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DE202008006444U1 - Wellnessgerät für eine Flugzeugpassagierkabine - Google Patents

Wellnessgerät für eine Flugzeugpassagierkabine Download PDF

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Publication number
DE202008006444U1
DE202008006444U1 DE202008006444U DE202008006444U DE202008006444U1 DE 202008006444 U1 DE202008006444 U1 DE 202008006444U1 DE 202008006444 U DE202008006444 U DE 202008006444U DE 202008006444 U DE202008006444 U DE 202008006444U DE 202008006444 U1 DE202008006444 U1 DE 202008006444U1
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Germany
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wellness
wellness device
passenger cabin
door
seat
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Airbus Defence and Space GmbH
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EADS Deutschland GmbH
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Abstract

Service- und/oder Komforteinrichtung für Passagiere in einer Flugzeugpassagierkabine, die ein Wellnessgerät (1) umfasst, dessen Aufbau unterschiedliche Möglichkeiten zur Bewegung und Entspannung bietet, wobei das insbesondere als ein Schrankelement ausgeführte Wellnessgerät (1) innerhalb einer Passagierkabinenwand flächenbündig integriert ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine für Passagiere bestimmte Service- und/oder Komforteinrichtung in einer Flugzeugpassagierkabine.
  • Technologischer Hintergrund
  • Es sind Serviceeinrichtungen in Flugzeugpassagierkabinen bekannt, die jeder Sitzreihe zugeordnet, notwendige Sicherheits- und Komfortelemente für die Passagiere bereitstellen. So werden Flugzeuge üblicherweise mit sogenannten PSU (Passenger Service Units) Baugruppen ausgestattet, in denen beispielsweise Leselampen, Hinweisschilder, Lautsprecher, Sitzreihennummerierung, optische Sicherheitsanzeigen sowie eine Stewardruftaste (Attendent Call Button) zusammengefasst sind. Diese PSU sind üblicherweise oberhalb der Passagiersitzreihen angeordnet. Der zuvor erläuterte Aufbau ist beispielsweise aus der DE 43 01 681 C1 bekannt, die eine unterhalb der Gepäckablage installierte, von jedem Passagier zugängliche Versorgungseinheit vorsieht. Die DE 199 26 782 A1 betrifft eine an einer Seitenwandverkleidung positionierte Serviceeinheit, die für einen separaten Raum, beispielsweise einen Schlafraum in einem Flugzeug bestimmt ist. Diese Serviceeinheit umfasst Anzeigeeinrichtungen wie Informationsdisplays, über die der Passagier informiert werden kann. Weiterhin werden zur Unterhaltung der Passagiere einzelne Bildschirme zur Wiedergabe von Filmen in der Passagierkabine angeordnet. Alternativ zu einzelnen großformatigen Bildschirmen ist die Verwendung von kleinformatigen, in Rückenlehnen der Passagiersitze integrierten Screens bekannt, wodurch der einzelne Passagier sein individuelles Programm bestimmen kann.
