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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befüllen eines
medizinischen Instruments mit einer radioaktiven Substanz.
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Auf
dem Gebiet der Nuklearmedizin werden radioaktive Substanzen für verschiedene
diagnostische und therapeutische Zwecke eingesetzt. Ein Beispiel
ist die Angioplastie, bei der verengte oder verschlossene Blutgefäße in einem
menschlichen oder tierischen Körper
mit Hilfe einer Ballondilatation erweitert oder wieder geöffnet werden.
Nach dem Einführen
eines Bal lonkatheters in ein Blutgefäß und einem Aufweiten oder
Wiedereröffnen
des Blutgefäßes besteht
ein hohes Risiko einer Narbenbildung (Restenose) durch die bei der
Erweiterung des Blutgefäßes erfolgende
mikroskopische Verletzung der Innenwand des Blutgefäßes. Zur
Verhinderung der Narbenbildung kann ein mit einem Medikament versehener
Stent an der erweiterten Stelle des Butgefäßes angeordnet werden, von
dem kontinuierlich Zellwachstumsinhibitoren abgegeben werden, wodurch die
Restenose verhindert wird. Der Einsatz von Stents ist jedoch in
einigen Körperpartien,
wie beispielsweise den Extremitäten
häufig
ungeeignet. Eine andere vorteilhafte Methode zur Vermeidung der
Restenose ist die endovaskuläre
Brachytherapie, bei der ein Dilatationsballon mit einer radioaktiven Flüssigkeit
befüllt
wird und die Gefäßwände durch
die von dieser abgegebene radioaktive Strahlung lokal verödet werden,
so daß eine
Narbenbildung verhindert werden kann.
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Durch
die Anwendung radioaktiver Strahlung wird das Risiko einer Restenose
um ein Vielfaches gegenüber
einem erweiterten oder wieder geöffneten jedoch
danach unbehandelten Blutgefäß gesenkt, ohne
daß der
Körper
des Patienten durch ein Medikament mit Giftstoffen belastet wird.
Die Anwendung radioaktiver Strahlung stellt jedoch besondere Anforderungen
und Vorkehrungen an das Klinikumfeld. Unter anderem ist das Befüllen des
Katheters mit radioaktiven Flüssigkeiten
für den
Patienten und das medizinische Personal mit einem erhöhten Risiko verbunden.
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Üblicherweise
werden für
eine radioaktive Behandlung verwendete Katheter manuell mit Hilfe einer
Spritze befüllt.
Eine Behandlung umfaßt
in der Regel das Befüllen
der Spritze mit einer flüssigen
radioaktiven Substanz aus einem Behälter, was meist in einem Labor
geschieht, den Transport der dann mit der radioaktiven Flüssigkeit
gefüllten
Spritze zum Patienten, das Legen eines Katheters durch den Arzt, das
Anschließen
des Katheters an die Spritze und Befüllen desselben, das Entleeren
des Katheters und das Entfernen des Katheters aus dem Patienten. Nach
dem Befüllen
der Spritze werden der Arzt sowie klinisches Personal und auch der
Patient durch von der radioaktiven Flüssigkeit abgegebene radioaktive Strahlung
belastet. Beim Patienten erfolgt die Strahlenbelastung zusätzlich vor
und nach der eigentlichen Be handlung des Blutgefäßes beim Befüllen und Entleeren
des Katheters und auch bereits beim Transport der mit der radioaktiven
Flüssigkeit
gefüllten
Spritze vom Labor zum Patienten.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung zum
Befüllen
eines medizinischen Instruments, wie beispielsweise eines Katheters
bereitzustellen, mit der bzw. dem die Strahlenbelastung von Patienten
und medizinischem Personal, insbesondere beim Befüllen des
medizinischen Instruments reduziert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Erfindungsgemäß wird eine
Vorrichtung zum Befüllen
eines medizinischen Instruments mit einer radioaktiven Substanz
bereitgestellt, welche Vorrichtung ein zur Aufnahme einer Spritze
und zumindest eines Teils des medizinischen Instruments eingerichtetes,
radioaktive Strahlung abschirmendes Gehäuse und eine Einrichtung zur
Aufnahme eines Behälters für eine radioaktive
Substanz umfaßt.
