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Die
Neuerung betrifft einen Windsichter nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Derartige
Windsichter sind aus der Praxis bekannt. Es handelt sich um individuelle
Konstruktionen, die für einen jeweiligen Aufstellungs-
bzw. Einsatzort konzipiert sind. Wenn beispielsweise ein Container
verwendet werden soll, der eine Fraktion des Materials aufnehmen
soll, so wird der Windsichter in Anpassung an die Containerabmessungen
konzipiert, beispielsweise wird die Sichttrommel entsprechend hoch
positioniert, um die gewünschte Materialabgabe in den vorgegebenen
Container mit seinen vorgegebenen Abmessungen zu ermöglichen.
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Der
Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen
Windsichter dahingehend zu verbessern, dass dieser möglichst
vielseitig und wirtschaftlich einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Windsichter mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Die
Neuerung schlägt mit anderen Worten vor, den Windsichter
höhenverstellbar auszugestalten. Auf diese Weise kann einerseits
die Fertigung der Windsichter vereinheitlicht und damit besonders wirtschaftlich
ausgestaltet werden: Statt die Windsichter jeweils individuell an
die gegebenen Aufstellungsbedingungen anzupassen, kann in Art einer
Serienfertigung ein unveränderter Typ von Windsichtern für
die Aufstellung in unterschiedlichen Umgebungen und insbesondere
in Anpassung an unterschiedliche Containergrößen,
hergestellt werden. Lediglich durch die Höhenanpassung
wird dann der Windsichter an die örtlichen Gegebenheiten
angepasst, wobei sich das höhenverstellbare Gehäuse
gegenüber dem Bodenchassis abstützt.
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Vorteilhaft
kann der Windsichter Antriebsmittel aufweisen, welche die Höhenverstellung
ermöglichen.
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Durch
die Möglichkeit, den Windsichter möglichst kompakt
zu konfigurieren, das Gehäuse also gegenüber dem
Bodenchassis so weit wie möglich abzusenken, kann beispielsweise
ein Platz sparender Transport des Windsichters ermöglicht
werden, und erst am Aufstellungsort wird das Gehäuse gegenüber
dem Bodenchassis höher angeordnet, nämlich auf
seine Betriebshöhe gebracht. Durch die Höhenverstellbarkeit
wird also ermöglicht, den Windsichter mit besonders kompakten
Transportabmessungen transportieren zu können, so dass
auch hierdurch der Windsichter eine verbesserte Wirtschaftlichkeit
aufweist.
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Vorteilhaft
kann der Windsichter Antriebsmittel aufweisen, mittels welcher das
Gehäuse höhenverstellbar ist. Auf diese Weise
sind am Betriebsort des Windsichters keine externen Hilfsmittel
erforderlich, um das Gehäuse gegenüber dem Bodenchassis anzuheben.
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Die
am Windsichter vorgesehenen Antriebsmittel können vorteilhaft
in Form eines Hydraulikzylinders ausgestaltet sein. Gegenüber
Hubscheren oder ähnlichen denkbaren Antriebsmitteln wird
eine erheblich platzsparendere Bauweise durch die Verwendung eines
Hydraulikzylinders ermöglicht. Zudem kann der Hydraulikzylinder
auf einfache Weise besonders gut gegen Verschmutzungen geschützt
sein: Wenn am Gehäuse ein äußeres Hüllrohr
vorgesehen ist, welches sich nach unten über den Hydraulikzylinder,
insbesondere über dessen Kolbenstange, erstreckt, so ist
der Hydraulikzylinder optimal gegen Staub und Schmutz sowie ggf.
umherfliegende Materialpartikel aus der zu sichtenden Materialmischung geschützt.
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Vorteilhaft
kann lediglich ein einziges Antriebsmittel vorgesehen sein, welches
im Schwerpunkt des Gehäuses angreift, so dass das Gehäuse ausbalanciert
ist und das zur Höhenverstellung dienende Antriebsmittel
keine unzulässig großen Momente aufnehmen muss.
