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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine palettenlose, mehrere zu einem Gutstapel
gestapelte Verpackungsgegenstände umfassende Verpackungseinheit,
hergestellt nach einem Verfahren, bei dem die Verpackungsgegenstände
derart gestapelt werden, dass in wenigstens einer Stapelebene mindestens zwei
Eingriffsbereiche für Gabelschenkel eines Hubladers gebildet
werden, der Gutstapel jedenfalls mit seinem Eingriffsbereich mit
einer ersten Folie umhüllt wird, der einseitig umhüllte
Gutstapel gewendet wird, so dass der die Eingriffsbereiche aufweisende
Teil des Gutstapels nach unten kommt und der Gutstapel mit einer
vorzugsweise bis in die Eingriffsbereiche reichenden zweiten Folie
umhüllt wird.
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Ein
solches Verfahren ist aus den auf die vorliegende Anmelderin zurückgehenden
DE 26 14 558 und
DE 27 02 613 bekannt. Bei
diesem vorbekannten Verfahren wird als erste Folie eine Schrumpfhaube über
den Gutstapel gezogen, welche nachfolgend durch Wärmeschrumpfen
unter Verschweißen mit einer weiteren Kunststofffolie,
die zuvor auf den Gutstapel gelegt worden ist, eng an den Gutstapel
angelegt. Nach dem Wenden wir eine weitere Schrumpffolienhaube als
zweite Folie über den Stapel gezogen und ebenfalls durch
thermisches Schrumpfen unter Verschweißen mit den überlappenden
Bereichen der ersten Folie an den Stapel geschrumpft.
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Das
gattungsgemäße Verfahren hat sich insbesondere
zur Bildung von Verpackungseinheiten aus gestapelten Säcken,
beispielsweise Beton-, Gips- oder Mörtelsäcken
bewährt, und zwar insbesondere in solchen Gebieten, wo
die Verwendung von Paletten zur Lagerung eines Gutstapels ungewöhnlich
ist, und/oder die Rückführung von Paletten nach
dem Entladen der Verpackungsgegenstände zu aufwendig wird.
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Allerdings
erfordert die Durchführung des gattungsgemäßen
Verfahrens eine differenzierte Dosierung und Anwendung von Wärmeenergie
zum Aufschrumpfen der beiden Folien auf dem Gutstapel, insbesondere
zum Verschweißen der beiden Folienlagen gegeneinander.
Dieses Verschweißen wird als notwendig erachtet, die palettenlose
Lage zu einer Einheit zu verbinden, die sich trotz der fehlenden ebenen
Ablagefläche in Folge des Fehlens einer Palette mehrfach
umschlagen und sicher transportieren lässt, ohne dass die
Gefahr besteht, dass der Gutstapel seine Stabilität verliert.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine verbesserte
palettenlose Verpackungseinheit anzugeben.
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Zur
Lösung dieses Problems wird mit der vorliegenden Erfindung
eine Verpackungseinheit mit den Merkmalen von Anspruch 1 vorgeschlagen.
