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DE202007008736U1 - Rollstuhl sowie Antriebsrad dafür - Google Patents

Rollstuhl sowie Antriebsrad dafür Download PDF

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Abstract

Als Selbstfahrer einsetzbarer Rollstuhl, insbesondere Faltrollstuhl mit zwei unabhängig voneinander motorisch antreibbaren Rädern, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Antriebsrad (21, 21') jeweils Teil eines Antriebsradmoduls (2, 2') ist, das neben dem Antriebsrad (21) über einen am Gestell (3) des Rollstuhls (1, 1') befestigten, ein Antriebsaggregat (15, 15') zum Antreiben des Antriebsrades (21, 21') tragenden Grundkörper (7, 7') verfügt, an den das Antriebsrad (21, 21') angeschlossen ist.

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist ein als Selbstfahrer einsetzbarer Rollstuhl, insbesondere ein Faltrollstuhl mit zwei unabhängig voneinander motorisch antreibbaren Rädern. Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Antriebsrad für einen solchen Rollstuhl.
  • Als Selbstfahrer einsetzbare Faltrollstühle verfügen über zwei unabhängig voneinander motorisch antreibbare Räder. Bei diesen handelt es sich um die Hinterräder. Diese können wahlweise manuell unter Benutzung eines Greifringes oder elektromotorisch angetrieben werden. Als Vorderräder verfügt ein solcher Rollstuhl typischerweise über luftbereifte Schwenkräder. Jedes Antriebsrad eines solchen Rollstuhls ist mit einem Nabenmotor ausgerüstet. Aufgrund der Größe der als Antriebsräder dienenden Hinterräder eines solchen Rollstuhls ist es erforderlich, den Radnabenantrieb mit einem Getriebe auszustatten. Wird ein solcher Rollstuhl als Selbstfahrer eingesetzt, steht dem Benutzer eine Vierquadrantensteuerung (Joystick-Steuerung) zur Verfügung, mit der die beiden Antriebsräder zum Antreiben und Lenken des Rollstuhls angesteuert werden. Dabei erfolgt ein Lenken des Rollstuhls durch entsprechend unterschiedliche Ansteuerung der Radnabenmotoren der beiden Hinterräder. Die Einsetzbarkeit eines Rollstuhls mit unabhängig voneinander angetriebenen Hinterrädern als Selbstfahrer wird als vorteilhaft gegenüber solchen Faltrollstühlen angesehen, die mit einem einzigen, auf beide Hinterräder wirkenden Antriebsaggregat ausgerüstet sind. Bei diesem dient das Antriebsaggregat lediglich als Schiebehilfe, da aufgrund des gemeinsamen Antriebs der beiden Hinterräder der Rollstuhl nicht gelenkt werden kann.
  • Mitunter wird allerdings bei den mit Radnabenmotoren angetriebenen Rollstühlen, wie vorstehend beschrieben, als nachteilig deren durch die Bauart des Radnabenantriebs bedingte Breite angesehen, so dass gerade bei breiteren Faltrollstühlen, die mit solchen Antriebsrädern ausgerüstet sind, diese aufgrund ihrer Breite mitunter nicht durch schmalere Türöffnungen hindurchpassen. Faltrollstühle werden in unterschiedlichen Breiten angeboten, wobei diejenigen mit der größten Breite ausgelegt sind, dass diese gerade mit dem notwendigen Spiel in aller Regel durch alle übli cherweise verwendeten Türöffnungsbreiten hindurchpassen. Werden die normalen, lediglich manuell antreibbaren Hinterräder durch mit einem Nabenmotor ausgestattete ersetzt, erhöht sich dementsprechend die Breite des Rollstuhls.
  • Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, einen als Selbstfahrer einsetzbaren Rollstuhl mit zwei unabhängig voneinander motorisch antreibbaren Rädern vorzuschlagen, der trotz unabhängigen Antriebs seiner Hinterräder von seiner Konstruktion her schmaler bauend konzipiert werden kann. Des Weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Antriebsrad für einen Rollstuhl, insbesondere einen Faltrollstuhl zu konzipieren, der diesen Anforderungen genügt.
  • Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass jedes Antriebsrad jeweils Teil eines Antriebsradmoduls ist, das neben dem Antriebsrad über einen am Gestell des Rollstuhls befestigten, ein Antriebsaggregat zum Antreiben des Antriebsrades tragenden Grundkörper verfügt, an den das Antriebsrad angeschlossen ist.
  • Bei diesem Rollstuhl ist das Antriebsrad Teil eines Antriebsradmodules. Bei dem Antriebsrad selbst kann es sich um ein übliches, für einen manuellen Antrieb eines Rollstuhls vorgesehenes Hinterrad handeln, welches dementsprechend mit einem Greifring zum wahlweisen manuellen Antreiben des Rollstuhls ausgerüstet ist. Das Antriebsradmodul verfügt über einen am Gestell des Rollstuhls festlegbaren bzw. daran befestigten Grundkörper. An dem Grundkörper ist ein Antriebsaggregat befestigt, bei welchem es sich typischerweise um einen getrieblich untersetzten Elektromotor handelt. Angeschlossen an den Grundkörper ist ferner das Antriebsrad. Das Antriebsrad kann unmittelbar auf eine vom Grundkörper gehaltene Steckachse aufgesetzt sein. Das Antriebsrad trägt ein Abtriebselement, welches kinematisch an die Antriebswelle des Antriebsaggregates angeschlossen ist. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Antriebsrad an einem drehbar an dem Grundkörper gelagerten Radträger befestigt ist. In einem solchen Fall wird es als zweckmäßig angesehen, wenn Teil des Radträgers ebenfalls das Abtriebselement zum Antreiben des Radträgers und somit des Antriebsrades ist. Das Antriebsrad ist an den Radträger beispielsweise mittels Speichenklemmen angeschlossen.
  • Da das eine gewisse Tiefe benötigende Antriebsaggregat an der Innenseite des Grundkörpers und somit unter den Rollstuhl ragend angeordnet werden kann, kann die Breite eines mit solchen Antriebsradmodulen ausgestatteten Faltrollstuhls derjenigen entsprechen, die dieser mit normalen, manuell antreibbaren Hinterrädern aufweisen würde oder nur geringfügig breiter ist als eine solche Ausgestaltung. Insbesondere können breite Faltrollstühle somit mit derartigen Antriebsradmodulen ausgestattet werden, ohne befürchten zu müssen, dass der damit ausgerüstete Faltrollstuhl möglicherweise durch enge Türöffnungen nicht mehr hindurchpassen würde.
  • Der Anschluss des Grundkörpers des Antriebsradmoduls an das Gestell des Rollstuhls erfolgt gemäß einer Ausgestaltung an der ansonsten zum Befestigen der Steckachsen vorgesehenen Befestigungsplatte. Ein Anschluss des Grundkörpers an das Gestell kann mittels werkzeuglosen Verschlüssen erfolgen, so dass dann ohne weiteres und werkzeuglos das Anschlussradmodul insgesamt von dem Gestell des Rollstuhls abgenommen werden kann, um bei einem Transport des Rollstuhls das benötigte Stauvolumen zu verringern.
