtermischwagen jeweils
nur für
einen relativ kurzen Zeitraum an eine Energiequelle angeschlossen
ist (z. B. jeweils beim Befüllen
des Wagens in der Befüllstation,
wenn die Energiequelle dort angeordnet ist), wobei dieser Zeitraum
kürzer
ist als die erforderliche Ladezeit, um die Batterien vollständig oder
nahezu vollständig
aufzuladen. Dadurch wird bei jedem Laden den Batterien eine relativ
geringe Energiemenge zugeführt,
wonach Energie für
eine Last, wie z. B. Elektromotoren und/oder eine Steuervorrichtung
des Futtermischwagens, entnommen wird. Als Folge davon kann es zu
einer Degeneration einer oder mehrerer Batterien kommen, weil diese
von der elektrischen Energiequelle nicht oder zumindest nicht genügend nachgeladen
wurden, um einen Zustand der vollständigen Aufladung zu erzielen,
der bei manchen Batterietechnologien erforderlich sein mag, um eine
Degeneration der Batterie zu verhindern oder zumindest zu verringern.
Ein Beispiel für
Batterien, bei denen eine solche Degeneration auftreten kann, ist
eine Bleibatterie, wie z. B. eine Bleisulfat-Batterie. Bei solchen
Batterien kommt es während
des Betriebs in z. B. teilweise geladenem Zustand zu einer Ablagerung an
einer oder mehreren der Batterieplatten. Aufgrund der Ablagerung
kann es zu einer Degeneration der Batterien kommen.
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Wegen
dieses Problems umfasst der Futtermischwagen bei einer Ausführungsform
mindestens zwei aufladbare Batterien, eine Ladeverbindung zum Herstellen
einer elektrischen Verbindung zwischen dem Futtermischwagen und
einer Energiequelle, eine Ladevorrichtung zum Laden der Batterien,
eine Schaltvorrichtung zum Herstellen einer elektrischen Verbindung
zwischen einer der Batterien und einer Last, die von der entsprechenden
Batterie mit Energie zu versorgen ist, und zum Herstellen einer
elektrischen Verbindung zwischen einem Eingang der Ladevorrichtung
und einer anderen Batterie, sowie eine Steuervorrichtung, die geeignet
ist, die Schaltvorrichtung und/oder die Ladevorrichtung zu steuern,
um
- a) die Batterien mit Hilfe der Ladevorrichtung
zu laden, wenn die Ladeverbindung an die Energiequelle angeschlossen
ist;
- b) eine erste Batterie an die Last anzuschließen, um
der Last elektrische Energie zuzuführen;
- c) die Ladevorrichtung zu betätigen, um die zweite Batterie
zu laden, wobei die erste Batterie elektrische Energie an die Ladevorrichtung
liefert;
- d) nach Erfüllen
eines vorgegebenen Kriteriums die Schritte b) und c) zu wiederholen,
wobei in Schritt b) die zweite Batterie an die Last angeschlossen
ist, um der Last Energie zuzuführen, und
in Schritt c) die erste Batterie von der Ladevorrichtung aus der
zweiten Batterie geladen wird.
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Wenn
der Futtermischwagen an die elektrische Energiequelle angeschlossen
ist, werden die Batterien, eventuell über die Ladevorrichtung, von der
elektrischen Energiequelle aufgeladen oder nachgeladen. Um eine
weitere Aufladung einer Batterie zu erzielen, kann eine der Batterien
nach Aufladung oder Nachladung durch die Energiequelle über die
Ladevorrichtung von einer oder mehreren der anderen Batterien zusätzlich aufgeladen
werden. Der oben erwähnte
Schritt c) kann daher auch als Laden der zweiten Batterie mit Hilfe
der Ladevorrichtung aus der ersten Batterie beschrieben werden.
Die Batterie, die zusätzlich
aufgeladen werden kann (oben als zweite Batterie bezeichnet), wird
während dieses zusätzlichen
Aufladens vorzugsweise nicht zum Zuführen von Energie zu der Last
verwendet, um das weitere Aufladen zu erleichtern. Eine oder mehrere der übrigen Batterien
versorgen die Last mit Energie und/oder liefern die zum Aufladen
der zweiten Batterie benötigte
Energie. Beim oben genannten Beispiel der Bleisulfat-Batterie kann durch
weiteres Aufladen der entsprechenden Batterie ein Reinigen, beispielsweise
ein Ausbrennen, von Batterieplatten durchgeführt werden, wodurch die eventuell
entstandenen Ablagerungen zumindest teilweise entfernt werden. Dadurch
kann ein Degenerationsvorgang bei der Batterie positiv beeinflusst
werden.
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Maßnahme b)
kann während
des Ladens der Batterien durch die externe Energiequelle stattfinden und
fortgesetzt werden, nachdem die elektrische Verbindung zu der externen
Energiequelle unterbrochen worden ist. Es ist auch möglich, dass
dies erst dann durchgeführt
wird, wenn die elektrische Verbindung zu der externen Energiequelle
unterbrochen ist. Die zweite Batterie wird vorzugsweise von der
ersten Batterie erst dann geladen (Schritt c)), nachdem die elektrische
Verbindung zwischen der Ladeverbindung und der externen Energiequelle
unterbrochen worden ist, so dass das Laden der Batterien soweit wie
möglich
durch die externe Energiequelle erfolgt.
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Das
Laden der zweiten Batterie kann erfolgen, bis ein vorgegebenes Kriterium,
wie z. B. eine vorgegebene Spannung oder andere nachstehend bezeichnete
Kriterien, erfüllt
ist, wodurch eine vollständige
oder genügende
Aufladung der entsprechenden zweiten Batterie angezeigt wird. Anschließend kann
ein Wechsel der Batterien stattfinden, anders ausgedrückt kann
eine andere Batte rie von einer oder mehreren der übrigen Batterien
aufgeladen werden. Im übrigen
ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff Aufladen jede gewünschte Form
des Aufladens, wie z. B. kontinuierliche Aufladung, Tropfenaufladung
usw., umfasst.
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Auf
diese Weise kann abwechselnd jede der Batterien in dem Maße aufgeladen
werden, dass eine Degeneration, die durch Betreiben der Batterien
bei zu niedrigem Ladepegel verursacht wird, zumindest teilweise
vermieden wird.
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Im übrigen ist
darauf hinzuweisen, dass der Begriff erste Batterie und zweite Batterie
nicht so zu verstehen ist, dass nur zwei Batterien vorgesehen sind:
Das hier beschriebene Prinzip kann bei jeder Anzahl von Batterien
angewendet werden, sofern es sich um mindestens zwei Batterien handelt.
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Der
Ausdruck "Steuern
der Schaltvorrichtung und/oder der Ladevorrichtung" ist so zu verstehen, dass
mindestens eine dieser beiden Vorrichtungen gesteuert wird.
