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DE202008004145U1 - Möbelkorpus - Google Patents

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DE202008004145U1 DE200820004145 DE202008004145U DE202008004145U1 DE 202008004145 U1 DE202008004145 U1 DE 202008004145U1 DE 200820004145 DE200820004145 DE 200820004145 DE 202008004145 U DE202008004145 U DE 202008004145U DE 202008004145 U1 DE202008004145 U1 DE 202008004145U1
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Abstract

Möbelkorpus (1) mit zwei beabstandet angeordneten Seitenwänden (2), an denen eine Rückwand (3) festgelegt ist, wobei die Seitenwände (2) als Leichtbauplatten mit zwei äußeren Deckplatten (4, 5) und einer Zwischenlage (6) ausgebildet sind, wobei an der Seitenwand (2) eine vertikale Leiste (10, 10', 10'', 20, 30) festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (3) an der vertikalen Leiste (10, 10', 10'', 20, 30) verrastbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Möbelkorpus mit zwei beabstandet angeordneten Seitenwänden, an denen eine Rückwand festgelegt ist, wobei die Seitenwände als Leichtbauplatte mit zwei äußeren Deckplatten und einer Zwischenlage ausgebildet sind, und an der Seitenwand eine vertikale Leiste festgelegt ist.
  • Die DE 22 31 577 offenbart einen Möbelkorpus im rückseitigen Bereich, bei der die Rückwandteile über einen Beschlag mit einer Möbelseitenwand verbunden sind. Der Beschlag weist dabei einen gabelartigen Querschnitt auf, um die Kontur der Rückwand randseitig zu umfassen. Die Beschlagsteile werden dabei über einen Dübel mit den Seitenwänden verbunden. Solche Beschläge eignen sich aber schlecht für die Befestigung an Seitenwänden in Leichtbauweise, da die Dübel gerade im mittleren Bereich einer Leichtbauplatte nicht gut festlegbar sind.
  • Die WO 2007/131903 zeigt die Verbindung einer Leichtbauplatte mit einer Rückwand eines Möbels, wobei an der Leichtbauplatte eine Leiste festgelegt ist, an der ein U-förmiger Aufnahmekanal vorgesehen ist, um den Rand der Rückwand daran aufzunehmen. Die Montage einer solchen Verbindung zwischen einer Leichtbauplatte und einer Rückwand ist allerdings vergleichsweise aufwendig, insbesondere lässt sich die Rückwand nicht von allen Seiten in den Aufnahmekanal einschieben.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Möbelkorpus zu schaffen, bei dem eine Rückwand auf einfache Weise an einer Seitenwand in Leichtbauweise montiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Möbelkorpus mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß ist die Rückwand an der vertikalen Leiste verrastbar, so dass diese auf einfache Weise an den Seitenwänden montiert werden kann. Hierzu ist kein Werkzeug erforderlich, sondern die Rückwand muss lediglich in die entsprechende Position gedrückt werden, um an der Leiste zu verrasten.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Leiste mindestens eine elastische Lippe zum Verrasten der Rückwand auf, die dann nach dem Verrasten die Rückwand hintergreifen kann. Die Anzahl der elastischen Lippen kann je nach Größe der Rückwand gewählt werden.
  • Vorzugsweise ist die Leiste U-förmig ausgebildet und bildet mit einem längeren Schenkel eine Anschlagsfläche aus. Diese Anschlagsfläche kann eine Bewegung der Rückwand nach vorne verhindern. An den kürzen Schenkeln kann die mindestens eine elastische Lippe ausgebildet sein, die dann beim Einrasten die Rückwand an der Rückseite hintergreift. Dadurch kann die Rückwand sicher an den Seitenwänden festgelegt werden.
  • Vorzugsweise ist die Anschlagsfläche an dem längeren Schenkel der Leiste elastisch ausgebildet, so dass ein gewisser Toleranzausgleich stattfinden kann. Insbesondere kann die Dicke der Rückwand variieren, so dass die Leiste eine Rückwand auch klemmend festlegen kann. Für das Erreichen einer gewissen Elastizität kann der Schenkel entweder gebogen oder als Hohlprofil ausgebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die elastischen Lippen in Richtung der inneren Deckplatte der Seitenwand federnd ausgebildet. Dadurch können die Lippen zu der Seitenwand hin gedrückt werden, bis die Rückwand an der Leiste eine Aufnahme erreicht hat und die Lippen die Rückwand hintergreifen.
  • Die Leiste selbst kann dabei mit einem Bodenabschnitt an der inneren Deckplatte der Seitenwand festgelegt sein, vorzugsweise durch Kleben. Es ist auch möglich, dass an der Leiste mindestens ein Dübel ausgebildet ist, der in eine Öffnung in der inneren Deckplatte der Seitenwand zur Festlegung der Leiste einfügbar ist.