  • Die Konzeption eines solchen Anschlussradmoduls hat des Weiteren zum Vorteil, dass der gesamte Antriebsstrang in einem Modul zusammengefasst ist. Dieses ermöglicht eine größere Freiheit in der Auswahl des Antriebssystems zum Antreiben des Radträgers. Überdies erlaubt eine solche Konzeption, eine Kapselung des Antriebes, was sodann nicht nur die Gefahr von Verletzungen verringert, sondern ebenfalls vor Verunreinigungen oder anderen eine Kraftübertragung beeinträchtigenden Gegebenheiten schützt. Zum Übertragen der Kraft des Antriebsaggregates unmittelbar oder unter Zwischenschaltung des Radträgers auf das Antriebsrad kann beispielsweise ein Riemenantrieb oder auch ein Zahnradantrieb vorgesehen sein. Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist bei einem Zahnradantrieb vorgesehen, dass das Antriebsaggregat über ein Antriebsritzel verfügt, welches in einen Zahnring als dem Antriebsrad oder dem Radträger zugeordnetes Abtriebselement eingreift. Dieses gestattet eine Kraftübertragung auf kleinstem Raum, zusätzlich verbunden mit einer Untersetzung. Der Zahnring kann als Zahnrad mit nach außen offenen Zähnen oder als Innenzahnring konzipiert sein. Bei letzterer Ausgestaltung erlaubt dieses eine kompaktere Bauweise des Antriebsradmodules, da das Antriebsaggregat mit seinem Antriebsritzel näher zur Drehachse angeordnet werden kann und man dennoch eine relativ hohe Untersetzung infolge des größeren Durchmessers des Zahnringes aufbauen kann. Somit wird durch eine solche Maßnahme eine kompakte Bauweise des Antriebsradmoduls unterstützt.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügte Figuren beschrieben. Es zeigen:
  • 1: einen schematisierten Querschnitt durch ein Antriebsradmodul für einen Faltrollstuhl und
  • 2: einen schematisierten Querschnitt durch ein Antriebsradmodul für einen Faltrollstuhl gemäß einer weiteren Ausgestaltung.
  • Ein Faltrollstuhl 1 verfügt über zwei unabhängig voneinander angetriebene Hinterräder. Jeder Antrieb ist Teil eines Antriebsradmoduls 2. In 1 ist der Faltrollstuhl 1 lediglich mit einem Ausschnitt seines Rohrgestells 3 dargestellt. Das Antriebsradmodul 2 befindet sich im linken hinteren Bereich des Gestells 3 des Faltrollstuhls 1. Die Blickrichtung des Ausschnittes des Faltrollstuhls 1 in 1 ist von hinten nach vorne in Fahrtrichtung des Faltrollstuhls 1. Zur vorderseitigen Abstützung des Faltrollstuhls 2 sind luftbereifte Schwenkrollen 4 vorgesehen.
  • An einem Vertikalstreb 5 des Gestells 3 befindet sich eine Anschlussplatte 6. Die Anschlussplatte 6 umfasst mehrere mit Abstand zueinander angeordnete, der Längserstreckung des Vertikalstrebs 5 folgende Bohrungen und dient in der Regel zum Anschließen der Steckachsen für das hintere linke Hinterrad. Bei dem Faltrollstuhl 1 ist an der Anschlussplatte 6 das Antriebsradmodul 2 befestigt.
  • Das Antriebsradmodul 2 umfasst einen Grundkörper 7, der mittels Befestigungsschrauben 8 an der Anschlussplatte 6 befestigt ist. Die Befesti gungsschrauben 8 greifen mit ihrem Fuß in entsprechende Gewindebohrungen des Grundkörpers 7 ein. Der Grundkörper 7 ist somit starr mit dem Gestell 3 verbunden.
  • Der Grundkörper 7 trägt einen insgesamt mit dem Bezugszeichen 9 gekennzeichneten Radträger. Der Radträger 9 ist drehbar in einer Lagerbuchse 10 des Grundkörpers 7 gelagert. Bei dem Radträger 9 handelt es sich im Wesentlichen um einen scheibenartigen Körper, der zum Eingreifen in die Lagerbuchse 10 des Grundkörpers 7 einen zylindrischen Lagerbolzen 11 aufweist. Teil des Radträgers 9 ist ein Innenzahnkranz 12, dessen einzelne Zähne in 1 der Einfachheit halber nicht dargestellt sind. Von dem Lagerzapfen 11 in Richtung von dem Gestell 3 nach außen wegweisend ist ein Halteschaft 13 angeformt. Die zwischen der radialen Umfangsfläche des Lagerbolzens 11 des Radträgers 9 und der Innenseite der Lagerbuchse 10 befindlichen Kugeln 14 symbolisieren, dass der Radträger 9 gegenüber dem Grundkörper 7 kugelgelagert ist. In nicht dargestellter Art und Weise ist der Radträger 9 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel in Richtung seiner Drehachse unverlierbar an dem Grundkörper 7 gehalten. Zwischen dem Grundkörper 7 und dem Radträger 9 befindet sich ein Bewegungsspalt. Dieser ist durch einen umlaufenden Kragen K des Grundkörpers 7 überdeckt. Dieses dient vor allem den Zweck, ein Eindringen von Verunreinigungen in das Innere des Innenzahnringes 12 zu erschweren.