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Die
Batterien können
jede Art der Speicherung von elektrischer Energie umfassen, wie
z. B. eine Speicherung in chemischer Form, beispielsweise in einer
Nickel-Kadmium-Zelle, Bleizelle, Bleisulfid-Zelle, Nickel-Metallhydrid-Zelle
oder sonstigen aufladbaren Zelle oder Zellbatterie.
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Die
Energiequelle kann jede beliebige elektrische Energiequelle umfassen,
wie z. B. eine Lichtnetzverbindung, einen Lichtnetzadapter, eine
stationäre
Batterie oder ein durch Solarenergie oder andere Energiequellen
gespeistes Element.
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Das
vorgegebene Kriterium kann einen Ladezustand der zweiten Batterie
umfassen, so dass das Nachladen der zweiten Batterie durchgeführt werden
kann, bis ein vorgegebener Ladezustand erreicht ist, um das erwähnte Degenerationsphänomen zu
verringern oder ihm entgegenzuwirken. Es kann eine Messvorrichtung
zum Messen des Kriteriums vorgesehen sein, beispielsweise zum Messen
des Ladezustands der zweiten Batterie.
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Das
vorgegebene Kriterium kann auch aus einem oder mehreren der folgenden
Kriterien bestehen: Spannung, Spannungsentwicklung, Impedanz und
Impedanzentwicklung der zweiten Batterie oder einem anderen Kriterium,
um den Ladezustand der Batterie ermitteln zu können.
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Die
Steuervorrichtung kann ferner dazu ausgelegt sein, vor Schritt c)
einen Ladezustand der zweiten Batterie zu messen und erst dann zu
Schritt c) überzugehen,
wenn die zweite Batterie eine Nachladephase erreicht hat. Durch
Laden der zweiten Batterie aus der ersten Batterie erst nach Erreichen
der Nachladephase ist es möglich,
einen Energieverlust beim Laden der zweiten Batterie aus der ersten
Batterie so weit wie möglich
dadurch zu begrenzen, dass das Laden der zweiten Batterie aus der
ersten Batterie erst dann gestartet wird, wenn die zweite Batterie die
Nachladephase erreicht hat, so dass noch ein begrenztes Aufladen
der zweiten Batterie aus der ersten Batterie erforderlich ist.
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Der
Begriff Nachladephase ist in dieser Druckschrift als Phase des Aufladevorganges
einer Batterie zu ver stehen, in der die Batterie im wesentlichen
aufgeladen ist, beispielsweise bis zu einem vorgegebenen Prozentsatz
der maximalen Kapazität, bis
zu einer vorgegebenen Ladespannung und dergleichen. Die Nachladephase
kann z. B. so festgelegt werden, dass sie bei 90 % der Batteriekapazität oder bei
einer Ladespannung beginnt, die um etwa 30 % über der Nennspannung der Batterie
liegt. Bei einer 12-Volt-Batterie kann die Nachladephase daher z.
B. so definiert werden, dass sie bei 16,3 Volt Ladespannung bei
einem vorgegebenen Ladestrom beginnt, der z. B. 10 % eines maximalen
Ladestromes beträgt. Die
Nachladephase kann auch als die Phase des Ladevorganges definiert
werden, in der eine Regeneration der Batterie stattfindet, bei dem
oben genannten Beispiel der Bleisulfat-Batterie also die Phase des Ladevorganges,
in der das Ausbrennen der Batterieplatten erfolgt. Der Stand der
Technik nennt die Nachladephase auch Tropfenladephase. Es ist jedoch
darauf hinzuweisen, dass das Nachladen in jeder beliebigen Weise
durchgeführt
werden kann und daher nicht auf das Tropfenladen beschränkt ist,
sondern auch Laden bei konstantem Strom, konstanter Spannung, konstanter
Kapazität
usw. umfassen kann.
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Die
Ladevorrichtung kann einen Spannungskonverter umfassen, um über die
Ladeverbindung empfangene Spannung in eine Ladespannung für die Batterien
umzuwandeln und die von der mindestens einen ersten Batterie empfangene
Spannung in eine Ladespannung für
die zweite Batterie umzuwandeln. Selbstverständlich kann die über die
Ladeverbindung empfangene Spannung den Batterien auch ohne Zwischenschaltung
der Ladevorrichtung zugeführt werden,
wenn z. B. eine über
die Ladeverbindung zugeführte
Spannung einen geeigneten Wert hat.
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Die
Schaltvorrichtung kann jede Art von Schalter zum Schalten einer
elektrischen Verbindung, wie z. B. elektromechanische Schalter (z.
B. Relaisschalter oder motorisch betätigte Schalter) oder Halbleiter-Schalter
(wie z. B. Transistoren, Transistorarrays, Thyristoren oder sonstige
Halbleiter-Schaltelemente) umfassen. Es besteht auch die Möglichkeit,
eine oder mehrere der elektrischen Verbindungen dadurch herzustellen,
dass mittels eines Freigabesignals ein entsprechender Eingang oder Ausgang
beispielsweise der Ladevorrichtung freigegeben wird.
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Die
Ladeverbindung kann eine leitende elektrische Verbindung umfassen,
es kann aber auch eine andere Form von Energieübertragung verwendet werden,
beispielsweise eine induktive oder kapazitive Übertragung, wobei die Vorrichtung,
wie z. B. der Futtermischwagen, mit einem geeigneten Empfänger zum
Empfangen der von der Energiequelle zu übertragenden Energie versehen
sein kann.
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Die
Steuervorrichtung kann Teil der oben genannten Steuerung des Futtermischwagens
sein.
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Da
das hier beschriebene Prinzip besondere Vorteile bietet, wenn (wie
oben beschrieben) das Laden der Batterien über die Ladeverbindung jeweils von
kurzer Dauer ist im Verhältnis
zur Gesamtladezeit, um die Batterien vollständig aufzuladen, ist die Steuervorrichtung
vorzugsweise dazu ausgelegt, die Batterien nach mindestens zweimaligem
Laden der Batterien aus der Energiequelle auszutauschen.
