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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen von Flächengebilden,
insbesondere Fußmatten
und dgl.
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Im
Eingangsbereich von Gebäuden
kommen zunehmend großdimensionierte
Fußabstreifer
(Fußmatten)
zum Einsatz. Das Reinigen solcher Fußmatten ist problematisch.
Derzeit erfolgt das Reinigen durch Reinigungskräfte mit Hilfe von Staubsaugern. Eine
gründliche
Reinigung setzt bislang voraus, dass die Fußmatten in einen Betrieb gebracht
werden, in dem das Reinigen ausgeführt wird.
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Vorgeschlagen
worden ist auch schon das Reinigen von Fußmatten mit Hilfe von Trockeneis. Dieses
Verfahren beansprucht die Materialien der Fußmatten aber sehr stark und
ist überdies
mit einer starken Geräuschentwicklung
verbunden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde eine Vorrichtung zum Reinigen
von Flächengebilden, wie
Fußmatten
u. ä.,
zur Verfügung
zu stellen, welche das Reinigen und Trocknen in einem Arbeitsgang
erlaubt.
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Gelöst wird
diese Aufgabe erfindungsgemäß mit einer
Vorrichtung, welche die Merkmale von Anspruch 1 aufweist.
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Bevorzugte
und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
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Da
bei dem erfindungsgemäßen Gerät eine Fördereinrichtung
für das
zu reinigende Flächengebilde,
wie eine Fußmatte
und dgl., vorgesehen ist und im Gerät wenigstens eine Düse für das Aufbringen
eines Reinigungsmittelstrahls, insbesondere Wasserstrahls, und wenigstens
eine weitere Düse
für das Trocknen
durch Anblasen des Flächengebildes
mit einem Gas, insbesondere Luft, vorgesehen ist, können beispielsweise
Fußmatten
problemlos gereinigt werden, wobei es möglich ist, die erfindungsgemäße Vorrichtung
transportabel auszugestalten, sodass das Reinigen vor Ort erfolgen
kann und die Fußmatten
nicht mühsam
für das
Reinigen transportiert werden müssen.
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Das
erfindungsgemäße Gerät hält in einer bevorzugten
Ausführungsform
auch extremen Bedingungen stand und erlaubt es Fußmatten
verschiedenster Hersteller, die beispielsweise bei Banken, Versicherungen
und öffentlichen
Gebäuden,
Supermärkten
usw. im Eingangsbereich vorgesehen sind, beispielsweise außerhalb
der Geschäftszeiten
zu reinigen. Dies erlaubt die erfindungsgemäße Vorrichtung, da sie lärmarm ausgebildet
werden kann.
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Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
an Hand der Zeichnungen.
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Es
zeigt:
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1 bis 7 eine
ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
(schematisiert) in verschiedenen Arbeitsschritten beim Reinigen
einer Fußmatte, 8 im
lotrechten Schnitt eine weitere Ausführungsform einer erfindungemäßen Vorrichtung
zum Reinigen von Fußmatten, 9 den Rahmen
mit dem Schlitten für
den Düsenkopf, 10 eine
Ausführungsform
des Düsenkopfs
mit Düsen
für Reinigungsmittel
und Düsen
für Luft
zum Trocknen, 11 eine weitere Ausführungsform
der erfindungemäßen Vorrichtung
im Schnitt und 12 die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
von 11 in einem anderen Schnitt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist insbesondere transportabel ausgebildet und besitzt einen Rahmen 10,
in dem die wichtigen Anlagenteile integriert sind. Der Rahmen 10 ist
formstabil ausgebildet und ist beispielsweise quaderförmig mit
zwei seitlichen, z. B. quadratischen, Endteilen 12 und
vier Längsstreben 14,
welche die Endteile 12 miteinander zu dem Grundrahmen 10 verbinden
(vgl. 11).
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Bei
der in den 1 bis 7 schematisch gezeigten
Ausführungsform
besitzt die erfindungsgemäße Vorrichtung
ein teilweise gebogenes Auflageblech 16 für das Auflegen
einer zusammengerollten zu reinigenden Fußmatte 18, eine erste
Förderwalze 20 mit
Andrückrollen 22 zum Transportieren
der Fußmatte 18,
einen Düsenkopf 24 mit
wenigstens einer Düse 26 für das Aufbringen
eines Strahls aus Reinigungsmittel (Nasser) und mit wenigstens einer
weiteren Düse 28 für das Aufbringen
eines Gasstrahls (Luftstrahls) zum Trocknen, eine weitere Förderwalze 30 mit
Andrückrollen 32,
dem Düsenkopf 24 gegenüberliegend
eine Anlagefläche 34 für die zu
reinigende Fußmatte 18 und
am oberen Ende in der Nähe
des Ausgabeschlitzes 36 ein weiteres gebogenes Führungsblech 38 für die Aufnahme
der gereinigten Fußmatte 18 in
gerollter Form (7). Die Düse 28 für das zum
Trocknen bestimmte Gas (Luft) ist oberhalb (also bezogen auf die
Förderrichtung
der Fußmatte 18 nach)
der Düse 26 für das Reinigungsmittel
angeordnet.
