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Die
Erfindung betrifft ein Kühl-
und/oder Gefriergerät
mit einem Korpus, in dem wenigstens ein Innenbehälter zur Aufnahme von Kühl- und/oder
Gefriergut angeordnet ist, sowie mit wenigstens einem Lagerbock
zur Lagerung einer oder mehrerer Türen, mittels derer der Korpus
verschließbar
ist.
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Aus
dem Stand der Technik sind Kühl-
bzw. Gefriergeräte
bekannt, bei denen der Innenbehälter mittels
Befestigungsschrauben arretiert wird, die auch zur Fixierung des
Lagerbocks an dem Gerät dienen.
Die Befestigungsschrauben dienen somit nicht nur zur Montage des
Lagerbocks an dem Gerätekorpus,
sondern auch zur Fixierung des Innenbehälters. Der Innenbehälter ist
somit nicht schwimmend angeordnet, was unter Umständen den
Nachteil mit sich bringt, dass Abdrücke vom Schaumkern im Innenbehälter sichtbar
sind.
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1 zeigt
eine derartige aus dem Stand der Technik bekannte Anordnung, bei
der der Lagerbock mit dem Bezugszeichen 20, die Befestigungsschrauben
mit dem Bezugszeichen 100, ein Abschnitt der Seitenwand
mit dem Bezugszeichen 40 und der Innenbehälter mit
dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnet ist.
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Da
die Verschraubung vom Lagerbock bei aus dem Stand der Technik bekannten
Geräten
mittels Langlöchern
realisiert ist, kann es ferner zu dem Nachteil kommen, dass die
Befestigungsposition vom Lagerbock von Gerät zu Gerät unterschiedlich ist, was
zu entsprechend unterschiedlichen Positionen der Tür bzw. der
Türen führen kann.
Ein weiterer Nachteil bei aus dem Stand der Technik bekannten Geräten besteht
darin, dass die Verstellung vom Lagerbock mit montierten Türen schwierig
ist. Des weiteren sind aus dem Stand der Technik Ausführungsformen
bekannt, bei denen der Lagerbock Bohrungen zur Aufnahme der Befestigungsschraube
aufweist, die jedoch nicht als Langlöcher ausgeführt sind. In diesem Fall ergibt
sich der weitere Nachteil, dass keinerlei Verstellmöglichkeit
für den
Lagerbock und somit für
die Türen
besteht.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kühl- bzw.
Gefriergerät
der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die Möglichkeit
eröffnet
wird, eine hohe Genauigkeit bei der Montage des Lagerbocks bzw.
der Türen
zu realisieren und/oder die genannten Abdrücke vom Schäumkern im Innenbehälter zu
vermeiden.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Kühl-
bzw. Gefriergerät
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen,
dass sich in einem Bereich zwischen wenigstens zwei Wandungen des
Korpus des Gerätes
wenigstens ein Querverbindungselement erstreckt, und dass der Lagerbock
an dem Querverbindungselement oder einem mit dem Querverbindungselement
unmittelbar oder mittelbar in Verbindung stehenden Bauteil fixiert
ist. Erfindungsgemäß ist somit
vorgesehen, dass der Lagerbock an dem Querverbindungselement oder
einem mit diesem in Verbindung stehenden Bauteil montiert wird, was
die Möglichkeit
eröffnet,
dass der Behälter schwimmend
angeordnet ist, das heißt
nicht durch die Befestigungsschraube(n) des Lagerbockes festgelegt
ist, wenngleich eine derartige Ausgestaltung ebenfalls von der Erfindung
umfasst ist.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist somit vorgesehen, dass
der Innenbehälter schwimmend
aufgenommen ist und nicht durch die Befestigungselemente fixiert
ist, mittels derer der Lagerbock an dem Korpus befestigt wird.