Diese unterscheidet sich von dem gattungsbildenden Stand der Technik
dadurch, dass die erste Folie und die zweite Folie jeweils aus einem
Schlauch gebildet sind, dessen Umfang zunächst kleiner
als der Umfang des Gutstapels ist und der vor dem Umhüllen des
Gutstapels auf einen Umfang größer als der Umfang
des Gutstapels gedehnt und mit elastischer Umfangsspannung an dem
Gutstapel angelegt ist. Es hat sich überraschenderweise
gezeigt, dass auch mit gestretchten Folienschlauchen (wie beispielsweise offenbart
in
EP 1 013 549 ) eine
palettenlose Verpackungseinheit hergestellt werden kann, die auch
bei mehrfachem Umschlagen die notwendige Festigkeit und Form- und
Maßhaltigkeit aufweist. Nach den überraschenden
Versuchsergebnissen der Anmelderin kann eine so hergestellte Verpackungseinheit auch
ohne eine die Ablagefläche bildende Palette zuverlässig
hergestellt werden. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass
die Eingriffsbereiche umgebende Verpackungsgegenstände
so gestapelt sind, dass die Eingriffsbereiche für die Gabelschenkel
auch bei einem Aufspannen insbesondere der ersten Folie in einer
Weise, dass diese die die Eingriffsbereiche umgebenden Kanten nach
Art einer Tangente miteinander verbindet, das Einbringen der Gabelschenkel
erlauben. Dies schließt die Möglichkeit nicht
aus, dass die Eingriffsbereiche für Gabelschenkel benachbart zu
einander gegenüberliegenden Seitenflächen des Gutstapels
vorgesehen sind. Eingriffsbereiche für Gabelschenkel können
beispielsweise auch dadurch gebildet werden, dass zwischen zwei
Verpackungsgegenständen, die in einer Stapelebene angeordnet sind,
ein Freiraum geschaffen wird. Üblicherweise wird man aber
die Eingriffsbereiche an einander gegenüberliegenden Kanten
des Gutstapels ausformen, so dass die Gabelschenkel eines Hubladers auch
durch Zusammenfahren der zunächst seitlich neben dem Gutstapel
verbrachten Gabelschenkel in die Eingriffsbereiche eingebracht werden
können. Durch diesen Eingriff der Gabelschenkel ist es
beispielsweise möglich, zunächst tangential zwei
Kanten des Gutstapels überbrückendes Folienmaterial
in den Eingriffsbereichen nach innen zu drängen, so dass
die Gabelschenkel an dem den Gutstapel bildenden Lagen zur Anlage
kommen.
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Die
Eingriffsbereiche werden üblicherweise durch eine sogenannte
Sonderlage gebildet, die abweichend von den Normallagen des Gutstapels
gestapelt ist und eine kleinere Grundfläche als diese hat.
Bei identisch dimensionierten Verpackungsgegenständen,
die den Gutstapel bilden, beispielsweise mit Schüttgut
gefüllten Säcken, hat die Sonderlage weniger Verpackungsgegenstände
als die Normallage. Zur Ausbildung der Eingriffsbereiche können auch
mehrere Sonderlagen übereinander gestapelt sein, so dass
sich ein Eingriffsbereich mit größerer Eingriffshöhe
ergibt.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird die erste
und die zweite Folie aus dem gleichen Schlauch gebildet. Dabei kann
es sich um den identischen Schlauch handeln, sofern der zu umhüllende
Gutstapel nach dem Wenden an derjenigen Position mit der zweiten
Folie überzogen wird, an der er auch mit der ersten Folie überzogen
worden ist. Des Weiteren kann die erste Folie an der Außenseite
und/oder die zweite Folie an der Innenseite mit einem Haftvermittler
und/oder mit einer reiberhöhenden Oberfläche versehen
sein, so dass sich die im Überlappungsbereich der ersten
und zweiten Folie vorgesehenen Abschnitte beider Folien gegeneinander
verhaken und/oder aneinander anhaften.
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Zur
Erhöhung der Festigkeit der Verpackungseinheit insbesondere
beim Transport wird gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, vor dem
Umhüllen des Gutstapels mit der ersten Folie eine Haltelage
auf den Gutstapel aufzulegen, und zwar derart, dass diese Haltelage
die Eingriffsbereiche sowie benachbart hierzu vorgesehene Verpackungsgegenstände überdeckt.
Die umhüllte Verpackungseinheit ist nach Fertigstellung
durch die Haltelage insbesondere benachbart zu und über
den Eingriffsbereichen verstärkt, so dass bei einem Anheben
des Gutstapels durch den Hublader ein Durchsacken von Lagen des Gutstapels
zwischen den Gabelschenkeln oder seitlich vorbei an einzelnen Gabelschenkeln
wirksam verhindert wird. Bei der zuvor erwähnten bevorzugten
Ausgestaltung sollten die Eingriffsbereiche unmittelbar benachbart
zu einander gegenüberliegenden Längsseiten des
Gutstapels, also an einander gegenüberliegenden Kanten
des Gutstapels vorgesehen sein, so dass die Gabelschenkel eines
Hubladers zunächst beidseitig an dem Gutstapel vorbeigeführt
werden können und durch aufeinander Zufahren der Gabelschenkel
erst in die Eingriffsbereiche und unter die erste Folie sowie die
Haltelage gebracht werden können. Das Einbringen der Gabelschenkel
erfolgt demnach im Wesentli chen ohne Zerstörung der Folien
durch seitliches Zufahren, d. h. Zufahren der Gabelschenkel aufeinander
zu.
