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DE202007010692U1 - Filtervorrichtung in Gestalt eines Staubfilterbeutels oder einer Filtertasche - Google Patents

Filtervorrichtung in Gestalt eines Staubfilterbeutels oder einer Filtertasche Download PDF

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DE202007010692U1
DE202007010692U1 DE200720010692 DE202007010692U DE202007010692U1 DE 202007010692 U1 DE202007010692 U1 DE 202007010692U1 DE 200720010692 DE200720010692 DE 200720010692 DE 202007010692 U DE202007010692 U DE 202007010692U DE 202007010692 U1 DE202007010692 U1 DE 202007010692U1
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Branofilter GmbH
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Abstract

Filtervorrichtung in Gestalt eines Staubfilterbeutels (1) oder einer Filtertasche (19) für Taschenfilter zum Ausfiltern von in einem ankommenden Luftstrom enthaltenen Partikeln, wobei die Filtervorrichtung im Ausgangszustand eine Flachgestalt mit zwei im Wesentlichen parallel übereinander angeordneten Filterwänden (2, 3; 2a, 3a) aufweist, die beim Gebrauch beabstandet zueinander sind und einen Innenraum (13) der Filtervorrichtung begrenzen, in den die zu filternde Luft einströmt, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Filterwänden (2, 3; 2a, 3a) eine sich flächenmäßig mindestens über einen Teil der Filterwandfläche erstreckende Fülllage (16, 16a) aus Faser- oder Garnmaterial angeordnet ist, die mit den beiden Filterwänden (2, 3; 2a, 3a) verbunden und in Richtung quer zu den Filterwänden unter Beibehaltung ihrer Verbindung mit den Filterwänden zu einem mit Bezug auf den Ausgangszustand luftigeren Faser- oder Garngebilde auseinanderziehbar ist, das in der Gebrauchslage den Innenraum (13) über seine flächenmäßige Erstreckung hinweg in Querrichtung ausfüllt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung in Gestalt eines Staubfilterbeutels oder einer Filtertasche für Taschenfilter zum Ausfiltern von in einem ankommenden Luftstrom enthaltenen Partikeln, wobei die Filtervorrichtung im Ausgangszustand eine Flachgestalt mit zwei im Wesentlichen parallel übereinander angeordneten Filterwänden aufweist, die beim Gebrauch beabstandet zueinander sind und einen Innenraum der Filtervorrichtung begrenzen, in den die zu filternde Luft einströmt.
  • Derartige Filtervorrichtungen sind in großer Vielfalt bekannt.
  • Dabei werden die Staubfilterbeutel bei Haushaltsstaubsaugern und auch bei größeren, gewerblich eingesetzten Staubsaugern verwendet. Ein mittels eines Gebläses erzeugter Saugstrom fördert den Staub oder dergleichen Partikel durch eine Einlassöffnung in das Beutelinnere. Der Filterbeutel bläht sich dabei unter Entfernen der Filterwände voneinander auf. Die in der angesaugten Luft enthaltenen Partikel werden von den Filterwänden zurückgehalten, während der vom Staub befreite Luftstrom die Filterwände durchdringt und in die Umgebung ausgeblasen wird. Ein Beispiel für einen solchen Staubfilterbeutel und den Aufbau seiner Filterwände geht aus der US 5 647 881 hervor.
  • Filtertaschen werden zu ihrem Gebrauch mit einem sie einseitig offen haltenden Rahmen versehen, so dass sich ein aus einer oder mehreren Filtertaschen und dem Rahmen zusammengebauter Taschenfilter ergibt. Solche Taschenfilter werden insbesondere in raumlufttechnischen Anlagen im Luftstromweg montiert, so dass der Luftstrom in die Filtertaschen gelangt und die Filterwände unter Ausfiltern der im Luftstrom enthaltenen Partikel durchströmt. Beispielsweise die DE 42 12 112 A1 beschreibt einen für Filtertaschen besonders geeigneten Aufbau.