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Die
Erfindung betritt des Weiteren ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit einem
Korpus, in dem wenigstens ein Innenbehälter zur Aufnahme von Kühl- und/oder
Gefriergut angeordnet ist, wobei ein Querverbindungselement vorgesehen
ist, das sich in einem Bereich zwischen wenigstens zwei Wandungen, beispielsweise
Seitenwandungen, des Korpus erstreckt, und wobei wenigstens ein
Verbindungselement vorgesehen ist, das das Querverbindungselement
mit der oder den Wandungen verbindet und an dem der Innenbehälter befestigt
ist. Auch eine derartige Ausgestaltung ermöglicht die schwimmende Anordnung
des Innenbehälters,
der sich in dieser Ausführungsform
der Erfindung an dem Verbindungselement befindet und beispielsweise
durch eine Rast- oder Klemmverbindung an diesem montiert ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das genannte
Querverbindungselement unmittelbar oder mittelbar mit den Wandungen
z. B. mit den Seitenwandungen des Korpus des Gerätes in Verbindung steht. Denkbar
ist es, beispielsweise mittels eines geeigneten Verbindungselementes
eine feste Verbindung zwischen Wand und Querverbindung zu realisieren,
die zusätzlich
die Realisierung einer hohen Genauigkeit bei der Montage des Lagerbockes
bzw. der Montage der Türen
sowie die schwimmende Aufnahme des Innenbehälters ermöglicht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass wenigstens
ein Verbindungselement das Querverbindungselement und/oder den Innenbehälter mit
einer oder mehreren Wänden
z. B. beiden Seitenwänden
des Korpus des Gerätes
verbindet.
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Des
weiteren kann ein Verbindungselement vorgesehen sein, mittels dessen
das Querverbindungselement mit dem Innenbehälter verbunden wird. Bei den
beiden genannten Verbindungselementen kann es sich um ein und dasselbe
Bauteil handeln.
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Bei
den oben genannten Wandungen kann es sich beispielsweise um Seitenwände, Trennwände von
Kühlgeräten oder
Gefriergeräten,
wie z. B. Gefriertruhen handeln.
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Das
Verbindungselement kann ein Bauteil, beispielsweise eine Platte,
aufweisen oder mit dieser in Verbindung stehen, in der z. B. Gewindebohrungen oder
andere Befestigungsmittel zur Montage des Lagerbocks angeordnet
sind.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Querverbindungselement
an dem oder den Verbindungselementen mittels einer Rast- oder Klemmverbindung
arretiert ist. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass eine oder mehrere
Wandungen, z. B. beide Seitenwände
des Korpus des Gerätes über eine
Rast- oder Klemmverbindung mit dem Verbindungselement in Verbindung
stehen.
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Des
weiteren kann vorgesehen sein, dass auch der Innenbehälter über eine
Rast- oder Klemmverbindung
mit dem Verbindungselement in Verbindung steht. In einer bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung wird das Verbindungselement mit dem Querverbindungselement
verrastet, dient des weiteren zur Arretierung des Innenbehälters und
wird schließlich
ferner mit der oder den Wandungen, z. B. Seitenwänden, des Korpus des Gerätes verrastet. Das
Verbindungselement kann des weiteren eine Befestigungsplatte oder
ein sonstiges Bauteil aufweisen, die/das Gewindebohrungen aufweist,
in denen Befestigungsschrauben für
den Lagerbock aufgenommen sind.
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Beispielsweise
kann das Verbindungselement in einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung zwei mittels eines Scharniers, vorzugsweise mittels eines
Filmscharniers, miteinander in Verbindung stehende und relativ zueinander
verschwenkbare Elemente aufweisen, zwischen denen in dem aneinander
geschwenkten Zustand der Elemente ein Abschnitt des Innenbehälters aufgenommen
ist.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Gerät
Mittel aufweist, mittels derer der Lagerbock in einer Vorzugsstellung
fixierbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, die Befestigungslage
vom Lagerbock einheitlich zu wählen
und damit auch übereinstimmende
Positionen der Türen
sicher zu stellen.
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Die
Mittel können
beispielsweise durch eine Feder oder durch eine Schrauben gebildet
werden, mittels derer der Lagerbock in einer „Nullstellung" fixiert werden kann,
die des weiteren jedoch eine Verstellbarkeit des Lagerbocks ermöglichen.