In diesem Fall kann auf zusätzliche Stützen verzichtet
werden, die ansonsten das Gehäuse abstützen würden
und beispielsweise zum Bodenchassis oder zum Untergrund verlaufen würden.
Somit wird eine besonders einfache Handhabung und Einrichtung des
Windsichters an seinem Aufstellungsort ermöglicht und insbesondere
wenn der Windsichter aufgrund seiner Höhenverstellbarkeit
nacheinander an verschiedenen Aufstellungsorten – oder,
in unterschiedlichen Höhen am selben Aufstellungsort – betrieben
werden soll, wird das jeweils erforderliche neue Einrichten des
Windsichters auf einen minimalen Aufwand reduziert. Zudem kann eine
optimale Zugänglichkeit durch den Verzicht auf beispielsweise
ansonsten vorgesehene, außen am Gehäuse bzw. an
den Eckpunkten des Gehäuses vorgesehene Stützen
erzielt werden. So kann beispielsweise eine Materialausgabe optimal
windgeschützt an der Unterseite des Gehäuses vorgesehen sein,
indem das Gehäuse beispielsweise mit dieser Materialausgabeöffnung über
einen Container platziert wird. Auf diese Weise wird ein Raum genutzt, der
ansonsten, wenn nämlich das Gehäuse sich in diesem
Bereich über zusätzliche Stützen abstützen würde,
nicht zugänglich wäre.
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Vorteilhaft
kann eine Fördereinrichtung vorgesehen sein, die eine der
gesichteten Materialfraktionen von der Sichttrommel zu einer demgegenüber entfernten
und insbesondere von dem Gehäuse entfernten Stelle befördert.
Eine derartige Fördereinrichtung kann beispielsweise in
Form eines Förderbandes ausgestaltet sein, schräg
aufwärts verlaufen, und somit diese betreffende Materialfraktion
auf eine Halde aufgeben oder in einen fest installierten bzw. in
einen beweglichen, als Container ausgestalteten Materialbunker.
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Diese
vorgenannte Fördereinrichtung kann vorteilhaft während
des Transports des Windsichters am Windsichter selbst befestigt
werden, so dass hierfür kein eigenes, zweites Transportfahrzeug
erforderlich ist. Zu diesem Zweck können an dem Gehäuse Halterungen
vorgesehen sein, die diese Fördereinrichtung aufnehmen
und zwar eng an dem Gehäuse anliegend, so dass die Transportabmessungen
des Windsichters möglichst kompakt gehalten werden können.
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Insbesondere
kann dabei vorteilhaft vorgesehen sein, dass diese Fördereinrichtung
auf dem Dach des Gehäuses angeordnet wird, so dass die Halterungen
derart ausgestaltet sind, dass sie die Fördereinrichtung
halten, wenn diese auf dem Dach liegend angeordnet ist.
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Somit
können insgesamt Transportabmessungen eingehalten werden,
die vorteilhaft in Anpassung an die jeweilige Straßenverkehrsordnung
derart bemessen sind, dass das Gehäuse einschließlich seines
Bodenchassis im abgesenkten Zustand des Gehäuses einen
Transport auf öffentlichen Straßen ermöglicht.
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Besonders
vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass der Windsichter als selbst
fahrendes Fahrzeug ausgestaltet ist. Auf diese Weise können
die zulässigen Transportabmessungen optimal ausgeschöpft werden,
ohne dass beispielsweise der von einem Transportfahrzeug, beispielsweise
einem Sattelauflieger oder anderweitigem Fahrzeuganhänger,
beanspruchte Transportraum die Ausgestaltung des Windsichters beeinträchtigen
würde. Insbesondere wird durch die Ausgestaltung als selbst
fahrender Windsichter, mit einem motorisch angetriebenen Fahrwerk,
die besonders einfache Einrichtung des Windsichters am jeweiligen
Aufstellungsort vereinfacht, da der Windsichter problemlos selbst
dort positioniert und korrekt ausgerichtet werden kann, wo dies
den betrieblichen Anforderungen am besten entspricht, ohne dass
es hierzu eines Zugfahrzeugs oder Rangierfahrzeugs oder ähnlicher
Hilfsmittel bedarf.
