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DE202008005800U1 - Lernhilfevorrichtung, insbesondere zum Erlernen des Alpin-Skifahrens oder des Inline-Skatens - Google Patents

Lernhilfevorrichtung, insbesondere zum Erlernen des Alpin-Skifahrens oder des Inline-Skatens Download PDF

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DE202008005800U1
DE202008005800U1 DE200820005800 DE202008005800U DE202008005800U1 DE 202008005800 U1 DE202008005800 U1 DE 202008005800U1 DE 200820005800 DE200820005800 DE 200820005800 DE 202008005800 U DE202008005800 U DE 202008005800U DE 202008005800 U1 DE202008005800 U1 DE 202008005800U1
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09BEDUCATIONAL OR DEMONSTRATION APPLIANCES; APPLIANCES FOR TEACHING, OR COMMUNICATING WITH, THE BLIND, DEAF OR MUTE; MODELS; PLANETARIA; GLOBES; MAPS; DIAGRAMS
    • G09B19/00Teaching not covered by other main groups of this subclass
    • G09B19/003Repetitive work cycles; Sequence of movements
    • G09B19/0038Sports
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B69/00Training appliances or apparatus for special sports
    • A63B69/18Training appliances or apparatus for special sports for skiing

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Abstract

Lernhilfevorrichtung, insbesondere zum Erlernen des Alpin-Skifahrens oder des Inline-Skatens, bestehend im Wesentlichen aus
– einem Haltegurt für die lernende Person sowie
– einem Mittel zur Führung der lernenden Person durch eine lehrende Person,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Mittel zur Führung der lernenden Person aus einem Trägergurt (3) besteht, der mindestens zwei Konnektierungselmente (4) umfasst, die eine Kopplung mit dem Haltegurt (2) zulassen, derart, dass
– beim aufrechten Stehen der lehrenden Person die lernende Person nicht oder nur geringfügig den Boden berührt und in dem Haltegurt (2) über den Trägergurt (3) getragen wird,
– beim gebückten Stehen oder in die Knie gehen der lehrenden Person die lernende Person den Boden berührt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Lernhilfevorrichtung, insbesondere zum Erlernen des Alpin-Skifahrens, bestehend im Wesentlichen aus einem Haltegurt für die lernende Person sowie Mittel zur Führung der lernenden Person durch eine lehrende Person. Ferner ist die Lernhilfevorrichtung auch zum Erlernen des Inline-Skatens oder ähnlichen Sportarten sowie zur Sicherung von Kindern beim Ausüben von unterschiedlichen Sportarten geeignet.
  • Stand der Technik
  • Zum Erlernen des Skifahrens ist es bekannt, unterschiedliche Hilfsmittel zu verwenden, die es insbesondere Kindern erleichtern sollen, das Skifahren zu üben und zu perfektionieren.
  • Insbesondere in den Anfängen und auch insbesondere dann, wenn die Kinder klein sind, besteht immer wieder das Problem, dass die Kinder nicht ausreichend Kraft besitzen, um Hindernisse, zum Beispiel Buckel oder leichte Anhöhen, Schneeanhäufungen oder Ähnliches, zu passieren. Sie fallen hin und müssen aus eigener Kraft aufstehen. Dieses Prozedere durchläuft das Kind des öfteren beim Erlernen des Skifahrens und ermüdet so auf diese Weise sehr schnell.
  • Die Gefahr besteht darin, dass aufgrund der Ermüdung dann auch Verletzungen eintreten. Zudem verliert das Kind sehr schnell die Lust an dem Erlernen des Skifahrens, da sich kein schneller Erfolg einstellt.
  • Um diesen Nachteilen entgegenzuwirken ist beispielsweise aus dem Stand der Technik, nämlich der DE 3412773 A (RAINER SCHWARZMANN, VOLKER DREXEL) 05.04.1984 eine Vorrichtung zum Trainieren des Skilaufens bekannt. Diese Vorrichtung besteht darin, dass die lehrende Person eine rechteckige Konstruktion führt, an dem sich die lernende Person, insbesondere Kinder, festhalten können. Das Festhalten erfolgt in der Art einer Querstange, so dass das Kind selbst nicht unbedingt auf einen einzigen Punkt fixiert ist. Der Nachteil dieser Vorrichtung besteht jedoch darin, dass sie sehr kompakt und auch schwer ist, so dass ein Transport mit einem Lift oder einer Gondel nur unter erhöhtem Kraftaufwand für die lehrende Person möglich ist. Zudem besteht auch erhebliche Verletzungsgefahr, da bei Unfällen der lehrenden Person, Quetschungen und Ähnliches eintreten können.