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Die
Mittel können
durch eine oder mehrere federnde Laschen gebildet werden, die an
dem Verbindungselement oder an einem anderen Bauteil angeordnet
sind. Die Mittel können
ferner durch eine Schraube gebildet werden, die den Lagerbock relativ zu
dem Querverbindungselement fixiert. Des weiteren kann vorgesehen
sein, dass die Mittel durch eine Schraube gebildet werden, die sich
in einer Gewindebohrung des Lagerbocks befindet und die derart angeordnet
ist, dass sie auf eine Befestigungsschraube einwirkt, mittels derer
der Lagerbock an dem Gerät
fixiert wird.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1:
eine perspektivische Schnittdarstellung durch ein Kühl- bzw.
Gefriergerät
auf Höhe
des Lagerbocks gemäß dem Stand
der Technik
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2.1, 2.2:
perspektivische Darstellungen eines Verbindungselementes mit Befestigungsplatte
und Querverbindungselement,
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3.1, 3.2:
perspektivische Darstellungen des Verbindungselementes gemäß 2.1, 2.2 mit
Innenbehälter,
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4:
eine Schnittdarstellung durch ein Kühl- bzw. Gefriergerät auf Höhe des Lagerbocks
gemäß der vorliegenden
Erfindung,
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5.1–5.4: unterschiedliche Ansichten des Verbindungselementes
mit integrierter Nullstellung,
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6:
eine Schnittdarstellung durch das erfindungsgemäße Kühl- und/oder Gefriergerät auf Höhe des Lagerbocks mit Stellschraube
in einer ersten Ausführungsform
und
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7:
eine Schnittdarstellung durch das erfindungsgemäße Kühl- und/oder Gefriergerät auf Höhe des Lagerbocks mit Stellschraube
in einer zweiten Ausführungsform.
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2.1 zeigt das im folgenden als Eckverbindungselement
bezeichnete Bauteil 60, dass das Querverbindungselement 30 mit
dem Innenbehälter sowie
mit einer Seitenwand des Gerätes
verbindet. Das Querverbindungselement 30 erstreckt sich
beispielsweise auf Höhe
zwischen zwei übereinander befindlichen
Fächern
des Gerätes über die
gesamte Breite oder einen wesentlichen Teil der Breite des Gerätes und
steht an seinen beiden Endbereichen mit jeweils einem der Eckverbindungselemente 60 in Verbindung.
Das Querverbindungselement 30 erstreckt sich zwischen den
Seitenwänden
des Gerätes
beispielsweise zwischen einem Gefrierfach und einem Kühlfach des
Gerätes.
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Das
Querverbindungselement 30 weist an seinen beiden Enden Öffnungen
auf, in die Rasthaken 66 des Eckverbindungselementes 60 eingreifen, wie
dies in 2.1 dargestellt ist. Zur Befestigung des
Eckverbindungselementes 60 an dem Querverbindungselement 30 wird
das Eckverbindungselement 60 seitlich in Pfeilrichtung
in Nuten des Querverbindungselementes 30 eingeschoben,
bis die Rasthaken 66 des Eckverbindungselementes 60 in entsprechenden
Ausnehmungen des Querverbindungselementes 30 einrasten,
wie dies in 2.1 dargestellt ist.
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Das
Eckverbindungselement 60 weist des weiteren Rasthaken 65 für die noch
zu montierende Seitenwandung des Gerätes auf. Das Eckverbindungselement 60 weist
des weiteren eine mit diesem beispielsweise durch eine Rastverbindung
in Verbindung stehende Befestigungsplatte 50 aus Metall
auf, die zwei nebeneinander angeordnete Gewindebohrungen 52 aufweist,
wie dies ebenfalls aus 2.1 hervorgeht.
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Der
Pfeil gemäß 2.1 zeigt die Einschubrichtung des Eckverbindungselementes 60 in
die auf der Ober- und Unterseite des Querverbindungselementes 30 angeordneten
Nuten.
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2.2 zeigt die Anordnung gemäß 2.1 in
einer anderen Ausgestaltung. Gleiche oder funktionsgleiche Teile
sind mit denselben, mit „'" versehenen Bezugszeichen gekennzeichnet
wie in 2.1.
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Ist
das Eckverbindungselement 60 mit Befestigungsplatte 50 mit
dem Querverbindungselement 30 verrastet, folgt die Montage
des Querverbindungselementes 30 auf den Innenbehälter 10.