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Mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
eine wesentliche Reduzierung der Strahlenbelastung durch eine radioaktive
Substanz, insbesondere radioaktive Flüssigkeit beim Befüllen eines
medizinischen Instruments, wie beispielsweise eines Katheters, insbesondere
eines Ballonkatheters erreicht werden, da die Vorrichtung so eingerichtet
ist, daß das
Befüllen
und Entleeren des medizinischen Instruments in einem Strahlung abschirmenden
Gehäuse
erfolgt. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können
eine zum Befüllen
eines medizinischen Instruments verwendete Spritze und zumindest
ein Teil des medizinischen Instruments sowie ein Behälter, in
dem eine zu verabreichende radioaktive Substanz enthalten ist, in
einer gegen radioaktive Strahlung abgeschirmten Weise miteinander
verbunden werden, so daß das
eine Behandlung durchführende oder
vorbereitende medizinische Personal und auch der Patient selbst
beim Befüllen
und Entleeren des Katheters vor radioaktiver Strahlung wesentlich
geschützt
sind. Da vor dem Befüllen
des Katheters die Spritze, der Katheter und der Behälter für die radioaktive
Substanz miteinander verbunden und abgeschirmt werden können, wird
der Transport einer mit einer radioaktiven Flüssigkeit befüllten Spritze
ohne Abschirmung vermieden. Alle mit radioaktiven Substanzen in
Verbindung kommenden Teile der Vorrichtung sind darüber hinaus
austauschbar, so daß das Gehäuse der
Vorrichtung kontaminationsfrei bleibt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
die Einrichtung zur Aufnahme des Behälters für eine Anordnung und Befestigung
des Behälters
außerhalb
des Gehäuses
eingerichtet und umfaßt
das Gehäuse
eine Öffnung
zur Herstellung einer Verbindung mit dem Behälter zur Zufuhr einer radioaktiven Substanz
in das Gehäuse.
Dadurch können
Behälter zur
Aufbewahrung radioaktiver Substanzen unabhängig von ihrer Größe mit der
Vorrichtung verbunden und des weiteren die Vorrichtung in platzsparender
Weise konzipiert werden, da der Behälter nicht innerhalb des Gehäuses der
Vorrichtung aufgenommen werden muß. Da der Behälter vorzugsweise zum
Transport und zur Lagerung einer radioaktiven Substanz ohnehin eine
eigene radioaktive Abschirmung aufweist bzw. aus einem entsprechenden
Material hergestellt ist, bietet eine Aufnahme des Behälters im
abgeschirmten Gehäuse
selbst keine Vorteile. Jedoch ist auch eine derartige Ausführungsform
der Vorrichtung denkbar. Da die Vorrichtung und der Behälter als
separate Einheiten vorgesehen werden können, ist ein einfaches und
risikofreies Handhaben und Abfüllen
der radioaktiven Substanz beispielsweise in einem Labor mit Hilfe
geeigneter Vorrichtungen und durch Fachpersonal möglich, ohne
daß Ärzte oder
medizinisches Personal damit belastet werden.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist das Gehäuse
einen Deckel auf, wobei der Deckel dazu eingerichtet ist, die Vorrichtung und
einen am Gehäuse
angeordneten Behälter
für eine
radioaktive Substanz abzudecken oder zu verschließen. Bei
geöffnetem
Deckel können
Komponenten, wie beispielsweise eine Spritze, ein medizinisches
Instrument, Ventile und Schlauchabschnitte zur Verbindung in das
Gehäuse
eingelegt und miteinander Verbunden werden, während eine radioaktive Substanz
vorzugsweise erst bei geschlossenem Deckel in die Spritze bzw. das
medizinische Instrument zugeführt
wird.
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Da
der Deckel auch den Behälter
für die
radioaktive Substanz abdecken bzw. verschließen kann, kann der Behälter beispielsweise
so ausgelegt sein, daß nach
dem Anordnen desselben an der Vorrichtung ein Deckel des Behälters abgenommen
wird und mit Hilfe eines oder mehrere Schläuche eine Verbindung zwischen
dem Behälter,
der Spritze und dem medizinischen Instrument hergestellt wird, wobei
danach alle Komponenten einschließlich des Behälters durch
Schließen
des Deckels gegen radioaktive Strahlung abgeschirmt werden.
