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Die
Erfindung betrifft eine Verpackungsanordnung, insbesondere für Schachteln,
mit mindestens einem länglichen
Fach zur Aufnahme eines zerbrechlichen, länglichen Behältnisses
für Flüssigkeiten,
insbesondere einer Glasflasche, wobei das Fach mit sich in Richtung
seiner Langseite erstreckenden Längswänden versehen
ist.
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Eine
derartige Verpackungsanordnungen wird insbesondere als sog. Inneneinrichtung
in einer Schachtel, bei der es sich beispielsweise um eine Faltschachtel
handeln kann, oder Umverpackung vorgesehen. Alternativ lässt sich
eine solche Verpackungsanordnung aber auch als eigenständige Verpackung,
d.h. ohne Aufnahme in eine Schachtel oder Umverpackung, verwenden.
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Im
Falle der Verwendung als Inneneinrichtung werden derartige Verpackungsanordnungen insbesondere
als Einsätze
zur Lagerung von gefüllten
Flaschen wie beispielsweise Weinflaschen in einer Schachtel oder
Umverpackung vorgesehen. Hierzu wird die Verpackungsanordnung in
einer solchen Schachtel angeordnet, wobei jedes ihrer Fächer eine
Flasche aufnimmt. Gewöhnlich
werden mehrere solcher Verpackungsanordnungen in Schachtel platziert
und dabei so ausgerich tet, dass die Flaschen in den Fächern stehend
angeordnet sind. Grundsätzlich
ist darauf zu achten, dass der oder die Verpackungsanordnungen in
Schachtel ohne wesentliches Spiel platziert sind.
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Die
Verpackungsanordnung dient nicht nur zur Lagerung von zerbrechlichen,
länglichen
Behältnissen
wie beispielsweise von Flaschen, sondern soll für diese auch eine Schutzfunktion
gegen Bruch insbesondere während
des Versandes erfüllen,
indem die einzelnen Behältnisse
durch die Längswände der Fächer voneinander
getrennt sind. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass
die Schadensquote beim Transport und Versand relativ hoch ist.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, konstruktive
Maßnahmen
vorzusehen, durch die die Gefahr einer Beschädigung insbesondere während des
Transportes oder Versandes herabgesetzt wird.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Verpackungsanordnung, insbesondere für Schachteln, mit mindestens
einem länglichen
Fach zur Aufnahme eines zerbrechlichen, länglichen Behältnisses
für Flüssigkeiten,
insbesondere einer Glasflasche, wobei das Fach mit sich in Richtung
seiner Langseite erstreckenden Längswänden versehen
ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fach mindestens ein mindestens
teilweise verformbares Abstandshalteelement zur Anordnung des Behältnisses
in einem Abstand von mindestens einer der Längswände aufweist.
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Versuche
haben ergeben, dass während
eines sog. Stoßfalles,
der beim Transport oder Versand immer wieder einmal auftreten kann,
hohe Beschleunigungskräfte
entstehen, die auf die Behältnisse hauptsächlich winklig
oder quer zu deren Längserstreckung
wirken. In diesem Zusammenhang ist herausgefunden worden, dass weder
die lose Anordnung eines Behältnisses
mit Spiel innerhalb eines Faches, welches somit einen größeren Querschnitt als
das dort aufgenommene Behältnis
haben müsste, noch
eine spielfreie Lagerung des Behältnisses
unter im wesentlichen fester Anlage an die Längswände des Faches eine befriedigende
Abhilfe schafft. Demgegenüber
ist gefunden worden, dass dies mit Hilfe mindestens eines mindestens
teilweise verformbaren Abstandshalteelemen tes möglich ist, welches das zerbrechliche
Behältnis
in einem Abstand von mindestens einer und vorzugsweise mehrerer
der Längswände des
Faches hält
und somit eine Art Polsterung mit einer Knautschzone bildet, innerhalb derer
das Behältnis
insbesondere während
eines Stoßfalles
im wesentlichen sanft und zerstörungsfrei abgebremst
und somit die durch die Beschleunigungskräfte entstehende Energie im
wesentlichen vernichtet wird. Dadurch, dass das erfindungsgemäße, mindestens
teilweise verformbare Abstandshalteelement das Behältnis in
einem Abstand von mindestens einer der Längswände hält, findet eine nachgiebige
Fixierung des Behältnisses
insbesondere winklig oder quer zu dessen Längserstreckung statt. Demnach
lässt sich
mit der erfindungsgemäßen Konstruktion
ein erhöhter
Schutz gegen Bruch auf einfache und effektive Weise realisieren.
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Bevorzugte
Ausführungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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So
sollte beispielsweise zur Erzielung einer besonders effektiven Posterwirkung
das Abstandshalteelement zumindest teilweise nachgiebig und/oder
zumindest teilweise elastisch ausgeführt sein.
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Vorzugsweise
ist das freie Ende des Abstandshalteelementes mit einer, vorzugsweise
konkav geformten, Aussparung versehen, durch welche das freie Ende
des Abstandshalteelementes ein im Fach aufgenommenes Behältnis teilweise
umgreift. Bei einer Weiterbildung dieser Ausführung kann das Abstandshaltelement
zumindest teilweise nachgiebige Mittel zur Anlage an ein Behältnis zumindest
teilweise in Abhängigkeit
von dessen Formgebung aufweisen, wobei diese Mittel mehrere nebeneinander liegende
Zungen aufweisen können,
welche am übrigen
Körper
des Abstandshalteelementes gegenüber diesem
zumindest teilweise verschwenkbar angeordnet sind und mit einem
freien Ende in das Innere des Faches ragen. Auf diese Weise ist
die Verpackungsanordnung für
unterschiedliche Behältnisgrößen nutzbar
und wird außerdem
auch noch eine seitliche Fixierung des Behältnisses gegenüber den
unmittelbar benachbarten Längswänden realisiert.
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Ferner
kann das Fach an mindestens einer seiner Schmalseiten durch ein,
insbesondere einen Boden bildendes, Abschlusselement verschlossen sein,
welches eine zusätzliche
Polsterwirkung in Längsrichtung
des Behältnisses
erzeugt.