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Das
hier beschriebene Prinzip zum Laden der Batterien ist nicht nur
bei einer Ausführungsform des
Futter mischwagens anwendbar, sondern zum andern auch bei jeder Vorrichtung,
die von zwei oder mehr aufladbaren Batterien gespeist wird. Gemäß einem
Gedanken der Erfindung ist daher eine Vorrichtung zum Betreiben
von Batterien vorgesehen mit mindestens zwei aufladbaren Batterien,
einer Ladeverbindung zum Herstellen einer elektrischen Verbindung
zwischen dem Futtermischwagen und einer Energiequelle, einer Ladevorrichtung
zum Laden der Batterien, einer Schaltvorrichtung zum Herstellen
einer elektrischen Verbindung zwischen einer der Batterien und einer
Last, die von der entsprechenden Batterie mit Energie zu versorgen
ist, und zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen einem
Eingang der Ladevorrichtung und einer anderen Batterie, sowie mit
einer Steuervorrichtung, die geeignet ist, die Schaltvorrichtung
und/oder die Ladevorrichtung zu steuern, um
- a)
die Batterien mit Hilfe der Ladevorrichtung zu laden, wenn die Ladeverbindung
an die Energiequelle angeschlossen ist;
- b) eine erste Batterie an die Last anzuschließen, um
der Last elektrische Energie zuzuführen;
- c) die Ladevorrichtung zu betätigen, um die zweite Batterie
zu laden, wobei die erste Batterie elektrische Energie an die Ladevorrichtung
liefert;
- d) nach Erfüllen
eines vorgegebenen Kriteriums die Schritte b) und c) zu wiederholen,
wobei in Schritt b) die zweite Batterie an die Last angeschlossen
ist, um der Last Energie zuzuführen, und in
Schritt c) die erste Batterie von der Ladevorrichtung aus der zweiten
Batterie geladen wird.
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Gemäß einem
weiteren Gedanken der Erfindung ist ein Verfahren zum Betreiben
von mindestens zwei aufladbaren Batterien vorgesehen, das folgende
Verfahrensschritte umfasst:
- a) Laden der Batterien
mit Hilfe der Ladevorrichtung, wenn die Ladeverbindung an die Energiequelle
angeschlossen ist;
- b) Anschließen
einer ersten Batterie an die Last, um der Last elektrische Energie
zuzuführen;
- c) Betätigen
der Ladevorrichtung, um die zweite Batterie zu laden, wobei die
erste Batterie elektrische Energie an die Ladevorrichtung liefert;
- d) nach Erfüllen
eines vorgegebenen Kriteriums Wiederholen der Schritte b) und c),
wobei in Schritt b) die zweite Batterie an die Last angeschlossen
ist, um der Last Energie zuzuführen, und
in Schritt c) die erste Batterie von der Ladevorrichtung aus der
zweiten Batterie geladen wird.
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Die
Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf eine Zeichnung
näher erläutert, in
der in nichteinschränkender
Weise ein Ausführungsbeispiel
gezeigt ist.
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Es
zeigen:
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1 eine
Gesamtansicht einer möglichen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Systems,
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2 eine
Seitenansicht einer möglichen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Futtermischwagens,
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3 eine
Draufsicht auf die Ausführungsform
des Futtermischwagens gemäß 2,
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4 eine
Vorderansicht der Ausführungsform
des Futtermischwagens gemäß 2 mit
in der Arbeitsposition befindlichem Behälter,
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5 eine
Vorderansicht der Ausführungsform
des Futtermischwagens gemäß 2 mit
in der Entladeposition befindlichem Behälter,
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6 einen
schematischen Schaltplan gemäß einem
Gedanken der Erfindung,
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7 ein
Flussdiagramm, das den Betrieb der Schaltung gemäß 6 verdeutlicht,
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8 eine
Ladespannungskurve und eine Ladestromkurve einer Batterie und
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9 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Schaltung
gemäß einem
Gedanken der Erfindung.
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1 zeigt
eine Gesamtansicht einer möglichen
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Systems.
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Das
in 1 gezeigte System umfasst einen Futtermischwagen 1,
eine Befüllstation 2 zum
Befüllen
des Futtermischwagens 1, ein Vorratslager 3 zur Aufnahme
mindestens einer Futtersorte und einen Förderer 4 zum Fördern mindestens
einer Futtersorte von dem Vorratslager 3 zu der Befüllstation 2.
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Das
System kann über
einen Computer 5 und/oder einen PDA 6 von fern
mit Steuerdaten versorgt werden.
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Das
System soll Kühen 7,
die z. B. an einem Fressgitter 8 stehen, Futter zuführen. Das
System stellt sicher, dass dem Fressgitter 8 Futter 9 zugeführt wird,
das aus einem oder einer Mehrzahl von Futterbestandteilen bestehen
kann.
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Ein
Vorratslager 3 umfasst bei dieser Ausführungsform eine Mehrzahl von
Futtersorten, wie z. B. eine beliebige Kombination von (siliertem)
Gras, Mais, Biertreber, Pulpe, Pellets, Kraftfutterstückchen, Kartoffelfasern
und Heu. Die Futtersorten und die Anzahl der verschiedenen verwendeten
Futtersorten hängen
von den Bedürfnissen
der zu fütternden
Tiere sowie den Wünschen
des Landwirts ab. Vorzugsweise umfasst das Vorratslager 3 eine
Mehrzahl von Silos 15 unterschiedlicher Art, falls dies
gewünscht wird.
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Der
Förderer 4 umfasst
eine Laufkatze 10, die an der Schiene 11 aufgehängt ist.
Die Laufkatze hat einen Greifer 12, der eine Portion Futter
aus einem Silo 15 entnimmt. Die Laufkatze 10 erhält über ein
Steuersystem den Befehl, eine bestimmte Menge an Futter aus einem
bestimmten Silo 15 zu entnehmen.
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Das
Erteilen des Befehls zur Entnahme einer bestimmten Futtermenge einer
bestimmten Art aus einem bestimmten Silo 15 kann von einem
zentralen Steuersystem zu einem vorgegebenen Zeitpunkt erfolgen
oder weil ein bestimmter Zustand im Stall oder am Futtermischwagen
eintritt. Der Futtermischwagen 1 kann z. B. feststellen,
dass sich zu wenig Futter in einem bestimmten Teil des Fressgitters 8 befindet, und
kann auf der Basis dieser Feststellung über Funk einen Befehl an die
Laufkatze 10 geben, eine Futterportion für die Gruppe
von Kühen 7 zusammenzustellen,
die den Teil des Fressgitters 8 benutzt, an dem das Futter
aufgefüllt
werden sollte.
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Nach
Entnahme einer Futtermenge hält
der Greifer 12 das Futter fest, während sich die Laufkatze 10 an
der Schiene 11 entlang zur Befüllstation 2 bewegt.
An der Befüllstation 2 steht
der Futtermischwagen 1 bereit.
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Der
Greifer 12 lässt
die Futtermenge an der Befüllstation 2 in
den Behälter 20 des
Futtermischwagens 1 fallen. Zu diesem Zweck ist der Behälter 20 mit
einer Öffnung 21 versehen.
Wenn der Greifer 12 der Laufkatze 10 das Futter
in den Behälter 20 des Futtermischwagens 1 fallen
gelassen hat, dreht sich der Behälter 20 um
seine Mittelachse 22. Dadurch wird das Futter aufgelockert.
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In
der Zwischenzeit bewegt die Laufkatze 10 den Greifer 12 zurück zum Vorratslager 3.