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Es
ist jedoch auch denkbar, einen Deckel vorzusehen, der lediglich
das Gehäuse
der Vorrichtung, jedoch nicht den Behälter verschließt. Bei
dieser Ausführungsform
könnte
der Behälter
mit einer gegen radioaktive Strahlung geschützten Anschlußleitung
zur Verbindung mit dem Gehäuse
versehen sein.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
das Gehäuse
eine von außen
betätigbare
Einrichtung, wie beispielsweise einen durch die Gehäusewand
geführten
Drehhebel, der zur Bedienung eines im Gehäuse angeordneten Ventils mit diesem
in Eingriff gebracht werden kann. Bei dem Ventil kann es sich beispielsweise
um ein im medizinischen Bereich häufig verwendetes Kunststoffventil zur
Verbindung von Schläuchen,
insbesondere ein Drei- oder Mehrwegeventil handeln, das in dem Gehäuse angeordnet
werden kann und von außen durch
den Drehhebel bedient werden kann.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist das Gehäuse
aus einem radioaktive Strahlung abschirmenden Material hergestellt.
Insbesondere Wolfram wird aufgrund seiner hohen Dichte und guten
Bearbeitbarkeit bevorzugt. Es können
jedoch auch andere zur Strahlungsabschirmung geeignete Materialien,
wie beispielsweise Blei verwendet werden.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
kann das Gehäuse
eine Fensteröffnung
aufweisen. In der Fensteröffnung
kann ein Bleifenster angeordnet sein. Damit kann der Vorgang des
Befüllens einer
Spritze bei geschlossenem Deckel beobachtet werden, um beispielsweise
eine Blasenfreiheit der aufgezogenen Flüssigkeit sicherzustellen. Alternativ oder
zusätzlich
kann das Gehäuse
auch eine Klappe umfassen, mit der das Fenster verschlossen werden kann.
An der Innenseite der Klappe oder am Deckel kann zusätzlich ein
Spiegel angeordnet sein, um den Füllvorgang zur Vermeidung einer
Strahlungsbelastung ohne direkte Sichtverbindung und beispielsweise
mit teilweise geöffneter
Klappe zu beobachten. Die Gewährleistung
der Blasenfreiheit der radioaktiven Flüssigkeit ist von hoher Bedeutung,
da Luft im Katheterschlauch unter Umständen ein vollständiges Befüllen des
Katheters verhindern kann, so daß der Ballon teilweise oder
ganz mit Luft befüllt
ist und die radioaktive Flüssigkeit
im Schlauch verbleibt und eine Behandlung des Blutgefäßes an der
gewünschten
Stelle unterbleibt.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
ist das Gehäuse
zur Fixierung der Spritze und des Teils des medizinischen Instruments
eingerichtet und auch zur Aufnahme und Fixierung eines oder mehrerer
Ventile und Verbindungsleitungen im Gehäuse. Die Aufnahme und Fixierung
der Komponenten kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß im Inneren
des Gehäuses
zu den Komponenten oder Teilen, die im Gehäuse angeordnet werden sollen,
formschlüssige
Haltevorrichtungen vorgesehen werden. Die Haltevorrichtungen können als
Einsatz für
das Gehäuse
ausgebildet sein oder auch einstückig
mit dem Gehäuse
hergestellt sein. Es ist auch denkbar, Teile der Haltevorrichtungen
sowohl im Deckel als auch im übrigen
Gehäuse
vorzusehen, so daß nach einem
Einlegen der Komponente(n) in das Gehäuse eine vollständige Fixierung
durch das Schließen
des Deckels erfolgt.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
umfaßt
das Gehäuse
eine Öffnung
zur Betätigung
eines Spritzenkolbens einer in der Vorrichtung angeordneten Spritze.
Dadurch kann die in der Vorrichtung angeordnete Spritze manuell
oder auch mit einem Motor von der Außenseite des Gehäuses bedient
werden.
