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DE202007001601U1 - Selbstbedienungsgerät - Google Patents

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DE202007001601U1
DE202007001601U1 DE200720001601 DE202007001601U DE202007001601U1 DE 202007001601 U1 DE202007001601 U1 DE 202007001601U1 DE 200720001601 DE200720001601 DE 200720001601 DE 202007001601 U DE202007001601 U DE 202007001601U DE 202007001601 U1 DE202007001601 U1 DE 202007001601U1
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DE200720001601
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Wincor Nixdorf International GmbH
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Wincor Nixdorf International GmbH
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    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
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    • G06K13/02Conveying record carriers from one station to another, e.g. from stack to punching mechanism the record carrier having longitudinal dimension comparable with transverse dimension, e.g. punched card
    • G06K13/08Feeding or discharging cards
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F19/00Complete banking systems; Coded card-freed arrangements adapted for dispensing or receiving monies or the like and posting such transactions to existing accounts, e.g. automatic teller machines
    • G07F19/20Automatic teller machines [ATMs]
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
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  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)
  • Financial Or Insurance-Related Operations Such As Payment And Settlement (AREA)

Abstract

Selbstbedienungsgerät (1), insbesondere Geldausgabeautomat, Kontoauszugsdrucker und/oder Informations- oder Transaktionsterminal mit einem Grundgehäuse (2), an dem wenigstens eine innerhalb eines Bedienfeldes liegende Ein- und/oder Ausgabevorrichtung für Karten, Wertscheine, Informationspapiere oder dergleichen angeordnet ist, wobei die Ein- und/oder Ausgabevorrichtung einen Einfuhrschlitz (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Einfuhrschlitz (3) im wesentlichen bündig mit dem Bedienfeld abschließt und dass zumindest an einer der beiden Begrenzungsseiten des Einfuhrschlitz (3) ein auf Druck hin bewegliches Führungsleitelement (7) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Selbstbedienungsgerät nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Derartige Selbstbedienungsgeräte sind beispielsweise in Form von Geldautomaten, Kontoauszugsdruckern sowie Informations- und/oder Transaktionsterminals in verschiedensten Ausführungen bekannt. Sie weisen üblicherweise eine Eingabevorrichtung und/oder eine Ausgabevorrichtung auf. Unter Eingabevorrichtungen werden in diesem Zusammenhang Vorrichtungen verstanden, an denen ein Benutzer etwas in das Selbstbedienungsgerät hineingibt, das entweder im Gerät verbleibt beispielsweise die Geldscheine bei einer Geldeingabe oder vom Gerät wieder etwas ausgegeben wird, so z.B. die Magnet- und/oder Chipkarte für die Autorisierung der Transaktion. Unter Ausgabevorrichtungen werden dagegen Vorrichtungen verstanden, die dem Benutzer ausschließlich etwas ausgeben, beispielsweise Geldscheine oder Kontoauszüge.
  • Zur Autorisierung an Selbstbedienungsgeräten werden üblicherweise Magnet- oder Chipkarten oder kombinierte Magnet-Chipkarten eingesetzt. Für diese ist normalerweise an der Frontseite oder an einer sonstigen Seite des Grundgehäuses des Selbstbedienungsgerätes die Eingabevorrichtung angeordnet, welche die eingege bene Karte zu einem Kartenlesegerät führt. Diese Eingabevorrichtung ist ein bevorzugter Ort für Manipulationen. Dies gilt besonders, wenn zur Erleichterung des Einführens der Karte der Schlitz am Ende eines Trichters liegt. So wird beispielsweise unmittelbar vor den Schlitz des Kartenlesegerätes eine Elektronik eingebaut, die die Karte des Benutzers ausliest, noch bevor das Kartenlesegerät dieses vornimmt. Mit einer zusätzlichen Kamera wird versucht, dann noch die persönliche Identifikationsnummer (PIN) des Benutzers auszuspähen. Die zuvor geschilderte Manipulation wird in der Branche als „Skimming" bezeichnet.
  • Um solche Manipulationen auszuschließen, ist es bekannt, dass mittels einer Elektronik die Schaltkreise der die Manipulationen ermöglichenden Vorbauelektronik erkennbar sind, wodurch der Automat dann stillgesetzt wird. Diese Elektronik ist aber fehleranfällig. Es ist auch bekannt, um den Kartenschlitz herum leuchtende LEDs zu installieren. Dies ist jedoch nur dann wirkungsvoll, wenn die Benutzer wissen, wie das Selbstbedienungsgerät im Originalzustand auszusehen hat.
  • Um bei Selbstbedienungsgeräten mit einem Trichter den Einbau von sogenannten Skimming-Devices zu erschweren, wurden speziell dafür gestaltete, nachrüstbare Mundstücke eingesetzt. Um das Ersetzen des Mundstückes durch ein ähnlich aufgebautes Skimming-Device zu verhindern, wurden noch sogenannte Abreißmelder entwickelt, so dass die Herausnahme des Mundstückes detektiert wird. Es ist jedoch für Manipulationen durchführende Personen noch möglich, dass der Abreißmelder durch gezielte Eingriffe in das Bedienfeld ausgehebelt werden kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Selbstbedienungsgerät der eingangs näher beschriebenen Art so zu gestalten, dass der Einbau von sogenannten Skimming-Devices wesentlich erschwert wird, wobei zur Abwehr von Manipulationen auf eine Elektronik, auf leuchtende LEDs oder auf Mundstücke mit einem Abreißmelder verzichtet werden kann.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Einfuhrschlitz des Kartenlesegerätes im wesentlichen bündig mit der Fläche des Bedienfeldes abschließt, und dass zumindest an einer der beiden Begrenzungsseiten des Einfuhrschlitzes ein auf Druck hin bewegliches Führungsleitelement zum sicheren Einstecken einer Karte in den Einfuhrschlitz vorgesehen ist.