  • Häufig bestehen die Filterwände aus mindestens zwei Lagen, von denen die dem Inneren des Filterbeutels bzw. der Filtertasche zugewandte und somit stromaufwärts angeordnete Innenlage eine gröbere Partikel ausfilternde Vorfilterlage ist. Von der mindestens einen nach außen hin anschließenden Lage werden dann die kleineren Partikel zurückgehalten.
  • Ein Problem bei allen Filtervorrichtungen der genannten Art besteht darin, dass sich die Filterwände im Laufe der Zeit mit den Partikeln zusetzen und somit verstopft werden. Dies führt zu einem Absinken der Luftdurchlässigkeit, so dass der an den Filterwänden auftretende Druckabfall für einen zufriedenstellenden Weiterbetrieb zu groß wird und die Filtervorrichtung ausgewechselt werden muss, auch wenn sie noch nicht gefüllt ist.
  • Ausgehend hiervor liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Filtervorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die weniger schnell verstopft und dementsprechend eine größere Partikelmenge aufnehmen kann als seither.
  • Diese Erfindung wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zwischen den beiden Filterwänden eine sich flächenmäßig mindestens über einen Teil der Filterwandfläche erstreckende Fülllage aus Faser- oder Garnmaterial angeordnet ist, die mit den beiden Filterwänden verbunden und in Richtung quer zu den Filterwänden unter Beibehaltung ihrer Verbindung mit den Filterwänden zu einem mit Bezug auf den Ausgangszustand luftigeren Faser- oder Garngebilde auseinanderziehbar ist, das in der Gebrauchslage den Innenraum über seine flächenmäßige Erstreckung hinweg in Querrichtung ausfüllt.
  • Im Ausgangszustand, wenn die Filtervorrichtung neu ist, ist die Fülllage wie die Filterwände verhältnismäßig dünn. Beim Gebrauch, wenn sich die Filterwände voneinander entfernen, sei es im Falle eines Staubfilterbeutels bei Inbetriebnahme des Staubsaugers oder im Falle einer Filtertasche bei der Montage des Rahmens, entfernen sich die Filterwände voneinander, so dass die schon bei verhältnismäßig kleinen Kräften nachgebende Fülllage auseinandergezogen wird und einen verhältnismäßig luftigen Faser- oder Garnfadenverbund bildet. Die Fasern oder Garnfäden der Fülllage spannen sich im Wesentlichen regellos zwischen den beiden Filterwänden, so dass sich sozusagen ein Durcheinander von Fasern oder Fäden ergibt, das einen dreidimensionalen Puffer bildet. Durch Anstoßen der in den Innenraum strömenden Partikel an den Fasern oder Garnfäden der auseinandergezogenen Fülllage verlieren die Partikel an Strömungsenergie, so dass sie langsamer werden. Ferner werden die Partikel an den Fasern oder Garnfäden abgelenkt, so dass sie dazu neigen, im Innenraum eine zirkulationsartige Bewegung mit immer wiederkehrendem Anstoßen auszuführen. Dies begünstigt eine über die Fläche gleichmäßige Beladung der Filterwände. Außerdem bieten die Fasern und Garnfäden eine zusätzliche Fläche, an der sich die Partikel ablagern können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Fasern oder Garnfäden durch die strömende Luft zu einer vib rationsähnlichen Bewegung angeregt werden, wodurch die anhaftenden Partikel abgeschüttelt werden und nach unten fallen.
  • Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung im Einzelnen erläutert. Es zeigen jeweils in stark schematisierter Darstellung:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Staubfilterbeutel in Draufsicht,
  • 2 ebenfalls einen Staubfilterbeutel gemäß vorliegender Erfindung mit einer flächenmäßig mit Bezug auf die 1 größeren Fülllage in explodierter Darstellungsweise in Schrägansicht,
  • 3 den Staubfilterbeutel nach 1 oder 2 im Ausgangszustand im Schnitt in Teildarstellung,
  • 4 den gleichen Staubfilterbeutel beim Gebrauch, wenn er durch den Luftstrom aufgebläht ist, so dass die Filterwände voneinander entfernt sind und die Fülllage auseinander gezogen ist, und
  • 5 einen aus erfindungsgemäßen Filtertaschen und einem zugehörigen Rahmen bestehenden Taschenfilter in Schrägansicht.
