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DE202007016431U1 - Adapterplatte für eine rotierende elektrische Maschine mit einem Gussgehäuse - Google Patents

Adapterplatte für eine rotierende elektrische Maschine mit einem Gussgehäuse Download PDF

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DE202007016431U1
DE202007016431U1 DE202007016431U DE202007016431U DE202007016431U1 DE 202007016431 U1 DE202007016431 U1 DE 202007016431U1 DE 202007016431 U DE202007016431 U DE 202007016431U DE 202007016431 U DE202007016431 U DE 202007016431U DE 202007016431 U1 DE202007016431 U1 DE 202007016431U1
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02KDYNAMO-ELECTRIC MACHINES
    • H02K5/00Casings; Enclosures; Supports
    • H02K5/04Casings or enclosures characterised by the shape, form or construction thereof
    • H02K5/22Auxiliary parts of casings not covered by groups H02K5/06-H02K5/20, e.g. shaped to form connection boxes or terminal boxes
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    • HELECTRICITY
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    • H02KDYNAMO-ELECTRIC MACHINES
    • H02K11/00Structural association of dynamo-electric machines with electric components or with devices for shielding, monitoring or protection
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Abstract

Adapterplatte für eine rotierende elektrische Maschine mit einem Gussgehäuse zur Anordnung und Befestigung von Baugruppen zur elektrischen Steuer- und Regelung, zur Motorüberwachung und zum Motoranschluss,
insbesondere für einen Asynchronmotor,
dadurch gekennzeichnet,
dass auf dem Gussgehäuse (2) eine rechteckige oder quadratische, verwindungssteife Adapterplatte (1) angeordnet ist,
unter der Adapterplatte (1) mindestens zwei feste oder verschwenkbare Befestigungsstege (4) angeordnet sind,
die Befestigungsstege (4) sich auf mindestens zwei Gehäusefußansätze (5) und/oder Gehäuserippen (9) abstützen und mit diesen lösbar befestigt sind,
in der Adapterplatte (1) mindestens eine Öffnung zur Durchführung (6) der Maschinenkabel angeordnet ist,
die Adapterplatte (1) an mindestens einer Stelle mit dem Gussgehäuse (2) verschraubt ist und in der Adapterplatte (1) Befestigungsöffnungen (7) in Abhängigkeit der anzuordnenden Baugruppen angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine neuartige universell einsetzbare Adapterplatte für eine rotierende elektrische Maschine mit einem Gussgehäuse zur Anordnung und Befestigung von Baugruppen zur elektrischen Steuer- und Regelung, zur Motorüberwachung und zum Motoranschluss, insbesondere für einen Asynchronmotor.
  • Bislang ist es im Fachgebiet rotierender elektrischer Maschinen in der Regel üblich, sowohl den Klemmenkasten, bestehend aus Klemmenkasten und Klemmenkastendeckel als auch weitere Baugruppen als gesonderte voneinander getrennte Baugruppen auf dem Gussgehäuse anzuordnen. Oftmals ist dabei der Klemmenkasten direkt angeformt, d. h. er ist mit dem Gehäuse verschweißt oder wie bei Gussgehäusen allgemein üblich, ist als Klemmenkastenboden eine gerade Fläche direkt beim Herstellungsprozess mit gegossen oder wird nachträglich durch mechanische Bearbeitungsvorgänge hergestellt. Der Klemmenkasten enthält sowohl die elektrischen Anschlüsse als auch die zusätzlich angeordneten elektronischen Bauteile oder Baugruppen. Das Innere des Klemmenkastens wird durch einen Klemmenkastendeckel verschlossen. Die einzelnen elektrischen Anschlüsse und die elektronischen Teile sind in geeigneter Art und Weise im Inneren des Klemmenkastens befestigt, d. h. in der Regel verschraubt. Dabei hat sich gezeigt, dass aus Platzgründen im Klemmenkasten nicht immer alle heute erforderlichen Teile untergebracht werden können. So ist es bekannt, das auch auf oder am Klemmenkasten ein zusätzliches Elektronikmodul elektrisch angeschlossen und mechanisch befestigt wird. Dies erfordert einen erheblichen wirtschaftlichen Aufwand, da bei verschiedenen Motorarten, Motorgrößen und Motorenherstellern der Elektronik-/Anschlusskasten unterschiedlich konstruktiv ausgebildet und entsprechend angeschlossen werden muss.