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Des
weiteren kann eine Abschirmungsvorrichtung für das aus der Spritze ragende
Ende des Spritzenkolbens vorgesehen werden. Eine Abschirmungsvorrichtung
kann beispielsweise so ausgebildet sein, daß sie mit dem Ende des Spritzenkolbens verbunden
werden kann und beweglich in einer Öffnung des Gehäuses angeordnet
ist oder auf den aus dem Gehäuse
ragen den Spritzenkolben aufgesteckt oder auf andere Weise damit
verbunden wird. Des weiteren kann die Abschirmungsvorrichtung für den Spritzenkolben
auch als eine Verlängerung
des Spritzenkolbens ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Abschirmungsvorrichtung
für den
Spritzenkolben aus demselben Material wie das Gehäuse der
Vorrichtung bzw. die Vorrichtung selbst hergestellt. Sie könnte jedoch
auch lediglich als Verlängerung
des Spritzenkolbens ohne besondere Abschirmungseigenschaften hergestellt
sein. Des weiteren kann das Gehäuse
der Vorrichtung eine Öffnung
für den
Durchtritt eines medizinischen Instruments oder Teilen desselben
umfassen.
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Schließlich kann
die Vorrichtung gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
einen Ständer
umfassen, der so mit der Vorrichtung verbunden ist, daß die Vorrichtung
und eine darin angeordnete Spritze im Verhältnis zu einer Standoberfläche, wie
beispielsweise einer Tischplatte geneigt sind. Vorzugsweise wird
die Neigung der Vorrichtung so vorgesehen, daß eine in der Vorrichtung angeordnete
Spritze abwärts
geneigt ist, so daß Luftblasen zum
Ende der Spritze aufsteigen und dadurch nicht in den Katheter gelangen
können.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist das medizinische Instrument ein Ballonkatheter.
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Erfindungsgemäß wird des
weiteren ein System zum Befüllen
eines Behälters
mit einer radioaktiven Substanz bereitgestellt, welches eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
einen Behälter
für eine radioaktive
Substanz und eine Spritze umfaßt.
Bei dem Behälter
kann es sich um einen Transportbehälter für die radioaktive Substanz
handeln. Der Behälter
kann gleichzeitig auch ein Abklingbehälter für die radioaktive Substanz
sein und aus einem geeigneten Material, insbesondere aus demselben
Material wie das der Vorrichtung hergestellt sein.
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Gemäß einer
Ausführungsform
kann das System auch ein in der Vorrichtung angeordnetes Ventil,
ein zumindest teilweise in der Vorrichtung angeordnetes medizinisches
Instrument, wie beispielsweise einen Katheter oder eine Kanüle, und Schlauchabschnitte
zur Verbindung der Spritze, des Ventils, des Behälters für eine radioaktive Substanz und
des medizinischen Instruments umfassen. In einem derartigen System
können
eine Spritze, ein Behälter
für eine
radioaktive Substanz und ein medizinisches Instrument mit Schlauchabschnitten
und Ventilen derart verbunden werden, daß durch Umschalten eines Ventils,
insbesondere eines Dreiwegeventils, zunächst die Spritze mit der radioaktiven
Flüssigkeit
und anschließend
durch Entleeren der Spritze ein medizinisches Instrument befüllt werden
kann. Dabei sind die Spritze, der Behälter für die radioaktive Substanz,
der bzw. die Schlauchabschnitte und das bzw. die Ventile und zumindest
ein Teil des medizinischen Instruments gegenüber der Umgebung abgeschirmt,
wodurch die Strahlenbelastung durch radioaktive Strahlung von Personen
in der Umgebung stark reduziert werden kann.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist der Behälter
für eine