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Die
in diesen 1 bis 7 gezeigte
Vorrichtung arbeitet beispielsweise wie folgt:
Eine zu reinigende
Fußmatte 18 wird
auf das untere Auflageblech 16 aufgelegt und ein Ende derselben durch
den Schlitz 17 in den Bereich der unteren Förderwalze 20 geführt. Von
dieser Förderwalze 20 wird die
Fußmatte 18 unterstützt durch
die Andrückrollen 22 eingezogen
und entlang der Anlagefläche 34 nach oben
bewegt. Sobald die Fußmatte 18 im
Bereich des Düsenkopfes 24 gelangt
werden aus der wenigstens einen Düse 26 für Reinigungsmittel
Strahlen auf die Matte 18 gerichtet, um sie zu reinigen
und von Steinen, Staub, Feinstaub und dgl. zu befreien. Knapp oberhalb
der (Nasser-)Düse 26 ist
an dem Düsenkopf 24 wenigstens
eine Düse 28 vorgesehen, aus
welcher ein Strahl (gegebenenfalls erhitzter) Luft austritt, um
die Fußmatte 18 wieder
zu trocknen.
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Der
Düsenkopf 24 wird
zum Ausführen
der Reinigungsarbeit und der Trocknungsarbeit quer zur Fortbewegungsrichtung
der Fußmatte 18 hin
und her bewegt, um die gesamte Breite der Fußmatte 18 zu erfassen.
Dabei kann der Hub des Düsenkopfes 24 quer
zur Fortbewegungsrichtung der Fußmatte 18 auf die
beispielsweise durch Sensoren erfasste Breite der Fußmatte 18 abgestimmt
werden.
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Wie
in 3 gezeigt wird das vordere Ende der zu reinigenden
Fußmatte 18,
also ihr bereits gereinigter Bereich von der oberen Transportwalze 30 erfasst
und unterstützt
durch die Andrückrollen 32, die
dieser Förderwalze 30 zugeordnet
sind, aus dem oberen Schlitz 36 des Gehäuses heraus bewegt und gelangt
(4 bis 7) auf das obere Führungsblech 38 und
wird dort wieder zusammengerollt abgelegt. Von dort kann die gereinigte
Fußmatte 18 entnommen
und wieder an der dafür
vorgesehenen Stelle, beispielsweise im Bereich des Einganges zu
einem Gebäude,
aufgelegt werden.
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In 8 ist
eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
gezeigt, bei welcher anstelle der Transportwalzen 20, 30 und
Andrückrollen 22, 32 Paare 40, 42 einander
gegenüberliegender Förderketten 44, 46 (Raupenketten)
vorgesehen sind. Dabei ist es so, dass jeweils eine Förderkette 44 jedes
Paares 40, 42 von Förderketten im Rahmen 10 fix
montiert ist und die anderen Förderketten 46 im Rahmen 10 quer
verstellbar sind, sodass der Abstand der Förderketten 44, 46 voneinander
auf die Dicke des zu reinigenden Flächengebildes (Fußmatte 18)
eingestellt werden kann.
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Es
ist noch darauf hinzuweisen, dass insbesondere bei größeren Breiten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und größeren Breiten
von zu reinigenden Fußmatten 18 zwei
oder mehrere Paare 40, 42 von Förderketten
nebeneinander angeordnet sein können.
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In 9 ist
der Rahmen 50 gezeigt, der in den Rahmen 10 der
Vorrichtung verstellbar eingebaut ist und an welchem eine Führungsschiene 52 für den Düsenkopf 24 vorgesehen
ist. Es ist ersichtlich, dass der Düsenkopf 24 über einen
Schlitten 54 an der horizontalen Führungsschiene 52 durch
beliebige Antriebsmittel, beispielsweise einen Endlosriemen 56 von
einem Elektromotor 58 angetrieben, hin und her bewegt werden
kann.
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An
dem im Grundrahmen 10 verstellbar gelagerten Hilfsrahmen 50 können auch
die verstellbaren Förderketten 46 der
Paare 40, 42 angebracht sein. Für das Verstellen
des Hilfsrahmens 50 sind Linearmotore 59 (hydraulische
oder pneumatische Zylinder) vorgesehen.
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Die
in 8 und 9 gezeigte Vorrichtung kann
wie folgt benützt
werden. Eine zu reinigende Fußmatte 18 wird
auf das unter Führungsblech 16 aufgelegt
und von Hand aus bis zu den Förderketten 44, 46 des
unteres Förderkettenpaares 40 vorgeschoben.
Durch Betätigung
eines Schalters wird der bewegliche Rahmen 50, an dem die
Förderketten 46 der
Förderkettenpaare 40, 42 angeordnet
sind, durch ein hydropneumatisches System 59 vorgeschoben, sodass
ein Kraftschluss zwischen der Matte 18 und den Förderketten 44, 46 erfolgt.