Der Greifer 12 bewegt sich wieder nach unten zu dem Futtervorrat
in einem Silo und entnimmt dann erneut eine Futtermenge aus einem
vorgegebenen Silo 15. Das von dem Greifer 12 beim
zweiten Mal entnommene Futter kann von derselben Art sein wie das
Futter, das beim ersten Mal entnommen wurde, oder von anderer Art. Die
Laufkatze 10 bewegt sich erneut zur Befüllstation 2, und der
Greifer 12 entlädt
wieder das Futter in den Behälter 20 des
Futtermischwagens 1. Durch die Drehung des Behälters 20 um
seine Mittelachse 22 wird das Futter, das beim zweiten
Mal von dem Greifer 12 zugeführt wurde, mit dem Futter gemischt,
das von dem Greifer 12 beim ersten Mal zugeführt wurde.
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Dies
wird wiederholt, bis sich die gewünschte Futtermenge in der gewünschten
Zusammensetzung in dem Behälter 20 des
Futtermischwagens 1 befindet.
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Wahlweise
ist in der Befüllstation 2,
im Vorratslager 3 oder zwischen dem Vorratslager 3 und
der Befüllstation 2 eine
Fräse 13 angebracht,
um Rauhfutter, wie z. B. siliertes Gras, aufzulockern. Bei einer möglichen
Abwandlung kann auch eine Schneidvorrichtung an dem Futtermischwagen
angebracht sein.
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Wenn
sich die gewünschte
Futtermenge in der gewünschten
Zusammensetzung in dem Behälter 20 des
Futtermischwagens 1 befindet, wird das Futtergemisch durch
Drehen des Behälters
zusätzlich
gemischt. Falls gewünscht,
wird Wasser zugesetzt. Wenn genügend
befüllt
und gemischt wurde, verlässt
der Futtermischwagen 1 die Befüllstation 2 und bewegt
sich zum Stall.
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Der
Futtermischwagen 1 bewegt sich in dem Stall zu der Stelle
am Fressgitter 8, an der zu wenig Futter ist, und entlädt dort
das Futter aus dem Behälter 20.
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Beim
Bewegen durch den Stall detektiert der Futtermischwagen die im Fressgitter 8 liegende
Futtermenge und die Verteilung der Futtermenge über die Länge des Fressgitters 8.
Die Detektionsergebnisse werden vor zugsweise zu dem zentralen Steuersystem
und/oder dem Steuersystem der Laufkatze 10 zurückgeleitet.
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Bei
einer nicht gezeigten Variante des Systems zum Füttern von Tieren gemäß der Erfindung
ist zwischen dem Vorratslager 3 und der Befüllstation 2 ein
Pufferbehälter
zur vorübergehenden
Aufnahme von Futter und/oder Futtermischungen vorgesehen.
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Anstelle
oder zusätzlich
zur Befüllung
des Behälters 20 des
Futtermischwagens 1 mittels der Laufkatze 10 kann
der Behälter 20 auch
in anderer Weise befüllt
werden, beispielsweise mittels einer Schnecke, die in der Befüllstation
fest angeordnet ist und Futter von einem Zwischenspeicher oder vom Vorratslager
zur Befüllstation
fördert
und das Futter in den Behälter 20 einfüllt.
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2 zeigt
eine Seitenansicht einer möglichen
Ausführungsform
des Futtermischwagens gemäß der Erfindung.
Der Futtermischwagen 1 umfasst einen Behälter 20.
Der Behälter
hat eine Öffnung 21 und
eine Mittelachse 22. Der Behälter 20 ist zylindrisch
ausgebildet und um seine Mittelachse 22 drehbar. Die Öffnung 21 kann
verschließbar
sein, was jedoch nicht unbedingt der Fall sein muss. Der Behälter hat
z. B. einen Inhalt von etwa 1 m3.
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Der
Futtermischwagen umfasst ferner ein autonomes Fahrzeug 50.
Dieses Fahrzeug hat eine Hauptfahrtrichtung HR. Die Hauptfahrtrichtung
HR ist die Richtung, in der sich das Fahrzeug geradeaus nach vorn
bewegt.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist das autonome Fahrzeug 50 mit drei Rädern 51 versehen.
An der Vorderseite ist ein Rad 51a angeordnet. Das Rad 51a ist
ein Lenkungsrad und kann sich daher auch um eine vertikale Achse
drehen. Die hinteren Räder 51b sind
angetriebene Räder.
Jedes der hinteren Räder 51b ist
mit einem eigenen Servomotor 52 versehen, der das Rad antreibt.
Die Servomotoren 52 werden einzeln gesteuert. Bei unterschiedlicher
Rotationsgeschwindigkeit der Servomotoren 52 fährt das
autonome Fahrzeug 50 eine Kurve. Wenn kein Unterschied zwischen
den Rotationsgeschwindigkeiten der beiden Servomotoren 52 besteht,
bewegt sich das autonome Fahrzeug 50 geradeaus nach vorn
oder geradeaus nach hinten.
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Bei
einer alternativen, nicht gezeigten Ausführungsform kann das autonome
Fahrzeug 50 mit vier oder mehr Rädern versehen sein, wobei die
Räder eventuell
mit Gleisketten versehen sind.
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Der
Futtermischwagen 1 umfasst ferner eine Verbindung 40 zwischen
dem autonomen Fahrzeug 50 und dem Behälter 20. Die Verbindung 40 umfasst eine
Kippachse 45, die gewährleistet,
dass der Behälter 20 relativ
zu dem autonomen Fahrzeug 50 gekippt werden kann. Die Kippachse 45 braucht
keine physische durchgehende Achse zu sein, sondern kann auch als
zwei fluchtend zueinander ausgerichtete Achszapfen 41 ausgeführt sein.
In diesem Fall ist die Kippachse 45 die mathematische Achse,
um die der Behälter
gekippt wird.
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Bei
der in 2 gezeigten Ausführungsform umfasst die Verbindung 40 ferner
einen Bügel 42,
der den Behälter 20 trägt, und
einen Ring 43, der sich um den Umfang des Behälters 20 erstreckt.
Der Behälter 20 kann
sich rela tiv zu dem Ring um seine Mittelachse 22 drehen.
Bei einer alternativen Ausführungsform
ist kein Ring vorhanden, sondern der Bügel 42 dreht sich
zusammen mit dem Behälter 20,
wenn sich der Behälter
um seine Mittelachse 22 dreht.
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3 zeigt
eine Draufsicht auf die Ausführungsform
des Futtermischwagens gemäß 2. Auch
in dieser Draufsicht sind der Behälter 20 mit der Öffnung 21 und
das autonome Fahrzeug 50 zu erkennen.
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Die
Räder 51a, 51b und
die Servomotoren 52 sind (teilweise) durch strichlierte
Linien bezeichnet, weil sie unter dem Chassis 53 des autonomen Fahrzeugs 50 angeordnet
sind.
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In
der Draufsicht gemäß 3 ist
zu sehen, dass an dem Bügel 42 ein
Querträger 44 befestigt
ist. Dieser Querträger 44 liegt
nahe seinen Enden auf einer elektronischen Wiegevorrichtung 46 auf.