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Selbstverständlich
können mehrere Haltelagen in der vorerwähnten
Weise zunächst übereinander auf den Gutstapel
aufgelegt werden, bevor dieser mit der ersten Folie umhüllt
wird. Die Haltelage dient vornehmlich oder gar ausschließlich
der mechanischen Verstärkung der Unterseite der Verpackungseinheit.
Es kann dementsprechend eine Haltelage aus einer mit Gewebe verstärkten
Folienbahn gebildet werden. Alternativ oder ergänzend kann
die Haltelage aus einer mit einer Gitterstruktur verstärkten Bahn
gebildet sein. Die Gitterstruktur kann bei dieser bevorzugten Weiterbildung
eine durchlässige Gitterstruktur sein. Die einzelnen Stränge
des Gitters wirken als Zugsehnen, welche den Boden der Verpackungseinheit
versteifen. Die Haltelage kann aus einem Kunststofffolienmaterial,
Pappe, oder einem Gewirke bestehen. Auch tafelförmige Elemente
aus Holz oder Metall bzw. Kunststoff eignen sich zur Ausbildung
der Haltelage.
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An
der Phasengrenze zwischen der Haltelage und der ersten Folienbahn
können wiederum Mittel vorgesehen sein, die einen innigen
Verbund zwischen den beiden Folienbahnen fördern. So kann beispielsweise
eine Klebeverbindung zwischen der Haltelage und der ersten Folienbahn
verwirklicht werden. Insbesondere bei einer bevorzugten Weiterbildung,
bei welcher die erste und/oder die zweite Folie vor dem Umhüllen
des Gutstapels zur Bildung einer Haube abgeschweißt und
von einem das Folienmaterial zuführenden Strang der ersten
und/oder der zweiten Folie abgetrennt wird, kann durch dimensionale
Auslegung der Folie relativ zu der Grundfläche des Gutstapels
und angemessene Verfahrensführung beim Überziehen
des Gutstapels auf der späteren Unterseite, d. h. der Oberseite
beim Überziehen der ersten Folie, eine gewisse Verspannung
des Folienmaterials erreicht werden, die zu einer verbesserten Verbindung
zwischen der Haltelage und dem ersten Folienmaterial führt.
Sofern die Haltelage eine profilierte Gitterstruktur aufweist, kann
diese durch hinreichendes Verspannen der ersten Folie auf der Oberseite
des Gutstapels in das Folienmaterial der ersten Folie eingedrückt
und so hierin verankert werden.
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Die
Haltelage kann beispielsweise beim Verfahren des gestapelten Gutstapels
und Einbringen in eine erste Arbeitsstation, an der der Gutstapel
mit der ersten Folie umhüllt wird, auf die die Eingriffsbereiche umfassende
Oberseite aufgelegt werden. So kann beispielsweise eine nach unten
hängende Haltelage von dem horizontal bewegten Gutstapel
mitgenommen werden und nach Abziehen eines gewünschten Längenabschnitts
eines zugeführten End losstranges die Folienbahn von diesem
Strang geschnitten werden. Wünschenswert ist dabei eine
Verfahrensführung, bei welcher die Haltelage nicht nur
die Oberseite des Gutstapels beim Überziehen der ersten
Folie überdeckt, sondern sich darüber hinaus zumindest ein
Stück weit über die benachbarten einander gegenüberliegenden
Seitenwände des Gutstapels erstreckt. Bei einer solchen
Ausgestaltung führt das spätere Überziehen
jedenfalls mit der ersten Folie dazu, dass die an der Seitenwand
des Gutstapels anliegenden Längenabschnitte der Haltelage
gegen diese angedrückt werden, so dass die Haltelage zusätzlich
gegenüber dem Gutstapel fixiert wird. Hierdurch wird die
Haltefunktion der Haltelage weiter verbessert, die dafür
Sorge trägt, dass einzelne Verpackungsgegenstände
der fertig verpackten Verpackungseinheit nicht beim Anheben nach
unten durchsacken.