  • So ist z. B. aus der DE 197 54 694 A1 eine aufwändig geformte Adapterplatte zur Befestigung von Klemmenkästen an stranggepressten Gehäusen für kleinere rotierende Elektromotoren bekannt, wo auf dem stranggepressten Gehäuse eine einteilige Adapterplatte aus einem einheitlichen Material ausgebildet ist. In dieser Adapterplatte ist dabei mindestens eine Kabeldurchführungsmuffe angeordnet. In dieser Adapterplatte sind eine Reihe von unterschiedlichen Bohrungen in speziell ausgeformten und zusätzlich angeordneten Bohrungszapfen eingebracht. Diese Bohrungen in den Bohrungszapfen sind jeweils mit Gewinden versehen und dienen zum einen der Befestigung des Klemmenkastens und zum anderen der Befestigung der Adapterplatte am stranggepressten Motorengehäuse. Dadurch wird die Herstellung einer solcherart ausgebildeten Adapterplatte relativ aufwändig. Auf der zum Motorgehäuse hin gerichteten Seite der Adapterplatte sind zusätzliche Auflageflächen ausgebildet, die auf den Gehäuserippen des stranggepressten Motorengehäuses aufliegen. Nachteilig bei dieser Adapterplatte ist es, dass diese Ausführung nur für eine bestimmte Baugröße von relativ kleinen stranggepressten Motorengehäusen und nur zur weiteren Befestigung eines Klemmenkastens geeignet ist. Zudem ist sie jeweils baugrößenbedingt ausgebildet und nur für jeweils einen speziellen Motortyp geeignet.
  • In der DE 10 2004 027 744 A1 ist eine andere technische Lösung beschrieben, bei dem der bisher bekannte Klemmenkasten wie üblich ausgebildet ist. Anstelle des an sich bekannten Klemmenkastendeckels mit dem der Klemmenkasten lediglich dicht verschlossen worden ist, ist hier ein anderer Klemmenkastendeckel in der Art eines weiteren vergrößerten Klemmenkastens mit Seitenwänden ausgebildet, der hier auch als Adapterplatte bezeichnet wird. In dieser Adapterplatte ist eine Öffnung eingebracht, in der gebrauchsmustergemäß ein Stecker angeordnet ist, der mit den Motorlitzen (Wicklungen) im Inneren des Elektromotors verbunden ist. Diese sogenannte Adapterplatte bildet wiederum den Boden für einen darauf aufgesetzten und ansteckbaren Kasten, der auch als E-Modul bezeichnet wird. Die Adapterplatte überragt den bisherigen Klemmenkasten in ihren Abmessungen. An dieser Adapterplatte wird das E-Modul, das die zusätzlichen Baugruppen enthält lösbar in geeigneter Weise befestigt. Diese Lösung ist zwar für unterschiedliche Motortypen einsetzbar, hat aber den Nachteil, dass bisher als Grundaufbau zur Befestigung des Aufsatzes ein wie bisher bekanntes Klemmenkastengebilde am Motorgehäuse angeordnet sein muss. Zudem ist diese Ausführung ebenfalls nur für Kleinmaschinen geeignet, wie aus der Kombination mit dem Stecker ersichtlich. Sie dient in erster Linie dazu, an Motorgehäuse, die wie bislang bekannt mit einem üblichen Klemmenkästen ausgestattet sind, weitere Elektronikmodule anordnen zu können, wenn der Innenraum im Klemmenkasten für eine Montage aller weiteren erforderlichen Bauteile nach neuestem Stand der Technik nicht ausreicht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine neuartige universell einsetzbare Adapterplatte für eine rotierende elektrische Maschine mit einem Gussgehäuse zur Anordnung von weiteren Baugruppen für einen oder verschiedene Asynchronmotoren bzw. deren Gehäuse zu schaffen, die eine konstruktiv einfachere Bauweise des Gussgehäuses und eine optimierte