Wie dies aus 3.1 ersichtlich ist, besteht
das Eckverbindungselement 60 aus dem Filmscharnier 62 und zwei
Elementen 64, die relativ zueinander um das Scharnier 62 verschwenkbar
sind. Nach dem Aufsetzen des Querverbindungselementes 30 mit
dem Eckverbindungselement 60 auf den Innenbehälter 10 wird
das Element 64 des Eckverbindungselementes 60,
das nicht mit dem Innenbehälter 10 in
Verbindung steht um 180° verschwenkt,
wie dies durch den Pfeil in 3.1 dargestellt
ist, bis es an der anderen Seite des Innenbehälters 10 anliegt,
so dass die beiden Elemente 64 des Eckverbindungselementes 60 im wesentlichen
parallel zueinander liegen. Die eingeklappte Position wird durch
Rasthaken 67 gesichert, die entweder mit dem Innenbehälter 10 oder
mit dem anderen der Elemente 64 des Eckverbindungselementes 60 verrasten.
Auf diese Weise wird der Innenbehälter 10 zwischen den
Elementen 64 des Eckverbindungselementes fixiert.
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In
einem weiteren Schritt wird die Seitenwand 40 spielfrei
mit den Rasthaken 65 des Eckverbindungselementes 60 verrastet.
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Das
Eckverbindungselement 60 dient somit der Verbindung von
Querverbindungselement 30, Seitenwandung 40 und
Innenbehälter 10.
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3.2 zeigt die Anordnung gemäß 3.1 mit
dem in 2.2. dargestellten Eckverbindungselement.
Gleiche oder funktionsgleiche Teile sind mit denselben, mit „'" versehenen Bezugszeichen gekennzeichnet
wie in 3.1.
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4 zeigt
die Anordnung mit montiertem Lagerbock 20 in einer Schnittdarstellung.
Das Bezugszeichen 40 kennzeichnet eine Seitenwand, die mittels
der genannten Rasthaken 65 spielfrei mit dem Eckverbindungselement 60 in
Verbindung steht. Der Innenbehälter 10 ist
zwischen zwei Elementen 64 des Eckverbindungselementes 60 aufgenommen und
weist in der in 4 dargestellten Ausführungsform
Spiel zum Innenbehälter 10 auf,
was durch das Bezugszeichen 200 gekennzeichnet ist. Das
mit dem Eckverbindungselement 60 verrastete Querverbindungselement 30 weist
auf seiner Frontseite Bohrungen auf, durch die Befestigungsschrauben
geführt werden,
die den Lagerbock 20 an dem Gerät fixieren. Diese Befestigungsschrauben
verlaufen weiter durch die aus 2 ersichtlichen
Gewindebohrungen 52 der Platte 50, die mit dem
Eckverbindungselement 60 in Verbindung steht.
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Das
Bezugszeichen 300 in 4 kennzeichnet
eine Tülle,
die zur Durchführung
der Rahmenheizung 310 durch den Innenbehälter dient.
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5.1 zeigt in einer Ansicht von hinten einen Ausschnitt
des Eckverbindungselementes 60 ohne Befestigungsplatte.
Aus dieser Ansicht wird ersichtlich, dass das Eckverbindungselement 60 eine Ausnehmung
aufweist, in der sich die Feder 70 befindet, die durch
die zwei Laschen 72 gebildet wird. Diese beiden Laschen 72 sind
radial nach außen
verbiegbar, wie dies in 5.1 durch
Pfeile angedeutet ist.
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5.2 kennzeichnet die Situation, in der der Lagerbock 20 über Formschluß in der
Nullstellung fixiert ist. Die Laschen 72 der Feder 70 halten den
Lagerbock 20, von dem in 5.1, 5.2 ein in der Ausnehmung des Eckverbindungselementes 60 dargestellter
Ansatz erkennbar ist, in der Nullstellung. 5.1, 5.2 zeigt die als Langloch ausgeführte Bohrung
des Lagerbockes 20 durch die im montierten Zustand eine
Befestigungsschraube geführt
ist, deren Außengewinde
mit dem Innengewinde der Gewindebohrung 52 der Platte 50 kämmt, die in 5.1, 5.2 nicht
dargestellt ist und die sich auf der zum Betrachter hin gewandten
Seite an das Eckverbindungselement 60 anschließt.