radioaktive Substanz abnehmbar an der Vorrichtung befestigt. Der Behälter kann
dadurch leicht ausgetauscht werden und bildet mit der Vorrichtung
dennoch eine stabile Einheit, so daß die Vorrichtung zusammen
mit dem Behälter
beispielsweise mit einer Hand verschoben oder transportiert werden
kann. Des weiteren kann die Vorrichtung mit Behältern unterschiedlicher Größe verbunden
werden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der beigefügten Zeichnung
anhand einer beispielhaften Ausführungsform
beschrieben, wobei in der Zeichnung:
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1 die
erfindungsgemäße Vorrichtung
in geöffneter
Position in einer perspektivischen Ansicht von oben zeigt;
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2 die
erfindungsgemäße Vorrichtung
gemäß der in 1 gezeigten
Ausführungsform
in geschlossener Position in einer perspektivischen Ansicht von
oben zeigt;
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3 die
erfindungsgemäße Vorrichtung wie
in 2 jedoch mit geöffneter Klappe zeigt; und
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4 die
erfindungsgemäße Vorrichtung
gemäß der in 1 gezeigten
Ausführungsform
in geschlossener Position in einer anderen perspektivischen seitlichen
Ansicht zeigt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
wird im Folgenden anhand der in den Figuren dargestellten beispielhaften
Ausführungsform
beschrieben. Wie insbesondere in 1 zu erkennen
ist, umfaßt
die Vorrichtung ein Gehäuse 1 und
einen Deckel 2, die mit Hilfe von Scharnieren 3 miteinander
verbunden sind. Zum Verschließen
des Gehäuses
kann der Deckel 2 auf das Gehäuse geschwenkt werden. Des weiteren
sind am Deckel 2 Drehhebel 4, 5 angeordnet,
wie insbesondere in 2 zu erkennen ist, die durch
den Deckel geführt
sind und im Inneren jeweils eine Mitnahmevorrichtung 6 bzw. 7 für Ventilhebel aufweisen.
Drehhebel könnten
zusätzlich
oder alternativ auch in der Gehäusewand
vorgesehen sein.
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Der
Deckel 2 weist des weiteren einen Abschnitt 2a auf,
der im auf das Gehäuse 1 geklappten Zustand über das
Gehäuse 1 zur
Seite hinausragt und zur Abdeckung bzw. zum Verschließen eines
zur Aufnahme von radioaktiver Flüssigkeit
geeigneten Behälters 8 vorgesehen
ist. Im Deckel 2 ist eine Fensteröffnung 9 vorgesehen.
In der Fensteröffnung 9 kann
eine Scheibe (nicht gezeigt) angeordnet werden, die beispielsweise
zur Abschirmung radioaktiver Strahlung aus Bleiglas hergestellt
sein kann. Wie in 1 zu erkennen ist, ist im Inneren
des Gehäuses 1 eine
Spritze 10 angeordnet, die aus dem Gehäuse 1 entnommen werden
kann. Bei der Spritze 10 kann es sich um jede herkömmliche
Spritze, wie beispielsweise eine Einweg-Kunststoffspritze oder eine Mehrweg-Glasspritze
handeln. Im Gehäuse 1 ist
des weiteren senkrecht zur Längsrichtung
eine stegförmig ausgebildete
Aufnahmevorrichtung 11 für die Spritze 10 vorgesehen,
die eine zur formschlüssigen
Aufnahme der Düse
der Spritze 10 geeignete U-förmige Vertiefung aufweist.
Die Aufnahmevorrichtung 11 ist so in einer Entfernung von
einer stirnseitigen Wand des Gehäuses 1 vorgesehen,
daß die
Spritze 10 zwischen der Aufnahmevorrichtung 11 und
der stirnseitigen Wand des Gehäuses 1 eingesetzt
werden kann, wobei ein Spritzenkolben 13 der Spritze 10 durch eine
in der Wand des Gehäuses 1 ausgebildete Öffnung 14 nach
außen
ragt. Wie in 1 zu erkennen ist, ist der Abstand
zwischen der Aufnahmevorrichtung 11 und der stirnseitigen Öffnung des
Gehäuses der
Länge des Spritzenkörpers entsprechend
gewählt,
so daß das
Ende des Spritzenkörpers
bei eingesetzter Spritze 10 gegen die stirnseitige Gehäusewand
anliegt.