  • Es sind keine Konstruktionen oder Konzepte bekannt, die in der Passagierkabine eines Flugzeugs integrierte Einrichtungen einschließen, die es dem Passagier ermöglichen, sich während des Reisflugs sportlich zu betätigen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, das Serviceangebot für die Flugpassagiere durch ein Angebot zur Bewegung und Entspannung zu erhöhen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
  • Gemäß einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 1 angegeben, ist in der Passagierkabinenwand ein als Wandelement oder Schrankelement gestaltetes Wellnessgerät flächenbündig integiert. Vorteile sind in seiner Funktion und den Einsatzmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Wellnessgerätes zu finden. Der Aufbau und die Anordnung dieses Wellnessgerätes bieten dem Passagier die Möglichkeit, auf einer Einrichtung seiner Wahl des Wellnessgerätes unterschiedliche Übungen zur Bewegung und Entspannung auf engstem Raum sitzend oder stehend durchzuführen. Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass dem Benutzer ein multifunktionelles, kompaktes Fitnessgerät angeboten wird, dass sich durch eine einfache Handhabung auszeichnet. Das kompakte Wellnessgerät ermöglicht außerdem die Durchführung von wesentlichen Fitnessübungen mit nur einem Gerät. Vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Wellnessgerät mit wenigen Handgriffen von einer geschlossenen Position in eine geöffnete Position umwandelbar, um die Einrichtung nutzen zu können. Bedingt durch die kompakte Bauweise und einzelne klappbare Elemente des Wellnessgerätes kann dieses Mehrfunktions-Fitnessgerät im nicht genutzten Zutand platzsparend verstaut werden. Das erfindungsgemäße, kompakt gestaltete Wellnessgerät ist damit in vielen Bereichen der Passagierkabine intergrierbar, ohne negativen Einfluss auf die Gestaltung von Wandverkleidungselementen oder Beeinflussung des Gesamteindrucks der Passagierkabine. Weiterhin kann das Wellnessgerät gemäß der Erfindung in einer bestehenden, nicht genutzten bzw. einen Totraum bildenden Kabinenverkleidung integriert werden, so dass kein zusätzlicher Bauraum bzw. Platzbedarf erforderlich ist. Durch eine entsprechende Gestaltung einer Abdeckung des erfindungsgemäßen Wellnessgerätes kann außerdem ein attraktives Kabinenfeature erreicht werden.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung schließt das Wellnessgerät verschiedene Vorrichtungen zur Bewegung und Entspannung des Passagiers ein, die für unterschiedliche Trainingsübungen nutzbar sind. Das Wellnessgerät umfasst zumindest zwei Gymnastikstangen, eine elektrische Rückenmassage sowie einen Stepper. Damit die Gymnastikstangen von Personen unterschiedlicher Größe genutzt werden können, verlaufen die zwei parallel angeordneten Gymnastikstangen vertikal.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung schließt das Wellnessgerät außerdem eine Sitzvorrichtung ein, über die der Benutzer sitzend die Rückenmassage durchführen lassen kann. Ein Touchscreen des Wellnessgerätes dient zur Steuerung und Information über die Handhabe des Wellnessgerätes bzw. zur Datenerfassung. Weiterhin bietet es sich an, den Touchscreen durch ein individuell einstellbares Informationsdisplay zu ersetzen oder zu ergänzen, um dem Benutzer beispielsweise in einer Kombination mit Meßwertaufnehmern einen aktuellen Trainingszustand zu vermitteln oder eine Rückmeldung zu geben zur positiven Verstärkung gewünschter Trainingszustände. Außerdem kann mittels einer direkten Eingabe über den Touchscreen und/oder über das Informationsdisplay beispielsweise ein Trittwiderstand des Steppers stufenlos verändert oder eine Frequenz der Rückenmassage beeinflusst werden. Der Benutzer hat weiterhin die Möglichkeit in einem Becherhalter ein Erfrischungsgetränk abzustellen und in einem Ablagefach beispielsweise persönliche Utensilien abzulegen. Das erfindungsgemäße Wellnessgerät schließt außerdem eine Sicherheitseinrichtung ein, bestehend beispielsweise aus einer Stewardruftaste (Attendend Call Button) sowie eine optische Anzeige (Return to Seat Sign).