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Für die Erzielung
einer höheren
und noch effektiveren Polsterwirkung zusätzlich zum Abstandshalteelement
und/oder insbesondere auch außerhalb des
Abstandshaltelementes kann an mindestens einer der Längswände mindestens
ein zusätzliches Wandelement
angeordnet sein, so dass sich dort mindestens eine Verdopplung der
Wandstärke
zwischen zwei Fächern
ergibt.
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Ferner
sollte die Verpackungsanordnung bevorzugt aus Pappe, vorzugsweise
Wellpappe, bestehen und aus einem einzigen Zuschnitt hergestellt sein,
wodurch sich auf einfache Weise eine einteilige Innenverpackungskonstruktion
mit hohem Schutz für die
in dem aus dem Zuschnitt fertiggestellten Verpackungsanordnung anzuordnenden
Behältnisse
gegen Bruch insbesondere während
des Transportes oder Versandes realisieren lässt.
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Grundsätzlich reicht
ein einziges erfindungsgemäßes Abstandshalteelement
für die
Fixierung eines Behältnisses
mit gleichzeitiger Polsterwirkung aus. Wie die zuvor beispielhaft
erwähnt
bevorzugten Ausführungen
erkennen lassen, können
aber auch zusätzliche
verformbare oder nachgiebige Fixierungsmittel vorgesehen werden,
die ebenfalls eine Polsterwirkung erzielen, wozu vorzugsweise eine
Anordnung aus mehreren nebeneinander liegenden Wänden verwendet werden kann,
welche ebenfalls eine Verformbarkeit gestattet und insbesondere
aus einer entsprechenden Anzahl von gefalteten Lagen aus Wellpappe
bestehen kann. Alternativ oder zusätzlich ist es aber auch beispielsweise
denkbar, mindestens zwei gegenüberliegende,
mindestens teilweise verformbare Abstandshalteelemente zu verwenden,
zwischen denen das Behältnis
im Abstand von mehreren oder sogar sämtlichen Längswänden des Faches gehalten wird.
Schließlich
sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass das erfindungsgemäße Abstandshalteelement
auch eine beliebige andere Konstruktion aufweisen kann, sofern eine
Verformbarkeit zur Erzielung einer Polsterwirkung gewährleistet
ist. Als alternative Konstruktion denkbar wäre beispielsweise auch, das
Abstandselement als flächiges
Element vorzusehen, welches an einer oder mehreren der Längswände im wesentlichen
flächig anzuordnen
und in im wesentlichen flächige
Anlage an das Behältnis
bringbar ist.
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Sofern
die Behältnisse
aus gewöhnlichen Flaschen
bestehen, sollte vorzugsweise das erfindungsgemäße Abstandshalteelement in
Eingriff nicht mit dem Flaschenkopf, sondern mit dem Flaschenbauch
gebracht werden, um die gewünschte
Polsterwirkung zu erzielen.
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Nachfolgend
wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in
perspektivischer Darstellung einen Zuschnitt für eine bevorzugte Ausführung einer
Verpackungsanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 eine
ausschnittsweise vergrößerte Einzelansicht
eines Teils des Zuschnittes von 1;
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3 bis 11 in
perspektivischer Darstellung das Zusammenfalten des Zuschnittes
von 1 zur Herstellung einer Verpackungsanordnung;
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12 den
fertig zusammengefalteten Verpackungsanordnung in einer ersten perspektivischen Ansicht;
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13 die
fertig zusammengefaltete Verpackungsanordnung in einer zweiten perspektivischen Ansicht;
und
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14 eine
Draufsicht auf die fertig zusammengefaltete Verpackungsanordnung.
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In 1 ist
ein Zuschnitt für
eine bevorzugte Ausführung
einer Verpackungsanordnung dargestellt. Als Material für den Zuschnitt
wird üblicherweise
Pappe bzw. Pappschachtel, vorzugsweise Wellpappe verwendet. Grundsätzlich ist
aber auch die Verwendung von anderen flächigen Materialien denkbar,
welche allerdings vorzugsweise nicht wesentlich härter als
Pappe oder Wellpappe sein sollten. Wie später noch näher beschrieben wird, weist der
aus dem in 1 dargestellten Zuschnitt hergestellte
Verpackungsanordnung drei entlang ihrer Langseiten nebeneinander
angeordnete längliche Fächer auf,
von denen jedes Fach zur Aufnahme eines zerbrechlichen, länglichen
Behältnisses
für Flüssigkeiten,
wie beispielsweise gefüllte
Glasflaschen, dient, wobei die Behältnisse mitsamt Inhalt gewöhnlich ein
hohes Gewicht aufweisen. Die fertig zusammengefaltete Verpackungsanordnung
wird, in der Regel zusammen mit weiteren Verpackungsanordnungen,
passgenau in einer Schachtel oder Umverpackung untergebracht, insbesondere
für den
Versand von Flaschen in stehenden Anordnung verwendet.
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In 1 geben
die durchgezogenen Linien Ränder
oder Schnitte an. Dabei bedeutet ein Schnitt, dass die angrenzenden
Abschnitte entlang der entsprechenden durchgezogenen Linie voneinander
getrennt sind. Demgegenüber
handelt es sich bei den gestrichelten Linien lediglich um Faltlinien,
entlang derer die aneinander angrenzenden Abschnitte zwar einstückig, jedoch
gelenkig miteinander verbunden sind, so dass bei der Montage der
Verpackungsanordnung diese Abschnitte um die entsprechende Faltlinie
zueinander gefaltet werden. Dabei erfolgen im dargestellten Ausführungsbeispiel
die Faltungen hauptsächlich
im Winkel von etwa 90° oder
180°. Das zuvor
Gesagte gilt auch entsprechend für 2,
die in ausschnittsweiser vergrößerter Darstellung
einen Teil des Zuschnittes von 1 zeigt.