Anordnung weiterer Baugruppen zur elektrischen Steuer- und Regelung, zur Motorüberwachung und zum Motoranschluss ermöglicht und eine schnellere Montage dieser Baugruppen gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des ersten Schutzanspruches gelöst. Die neuartige rechteckige oder quadratische, verwindungssteife Adapterplatte 1 wird direkt mittels mindestens zweier fester oder verschwenkbarer Befestigungsstege 4 mit einem Gussgehäuse 2 einer rotierenden elektrischen Maschine verbunden. Diese universell anordenbare Adapterplatte 1 dient dabei zur Befestigung von Baugruppen der rotierenden elektrischen Maschine zur elektrischen Steuerung und Regelung, zur Motorüberwachung und zum Motoranschluss, insbesondere für Asynchronmotoren mit Gussgehäusen, die auf dem Umfang mit massiven Kühlrippen versehen sind. Unter der Adapterplatte 1 sind mindestens zwei feste oder verschwenkbare Befestigungsstege 4 parallel zur Maschinenachse ausgebildet. Diese Befestigungsstege 4 sind so angeordnet, dass diese sich auf mindestens zwei Gehäusefußansätze 5 und/oder Gehäusefußrippen 9 abstützen und mit diesen lösbar befestigt sind. In der Adapterplatte 1 ist des weiteren mindestens eine Öffnung zur Durchführung 6 der Maschinenkabel angeordnet, damit die Wicklung der elektrischen Maschine an das Netz angeschlossen werden kann. Zur mechanisch festen Verbindung der Adapterplatte 1 mit dem Gussgehäuse 2 ist die Adapterplatte 1 an mindestens einer Stelle mit dem Gussgehäuse 2 verschraubt. In der Adapterplatte 1 sind Befestigungsöffnungen 7 in Abhängigkeit von den für den Maschinentyp oder die Maschinenausführung erforderlichen und jeweils anzuordnenden Baugruppen angeordnet.
  • Ein wesentlicher Vorteil der neuartigen universell einsetzbaren Adapterplatte 1 für eine rotierende elektrische Maschine mit einem Gussgehäuse 2 zur Anordnung von weiteren Baugruppen für einen oder verschiedene Ausführungen von Asynchronmotoren bzw. deren unterschiedliche Gehäuseausbildungen liegt in der konstruktiv einfacheren Bauweise des Gussgehäuses, da die Gussform insgesamt einfacher wird, z. B. durch den Wegfall des Klemmenkastens bzw. dass das Gussgehäuse nicht mehr zusätzlich bearbeitet werden muss, um die Befestigungsfläche für einen Klemmenkastenanbau herzustellen. Durch die großflächige Ausbildung der Adapterplatte 1 ist eine optimierte Anordnung weiterer Baugruppen zur elektrischen Steuer- und Regelung, zur Motorüberwachung und zum Motoranschluss problemlos möglich und es kann eine schnellere und freiere Montage dieser Baugruppen gewährleistet werden. Insbesondere günstig ist die leichtere Zugänglichkeit der Maschinenklemmen und auch z. B. eines auf der Adapterplatte 1 angeordneten Frequenzumrichters bereits bei der Erstmontage oder bei späteren Revisionen des Asynchronmotors oder seiner leistungselektronischen Bauteile.
  • In einer bevorzugten einfachen Ausführung der Adapterplatte 1 für eine rotierende elektrische Maschine sind die Adapterplatte 1 und die zwei festen Befestigungsstege 4 einstückig ausgebildet.
  • Vorteilhafterweise ist die einstückige Adapterplatte 1 mit den dann zwei fest angeordneten und verbundenen Befestigungsstegen 4 als ein Gussteil aus einem metallischen Werkstoff ausgebildet. Geeignete Werkstoffe für ein solcherart einstückig ausgebildete, gegossene Adapterplatte sind Grauguss oder auch gegebenenfalls Aluminium.
