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DE202008009394U1 - Vorrichtung zum lösbaren Verschließen des Endes eines Rohres - Google Patents

Vorrichtung zum lösbaren Verschließen des Endes eines Rohres Download PDF

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DE202008009394U1
DE202008009394U1 DE202008009394U DE202008009394U DE202008009394U1 DE 202008009394 U1 DE202008009394 U1 DE 202008009394U1 DE 202008009394 U DE202008009394 U DE 202008009394U DE 202008009394 U DE202008009394 U DE 202008009394U DE 202008009394 U1 DE202008009394 U1 DE 202008009394U1
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Abstract

Vorrichtung zum lösbaren Verschließen des Endes eines Rohres, insbesondere für Schweißarbeiten bei in das Rohr gefülltem Schutzgas, mit einer Platte (2), die eine erste Fläche (2a), mit der die Platte (2) an das Ende eines Rohres anlegbar ist, und eine bei Anlage der Platte (2) an das Ende eines Rohres die Außenfläche bildende zweite Fläche (2b) aufweist,
einer sich winklig, vorzugsweise rechtwinklig, durch die Platte (2) erstreckenden und in der Platte (2) drehbar, jedoch in Längsrichtung im wesentlichen ortsfest gelagerten Spindel (6), die an der Seite der ersten Fläche (2a) der Platte (2) einen Gewindeabschnitt (6a) aufweist,
einer sich mit dem Gewindeabschnitt (6a) der Spindel (6) in Schraubeingriff befindlichen Mutter (14) und
mindestens zwei an der Mutter (14) angelenkten Klemmarmen (10), die mit ihrem freien Ende (10a) in Klemmeingriff mit einer Innenfläche des Rohres bringbar und zwischen einer Ruhestellung und einer Klemmstellung verschwenkbar sind, indem der Abstand...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum lösbaren Verschließen des Endes eines Rohres, insbesondere für Schweißarbeiten bei in das Rohr gefülltem Schutzgas, mit einer Platte, die eine erste Fläche, mit der die Platte an das Ende eines Rohres anlegbar ist, und eine bei Anlage der Platte an das Ende eines Rohres die Außenfläche bildende zweite Fläche aufweist, einer sich winklig, vorzugsweise rechtwinklig, durch die Platte erstreckenden und in der Platte drehbar, jedoch in Längsrichtung im wesentlichen ortsfest gelagerten Spindel, die an der Seite der ersten Fläche der Platte einen Gewindeabschnitt aufweist, einer sich mit dem Gewindeabschnitt der Spindel in Schraubeingriff befindlichen Mutter und mindestens zwei an der Mutter angelenkten Klemmarmen, die mit ihrem freien Ende in Klemmeingriff mit einer Innenfläche des Rohres bringbar und zwischen einer Ruhestellung und einer Klemmstellung verschwenkbar sind, indem der Abstand der freien Enden der Klemmarme von der Spindel in der Ruhestellung geringer als in der Klemmstellung und dabei der Abstand der Mutter von der Platte in der Ruhestellung der Klemmarme größer als in der Klemmstellung der Klemmarme ist.