  • Die beiden aus 1 bzw. aus den 2 bis 4 hervorgehenden Staubfilterbeutel unterscheiden sich lediglich in der Größe der Fülllage. Sie werden daher nachstehend unter Verwendung gleicher Bezugsziffern (mit Ausnahme für die Fülllage) gemeinsam beschrieben.
  • Jeder Staubfilterbeutel 1 weist im dem Neuzustand entsprechenden Ausgangszustand eine Flachgestalt mit zwei Filterwänden 2, 3 auf, von denen die Filterwand 2 die Vorderseite 4 und die Filterwand 3 die Rückwand 5 des Beutels bildet. Die beiden Filterwände 2, 3 sind im Ausgangszustand im Wesentlichen parallel zueinander übereinander angeordnet. Sie weisen eine quadratische oder rechteckige Gestalt auf und bestehen mindestens zum Teil aus schweißbarem Filtermaterial. Die beiden Filterwände 2, 3 sind ferner ihrem Umfang entlang rundum miteinander verschweißt (Schweißlinien 6, 7, 8, 9) oder auf andere Weise dicht miteinander verbunden. Die Gestalt der Filterwände könnte prinzipiell auch anders sein.
  • An der Vorderwand 4 ist außen ein Anschlussstück 10 beispielsweise aus Karton oder Kunststoff mit einer Durchtritts öffnung 11 befestigt. Die Durchtrittsöffnung 11 ist fluchtend zu einer Eintrittsöffnung 12 in der Vorderwand 4 angeordnet.
  • Der jeweilige Staubfilterbeutel 1 wird zu seinem Gebrauch in einen Staubsauger eingesetzt. Dabei dient das Anschlussstück 10 zum Positionieren und Fixieren des Staubfilterbeutels 1 im Staubsauger. Im eingesetzten Zustand ragt ein am Staubsauger angeordneter Anschlussstutzen in oder durch die Durchtrittsöffnung 11 und die Eintrittsöffnung 12, so dass bei eingeschaltetem Staubsauger der angesaugte Luftstrom in den Staubfilterbeutel 1 eintreten kann. Der einströmende Luftstrom bläht den Staubfilterbeutel 1 auf (4), so dass sich die Filterwände 2, 3 voneinander entfernen und ein von den Filterwänden 2, 3 begrenzter Innenraum 13 gebildet wird. Im Luftstrom enthaltene Staubpartikel oder dergleichen werden im Staubfilterbeutel 1 zurückgehalten. Die von den Partikeln befreite Reinluft gelangt durch die Filterwände 2, 3 nach außen.
  • Die beiden Filterwände 2, 3 bestehen aus geeignetem Filtermaterial. Dabei können sie ein- oder mehrlagig sein, wobei die beiden Filterwände 2, 3 einen unterschiedlichen Lageaufbau haben können. Aus den 2 und 3 gehen zweilagige Filterwände 2, 3 hervor. In 4 handelt es sich um den glei chen Beutel, der Einfachheit halber wurden die Filterwände 2, 3 jedoch nur einlagig gezeichnet.
  • Das Material und der Lagenaufbau der Filterwände 2, 3 sind vorliegend von untergeordneter Bedeutung. Es kommen alle üblichen Filtermaterialien und Lagenaufbauten in Frage. Lediglich beispielhaft wird auf die US 5 647 881 , die EP 0 338 479 A1 , die DE 42 12 112 A1 oder die EP 0 960 645 A2 verwiesen.
  • Beim Ausführungsbeispiel bestehen die beiden Filterwände 2, 3 jeweils aus einer stromaufwärts angeordneten, dem Innenraum 13 zugewandten Innenlage 14 und einer dieser in Strömungsrichtung nachgeordneten Augenlage 15. Dabei kann die Innenlage 14 eine Vorfilterlage zum Ausfiltern größerer Partikel und die Außenlage 15 eine Feinfilterlage zum Ausfiltern kleinerer Partikel sein.