Nahe jedem Ende des Querträgers 44 ist
eine Wiegevorrichtung 46 angeordnet. An der Seite des Bügels 42,
an der sich kein Querträger
befindet, ist der Bügel 42 auf einer
dritten elektronischen Wiegevorrichtung 46 abgestützt. Durch
diese Anordnung mit drei Wiegevorrichtungen 46 können sowohl
das Gewicht als auch der Schwerpunkt des gefüllten Behälters 20 ermittelt werden.
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Bei
einer alternativen, nicht gezeigten Ausführungsform kann nur eine Wiegevorrichtung
eingesetzt werden. In diesem Fall kann mit Hilfe dieser Wiegevorrichtung
nur das Gewicht des gefüllten
Behälters 20 ermittelt
werden, nicht aber der Schwerpunkt.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Behälter 20 mit
einem Ultraschallsensor versehen, der nahe dem höchsten Punkt (bei in der Arbeitsposition
befindlichem Behälter 20)
angeordnet ist. Der Ultraschallsensor "blickt" in den Behälter 20 und ermittelt
so das Volumen des in dem Behälter 20 befindlichen
Futters.
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Das
Chassis des autonomen Fahrzeugs ist an seinen Ecken mit Näherungssensoren 55 versehen,
die beispielsweise als Ultraschallsensoren ausgeführt sind.
Wenn sich das autonome Fahrzeug einem Objekt, d. h. einem Tier oder
einem Menschen, zu sehr nähert,
liefert mindestens einer der Näherungssensoren
ein Signal an die Steuerung des Fahrzeugs. Dieses Signal kann dann
das Fahrzeug stoppen und/oder ein Warnsignal liefern, beispielsweise in
Form eines Licht- und/oder eines Tonsignals. Das autonome Fahrzeug
ist vorzugsweise ferner mit einem Notausschalter versehen. Der Notausschalter ist
vorzugsweise als Prellvorrichtung ausgeführt, wobei der Notausschalter
betätigt
wird, sobald die Prellvorrichtung auf ein Hindernis trifft.
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Zu
Navigationszwecken ist das autonome Fahrzeug 50 vorzugsweise
mit einem Gyroskop 56 versehen. In diesem Fall wird das
Gyroskop 56 in der Rückkopplung
einer Steuerung eingesetzt, die zum Steuern des autonomen Fahrzeugs 50 verwendet wird.
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Das
autonome Fahrzeug 50 kann seinen Weg mittels der oben beschriebenen
Steuerung mit Hilfe der Servomotoren 52 der angetriebenen
Räder 51b finden,
vorzugsweise in Kombination mit dem Gyroskop 56, das in
der Rückkopplungsschleife
der Steuerung enthalten ist. Alternativ kann das autonome Fahrzeug 50 seinen
Weg auch mittels GPS mit Hilfe von Baken finden, die im Boden oder
anderswo im Stall angeordnet sind, wobei das Gitter aus Betonstahl
im Boden des Stalles detektiert wird, oder mit Hilfe einer Kamera,
die vorzugsweise als 3D-Kamera ausgeführt ist.
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Der
Futtermischwagen 1 ist vorzugsweise auf einer oder auf
beiden Seiten mit einem Schieber 60 versehen. Die Unterseite
dieses Schiebers 60 ist etwas über dem Boden angeordnet. Mit
Hilfe des Schiebers 60 kann auf dem Stallboden liegendes Futter
beiseite geschoben werden. Dadurch ist es möglich, das Futter näher zum
Fressgitter zu schieben. Bei einer alternativen Ausführungsform
kann der Schieber 60 auch an der Vorderseite oder der Rückseite
des Futtermischwagens angeordnet sein.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Schieber 60 bis zu einem gewissen Grad in vertikaler
und eventuell auch in horizontaler Richtung bewegbar. In diesem
Fall ist der Schieber 60 vorzugsweise elastisch angeordnet.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Schieber 60 an der Vorderseite (in Hauptfahrtrichtung
betrachtet) mit einer schrägen
Seite 61 versehen, wie in 2 gezeigt. Durch
diese Merkmale ist gewährleistet,
dass der Schieber durch Hindernisse auf dem Boden weniger behindert
wird.
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Anstelle
eines Schiebers kann auch ein drehbares Rad verwendet werden.
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4 zeigt
eine Vorderansicht der Ausführungsform
des Futtermischwagens gemäß 2 mit in
der Arbeitsposition befindlichem Behälter, während 5 eine Vorderansicht
der Ausführungsform
des Futtermischwagens gemäß 2 zeigt,
bei der sich der Behälter
in der Entladeposition befindet.
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Die 4 und 5 zeigen
auch den Profilabschnitt 23, der wendelförmig verläuft und
an der Innenseite des Behälters 20 angeordnet
ist. Der Profilabschnitt 23 steht von der Innenwand des
Behälters 20 nach
innen heraus. Außer
dem wendelförmigen Verlauf
sind auch andere Ausrichtungen möglich,
z. B. gerade oder gerippte Profilabschnitte, die sich diagonal oder
in axialer Richtung des Behälters 20 erstrecken.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform steht
der Profilabschnitt etwa 100 mm aus der Innenwand heraus. Es wurde
festgestellt, dass mit dieser Höhe
des Profilabschnittes in Kombination mit einem Behälter, der
einen Durchmesser von etwa 1000 mm hat, gute Ergebnisse zu erzielen
sind.
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In
der in 4 gezeigten Arbeitsposition steht der Behälter 20 aufrecht.
Das zu mischende und zu verteilende Futter wird in den Behälter 20 durch
die Öffnung 21 eingefüllt, die
im oberen Teil des Behälters 20 liegt,
wenn sich dieser in der Arbeitsposition befindet.
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Der
Behälter
ist um seine Mittelachse 22 in der Rotationsrichtung R1
drehbar. Übrigens
kann sich die Richtung R1 auch entgegengesetzt zu der in 4 angegebenen
Rotationsrichtung R1 erstrecken. Durch die Drehung des Behälters 20 um
seine Mittelachse 22 wird das in dem Behälter befindliche Futter
aufgelockert und gemischt. Es wurde festgestellt, dass das Mischen
des Futters durch Drehen des Behälters 20 weniger
Energie verbraucht als der Einsatz einer Schnecke. Die Drehzahl
des Behälters 20 ist
vorzugsweise variabel.
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Es
wird davon ausgegangen, dass eine gute Durchmischung erzielt wird,
wenn der Behälter 20 einen
Winkel mit der Vertikalen bildet. In der Praxis beträgt ein solcher
Winkel oft zwischen 25 und 65 Grad relativ zur Vertikalen, so dass
die Öffnung 21 des
Behälters
noch höher
liegt als der Boden 24 des Behälters 20. Die Wahl
des Winkels kann – teilweise – durch
die Lage des Schwerpunkts des gefüllten Behälters 20 bestimmt
werden.