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Der
in 1 dargestellte Zuschnitt weist an seinem einen
Ende einen im Wesentlichen rechteckigen ersten Abschnitt 2 auf,
der über
eine erste Faltlinie 4, die mit dessen einer Langseite
zusammenfällt, mit
einem im Wesentlichen rechteckigen zweiten Abschnitt 6 verbunden
ist. Die die ersten und zweiten Abschnitte 2 und 6 miteinander
verbindende erste Faltlinie 4 ist in einem Teilbereich
durch einen ersten Schnitt 8 unterbrochen, wodurch am zweiten
Abschnitt 6 ein in Richtung auf den ersten Abschnitt 2 gerichteter
erster Vorsprung 6a gebildet ist. Während die zum ersten Abschnitt 2 benachbarte
Langseite des zweiten Abschnittes 6 ebenfalls mit der ersten Faltlinie 4 zusammenfällt, ist
der zweite Abschnitt 6 über
eine zweite Faltlinie 10, die mit dessen zweiter Langseite
zusammenfällt,
mit einem im Wesentlichen rechteckigen dritten Abschnitt 12 verbunden.
Die zweite Faltlinie 10 ist an vergleichbarer Stelle wie
die erste Faltlinie 4 durch einen zweiten Schnitt 14 unterbrochen,
wodurch am zweiten Abschnitt 6 ein zweiter Vorsprung 6b gebildet
ist, der dem ersten Vorsprung 6a gegenüberliegt, jedoch auf den dritten
Abschnitt 12 gerichtet ist. Wie 1 ferner
erkennen lässt,
ist der zweite Abschnitt 6 durch einen querverlaufenden ersten
Schlitz 16 vollständig
unterbrochen, welcher sich mit seinem einen Ende etwa bis in die
Mitte des ersten Abschnittes 2 und mit seinem anderen Ende etwa
bis in die Mitte des dritten Abschnittes 12 erstreckt.
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Über eine
dritte Faltlinie 18, die mit der der zweiten Faltlinie 10 gegenüberliegenden
anderen Langseite des dritten Abschnittes 12 zusammenfällt, ist
der dritte Abschnitt 12 mit einem im Wesentlichen rechteckigen
vierten Abschnitt 20 verbunden. An seiner gegenüberliegenden
Langseite ist der vierte Abschnitt 20 über eine mit dieser Langseite
zusammenfallenden vierten Faltlinie 22 mit einem etwa rechteckigen
fünften
Abschnitt 24 verbunden. Die vierte Faltlinie 22 ist
auf gleicher, Höhe' wie die erste Faltlinie 4 und
die zweite Faltlinie 10 durch einen gekrümmten dritten
Schnitt 26 unterbrochen, wodurch am fünften Abschnitt 24 eine
erste Stecklasche 24a ausgebildet ist, die sich in Richtung
auf den vierten Abschnitt 20 erstreckt. Wie 1 ferner
erkennen lässt,
ist der fünfte
Abschnitt 24 durch einen querverlaufenden zweiten Schlitz 28 unterbrochen,
der sich noch mit seinem einen Ende bis etwa in die Mitte des vierten
Abschnittes 20 erstreckt und in fluchtender Anordnung zum
ersten Schlitz 16 liegt.
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An
der der vierten Faltlinie 22 gegenüberliegenden anderen Langseite
ist der fünfte
Abschnitt 24 über
eine fünfte
Faltlinie 30 mit einem im Wesentlichen rechteckigen sechsten
Abschnitt 32 verbunden. An der einen Schmalseite des sechsten
Abschnittes 32, welcher mit der zum zweiten Schlitz 28 nächstgelegenen
Schmalseite 24b des fünften
Abschnittes 24 fluchtet, ist über eine rechtwinklig zur fünften Faltlinie 30 verlaufende
sechste Faltlinie 34 eine im Wesentlichen rechteckige erste
Lasche 36 angeordnet.
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Entlang
seiner der fünften
Faltlinie 30 gegenüberliegenden
weiteren Langseite ist der sechste Abschnitt 32 über eine
siebente Faltlinie 38 mit einer Schmalseite eines im Wesentlichen
rechteckigen siebenten Abschnittes 40 verbunden, welcher
quer zur Längserstreckung
des sechsten Abschnittes 32 liegt. Während die eine Langseite des
siebenten Abschnittes 40 einen Teil einer Außenseite
des Zuschnittes bildet, erstreckt sich entlang seiner weiteren inneren Langseite
eine längliche
zweite Lasche 42, die über eine
achte Faltlinie 44, die mit der gegenüberliegenden Langseite der
zweiten Lasche 42 zusammenfällt, mit einem im Wesentlichen
rechteckigen achten Abschnitt 46 verbunden, ansonsten jedoch
durch entsprechende Schnitte von den sie umgebenden Abschnitten
des Zuschnittes getrennt ist. Wie 1 ferner
erkennen lässt,
ist an beiden Schmalseiten der zweiten Lasche 42 jeweils
eine nach Außen
vorstehende zweite bzw. dritte Stecklasche 42a bzw. 42b ausgebildet.
An seiner einen Schmalseite ist der achte Abschnitt 46 mit
dem sechsten Abschnitt 32 über die siebente Faltlinie 38 verbunden,
die jedoch zur Bildung einer ersten Aussparung 32a im sechsten Abschnitt 32 entsprechend
unterbrochen ist.
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Entlang
seiner von der achten Faltlinie 44 beabstandeten anderen
Langseite ist der achte Abschnitt 46, der sich wie der
siebente Abschnitt 40 und die zweite Lasche 42 quer
zur Längserstreckung
des sechsten Abschnittes 32 liegt, über eine neunte Faltlinie 48 mit
einer Langseite eines rechteckigen neunten Abschnittes 50 verbunden,
der sich parallel zum achten Abschnitt 46 erstreckt. An
seiner von der neunten Faltlinie 48 beabstandeten anderen Langseite
ist der neunte Abschnitt 50 über eine zehnte Faltlinie 52 mit
einer Langseite eines rechteckigen zehnten Abschnittes 54 verbunden.
