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Die
Erfindung betrifft ein Verkleidungselement zur Verkleidung eines
Laibungs- und/oder Sturzbereichs eines aus Profilen gebildeten,
mindestens eine Schiebetür
aufnehmenden Rahmens, der mit Gipskartonplatten oder anderen Bauplatten
beplankt wird.
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Insbesondere
betrifft die Erfindung eine Schiebetürvorrichtung für den Einbau
in eine Trockenbauwand, mit einem aus Profilen gebildeten, mindestens
eine Schiebetür
aufnehmenden Rahmen, der mit Gipskartonplatten beplankbar ist, umfassend
mindestens eine Laufschiene und mindestens zwei an der Laufschiene
geführte
Laufrollen, wobei die Schiebetürvorrichtung
im Bereich der Laibung oder des Sturzes mit mindestens einem Verkleidungselement
versehen ist.
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Schiebetürsysteme
für den
Einbau in Trockenbauwände
sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Üblicherweise
weisen diese Systeme einen aus Metallprofilen gebildeten Rahmen
in Kastenbauweise auf, der mit Gipskartonplatten beplankt und an der
Türöffnung mit
einer Futter- und Zierbekleidung in Form von Aufsteckzargen aus
Holzwerkstoff versehen wird. Die Aufsteckzargen stehen dabei in
Bezug auf die Außenseite
der Gipskartonplatten sichtbar vor.
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Aus
architektonischen Gründen
hat man Schiebetürsysteme
auch schon obenflächenbündig, d.h.
ohne sichtbare Türzarge
ausgeführt,
indem man den Übergang
von der Beplankung der Trockenbauwand zu der Türöffnung aus einzelnen verschraubten Gipskartonplattenstreifen
mit Hilfe von Eckschutzschienen gebildet hat. Diese zargenlose Kantengestaltung
ist jedoch relativ instabil und erfordert einen hohen Zeitaufwand
in der Herstellung.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach zu
montierendes, hinreichend robustes Verkleidungselement für ein in
Kastenbauweise ausgeführtes,
in eine Trockenbauwand einzubauendes Schiebetürsystem zur Verfügung zu
stellen, das eine oberflächenbündige Verkleidung
des die Türöffnung begrenzenden
Bereichs ermöglicht, so
dass das fertigverkleidete Schiebetürsystem keine sichtbare Türzarge aufweist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es insbesondere, eine Schiebetürvorrichtung
für den Einbau
in eine Trockenbauwand zur Verfügung
zu stellen, die bei vereinfachter Montage eine stabile, oberflächenbündige Formgestaltung
des die Türöffnung begrenzenden
Bereichs bietet, so dass die fertiggestellte Schiebetürvorrichtung
keine sichtbare Türzarge
aufweist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verkleidungselement mit den im Anspruch 1
angegebenen Merkmalen bzw. durch eine Schiebetürvorrichtung mit den im Anspruch
12 angegebenen Merkmalen gelöst.
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Das
erfindungsgemäße Verkleidungselement
besitzt in seiner einfachsten Ausgestaltung mindestens zwei streifenförmige, auf
Gehrung gefügte
Gipskartonplatten abschnitte, die an der Gehrung stoffschlüssig miteinander
verbunden sind, wobei die Dicke mindestens eines der Gipskartonplattenabschnitte
der Dicke einer handelsüblichen
Bauplatte oder Gipskartonplatte entspricht.
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Das
erfindungsgemäße Verkleidungselement
hat somit die Form eines Winkelprofils bzw. bei drei streifenförmigen,
auf Gehrung gefügten
Gipskartonplattenabschnitte im wesentlichen die Form eines U-Profils.
Die Schenkel des U-Profils sind dabei im Querschnitt betrachtet
vorzugsweise unterschiedlich breit oder hoch.
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Durch
die stoffschlüssige
Verbindung der auf Gehrung gefügten
Gipskartonplattenabschnitte ergibt sich ein einfach und schnell
montierbares Verkleidungselement, das eine relativ hohe Festigkeit, insbesondere
Biegesteifigkeit besitzt. Die guten mechanischen Eigenschaften des
erfindungsgemäßen Verkleidungselements
verbessern auch die Steifigkeit der fertiggestellten Schiebetürvorrichtung.