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In 1 ist
ferner ein Teil eines medizinischen Instruments 15, wie
beispielsweise eines Ballonkatheters zu erkennen, der im Gehäuse in der Nähe der Gehäusewand
angeordnet ist, die der stirnseitigen Gehäusewand mit der für den Spritzenkolben 13 vorgesehenen Öffnung 14 gegenüberliegt. Um
das eine T-förmige
Verzweigung aufweisende Teil des medizinischen Instruments 15 im
Gehäuse 1 anordnen
zu können,
sind zwei weitere Öffnungen 16, 17 für den Durchtritt
des medizinischen Instruments 15 in der Gehäusewand
vorgesehen. Das im Inneren des Gehäuses 1 angeordnete
Ende der Verzweigung des medizinischen Instruments 15 ist
mit Hilfe eines Schlauchabschnitts 18 mit einem Ventil 19 verbunden,
das beim Schließen
des Deckels 2 mit der entsprechend ausgebildeten Mitnahmevorrichtung 7 des
Drehhebels 5 in Eingriff gebracht wird. Das Ventil 19 ist über einen
weiteren Schlauchabschnitt 20 mit einem Dreiwege-Ventil 21 verbunden, das
bei geschlossenem Deckel 2 mit der Mitnahmevorrichtung 6 des
Drehhebels 4 in Eingriff gebracht wird. Das Dreiwege-Ventil 21 ist
mit einem weiteren Schlauchabschnitt 22 mit dem Behälter 8 für eine radioaktive
Substanz verbunden, der in einer Aufnahmevorrichtung 23 am
Gehäuse 1 angeordnet
ist. Der Behälter 8 kann
aus der Aufnahmevorrichtung 23 am Gehäuse 1 entnommen werden.
Die Verbindung zwischen dem medizinischen Instrument 15,
den Ventilen 19, 21, den Schlauchabschnitten 18, 20, 22 und der
Spritze 10 erfolgt vorzugsweise über Luer-Lock-Verbindungen
oder Steckverbindungen.
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In 1 ist
des weiteren eine Abschirmungsvorrichtung 24 für das aus
der Spritze 10 ragende Ende des Spritzenkolbens 13 dargestellt.
Die Abschirmungsvorrichtung 24 wird mit dem Ende des Spritzenkolbens 13 verbunden
und ist so ausgebildet, daß sie
auf das scheibenförmige
Ende des Spritzenkolbens 13 von der Seite aufgeschoben
werden kann. Die Abschirmungsvorrichtung 24 ist vorzugsweise
aus demselben Material wie das Gehäuse 1 der Vorrichtung,
beispielsweise aus Wolfram, hergestellt. Sie kann jedoch auch aus
einem anderen Material hergestellt sein. Wie in 1 zu
erkennen ist, bildet die Abschirmungsvorrichtung 24 eine Verlängerung
des Spritzenkolbens 13, um den Finger einer den Spritzenkolben 13 betätigenden
Person weiter von der in der Spritze 10 aufgenommenen radioaktiven
Flüssigkeit
zu entfernen. Auch das Material der Abschirmungsvorrichtung 24 dient
zusätzlich
der Strahlungsabschirmung.
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Die
Vorrichtung umfaßt
des weiteren eine ringförmige
Haltefläche 25,
die am Ende eines rohrförmigen,
das Gehäuse
fortsetzenden Abschnitts 26 angeordnet ist, der den Spritzenkolben 13 umgibt. Die
senkrecht zum rohrförmigen
Abschnitt 26 angeordnete Haltefläche 25 dient dazu,
daß die
in das Gehäuse 1 eingelegte
Spritze 10 mit den Fingern einer einzigen Hand betätigt werden
kann. Wie in 1 und 2 zu erkennen
ist, setzen sich die Haltefläche 25 und
der den Spritzenkolben 13 umgebende rohrförmige Abschnitt 26 aus
zwei Teilen zusammen, die am Gehäuse
und am Deckel 2 angeordnet sind, die sich nach dem Schließen des
Deckels 2 zu einem Teil ergänzen.
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In 2 ist
der mit der Abschirmungsvorrichtung 24 versehene Spritzenkolben 13 im
wesentlichen vollständig
aus der Spritze 10 herausgezogen gezeigt. Wird der Spritzenkolben 13 in
die Spritze gedrückt,
tritt die Abschirmungsvorrichtung 24 in den rohrförmige Abschnitt 26 ein
und wird in diesem aufgenommen.