  • Eine derartige Rohrverschlussvorrichtung ist zum lösbaren Verschließen des offenen Endes eines Rohres vorgesehen. Insbesondere wird eine solche Rohrverschlussvorrichtung für Schweißarbeiten benötigt, die an einem Rohr vorgenommen werden, welches hierfür mit Schutzgas gefüllt sein soll. Dabei verhindert die Rohrverschlussvorrichtung ein unerwünschtes Austreten von Schutzgas aus dem zu bearbeitenden Rohr. Demnach dient eine solche Rohrverschlussvorrichtung als nützliches Werkzeug insbesondere für Schweißarbeiten unter in das Rohr gefülltem Schutzgas. Selbstverständlich sind aber auch andere Anwendungen denkbar, welche das zumindest zeitweise Verschließen des offenen Endes eines Rohres erfordern.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Vorrichtung der eingangs genannten Art in ihrer Handhabung zu verbessern.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zum lösbaren Verschließen des Endes eines Rohres, insbesondere für Schweißarbeiten bei in das Rohr gefülltem Schutzgas, mit einer Platte, die eine erste Fläche, mit der die Platte an das Ende eines Rohres anlegbar ist, und eine bei Anlage der Platte an das Ende eines Rohres die Außenfläche bildende zweite Fläche aufweist, einer sich winklig, vorzugsweise rechtwinklig, durch die Platte erstreckenden und in der Platte drehbar, jedoch in Längsrichtung im wesentlichen ortsfest gelagerten Spindel, die an der Seite der ersten Fläche der Platte einen Gewindeabschnitt aufweist, einer sich mit dem Gewindeabschnitt der Spindel in Schraubeingriff befindlichen Mutter und mindestens zwei an der Mutter angelenkten Klemmarmen, die mit ihrem freien Ende in Klemmeingriff mit einer Innenfläche des Rohres bringbar und zwischen einer Ruhestellung und einer Klemmstellung verschwenkbar sind, indem der Abstand der freien Enden der Klemmarme von der Spindel in der Ruhestellung geringer als in der Klemmstellung und dabei der Abstand der Mutter von der Platte in der Ruhestellung der Klemmarme größer als in der Klemmstellung der Klemmarme ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Spindel im Bereich vom oder benachbart zum von der Platte entfernt gelegenen Ende des Gewindeabschnittes ein Anschlussstück drehbar, jedoch in einem im wesentli chen festen Abstand von der Platte gelagert ist und die Klemmarme mit dem Anschlussstück über Zug- und Stoßmittel verbunden sind.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung von Zug- und Stoßmitteln lässt sich auf einfache Weise eine genaue gezielte Einstellung der Klemmarme vornehmen. Dies gilt sowohl für deren Klemmstellung, wo die Erfindung eine genaue Einstellung der erforderlichen Klemmkraft ermöglicht, als auch für die Ruhestellung, wo die Erfindung eine genaue Positionierung der Klemmarme ermöglicht.
  • Vorzugsweise sind die Zug- und Stoßmittel derart ausgebildet und/oder bemessen, dass in der Ruhestellung der Klemmarme deren freie Enden in einem Abstand von der Platte verbleiben. Dadurch wird in vorteilhafter Weise verhindert, dass die Klemmarme mit ihren freien Enden in unerwünschte körperliche Berührung mit der Platte gelangen, wodurch ansonsten eine hohe Gefahr der Beschädigung der ersten Fläche der Platte bestehen und es insbesondere dadurch zu erheblichen Beeinträchtigungen der Dichteigenschaften führen könnte.
  • Weitere bevorzugte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine seitliche perspektivische Ansicht einer Rohrverschlussvorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung mit sich in einer Ruhestellung befindlichen Klemmarmen;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Ausführung von 1 in Richtung auf eine erste Fläche einer Platte mit in einer Klemmstellung befindlichen Klemmarmen;
  • 3 eine andere seitliche perspektivische Ansicht der Ausführung von 1 mit in einer Klemmstellung befindlichen Klemmarmen; und
  • 4 eine weitere im wesentlichen seitliche perspektivische Ansicht auf die Ausführung von 1 mit in einer Klemmstellung befindlichen Klemmarmen.