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Als
Haltelage kann auch eine kurze Schlauchhaube unter elastischer Längsdehnung
an den Gutstapel angelegt werden, wodurch der Gutstapel im Bereich
seiner späteren Unterseite durch eine Stretchhaube verstärkt
wird. Diese kurze Schlauchhaube reicht üblicherweise zwei
bis vier Lagen über den Gutstapel, erstreckt sich allerdings
nicht über die gesamte Höhe desselben. Die kurze
Schlauchhaube wird zur Vereinfachung der Verfahrensführung
vorzugsweise aus dem Folienmaterial der ersten Folie gebildet, so
dass die kurze Schlauchhaube und die durch die erste Folie gebildete, üblicherweise
den gesamten Gutstapel höhenmäßig abdeckende Schlauchhaube
mit der gleichen Vorrichtung hergestellt und an derselben Station über
den Gutstapel gezogen werden können.
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Die
Haltelage kann vor und/oder während bzw. nach dem Stapeln
des Gutstapels aufgelegt bzw. ganz oder teilweise zwischen verschiedenen Lagen
des Gutstapels angeordnet werden, um die Haltelage innerhalb des
Gutstapels zu fixieren. Denkbar ist es auch, zunächst die
Sonderlage auf eine Haltelage aufzubringen, die Haltelage über
die einzige oder die oberste Sonderlage umzulegen und danach die
Normallagen aufzustapeln. Der fertig gestapelte Gutstapel wird dann
um 180° gedreht und mit der ersten Folie überzogen.
Nach neuerlichem Drehen um 180° wird der Gutstapel dann
mit der zweiten Folie überzogen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist
unterhalb der ersten Folie eine Bodenverstärkung auf den
Gutstapel aufgelegt. Diese Bodenverstärkung kann beispielsweise
aus Pappe, einer Folie oder eine Tafel aus Kunststoff, Holz oder
Metall gebildet sein und wird insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn
die Gutstapel beim Umschlagen auf der späteren Unterseite
stehend geschoben werden. Die Bodenverstärkung schützt
die unterste Lage des fertigen Gutstapels beim Transport und beim
Umschlagen vor Beschädigung. Des Weiteren kann die Bodenverstärkung
auch eine gewisse Steifigkeit aufweisen, und somit einen im Grunde
steifen Boden bilden.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird die erste
Folie von der die Eingriffsbereiche umfassenden Oberseite bis zum
Bereich der Unterseite des Gutstapels über diesen gezogen.
Durch diese Maßnahme wird die die Eingriffsbereiche umgebende
und dort haltende erste Folie über die gesamte Höhe
des Gutstapels an diesem festgelegt, so dass nicht zu befürchten
ist, dass die erste Folie in Längsrichtung von dem Gutstapel abrutscht,
wenn dieser von dem Hublader angehoben wird und sich in Folge dessen
Verpackungsgegenstände der untersten Lage Schwerkraftrichtung verschieben
und aus dem gestapelten Verbund ausbrechen wollen. Zur weiteren
Verfestigung der Verpackungseinheit wird bei dieser bevorzugten
Weiterbildung die zweite Folie nach dem Wenden im Wesentlichen über
den gesamten Gutstapel gezogen, so dass sich die zweite Folie beim
elastischen Anlegen gegen die Umfangsfläche des Gutstapels
unter Zwischenlage der ersten Folie gegen den Gutstapel anlegt und
die erste Folie zusätzlich fixiert. Dabei sollte die zweite
Folie, die nach dem Wenden nun oben liegende bisherige Unterseite
des Gutstapels abdecken, so dass der Gutstapel durch die elastisch
gegen den Gutstapel angelegte Schlauchhaube oberseitig abgedeckt
und gegen vor dem Eindringen von Verschmutzung und Feuchtigkeit
geschützt ist.