  • Der Schlitz ist von den Abmessungen her so ausgelegt, dass ein Datenträger im Scheckkartenformat in den Schlitz eingeschoben werden kann. Da der Einfuhrschlitz bündig mit dem angrenzenden Bereich abschließt, wird das Anbringen eines Skimming-Device durch den Benutzer erkannt. Da das Führungsleitelement nachgiebig bzw. beweglich ist, ist ein Skimming-Device nur recht aufwendig zu befestigen und darüber hinaus nur sehr labil befestigbar.
  • Die eine Karte in den Schlitz einführende Person hält unbewusst die Karte oft so, dass die hintere Kante höher steht als die vordere Kante. Es würde dann ausreichend sein, wenn oberhalb des Schlitzes ein Führungsleitelement installiert ist. Um jedoch auch andere Positionierungen der Karte mit einzuschließen, ist es sinnvoll, wenn ober- und unterhalb des Einfuhrschlitzes jeweils ein Führungsleitelement angeordnet und damit eine optimale Bedienung des Selbstbedienungsgerätes sichergestellt ist.
  • Die Nachgiebigkeit des Führungsleitelementes wird in einfachster Weise erreicht, wenn eine Führungsplatte vorgesehen ist, die um eine parallel zum Einfuhrschlitz verlaufende Achse schwenkbar ist. Sobald die Kante der Karte gegen eine dieser beweglichen Führungsplatten schlägt, fuhrt sie eine Schwenkbewegung in Richtung des Einfuhrschlitzes aus, wodurch die Wirkung eines Einführtrichters erzielt wird. Wird jedoch die Karte parallel zur Einführrichtung in das Kartenlesegerät gesteckt, werden diese beweglichen Führungsplatten nicht berührt.
  • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Betrieb des Selbstbedienungsgerätes die beweglichen Führungsplatten blockiert werden. Es ist deshalb vorgesehen, dass im Bedienfeld des Grundgehäuses ein oder mehrere Lichtschranken zur Überwachung der Führungsplatten installiert sind. Bei einer Blockade könnte dann beispielsweise das Selbstbedienungsgerät außer Betrieb gesetzt werden oder es könnte ein Signal erzeugt werden, so dass eine Überprüfung eingeleitet werden kann. Es ist ferner noch vorgesehen, dass die Rückbewegung der schwenkbaren Führungsplatten in die Ausgangsstellung durch Entspannung eines Kraftspeichers, insbesondere einer Feder erfolgt.
  • Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Selbstbedienungsgerät in Form eines Geldausgabeautomaten in perspektivischer Darstellung;
  • 2 ein Kartenlesegerät mit einem Einfuhrschlitz und einem Führungsleitelement gemäß der Erfindung;
  • 3 das Kartenlesegerät aus 2 in einer anderen Position einer einzuführenden Karte; und
  • 4 das Kartenlesegerät aus 2 in einer weiteren Position einer einzuführenden Karte.
  • Das Selbstbedienungsgerät 1 ist von einem äußeren Gehäuse 2 umgeben. Das Selbstbedienungsgerät 1 weist ein Kartenlesegerät auf und ist hierfür an der Frontseite 1 mit einer Ein- und Ausgabevorrichtung in Form eines Einfuhrschlitzes 3 ausgestattet. Die Höhe und die Breite dieses Schlitzes 3 ist an die Dicke und an die Breite einer Karte im Scheckkartenformat angepasst. Der Schlitz 3 schließt bündig mit dem Bedienfeld des Selbstbedienungsgerätes 1 ab. Ferner ist das Selbstbedienungsgerät 1 mit einer Tastatur 4 ausgestattet, um die persönliche Identifizierungsnummer einzugeben. Darüber hinaus ist an der Frontseite ein Sichtgerät in Form eines Bildschirmes 5 installiert und seitlich neben diesem Bildschirm 5 ist eine weitere Tastatur 6 zur Funktionsauswahl angebracht. Der Bildschirm kann jedoch auch als Touch-Bildschirm ohne zusätzliche Tasten 6 ausgebildet sein.
  • In den Darstellungen gemäß den 2 bis 4 ist das Selbstbedienungsgerät 1 mit zwei Führungsleitelementen 7 ausgestattet, die beidseitig einer einzuführenden Karte 8 angeordnet sind, d.h. sie liegen ober- und unterhalb von zwei die Karte 8 einziehenden Einzugswalzen 9, 10. Jedes Führungsleitelement 7 besteht im wesentlichen aus einer um eine horizontale Achse 12 schwenkbare Führungsplatte 11 und einer zwischen der Führungsplatte 11 und den Einzugsrollen 9, 10 bzw. einem Kartenlesegerät 13 angeordneten ortsfesten Platte 14. Wie durch die beiden Doppelpfeile angedeutet, kann jede schwenkbare Führungsplatte 11 um einen bestimmten Winkel geschwenkt werden. Die schwenkbaren Führungsplatten 11 sind gegen die Vertikale geneigt. Auch die ortsfesten Führungsplatten 14 sind gegen die Vertikale geneigt, wobei jedoch der eingeschlossene Winkel ein spitzer Winkel ist.
  • Bei der Darstellung gemäß der 2 wird die einzuziehende Karte 8 horizontal gehalten. Die schwenkbaren Führungsplatten 11 werden dann nicht berührt, so dass sie in der durch einen Kraftspeicher gehaltenen Lage verbleiben. Bei der Ausführung nach der 3 wird die Karte 8 schräg gehalten, in der Form, dass das den Einzugsrollen 9, 10 abgewandt liegende Ende höher steht als das zugewandte Ende. Dadurch wird die obere Führungsplatte in Richtung zu den Einzugsrollen geschwenkt, so dass die Wirkung eines Trichters erzielt wird, so dass die vordere Kante der Karte 8 in den aus den beiden Einzugsrollen 9, 10 gebildeten Walzenspalt geschoben werden kann. Die untere Führungsplatte 11 verbleibt in der Ausgangsstellung. Bei der Ausführung nach der 4 ist die Karte 8 entgegengesetzt geneigt, d.h. der hintere Bereich liegt tiefer als der vordere Bereich. Die 4 zeigt, dass dadurch die untere Führungsplatte 11 geschwenkt wird, so dass ebenfalls ein Einführtrichter gebildet wird. Die obere Führungsplatte 11 verbleibt in der Stellung.
  • Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Wesentlich ist, dass dem Einfuhrschlitz der Ein- und/oder Ausgabevorrichtung wenigstens ein Führungsleitelement zugeordnet ist, das eine schwenkbare Führungsplatte 11 aufweist, die bei Berührung mit der Karte 8 so verschwenkt wird, dass die Wirkung eines Trichters erzielt wird.