Die stoffschlüssige
Verbindung der Gipskartonplattenabschnitte an der jeweiligen Gehrung
ist vorzugsweise durch Verklebung mittels eines Gipsklebers oder Kaltleims
verwirklicht.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verkleidungselements sind
dessen Gipskartonplattenabschnitte vorteilhaft aus einer einzigen
Gipskartonplatte gebildet, indem in die jeweilige Gipskartonplatte
vorab eine oder zwei gerade, parallel zueinander verlaufende V-förmige Nuten eingefräst wurden.
Die Gipskartonplattenabschnitte sind somit durch eine ihrer beiden
Kartonschichten einstückig
miteinander verbunden und an der die Gehrung bildenden Nut zu einem
Winkel- bzw. U-Profil
gefaltet. Durch die beibehaltene einstückige Ver bindung der Gipskartonplattenabschnitte
besitzt das erfindungsgemäße Verkleidungselement
eine relativ hohe Festigkeit und eine sehr gleichmäßig ausgebildete,
hinsichtlich des Erscheinungsbildes einwandfreie Eckkante.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verkleidungselements
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Gipskartonplattenabschnitt
des Verkleidungselements, der sich im montierten Zustand abgewinkelt
zu einer zu beplankenden Ebene des Schiebetürrahmens erstreckt und die
Türöffnung begrenzt,
mit einem Vierkantprofil versehen ist. Das so ausgestaltete Verkleidungselement ist
insbesondere zur Verkleidung des Sturzbereichs des Schiebetürrahmens
vorgesehen. Das Vierkantprofil verdeckt dabei entsprechend einer
Blende die Sicht auf die Laufschiene und die darin geführten Laufrollen
bzw. Laufwagen.
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Damit
die Laufrollen bzw. Laufwagen für eventuell
erforderliche Wartungs- oder Reparaturarbeiten leicht zugänglich sind,
sieht eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verkleidungselements
vor, dass das Vierkantprofil mit dem besagten Gipskartonplattenabschnitt
lösbar
verbunden ist. Die lösbare
Verbindung ist dabei vorzugsweise durch ein Klettverschlussband
realisiert.
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Weitere
bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen
angegeben.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Schiebetürvorrichtung
für den Einbau
in eine Trockenbauwand, in perspektivischer Explosionsdarstellung;
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1A eine
perspektivische Darstellung der Schiebetürvorrichtung der 1 im
montierten Zustand;
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1B eine
Seitenansicht einer mit parallel zu einander verlaufenden Nuten
versehenen Gipskartonplatte;
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2 eine
Stirnseitenansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verkleidungselements;
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3 eine
Stirnseitenansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verkleidungselements;
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4 eine
dritte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verkleidungselements,
in Draufsicht;
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5 eine
vierte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verkleidungselements,
in Draufsicht;
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6 eine
fünfte
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verkleidungselements,
in Draufsicht;
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7 einen
Abschnitt eines Schiebetüreinlaufs
mit erfindungsgemäßen Verkleidungsteilen
entsprechend den 4 und 6, horizontal
geschnitten, in Draufsicht;
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8 einen
Abschnitt eines Schiebetüreinlaufs
mit erfindungsgemäßen Verkleidungsteilen
entsprechend 5, horizontal geschnitten, in
Draufsicht;
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9 einen
Abschnitt eines Schiebetürsturzes
mit erfindungsgemäßen Verkleidungsteilen
entsprechend den 2 und 3, in Querschnittansicht;
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10 einen
Abschnitt eines Schiebetüranschlages
mit erfindungsgemäßen Verkleidungsteilen entsprechend
den 4 und 6, horizontal geschnitten, in
Draufsicht;
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11 einen
Abschnitt eines Schiebetüranschlages
gemäß 10 horizontal
geschnitten und in Draufsicht, wobei in den von den erfindungsgemäßen Verkleidungsteilen
begrenzten Zwischenraum ein Anschlagprofil eingesetzt ist;
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12 einen
Abschnitt eines Schiebetüranschlages
mit einem erfindungsgemäßen Verkleidungsteil,
horizontal geschnitten, in Draufsicht;
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13 einen
Abschnitt eines Schiebetürsturzes
mit erfindungsgemäßen Verkleidungsteilen nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel
in Querschnittansicht; und
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14 einen
Abschnitt eines Schiebetürsturzes
mit erfindungsgemäßen Verkleidungsteilen nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel
in Querschnittansicht.
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Die 1 und 1A zeigen
eine Schiebetürvorrichtung 12 für den Einbau
in eine Trockenbauwand. Die Schiebetürvorrichtung 12 weist
einen aus Metall-Profilen 1, 2, 3, 5, 6 gebildeten
Rahmen auf, der mit Bauplatten, insbeson dere Gipskartonplatten 23 beplankbar
ist und in einem Hohlraum ein entlang einer Laufschiene 4 verschiebbares
Türblatt 22 aufnimmt
(vgl. 9).