  • An dem Grundkörper 7 ist an seiner von dem Radträger 9 gegenüberliegenden Seite ein Antriebsaggregat 15 befestigt. Das Antriebsaggregat 15 besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Elektromotor 16 und einem Getriebe 17. Aus der aus dem Getriebe 17 herausragenden Antriebswelle 18 sitzt ein Antriebsritzel 19, dass in die Innenzahnung 20 des Innenzahnringes 12 eingreift. Das Antriebsaggregat 15 ist drehmomentschlüssig mit dem Grundkörper 7 verbunden. Bei einem Betrieb des Elektromotors 16 wird das Antriebsritzel 19 in eine Drehbewegung versetzt, infolge dessen der als Abtriebselement dienende Innenzahnring 12 in entsprechende Drehbewegung gebracht wird und sodann gegenüber dem Grundkörper 7 rotiert. Die elektrischen Anschlüsse, Steuereinrichtungen und Batterien zum Betreiben des Antriebsaggregates 15 sind in der Figur der Einfachheit halber nicht dargestellt.
  • An seiner von dem Grundkörper 7 wegweisenden Seite ist an den Radträger 9 ein an sich bekanntes Hinterrad 21 eines Rollstuhls angeschlossen. Das Rad 21 dient als Antriebsrad. Das Antriebsrad 21 ist auf den Halteschaft 13 des Radträgers 9 mit seiner Nabe N aufgeschoben und mittels Speichenklemmen 22 drehmomentschlüssig mit dem Radträger 9 verbunden. Das Antriebsrad 21 umfasst mehrere Speichen 23, die sich von seiner Nabe N zu der Felge 24 erstrecken. Auf der Felge 24 sitzt der Reifen 25 des Antriebsrades 21. Angeschlossen an einzelne Speichen 23 sind Halter 26 zum Halten eines Greifringes 27. Der Faltrollstuhl 2 kann somit über die Greifringe 27 seiner Antriebsräder 21 auch manuell bewegt werden. Zu diesem Zweck wird, falls vorhanden, eine Magnetbremse des Antriebsaggregates 15 gelöst oder die getriebliche Verbindung zwischen dem Elektromotor 16 und dem Antriebsritzel 19 oder dem Innenzahnring 12 gelöst.
  • Die Speichenklemmen 22 umfassen eine äußere Halteplatte 28, die den sich zur Nabe N hin verjüngenden Zwischenraum zwischen zwei Speichen 23 ausfüllen. Somit stützen sich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Halteplatten 28 seitlich an den Speichen 23 ab. In die zu dem Antriebsrad weisende Seite des Radträgers 9 sind Speichenaufnahmen 29 eingebracht. Bei diesen handelt es sich um in den Radträger 9 eingebrachte Nuten, in den die Speichen 23 mit ihren parallel zur Drehrichtung erstreckenden Fortsätzen eingreifen. Verbunden ist die Halteplatte 28 mit dem Radträger 29 durch Schrauben 30, wodurch die beiden jeweilig von einer Halteplatte 28 erfassten Speichen 23 in Richtung zum Radkörper 9 verspannt und mit ihrem gegenüberliegenden Abschnitt in die Speichenaufnahmen 29 eingedrückt werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Antriebsrad 21 mit drei Halteplatten 28, die jeweils einen gleichen Winkelabstand zueinander aufweisen, mit dem Radträger 9 verbunden. Aufgrund des beschriebenen Anschlusses des Antriebsrades 21 an den Radträger 9 ist dieses drehmomentschlüssig mit dem Radträger 9 verbunden.
