DE202006013961U1 - Säulenhebebühne für Kraftfahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Hebebühne, insbesondere
Säulenhebebühne für Kraftfahrzeuge,
mit
– mindestens einer auf dem Boden fest verankerten Säule (1),
– einem an der jeweiligen Säule (1) vertikal verfahrbar geführten Hubschlitten (10),
– mindestens einem am Hubschlitten (10) gelenkig befestigten und längs verstellbaren Tragarm (11, 12) mit endseitigen Auflagern,
– einem am oberen Ende der jeweiligen Säule (1) montierten Antriebsaggregat (2) und
– einem mit dem Antriebsaggregat (2) und mit dem Hubschlitten (10) kinematisch gekoppelten Getriebezug (4–7),
dadurch gekennzeichnet, dass
– an der Säule (1) eine achsparallel zur Tragspindel (7) ausgerichtete Führungsschiene (25) befestigt ist, deren Schienenkopf (26) von einem Führungselement (20) im Gleitsitz umgriffen wird.
– mindestens einer auf dem Boden fest verankerten Säule (1),
– einem an der jeweiligen Säule (1) vertikal verfahrbar geführten Hubschlitten (10),
– mindestens einem am Hubschlitten (10) gelenkig befestigten und längs verstellbaren Tragarm (11, 12) mit endseitigen Auflagern,
– einem am oberen Ende der jeweiligen Säule (1) montierten Antriebsaggregat (2) und
– einem mit dem Antriebsaggregat (2) und mit dem Hubschlitten (10) kinematisch gekoppelten Getriebezug (4–7),
dadurch gekennzeichnet, dass
– an der Säule (1) eine achsparallel zur Tragspindel (7) ausgerichtete Führungsschiene (25) befestigt ist, deren Schienenkopf (26) von einem Führungselement (20) im Gleitsitz umgriffen wird.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Säulenhebebühne für Kraftfahrzeuge mit mindestens einer auf dem Boden fest verankerten Säule, mit einem an der jeweiligen Säule vertikal verfahrbar geführten Hubschlitten, mit zumindest einem am Hubschlitten gelenkig befestigten, längs verstellbaren und in der horizontalen Ebene verschwenkbaren Tragarm mit endseitigen Auflagern für das Kfz, mit einem am oberen Ende der jeweiligen Säule montierten Antriebsaggregat, das über einen Getriebezug mit dem Hubschlitten kinematisch gekoppelt ist.
- Derartige Säulenhebebühnen sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Einer der technischen Vorzüge liegt darin, dass für ihre Installation keine Bauarbeiten im Fundament notwendig sind, wie dies bei den sog. Hubstempelbühnen erforderlich ist. Gebräuchlich sind derartige Hebebühnen mit zwei Säulen, wobei an jeder Säule zwei teleskopartige Tragarme vorgesehen sind. Die Tragarme weisen an ihrem freien Ende ein Auflager in Form eines verstellbaren Stützfußes auf, das durch Ausziehen und Verschwenken des jeweiligen Tragarms unter einer vorbestimmten geeigneten Bodenstelle des anzuhebenden Fahrzeugs positioniert wird. Beim Anheben und Absenken des Fahrzeugs werden auf die mehr oder weniger ausgezogenen Tragarme erhebliche Lasten ausgeübt, die als Kippmomente in den Hubschlitten und in die entsprechenden Tragelemente der Säule eingeleitet werden. Zur Führung des Hubschlittens bei dessen Vertikalbewegungen dienen Gleitsteine, Laufrollen oder ähnliche Führungselemente, die an entsprechenden Flächen der Säule gleiten oder rollen. Dabei ergibt sich stets eine auf kleine Bereiche konzentrierte Belastung, die bei häufiger Wiederholung Ursache für Beschädigungen der Säule und/oder der Führungselemente sein kann.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Säulenhebebühne insbesondere für Kraftfahrzeuge zu schaffen, die eine günstigere Verteilung der auf den Hubschlitten einwirkenden Kräfte und Belastungen auf die Säule ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
- Die angestrebt genaue und hochbelastbare Führung des Hubschlittens an der Säule wird erfindungsgemäß durch eine Linearführung erreicht, die von einer an der Säule befestigten formsteifen Führungsschiene und einem den Schienenkopf im Gleitsitz umgreifenden Führungselement gebildet wird.