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Der
Rahmen ist aus einem im Querschnitt U-förmigen Bodenprofil 1,
zwei U-förmigen
Endprofilen 2, 3, einem U-förmigen,
die Laufschiene 4 tragenden Sturzprofil 5 und
vier aufrechten Stützprofilen 6 gebildet.
In der Darstellung gemäß 1A sind
die Stützprofile 6 an
den Innenseiten der Schenkel des Bodenprofils 1 und des
Sturzprofils (Schienenträgers) 5 montiert.
Es ist jedoch auch möglich,
die aufrechten Stützprofile 6 außenseitig
am Bodenprofil 1 und Sturzprofil 5 anzubringen.
Die Anordnung hängt insbesondere
von der Breite der Profile 1, 2, 3, 5 und der
gewünschten
Wandstärke
ab. Die üblicherweise verwendeten
U-Profile 1, 2, 3, 5 haben etwa
eine Breite von 75 mm oder 100 mm.
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Mit 7 sind
Unterlegplatten (Ausgleichsscheiben) bezeichnet, die bei einer Anbringung
der Stützprofile 6 an
den Schenkelaußenseiten
zwischen dem jeweiligen Stützprofil 6 und
dem Schenkel des Bodenprofils 1 bzw. Sturzprofils 5 angeordnet
werden. Zur Ausrichtung des Bodenprofils 1 und des die
Türöffnung begrenzenden
Endprofils 2 wird eine Maßleiste 8 verwendet,
die in 1A gestrichelt dargestellt ist.
Innerhalb des Bodenprofils 1 oder nahe dessen Stirnseite
wird am Boden ein Türführungsnocken 9 befestigt,
der sicherstellt, dass ein an den Laufwagen 10 angehängtes Türblatt 22 ohne
zu schwingen verschoben werden kann.
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In
die mit dem Sturzprofil 5 durch Schrauben verbundene Laufschiene 4 werden
Stopper 11 und Laufrollen 10.1 aufweisende Laufwagen 10 eingesetzt.
Die Laufschiene 4 besitzt ein C-förmiges Querschnittprofil.
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Die
in Kastenbauweise ausgeführte
Schiebetürvorrichtung 12 wird
einfach oder mehrlagig beplankt. Als Beplankungsmaterial werden
vorzugsweise Gipskartonplatten und/oder andere geeignete Bauplatten
verwendet.
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Zur
Herstellung einer oberflächenbündigen Verkleidung
ohne sichtbare Türzarge
werden erfindungsgemäß vorgefertigte
Verkleidungselemente 20, 30, 40, 50, 60 und/oder 70 verwendet,
wie sie in den 2 bis 14 dargestellt
sind.
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Ein
erfindungsgemäßes Verkleidungselement 20, 30, 40 oder 50 ist
durch Fräs-
und Falttechnik aus einer handelsüblichen Gipskartonplatte 16 hergestellt,
die eine Plattendicke von beispielsweise ca. 12,5 mm aufweist. Hierzu
wird in eine Seite der Gipskartonplatte 16 mindestens eine
geradlinige, V-förmige
Nut 17 eingefräst.
Die Nuttiefe erstreckt sich durch die Gipsschicht 18 bis
zur gegenüberliegenden
Kartonlage 19, die jedoch nicht durchtrennt wird. Die Nutflanken
spannen einen Winkel von ca. 90° auf
(vgl. 1B).
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Die
zugeschnittene und gefräste
Gipskartonplatte 16 wird an der eine Gehrung definierenden
Nut 17 mit einem geeigneten Kleber versehen und gefaltet,
so dass die streifenförmigen
Gipskartonplattenabschnitte an der Gehrung 15 stoffschlüssig miteinander
verbunden sind. Die Gehrung 15 liegt in der Winkelhalbierenden.
Bei dem verwendeten Kleber handelt es sich vorzugsweise um Kaltleim.
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In
den 4 und 6 sind Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Verkleidungselements 40 dargestellt,
die zur Verkleidung des Laibungsbereichs, und zwar des Einlauf-
sowie des Anschlagbereichs einer Schiebetürvorrichtung 12 gemäß den 1 und 1A dienen.