  • An der in 1 nicht gezeigten rechten Seite des Faltrollstuhls 1 ist ebenfalls ein Antriebsradmodul, wie dieses vorbeschrieben ist, angeordnet. Damit verfügt der Faltrollstuhl 1 über zwei unabhängig voneinander ansteuerbare hintere Antriebsräder 21. Mittels einer entsprechenden Steuereinrichtung, beispielsweise einer Vierquadrantensteuerung kann der Faltrollstuhl 1 als Selbstfahrer eingesetzt werden, wobei das Lenken des Faltrollstuhls 1 durch entsprechend unterschiedliche Bestromung der Hinterräder erfolgt.
  • 2 zeigt einen weiteren Faltrollstuhl 1', der prinzipiell gleich aufgebaut ist wie der Faltrollstuhl 1. Gleiche Bauteile sind zu dem Faltrollstuhl 1' mit denselben Bezugszeichen wie zu dem Faltrollstuhl 1 gekennzeichnet, jedoch um ein „Apostroph" ergänzt. Nachfolgend wird lediglich auf die Unterschiede des Faltrollstuhls 1' zu dem Faltrollstuhl 1 eingegangen. Bei dem Faltrollstuhl 1' ist an den Grundkörper 7' eine Steckachse befestigt. Die Steckachse wird durch einen Bolzen 33 gebildet, der mit seinem Kopf 34 in der Buchse 10' des Grundkörpers 7' aufgenommen und darin drehmomentschlüssig gehalten ist. Auf die durch den Bolzen 33 gebildete Steckachse ist die Nabe N' des Antriebsrades 21' aufgesetzt und mittels einer Mutter 35 fixiert. Ausgenutzt wird bei der Ausgestaltung des Antriebsradmoduls 2' das Vorhandensein des Kugellagers innerhalb der Nabe N' des Antriebsrades 21'. Über Speichenklemmen 22' ist an das Antriebsrad 21' der Innenzahnring 12' angeschlossen. In den Innenzahnring 12' greift das Antriebsritzel 19' des Antriebsaggregates 15' ein. Im Unterschied zu dem Antriebsradmodul 2 ist somit bei dem Antriebsradmodul 2' das Antriebsrad 21' unmittelbar drehbar an den Grundkörper 7' angeschlossen.
  • In einer Weiterbildung des zu 2 beschriebenen Ausführungsbeispiels ist vorgesehen, dass das bei diesem Ausführungsbeispiel als Innenzahnring 12' ausgebildete Abtriebselement integraler Bestandteil des Antriebsrades ist, beispielsweise ebenso wie die Halter 26' an die Speichen 23' umlaufend angeformt ist. Hierdurch kann eine weitere Reduzierung der benötigten Baubreite erreicht werden.
  • Angedeutet sind in 1 zwei Kreuzstreben 31, 32 des Gestells 3, durch die die Zusammenlegbarkeit des Faltrollstuhls 2 gewährleistet wird. Der Anschluss der Antriebsradmodule 1 an die jeweiligen Vertikalstreben 5 gewährleistet im Unterschied zu solchen Rollstühlen, bei denen die eine oder die beiden Antriebseinheiten zentral bezüglich des Gestells angeordnet sind, einen einwandfreien Betrieb des Faltrollstuhls hinsichtlich seines Antriebes unabhängig davon, ob die Kreuzgelenke des Faltrollstuhls ausgeschlagen sind oder nicht.
  • Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben. Eine Realisierung der Erfindung ist im Rahmen des Schutzumfanges der Ansprüche auch auf solche Weise realisierbar, die sich für einen Fachmann aus dieser Beschreibung ergibt.