  • Die in einer bevorzugten Ausführung nachfolgend anhand der beigefügten 1 bis 4 beschriebene Rohrverschlussvorrichtung wird zum lösbaren Verschließen des offenen Endes eines (in den Zeichnungen nicht dargestellten) Rohres verwendet, insbesondere wenn das Rohr für Schweißarbeiten mit Schutzgas gefüllt sein soll. Dabei verhindert eine solche Rohrverschlussvorrichtungen ein unerwünschtes Austreten von Schutzgas aus dem zu bearbeitenden Rohr. Sofern beide Enden des zu bearbeitenden Rohres offen sind, müssen dementsprechend zwei Rohrverschlussvorrichtungen der hier beschriebenen Art zur Anwendung kommen. Demnach dient eine solche Rohrverschlussvorrichtung als nützliches Werkzeug insbesondere für Schweißarbeiten bei in das Rohr gefülltem Schutzgas. In diesem Zusammenhang sei der guten Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die zu bearbeitenden Rohre nicht zwangsläufig einen kreisförmigen Querschnitt haben müssen, sondern die hier beschriebene Rohrverschlussvorrichtung grundsätzlich auch an Rohren mit beliebig anderen Querschnittsformen zur Anwendung kommen kann.
  • Wie die Figuren erkennen lassen, weist die Rohrverschlussvorrichtung eine Platte 2 auf, die im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer kreisförmigen Scheibe besteht, aber auch grundsätzlich eine andere Form aufweisen kann. Die Platte 2 besitzt eine erste Fläche 2a, mit der die Platte 2 an das offene Ende eines in den Zeichnungen nicht dargestellten Rohres anlegbar ist, um dieses zu verschließen, und an der gegenüber liegenden anderen Seite eine zweite Fläche 2b, die bei Anlage der Platte 2 an das offene Ende eines Rohres dann die Außenfläche bildet. Die erste Fläche 2a der Platte 2 ist im wesentlichen von einem flächigen Dichtelement 4 bedeckt, welches an der ersten Fläche 2a der Platte 2 befestigt ist und vorzugsweise aus einer elastischen tage wie beispielsweise einer Moosgummilage bestehen kann.
  • Wie die Figuren ferner erkennen lassen, weist die dargestellte Rohrverschlussvorrichtung eine Spindel 6 auf, die durch eine in den Zeichnungen nicht erkennbare, etwa mittig in der Platte 2 ausgebildete Öffnung gesteckt ist und sich somit etwa rechtwinklig durch die Platte 2 erstreckt. Die Spindel 6 ist gegenüber der Platte 2 zwar in Längsrichtung ortsfest, jedoch drehbar gelagert, wozu an der ersten Fläche 2a der Platte 2 ein entsprechendes Lagerelement 8 ausgebildet ist. Somit erstreckt sich die Spindel 6 zu beiden Seiten der Platte 2. An der Seite der ersten Fläche 2a der Platte 2 ist die Spindel 6 mit einem Gewindeabschnitt 6a versehen.
  • Des weiteren weist die dargestellte Rohrverschlussvorrichtung 3 in Bezug auf die Spindel 6 radial angeordnete Klemmarme 10 auf, die im dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils im gleichen Winkelabstand von 120° zueinander angeordnet sind. Die Klemmarme 10 sind jeweils über ein Scharnier 12 an einer Mutter 14 schwenkbar gelagert, welche sich in Schraubeingriff mit dem Gewindeabschnitt 6a der Spindel 6 befindet. Die nicht dargestellte Scharnierachse der Scharniere 12 ist rechtwinklig zur ebenfalls nicht dargestellten Mittel- bzw. Drehachse der Spindel 6 gerichtet, so dass die Klemmarme 10 zwischen einer in 1 gezeigten Ruhestellung, in der sie mit ihren freien Enden 10a in Richtung auf die Platte 2 und die Spindel 6 verschwenkt sind und in geringem radialen Abstand neben der Spindel 6 zu liegen kommen und einer in den 2 bis 4 dargestellten Klemmstellung verschwenkbar, in der die Klemmarme 10 mit ihren freien Enden 10a von der Spindel 6 und der Platte 2 wegverschwenkt und in eine gespreizte Anordnung überführt sind.