  • Vorzugsweise sind die Rastmittel so ausgebildet, dass die Rückwand von einer frontseitigen Öffnung des Möbelkorpus montierbar ist. Je nach Erfordernis kann die Rückwand dann auch von vorn durch den Schrank hindurch zu ihrer Endposition eingeschwenkt und verrastet werden. In diesem Fall wird die U-förmige Leiste so an den Seitenwänden festgelegt, dass die elastischen Lippen vorne zur Schrankinnenseite angeordnet sind und die hinteren längeren Schenkel der Leiste den Anschlag der Rückwand für den hinteren Schrankabschluss bilden.
  • Vorzugsweise besteht die Leiste aus einem elastischen Material, beispielsweise aus Kunststoff oder Metall.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Detailansicht eines erfindungsgemäßen Möbelkorpus;
  • 2 eine Detailansicht des Eckbereiches eines Möbelkorpus nach einer modifizierten Ausführungsform;
  • 3 eine Detailansicht einer dritten Ausführungsform;
  • 4 eine Detailansicht einer vierten Ausführungsform, und
  • 5 eine Detailansicht einer fünften Ausführungsform.
  • Ein nur teilweise dargestellter Möbelkorpus 1 umfasst zwei beabstandet angeordnete Seitenwände 2, an denen eine Rückwand 3 festgelegt ist. Jede Seitenwand 2 ist in Leichtbauweise ausgeführt und umfasst zwei äußere Deckplatten 4 und 5 aus einem festen Material, beispielsweise aus Pappe oder einem Holzfaserwerkstoff, und dazwischen eine Zwischenlage 6 aus einem Material mit Hohlräumen, beispielsweise einer Wabenplatte aus Pappe oder Kunststoff. Dadurch besitzt die Leichtbauplatte trotz eines großen Volumens ein geringes Eigengewicht.
  • Die Seitenwände 2 können an der Oberseite mit einer Deckplatte und an der Unterseite über eine Bodenplatte miteinander verbunden sein. Die Rückwand 3 kann auch an der Deckplatte und der Bodenplatte fixiert sein.
  • Die Seitenwand 2 ist an ihrer Schmalseite durch eine Leiste 7 verschlossen, die mit den Deckplatten 4 und 5 verklebt ist. Die Leiste 7 ist dabei gestuft ausgebildet und umfasst dünnere Endabschnitte 8, zwischen denen ein dickerer Mittelabschnitt vorgesehen ist. Dadurch ist randseitig jeweils eine Stufe 9 ausgebildet, die im Bereich der stabileren Deckplatten 4 und 5 positioniert ist und dort für eine Abstützung der Deckplatten 4 und 5 sorgt.
  • Zur Festlegung der Rückwand 3 ist an jeder Seite an einer inneren Deckplatte 5 einer Seitenwand eine Leiste 10 festgelegt, vorzugsweise durch Verkleben. Die Leiste 10 ist dabei benachbart zu der Leiste 7 zum Verschließen der Seitenwand 2 an der Schmalseite angeordnet.
  • Die Leiste 10 ist im Querschnitt U-förmig ausgebildet und umfasst einen längeren Schenkel 11, sowie an einem kürzeren Schenkel mehrere elastische Lippen 13, die die Rückwand 3 an der Rückseite hintergreifen. Die Rückwand 3 liegt dabei an einer Anschlagsfläche 12 an dem längeren Schenkel 11 an. Der längere Schenkel 11 besitzt eine Hohlkammer, so dass die Anschlagsfläche 12 elastisch an der Rückwand 3 anliegt.
  • Zur Montage der Rückwand 3 an zwei gegenüberliegenden Leisten 10 braucht die Rückwand 3 nur eingeschwenkt zu werden, wobei die elastischen Lippen 13 zu der inneren Deckplatte 5 der Seitenwand 2 biegbar sind, so dass die Lippen 13 nach innen gebogen werden, bis die Rückwand 3 an der Anschlagsfläche 12 anliegt und die Lippen 13 federnd nach außen bewegt werden, um die Rückwand 3 zu hinter greifen. Die Rückwand 3 kann dabei auch klemmend zwischen der Anschlagsfläche 12 und den Lippen 13 festgelegt sein.
  • In 2 ist eine modifizierte Ausführungsform einer vertikalen Leiste 10' gezeigt, die an der inneren Deckplatte 5 einer Seitenwand 2 verklebt ist. Bei dieser Leiste 10' ist der längere Schenkel 11' des im Querschnitt U-förmigen Profils nicht als Hohlprofil ausgebildet, sondern umfasst einen nach innen hervorstehenden Haken 12', der eine elastische Anlagefläche für die Rückwand 3 ausbildet. An der gegenüberliegenden Seite des Schenkels 11' sind wieder mehrere elastische Lippen 13' zum Verrasten der Rückwand 3 ausgebildet. Durch die hohe Elastizität der Anlagefläche 12' können Rückwände 3 mit unterschiedlicher Dicke an der Leiste 10' verrastet werden.