  • Sinnvoll ist es aus Gründen der zusätzlichen Wärmeabführung aus der Adapterplatte 1, wenn auf der Unterseite der Adapterplatte 1 zusätzliche Kühlrippen ausgebildet sind. Diese zusätzlichen Kühlrippen dienen der Wärmeabführung, vor allem der Wärme, die durch die auf der Oberseite der Adapterplatte 1 angeordneten leistungselektronischen Baugruppen erzeugt wird. Durch deren unmittelbare thermische Ankopplung (Aufbau auf der Adapterplatte 1 und Verschraubung mit dieser) wird die erzeugte Wärme in erster Linie an die Adapterplatte 1 abgeben. Das Adaptergehäuse 8 dagegen ist thermisch nicht direkt mit den leistungselektronischen Baugruppen verbunden.
  • Durch die neuartige Ausführung der Adapterplatte 1 ist es auch möglich bei bestimmten Maschinentypen einer rotierenden elektrischen Maschine die Maschinenklemmen und zum Beispiel einen leistungselektronischen Umrichter in voneinander getrennten Adaptergehäusen anzuordnen.
  • Besonders kompakt ist eine Ausführung für eine elektrische Maschine mit einem Gussgehäuse 2, wenn auf der Adapterplatte 1 die Maschinenklemmen und ein Umrichter in einem gemeinsamen Adaptergehäuse 8 angeordnet sind. Hier können gegebenenfalls die äußeren Abmessungen der Adapterplatte 1 insgesamt kleiner gestaltet werden.
  • Zur Erhöhung der Festigkeit der Verbindung der Adapterplatte 1 mit dem Maschinengehäuse und zur Steigerung der Steifigkeit der Gussgehäuse-Adapterplattenkonstruktion ist es vorteilhaft, wenn an den Stellen, wo die Befestigungsstege 4 verschraubt sind, die Befestigungsstege 4 verstärkt ausgebildet sind. Aus gleichen Gründen ist es sinnvoll unter der Adapterplatte zusätzliche Quer- und Längsrippen anzuordnen.
  • In einer besonders universellen Ausführung der neuartigen Adapterplatte 1 für unterschiedlich große rotierende elektrische Maschinen oder verschiedenen Maschinentypen und damit voneinander abweichender Gestaltung des Gussgehäuses 2 sind die erfindungsgemäßen verschwenkbaren Befestigungsstege 4 drehverstellbar und/oder quer und/oder längs verschiebbar an der Adapterplatte 1 ausgebildet und befestigt. Die Verschwenkbarkeit ist am einfachsten mittels zweier oder mehrerer zwischen Adapterplatte 1 und Befestigungsstege 4 angeordneter Scharniere realisierbar. Die Quer- und/oder Längsverschiebbarkeit kann erreicht werden, indem unter der Adapterplatte 1 Quer- oder Längsführungsnuten oder Quer- oder Längsführungsflächen ausgebildet sind und dann eine feste Verschraubung der Einzelteile wie bisher erfolgt, so dass eine verwindungssteife und möglichst schwingungsarme Konstruktion entsteht.
  • Eine ausreichend feste Verbindung zwischen der neuartigen Adapterplatte 1 und dem Gussgehäuse 2 einer rotierenden elektrischen Maschine kann erreicht werden, wenn die zwei festen oder verschwenkbaren Befestigungsstege 4 sich nur auf den zwei freien, nicht benötigten Gehäusefußansätzen 5 des Gussgehäuses 2 abstützen und als dritte Abstützung eine Tragösenstütze 10 an der Adapterplatte 1 auf ihrer Unterseite ausgebildet ist und die Befestigung der Adapterplatte 1 nur über die Befestigungsstege 4 und/oder die Tragösenstütze 10 ausgebildet ist. Bevorzug erfolgt dies mittels entsprechend groß dimensionierter, d. h. lediglich zweier oder dreier Schrauben. Es ist aber auch eine Lösung ausführbar, wo die unteren Befestigungs- und Auflageflächen 14 der Befestigungsstege 4z. B. mit überstehenden Wandrippen versehen sind, die die Gehäusefußansätze 5 übergreifen, so dass eine seitliche Arretierung zuverlässig gewährleistet ist. Bei dieser konstruktiven Ausbildung ist es möglich, die Adapterplatte 1 nur über die Tragösenstütze mittels einer entsprechend groß dimensionierten Schraube im Tragösengewinde des Gussgehäuses 2 zu verschrauben.