  • Das von der Platte 2 entfernt gelegene Ende 6aa des Gewindeabschnittes 6a der Spindel 6 wird von einem Anschlussstück 16 begrenzt, welches an der Spindel 6 in deren Längsrichtung ortsfest, jedoch drehbar gelagert ist. Für die drehbare Lagerung des Anschlussstückes 16 kann vorzugsweise ein Nadel-, Rollen- oder Kugellager verwendet werden. An diesem Anschlussstück 16 sind über Scharniere 18 Zug-Druck-Stangen 20 angelenkt, welche wiederum über Scharniere 22 mit den Klemmarmen 10 gelenkig verbunden sind. Wie bei den Scharnieren 12 verlaufen auch die ebenfalls nicht dargestellten Scharnierachsen der Scharniere 18 und 22 rechtwinklig zur ebenfalls nicht dargestellten Mittel- bzw. Drehachse der Spindel 6. Wie insbesondere 2 erkennen lässt, sitzt das Scharnier 22, welches den Anlenkungspunkt für die zugehörige Zug-Druck-Stange 20 bildet, etwa in der Mitte der Klemmarme 10 zwischen deren freiem Ende 10a und deren am Scharnier 12 sitzendem Ende. Grundsätzlich ist es aber denkbar, das Scharnier 22 an einer anderen, Stelle an den Klemmarmen 10 anzuordnen, sofern dies zwischen dem freien Ende 10a und dem Scharnier 12 der Fall ist. Durch die beschriebene Anordnung der Klemmarme 10 und der Zug-Druck-Stangen 20 wird eine drehfeste Anordnung des Lagerstückes 16 gegenüber der Mutter 14 erzielt.
  • Wird die Spindel 6 gegenüber der Anordnung aus Mutter 14 und Anschlussstück 16 gedreht, wandert die Mutter 14 entlang des Gewindeabschnittes 6a der Spindel 6, und zwar in Abhängigkeit von der Drehrichtung der Spindel 6 entweder in Richtung auf die Platte 2 oder von dieser weg. Da auch bei Rotation der Spindel 6 das Anschlussstück 16, in Längsrichtung der Spindel 6 betrachtet, ortsfest bleibt, hat die Bewegung der Mutter 14 über die Länge des Gewindeabschnittes 6a der Spindel 6 im Zusammenwirken mit den am Anschlussstück 16 angelenkten Zug-Druck-Stangen 20 zur Folge, dass auf die Klemmarme 10 ein Drehmoment ausgeübt wird, wodurch in Abhängigkeit von der Drehrichtung der Spindel 6 und somit der Bewegungsrichtung der Mutter 14 entlang des Gewindeabschnittes 6a der Spindel 6 die Klemmarme 10 in eine Ruhestellung gemäß 1 geschlossen oder in eine gespreizte Klemmstellung gemäß den 2 bis 4 geöffnet werden.
  • Während der Gewindeabschnitt 6a der Spindel 6 an seinem von der Platte 2 entfernten Ende 6aa vom Anschlussstück 16 begrenzt wird, wird er an seinem zur Platte 2 nächst gelegenen anderen Ende 6ab von einem Anschlagstück 24 begrenzt, welches nach Art einer Hülse auf der Spindel 6 sitzt und benachbart zum Lagerelement 8 angeordnet ist. Somit begrenzen das Anschlussstück 16 und das Anschlagstück 24 den Bewegungsweg der Mutter 14, indem das Anschlussstück 16 als Anschlag für die Mutter 14 in der in 1 gezeigten Ruhestellung der Klemmarme 10 und das Anschlagstück 24 als Anschlag für die Mut ter 14 bei ihrer die Klemmarme 10 in eine Klemmstellung gemäß den 2 bis 4 bringenden Bewegung dient.