  • Eine ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannte Skifahr-Lernhilfe, bekannt aus der DE 4120813 A (RÜDIGER GERNDT) 24.06.1991, umfasst im Wesentlichen einen langgestreckten, rohrförmigen Körper mit zwei endseitigen Griffabschnitten. Das Skifahr-Lernhilfegerät wird von der lehrenden Person und der lernenden Person gleichzeitig benutzt und vorzugsweise horizontal gehalten, wobei die lehrende Person den einen Abschnitt und die lernende Person den anderen Abschnitt festhält. Zudem ist eine axiale Versetzung vorgesehen, so dass die Skifahr-Lernhilfe auf unterschiedliche Grössen der lernenden und der lehrenden Person anpassbar ist. Voraussetzung ist, um diese Skifahr-Lernhilfe zu verwenden, dass die lernende Person bereits sicher auf den Skiern steht und ausreichend Kraft besitzt, um sich selbst auf den Beinen zu halten. Zudem sind die Hebel für die lehrende Person sehr ungünstig, da sie den Stab immer in gebückter Haltung führen muss, um den Grössenunterschied zwischen der lehrenden und lernenden Person zu kompensieren. Der Kraftaufwand für die lehrende Person ist ebenfalls nicht unerheblich, da aufgrund der ansitzenden Hebelkraft, durch die lernende Person, grosse Haltekräfte von der lehrenden Person aufgebracht werden muss. Daher ist die lehrende Person immer gezwungen, mit beiden Händen die Skifahr-Lernhilfe zu greifen. Zudem wird durch die Haltung der lehrenden Person, der Rückenbereich stark belastet, was wiederum zu unangenehmen Rückenschmerzen führt
  • Aus der WO 9204952 A (GEIR JENSEN) 23.09.1991 ist eine Einrichtung bekannt, die einen Hüftgurt für die lernende Person vorschlägt, wobei der Hüftgurt über zwei getrennte Führungsleinen, die von der lehrenden Person gehalten werden und die mit dem Hüftgurt gekoppelt sind, verbunden sind. Durch zwei nicht miteinander verbundene Führungsleinen besteht jedoch grundsätzlich die Gefahr, dass der lehrenden Person beim Skifahren eine Führungsleine aus der Hand rutscht und dadurch prinzipbedingt die geführte Person zu einer starken Richtungsänderung gezwungen wird. Dies wiederum bewirkt eine unkontrollierte Abbremsung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer darauffolgenden Verletzung.
  • Diesem Nachteil verschafft die DE 20002538 U (HUBERT PAULUS) 12.02.2000 Abhilfe. Hier ist ein einzügiger Führungsgurt bekannt, dessen eines Ende an der einen Seite des Hüftgurtes und dessen anderes Ende an der anderen Seite des Hüftgurtes der lernenden Person befestigt ist, so dass unabhängig davon, wo die lehrende Person die lernende Person an der Führungsleine greift, eine sichere Verbindung zu der lernenden Person vorhanden ist.
  • Die DE 20 2007 011 899 U (ALEXANDER CHRISTIAN) 27.08.2007 greift wiederum die Problematik auf, dass die lernende Person ständig über die Führungsleine mit der lehrenden Person verbunden ist. Aufgrund eines Sturzes kann dies ebenfalls zu Verletzungen führen. Die DE 20 2007 011 899 U (ALEXANDER CHRISTIAN) 27.08.2007 lehrt daher, die Führungsbänder, die mit dem Hüftgurt, den die lernende Person angezogen hat, verbunden ist, trennbar, zumindest bei hoher Krafteinwirkung, auszubilden.
  • Zum Ausüben anderer Sportarten, wie beispielsweise Inline-Skaten sind vergleichbare Einrichtungen, in der Regel selbst angefertigt, vorhanden.