  • Zwecks Unterhaltung des Benutzers während der Rückenmassage oder während des Steppens kann der Touchscreen bzw. das Informationsdisplay genutzt werden, um aktuelle Fluginformationen zu erhalten, oder für eine DVD-Wiedergabe. Weiterhin bietet es sich an, dem Informationsdisplay Bedienelemente für eine Stereoanlage einschließlich eines Lautstärkereglers zuzuordnen.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist während der Rückenmassage der auf der geschwenkten Sitzvorrichtung sitzende Benutzer mit dem Rücken an einem vibrierenden Massagepad abgestützt. Zur Erzielung einer optimalen Ergonomie und zur Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen ist sowohl die Sitzvorrichtung als auch das Massagepad vertikal flexibel einstellbar angeordnet.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist innerhalb des Wellnessgerätes ein der Sitzvorrichtung zugeordneter Sicherheitsgurt vorgesehen. Damit ist auch einem Sicherheitsaspekt genüge getan, um beispielsweise bei plötzlich aufkommenden Turbulenzen im Reiseflug den Benutzer des Wellnessgerätes während einer Rückenmassage ausreichend zu sichern.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der schwenkbar angeordnete Stepper in einer Betriebsstellung auf dem Boden der Passagierkabine abgestützt und damit ideal für den Benutzer positioniert. Zur Beeinflussung des Trainingseffekts umfasst der Stepper vorteilhaft eine Regeleinheit, über die der Trittwiderstand der beabstandet angeordneten, im Wechsel zu tretenden Trittbretter des Steppers stufenlos verändert werden kann. Die Einstellung sowie das Spektrum des einzustellenden Widerstandes erfolgen in Verbindung mit dem als Informationsdisplay dienenden Touchscreen, das gleichzeitig dem Benutzer die aktuelle Trittfrequenz anzeigt.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist dem Wellnessgerät eine Abdeckung oder Tür zugeordnet, über die das Gerät bei Start und Landung des Flugzeugs und bei Nichtbenutzung platzsparend verstaut ist. Andererseits hat die Abdeckung bzw. die Tür die Aufgabe, den Benutzer der Einrichtung abzuschirmen. Der Türanschlag erfolgt so, dass die geöffnete Tür dem Benutzer der Einrichtung einen Sichtschutz gegenüber den übrigen Passagiere bietet.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Wellnessgerät so eingebaut, dass bei geschlossenem Wellnessgerät die Abdeckung oder die Tür flächenbündig zu benachbarten Verkleidungsflächen der Passagierkabine positioniert ist. Für den Einbau des Wellnessgerätes ist in der Kabinenwand bzw. in der Kabinenverkleidung ein vertikal verlaufender Schacht eingebracht, dessen Tiefe angepasst ist an die Tiefe des Wellnessgerätes. Diese Einbaulage und Abdeckung des Wellnessgerätes nehmen vorteilhaft keinen negativen Einfluss auf den Raumeindruck der Passagierkabine.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Wellnessgerät als ein modularer Innenausstattungsbaustein gestaltet. Durch eine Modulbauweise kann das Wellnessgerät für unterschiedliche Flugzeugtypen eingesetzt werden. Damit kann typenübergreifend das erfindungsge mäße Wellnessgerät für mehrere Flugzeuge mit beispielsweise unterschiedlichen Rumpfquerschnittsgrößen verwendet werden. Die Modulbauweise ermöglicht die Herstellung von erfindungsgemäßen Wellnessgeräten in größeren Stückzahlen mit der Folge einer Reduzierung der Stückkosten.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, die Tür bzw. die Abdeckung des Wellnessgerätes farbig unterschiedlich oder im Vergleich zu benachbarten Wandabschnitten der Passagierkabine mit einer geänderten Struktur zu gestalten. Diese Möglichkeit vereinfacht das Auffinden der Wellnessgerätes für den Benutzer. Alternativ zu einer unterschiedlichen Farbgebung kann die Tür bzw. die Abdeckung des Wellnessgerätes der Umgebung angepasst werden, um so das optische Erscheinungsbild beispielsweise eines Kabinendurchgangs bzw. Kabinenflurs nicht zu beeinflussen. Zur Sichtbarmachung und zum besseren Auffinden des Wellnessgerätes bietet es sich an, die Lage des Wellnessgerätes durch ein optisches, insbesondere beleuchtetes Symbol in dem Kabinengang zu kennzeichnen.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Wellnessgerät in einem Abschnitt der Passagierkabine platziert, der insbesondere für den Einstieg und den Ausstieg der Passagiere bestimmt ist. Dieser Abschnitt ist ideal für die Anordnung des Wellnessgerätes, das während des Fluges damit uneingeschränkt benutzt werden kann. Als idealer Platz zum Einbau des Wellnessgerätes eignet weiterhin eine Trennwand in einem Türbereich des Flugzeugs, wodurch die Einrichtung platzsparend positioniert werden kann. Bei Bedarf und ausreichendem Einbauraum bietet es sich an, mehr als ein erfindungsgemäßes Wellnessgerät zu platzieren. Beispielsweise können zwei oder mehrere Wellnessgeräte in einem während des Reisefluges nicht oder kaum genutzten Kabinengangbereich zueinander beabstandet angeordnet werden. Bedarfsabhängig hat der Flugzeugbetreiber außerdem die Möglichkeit, erfindungs gemäß aufgebaute Wellnessgeräte in unterschiedlichen Abschnitten oder Decks in Wandelementen der Passagierkabine zu integrieren.
  • Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die insbesondere die kompakte Bauweise unterstreicht, umfasst die erfindungsgemäße Einrichtung ein erstes Maßverhältnis zwischen der Bauhöhe zu der Breite sowie ein zweites Maßverhältnis zwischen der Breite und der Tiefe des Wellnessgerätes von jeweils ≥ 2,6:1. Bei einer angenommenen Höhe des Wellnessgerätes von 180 cm stellt sich damit eine Breite von ca. 70 cm und eine Bauteiltiefe von ca. 27 cm ein. Diese Maße unterstreichen die kompakte Bauform und den geringen erforderlichen Bauraum, um das erfindungsgemäße Wellnessgerät in einer Passagierkabine eines Flugzeugs zu integrieren.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • Im folgenden werden mit Hinweis auf die beigefügten Figuren vorteilhafte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung beschrieben. Es zeigen:
  • 1, ein erfindungsgemäß gestaltetes Wellnessgerät in einer Vorderansicht in Verbindung mit einer geöffneten Tür;
  • 2, eine Seitenansicht zu der 1;
  • 3, die Vorderansicht des Wellnessgerätes bei geschlossener Tür;
  • 4, das Wellnessgerät gemäß 3 in einer Seitenansicht.
  • Detaillierte Beschreibung vorteilhafter Ausführungsbeispiele
  • In der folgenden Beschreibung der 1 bis 4 werden für übereinstimmende oder sich entsprechende Bauteile und Elemente gleiche Bezugsziffern verwendet.
  • 1 zeigt in einer Vorderansicht ein erfindungsgemäßes Wellnessgerät 1 mit einer geöffneten Tür 2, die flächig alle Einrichtungen des Wellnessgerätes 1 abdeckt. Im eingebauten Zustand des Wellnessgerätes 1 insbesondere in einem Wandabschnitt einer in 1 nicht abgebildeten Passagierkabine eines Flugzeugs ist die Tür 2 flächenbündig zu benachbarten seitlichen Kabinenverkleidungsflächen angeordnet. Das Wellnessgerät 1 besitzt einen schrankähnlichen Aufbau, wobei an einer Rückwand 3 unterschiedliche Einrichtungen angeordnet sind, die von einem Passagier zur Bewegung und Entspannung genutzt werden können. Seitlich wird das Wellnessgerät 1 von Seitenteilen 4a, 4b begrenzt. Das Wellnessgerät 1 umfasst bodenseitig einen Stepper 5, der zwei zueinander versetzte Pedalen 6a, 6b umfasst, die vom Benutzer wechselweise betätigbar sind. Eine elektrische Rückenmassage wird gebildet durch ein Massagepad 7 und einer Sitzvorrichtung 8. Zur Massage der Rückenmuskulatur sitzt der Benutzer auf der Sitzvorrichtung 8 und ist dabei mit dem Rücken an dem vibrierenden Massagepad 7 abgestützt. Zwecks Anpasssung an unterschiedliche Körpergrößen ist sowohl die Sitzvorrichtung 8 als auch das Massagepad 7 an der Rückwand 3 höhenverstellbar angeordnet. Oberhalb des Massagepads 7 ist ein Spiegel 9 in Augenhöhe des Benutzers angebracht. Beidseitig des Spiegels 9 sind zwei Gymnastikstangen 10a, 10b positioniert, die sich vertikal bis in den Bereich des Massagepads 7 erstrecken, so dass diese von Passagieren unterschiedlicher Größe genutzt werden können.