  • Wie insbesondere ein Vergleich der 1 mit 3 erkennen lässt, ist der Abstand der freien Enden 10a der Klemmarme 10 von der Platte 2 in der Ruhestellung der Klemmarme 10 gemäß 1 am geringsten und in der Klemmstellung gemäß den 2 bis 4 größer und ist demgegenüber der Abstand der Mutter 14 von der Platte 2 in der Ruhestellung der Klemmarme 10 gemäß 1 am größten und in der Klemmstellung der Klemmarme 10 gemäß den 2 bis 4 geringer. Wie 1 ferner erkennen lässt, ist die Anordnung insbesondere der Klemmarme 10, der Mutter 14, des Anschlussstückes 16 und der Zug-Druck-Stangen derart getroffen, dass in der Ruhestellung gemäß 1 die Klemmarme 10 mit ihren freien Enden 10a in einem Abstand von der Platte 2 zu liegen kommen, so dass eine körperliche Berührung mit der ersten Fläche 2a der Platte 2 unterbleibt, welche ansonsten eine Beschädigung des Dichtelementes 4 zur Folge hätte.
  • Um mit der zuvor beschriebenen Rohrverschlussvorrichtung das offene Ende eines (in den Figuren nicht dargestellten) Rohres zu verschließen, insbesondere um das Rohr mit Schutzgas zu befüllen und am Rohr Schweißarbeiten vorzunehmen, wird die Rohrverschlussvorrichtung mit in die Ruhestellung gemäß 1 verschwenkten Klemmarmen 10 so am offenen Ende des Rohres angeordnet, dass die erste Fläche 2a der Platte 2 mit dem Dichtelement 4 in berührende Anlage an den umlaufenden Rand des offenen Endes des Rohres gelangt. Dabei wird der an der Seite der ersten Fläche 2a der Platte 2 gelegene Teil der Spindel 6 insbesondere mit der Anordnung aus den Klemmarmen 10, der Mutter 14, des Anschlussstückes 16 und den Zug-Druck-Stangen 20 in das Innere des Rohres eingeführt. Anschließend wird die Spindel 6 so gedreht, dass die Mutter 14 entlang des Gewindeabschnittes 6a der Spindel 6 in Richtung auf die Platte 2 bewegt wird. Dies hat zur Folge, dass die Klemmarme 10 nach außen geschwenkt und somit geöffnet bzw. gespreizt werden. Diese Bewegung wird solange fortgesetzt, bis die Klemmarme 10 mit ihren freien Enden 10a in Reibeingriff mit der Innenfläche der Wandung des Rohres gelangen. Dadurch entsteht eine Klemm wirkung zwischen den Klemmarmen 10 und dem Rohr, welche für eine feste und zugleich dichtende Fixierung der Platte 2 am Ende des Rohres sorgt. In diesem Zustand haben dann die Klemmarme 10 ihre Klemmstellung eingenommen. In Abhängigkeit von dem Innendurchmesser des zu verschließenden Rohres können in der Klemmstellung die Klemmarme 10 mehr oder minder stark verschwenkt bzw. gespreizt sein. Zum Lösen der Rohrverschlussvorrichtung wird die Spindel 6 in entgegengesetzter Richtung gedreht, wodurch die Mutter 14 nun in einer Richtung von der Platte 2 weg bewegt wird und die Klemmarme 10 in Richtung auf die Spindel 6 zurückgeschwenkt werden, was zu einem Lösen der freien Enden 10a der Klemmarme 10 von der Innenfläche des Rohres führt.
  • Zum Drehen der Spindel 6 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als Drehhilfe ein Drehrad 26 vorgesehen, das an der Seite der zweiten Fläche 2b der Platte 2 zentrisch auf der Spindel 6 sitzt.