  • In 3 ist eine weitere Ausführungsform einer modifizierten Leiste 10'' gezeigt, die an der Deckplatte 5 einer Seitenwand 2 verklebt ist. Die Leiste 10'' umfasst einen längeren Schenkel 11'', der einen nach innen gekrümmten Steg 12'' aufweist, der die Anlagefläche für die Rückwand 3 ausbildet. Der Steg 12'' ist über einen Bodenabschnitt 14 mit einer biegbaren Lippe 13'' verbunden, die an der gegenüberliegenden Seite eine Rückwand 3 hintergreift. Zwischen dem Steg 12'' und der Lippe 13'' ist eine Aufnahme für die Rückwand 3 ausgebildet, die durch den Boden 14 begrenzt ist. Zwischen dem Boden 14 und einem Abschnitt 16, der mit der Deckplatte 5 verklebt ist, befindet sich ein Spalt 15. Dadurch kann ein Toleranzausgleich auch in eine Richtung senkrecht zur Ebene der Deckplatte 5 erfolgen.
  • In 4 ist eine weitere Ausführungsform gezeigt, bei der eine vertikale Leiste 20 mit der Seitenwand 2 verklebt ist. Die Leiste 20 ist U-förmig ausgebildet und umfasst einen längeren Schenkel 21, der nach innen hin gekrümmt ausgebildet ist und damit eine Anlagefläche für die Rückwand 3 ausbildet. An der gegenüberliegenden Seite sind ein oder mehrere elastische Lippen 22 ausgebildet, die federnd zu der Seitenwand 2 bewegt werden können, um die Rückwand 3 an der Leiste 20 zu verrasten.
  • In 5 ist eine Ausführungsform einer Leiste 30 dargestellt, die im Querschnitt ebenfalls U-förmig ausgebildet ist und an einem längeren Schenkel 31 einen Haken 32 aufweist, der nach innen gerichtet ist und eine Anlagefläche für die Rückwand 3 ausbildet. An der gegenüberliegenden Seite sind ein oder mehrere elastische Lippen 33 ausgebildet, um die Rückwand 3 zu verrasten. An einem Bodenabschnitt der Leiste 30 sind ein oder mehrere Dübel bzw. Bolzen 34 ausgebildet, die einen verdickten Endabschnitt 35 aufweisen, der elastisch ist, so dass die Leiste 30 an der Seitenwand 2 verrastet werden kann. Hierfür ist in der inneren Deckplatte 5 eine Öffnung ausgespart, in die der Bolzen 34 eingreift, wobei der verdickte Endabschnitt 35 die Deckplatte 5 hintergreift. Dadurch kann die Leiste 30 auch ohne Klebemittel an der Seitenwand 2 befestigt werden.
  • Die einzelnen Leisten bestehen aus einem elastischen Material, vorzugsweise aus Kunststoff und/oder einem Metallblech. Entsprechende Leisten können auch an einer Bodenplatte und einer Deckplatte eines Möbelkorpus angeordnet sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2231577 [0002]
    • - WO 2007/131903 [0003]

Claims (9)

  1. Möbelkorpus (1) mit zwei beabstandet angeordneten Seitenwänden (2), an denen eine Rückwand (3) festgelegt ist, wobei die Seitenwände (2) als Leichtbauplatten mit zwei äußeren Deckplatten (4, 5) und einer Zwischenlage (6) ausgebildet sind, wobei an der Seitenwand (2) eine vertikale Leiste (10, 10', 10'', 20, 30) festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (3) an der vertikalen Leiste (10, 10', 10'', 20, 30) verrastbar ist.
  2. Möbelkorpus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (10, 10', 10'', 20, 30) mindestens eine elastische Lippe (13, 13', 13'', 22, 33) zum Verrasten der Rückwand (3) aufweist.
  3. Möbelkorpus nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (10, 10', 10'', 20, 30) U-förmig ausgebildet ist und mit einem längeren Schenkel (11, 11', 11'', 21, 31) eine Anschlagsfläche (12, 12', 12'', 21, 32) und mit einem kürzeren Schenkel die mindestens eine elastische Lippe (13, 13', 13'', 22, 33) ausbildet.
  4. Möbelkorpus nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagsfläche (12, 12', 12'', 21, 32) elastisch ausgebildet ist.
  5. Möbelkorpus nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Lippen (13, 13', 13'', 22, 33) in Richtung der inneren Deckschicht (5) der Seitenwand (2) federnd ausgebildet sind.
  6. Möbelkorpus nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (10, 10', 10'', 20, 30) mit einem Bodenabschnitt an der inneren Deckplatte (5) der Seitenwand (2) festgelegt ist.
  7. Möbelkorpus nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Leiste (30) mindestens ein Dübel (34) ausgebildet ist, der in eine Öffnung in der inneren Deckplatte (5) der Seitenwand zur Festlegung der Leiste (30) einfügbar ist.
  8. Möbelkorpus nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel so ausgebildet sind, dass die Rückwand (3) von einer frontseitigen Öffnung des Möbelkorpus montierbar ist.
  9. Möbelkorpus nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste aus Kunststoff hergestellt ist.
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