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Vorzugsweise
wird die zweite Folie so über den Gutstapel gezogen, dass
diese auf Höhe der Eingriffsbereiche endet. Die zweite
Folie wird bevorzugt so über den Gutstapel gezogen, dass
diese den Eingriff der Gabelschenkel eines Hubstaplers nicht oder nur
wenig stört. Vorzugsweise wird das zweite Folienmaterial
in den Eingriffsbereichen am Ende des Überziehvorgangs
gespendet, d. h. aktiv durch Antrieb von Reffrollen von diesen Reffrollen
zugeordneten Refffingern freigegeben. Das Folien material der zweiten
Folie wird dementsprechend auf Höhe der Eingriffsbereiche
diesen zugeführt. Aufgrund der Umfangsspannung, mit der
die zweite Folie an den Gutstapel angelegt wird, wird das zunächst
im Wesentlichen tangential zwei äußere Kanten
des Gutstapels überbrückende Material der ersten
Folie und/oder der Haltelage in den Eingriffsbereichen nach innen gedrängt,
so dass die ursprüngliche Kontur des Gutstapels auch an
der Außenseite der Folienbahnen zurückerhalten
wird. Mit anderen Worten führt das Zuführen von
vermehrtem Material der zweiten Folie in die randseitigen Eingriffsbereiche
dazu, dass diese ohne Zerstörung des Folienmaterials leichter
zugänglich für die Gabelschenkel eines Hubladers
sind.
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Das
zugeführte Folienmaterial ist unmittelbar unter die unterste
Normallage gefördert, so dass sich das zunächst
tangential zwischen zwei Kanten des Gutstapels erstreckende Material
der ersten Folie bzw. der Haltelage im Eckbereich des Gutstapels
einzieht und der Gutstapel danach konturabbildend von den Folien
umhüllt ist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung wird die erste und/oder die zweite
Folie bzw. die kurze Schlauchhaube mit einer elastischen Umfangsdehnung
von wenigstens 50%, vorzugsweise von wenigstens 70% bezogen auf
den ungedehnten Umfang der Schlauchfolie an den Gutstapel angelegt.
Denkbar sind Umfangsdehnungen von bis zu 150%, wodurch eine eng
und kompakt gefasste Verpackungseinheit erhalten wird.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung. In dieser
zeigen:
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1 einen
gestapelten Gutstapel vor dem Umhüllen mit Folie;
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2 den
in 1 gezeigten Gutstapel nach dem Auflegen einer
Haltelage;
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3 den
in den 1 und 2 gezeigten Gutstapel nach dem Überziehen
mit einer ersten als Haube ausgebildeten Folie;
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4 den
in 3 gezeigten einmalig umhüllten Gutstapel
nach dem Wenden;
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5 die
nach neuerlichem Überziehen mit einer zweiten als Schlauchhaube
ausgebildeten Folie vollständig umhüllte Verpackungseinheit;
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6 einen
gestapelten Gutstapel vor dem Umhüllen mit Folie nach einem
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
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7 den
in 6 gezeigten Gutstapel nach dem Auflegen einer
Haltelage;
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8 den
mit der Haltelage umgebenden Gutstapel gemäß 7 nach
dem Aufstapeln einer Sonderlage;
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9 den
in 8 gezeigten Gutstapel nach dem Überziehen
mit einer ersten als Haube ausgebildeten Folie;
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10 den
in 9 gezeigten einmalig umhüllten Gutstapel
nach dem Wenden;
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11 die
nach dem neuerlichen Überziehen mit einer zweiten als Schlauchhaube
ausgebildeten Folie vollständig umhüllte Verpackungseinheit;
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12 die
Einzelheit E gemäß 11 kurz vor
Beendigung des Überziehens mit der zweiten Folie; und
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13 die
in 12 gezeigte vergrößerte Einzelheit
nach dem vollständigen Überziehen der zweiten
Folie.
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Die 1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel eines Gutstapels 2 mit
mehreren in je einer Stapelebene zusammengefassten Verpackungsgegenständen 4,
die vorliegend durch Zementsäcke gebildet sein sollen. Übereinander
sind mehrere Ebenen von Verpackungsgegenständen 4 gestapelt.