  • Zwischen den beiden Filterwänden 2, 3 ist eine Fülllage 16 (2 bis 4) bzw. 16a (1) aus endlosen oder eine begrenzte Länge aufweisenden Fasern oder Garnfäden angeordnet, die mit den beiden Filterwänden 2, 3 verbunden ist. Dabei kann sich die Fülllage über die ganze Fläche der Filterwände 2, 3 und somit über die ganze Fläche des Staubfilterbeutels 1 erstrecken, wie es bei der Fülllage 16 der 2 bis 4 der Fall ist. Die Fülllage kann auch kleinflächiger und dabei schmäler und/oder kürzer wie die Filterwände 2, 3 sein, wie es bei der Fülllage 16a der Variante gemäß 1 der Fall ist.
  • Das Verbinden der Fülllage 16; 16a mit den Filterwänden 2, 3 erfolgt zweckmäßigerweise durch Kleben. Dabei kann das Verkleben mittels eines auf die Innenseite der Filterwände 2, 3 aufgebrachten Sprühkleberauftrags oder auch mittels anderer üblicher Kleberauftragsverfahren erfolgen. Die Verklebung erfolgt bevorzugt punktuell, wobei die punktuellen Klebestellen zweckmäßigerweise einen Flächenanteil von etwa 0,1% bis etwa 20% der Fläche der Fülllage ausmachen.
  • Es versteht sich, dass an Stelle eines Verklebens auch ein Verschweißen, zweckmäßigerweise ein punktuelles Verschweigen der Fülllage mit den Filterwänden möglich ist.
  • Auch eine klebstofflose Verbindung durch Verkrallen der Fasern oder Garnfäden der Fülllage 16; 16a an den Filterwänden 2, 3 ist möglich.
  • Die Fülllage 16; 16a ist so ausgebildet, dass sie sich in Richtung quer zu den Filterwänden 2, 3 unter Beibehaltung ihrer Verbindung mit den Filterwänden 2, 3 zu einem mit Bezug auf den Ausgangszustand luftigeren Faser- oder Garngebilde 17 auseinanderziehen lässt, wie in 4 sehr schematisch an gedeutet ist. In 4 sind nur einige der Fasern oder Garnfäden eingezeichnet. In Wirklichkeit handelt es sich um ein dichteres Faser- oder Garngebilde, das jedoch um ein Mehr- oder Vielfaches luftiger als das die Filterwände 2, 3 bildende Filtermaterial ist.
  • Die zum Auseinanderziehen der Fülllage 16; 16a erforderliche Kraft ist verhältnismäßig klein, so dass die beim Gebrauch des Staubfilterbeutels 1 beim Aufblähen auftretenden Kräfte ausreichend sind. Im aufgeblähten Gebrauchszustand füllt das sich ergebende Faser- oder Garngebilde 17 über seine flächenmäßige Erstreckung hinweg den Innenraum 13 in Querrichtung aus.
  • Die Fülllage 16; 16a ist so ausgebildet, dass sie auch im zu dem Faser- oder Garngebilde 17 auseinander gezogenen Zustand in sich zusammenhängend ist.
  • Zweckmäßigerweise haben im Ausgangszustand die die Fülllage 16; 16a bildenden Fasern oder Garnfäden eine in der Ebene der Fülllage 16; 16a liegende Haupterstreckungsrichtung, wie insbesondere in 2 angedeutet ist. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass sich die Fasern oder Garnfäden in Richtung quer zu den Filterwänden 2, 3 gut auseinanderziehen lassen, so dass die Fülllage 16, 16a ihre luftig aufgebauschte Gebrauchslage gemäß 4 erhält.
  • Ferner können die die Fülllage 16; 16a bildenden Fasern oder Garnfäden im Ausgangszustand eine im Wesentlichen gleiche Haupterstreckungsrichtung aufweisen, wie ebenfalls in 2 schematisch angedeutet ist.
  • Im Wesentlichen gleich gerichtete, einstückig miteinander verbundene Fasern erhält man zweckmäßigerweise dadurch, dass die Fülllage 16; 16a von in zusammenhängende, die Fasern bildende Streifen geschnittenem Folienmaterial gebildet wird.