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Auf
diese Weise ist die Aufstellung des Windsichters auch in begrenzten
räumlichen Verhältnissen, möglicherweise
an ansonsten kaum nutzbaren Ställen eines Betriebsgeländes
möglich.
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Vorteilhaft
kann die autarke Ausgestaltung des Windsichters auch insofern unterstützt
werden, dass der Windsichter unabhängig vom öffentlichen oder
einem innerbetrieblichen Stromnetz betrieben werden kann. Zu diesem
Zweck kann ein mit Kraftstoff betriebener Generator vorgesehen sein,
der elektrische Energie erzeugt und die elektrischen Verbraucher
des Windsichters, beispielsweise ein Gebläse, Elektromotoren
oder eine elektrisch angetriebene Hydraulikpumpe o. dgl. mit elektrischer
Energie versorgt.
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Die
grundsätzliche Betriebsweise eines Windsichters ist dem
Fachmann bekannt, so dass darauf im vorliegenden Vorschlag nicht
näher eingegangen wird. Eine typische Ausgestaltung eines Windsichters
ist beispielsweise aus dem europäischen Patent
EP 0 546 442 bekannt, so
dass der dort beschriebene Typ eines Windsichters ausdrücklich als
mögliches und in Frage kommendes Ausführungsbeispiel
eines Windsichters dient, der vorschlagsgemäß weitergebildet
werden kann.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Neuerung wird anhand der rein schematischen
Darstellungen nachfolgend näher erläutert. Dabei
zeigt
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1 einen
betriebsbereiten Windsichter in perspektivischer Ansicht von schräg
oben,
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2 den
Windsichter von 1 in einer Stirnansicht, ohne
den zur Ablage einer Materialfraktion dienenden Container, und
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3 den
Windsichter der 1 und 2 in einer
Transportstellung.
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In
den Zeichnungen ist mit 1 insgesamt ein Windsichter bezeichnet,
der ein mit einem Raupenfahrwerk versehenes Bodenchassis 2 sowie
ein darüber angeordnetes Gehäuse 3 aufweist.
Innerhalb des Gehäuses 3 sind in an sich bekannter
Weise Transporteinrichtungen, Gebläse sowie eine Sichttrommel
angeordnet. Kreisrunde Abdeckbleche 4 im Gehäuse 3 lassen
die Lage der Sichttrommel erkennen.
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Eine
Materialmischung, welche in Längsrichtung des Gehäuses 3 zu
der Sichttrommel zugeführt wird, wird im Bereich der Sichttrommel
in wenigstens zwei Fraktionen aufgeteilt, wobei eine Materialfraktion
in Verlängerung der bisherigen Transportrichtung über
die Sichttrommel hinaus gelangt und durch eine bodenseitige Auslassöffnung
aus dem Gehäuse 3 in einen Container 5 gelangt.
In Anpassung an die jeweilige Containerhöhe kann das Gehäuse 3 gegenüber
dem Bodenchassis 2 angehoben werden.
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2 zeigt
Antriebsmittel 6, die zur Höhenverstellung des
Gehäuses 3 dienen und in Form eines Hydraulikzylinders
ausgestaltet sind, der durch ein äußeres Hüllrohr
gegen Verschmutzungen geschützt ist. Dabei ist lediglich
ein einziges derartiges Antriebsmittel 6 vorgesehen, welches
unterhalb des Schwerpunktes des Gehäuses 3 montiert
ist. Dieses Antriebsmittel 6 ist so stabil ausgestaltet,
dass weitere Stützen für das Gehäuse 3 nicht
erforderlich sind, sondern sich das Gehäuse 3 ausschließlich über
das Antriebsmittel 6 gegenüber dem Bodenchassis 2 abstützt.