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Wenn
der Futtermischwagen 1 zu der Stelle bewegt worden ist,
an der das Futter entladen werden sollte, wird der Behälter 20 in
die Entladeposition gebracht. Die Entladeposition ist in 5 dargestellt. Verglichen
mit der in 4 gezeigten Arbeitsposition ist
der Behälter 20 in
der Entladeposition um die Kippachse 45 (Pfeil R2) gekippt.
Diese Kippbewegung erfolgt vorzugsweise mit Hilfe eines Elektromotors 47,
der an dem Bügel 42 befestigt
ist.
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Vorzugsweise
ist der Behälter 20 in
der Entladeposition um mehr als 90° gegenüber der Arbeitsposition verschwenkt.
In dieser Position gleitet das Futter durch die Wirkung der Schwerkraft
automatisch aus dem Behälter 20.
Der Futtermischwagen ist vorzugsweise mit einem Sensor ausgestattet,
der den Kippwinkel des Behälters 20 misst.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform kann
sich der Behälter 20 während der
Entladung um seine Mittelachse weiterdrehen. Durch Abstimmen der
Rotationsrichtung R1 des Behälters 20 auf
die Ausrichtung der Wendeln des sich wendelförmig erstreckenden Profilabschnittes 23 kann
das Entladen des Futters beeinflusst werden. Es wurde festgestellt,
dass eine gleichmäßige Entladung
des Futters erzielt wird, wenn der Profilabschnitt 23 das
Futter aus dem Behälter 20 in
eine Richtung lenkt, die entgegengesetzt zur Fahrtrichtung des Futtermischwagens
ist.
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Durch
gegenseitiges Abstimmen des von dem Behälter 20 mit der Vertikalen
gebildeten Winkels, der Fahrgeschwindigkeit des autonomen Fahrzeugs
und der Rotationsrichtung und Rotationsgeschwindigkeit des Behälters 20 um
seine Mittelachse 22 kann der Entladevorgang in geeigneter
Weise gelenkt werden. Beim Steuern des Entladevorganges können auch
das Gewicht und die Lage des Schwerpunktes gemessen und berücksichtigt
werden, um eine weitere Optimierung des Entladevorganges zu erzielen.
Mit Hilfe einer geeigneten Abstimmung kann sogar eine globale Dosierung
erzielt werden.
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Der
Antrieb der Trommel erfolgt vorzugsweise mit Hilfe von Kurzschlussläufermotoren,
die von Frequenzreglern gesteuert werden. Der Vorteil der Verwendung
solcher Motoren liegt in ihrer Robustheit. Falls gewünscht, können auch
die Räder
durch Kurzschlussläufermotoren
unter Steuerung durch Frequenzregler angetrieben werden.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
besteht der Behälter 20 aus
rostfreiem Stahl. Andere Materialien, wie z. B. unlegierter Stahl
oder Kunststoff, können
ebenfalls verwendet werden.
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Vorzugsweise
werden die auf dem Futtermischwagen 1 befindlichen Elektromotoren
durch aufladbare Batterien 101 gespeist, die auf, an oder
in dem Futtermischwagen 1 angeordnet sind. Vorzugsweise
ist in der Befüllstation 2 oder
in deren unmittelbarer Nähe
eine Ladestation 102 angeordnet, an die die Batterien 101 angeschlossen
werden können (siehe 1).
Auf diese Weise können
die Batterien während
des Befüllens
des Behälters 20 nachgeladen
werden.
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Die
elektrische Verbindung 103 kann durch ein an dem Futtermischwagen
angebrachtes Kontaktelement 103 hergestellt werden, das
den Kontakt zur Ladestation 102 herstellt, wenn sich der
Futtermischwagen in oder an der Befüllstation 2 befindet.
In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn der Futtermischwagen 1 zur
Befüllstation 2 zurückkehrt,
wenn der Futtermischwagen nicht gebraucht wird. In der Zeit, in
der der Futtermischwagen 1 nicht aktiv ist, können die
Batterien dann weiter nachgeladen werden.
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Die
Ladestation kann auch eine unter Spannung stehende Schiene sein.
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Bei
einer vorteilhaften Variante ist der Futtermischwagen mit einem
Konverter versehen, der eine Wechselspannung von 220 V in eine Gleichspannung
von 12 V oder 24 V umwandeln kann. In diesem Fall kann die Ladestation
direkt an das Lichtnetz angeschlossen werden.
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Bei
einer vorteilhaften Variante ist an Bord des Futtermischwagens 1 mindestens
eine Batterie mehr vorhanden, als zum Speisen der Elektromotoren
und anderer an Bord des Futtermischwagens befindlicher, elektrischer
Vorrichtungen unbedingt erforderlich ist. Diese zusätzliche
Batterie kann im Betrieb des Futtermischwagens tropfenweise aus
einer oder mehreren der anderen Batte rien aufgeladen werden. Wenn
die zusätzliche
Batterie genügend
nachgeladen ist, schaltet das elektrische System um, so dass die
zusätzliche
Batterie zum Speisen der Elektromotoren und sonstigen elektrischen
Vorrichtungen an Bord dient und eine der anderen Batterien nachgeladen
wird. Auf diese Weise kommen die Batterien abwechselnd zum Einsatz,
und es ist kein langer Stillstand des Futtermischwagens erforderlich,
um eine oder mehrere Batterien tropfenweise nachzuladen.
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6 zeigt
vier mit ACC1–ACC4
bezeichnete Batterien zum Zuführen
von elektrischer Energie zu der Last LD, die im Fall des Futtermischwagens
z. B. einen Motor und/oder ein Steuersystem des Wagens umfassen
kann. Jede der Batterien kann über eine
entsprechende Ladevorrichtung CH1–CH4 aufgeladen werden, wozu
ein Ausgang jeder Ladevorrichtung mit Anschlüssen der entsprechenden Batterie
elektrisch verbunden ist (eventuell über einen optionalen, nicht
gezeigten Schalter, um eine elektrische Verbindung zwischen der
entsprechenden Ladevorrichtung und der Batterie zu unterbrechen,
falls keine Aufladung stattfindet). Die Ladevorrichtungen CH1–CH4 sind
mit einer Ladeverbindung CC (wie z. B. der oben genannten elektrischen
Verbindung 103) verbunden, um den Kontakt zu einer Energiequelle (auch
als Stromversorgungsquelle zu bezeichnen) herzustellen, wie z. B.
einem Lichtnetz oder der oben genannten Ladestation 102.