- Zweckmäßig hat die Führungsschiene einen verbreiterten Fuß, mit dem sie an einer Seitenwand der Säule dauerhaft befestigt ist. Mit dem Fuß fest verbunden ist der Schienenkopf, der einen zylindrischen oder abgerundet-kantigen Querschnitt haben kann.
- Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung entspricht die wirksame Länge des Führungselements in etwa der Höhe des in an sich bekannter Weise ausgebildeten Hubschlittens.
- Um den Reibungswiderstand bei den Vertikalbewegungen des Hubschlittens zu vermindern, weist das Führungselement einen Gleitbe lag auf, mit dem es an dem Schienenkopf anliegt. Das Führungselement kann als durchgehendes Rohr ausgebildet sein oder aus mehreren Gleitbuchsen bestehen, die zweckmäßig am oberen und am unteren Ende des Führungselements angeordnet sind.
- Das Führungselement kann derart ausgebildet sein, dass keine oder nur sehr geringe Torsionskräfte auf die Gesamtsäule übertragen werden, wenn eine Lastaufnahme erfolgt. Dadurch kann ein Verspannen der Säule durch die Lastaufnahme verhindert werden.
- Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung im Einzelnen beschrieben. Es zeigen
-
1 eine Säule einer Säulen-Hebebühne in schematischer Seitenansicht, -
2 das erfindungsgemäße Führungssystem in schematischer teilgeschnittener Draufsicht, -
3 den oberen Endteil der Säule mit dem Antriebsmotor in schematischem Längsschnitt, -
4 den Hubschlitten in schematischer Seitenansicht und in Draufsicht. - Die in
1 dargestellte Säule gehört zu einer 2-Säulen-Hebebühne. Die Säule1 besteht aus einem Hohlprofil aus ausreichend dickem Stahlblech bzw. Warmband. Im oberen Teil der Säule1 befindet sich das in3 im Einzelnen dargestellte Antriebsaggregat2 , das einen achsparallel angeordneten Elektromotor3 enthält. Die vertikal gerichtete Welle4 des Elektromotors3 ist über einen ausreichend zugstarken Treibriemen5 , z.B. einen Zahnriemen, mit einer Riemen scheibe6 kinematisch gekuppelt. Diese Riemenscheibe6 hat einen gegenüber der auf der Motorwelle4 sitzenden Riemenscheibe größeren Durchmesser, wodurch eine geeignete Untersetzung erreicht wird. Die Riemenscheibe6 sitzt drehfest auf einer Tragspindel7 , die über ein axial belastbares Kalottenlager8 in einer am oberen Ende der Säule1 befestigten Tragscheibe9 gelagert ist. Auf dieser drehangetriebenen Tragspindel7 ist der in4 in mehreren Ansichten dargestellte Hubschlitten10 mittels einer Mutter in an sich bekannter Weise angeordnet. Durch Verdrehen der Tragspindel6 mittels des E-Motors3 führt der Hubschlitten10 vertikale Hub- und Senkbewegungen aus. - Wie aus
1 ersichtlich, sind am Hubschlitten10 zwei horizontale Tragarme11 ,12 angelenkt, die teleskopartig ausgebildet sind und an ihrem freien Ende jeweils ein Tragelement aufweisen. Am Hubschlitten sind horizontale Tragplatten13 befestigt, die Traglager14 ,15 für die Tragarme11 ,12 aufweisen. - Wie aus
2 und4c ersichtlich, weist der Hubschlitten10 in einer Ecke eine einseitig offene teilkreisförmige Ausnehmung20 auf, die mit einem Gleitbelag21 ausgekleidet ist. Diese Ausnehmung20 bildet zusammen mit dem Gleitbelag21 ein Führungselement für den Hubschlitten10 und für die darin befestigten Tragarme11 ,12 . - Als Drehsicherung und zur Stabilisierung der Führung weist der Hubschlitten ferner um 90° versetzte Laufrollen
23 ,24 auf, die an entsprechenden Innenseiten von Säulenelementen laufen. - Die stabile Führung des Hubschlittens
10 an der Säule erfolgt mittels einer formsteifen profilierten Führungsschiene25 , die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen teilzylindrischen Schienenkopf26 sowie einen mit diesem einteilig verbundenen verbreiterten Schienenfuß27 enthält. Dieser Schienenfuß27 ist mittels Bolzen28 am schrägen Mittelteil29 der Säulenwandung dauerhaft befestigt. - Die Führungsschiene