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An
seiner von der zehnten Faltlinie 52 beabstandeten anderen
Langseite ist der zehnte Abschnitt 54 über eine elfte Faltlinie 56 mit
einem elften Abschnitt 58 verbunden, dessen von der elften
Faltlinie 56 beabstandetes freies Ende 58a im
dargestellten Ausführungsbeispiel
mit drei gleichmäßig voneinander
beabstande ten, etwa halbkreisförmigen
Aussparungen 60 versehen ist. Wie 2 im Einzelnen
erkennen lässt,
wird jede Aussparung 60 von einer entsprechend etwa halbkreisförmig angeordneten
Reihe von mehreren nebeneinanderliegenden Zungen 62 begrenzt,
die voneinander durch entsprechende Schnitte 64 getrennt,
jedoch im Übrigen
jeweils mit dem elften Abschnitt 58 einstückig verbunden
sind. Auf die Funktion des elften Abschnittes 58 und der Zungen 62 wird
noch an späterer
Stelle in der vorliegenden Beschreibung näher eingegangen.
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An
seiner von der siebenten Faltlinie 38 beabstandeten gegenüberliegenden
anderen Schmalseite ist der siebente Abschnitt 40 über eine
zwölfte Faltlinie 66 mit
einer Langseite eines im Wesentlichen rechteckigen zwölften Abschnittes 68 verbunden,
der spiegelbildlich zum sechsten Abschnitt 32 ausgebildet
ist und sich somit parallel zu dessen Längserstreckung liegt. Demnach
setzt sich die zwölfte
Faltlinie 66 auch entlang der benachbarten Schmalseite
des achten Abschnittes 46 fort, welcher somit ebenfalls
mit dem zwölften
Abschnitt 68 verbunden ist. Ebenfalls an der gleichen Stelle
wie die erste Aussparung 32a im sechsten Abschnitt 32 ist auch
entsprechend die zwölfte
Faltlinie 66 durch eine im zwölften Abschnitt 68 ausgebildete
zweite Aussparung 68a unterbrochen. Ebenfalls spiegelbildlich zur
ersten Lasche 36 ist über
eine dreizehnte Faltlinie 70, die mit der einen Schmalseite
des zwölften
Abschnittes 68 zusammenfällt, eine im Wesentlichen rechteckige
dritte Lasche 72 mit dem zwölften Abschnitt 68 verbunden.
Spiegelbildlich zu einem ersten Einschnitt 36a an der ersten
Lasche 36 ist auch die dritte Lasche 72 an ihrer
zum neunten Abschnitt 50 benachbarten Seite mit einem entsprechenden
zweiten Einschnitt 72a versehen.
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Wie 1 ferner
erkennen lässt,
ist der zwölfte
Abschnitt 68 an seiner von der zwölften Faltlinie 66 beabstandeten
und gegenüberliegenden
weiteren Langseite über
eine vierzehnte Faltlinie 74 mit einem etwa rechteckigen
dreizehnten Abschnitt 76 verbunden, dessen eine Schmalseite 76b mit
der dreizehnten Faltlinie 70 im Wesentlichen fluchtet.
An der von der vierzehnten Faltlinie 74 beabstandeten und
gegenüberliegenden
weiteren Langseite ist der dreizehnte Abschnitt 76 über eine
fünfzehnte
Faltlinie 78 mit einem etwa rechteckigen vierzehnten Abschnitt 80 verbunden,
mit dem der in 1 gezeigte Zuschnitt an seiner
in Bezug auf den ersten Abschnitt 2 gegenüberliegenden
Seite endet. Da wie der zwölfte
Abschnitt 68 in Bezug auf den sechsten Abschnitt 32 auch
der dreizehnte Abschnitt 76 spiegelsymmetrisch zu dem entsprechenden
fünften
Abschnitt 24 und auch der vierzehnte Abschnitt 80 spiegelsymmetrisch
zu dem vierten Abschnitt 20 geformt ist, ist auch die fünfzehnte
Faltlinie 78 entsprechend an der gleichen Stelle wie die
vierte Faltlinie 22 durch einen gekrümmten vierten Schnitt 82 unterbrochen,
wodurch am dreizehnten Abschnitt 76 eine in Richtung auf
den vierzehnten Abschnitt 80 ragende vierte Stecklasche 76a ausgebildet
ist. Aufgrund der zuvor erwähnten
spiegelbildlichen Anordnung ist in gleicher Weise wie der fünfte Abschnitt 24 auch
der dreizehnte Abschnitt 76 durch einen dritten Schlitz 84 unterbrochen,
der quer zur Längserstreckung
des dreizehnten Abschnittes 76 verläuft und sich mit seinem einen
Ende etwa bis in die Mitte des vierzehnten Abschnittes 80 erstreckt.
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Wie 1 ferner
erkennen lässt,
besitzt der Zuschnitt aufgrund des zuvor beschriebenen Aufbaus eine
langgestreckte Form, wobei quer zu deren Längserstreckung die ersten bis
sechsten Abschnitte 2, 6, 13, 20, 24 und 32 sowie
die zwölften
bis vierzehnten Abschnitte 68, 76 und 80 liegen,
die im Übrigen
allesamt die gleiche Länge
haben. Demgegenüber
liegen die siebenten bis elften Abschnitte 40, 48, 49, 54 und 58 quer
zu den ersten bis sechsten Abschnitten 2, 6, 12, 20, 24 und 32 sowie
den zwölften bis
vierzehnten Abschnitten 68, 76 und 80 und
erstrecken sich somit in Längsrichtung
der zuvor erwähnten
langgestreckten Form des Zuschnittes. Außerdem liegen die vom Betrachter
der 1 entfernten Schmalseiten der ersten bis sechsten
Abschnitte 2, 6, 12, 20, 24 und 32 sowie
der zwölften
bis vierzehnten Abschnitte 68, 76 und 80 und
die ebenfalls vom Betrachter der 1 entfernte
Langseite des siebenten Abschnittes 40 auf einer gemeinsamen
geraden Linie, die den vom Betrachter der 1 entfernt
gelegenen Seitenrand des Zuschnittes bildet. Ebenfalls lässt 1 erkennen,
dass parallel zu jener Linie die achten bis elften Faltlinien 44, 48, 52 und 56 und
das freie Ende 58a des elften Abschnittes 58 verlaufen und
ferner die siebenten bis elften Abschnitte 40, 46, 90, 54 und 58 und
auch die zweite Lasche 42 hinsichtlich ihrer Längsausstreckung
ausgerichtet sind, während
rechtwinklig zu jener Linie die ersten bis fünften Faltlinien 4, 10, 18, 22 und 30,
die siebente Faltlinie 38, die zwölfte Faltlinie 66,
die vierzehnte Faltlinie 74 und die fünfzehnte Faltlinie 78 verlaufen und
ferner die ersten bis sechsten Abschnitte 2, 6, 12, 20, 24 und 32 und
die zwölften
bis vierzehnten Abschnitte 68, 76 und 80 hinsichtlich
ihrer Längserstreckung
ausgerichtet sind. Da die ersten bis sechsten Abschnitte 2, 6, 12, 20, 24 und 32 und
die zwölften
bis vierzehnten Abschnitte 68, 76 und 80 jeweils die
gleiche Länge
haben, liegen deren dem Betrachter von 1 zugewandten
Schmalseiten gemeinsam auf einer geraden Linie, auf der außerdem auch die
sechste Faltlinie 34, die neunte Faltlinie 48 und die
dreizehnte Faltlinie 70 liegen. Parallel und benachbart
zu jener letztgenannten Linie verlaufen auch die ersten bis dritten
Schlitze 16, 28 und 84, die außerdem fluchtend
zueinander angeordnet sind, wie 1 ebenfalls
erkennen lässt.