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Durch
kontinuierliches Bewegen der Förderketten 44, 46 wird
die Matte 18 weiterbewegt. Dadurch ergibt sich, dass die
Matte 18 nicht Schritt für Schritt gereinigt wird, sondern
der Wasserstrahl bewegt sich schräg zur Matte 18, sodass
eine Reduzierung der Belastung der Bauteile der Matte 18 erreicht wird.
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Der
in der Vorrichtung gemäß 8 und 9 gezeigte
Düsenkopf 24 ist
in 10 gezeigt. Es ist ersichtlich, dass der Düsenkopf 24 über einen Schlitten 54 mit
Laufrollen 55 an der Führungsschiene 52,
die an dem in 9 gezeigten beweglichen Rahmen 50 montiert
ist, hin und her verschiebbar ist. Im Düsenkopf 24 sind unten
zwei Düsen 26 für den Austritt
von Wasserstrahlen und darüber
zwei Fächerdüsen 28 für den Austritt
von Luftstrahlen zum Trocknen der gereinigten Fußmatte 18 von Reinigungsmittel
vorgesehen. Die Düsen 26 für den Austritt
der Wasserstrahlen sind unter einem Winkel von etwa 45° zur Matte 18 bzw.
der Führungsfläche 34 schräggestellt.
Auch die Düsen 28 für den Austritt von
Trocknungsluft sind zur Ebene der Matte 18 beispielsweise
um etwa 45° schräg gestellt.
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Um
Wasser zu sparen, kann in der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Wasseraufbereitungsanlage
(nicht gezeigt) vorgesehen sein, sodass mit einem geringen Wasservorrat
das Auslangen gefunden wird, was insbesondere bei mobil ausgebildeten
Anlagen gemäß der Erfindung
von Vorteil ist.
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Um
die Wirkung der Luft, die zum Trocknen der Matte 18 aus
den Luftdüsen 28 austritt,
zu erhöhen,
kann die Luft auch aufgewärmt
werden, also mit erhöhter
Temperatur auf die Matte 18 auftreffen.
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Die 11 und 12 zeigen
in etwas anderer Darstellung die Ausführungsform der 8 und 9 noch
einmal, wobei der Antrieb 58 für den verstellbaren Rahmen 50,
an dem der Schlitten 54 für den Düsenkopf 24 geführt ist,
und an welchen eine Förderkette 46 der
Paare 40, 42 der Förderketten für den Vorschub
der zu reinigenden Matte 18 angeordnet sind, gezeigt ist.
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Es
ist auch gezeigt, dass zwischen den gestellfest vorgesehenen Förderketten 44, 46 die
Auflagefläche 34 für die zu
reinigende Matte 18 vorgesehen ist, welche der Bewegungsbahn
des Düsenkopfes 24 im
Wesentlichen gegenüberliegend
angeordnet ist.
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Für das sichere
Führen
der zu reinigenden Fußmatte 18 sind
unten das Zuführblech 16 und
im oberen Bereich Auslaufbleche 60, 62 vorgesehen, die
einen Kanal 64 begrenzen, durch welchen die gereinigte
Fußmatte 18 aus
der Vorrichtung ausgeschoben wird.
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Grundsätzlich ist
es auch denkbar, die Flächengebilde,
z. B. Fußmatten,
nicht vertikal oder geneigt durch die Vorrichtung zu führen und
diese vor und nach dem Reinigungs- und Trocknungsbereich über Führungsbleche
in ihrer Bewegungsrichtung umzulenken, sondern den gesamten Bereich
im Wesentlichen horizontal anzuordnen und auf Führungsbleche und dergleichen
zu verzichten.
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Des
Weiteren ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich Förderketten auf der einen Seite der
zu reinigenden Fußmatte 18 und
Andrückrollen oder
Andrückwalzen
auf der gegenüberliegenden Seite
einzusetzen.
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Zusammenfassend
kann ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung wie folgt dargestellt werden:
Eine Vorrichtung
zum Reinigen von Flächengebilden, wie
Fußmatten 18,
besitzt eine Einrichtung 40, 42 zum Fördern der
Fußmatte 18,
welche Fördereinrichtung
beispielsweise aus mehreren Paaren von Transportketten 44, 46 gebildet
ist. Zum Reinigen ist ein quer zur Vorschubvorrichtung der Fußmatte 18 verfahrbarer
Düsenkopf 24 mit
wenigstens einer Düse 26 für den Austritt
von Reinigungsflüssigkeit
(Wasser) und mit wenigstens einer Düse 28 für den Austritt von
(beheizter) Druckluft zum Trocknen der Fußmatte 18 vorgesehen.
Bei Benützen
der Vorrichtung wird der Düsenkopf 24 über die
gesamte Breite der zu reinigenden Fußmatte 18 hin und
her bewegt während diese
vorgeschoben wird. Um eine sicheres Führen der Fußmatte 18 zu erreichen
sind Führungsbleche 16, 60, 62 vorgesehen
und es ist dem Düsenkopf 24 gegenüberliegend
eine Auflagefläche 34 in
Form einer Blechplatte od. dgl. angeordnet.