  • Um zum einen zur Erzielung einer ausreichenden Dichtwirkung die Platte 2 mit ihrer ersten Fläche 2a und dem daran befestigten flächigen Dichtelement 4 gegen das Rohrende drücken zu können und zum anderen in ihrer Klemmstellung ein unbeabsichtigtes Lösen der Klemmarme 10 durch eine entsprechend unerwünschte Rotationsbewegung der Spindel 6 zu verhindern, ist ferner eine Arretiereinrichtung vorgesehen, die die Spindel 6 entsprechend arretiert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist diese Arretiereinrichtung eine Ringmutter 28 auf, die an der Seite der zweiten Fläche 2b der Platte 2 angeordnet ist und sich in Schraubeingriff mit einem weiteren an der Spindel 6 ausgebildeten Gewindeabschnitt befindet, welcher allerdings in den Zeichnungen nicht erkennbar ist, insbesondere weil er von der Ringmutter 28 und auch vom Drehrad 26 verdeckt wird. Wie insbesondere die 3 und 4 erkennen lassen, ist an der Ringmutter 28 ferner ein sich etwa radial nach außen erstreckender Bedienhebel 30 befestigt. Wird durch Verschwenken des Bedienhebels 30 die Ringmutter 28 in eine Richtung gedreht, wodurch die Ringmutter 28 entlang des Gewindeabschnittes in Richtung auf die Platte 2 bewegt wird, gelangt die Ringmutter 28 in Reibeingriff mit der zweiten Fläche 2b der Platte 2. Eine anschließend fortgesetzte Drehung der Ringmutter 28 hat zur Folge, dass dann die Platte 2 in Richtung auf das Rohrende bewegt und mit ihrer ersten Fläche 2a und somit dem daran sitzenden flächigen Dichtelement 4 gegen das Rohrende gedrückt wird, um eine ausreichende Dichtwirkung zu erzielen. Außerdem lässt sich dann dadurch eine drehfeste Arretierung der Spindel 6 gegenüber der Platte 2 erzielen.
  • Schließlich lässt sich die beschriebene Rohrverschlussvorrichtung auch noch zum Einleiten von Gas in das durch diese verschlossene Rohr werden. Hierzu ist die Spindel 6 hohl und besteht demnach aus einem Rohr. Das an der Seite der zweiten Fläche 2b der Platte 2 befindliche, außenliegende Ende 6b der Spindel 6 ist als Anschluss für eine Gasquelle ausgebildet, an dem sich beispielsweise ein Gasversorgungsschlauch anschließen lässt. Für den Austritt des durch die hohle Spindel 6 eingeleitenden Gases ist die Spindel 6 mit einer Austrittsöffnung 32 an ihrem anderen Ende 6c versehen, an welchem der Abschnitt der Spindel 6 an der Seite der ersten Fläche 2a der Platte 2 endet und welches bei montierter Rohrverschlussvorrichtung innerhalb des Rohres angeordnet ist und somit das innenliegende Ende der Spindel 6 bildet. Im Abstand von dem anderen Ende 6c der Spindel 6 ist noch eine Prallscheibe 34 montiert, um das austretende Gas möglichst gleichmäßig zu verteilen und dadurch eine möglichst vollständige Verdrängung der Luft bzw. des Sauerstoffes aus dem Rohr zu erzielen.