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Nachfolgend
wird anhand der 3 bis 12 beschrieben,
wie der in den 1 und 2 gezeigte
Zuschnitt zur Herstellung einer Verpackungsanordnung zusammengefaltet
wird. Dabei weisen die Darstellungen in den 3 bis 12 die gleiche
Perspektive wie 1 auf, um das Verständnis für den dort
gezeigten Faltvorgang zu erleichtern. Aus Gründen einer besseren Übersichtlichkeit
sind aus 1 jeweils in den 3 bis 12 nur
diejenigen Bezugszeichen übernommen
worden, die zum Verständnis
des jeweils dort dargestellten Faltvorganges wichtig sind. Außerdem sind
in den 3 bis 13 die Faltlinien nicht gestrichelt,
sondern als durchgehende Linien dargestellt. Gleiches gilt im übrigen auch
für 13.
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Zunächst wird
der dritte Abschnitt 12 um die zweite Faltlinie 10 gegenüber dem
zweiten Abschnitt 6 und der vierte Abschnitt 20 um
die vierte Faltlinie 22 gegenüber dem fünften Abschnitt 24 um
90° nach oben
gefaltet, wobei gleichzeitig eine gemeinsame Faltbewegung um die
dritte Faltlinie 18 stattfindet, ist die dritten und vierten
Abschnitte 12 und 20 aufrecht stehend aneinander
liegen. Dies ist in 3 gezeigt. Durch diesen Faltvorgang
wird außerdem
der einen Teil des zweiten Abschnittes 2 bildende zweite
Vorsprung 6b aus dem zweiten Schnitt 14 herausgetrennt
und verbleibt in der Ebene des zweiten Abschnittes und wird die
einen Teil des fünften
Abschnittes 24 bildende erste Stecklasche 24a aus
dem dritten Schnitt 26 in der vierten Faltlinie 22 herausgetrennt
und verbleibt in der Ebene des fünften
Abschnittes 24. Dabei schiebt sich die erste Stecklasche 24a in
die zwischen dem zweiten Vorsprung 6b des zweiten Abschnittes 6 und
dem zweiten Schnitt 14 gebildete Öffnung und gelangt in Eingriff
mit dieser, wie 3 ebenfalls erkennen lässt. Die
aneinander liegende und aufrecht stehende Anordnung der dritten
und vierten Abschnitte 12 und 20, bei welcher die
dritte Faltlinie 18 nun den oberen Rand bildet, hat außerdem zur
Folge, dass die in diesen Abschnitten befindlichen Enden der ersten
und zweiten Schlitze 16 und 28 übereinanderliegen
und insoweit nun einen gemeinsamen Schlitzabschnitt bilden.
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Wie 4 erkennen
lässt,
wird anschließend
der erste Abschnitt 2 um die erste Faltlinie 4 gegenüber dem
zweiten Abschnitt 6 um 90° nach oben gefaltet, so dass
der erste Abschnitt 2 nunmehr in einem Abstand entsprechend
der Breite des zweiten Abschnittes 6 und parallel zu der
aus den dritten und vierten Abschnitten 12 und 20 gebildeten
Doppelwandanordnung aufrecht steht. Durch das Hochfalten des ersten
Abschnittes 2 wird der erste Vorsprung 6a, der
ja Teil des benachbarten zweiten Abschnittes 6 ist, aus
dem ersten Schnitt 8 in der ersten Faltlinie 4 herausgetrennt,
was allerdings in 4 nicht erkennbar ist.
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Anschließend wird
um die sechste Faltlinie 34 die erste Lasche 36 um
180° so
auf den sechsten Abschnitt 32 gefaltet, dass die erste
Lasche 36 auf dem benachbarten Teil des sechsten Abschnittes 32 zu
liegen kommt. In gleicher Weise wird auch die dritte Lasche 72 um
die dreizehnte Faltlinie 70 auf den zwölften Abschnitt 68 gefaltet.
Dies ist in 5 gezeigt. Da die ersten und
dritten Laschen 36 und 72 etwa die gleiche Breite
wie die sechsten und zwölften Abschnitte 32 und 68 aufweisen,
liegen nun die ersten und dritten Laschen 36 und 72 nur
auf den sechsten und zwölften
Abschnitten 32 und 68 auf. Wie 5 ferner
erkennen lässt,
ist die Länge
der ersten und dritten Laschen 36 und 72 so bemessen,
dass deren freier Rand nunmehr etwa in fluchtender Anordnung zu
den zweiten und dritten Schlitzen 28 und 84 und
deren Einschnitt 36a bzw. 72a in fluchtender Anordnung
zu der ersten bzw. zweiten Aussparung 32a bzw. 68a im
sechsten bzw. zwölften
Abschnitt 32 bzw. 68 liegt.