Die Ladevorrichtungen können
jeweils einen ersten Konverter zum Umwandeln einer an der Ladevorrichtung
anstehenden Spannung (z. B. einer Wechselspannung wie der Lichtnetzspannung
oder einer Gleichspannung) in eine Ladespannung für die entsprechende
Batterie umfassen. Über
den Schalter S1, der bei dieser Ausführungsform einen bipolaren
Schalter umfasst, können die
Ladevorrichtungen entweder mit der Ladeverbindung CC oder einem
zweiten Konverter CONV (z. B. einem Konverter zum Umwandeln von
Gleichspannung in Gleichspannung oder einem Konverter zum Umwandeln
von Gleichspannung in Wechselspannung) verbunden werden. Der zweite
Konverter ist geeignet, eine Spannung von einer der Batterien ACC1–ACC4 oder
von einer Anordnung von zwei oder mehreren Batterien in eine Spannung
zum Speisen einer oder mehrerer Ladevorrichtungen CH1–CH4 umzuwandeln.
Selbstverständlich
besteht auch die Möglichkeit,
den zweiten Konverter wegzulassen und die der Last zugeführte Spannung über den
Schalter S1 direkt den Ladevorrichtungen CH1–CH4 zuzuführen, falls die der Last zugeführte Spannung
innerhalb eines Eingangsspannungs-Aktionsbereiches der Ladevorrichtungen
CH1–CH4
liegt.
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Weiterhin
sind Schalter S2–S5
gezeigt, von denen jeder in einer ersten (gezeigten) Position eine der
Batterien mit der Last LD verbindet und jeder in einer zweiten Position
eine entsprechende Batterie von der Last trennt. Der Schalter S2
verbindet also in der ersten gezeigten Position die Batterie ACC1
mit der Last LD, und der Schalter S2 trennt in der zweiten Position,
die durch eine strichlierte Linie bezeichnet ist, die elektrische
Verbindung zwischen der Batterie S2 und der Last LD.
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6 zeigt
ferner eine Steuervorrichtung CONT (beispielsweise einen in geeigneter
Weise programmierten Mikroprozessor, einen programmierbaren Logikbaustein,
wie z. B. einen sogenannten PLD, einen Mikrocontroller, einen PC
oder eine andere geeignete, mit Hardware und/oder Software versehene
Steuerung), die die Schal ter S2–S5
und die Ladevorrichtungen CH1–CH4 über Steuersignalleitungen
steuert, die in 6 schematisch dargestellt sind und
getrennte Leitungen, eine Busstruktur oder eine andere Steuerung
umfassen können.
Die erwähnte Ladevorrichtung
umfasst bei der hier gezeigten Ausführungsform die Ladevorrichtungen
CH1–CH4
und den Konverter CON. Die erwähnte
Schaltvorrichtung umfasst bei der hier gezeigten Ausführungsform
die Schalter S1–S5.
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Der
Betrieb des Schalters gemäß 6 ist unter
Bezugnahme auf 7 beschrieben. Es ist darauf
hinzuweisen, dass die in dieser Druckschrift angegebenen Schritte
auch in einer anderen geeigneten Reihenfolge durchgeführt werden
können.
Beispielsweise können
die nachstehend genannten Schritte ST1 und ST2 gleichzeitig oder
nacheinander in einer gewünschten
Reihenfolge stattfinden. Wenn die Ladeverbindung mit der Energiequelle
verbunden ist, werden die Batterien ACC1–ACC4 durch die Ladevorrichtungen
CH1–CH4
aufgeladen, wie durch ST1 bezeichnet. Gleichzeitig können auch
eine oder mehrere Batterien mit der Last verbunden sein und Energie
an die Last liefern, wie durch ST2 bezeichnet. Beim Aufladen der
Batterien steuert die Steuervorrichtung CONT den Schalter S1 derart,
dass er sich in der in 6 gezeigten Position befindet,
anders ausgedrückt
dass er die Ladevorrichtungen mit der Ladeverbindung verbindet,
und steuert die Ladevorrichtungen über entsprechende Steuersignale, um
eine Ladespannung und einen Ladestrom an die Batterien zu liefern. Übrigens
kann der Schalter S1 auch in anderer Weise gesteuert werden, beispielsweise
durch eine zwischen den Ladekontakten angeordnete Steuerung, wobei
die Steuerung in Anwesenheit oder in Abwesenheit der Fremdspannung ein Schalten
des Schalters S1 bewirkt. In diesem Fall kann eine solche Steuerung
(wie z. B. eine Wechselspannungs-Relaisspule) an einer Wechselspannungsseite
eines nicht gezeigten Gleichrichters angebracht sein, der dazu dienen
kann, eine am Ladekontakt anstehende Wechselspannung in eine Gleichspannung
umzuwandeln, die den Ladevorrichtungen CH1–CH4 zuzuführen ist.
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In
dem Moment, in dem die elektrische Verbindung über die Ladeverbindung zu der
externen Energiequelle unterbrochen wird, liefern eine oder mehrere
Batterien Energie an die Last (z. B. die Batterien ACC1–ACC3 durch
Einstellen der Schalter S2–S4
in die mit durchgezogener Linie bezeichnete Position und des Schalters
S5 in die mit strichlierter Linie bezeichnete Position). Bei dieser
Ausführungsform
wird die Batterie ACC4 nicht mit der Last verbunden, um eine Teilentladung
der Batterie zu verhindern.
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Solange
in ST3 festgestellt wird, dass die Nachladephase ST4 der Batterie
noch nicht erreicht ist (dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass
eine Spannung, ein Ladestrom usw. gemessen und mit einem vorgegebenen
Kriterium verglichen wird), wird das Laden der Batterien über die
Ladeverbindung fortgesetzt, wenn die externe Energiequelle daran
angeschlossen ist, und die Zufuhr von Energie von der ersten Batterie
zu der Last wird ebenfalls fortgesetzt, wie durch die Schleife LP0
bezeichnet.
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Wenn
in ST3 festgestellt wird, dass die Nachladephase erreicht ist, erfolgt
ein weiteres Aufladen der zweiten Batterie aus der ersten Batterie (ST4),
um auf diese Weise ein Regenerieren der zweiten Batterie zu ermögli chen.
Nun steuert die Steuervorrichtung den Schalter S1 so, dass ein Ausgang
des Konverters CONV mit Eingängen
der Ladevorrichtungen CH1–CH4
verbunden wird, um auf diese Weise die Ladevorrichtungen über den
Konverter CONV an eine Stromversorgung anzuschließen (ST4).
Die Steuervorrichtung steuert ferner über die Steuerleitungen die
Ladevorrichtungen CH1–CH4 derart,
dass die Ladevorrichtungen CH1–CH3
(die an die Batterien angeschlossen wurden, die Energie an die Last
und den Konverter liefern) nicht aktiviert werden, um den Ladevorgang
durchzuführen,
während die
Ladevorrichtung CH4, die an die Batterie ACC4 angeschlossen wurde,
von der Steuervorrichtung über
die entsprechende Steuerleitung aktiviert wird, um die Batterie
ACC4 zu laden (ST4). Daher liefern die Batterien ACC1–ACC3 in
diesem Zustand Energie an den Konverter CONV und die Ladevorrichtung CH4,
um die Batterie ACC4 weiter zu laden, wie in ST3, ST4 angegeben.