Mit den Verkleidungselementen 40 werden zum einen die aufrechten
Stützprofile 6 (vgl. 7)
und zum anderen das gegenüberliegende
Endprofil 2 verkleidet (vgl. 10). In
das U-förmige
Endprofil 2 kann dabei ein als Anschlag dienendes Füllstück 13,
beispielsweise eine Vierkant-Holzleiste
eingesetzt werden. Die in der Laibung angeordneten Gipskartonplattenabschnitte 40.1 der
Verkleidungselemente 40 begrenzen dabei eine den Anschlag
freilassende Ausnehmung 21, in die das Türblatt 22 bei
geschlossener Türstellung
eingreift.
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Die
Gipskartonplattenabschnitte 40.1, 40.2 der in
den 4, 6, 7 und 10 dargestellten
Verkleidungselemente 40 bilden ein rechtwinkliges L-Profil.
Die Schenkel des im Querschnitt betrachteten Verkleidungselements 40 (L-Profils) sind unterschiedlich
breit. Während
der in der Ebene der Beplankung anzuordnende Schenkel 40.2 von der
Faltkante F aus gemessen eine Breite (Höhe) von ca. 65 mm aufweist,
ist der in der Laibung anzuordnende Schenkel 40.1 – ebenfalls
von der Faltkante F aus gemessen – nur ca. 36,5 mm breit. Mit 23 sind Bauplatten,
z.B. Gipskartonplatten bezeichnet.
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In 5 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
Verkleidungselements dargestellt, das für den Einlaufbereich einer
Schiebetürvorrichtung 12 gemäß den 1 und 1A bestimmt
ist. Im Gegensatz zu dem Verkleidungselement 40 gemäß 4 hat
das Verkleidungselement 50 gemäß 5 drei streifenförmige, auf
Gehrung gefügte
Gipskartonplattenabschnitte 50.1, 50.2, 50.3,
die wiederum an der jeweiligen Gehrung stoffschlüssig miteinander verbunden
sind. Die Gipskartonplattenabschnitte 50.1, 50.2, 50.3 bilden
somit ein rechtwinkliges U-Profil, das zwei parallel zueinander
verlaufende Schenkel aufweist, wobei der äußere, nämlich der in der Ebene der
Beplankung anzuordnende Schenkel 50.2 mindestens doppelt
so breit wie der in den Einlaufhohlraum der Schiebetürvorrichtung 12 hineinragende Schenkel 50.3 ist
(vgl. 8).
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In
dem Ausführungsbeispiel
gemäß den 5 und 8 hat
der äußere Schenkel
(Gipskartonplattenabschnitt) 50.3 des Verkleidungselements 50 ebenfalls
eine Breite (Höhe)
von ca. 65 mm, der in der Laibung anzuordnende Abschnitt 50.1 eine
Breite (Höhe)
von ca. 36,5 mm, und der dritte Schenkel 50.3 eine Breite
(Höhe)
von ca. 30 mm, von der jeweiligen Faltkante F aus gemessen.
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Die
in den 4 bis 6 dargestellten Verkleidungselemente 40, 50 haben
jeweils eine Länge im
Bereich von beispielsweise 200 cm bis 210 cm.
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9 zeigt
eine schematische Querschnittansicht des Sturzes einer Schiebetürvorrichtung 12 gemäß 1A.
Es ist zu erkennen, dass das die Laufschiene 4 tragende
Sturzprofil 5 oberseitig ein weiteres U-Profil 5.1 trägt, das
mit Gipskartonplatten 23 doppelt beplankt ist. Mit 25 sind
in das U-Profil 5.1 eingeschraubte Befestigungsschrauben
bezeichnet.
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An
der Türblattoberseite
sind Befestigungsbeschläge
(Tragbügel) 26 angeschraubt,
an denen jeweils ein mit einem Laufwagen 10 verbundener
Gewindebolzen 27 befestig bar ist. Zur Befestigung des Gewindebolzens 27 an
dem zugeordneten Befestigungsbeschlag 26 ist der Gewindebolzen 27 mit
einer Kontermutter 28 versehen.
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Die
Sicht auf die Befestigungsbeschläge 26, die
Gewindebolzen 27 und die Laufschiene 4 ist durch
Verkleidungselemente 20, 30 verdeckt, die oberflächenbündig an
die Gipskartonplatten 23 anschließen.
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Entsprechend
den dem Türeinlauf
bzw. Türanschlag
zugeordneten Verkleidungselementen gemäß den 4 bis 6 weisen
auch die zur oberflächenbündigen Verkleidung
des Türsturzes
verwendeten Verkleidungselemente 20, 30 streifenförmige, auf
Gehrung gefügte
Gipskartonplattenabschnitte 20.1, 20.2, 20.3; 30.1, 30.2 auf,
die an der Gehrung 15 stoffschlüssig miteinander verbunden sind
(vgl. 2, 3 und 9).