  • 1, 1'
    Faltrollstuhl
    2, 2'
    Antriebsradmodul
    3, 3'
    Gestell
    4, 4'
    Schwenkrolle
    5, 5'
    Vertikalstreb
    6, 6'
    Anschlussplatte
    7, 7'
    Grundkörper
    8, 8'
    Befestigungsschraube
    9
    Radträger
    10, 10'
    Lagerbuchse
    11
    Lagerbolzen
    12, 12'
    Innenzahnung
    13
    Halteschaft
    14
    Kugel
    15, 15'
    Antriebsaggregat
    16, 16'
    Elektromotor
    17, 17'
    Getriebe
    18, 18'
    Antriebswelle
    19, 19'
    Antriebsritzel
    20, 20'
    Innenzahnung
    21, 21'
    Antriebsrad
    22, 22'
    Speichenklemme
    23, 23'
    Speiche
    24, 24'
    Felge
    25, 25'
    Reifen
    26, 26'
    Halter
    27, 27'
    Greifring
    28, 28'
    Halteplatte
    29, 29'
    Speichenaufnahme
    30, 30'
    Schraube
    31, 31'
    Kreuzstreb
    32, 32'
    Kreuzstreb
    33
    Bolzen
    34
    Kopf
    35
    Mutter
    K, K'
    Kragen
    N, N'
    Nabe

Claims (12)

  1. Als Selbstfahrer einsetzbarer Rollstuhl, insbesondere Faltrollstuhl mit zwei unabhängig voneinander motorisch antreibbaren Rädern, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Antriebsrad (21, 21') jeweils Teil eines Antriebsradmoduls (2, 2') ist, das neben dem Antriebsrad (21) über einen am Gestell (3) des Rollstuhls (1, 1') befestigten, ein Antriebsaggregat (15, 15') zum Antreiben des Antriebsrades (21, 21') tragenden Grundkörper (7, 7') verfügt, an den das Antriebsrad (21, 21') angeschlossen ist.
  2. Antriebsrad für einen Rollstuhl, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (21, 21') Teil eines Antriebsradmoduls (2, 2') ist, das neben dem Antriebsrad (21, 21') über einen am Gestell (3, 3') des Rollstuhls befestigbaren, ein Antriebsaggregat (15, 15') zum Antreiben des Antriebsrades (21, 21') tragenden Grundkörper (7, 7') verfügt, an den das Antriebsrad (21, 21') angeschlossen ist.
  3. Gegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (21') drehbar auf einer dem Grundkörper (7') zugeordneten Steckachse (33) sitzt.
  4. Gegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (21) an einen drehbar gegenüber dem Grundkörper (7) gelagerten Radträger (9) angeschlossen ist.
  5. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem Antriebsrad (21, 21') als Abtriebselement ein Zahnring (12, 12') zugeordnet ist, in den ein Antriebsritzel (19, 19') des Antriebsaggregates (15, 15') zum Antreiben des Antriebsrades (21, 21') eingreift.
  6. Gegenstand nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnring ein Innenzahnring (12, 12') ist.
  7. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn zeichnet, dass das Antriebsaggregat (15, 15') einen Elektromotor (16, 16') mit einem Getriebe (17, 17') umfasst.
  8. Gegenstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7, 7') einen den vertikalen Bewegungsspalt zwischen dem Radträger (9, 9') und dem Grundkörper (7, 7') überdeckenden Kragen (K, K') aufweist.
  9. Gegenstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem Antriebsradmodul (2) mehrere Speichenklemmen (22) zum Anschließen des Antriebsrades (21) an den Radträger (9) zugeordnet sind.
  10. Gegenstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Radträger (9) Speichenaufnahmen (29) zur Aufnahme von zum Radträger (9) weisenden Speichen oder Speichenteilen des Antriebsrades (21) aufweist.
  11. Gegenstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Radträger (9) in einer Lagerbuchse (10) des Grundkörpers (7) gelagert ist.
  12. Gegenstand nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Radträger (9) in der Lagerbuchse (10) des Grundkörpers (7) kugelgelagert gelagert ist.
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DE (1) DE202007008736U1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2014000115A1 (de) 2012-06-27 2014-01-03 Isik Hasan Hueseyin Rollstuhl
DE202017106225U1 (de) 2017-10-13 2019-01-16 Rehatechnik Heymer Gmbh Rollstuhl

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