  • Auch im Bereich des Klettersports sind Vorrichtungen bekannt, die ausschliesslich für eine Sicherung aber nicht zusätzlich als Lernhilfe dienen.
  • All die vorgenannten Hilfseinrichtungen, die dazu dienen, insbesondere Kindern das Skifahren beizubringen, weisen den Nachteil auf, dass das Kind selbst bereits standsicher auf den Skiern stehen muss und ein Übungsgelände vorhanden ist, dass für das Kind auch entsprechend überwindbar ist.
  • Dies ist jedoch in der Regel nicht immer gegeben. Zudem hat die lehrende Person über die aus dem Stand der Technik bekannten Führungsleinen nicht die Möglichkeit, ein Kind kurz anzuheben, damit es nicht fällt oder es in eine andere Richtung zu dirigieren. Vielmehr dient die Führungsleine ausschliesslich dazu, zu verhindern, dass die lernende Person schnell abwärts fährt.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, zumindest einen der zuvor genannten Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden.
  • Lösung der Aufgabe
  • Als Lösung der Aufgabe wird vorgeschlagen, dass das Mittel zur Führung der lehrenden Person aus einem Trägergurt besteht, der mindestens zwei Konnektierungselemente umfasst, die eine Kopplung mit einem Hüftgurt (angezogen von der lernenden Person) zulassen und zwar derart, dass beim aufrechten Stehen der lehrenden Person, die lernende Person zumindest nur geringfügig bzw. leicht den Boden berührt und in dem Haltegurt über den Tragegurt getragen wird und beim Ausüben des Sports, beispielsweise beim Skifahren (Skifahrerposition, in die Knie gehend) die lernende Person den Boden berührt.
  • Vorteile der Erfindung
  • Einer der wesentlichen Vorteile der Erfindung besteht darin, dass in einer sehr entspannten und natürlichen Haltung der lehrenden Person, die lernende Person in der für die lehrende Person entspannten Situation sicher gehalten wird.
  • Die lernende Person kann dabei sowohl in gebückter als auch in gestreckter Haltung agieren, ohne das entsprechende Kräfte zusätzlich über Arme/Hände aufgewendet werden müssen, um die lernende Person zu halten und zu führen. Dadurch werden Rückenmuskulatur und Oberschenkelmuskeln weit aus weniger stark belastet, als mit den Hilfsmitteln, die aus dem Stand der Technik bekannt sind. Vergleicht man insbesondere die typische und weit verbreitete Methode, die Kinder für das Erlernen des Skifahrens zwischen die Beine zu nehmen und unterhalb der Schultern zu greifen, so ist im Vergleich hierzu die erfindungsgemässe Vorrichtung für den identischen Zweck geeignet, jedoch mit erheblich weniger Kraftaufwand und Mühe.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass insbesondere für die lernende Person auf handelsübliche Baugruppen zurückgegriffen werden kann. Ein Hüftgurt, wie er beispielsweise aus dem Kletterbereich bekannt ist, kann dafür verwendet werden. Die Hüftgurte oder Klettergurte, die aus dem Stand der Technik bekannt sind, weisen Haltemöglichkeiten auf, an der die erfindungsgemässen Konnektierungselemente, die wiederum mit einem Trägergurt, der von der lehrenden Person getragen wird, gekoppelt werden kann, auf. Vorzugsweise können für die Kopplung Karabinerhaken, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, verwendet werden.
  • Das Konnektierungselement weist insbesondere die Eigenschaft auf, dass es neben der Verbingungsmöglichkeit zwischen Halte- und Trägergurt längenverstellbar ist. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Abstand von der lehrenden Person und der lernenden Person derart anzupassen, dass folgende Stellungen möglich sind:
    • 1. Beim aufrechten Stehen der lehrenden Person berührt die lernende Person nicht den Boden. Dies bedeutet, dass diese im Hüftgurt „hängt" und von der lernenden Person sicher im Bereich des eigenen Körpers über den Trägergurt beziehungsweise die Konnektierungselemente getragen wird.
    • 2. Geht die lehrende Person in die Knie, so verkürzt sich der Abstand von der lehrenden Person zum Boden, so dass die lernende Person den Boden mit den Füssen erreicht. Dadurch sind die Konnektierungselemente nicht mehr gestreckt und die lernende Person kann auf eigenen Füssen stehen.