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Die
dem Türsturz
zugeordneten Verkleidungselemente 20, 30 weisen
im Vergleich zu den dem Türeinlauf
bzw. Türanschlag
zugeordneten Verkleidungselementen 40, 50 breitere
Gipskartonplattenabschnitte 20.2, 30.2 auf, um
die Sicht auf die Befestigungsbeschläge 26, die Gewindebolzen 27 und die
Laufschiene 4 praktisch vollständig zu verdecken.
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Das
Verkleidungselement 20 besteht aus drei einstückig miteinander
verbundenen streifenförmigen
Gipskartonplattenabschnitten 20.1, 20.2, 20.3, die
durch Falt- und Klebetechnik auf Gehrung gefügt sind. Der äußere, d.h.
der in der Ebene der Beplankung anzuordnende Schenkel (Gipskartonplattenabschnitt) 20.2 des
Verkleidungselements 20 hat eine Breite (Höhe) von
ca. 114 mm; der in der Laibung anzuordnende Abschnitt 20.1 eine
Breite (Höhe)
von ca. 36,5 mm, und der dem Türblatt 22 zuge wandte Schenkel 20.3 eine
Breite (Höhe)
von ca. 52 mm (von der jeweiligen Faltkante F aus gemessen).
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Das
zweite dem Türsturz
zugeordnete Verkleidungselement 30 ist dagegen in Form
eines L-Profils ausgebildet (vgl. auch 3). Der
in der Ebene der Beplankung oberflächenbündig anzuordnende Schenkel 30.2 hat
eine Breite (Höhe)
von ca. 74 mm, während
der damit einstückig
verbundene Schenkel 30.1 ca. 36,5 mm breit ist (jeweils
von der Faltkante F aus gemessen).
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Der
Schenkel (Gipskartonplattenabschnitt) 30.1, der sich im
montierten Zustand abgewinkelt zu einer zu beplankenden Ebene des
Schiebetürrahmens
erstreckt, ist an seiner Unterseite mit einem Vierkantprofil 30.3 versehen.
Das Vierkantprofil 30.3 schließt bündig mit den Längskanten
des Gipskartonplattenabschnitts 30.1 ab. Die Höhe des Vierkantprofils 30.3 beträgt beispielsweise
ca. 40 mm, während seine
Breite der Breite des Schenkels (Gipskartonplattenabschnitts) 30.1 des
Verkleidungselements 30 entspricht. Das Vierkantprofil 30.3 ist
vorzugsweise aus Holz und in der Türfarbe des Türblattes 22 ausgeführt.
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Das
Vierkantprofil 30.3 besteht beispielsweise aus einem Vierkantholzstab
oder Vierkantrohr und ist mit dem Gipskartonplattenabschnitt 30.1 lösbar verbunden.
Die Verbindung kann beispielsweise durch eine Silikonverklebung
oder durch einen Klettverschlussband 29 realisiert sein,
so dass das Vierkantprofil 30.3 für eine eventuell erforderliche
Wartung oder Reparatur der Laufwagen 10 einfach und schnell
demontiert und anschließend
wieder montiert werden kann.
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Die
Länge der
in den 2, 3 und 9 dargestellten
Verkleidungselemente 20, 30 liegt im Bereich von
beispielsweise 80 mm bis 100 mm.
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Das
in 11 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem Ausführungsbeispiel
gemäß 10 lediglich
dadurch, dass in die Ausnehmung 21 ein Anschlagprofil 32 für das verschiebbare
Türblatt
eingesetzt ist. Das Anschlagprofil 32 besteht vorzugsweise
aus einem im Querschnitt U-förmigen
Metallprofil, dessen seitliche Schenkel bündig mit der Außenfläche der
Gipskartonplattenabschnitte 40.1 abschließen. In
das Anschlagprofil 32 kann eine Ausnehmung für ein Türschloss
oder dergleichen eingearbeitet sein.
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Eine
weitere Variante zeigt 12. Dort ist ein erfindungsgemäßes Verkleidungsteil 60 dargestellt,
das zur Verkleidung des Laibungsbereichs oder Anschlagbereichs einer
Schiebetürvorrichtung 12 gemäß den 1 und 1A dient.