  • Besonders von Vorteil ist es, wenn die Abmessung der Adapterplatte 1 in der Breite angenähert (oder noch besser maximal) die Größe des Durchmessers des Gussgehäuses 2 beträgt. Die Länge der Adapterplatte 1 beträgt dann angenähert (oder noch besser maximal) die Größe der Baulänge des Gussgehäuses 2 (gegebenenfalls einschließlich der Länge des Motorflansches) oder die maximale Länge ergibt sich aus der Baulänge des Elektromotors d. h. aus der Baulänge des Gussgehäuses und der Baulänge der sich anschließenden Lüfterhaube 3, so dass das eine antreibende Wellenende oder gegebenenfalls die beiden überstehenden Wellenenden frei zugänglich und mechanisch ankoppelbar bleiben.
  • Der Vorteil dieser erfindungsgemäßen Adapterplatte liegt auch darin, dass die Gehäuserippen 9, die für die Kühlung der rotierenden elektrischen Maschine unerlässlich sind, über den gesamten Umfang gleichmäßig verteilt und über die gesamte Gehäuselänge durchgehend ausgebildet werden können und damit voll die gewünschte Kühlungswirkung entfalten können.
  • Die erfindungsgemäße Adapterplatte 1 soll nachstehen an Hand der 1 bis 4 in einer bevorzugten Ausführung näher erläutert werden.
  • 1 zeigt die Oberseite einer erfindungsgemäßen Adapterplatte 1
  • 2 zeigt die Unterseite einer erfindungsgemäßen Adapterplatte 1
  • 3 zeigt eine erfindungsgemäße Adapterplatte 1 aufgesetzt auf eine rotierende elektrische Maschine mit Gussgehäuse
  • 4 zeigt eine erfindungsgemäße Adapterplatte 1 aufgesetzt auf eine rotierende elektrische Maschine mit Gussgehäuse einschließlich aufgesetztem Adaptergehäuse 8
  • Die neuartige Adapterplatte 1 ist gemäß 1 rechteckig und einstückig ausgebildet. Sie besteht hier aus einem teilweise bearbeiteten Graugussteil. Deren Abmessungen sind etwas kleiner als der Durchmesser des Gussgehäuses 2 und der Gesamtlänge der rotierenden elektrischen Maschine. In der Adapterplatte 1 sind, wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, insgesamt sechs äußere Befestigungsöffnungen 7 standardmäßig zur Befestigung des Adaptergehäuses 8 eingebracht. Die Adapterplatte 1 ist außen an der Kante entlang ihres Umfanges mit einer glatten mechanisch bearbeiteten Dichtfläche versehen, so dass das aufsetzbare Adaptergehäuse 8 problemlos dichtend befestigt werden kann. Gegebenenfalls kann hier auch noch eine Flachdichtung üblicher Ausführung zum Einsatz kommen um die Dichtwirkung zu erhöhen. In der Adapterplatte 1 ist eine Öffnung zur Durchführung 6 der Maschinenkabel angeordnet, damit die Wicklung der elektrischen Maschine an das entsprechende Netzkabel angeschlossen werden kann. Die Maschinenklemmen können hier je nach Ausführungsart an der jeweils günstigsten Position auf der Adapterplatte 1 befestigt werden, d. h. die Befestigung mit der Adapterplatte wird erst nach Positionierung der Maschinenklemmen mittels geeigneter Befestigungsarten, wie z. B. Verschrauben vorgenommen. Zur Befestigung der neuartigen Adapterplatte 1 sind in dieser Adapterplatte 1 nahe der Längsseiten zwei Adapterbefestigungsöffnungen 12 angeordnet. Diese Bohrungen durchdringen auch die unter der Adapterplatte mit angegossenen Befestigungsstege 4. An den Stellen wo die Bohrungen der Adapterplattenbefestigungsöffnungen 12 die Befestigungsstege 4 durchdringen, sind die Befestigungsstege 4 verstärkt ausgebildet um eine mechanisch feste Verschraubung