  • In jedem Falle wird die Wirksamkeit des Faser- oder Garngebildes 17 dadurch erhöht, dass die Fülllage 16; 16a aus elektrostatisch geladenem Material besteht oder elektrostatisch geladenes Material enthält. In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, dass die Fülllage 16; 16a aus Elektretmaterial besteht oder Elektretmaterial enthält.
  • Die Herstellung eines solchen Materials aus einem in die Fasern bildende Streifen geschnittenem Folienmaterial wird beispielsweise in der DE 25 12 885 C2 oder der DE 27 56 826 C2 beschrieben.
  • Die Fülllage 16; 16a kann aus Kunststoff- und/oder Zellstofffasern oder Garnfäden bestehen. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Fasern eine endlose oder eine begrenzte Länge aufweisen können. Die die Fülllage 16; 16a bildenden Fasern können sowohl sortenrein, d.h. durchgehend aus dem gleichen Material gefertigt sein, oder auch aus mehreren verschiedenen Materialien bestehen.
  • Neben anderen Materialien, wie sie üblicherweise für die faserigen Lagen von Staubfilterbeuteln verwendet werden, kommen für die Fasern oder Garnfäden der Fülllage 16; 16a vor allem Polyolefine, insbesondere Polypropylen oder Polyethylen, in Frage.
  • Oben wurde erwähnt, dass die die Fülllage 16; 16a bildenden Fasern einstückig miteinander verbunden sein können. Die Fülllage 16; 16a muss jedoch nicht ausschließlich in sich zusammenhängend ausgebildet sein. Es können auch andere, insbesondere kürzere Fasern oder Filamente beigemischt sein.
  • Die Fasern oder Garnfäden der Fülllage 16; 16a weisen zweckmäßigerweise einen Durchmesser im Bereich von etwa 5 bis 100 μm aufweisen.
  • Der Querschnitt der Fasern oder Garnfäden kann nicht nur rund sondern auch quadratisch oder rechteckig sein, wie es sich beim Schneiden der Fasern aus einer Folie ergibt.
  • Das Flächengewicht der Fülllage 16; 16a kann im Ausgangszustand im Bereich von etwa 5 bis 500 g/m2 liegen.
  • Ferner kann die Fülllage 16; 16a im Ausgangszustand eine Luftdurchlässigkeit im Bereich von etwa 50 bis 5000 l/m2 × sec aufweisen.
  • Der geschilderte Staubfilterbeutel weist, wie schon eingangs erläutert worden ist, gegenüber bekannten Staubfilterbeuteln eine verbesserte Saugleistungskennlinie auf. Außerdem ist die Emission, d.h. die die Filterwände durchdringende Partikelmenge, äußerst gering.
  • Aus 5 geht eine Filtervorrichtung in Gestalt eines Taschenfilters 18 hervor, der im dargestellten Falle fünf Filtertaschen 19, 19a, 19b, 19c, 19d aufweist, die in üblicher Weise nebeneinander angeordnet und an einem Rahmen 20 befestigt sind. Für diese Filtertaschen gilt die obige Beschreibung des Staubfilterbeutels 1 entsprechend. Die Filtertaschen, z.B. die Filtertasche 19, weisen wie der Filterbeutel 1 zwei einander gegenüberliegende Filterwände 2a, 3a auf, die im Ausgangszustand, bevor sie am Rahmen 20 fixiert werden, im Wesentlichen parallel übereinander angeordnet sind, so dass sich für die Filtertaschen eine Flachgestalt ergibt. Die beiden Filterwände 2a, 3a sind im Unterschied zum Staubfilterbeutel 1 nicht an allen vier Seiten sondern nur an drei Seiten miteinander verbunden. Die Filtertaschen werden mit ihrer unverbundenen Seite am Rahmen 20 befestigt, und zwar so, dass die beiden Filterwände 2a, 3a voneinander beabstandet sind und die betreffende Filtertaschenseite 21 offen gehalten wird.
  • Der Taschenfilter 18 wird so im Luftstromweg einer raumlufttechnischen Anlage angeordnet, dass der Luftstrom durch die vom Rahmen 20 offengehaltene Seite 21 der Filtertaschen 19, 19a, 19b, 19c, 19d in diese einströmt.