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Das
Verkleidungselement 60 weist drei streifenförmige, auf
Gehrung gefügte
Gipskartonplattenabschnitte 60.1, 60.2, 60.3,
die an der jeweiligen Gehrung stoffschlüssig miteinander verbunden
sind. Die Gipskartonplattenabschnitte 60.1, 60.2, 60.3 bilden
somit ein rechtwinkliges U-Profil, das zwei parallel zueinander
verlaufende Schenkel 60.1 und 60.3 aufweist, die
vorzugsweise im Wesentlichen die gleiche Breite aufweisen.
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In
dem in 12 gezeigten Ausführungsbeispiel
haben die Schenkel (Gipskartonplattenabschnitte) 60.1 und 60.3 jeweils
eine Breite (Höhe)
von ca. 65 mm, während
der mittlere Schenkel 60.2 eine Breite von ca. 125 mm aufweist,
von der jeweiligen Faltkante F aus gemessen. Die Länge des
Verkleidungselements 60 liegt wiederum im Bereich von etwa
200 cm bis 210 cm.
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In 13 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
des Sturzes einer erfindungsgemäßen Schiebetürvorrichtung 12 gemäß 1A gezeigt,
wobei hier das Türblatt
und die in der Laufschiene 4 angeordneten Laufwagen der
Einfachheit halber nicht dargestellt sind. Dieses Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel
gemäß
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9 in
der Ausführung
des auf der linken Seite dargestellten Verkleidungsteils. Das Verkleidungsteil 70 weist
drei streifenförmige,
auf Gehrung gefügte
Gipskartonplattenabschnitte 70.1, 70.2, 70.3 auf,
die an der Gehrung 25 stoffschlüssig miteinander verbunden
sind. Der mittlere Gipskartonplattenabschnitt 70.2 besitzt
im Querschnitt betrachtet die Form eines gleichschenkligen Dreiecks.
Die beiden anderen Gipskartonplattenabschnitte 70.1 und 70.3 liegen
mit ihren Rückseiten
aneinander an. Die Rückseiten
sind vorzugsweise miteinander verklebt. An dem mittleren Gipskartonplattenabschnitt 70.2 ist über ein
Klettverschlussband 29 ein Vierkantprofil 70.4 montiert.
Das Vierkantprofil 70.4 besteht hier aus einem kombinierten
Vierkant-Element, das aus einem Holzvierkantelement 70.41 und
einem zweiseitigen, mit einer Seite dem Türblatt zugewandten Metallwinkelprofil 70.42,
vorzugsweise einem Aluminiumwinkelprofil gebildet ist. Das Holzvierkantelement 70.41,
dessen Sichtseite bündig
mit der Sichtseite der von den Gipskartonplatten 23 gebildeten Wand
abschließt,
ist vorzugsweise in der Türfarbe des
verschiebbaren Türblattes
ausgeführt.
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Auch
das in 14 gezeigte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel
gemäß 9 in der
Ausführung
des auf der linken Seite dargestellten Verkleidungsteils. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 14 ist
ein z-förmiges
Metallwinkelprofil 80 mit einem abgewinkelten Schenkel 80.1 an
dem U-förmigen,
die Laufschiene 4 tragenden Sturzprofil 5 befestigt.
Zur Befestigung des Metallwinkelprofils 80 können Niete
und/oder Blechschrauben 81 verwendet werden. Das Winkelprofil
liegt mit seinem Mittelsteg 80.2 an der Innenseite des
Seitenschenkels des Sturzprofils 5 an. Sein nach außen abgewinkelter
Schenkel 80.3 untergreift die Gipskartonplatten 23 der
Trockenwand und endet im Wesentlichen bündig an der Sichtseite der
Trockenwand. An der Unterseite des Schenkels 80.3 ist wiederum
ein Klettverschlussband 29 angeklebt, mittels dem ein als
Blende dienendes Metallprofil 90 an dem z-förmigen Metallwinkelprofil 80 befestigt
ist. Das Metallprofil 90 weist im Wesentlichen ein U-förmiges Querschnittsprofil
auf, wobei die Seitenstege 90.1 und 90.2 eine
unterschiedliche Höhe
bzw. Breite aufweisen können.
Anstelle des Metallprofils 90 kann auch eine Vierkantprofil
entsprechend dem in 9 oder 13 dargestellten
Vierkantprofil 30.3 bzw. 70.4 verwendet werden.
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Die
Ausführung
der Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Vielmehr sind eine Vielzahl weiterer Varianten möglich, die auch bei abweichenden
Abmessungen von dem in den Ansprüchen
angegebenen Erfindungsgedanken Gebrauch machen.