Claims (20)

  1. Vorrichtung zum lösbaren Verschließen des Endes eines Rohres, insbesondere für Schweißarbeiten bei in das Rohr gefülltem Schutzgas, mit einer Platte (2), die eine erste Fläche (2a), mit der die Platte (2) an das Ende eines Rohres anlegbar ist, und eine bei Anlage der Platte (2) an das Ende eines Rohres die Außenfläche bildende zweite Fläche (2b) aufweist, einer sich winklig, vorzugsweise rechtwinklig, durch die Platte (2) erstreckenden und in der Platte (2) drehbar, jedoch in Längsrichtung im wesentlichen ortsfest gelagerten Spindel (6), die an der Seite der ersten Fläche (2a) der Platte (2) einen Gewindeabschnitt (6a) aufweist, einer sich mit dem Gewindeabschnitt (6a) der Spindel (6) in Schraubeingriff befindlichen Mutter (14) und mindestens zwei an der Mutter (14) angelenkten Klemmarmen (10), die mit ihrem freien Ende (10a) in Klemmeingriff mit einer Innenfläche des Rohres bringbar und zwischen einer Ruhestellung und einer Klemmstellung verschwenkbar sind, indem der Abstand der freien Enden (10a) der Klemmarme (10) von der Spindel (6) in der Ruhestellung geringer als in der Klemmstellung und dabei der Abstand der Mutter (14) von der Platte (2) in der Ruhestellung der Klemmarme (10) größer als in der Klemmstellung der Klemmarme (10) ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Spindel (6) im Bereich vom oder benachbart zum von der Platte (2) entfernt gelegenen Ende (6aa) des Gewindeabschnittes (6a) ein Anschlussstück (16) drehbar, jedoch in einem im wesentlichen festen Abstand von der Platte (2) gelagert ist und die Klemmarme (10) mit dem Anschlussstück (16) über Zug- und Stoßmittel (20) verbunden sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug- und Stoßmittel (20) derart ausgebildet und/oder bemessen sind, dass in der Ruhestellung der Klemmarme (10) deren freie Enden (10a) in einem Abstand von der Platte (2) verbleiben.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug- und Stoßmittel (20) mit den Klemmarmen (10) und/oder dem Anschlussstück (16) gelenkig verbunden sind.
  4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug- und Stoßmittel kombinierte Zug-/Stoßmittel (20) bilden.
  5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die kombinierten Zug-/Stoßmittel Zug-Druck-Stangen (20) bilden.
  6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussstück (16) für die Mutter (14) einen Anschlag in der Ruhestellung der Klemmarme (10) bildet.
  7. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussstück (16) mit Hilfe eines Nadel-, Rollen- oder Kugellagers an der Spindel (6) drehbar gelagert ist.
  8. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zur Platte (2) nächstgelegene Ende (6ab) des Gewindeabschnittes (6a) der Spindel (6) von einem Anschlagstück (24) begrenzt wird, das einen Anschlag für die Mutter (14) in der Klemmstellung der Klemmarme (10) bildet.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlagstück (24) aus einem hülsenförmigen Körper besteht, der auf der Spindel (6) sitzt und an dieser orts- und drehfest befestigt ist.
  10. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei etwa diametral gegenüber liegende Klemmarme.
  11. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch drei, vorzugsweise etwa in gleichem Winkelabstand voneinander angeordnete, Klemmarme (10).
  12. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindel (6) hohl ist und ein Rohr bildet, dessen an der Seite der zweiten Fläche (2b) der Platte (2) befindliches Ende (6b) an eine Gasquelle anschließbar ist.
  13. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine an der Seite der zweiten Fläche (2b) der Platte (2) angeordnete Arretiereinrichtung (28, 30) zur lösbaren drehfesten Arretierung der Spindel (6) gegenüber der Platte.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindel (6) an der Seite der zweiten Fläche (2b) der Platte (2) einen weiteren Gewindeabschnitt aufweist, mit der sich eine Arretiermutter (28) in Schraubeingriff befindet, welche in lösbaren Reibeingriff mit der zweiten Fläche (2b) der Platte (2) bringbar ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der Arretiermutter (28) ein, vorzugsweise etwa radial gerichteter, Hebel (30) befestigt ist.
  16. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Drehhilfe (26) an einem an der Seite der zweiten Fläche (2b) der Platte (2) gelegenen Abschnitt der Spindel (6) befestigt ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehhilfe ein Rad (26) aufweist welches etwa zentrisch auf der Spindel (6) sitzt.
  18. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (2) eine, vorzugsweise etwa kreisförmige, Scheibe bildet.
  19. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Fläche (2a) der Platte (2) eine Dichtung (4) aufweist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (4) aus einem flächigen Dichtelement besteht, welches zumindest abschnittsweise die erste Fläche (2a) der Platte (2) bedeckt.
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