Jede Stapelebene hat in den Normallagen 5 die gleiche Anzahl von
Verpackungsgegenständen 4, so dass sich ein im
Wesentlichen quaderförmiger Gutstapel 2 ergibt. Lediglich
die obere Lage ist als Sonderlage 7 ausgebildet und weist
weniger Verpa ckungsgegenstände 4 auf, so dass
am Rand des Gutstapels zwischen der Oberseite 6 und einander
gegenüberliegenden Seitenflächen 8 Eingriffsbereiche 10 ausgebildet
sind, die sich rechtwinklig zur Darstellungsebene der Zeichnung
parallel zu den Seitenflächen 8 erstrecken, und
zwar über die gesamte Tiefe des Gutstapels 2.
Die Breite der Eingriffsbereiche 10, d. h. der Abstand
zwischen der Seitenfläche 8 und der sich hierzu
parallel erstreckenden Seitenfläche der oberen Verpackungsgegenstände 4.1; 4.2 ist
so gewählt, dass die Gabelschenkel eines Hubladers nahezu oder
vollständig unter die Normallagen 5 des Gutstapels 2 und
damit in die Eingriffsbereiche 10 gefahren werden können.
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Der
so gestapelte Gutstapel
2 wird beispielsweise über
eine Förderstrecke, wie beispielsweise ein Förderband
in Richtung auf einen Haubenstretcher gefahren (vgl.
EP 1 013 549 ). Auf dem Weg zu dem
Haubenstretcher wird – wie
2 verdeutlicht – eine
Haltelage
12 auf die Oberseite
6 aufgelegt. Die Länge
der Haltelage
12 ist derart bemessen, dass eine die Haltelage
12 bildende
Flachbahn sowohl auf der Oberseite
6 sowie teilweise entlang
der Seitenflächen
8 liegt. Die Haltelage
12 befindet
sich bei
2 in einem lose auf den Gutstapel
2 aufgelegten
Zustand. In einem Haubenstretcher wird nunmehr in an sich bekannter
Weise durch Ablängen eines endlos zugeförderten
Schlauchmaterials, endseitiges Verschweißen und Abschneiden
eines Längenstücks des Schlauchmaterials eine
Schlauchhaube aus einer ersten Folie
14 gebildet, die zunächst
gerefft und durch Auseinanderfahren von Refffingern in Umfangsrichtung
elastisch gedehnt, d. h. gestretcht wird, und zwar auf einen Umfang,
der größer als die Grundfläche des Gutstapels
2 ist.
Diese quer gestretchte Schlauchhaube wird nunmehr durch Abziehen
von den Refffingern zunächst auf die Oberseite
6 und
dann an die Seitenflächen
8 des Gutstapels
2 angelegt
bei Relativbewegung zwischen den Refffingern und dem Gutstapel
2 in
Höhenrichtung des Gutstapels
2. Üblicherweise
werden dazu die Refffinger abgesenkt. Danach ist der Gutstapel
2 einseitig
von der ersten Folie
14 umhüllt und oberseitig
abgedeckt. Die Abdeckung erfolgt unter Zwischenlage der Haltelage
12.
Die erste Folie
14 legt sich an die umfänglichen
Wandungen des Gutstapels
2, d. h. die Seitenflächen
8 an
und drückt somit die Bahn der Haltelage
12 gegen
den Gutstapel
2 (vgl.
3).
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Die
Haltelage 12 hat eine Abmessung in Tiefenrichtung des Gutstapels 2 im
Wesentlichen entsprechend der Tiefe des Gutstapels. Mit anderen Worten
verlaufen die vorderen und hinteren Ränder der Haltelage 12 im
Wesentlichen parallel zu der Vorder- und Rückseite des
Gutstapels 2, d. h. denjenigen Seitenflächen,
die den Umfang des Gutstapels 2 bilden und sich rechtwinklig
zu den in der Zeichnung mit Bezugszeichen 8 gekennzeichneten
Seitenflächen erstrecken.
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Nach
dem Überziehen der ersten Folie 14 wird der einseitig
umhüllte und mit Bezugszeichen 16 gekennzeichnete
Gutstapel gewendet, so dass eine beim Auflegen der Haltelage 12 und
beim Überziehen der ersten Folie 14 die Oberseite 6 bildende
Fläche nunmehr den Boden 18 des Gutstapels 16 bildet und
sich unten befindet (vgl. 4). In dieser
Lage wird der einseitig umhüllte Gutstapel üblicherweise über
eine Transportstrecke einem Haubenstretcher zugeführt.