  • 2 zeigt die Seitenansicht von dem in 1 abgebildeten Wellnessgerät 1 und verdeutlicht insbesondere Details, die an der Innenseite der Tür 2 angeordnet sind. Die geöffnete Tür 2 bietet dem Benutzer des Wellnessgerätes 1 einen Sichtschutz, so dass dieser gegenüber den weiteren Passagieren des Flugzeugs abgeschirmt ist. Weiterhin beinhaltet die Tür 2 sinnvolle Einrichtungen, um den Benutzer zu informieren bzw. bei seinen Aktivitäten zu unterstützen. Im oberen Bereich der Tür 2 ist ein Touchscreen 11 angeordnet, über den der Benutzer beispielsweise Informationen zur Einstellung und Handhabung einzelner Geräte des Wellnessgerätes 1 erhält. Weiterhin bietet der Touchsreen 11 die Möglichkeit, den aktiven Benutzer über seinen Trainingszustand zu informieren oder zu unterhalten in Form eines Informationsdisplays. Während seiner sportlichen Betätigung oder Entspannung kann der Benutzer in einem unterhalb des Touchscreens 11 positionierten Becherhalter 12 bzw. einem Ablagefach 13 persönliche Gegenstände ablegen bzw. einen Trinkbecher abstellen. Unmittelbar dem Becherhalter 12 nebengeordnet umfasst die Tür 2 außerdem Sicherheitselemente wie eine Stewardruftaste 14 sowie eine optische Anzeige 15, über die dem Benutzer des Wellnessgerätes 1 die Aufforderung „Return to seat" übermittelt werden kann. Die 2 zeigt weiterhin den ausgeklappten, an einem Kabinenboden 16 abgestützten Stepper 5 sowie die ausgeklappte Sitzvorrichtung 8. Die Seitenwand 4a verdeckt in 2 alle der Rückwand 3 zugeordneten, in 1 dargestellten Einrichtungen. Der Pfeil verdeutlicht die Bewegungsrichtung, in der sowohl der Stepper 5 als auch die Sitzvorrichtung 8 von der eingeklappten Ruhestellung in die Betriebsstellung schwenkbar sind.
  • Die 3 und 4 zeigen das Wellnessgerät 1 in geschlossenem Zustand in zwei Ansichten und verdeutlichen insbesondere die kompakte Bauform des Wellnessgerätes 1. Die Bauhöhe „h" steht dabei in einem Maßverhältnis zu einer Breite „b" des Wellnessgerätes von ≥ 2,6:1. Ein übereinstimmendes Maßverhältnis ist zwischen der Breite „b" und der Bauteiltiefe „s" von ≥ 2,6:1 vorgesehen. Aufgrund der geringen Tiefe „s" des Wellnessgerätes 1 kann dieses flächenbündig zu benachbarten Kabinenverkleidungsflächen angeordnet werden, wodurch das Wellnessgerät 1 den optischen Eindruck der Passagierkabine nicht beeinflusst. Die Tür 2 bewirkt eine nahezu vollständige stirnseitige Abdeckung des Wellnessgerätes 1, wodurch dieses als ein neutrales Bauteil in der Passagierkabinenwand bzw. in einer Kabinenverkleidung integrierbar ist.
  • Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass „umfassend" keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine" oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen sind nicht als Einschränkung anzusehen.