  • Zwischen den beiden Filterwänden 2a, 3a befindet sich eine der Fülllage 16 oder 16a des Staubfilterbeutels 1 entsprechende Fülllage (nicht eingezeichnet), die bei der Montage am Rahmen 20, wenn die Filterwände 2a, 3a voneinander entfernt werden, in gleicher Weise wie beim Filterbeutel 1 zu einem Faser- oder Garngebilde auseinandergezogen wird.
  • Eine weitere Beschreibung der Filtertaschen erübrigt sich. Diesbezüglich wird auf die obige Beschreibung des Staubfilterbeutels 1 verwiesen.

Claims (17)

  1. Filtervorrichtung in Gestalt eines Staubfilterbeutels (1) oder einer Filtertasche (19) für Taschenfilter zum Ausfiltern von in einem ankommenden Luftstrom enthaltenen Partikeln, wobei die Filtervorrichtung im Ausgangszustand eine Flachgestalt mit zwei im Wesentlichen parallel übereinander angeordneten Filterwänden (2, 3; 2a, 3a) aufweist, die beim Gebrauch beabstandet zueinander sind und einen Innenraum (13) der Filtervorrichtung begrenzen, in den die zu filternde Luft einströmt, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Filterwänden (2, 3; 2a, 3a) eine sich flächenmäßig mindestens über einen Teil der Filterwandfläche erstreckende Fülllage (16, 16a) aus Faser- oder Garnmaterial angeordnet ist, die mit den beiden Filterwänden (2, 3; 2a, 3a) verbunden und in Richtung quer zu den Filterwänden unter Beibehaltung ihrer Verbindung mit den Filterwänden zu einem mit Bezug auf den Ausgangszustand luftigeren Faser- oder Garngebilde auseinanderziehbar ist, das in der Gebrauchslage den Innenraum (13) über seine flächenmäßige Erstreckung hinweg in Querrichtung ausfüllt.
  2. Filtervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) in sich zusammenhängend, dabei jedoch in Querrichtung auseinanderziehbar ausgebildet ist.
  3. Filtervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Ausgangszustand die die Fülllage (16, 16a) bildenden Fasern oder Garnfäden eine in der Ebene der Fülllage liegende Haupterstreckungsrichtung haben.
  4. Filtervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Ausgangszustand die die Fülllage (16, 16a) bildenden Fasern oder Garnfäden eine im Wesentlichen gleiche Haupterstreckungsrichtung aufweisen.
  5. Filtervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die die Fülllage (16, 16a) bildenden Fasern einstöckig miteinander verbunden sind.
  6. Filtervorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) von in zusammenhängende, die Fasern bildende Streifen geschnittenem Folienmaterial gebildet wird.
  7. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) aus Kunststoff- und/oder Zellstofffasern oder -Garnfäden besteht.
  8. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) aus Fasern oder Garnfäden aus einem Polyolefin, insbesondere Polypropylen oder Polyethylen, besteht oder solche Fasern enthält.
  9. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) aus elektrostatisch geladenem Material besteht oder elektrostatisch geladenes Material enthält.
  10. Filtervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) aus Elektretmaterial besteht oder Elektretmaterial enthält.
  11. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) durch Kleben mit den Filterwänden (2, 3; 2a, 3a) verbunden ist.
  12. Filtervorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) durch punktuelles Kleben mit den Filterwänden (2, 3; 2a, 3a) verbunden ist.
  13. Filtervorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die punktuellen Klebestellen einen Flächenanteil von etwa 0,1% bis etwa 20% der Fläche der Fülllage (16, 16a) ausmachen.
  14. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern oder Garnfäden der Fülllage (16, 16a) einen Durchmesser im Bereich von etwa 5 bis 500 μm aufweisen.
  15. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Fasern der Fülllage (16, 16a) einen quadratischen oder rechteckigen Querschnitt aufweist.
  16. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) im Ausgangszustand ein Flächengewicht im Bereich von etwa 5 bis 500 g/m2 aufweist.
  17. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülllage (16, 16a) im Ausgangszustand eine Luftdurchlässigkeit im Bereich von etwa 50 bis 5000 l/m2 × sec aufweist.
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