Dies kann derjenige Haubenstretcher sein, der die erste Folie 14 als
Schlauchhaube über den Gutstapel 2 gezogen hat.
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Wie
aus 5 ersichtlich, wird bei dem letzten Verfahrensschritt
eine zweite Folie 20 ebenfalls als Schlauchhaube über
den einseitig umhüllten Gutstapel 16 gezogen,
und zwar so, dass sich die zweite Folie 20 auf der beim
ersten Umhüllen die Unterseite 22 bildenden Fläche
des Gutstapels 2 auflegt und sich auch an die umfänglichen
Wandungen 8 des Gutstapels 2 zumindest unter horizontaler
Vorspannung anlegt, und zwar unter Zwischenlage der ersten Folie 14,
so dass sich eine mit Bezugszeichen 24 gekennzeichnete
fertige Verpackungseinheit ergibt. Bei dieser drückt die
erste Folie 14 die Haltelage 12 gegen die Seitenflächen 8 des
Gutstapels 2. Des Weiteren wird durch die zweite Folie 20 und
deren umfängliche elastische Dehnung beim Anliegen an den Gutstapel 2 die
erste Folie 14 gegenüber dem Gutstapel 2 fixiert.
Die zweite Folie reicht bei dem ersten Ausführungsbeispiel
nach den 1 bis 5 bis zu der
untersten Normallage 5.
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Es
ist eine Verpackungseinheit 24 geschaffen, die formstabil
ist und auch ein mehrfaches Umschlagen verträgt. Die Gabelschenkel
eines Hubladers werden üblicherweise zunächst
seitlich an dem Gutstapel 2 vorbeigeführt und
danach durch aufeinander zufahren seitlich in die Eingriffsbereiche 10 eingebracht.
Hierbei kann das Material der ersten Folie 14 nach innen
gedrängt werden. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf
das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt. So
können besondere Mittel zur Anwendung kommen, um die erste
Folie 14 und/oder die Haltelage 12 in den Eingriffsbereichen 10 zu
verformen und konturnah an den Gutstapel 2 anzulegen. Hierzu
kann das Folienmaterial mit dem Gutstapel mechanisch verbunden werden.
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Bei
dem in den 6 bis 13 gezeigten zweiten
Ausführungsbeispiel wird zunächst der Gutstapel 2 mit
sechs Normallagen 5 aus Verpackungsgegenständen 4 gestapelt.
Danach wird die Haltelage 12 auf die Oberseite des Gutstapels 2 aufgebracht (vgl. 7).
Danach wird die Sonderlage 7 umfassend die Verpackungsgegenstände 4.1 und 4.2 auf die
Oberseite des Gutstapels 2 unter Zwischenlage der Haltelage 12 gestapelt.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wird lediglich eine
Sonderlage 7 gebildet. Selbstverständlich können
zwei, regelmäßig mit identischer Grundfläche
ausgeformte Sonderlagen übereinander vorgesehen werden.
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Der
in 8 gezeigte, fertig gestapelte Gutstapel 2 wird
nunmehr mit der ersten Folie 14 umhüllt, die unter
elastischer Umfangsdehnung an den Gutstapel angelegt wird. Die erste
Folie 14 kann hierbei auch mit einer gewissen Längsdehnung
an den Gutstapel angelegt werden, um diesen in Längsrichtung und
in Umfangsrichtung durch elastische Dehnungsanteile der ersten Folie 14 zu
verspannen.
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Der
in 9 gezeigte einseitig umhüllte Gutstapel 2 wird
nunmehr um 180° gedreht (vgl. 10). Danach
wird die zweite Folie 20 über den Gutstapel 2 gezogen
und mit elastischer Umfangsdehnung ggf. ebenfalls mit einer gewissen
Längsdehnung an den Gutstapel angelegt.