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Am
Deckel 2 ist des weiteren eine Kappe 27 zum Verschließen der
Fensteröffnung 9 angeordnet, die
mit Hilfe eines Scharniers 28 am Deckel 2 schwenkbar
befestigt ist. Die Klappe 27 umfaßt eine Metallplatte, die auf
die dem Gehäuse 1 gegenüberliegende
Oberfläche
des Deckels 2 geklappt werden kann. Die Metallplatte weist
eine der Form der Fensteröffnung 9 entsprechende
Verdickung auf, die die Fensteröffnung 9 bei
auf den Deckel 2 abgesenkter Klappe 27 ausfüllt. Die
Klappe 27 umfaßt
des weiteren eine Öffnung
für den
Durchgang der Drehhebel 4 und 5. Um das Schwenken
der Klappe zu begrenzen und die Klappe geöffnet halten zu können, wie
in 3 gezeigt ist, wird ein an der Klappe 27 und
am Deckel 2 befestigter Teleskoparm 29 vorgesehen. Auf
der Klappe 27 ist des weiteren ein Knauf 30 zum Öffnen und
Schließen
angebracht. Auf der Innenseite der Klappe 27 und insbesondere
auf der Ver dickung kann ein (nicht gezeigter) Spiegel angeordnet
sein, der die Betrachtung der Spritze 10 im Gehäuse 2 bei teilweise
geöffneter
Klappe 27 erleichtert.
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Die
Vorrichtung weist eine Länge
von ungefähr
30 cm, eine Höhe
von ungefähr
6 cm und eine Breite von ungefähr
15 cm auf. Die Wandstärke
des Gehäuses
beträgt
ca. 0,75 cm. Es können
jedoch auch geringere oder größere Abmessungen
gewählt werden.
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Eine
Verwendung der Vorrichtung kann in der folgenden Weise erfolgen.
Zunächst
wird eine Spritze 10 in das Gehäuse 1 und darauffolgend
das Ende bzw. Verzweigungsstück
eines Katheters 15 in das Gehäuse 1 eingelegt, die
mit Hilfe von Schlauchabschnitten 18, 20 über die
Ventile 19 und 21 miteinander verbunden werden.
Schließlich
wird ein Behälter 8 mit
einer für
eine Behandlung vorgesehenen radioaktiven Flüssigkeit in die Aufnahmevorrichtung 23 eingesetzt
und am Dreiwege-Ventil 21 mit der Spritze 10 und
dem Katheter 15 verbunden. Das Gehäuse 1 wird darauffolgend
mit dem Deckel 2 verschlossen, wobei die Mitnahmeeinrichtungen 6 und 7 der
Drehhebel 4 und 5 der Vorrichtung mit den Hebeln
der Ventile 19 und 21 in Eingriff gebracht werden.
Die Vorrichtung ist jetzt für
eine Verwendung vorbereitet.
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In
einem ersten Anwendungsschritt wird die Spritze 10 mit
der im Behälter 8 enthaltenen
Flüssigkeit
befüllt,
wobei die Ventile 19, 21 so eingestellt sind,
daß der
Katheter 15 abgekoppelt ist. Nach dem Befüllen der
Spritze 10 wird das Ventil 21 so umgestellt, daß der Behälter 8 abgekoppelt
ist. Durch Drücken
des mit der Abschirmungsvorrichtung 24 versehenen Spritzenkolbens 13 kann
jetzt der Inhalt der Spritze 10 nach Umstellen des Ventils 19 in
den Katheter 15 gepreßt
werden. Dabei kann das Befüllen der
Spritze durch Beobachtung der Spritze durch das geöffnete Fenster 9 und
gegebenenfalls unter Verwendung des an der Klappe 27 angeordneten
Spiegels überwacht
werden, ohne direkt auf die radioaktive Flüssigkeit und somit in Rechtung
der davon ausgehenden radioaktiven Strahlung zu blicken. Der gesamte
Vorgang des Befüllens
des Katheters 15 findet unter Abschirmung durch das Gehäuse 1 bzw.
den Deckel 2 und gegebenenfalls unter Verwendung der Abschirmungsvorrichtung 24 für den Spritzenkolben 13 statt,
so daß die
an sich in der Nähe
befindenden Personen abgegebene Strahlung deutlich reduziert wird.