  • 1
    Wellnessgerät
    2
    Tür
    3
    Rückwand
    4a
    Seitenteil
    4b
    Seitenteil
    5
    Stepper
    6a
    Pedal
    6b
    Pedal
    7
    Massagepad
    8
    Sitzvorrichtung
    9
    Spiegel
    10a
    Gymnastikstange
    10b
    Gymnastikstange
    11
    Touchscreen
    12
    Becherhalter
    13
    Ablagefach
    14
    Stewardruftaste
    15
    Anzeige
    16
    Kabinenboden
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4301681 C1 [0002]
    • - DE 19926782 A1 [0002]

Claims (14)

  1. Service- und/oder Komforteinrichtung für Passagiere in einer Flugzeugpassagierkabine, die ein Wellnessgerät (1) umfasst, dessen Aufbau unterschiedliche Möglichkeiten zur Bewegung und Entspannung bietet, wobei das insbesondere als ein Schrankelement ausgeführte Wellnessgerät (1) innerhalb einer Passagierkabinenwand flächenbündig integriert ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das für verschiedene Trainingsübungen nutzbare, ein Fitnessgerät oder Mehrzweckfunktionsgerät bildende Wellnessgerät (1) zumindest zwei Gymnastikstangen (10a, 10b), einen Stepper (5) sowie ein Massagepad (7) einer elektrischen Rückenmassage umfasst.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Wellnessgerät (1) für den Benutzer eine Sitzvorrichtung (8), ein Touchscreen (11), einen Spiegel (9), einen Becherhalter (12), ein Ablagefach (13) und als Sicherheitseinrichtung zumindest eine Stewardruftaste (14) (Attendent Call Button) sowie eine optische Anzeige (15) (Return to Seat Sign) einschließt.
  4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Touchscreen (11) als ein Informationsdisplay oder Unterhaltungsdisplay vorgesehen ist.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Benutzer zur Rückenmassage auf der geschwenkten Sitzvorrichtung (8) sitzend mit dem Rücken an dem vibrierenden Massagepad (7) abgestützt ist, wobei zur Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen sowohl die Sitzvorrichtung (8) als auch das Massagepad (7) vertikal einstellbar sind.
  6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzvorrichtung (8) des Wellnessgerätess (1) ein Sicherheitsgurt zugeordnet ist.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Benutzung der schwenkbare Stepper (5) auf einem Kabinenboden (16) der Passagierkabine abgestützt ist.
  8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Abdeckung oder eine Tür (2) das Wellnessgerät (1) schließt, wobei die Tür (2) in einer geöffneten Position den Benutzer des Wellnessgerätes (1) abschirmt.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass bei geschlossenem Wellnessgerät (1) die Tür (2) flächenbündig zu benachbarten Verkleidungsflächen der Passagierkabinenwand angeordnet ist.
  10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das in einer Modulbauweise gestaltete Wellnessgerät (1) als ein modularer Innenausstattungsbaustein für mehrere Flugzeugentypen eingesetzt werden kann.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (2) des Wellnessgerätes (1) unterschiedlich farbig oder strukturiert zu den benachbarten Wandabschnitten der Passagierkabine des Flugzeugs gestaltet ist.
  12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Wellnessgerät (1) in einem Kabinenabschnitt platziert ist, der für den Einstieg und/oder den Ausstieg der Passagiere bestimmt ist.
  13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Wellnessgerät (1) an einer Trennwand in einem Türbereich angeordnet ist
  14. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl ein Verhältnis der Bauhöhe „h" zu der Breite „b" als auch ein Verhältnis der Breite „b" zu der Tiefe „s" des Wellnessgerätes (1) ≥ 2,6:1 beträgt.
DE202008006444U 2008-05-13 2008-05-13 Wellnessgerät für eine Flugzeugpassagierkabine Expired - Lifetime DE202008006444U1 (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202008006444U DE202008006444U1 (de) 2008-05-13 2008-05-13 Wellnessgerät für eine Flugzeugpassagierkabine
PCT/DE2009/000654 WO2009138065A2 (de) 2008-05-13 2009-05-12 Wellnessgerät für eine flugzeugpassagierkabine

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202008006444U DE202008006444U1 (de) 2008-05-13 2008-05-13 Wellnessgerät für eine Flugzeugpassagierkabine

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Publication Number Publication Date
DE202008006444U1 true DE202008006444U1 (de) 2008-07-17

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE202008006444U Expired - Lifetime DE202008006444U1 (de) 2008-05-13 2008-05-13 Wellnessgerät für eine Flugzeugpassagierkabine

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