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Dabei
wird – wie 12 und 13 verdeutlichen – das
Material der zweiten Folie 30 nach Art eines Kragens in
mehreren dicht nebeneinander, ggf. auch übereinander liegenden
Folienfalten in Eckbereiche 26 eingebracht, die zwischen
der Sonderlage 7 und der untersten Normallage 5 durch
die die Sonderlage 7 überragenden Verpackungsgegenstände 4 der
untersten Normallage 5 gebildet sind. Bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel wird hierzu die Überziehbewegung
angehalten, wenn Refffinger 28 einer nicht im Detail gezeigten
Vorrichtung zum Aufspannen und Überziehen der Schlauchhaube über
den Gutstapel 2 am oberen Ende der Eingriffsbereiche 10 befindlich
sind. Den Refffingern 28 zugeordnete Reffrollen 30 werden
nunmehr angetrieben, um das restliche Material der zweiten Folie 20 von
dem Refffinger 28 freizugeben und dem Eckbereich 26 zuzuführen.
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Der
Beginn dieses Verfahrensschrittes ist in 12 zu
erkennen. Die zweite Folie 20 will aufgrund ihrer Umfangsdehnung
nach innen relaxieren und drängt hierbei die erste Folie 14 in
dem Eckbereich 26. Da die zweite Folie 20 mehrlagig
in den Eckbereich 26 abgelegt wird (vgl. 13)
wird die von der zweiten Folie 20 in den Eckbereichen 26 erzeugte
Umfangsspannung stärker als die Spannung der ersten Folie 14,
die sich zunächst zwischen zwei Kanten 32, 34 des
Gutstapels 2 erstreckt, nämlich einer Kante 34,
die auf der Unterseite des gedrehten Gutstapels 2 gebildet
ist, und einer Kante 32, die durch den unteren Rand der
ersten Normallage 5 gebildet ist (vgl. 10).
Das sich zunächst tangential erstreckende Material der
ersten Folie 14 wird dementsprechend zwischen den beiden
Kanten 32, 34 konturgetreu durch die Umfangsspannung
der zweiten Folie 20 an den Gutstapel 2 angelegt.
Es ergeben sich im Wesentlichen rechteckige Eingriffsbereiche 10 für
die Gabelschenkel eines Hubladers (vgl. 13).
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Das
mit Rücksicht auf die 12 und 13 beschriebene
Vorgehen kann auch genutzt werden, um die erste Folie (beispielsweise
beim Überziehen gemäß 9),
in den Eingriffsbereichen 10 eng an die Kontur des Gutstapels
anzulegen. Hierzu kann die erste Folie auf Höhe der Eingriffsbereiche 10 von den
Refffingern 28 durch Antrieb der diesen zugeordneten Reffrollen 30 den
Eingriffsbereichen 10 zugeführt werden. Zwar mag
die Folie hierbei abhängig von ihren elastischen Eigenschaften
und ihrer Vordehnung in Umfangsrichtung in Maßen auch zu
der Oberseite 6 des Gutstapels gezogen werden. Sie kann
aber auch in die Eingriffsbereiche gefördert werden, um
eine Ausgestaltung zu verhindern, die beispielsweise in den 9 und 10 gezeigt
ist und bei der sich die erste Folie 14 die beiden Kanten 32, 34 verbindend
erstreckt.
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Bei
dieser Weiterbildung befinden sich die Refffinger, speziell die
Oberkante der Refffinger im unteren Bereich der Eingriffsbereiche,
d. h. in etwa auf Höhe des Übergangs zwischen
der Sonderlage 7 und der Normallage 5 bei einem
aufrechtstehenden Gutstapel vor dem Wenden (vgl. beispielsweise 8).
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- 2
- Gutstapel
- 4
- Verpackungsgegenstände
- 5
- Normallage
- 6
- Oberseite
- 7
- Sonderlage
- 8
- Seitenflächen
- 10
- Eingriffsbereich
- 12
- Haltelage
- 14
- erste
Folie
- 16
- einseitig
umhüllter Gutstapel
- 18
- Boden
- 20
- zweite
Folie
- 22
- Unterseite
- 24
- Verpackungseinheit
- 26
- Eckbereich
- 28
- Refffinger
- 30
- Reffrolle
- 32
- Kante
- 34
- Kante
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 2614558 [0002]
- - DE 2702613 [0002]
- - EP 1013549 [0006, 0035]