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Während
eine erste Materialfraktion wie vorbeschrieben in den Container 5 gelangt,
wird eine zweite Materialfraktion über eine Fördereinrichtung 7 abgefördert,
die als Haldenband bezeichnet wird und schräg aufwärts
verläuft, so dass diese zweite Material fraktion beispielsweise
vom Ende der Fördereinrichtung 7 frei herabfallen
kann und somit eine Materialhalde bildet.
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Diese
Fördereinrichtung 7 ist mittels zweier Spannseile 8 am
Gehäuse 3 gehalten, wobei die Spannseile 8 längenverstellbar
sind, so dass hierdurch die Schrägstellung der Fördereinrichtung 7 beeinflusst
werden kann und auf diese Weise auch die Höhe eingestellt
werden kann, auf welcher die Materialfraktion von der Fördereinrichtung 7 abgegeben wird.
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Auf
dem Dach des Gehäuses 3 sind vier Halterungen 9 vorgesehen,
die zur Festlegung der Fördereinrichtung 7 dienen,
wenn der Windsichter 1 nicht in Betrieb genommen werden
soll, sondern transportiert werden soll. In diesem Fall kann die
Fördereinrichtung 7 vom Gehäuse 3 demontiert
werden und aus ihrer aus 1 ersichtlichen Betriebsstellung
in eine aus 3 ersichtliche Transportstellung verbracht
werden, in der sie auf dem Dach des Gehäuses 3 aufliegt
und in den vier Halterungen 9 gehalten ist. Um möglichst
kompakte und der Straßenverkehrsordnung entsprechende Abmessungen
zu erzielen, wird zum Transport das Gehäuse 3 so
tief wie möglich auf das Bodenchassis 2 abgesenkt,
indem hierzu das Antriebsmittel 6 in Form des Hydraulikzylinders
das Gehäuse 3 gegenüber dem Bodenchassis 2 absenkt.
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Das
Bodenchassis 2 ist als verfahrbares Chassis ausgestaltet
und weist zwei Raupen 10 auf, die für eine sehr
große Aufstandsfläche des Windsichters 1 auf
dem Boden Sorge tragen, so dass die Bodenbelastung durch den Windsichter 1 reduziert wird.
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Das
dargestellte Ausführungsbeispiel des Windsichters 1 weist
einen Verbrennungsmotor auf, der einerseits dazu dient, den gesamten
Windsichter, wenn sich dieser in seiner Transportstellung befindet, verfahren
zu können. Zudem dient dieser Verbrennungsmotor dazu, einen
elektrischen Generator anzu treiben, so dass der Windsichter 1 autark,
also unabhängig von einer Netzstromversorgung, betrieben werden
kann und sämtliche elektrischen Verbraucher wie beispielsweise
ein Gebläse oder Elektromotoren von diesem Generator gespeist
und mit elektrischer Energie versorgt werden. Hydraulische Aggregate werden
vorzugsweise mittels einer Hydraulikpumpe angetrieben, die unmittelbar
vom Verbrennungsmotor mechanisch angetrieben wird, also ohne Umwandlungsverluste,
die durch einen die Hydraulikpumpe antreibenden Elektromotor entstehen
würden. Wenn allerdings vorgesehen ist, dass hydraulische
Aggregate nur ab und zu betätigt werden müssen,
beispielsweise wie das Antriebsmittel 6, so kann vorgesehen
sein, die dazu erforderliche Hydraulikpumpe elektrisch anzutreiben,
so dass der entsprechende Elektroantrieb nur bedarfsweise eingeschaltet
wird und dementsprechend vermieden wird, dass eine direkt vom Verbrennungsmotor
angetriebene Hydraulikpumpe über einen großen
Zeitanteil im Leerlauf laufen müsste.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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