mit dem Gussgehäuse 2 herstellen zu können. Im Bereich des zentralen Tragösengewindes des Gussgehäuses 2 ist in der Adapterplatte 1 eine Tragösenbohrung 11 angeordnet, durch die eine weitere Befestigung der Adapterplatte 1 mit dem Gussgehäuse 2 vorgenommen werden kann, indem hier eine entsprechend dimensionierte Schraube eingebracht wird. Damit die Schraubenköpfe die Oberfläche der Adapterplatte 1 nicht überragen, sind diese jeweils eingesenkt angeordnet. Durch die hier im Ausführungsbeispiel beschriebene Dreifachverschraubung ist die Adapterplatte 1 ausreichend mechanisch und auch schwingungsfest mit den Gussgehäuse 2 der rotierenden elektrischen Maschine verbunden. In der Adapterplatte 1 ist an zentraler Stelle zusätzlich noch eine Entwässerungsbohrung 13 zur Abführung von eventuell anfallenden Regen- oder Kondenswasser angeordnet. Diese kann aber auch an anderer Stelle angeordnet sein. Um die Öffnung zur Durchführung 6 der Maschinenkabel und um die Entwasserungsbohrung 13 herum ist in der Adapterplatte 1 eine abgesenkte Fläche eingearbeitet in der sich anfallendes Regen- oder Kondenswasser sammeln kann. Die Entwässerungsbohrung 13 ist bevorzugt hier platziert, damit das Wasser von der Durchführung 6 weggeleitet wird.
  • In 2 ist die Unterseite dieser Ausführung der neuartigen Adapterplatte 1 gezeigt. Die Befestigungsöffnungen 7 sind von unten frei zugänglich, so dass von unten die Schrauben zur Befestigung des Adaptergehäuses 8 eingeschraubt werden können. Gleichfalls ist die Anordnung der Öffnung der Durchführung 6 zur Kabeldurchführung ersichtlich. Unter den beiden festen Befestigungsstegen 4 sind die Befestigungs- und Auflageflächen 14 erkennbar, die so bearbeitet sind, dass diese jeweils zwei planparallele Auflageflächen zur Anordnung auf den planparallelen Auflageflächen der Gehäusefußansätze 5 bilden. Im Bereich der Adapterplattenbefestigungsöffnungen 12 sind die Befestigungsstege 4 verstärkt ausgebildet. Mittig ist die Tragösenstütze 10 als verstärkter Zapfen mit der Tragösenbohrung 11 durch die Adapterplatte 1 gezeigt. An der Tragösenstütze 10 ist ebenfalls eine planparallele Auflagefläche angearbeitet. Diese Auflagefläche der Tragösenstütze 10 stützt sich auf der gleichfalls planparallel bearbeiteten Fläche des Gussgehäuses 2 im Bereich um das Tragösengewinde herum ab. Gegebenenfalls können hier zur Justierung auch noch Distanzscheiben zwischengelegt werden, bevor die Adapterplatte 1 durch die Tragösenbohrung 11 hindurch im Tragösengewinde mittels einer geeigneten entsprechend dimensionierten Schraube fest verschraubt wird.
  • 3 zeigt die Anordnung der Adapterplatte 1 auf den Gehäusefußansätzen 5 eines Gussgehäuses 2. Sie erstreckt sich über das Gussgehäuse 2 bis in den Bereich der Lüfterhaube hinein. Die planparallelen Auflageflächen der Befestigungsflächen 14 der Befestigungsstege 4 stützen sich hier nur auf den planparallelen Auflageflächen der Gehäusefußansätze 5 ab. Die Gehäuserippen 9 liegen über den gesamten Umfang des Gussgehäuses 2 frei und können somit vollständig kühlwirksam werden. Des Weiteren stützt sich die Tragösenstütze 10 auf dem Gussgehäuse 2 ab. Die Adapterplatte 12 ist durch die Tragösenbohrung 11 der Adapterplatte 1 im Tragösengewinde des Gussgehäuses und durch die beiden Adapterbefestigungsöffnungen 11 im Gewinde der Gehäusefußabstützungen 5 verschraubt.