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Wie 6 nun
zeigt, wird anschließend
der fünfte
Abschnitt 24 um die fünfte
Faltlinie 30 gegenüber
dem sechsten Abschnitt 32 um 90° nach oben gefaltet. Dies hat
zur Folge, dass die in 4 (und auch in 5)
gezeigte, von den zweiten und fünften
Abschnitten 6 und 24 um 90° abstehende Anordnung der ersten,
dritten und vierten Abschnitte 2, 12 und 20 entsprechend
mitgenommen wird und nunmehr in einem Abstand parallel zum sechsten
Abschnitt 32 liegen.
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Nunmehr
wird der vierzehnte Abschnitt 80 um die fünfzehnte
Faltlinie 78 gegenüber
dem dreizehnten Abschnitt 76 um 90° nach oben gefaltet, und anschließend wird
der dreizehnte Abschnitt 76 um die vierzehnte Faltlinie 74 gegenüber dem
zwölften Abschnitt 68 ebenfalls
um 90° nach
oben gefaltet. Außerdem
wird die zweite Lasche 42, welche auch als Querlasche bezeichnet
werden kann, um die achte Faltlinie 44 gegenüber dem
achten Abschnitt 46 so um 180° gefaltet, dass die zweite Lasche 42 auf
dem benachbarten Teil des achten Abschnittes 46 zu liegen
kommt und die zweiten und dritten Stecklaschen 42a, 42b der
zweiten Lasche 42 über
den ersten und zweiten Aussparungen 32a, 68a im
sechsten und zwölften
Abschnitt 32 und 68 zu liegen kommen. Somit ergibt
sich die in 7 gezeigte Anordnung, in der
sich der vierzehnte Abschnitt 80 oberhalb des zwölften Abschnittes 68 parallel
und in einem Abstand entsprechend der Breite des dreizehnten Abschnittes 76 befindet.
Durch das Falten des vierzehnten Abschnittes 80 gegenüber dem
dreizehnten Abschnitt 76 wird außerdem die vierte Stecklasche 76a, die
ja einen Teil des dreizehnten Abschnittes 76 bildet, aus
dem Schnitt 82 herausgetrennt und bleibt somit in der Ebene
des dreizehnten Abschnittes 76.
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Nunmehr
erfolgt eine 90°-Faltung
des zwölften
Abschnittes 68 um die zwölfte Faltlinie 66 gegenüber dem
siebenten und achten Abschnitt 40 und 46 und der
nun auf letzterer liegenden zweiten Lasche 42. Dieser Zustand
ist in 8 gezeigt. Die Faltung des zwölften Abschnittes 68 hat
zur Folge, dass die rechtwinklige Anordnung des dreizehnten Abschnittes 76 und
des vierzehnten Abschnittes 80 eine weitere 90°-Schwenkbewegung
erfährt,
wodurch nun der vierzehnte Abschnitt 80 im rechten Winkel
auf dem siebenten und achten Abschnitt 40 und 46 und der
zurückgeklappten
zweiten Lasche 42 steht und der dreizehnte Abschnitt 76 oberhalb
des siebenten und achten Abschnittes 40 und 46 und
der zurückgeklappten
zweiten Lasche 42 parallel und in einem Abstand zu diesen
entsprechend der Breite des zwölften
Abschnittes 68 angeordnet ist. Außerdem gelangt dabei die dritte
Stecklasche 42b der zweiten Lasche 42 in Eingriff
mit der zweiten Aussparung 68a im zwölften Abschnitt 68.
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Anschließend findet
eine 90°-Faltung
des sechsten Abschnittes 32 um die siebente Faltlinie 38 gegenüber den
siebenten und achten Abschnitten 40 und 46 und
die auf letztere zurückgefaltete
zweite Lasche 42 statt, so dass sich die in 9 gezeigte
Anordnung ergibt. Dieser Faltvorgang hat zur Folge, dass nun der
erste Abschnitt 2 am vierzehnten Abschnitt 80 anliegt
und wie dieser rechtwinklig auf dem siebenten und achten Abschnitt 40 und 46 und
der auf letzterem zurückgefalteten
zweiten Lasche 42 im rechten Winkel steht, was auch für die nebeneinanderliegenden
dritten und vierten Abschnitte 12 und 20 ebenfalls
gilt. Außerdem
schiebt sich während
jenes Faltvorganges die vierte Stecklasche 76a unter den Vorsprung 6a des
zweiten Abschnittes 6 durch die darunter von dem ersten
Schnitt 8 gebildete Öffnung und
gelangt somit in Eingriff mit dieser Öffnung, wodurch der dreizehnte
Abschnitt 76 am zweiten Abschnitt 6 fixiert wird.
Ferner gelangt während
jenes Fallvorganges die zweite Stecklasche 42a der zweite Lasche 42 in
Eingriff mit der ersten Aussparung 32a im sechsten Abschnitt 32,
was jedoch in 9 nicht erkennbar ist. Demnach
ist mit Hilfe der nun in den ersten und zweiten Aussparungen 32a, 68a im sechsten
und zwölften
Abschnitt 32 und 68 steckenden zweiten und dritten
Stecklaschen 42a, 42b die auf den achten Abschnitt 46 gefaltete
zweite Lasche 42 gegen ein unbeabsichtigtes Zurückklappen
entsprechend fixiert. Da nun der zweite Abschnitt 6, der fünfte Abschnitt 24 und
der dreizehnte Abschnitt 76 in einer gemeinsamen Ebene
in einem Abstand entsprechend der Breite der ersten, dritten, vierten, sechsten,
zwölften
und vierzehnten Abschnitte 2, 12, 20, 32, 68 und 80 vom
siebenten und achten Abschnitt 40 und 46 angeordnet
sind, liegen auch die ersten bis dritten Schlitze 16, 28 und 84 fluchtend
auf einer gemeinsamen geraden Linie und bilden somit zwischen den
zweiten, fünften
und dreizehnten Abschnitten 6, 24 und 76 einen
gemeinsamen Schlitz, der sich außerdem auch noch in die recht winklig
angeordneten ersten, dritten, vierten, sechsten, zwölften und
vierzehnten Abschnitte 2, 12, 20, 32, 68 und 80 hinein
fortsetzt.