Claims (6)

  1. Selbstbedienungsgerät (1), insbesondere Geldausgabeautomat, Kontoauszugsdrucker und/oder Informations- oder Transaktionsterminal mit einem Grundgehäuse (2), an dem wenigstens eine innerhalb eines Bedienfeldes liegende Ein- und/oder Ausgabevorrichtung für Karten, Wertscheine, Informationspapiere oder dergleichen angeordnet ist, wobei die Ein- und/oder Ausgabevorrichtung einen Einfuhrschlitz (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Einfuhrschlitz (3) im wesentlichen bündig mit dem Bedienfeld abschließt und dass zumindest an einer der beiden Begrenzungsseiten des Einfuhrschlitz (3) ein auf Druck hin bewegliches Führungsleitelement (7) angeordnet ist.
  2. Selbstbedienungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Begrenzungsseite ober- und unterhalb des Schlitzes (3) jeweils ein Führungsleitelement (7) angeordnet ist.
  3. Selbstbedienungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Führungsleitelement (7) eine um eine horizontale Achse (12) verschwenkbare Führungsplatte (11) aufweist, wobei die horizontale Achse (12) parallel zu den Begrenzungsseiten des Einfuhrschlitzes (3) verläuft.
  4. Selbstbedienungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine ortsfeste Platte (14) als Anschlag für die schwenkbare Führungsplatte (11) vorgesehen ist.
  5. Selbstbedienungsgerät nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bedienfeld eine Lichtschranke oder mehrere Lichtschranken zur Überwachung einer Blockade der schwenkbaren Führungsplatten (11) installiert sind.
  6. Selbstbedienungsgerät nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verschwenkung jeder schwenkbaren Führungsplatte (11) in die Ausgangsstellung ein sich entspannender Kraftspeicher, insbesondere eine Feder, vorgesehen ist.
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R152 Term of protection extended to 10 years

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