  • Dennoch ist die lernende Person im unmittelbaren Bereich des Körpers der lehrenden Person angeordnet, ohne dass sich die lernende Person weit davon entfernen kann. Dies bringt wiederum die Möglichkeit für die lehrende Person mit sich, dass bei einem auftretenden Hindernis oder eines drohenden Unfalls, sich die lehrende Person streckt und so die lernende Person in den Hüftgurt zwingt. Dadurch ist die lernende Person ausschliesslich von den Bewegungen der lehrenden Person abhängig. Dadurch können Gefahren vorausschauend vermieden werden, ohne dass jedoch die körperliche Belastung, da die gesamte Gewichtskraft der lernenden Person auf Schulter- und Brustbereich der lehrenden Person verteilt sind, wirkt.
  • Auch ausserhalb des Skifahrbereichs kann eine solche direkte Körpersicherung von Vorteil sein. Beispielsweise können Kinder in dieser Art und Weise gesichert werden, wenn zum Beispiel sehr enge Schluchten oder aber auch Leitern bestiegen werden, bei denen die Gefahr besteht, dass das Kind diese nicht selbst erklimmen kann.
  • Dies gilt auch für das Inline-Skaten.
  • Bei all diesen Ausführungen hat die lehrende Person den Vorteil, dass sie beide Hände frei hat und nur durch eine sehr schnell ausführbare Bewegung, nämlich durch Aufrichten, die lernende Person in eine sichere Position bringen kann.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Vorrichtung besteht bei der Verwendung folgender Einrichtung:
    Kinder erlernen Skifahren an sich sehr schnell, jedoch bringen die Sessellifte immer wieder die Gefahr mit sich, dass insbesondere kleine Kinder unter der Sicherheitseinrichtung hindurchrutschen können. Gegenmassnahmen sind von Seiten der Liftbetreiber bisher nicht vorgesehen.
    Daher bringt die Erfindung den Vorteil mit sich, dass beim Einstieg in den Sessellift das Kind an dem Konnektierungselementen gegriffen werden kann und so mit den beiden Konnektierungselementen neben der lehrenden Person Platz findet. Als weitere Sicherung kann dann dienen, dass zumindest ein Konnektierungselement, das vorzugsweise an beiden Enden einen Karabinerhaken aufweist, gelöst werden kann und in Sicherheitsbügel des Sesselliftes klippsbar ist. Dadurch ist das Kind fest und sicher mit dem Sessellift verbunden und jegliches Durchrutschen und die daraus entstehenden Folgen werden auf sehr einfache Art und Weise vermieden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus der nachfolgenden Beschreibung, den Zeichnungen sowie den Ansprüchen hervor.
  • Zeichnung
  • Es zeigt:
  • 1 ein Ausfürhungsbeispiel der erfindungsgemässen Lernhilfevorrichtung.
  • Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
  • In 1 ist die erfindungsgemässe Lernhilfevorrichtung 1 dargestellt. Sie besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen, nämlich einem Haltegurt 2 und einem Trägergurt 3, wobei der Trägergurt 3 zusätzlich Konnektierungselemente 4 umfasst, die eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Trägergurt 3 und dem Haltegurt 2 bereitstellen.
  • Der Haltegurt 2 ist ein handelsüblicher Gurt. Alternativ zum handelsüblichen Gurt kann auch ein einfacher Gurtmechanismus bereitgestellt werden, der ausschliesslich die Aufgabe hat, die lernende Person, die den Haltegurt 2 angezogen hat, in Pfeilrichtung 5 anzuheben. Daher muss der Haltegurt 2 derart ausgelegt sein, dass er zum einen das Körpergewicht der lernenden Person aufnehmen kann und zusätzlich in entsprechender Pfeilrichtung die Zugkraft kompensieren kann.