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Anschließend wird
der neunte Abschnitt 50 um die neunte Faltlinie 48 gegenüber dem
benachbarten achten Abschnitt 46 um 90° nach oben gefaltet, so dass
sich die in 10 gezeigte Anordnung ergibt.
Somit liegt der neunte Abschnitt 50 an den den Betrachter
von 9 zugewandten Schmalseiten der ersten bis sechsten
Abschnitte 2, 6, 12, 20, 24 und 32 und
der zwölften
bis vierzehnten Abschnitte 68, 76 und 80 an
und verschließt
die von diesen gebildeten Hohlräume
an der dem Betrachter von 10 zugewandten
Seite.
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Als
nächstes
wird der elfte Abschnitt 58 um die elfte Faltlinie 56 gegenüber dem
zehnten Abschnitt 54 um 90° in Richtung auf die von den
zweiten, fünften
und dreizehnten Abschnitten 6, 24 und 76 gebildete
Ebene gefaltet, so dass nun in einem Abstand und parallel zu letztgenannter
Ebene der elfte Abschnitt 58 ausgerichtet ist. Diese Anordnung
ist in 11 gezeigt.
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Schließlich wird
der zehnte Abschnitt 54 um die zehnte Faltlinie 52 gegenüber dem
neunten Abschnitt 50 um 90° gefaltet, wobei während dieses Faltvorganges
der elfte Abschnitt 58 mit seinem freien Rand 58a durch
den von den ersten bis dritten Schlitzen 16, 28 und 84 gebildeten
gemeinsamen Schlitz (vgl. 9) gesteckt
wird und der zehnte Abschnitt 54 auf die von den zweiten,
fünften
und dreizehnten Abschnitten 6, 24 und 76 gebildete
Ebene zu liegen kommt. Dieser Zustand ist in 12 gezeigt.
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Damit
ist die aus dem in 1 gezeigten Zuschnitt errichtete
Verpackungsanordnung fertiggestellt, die in den 12 und 14 mit
den Bezugszeichen „100" gekennzeichnet ist,
wobei 12 eine perspektivische Rückansicht
und 13 eine perspektivische Vorderansicht der Verpackungsanordnung 100 zeigt.
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An
dieser Stelle sei der guten Vollständigkeit halber darauf hingewiesen,
dass der zuvor beschriebene Faltvorgang grundsätzlich auch in einer anderen
Reihen folge stattfinden kann, um den in den 12 und 13 gezeigte
Verpackungsanordnung 100 herzustellen.
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Wie
insbesondere die 13 und 14 erkennen
lassen, weist die hergestellte Verpackungsanordnung 100 im
dargestellten Ausführungsbeispiel drei
längliche
und an ihren Langseiten nebeneinanderliegende Fächer 102, 104 und 106 auf,
die jeweils eine etwa quadratische Querschnittsform besitzen. Dabei
sind die Fächer 102 bis 106 in
ihrer Länge
und in ihrem Querschnitt so dimensioniert, dass sie jeweils ein
(in den Figuren nicht dargestelltes) zerbrechliches, längliches
Behältnis
für Flüssigkeiten, insbesondere
eine Glasflasche, mit entsprechenden Längs- und Querschnittsabmessungen
aufnehmen kann.
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Das
erste Fach 102 wird an drei Seiten von den vierten bis
sechsten Abschnitten 20, 24 und 32 begrenzt,
so dass diese Abschnitte Längswände für das erste
Fach 102 bilden. Das zweite Fach 104 wird an drei
Seiten von den ersten bis dritten Abschnitten 2, 6 und 12 begrenzt,
so dass diese Abschnitte Längswände für das zweite
Fach 104 bilden. Das dritte Fach 106 wird an drei
Seiten von den zwölften bis
vierzehnten Abschnitten 68, 76 und 80 begrenzt, so
dass diese Abschnitte Längswände für das dritte Fach 106 bilden.
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Die
vierte Seite der drei Fächer 102 bis 106 wird
gemeinsam im Wesentlichen von dem siebenten Abschnitt 40 und
dem achten Abschnitt 46 verschlossen. Wie 13 erkennen
lässt,
erstrecken sich die siebenten und achten Abschnitte 40 und 46 in
Querrichtung über
alle drei Fächer 102 bis 106,
so dass die siebenten und achten Abschnitte 40 und 46 jeweils
abschnittsweise eine gemeinsame vierte Seitenwand für jedes
der drei Fächer
bis 106 bildet.
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Dadurch,
dass die zweite Lasche 42 auf den achten Abschnitt 46 gefaltet
ist (vgl. 8), entsteht eine quer über alle
Fächer 102 bis 106 verlaufendes Fenster 108,
welche einen Blick in das Innere jedes der Fächer 102 bis 106 ermöglicht.
Dadurch ist das in dem jeweiligen Fach 102 bis 106 befindliche
Behältnis
teilweise freigelegt, so dass beispielsweise auch ein auf dem Behältnis befindliches
Etikett sichtbar gemacht werden kann, was für Präsentationszwecke von Vorteil ist.
An ihrer Unterseite sind sämtliche
Fächer 102 bis 106 gemeinsam
vom neunten Abschnitt 50 verschlossen, der sich quer über die
Fächer 102 bis 106 erstreckt
und somit für
jedes der Fächer 102 bis 106 ein
Boden- oder Abschlusselement bildet.
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Wie
die 13 und 14 ferner
erkennen lassen, sind die Fächer 102 bis 106 an
ihrer Oberseite offen, um die erwähnten Behältnisse in die Fächer 102 bis 106 einbringen
und herausnehmen zu können.
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Dadurch,
dass der elfte Abschnitt 58 mit seinem freien Ende 58a durch
die ersten bis dritten Schlitze 16, 28 und 84 in
den zweiten, fünften
und dreizehnten Abschnitten 6, 24 und 76 gesteckt
ist (vgl. hierzu insbesondere 9, 11 und 12),
ist der elfte Abschnitt 58 im Inneren der Fächer 102 bis 106 angeordnet,
wobei er sich quer über alle
Fächer 102 bis 106 erstreckt
und dabei etwa rechtwinklig zur Längserstreckung der Fächer 102 bis 106 liegt.