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Nach
erfolgter Behandlung kann die radioaktive Flüssigkeit in umgekehrter Weise
zunächst
in die Spritze 10 und danach in den Behälter 8 zurückgeführt werden,
so daß sie
wiederverwendet werden kann. Die Entnahme der radioaktiven Flüssigkeit
aus dem Katheter könnte
jedoch auch direkt in den Behälter 8 erfolgen.
Das Zurückführen der
radioaktiven Flüssigkeit
könnte
mit Hilfe einer zusätzlichen
Pumpe erfolgen.
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Danach
können
die beweglichen Teile der Vorrichtung aus dem Gehäuse 1 entnommen
und entsorgt oder gereinigt und darauffolgend neue oder gereinigte
und sterilisierte Teile eingesetzt werden. Auch das Gehäuse kann
einer Sterilisation unterzogen werden.
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An
der beschriebenen Ausführungsform
können
zahlreiche Abwandlungen vorgenommen werden, ohne den Umfang der
vorliegenden Erfindung zu verlassen. Beispielsweise wäre es denkbar,
die Spritze 10 vollständig
innerhalb des Gehäuses 1 anzuordnen
und das Aufziehen bzw. Befüllen
und Entleeren der Spritze 10 mit Hilfe eines Motors durchzuführen. Des
weiteren könnte
der Behälter 8 auch
innerhalb des Gehäuses 1 angeordnet
bzw. fixiert sein. Ferner ist denkbar, mehrere Aufnahmen für Behälter am
oder im Gehäuse
vorzusehen.
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Des
weiteren kann am Gehäuse 1 ein
Ständer
befestigt sein, der es ermöglicht,
die Vorrichtung zusammen mit dem daran angeordneten Behälter 8 auf
einer Unterlage aufzustellen. Der Ständer kann über eine Haltevorrichtung 31 so
am Gehäuse 1 befestigt
sein, daß das
Gehäuse
im Verhältnis
zur Unterlage geneigt ist, so daß beim Befüllen des Katheters Luftblasen
in der Spritze zu deren Ende aufsteigen und nicht in den Katheter
gelangen können.
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Ferner
kann das Gehäuse 1 so
aufgebaut sein, daß ein
medizinisches Instrument oder ein Katheter vollständig darin
aufgenommen werden können
und keine Öffnungen
für den
Durchtritt eines Katheters im Gehäuse 1 vorgesehen werden
müssen.
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Auch
bezüglich
der Verbindung zwischen dem Behälter 8 und
der Spritze 10 und dem Katheter 15 sind andere
Realisierungsmöglichkeiten
denkbar. Beispielsweise könnte
die Kopplung zwischen dem Behälter
und dem Gehäuse
mit Hilfe einer automatischen Schnittstelle erfolgen. Auch könnte der
Deckel 2 ohne den Fortsatz 2a für den Behälter 8 vorgesehen
werden, wenn gleichzeitig ein vollständig abgeschirmter Behälter 8 verwendet
wird.
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Die
in der Beschreibung und in den Ansprüchen angegebenen Merkmale können in
jeder beliebigen Kombination für
die Erfindung von Bedeutung sein.
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- 1
- Gehäuse
- 2
- Deckel
- 2a
- Deckelabschnitt
- 3
- Scharniere
- 4
- Drehhebel
- 5
- Drehhebel
- 6
- Mitnahmevorrichtung
- 7
- Mitnahmevorrichtung
- 8
- Behälter
- 9
- Fensteröffnung
- 10
- Spritze
- 11
- Aufnahmevorrichtung
- 12
- Spritzendüse
- 13
- Spritzenkolben
- 14
- Wandöffnung
- 15
- medizinisches
Instrument
- 16
- Wandöffnung
- 17
- Wandöffnung
- 18
- Schlauchabschnitt
- 19
- Ventil
- 20
- Schlauchabschnitt
- 21
- Dreiwege-Ventil
- 22
- Schlauchabschnitt
- 23
- Aufnahmevorrichtung
- 24
- Abschirmungsvorrichtung
- 25
- Haltefläche
- 26
- rohrförmiger Abschnitt
- 27
- Klappe
- 28
- Scharnier
- 29
- eleskoparm
- 30
- Knauf
- 31
- Haltevorrichtung