  • Der Trägergurt 3 ist ein an sich aus dem Stand der Technik bekannter Gurt, der von der lehrenden Person getragen wird. Dieser Trägergurt 3, der in 1 dargestellten Ausführungsform, wird über die Arme der lehrenden Person gestreift, so dass ein Verteilelement 6, das Bestandteil des Trägergurtes 3 ist, im Rücken der lehrenden Person angeordnet ist. Im Brustbereich sind Aufnahmeelemente 7 angeordnet, die fest mit dem Trägergurt 3 verbunden sind. Diese Aufnahmeelemente 7 dienen dazu, die Konnektierungselemente 4 aufzunehmen. Vorzugsweise ist zur Verbindung jeweils ein Karabinerhaken 8 vorgesehen, der in das Aufnahmeelement 7 einclipsbar ist. Um eine Anpassung an den Körper der lehrenden Person zu ermöglichen, weist der Trägergurt 3 Verstellelemente 9 auf. Dadurch kann die Schlaufenlänge des Trägergurtes 3 entsprechend verkürzt oder verlängert werden. Das Konnektierungselement 4 hat die Aufgabe, den Haltegurt 2 mit dem Trägergurt 3 zu verbinden. Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Konnektierungselement 4 ein Band 10, das in Zugrichtung belastbar ist und an dessen Ende jeweils Ösen 11 vorgesehen sind. Diese Ösen 11 können zu beiden Seiten hin mit Karabinerhaken 8 konnektiert werden. Zusätzlich weisen die bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehenen Konnektierungselemente 4 Verstellelemente 12 auf. Diese Verstellelemente 12 weisen die Eigenschaft auf, dass die Länge, gebildet durch die jeweiligen Ösen 11, des Konnektierungselmeent 4 verkürzt oder verlängert werden können. Dadurch kann unter anderem auch die Länge des Abstandes von der lehrenden Person und der lernenden Person eingestellt werden, so dass die gewünschten Eigenschaften erzielbar sind.
  • Die Erfindung beschränkt sich somit nicht nur auf eine Lernhilfevorrichtung 1 zum Erlernen von Skifahren, insbesondere für Kinder, sondern dient vielmehr dazu, kleine Personen (im Vergleich zur lehrenden Person) zu sichern, um insbesondere sportliche Aktivitäten sicher erlernen zu können.
  • 1
    Lernhilfevorrichtung
    2
    Haltegurt
    3
    Trägergurt
    4
    Konnektierungselement
    5
    Pfeilrichtung
    6
    Verteilelement
    7
    Aufnahmeelement
    8
    Karabinerhaken
    9
    Verstellelement
    10
    Band
    11
    Ösen
    12
    Verstellelement
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3412773 A [0005]
    • - DE 4120813 A [0006]
    • - WO 9204952 A [0007]
    • - DE 20002538 U [0008]
    • - DE 202007011899 U [0009, 0009]

Claims (6)

  1. Lernhilfevorrichtung, insbesondere zum Erlernen des Alpin-Skifahrens oder des Inline-Skatens, bestehend im Wesentlichen aus – einem Haltegurt für die lernende Person sowie – einem Mittel zur Führung der lernenden Person durch eine lehrende Person, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zur Führung der lernenden Person aus einem Trägergurt (3) besteht, der mindestens zwei Konnektierungselmente (4) umfasst, die eine Kopplung mit dem Haltegurt (2) zulassen, derart, dass – beim aufrechten Stehen der lehrenden Person die lernende Person nicht oder nur geringfügig den Boden berührt und in dem Haltegurt (2) über den Trägergurt (3) getragen wird, – beim gebückten Stehen oder in die Knie gehen der lehrenden Person die lernende Person den Boden berührt.
  2. Lernhilfevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Konnektierungselement (4) längenverstellbar ist.
  3. Lernhilfevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Konnektierungselement (4) integraler Bestandteil des Trägergurts (3) ist.
  4. Lernhilfevorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Konnektierungselement (4) lösbar mit dem Trägergurt (3) und dem Haltegurt (2) verbindbar ist.
  5. Lernhilfevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltegurt (2) aus einem herkömmlichen Klettergurt besteht.
  6. Lernhilfevorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Trägergurt (3) und Konnektierungselement (4) durch ein einziges Führungselement, das über den Nacken beziehungsweise Rücken der lehrenden Person zu führen ist, besteht, wobei die freien Enden jeweils Mittel aufweisen, mittels derer eine Verbindung zu dem Haltegurt (2) herstellbar ist.
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Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3412773A1 (de) 1984-03-01 1985-09-19 Volker 8551 Hilpoltsheim Drexel Vorrichtung zum trainieren des skilaufens und verfahren zur verwendung derselben
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