  • 4 zeigt die erfindungsgemäße Adapterplatte 1 mit einem montierten bevorzugt einstückigen Adapterplattengehäuse 8 auf einem standardisierten Asynchronmotor mit Gussgehäuse 2. Bei dieser konstruktiv sehr kompakten Ausführung kann der Asynchronmotor auf seinem gesamten Umfang gleichmäßig gekühlt werden.
  • 1
    Adapterplatte
    2
    Gussgehäuse
    3
    Lüfterhaube
    4
    Befestigungsstege
    5
    Gehäusefußansätze
    6
    Öffnung zur Durchführung
    7
    Befestigungsöffnungen
    8
    Adaptergehäuse
    9
    Gehäuserippen
    10
    Tragösenstütze
    11
    Tragösenbohrung der Adapterplatte
    12
    Adapterbefestigungsöffnungen
    13
    Entwässerungsbohrung
    14
    Befestigungs- und Auflageflächen

Claims (10)

  1. Adapterplatte für eine rotierende elektrische Maschine mit einem Gussgehäuse zur Anordnung und Befestigung von Baugruppen zur elektrischen Steuer- und Regelung, zur Motorüberwachung und zum Motoranschluss, insbesondere für einen Asynchronmotor, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Gussgehäuse (2) eine rechteckige oder quadratische, verwindungssteife Adapterplatte (1) angeordnet ist, unter der Adapterplatte (1) mindestens zwei feste oder verschwenkbare Befestigungsstege (4) angeordnet sind, die Befestigungsstege (4) sich auf mindestens zwei Gehäusefußansätze (5) und/oder Gehäuserippen (9) abstützen und mit diesen lösbar befestigt sind, in der Adapterplatte (1) mindestens eine Öffnung zur Durchführung (6) der Maschinenkabel angeordnet ist, die Adapterplatte (1) an mindestens einer Stelle mit dem Gussgehäuse (2) verschraubt ist und in der Adapterplatte (1) Befestigungsöffnungen (7) in Abhängigkeit der anzuordnenden Baugruppen angeordnet sind.
  2. Adapterplatte für eine elektrische Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Adapterplatte (1) und die zwei festen Befestigungsstege (4) einstückig ausgebildet sind.
  3. Adapterplatte für eine elektrische Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Adapterplatte (1) und die zwei festen Befestigungsstege (4) als ein Gussteil aus einem metallischen Werkstoff ausgebildet sind.
  4. Adapterplatte für eine elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterseite der Adapterplatte (1) zusätzliche Kühlrippen ausgebildet sind.
  5. Adapterplatte für eine elektrische Maschine nach einem der vorstehenden Ansprüche 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Adapterplatte (1) die Maschinenklemmen und ein Umrichter in voneinander getrennten Adaptergehäusen angeordnet sind.
  6. Adapterplatte für eine elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Adapterplatte (1) die Maschinenklemmen und ein Umrichter in einem gemeinsamen Adaptergehäuse (8) angeordnet sind.
  7. Adapterplatte für eine elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stellen wo die Befestigungsstege (4) verschraubt sind, die Befestigungsstege (4) verstärkt ausgebildet sind.
  8. Adapterplatte für eine elektrische Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die verschwenkbaren Befestigungsstege (4) drehverstellbar und/oder quer und/oder längs verschiebbar an der Adapterplatte (1) ausgebildet und befestigt sind.
  9. Adapterplatte für eine elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei festen oder verschwenkbaren Befestigungsstege (4) sich nur auf zwei Gehäusefußansätzen (5) des Gussgehäuses (2) abstützen und als dritte Abstützung eine Tragösenstütze (10) an der Adapterplatte (1) ausgebildet ist und die Befestigung der Adapterplatte (1) über die Befestigungsstege (4) und oder die Tragösenstütze (10) ausgebildet ist.
  10. Adapterplatte für eine elektrische Maschine nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Adapterplatte 1 angenähert die Größe des Durchmessers des Gussgehäuses (2) und deren Länge angenähert der Größe der Länge des Gussgehäuses (2) oder der Gesamtlänge aus der Länge des Gussgehäuses und der Länge der sich anschließenden Lüfterhaube (3) ausgebildet ist.
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