25 ist achsparallel zur Tragspindel7 ausgerichtet und so angeordnet, dass ihr vorstehender Schienenkopf26 von dem im Wesentlichen rohrartigen Führungselement20 im Gleitsitz umgriffen wird. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der mit dem verbreiterten Schienenfuß27 einteilig ausgeformte Schienenkopf26 teilzylindrisch ausgebildet und wird von dem Führungselement20 umgriffen, das einen von einem Längsschlitz31 unterbrochenen kreisrunden Hohlraum32 hat. Die wirksame Länge des Führungselements20 entspricht etwa der Höhe des Hubschlittens10 , wodurch eine hohe Belastbarkeit der gesamten Führungsanordnung erzielt wird. Der Gleitbelag21 des Führungselements20 kann über die gesamte Länge des Führungselements durchgehen oder auch aus mehreren Teilstücken bestehen, die in Form von Gleitbuchsen im Führungselement20 fixiert sind.
Claims (9)
- Hebebühne, insbesondere Säulenhebebühne für Kraftfahrzeuge, mit – mindestens einer auf dem Boden fest verankerten Säule (
1 ), – einem an der jeweiligen Säule (1 ) vertikal verfahrbar geführten Hubschlitten (10 ), – mindestens einem am Hubschlitten (10 ) gelenkig befestigten und längs verstellbaren Tragarm (11 ,12 ) mit endseitigen Auflagern, – einem am oberen Ende der jeweiligen Säule (1 ) montierten Antriebsaggregat (2 ) und – einem mit dem Antriebsaggregat (2 ) und mit dem Hubschlitten (10 ) kinematisch gekoppelten Getriebezug (4 –7 ), dadurch gekennzeichnet, dass – an der Säule (1 ) eine achsparallel zur Tragspindel (7 ) ausgerichtete Führungsschiene (25 ) befestigt ist, deren Schienenkopf (26 ) von einem Führungselement (20 ) im Gleitsitz umgriffen wird. - Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schienenkopf (
26 ) teilzylindrisch ist und das Führungselement (20 ) einen von einem Längsschlitz (31 ) unterbrochenen kreisrunden Hohlraum (32 ) hat. - Hebebühne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wirksame Länge des Führungselements (
20 ) etwa der Höhe des Hubschlittens (10 ) entspricht. - Hebebühne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (
20 ) einen Gleitbelag (21 ) aufweist. - Hebebühne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement mehrere Gleitbuchsen enthält.
- Hebebühne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die im Querschnitt profilierte Führungsschiene mit einem verbreiterten Fuß (
27 ) an einer Seitenwand (28 ) der Säule (1 ) dauerhaft befestigt ist. - Hebebühne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (
26 ) der Führungsschiene (25 ) einen kreisförmigen, eliptischen oder abgerundet-kantigen Querschnitt hat, wobei die innere Form des Führungselements diesem Kopfquerschnitt angepasst ist. - Hebebühne nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gleitbelag (
21 ) über die gesamte Länge des Führungselements (20 ) durchgehend oder aus mehreren Teilstücken ausge bildet ist, wobei der Gleitbelag (21 ) oder die Teilstücke in Form von Gleitbuchsen im Führungselement (20 ) fixierbar sind. - Hebebühne nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (
20 ) derart ausgebildet ist, dass keine bzw. nur sehr geringe Torsionskräfte auf die Säule (1 ) übertragen werden, wodurch ein Verspannen der Säule durch die Lastaufnahme verhindert wird.
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Effective date: 20091104 |
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R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20130403 |