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Soll
der Lagerbock verstellt werden, ist dies ohne weiters durch Aufbringung
einer Kraft gemäß 5.2 möglich,
wodurch sich der Lagerbock 20 gegen die Federkraft der
Laschen 72 bewegt.
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Die 5.3 und 5.4 zeigen
eine Anordnung mit diametral gegenüberliegenden Federn 70' mit Federlaschen 72,
zwischen denen der Lagerbock 20' aufgenommen ist.
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6 zeigt
eine alternative Möglichkeit
zur Realisierung einer bevorzugten Stellung, das heißt einer
Nullstellung des Lagerbockes 20. In dem in 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel,
das die Anordnung in einer Schnittansicht zeigt, ist eine Stellschraube 82 vorgesehen,
die durch eine entsprechende Bohrung in dem Querverbindungselement 30 geführt ist,
wie dies in 6 dargestellt ist. Die Befestigungsschrauben 100 dienen
zur Montage des Lagerbocks 20 an der Befestigungsplatte 50,
in der sich die genannten Gewindebohrungen 52 befinden.
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Wie
dies weiter aus 6 ersichtlich ist, befindet
sich in dem Lagerbock 20 zur Aufnahme der Stellschraube 82 eine
Gewindebohrung, über
die die Stellschraube 82 aus der Fixierbohrung in dem Querverbindungselement 30 herausschraubbar
oder in diese hineinschraubbar ist. Soll der Lagerbock 20 verstellt
werden, muss die genannte Stellschraube 82 aus dem Lagerbock
hinausgeschraubt werden.
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7 zeigt
eine weitere Möglichkeit
zur Realisierung eines Lagerbockes mit Nullstellung, bei dem die
Stellschraube 84 stirnseitig vorgesehen ist. In diesem
Fall verläuft
die Stellschraube somit nicht parallel zu den Befestigungsschrauben,
wie dies in 6 der Fall ist, sondern dazu
senkrecht. 7 zeigt die Anordnung in einer
Schnittdarstellung, wobei das Bezugszeichen 100 die Befestigungsschrauben
und das Bezugszeichen 84 die Justierschraube darstellt.
Senkrecht zu den Langlöchern
zur Aufnahme der Befestigungsschrauben 100 verläuft eine
Gewindebohrung in einem seitlichen Bereich des Lagerbockes derart,
dass diese Gewindebohrung mit einem der Langlöcher zur Aufnahme der Befestigungsschraube 100 kommuniziert.
In diese Gewindebohrung wird die Stellschraube 84 eingedreht,
bis sie in ihrem Endbereich an dem Schaft der Befestigungsschraube 100 anliegt,
wie dies in 7 dargestellt ist. Zur Montage
wird der Lagerbock 20 mit der Stellschraube 84 aufgesetzt,
beispielsweise nach außen gedrückt und
die Befestigungsschrauben werden eingeschraubt. Zum Verstellen des
Lagerbockes 20 ist es erforderlich, die Stellschraube 84 nachzustellen.
Die montierte Tür
drückt
die Stellschraube 84 gegen die Befestigungsschraube 100,
was den Vorteil mit sich bringt, dass sich der Lagerbock 20 nicht
weiter verstellen kann.
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Die
vorliegende Erfindung ermöglicht
es, eine feste Verbindung zwischen den Seitenwänden bzw. zwischen der Seitenwand
und der Querverbindung bereit zu stellen, mittels derer sich eine
hohe Genauigkeit bei der Montage des Lagerbockes bzw. bei der Montage
der Türen
realisieren lässt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es erfindungsgemäß möglich ist,
den Innenbehälter
schwimmend aufzunehmen. In bevorzugter Ausgestaltungen der Erfindung
kann der Lagerbock über
Langlöcher
mit integrierter Nullstellung montiert werden, was den Vorteil mit
sich bringt, dass ein späteres
Ausrichten der Türen
mittels des Lagerbockes mit Langlöchern jederzeit möglich ist,
ohne dass es notwendig ist, Teile am Lagerbock auszutauschen.