Dabei ist diese Anordnung ferner so getroffen, dass innerhalb jedes
Faches 102, 104, 106 ein eine Aussparung 60 aufweisender
Teil des elften Abschnittes 58 platziert ist, wie die 13 und 13 ebenfalls
erkennen lassen.
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Bei
Aufnahme eines länglichen
Behältnisses in
eines der Fächer 102 bis 106 gelangt
das Behältnis in
Anlage an die Aussparung 60 des elften Abschnittes 58.
Da im dargestellten Ausführungsbeispiel
die Aussparungen 60 etwa halbkreisförmig sind, eignen sich hierfür insbesondere
im Querschnitt etwa kreisrunde Behältnis, wie es gewöhnlich bei
Glasflaschen der Fall ist.
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Dabei
erfüllen
die die Aussparung 60 begrenzenden Zungen 62 (2)
im Wesentlichen folgende Aufgaben. Da sie gegenüber dem elften Abschnitt 58 flexibel
angeordnet sind, können
Unterschiede in der Querschnittsform und insbesondere im Durchmesser
innerhalb eines bestimmten Bereiches ausgeglichen werden. Demnach
lassen sich insbesondere unterschiedliche Flaschengrößen nutzen.
Zum anderen sorgt die Elastizität
der Zungen 62 für
einen sicheren Eingriff des elften Abschnittes 58 im Bereich
seiner Aussparung 60 mit dem Behältnis innerhalb des jeweiligen
Faches 102, 104, 106 und erzeugt dabei
auch eine gewisse Vorspannung für
einen sicheren Halt. Schließlich übernehmen
die Zungen 62 aufgrund ihrer elastischen Anordnung eine Polsterwirkung
und bildet somit eine Art Knautschzone, innerhalb derer das Behältnis insbesondere
während
eines Stoßfalles
im wesentlichen sanft und zerstörungsfrei
abgebremst und somit die durch die Beschleunigungskräfte entstehende
Energie im wesentlichen vernichtet wird.
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Somit
dient der elfte Abschnitt 58 im Bereich seiner Aussparungen 60 als
Abstandshalteelement zur Fixierung der Behältnisse in einem Abstand von den
benachbarten drei Seitenwänden
in jedem Fach 102, 104 und 106.
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Wie
zuvor anhand von 8 beschrieben wurde ist die
zweite Lasche 42 so auf den achten Abschnitt 46 gefaltet,
dass sie an der Innenseite des achten Abschnittes 48 anliegt
und somit innerhalb der Fächer 102 bis 106 platziert
ist. Dadurch ergibt sich an dieser Stelle eine doppelwandige Anordnung, die
für eine
zusätzliche
Polsterwirkung sorgt, da aufgrund des zuvor beschriebenen Einflusses
des elften Abschnittes 58 im Bereich der Aussparungen 60 auch
eine Fixierung der Behältnisse
in Richtung auf den gegenüberliegenden
achten Abschnitt 46 stattfindet. Eine zusätzliche
Polsterwirkung wird auch noch aufgrund der doppelwandigen Anordnung durch
die beiden nebeneinanderliegenden dritten und vierten Abschnitte 12 und 20 zwischen
dem ersten Fach 102 und dem zweiten Fach 104 und
in gleicher Weise durch den ersten Abschnitt 2 und den vierzehnten
Abschnitt 80 zwischen dem zweiten Fach 104 und
dem dritten Fach 106 erzeugt. Ebenfalls wird der Schutz
der in den Fächern 102 bis 106 aufzunehmenden
Behältnis
noch durch den als Boden- bzw. Abschlusselement vorgesehenen neunten Abschnitt 50 verstärkt. Schließlich übernehmen
eine weitere Schutzwirkung der Boden und die Seitenwände einer
(in den Figuren nicht gezeigten) Schachtel, in dem die dargestellte
Verpackungsanordnung 100 zusammen mit weiteren gleichen
oder ähnlichen Verpackungsanordnungen
stehend angeordnet wird, oder die Seitenwände benachbarter Verpackungsanordnungen.
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Nach
alledem bietet die zuvor beschriebene bevorzugte Ausführung eine
konstruktiv einteilige Innenverpackungskonstruktion mit hohem Schutz
von zerbrech lichen Behältnissen,
wie beispielsweise Glasflaschen, gegen Bruch während des Versandes. Dabei
wird der Schutz gegen Bruch hauptsächlich durch die die Aussparung 60 im
elften Abschnitt 58 begrenzenden Zungen 62 realisiert,
die aufgrund ihrer zumindest teilelastischen Anordnung zum einen eine
Fixierung der Behältnisse übernehmen
und zum anderen im Falle eines Stoßes oder Stoßfalles
die dabei auf das Behältnis
wirkenden Beschleunigungskräfte
durch Verformung im Wesentlichen absorbieren. Ggf. kann sich in
diesem Fall zusätzlich
auch der übrige
Körper
des elften Abschnittes 58 verformen, insbesondere wenn
besonders hohe Beschleunigungskräfte
entstehen.
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Während im
dargestellten Ausführungsbeispiel
eine solche nachgiebige Fixierung durch den elften Abschnitt 58 im
Bereich seiner Aussparung 60 nur an einer Seite innerhalb
der Fächer 102 bis 106 vorgesehen
ist, ist es grundsätzlich
aber auch denkbar, an der gegenüberliegenden
Seite, also an der Innenseite des achten Abschnittes 46 ein
zusätzliches Abstandshalteelement
vorzusehen, das beispielsweise die gleiche oder eine ähnliche
Konstruktion wie der elfte Abschnitt 58 mit seinen Aussparungen 60 aufweisen
kann. Ferner ist es alternativ aber beispielsweise auch denkbar,
anstelle des elften Abschnittes 58 mit seinen Aussparungen 60 in
die Fächer 102 bis 106 ragende
und zumindest teilweise elastisch ausgebildete Laschen vorzusehen.