Die im Zusammenhang mit den 6 und 7 gezeigte
Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft, wenn die Vorrichtung während kurzer
Zeiträume
an eine Energiequelle angeschlossen ist, wobei diese Zeiträume möglicherweise
nicht lang genug sind, um die Batterie zu laden. Im übrigen ist
darauf hinzuweisen, dass das unter Bezugnahme auf 6 und 7 beschriebene
Prinzip nicht nur bei dem in dieser Druckschrift beschriebenen Futtermischwagen
angewendet werden kann, sondern in jeder batteriebetriebenen Vorrichtung.
Das hier beschriebene Prinzip kann z. B. auch bei einem Fahrzeug
angewendet werden, um in einer Stallumgebung Mist zu verlagern,
beispielsweise wegzuschieben, oder bei einem Fahrzeug zum Entfernen
oder Aufnehmen von Mist oder anderen Verunreinigungen in einer Stallumgebung.
Selbstverständlich
sind viele andere Ausführungsformen
vor stellbar, wobei die Anmeldung nicht auf Landwirtschaft oder Viehzucht
beschränkt
ist.
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Da,
wie oben beschrieben, nach dem Laden aller Batterien über die
Ladeverbindung die Batterien ACC1–ACC3 die Batterie ACC4 laden,
kann die Batterie ACC4 in dem Maße geladen werden, beispielsweise
vollständig,
dass eine Degeneration der Batterie, die bei ständigem Betrieb in nur teilweise
geladenem Zustand eintreten würde,
verhindert oder zumindest verringert werden kann. Die in 7 gezeigte Schleife
LP1 kann daher durchlaufen werden, bis in ST5 festgestellt wird,
dass ein vorgegebenes Kriterium, wie z. B. ein Ladezustand der weiter
zu ladenden Batterie (in diesem Fall ACC4) erreicht ist. Die Steuervorrichtung
und/oder die Ladevorrichtungen können
zu diesem Zweck geeignete Messvorrichtungen aufweisen, wie z. B.
Spannungsmessvorrichtungen, Ladezeit-Messvorrichtungen, Ladestrom-Messvorrichtungen
usw. Wenn das Kriterium erfüllt
ist, werden in ST6 die Batterien gewechselt, mit anderen Worten
gegeneinander ausgetauscht. Es ist darauf hinzuweisen, dass der
Austausch der Batterien nicht ein physischer Austausch der Batterien
sein muss: Der Begriff Austauschen oder Wechseln sollte in diesem
Zusammenhang als Austausch einer Funktion der Batterien verstanden
werden. Bei der hier beschriebenen Ausführungsform können nach
Erfüllen des
Kriteriums ACC1, ACC2 und ACC4 z. B. dazu verwendet werden, der
Last Energie zuzuführen
und ACC3 zu laden, usw., so dass jede der Batterien ACC1–ACC4 abwechselnd
durch eine oder mehrere der anderen Batterien geladen wird: Anders
ausgedrückt
liefern eine oder mehrere erste Batterien Energie an die Last und
laden über
die Ladevorrichtung eine zweite Batterie (oder eine Mehrzahl von
zweiten Batterien) auf, wonach das Auswechseln vorgenommen wird.
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8 zeigt
eine Ladekurve gemäß einem Gedanken
der Erfindung, wobei eine Ladespannung und ein Ladestrom einer vertikalen
Achse gegenübergestellt
sind und eine damit verbundene Ladezeit, geladene Kapazität oder Menge
einer horizontalen Achse gegenübergestellt
ist. Wenn die Batterie geladen wird, wird sie, beispielsweise durch
die in 6 gezeigten Ladevorrichtungen CH1–CH4, zuerst
mit einem Ladestrom geladen, der einem maximal zulässigen Ladestrom
der Batterie nahe kommt, beispielsweise 20 A. Während dieses Aufladens, das
in 8 mit I bezeichnet ist, nimmt die Spannung über der Batterie
zu. Wenn die Spannung über
der Batterie während
des Ladens einen vorgegebenen Wert erreicht, der z. B. ein vorgegebener
Prozentsatz, wie z. B. 22,5 %, über
einer Nennspannung der Batterie ist, bei dieser Ausführungsform
12 Volt, wird bei einer konstanten Spannung von bei dieser Ausführungsform
14,7 Volt geladen. Während
dieses Zeitraumes, der in 8 mit II
bezeichnet ist, nimmt der Ladestrom ab. Wenn der Ladestrom auf einen
weiteren vorgegebenen Wert gefallen ist, bei dieser Ausführungsform
auf 10 % des Ladestromes in Phase I, wird in der mit III bezeichneten
Nachladephase die Nachladung der Batterie durchgeführt, wobei
bei dieser Ausführungsform
in der Nachladephase das Laden bei konstantem Strom erfolgt, der
niedriger ist als der zuvor verwendete Ladestrom, nämlich 2
A bei dieser Ausführungsform.
Das Nachladen wird fortgesetzt, bis die Ladespannung über der
Batterie auf 16,3 Volt angestiegen ist. Die hier gezeigte Kurve
kann in einem Zug durchlaufen werden, jedoch kann dies, wie oben
beschrieben, auch in Phasen erfolgen. Insbesondere er folgt das Laden
in den Phasen I und II von der externen Energiequelle nur dann,
wenn eine elektrische Verbindung zu der externen Energiequelle besteht,
so dass das Laden in den Phasen I und II mit Energie von der externen
Energiequelle intervallmäßig erfolgen
kann.
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9 zeigt
eine schematische Darstellung als Beispiel für eine der vielen möglichen
Alternativen für
die in 6 gezeigte Konfiguration. 9 zeigt zwei
mit ACC1 und ACC2 bezeichnete Batterien, wobei über einen Schalter S10 die
erste Batterie ACC1 oder die zweite Batterie ACC2 an die Last angeschlossen
werden kann, um Energie zuzuführen.
Außerdem
wird die an die Last angeschlossene Batterie über einen Schalter S11 mit
einem Eingang der Ladevorrichtung CH10 verbunden. Im übrigen sind
in 9 aus Gründen
der Einfachheit Rückleitungen oder
Masseleitungen weggelassen. Wenn die Vorrichtung an eine externe
Energiequelle angeschlossen ist, kann die Ladevorrichtung über S11
von der externen Energiequelle versorgt werden, um die Batterien
ACC1 und ACC2 auf diese Weise zu laden. Gemäß dem oben beschriebenen Prinzip
kann die Ladevorrichtung, gespeist von einer der Batterien ACC1
oder ACC2, die anderen Batterien laden oder nachladen, wie in dem
Flussdiagramm nach 7 dargestellt. Die Ladevorrichtung
und die Schalter werden von einer Steuervorrichtung CONT gesteuert.
Die Ladevorrichtung kann unter Steuerung durch die Steuervorrichtung
eine Batterie oder beide Batterien laden.