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DE202006017665U1 - Überwachungseinrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Überwachungseinrichtung für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE202006017665U1 DE202006017665U DE202006017665U DE202006017665U1 DE 202006017665 U1 DE202006017665 U1 DE 202006017665U1 DE 202006017665 U DE202006017665 U DE 202006017665U DE 202006017665 U DE202006017665 U DE 202006017665U DE 202006017665 U1 DE202006017665 U1 DE 202006017665U1
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Abstract

Vorrichtung zur Erfassung von optisch ermittelbaren Daten aus dem Innenraum (1) und von außerhalb (2) des Fahrzeuges umfassend ein Gehäuse (3), eine in einem Gehäuse (3) dreh- und schwenkbar gelagerte Kamera (4), deren gelieferte Daten rechentechnisch verarbeitet, aufgezeichnet und signalisiert werden,
wobei das Gehäuse (3) in das Dach (5) und/oder in den Heckbereich (6) einer Autokarosserie versenkbar (7a) und herausfahrbar (7b) eingebaut ist,
wobei das Gehäuses (3) teilweise oder vollständig aus einem transparenten Material (8) gefertigt ist,
wobei das Gehäuse (3) manuell und/oder über einen elektronischen Verstellmechanismus und/oder über ein sprachgesteuerte Eingabe positionierbar ist

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Überwachungseinrichtung für Kraftfahrzeuge die Einsatz findet im Zusammenhang mit der Sicherung des Fahrzeuges vor Diebstahl oder Vandalismus in der Parkposition und mit der Erfassung von Verkehrszuständen außerhalb des Fahrzeuges beim Betrieb.
  • Derartige Einrichtungen sind bekannt. So wird in der DE 10 2004 053 328 A1 ein Fahrzeugeindring-Überwachungssystem und -verfahren unter Verwendung von Überwachungskameras beschrieben. Im weiteren sieht dieses System ein Anormalitätsdetektoreinrichtung vor, die wenigstens einen Eindringling und eine Vielfalt an Anormalitäten an dem Fahrzeug detektiert sowie eine Steuereinrichtung, die einen Aufnahmebefehl an die Kamera basierend auf einem Signal von der Anormalitätsdetektoreinrichtung ausgibt, wenn sich das Fahrzeug in einem Beobachtungszustand befindet.
  • Die Steuereinrichtung gibt den ersten Aufnahmebefehl immer dann aus, wenn die Anormalitätsdetektoreinrichtung eine Anormalität detektiert, ungeachtet des Typs der Anormalität, nachdem der Beobachtungszustand an dem Fahrzeug eingestellt worden ist, und danach einen zweiten und weitere Aufnahmebefehle, wenn die Anormalitätsdetektoreinrichtung einen Eindringling innerhalb des Fahrzeugs detektiert.
  • Eine Kamera ist dazu an der Frontseite in der Nähe der Decke im Fahrzeug montiert und zeigt zur Rückwärtsrichtung und die zweite Kamera ist heckseitig ebenfalls in der Nähe der Decke installiert und zeigt in Frontrichtung.
  • In der DE 101 58 415 C2 wird ein Verfahren zur optischen Überwachung des Innenraums eines Fahrzeuges beschrieben, bei dem der Fahrzeuginnenraum mittels mindestens einer Rundumsichtkamera beobachtet wird, welche Bilder in krummlinigen Koordinaten liefert, bei dem die von der Rundumsichtkamera erhaltenen Bilder auf zylindrische oder ebene Koordinaten transformiert werden und bei dem die transformierten Bilder einer elektronischen Bildauswertung unterzogen werden. Die Erfindung ermöglicht es, mit einer einzigen Kamera mehrere verschiedene Überwachungsfunktionen sowohl im Innenraum als auch im Außenraum des Fahrzeuges durchzuführen.
  • Bereits aus der DE 198 24 855 C2 ist eine optische Überwachungs- und Aufzeichnungseinrichtung, die im Inneren eines Kraftfahrzeuges eingebaut ist zur Beweissicherung und Dokumentation der Situation vor und hinter dem Fahrzeug bekannt, wobei die Überwachungs- und Aufzeichnungseinrichtung multifunktional zur Dokumentation entweder vor verkehrswidrig dicht auffahrenden nachfolgenden Fahrzeugen oder von der Situation vor dem Fahrzeug, aber auch vom Zustand unmittelbar nach einem Kollisionsunfall während der Fahrt oder im parkenden Zustand sowie von in das parkende Fahrzeug einbrechenden Personen, und zwar jeweils verbunden mit wichtigen Daten des eigenen Fahrzeugstatus, einsetzbar ist. Eine Mithilfe eines Elektromotors um 360° drehbare Kamera ist im Fond des Kraftfahrzeuges ausklappbar (Elektromotor) in einem eigenen, gegen Diebstahl absichernden Gehäuse verdeckt installiert und über Sensoren und weitere Messeinrichtungen automatisch aktivierbar, wobei relevante Daten über den Fahrzeugstatus, den Zustand wichtiger Teile der Karosserie, über Abstände nachfolgender und vorausfahrender Fahrzeuge und über die sonstige Umgebung sowie im Falle eines Einbruchs das Bild der einbrechenden Person aufzeichnet, funktionsbedingt in einem digitalen Rechner zusammengeführt und in der jeweils gewünschten Kombination dokumentiert werden. Die Funktionswahl und -aktivierung erfolgt rechnerunterstützt automatisch durch von Sensoren und Messeinrichtungen ausgelösten Impulsen, wenn ein nachfolgendes Fahrzeug den kontinuierlich gemessenen und mit dem eigenen Fahrzeugstatus abgeglichenen, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand deutlich unterschreitet, wenn die Karosserie kollisionsbedingt verformt wird und wenn in das parkende, mit Wegfahrsperre und Türverriegelung gesicherte Fahrzeug eingebrochen wird. Dabei werden in die Dokumentation Symbole eingeblendet, die zeigen, durch welche Sensoren und Messvorrichtungen die jeweiligen Aufnahmen ausgelöst worden sind.
  • Die DE 20 2005 020 326 beschreibt eine Kamera zur Erfassung von optisch ermittelbaren Daten aus dem Innenraum und von außerhalb des Fahrzeuges. Die Kamera ist im Fahrzeuginnenraum installiert und deren gelieferte Daten werden rechentechnisch verarbeitet, aufgezeichnet und signalisiert, wobei die Kamera im Fahrzeuginnenraum zum Zwecke der Lageveränderung über eine Versteileinrichtung mit mehreren Freiheitsgraden verfügt.
  • Nachteilig an den bekannten Erfassungssystemen ist, dass diese im Innenraum eines Kraftfahrzeuges angebracht sind, wodurch die Aufnahmen der sich außerhalb des Kraftfahrzeuges ereignenden Geschehnisse durch Gegenstände, Armaturen, Spiegel, Sitzlehnen etc oder auch durch Personen im Fahrzeug überdeckt sein können, so dass die Aufnahmen nur einen Teil des Geschehnisses wiedergeben und damit unzufriedenstellend oder unbrauchbar werden. Auch verringern Regen oder Schmutz auf den Scheiben, insbesondere auf den Seitenscheiben, die nicht mittels eines Scheibenwischers gereinigt werden können, die Qualität der Aufnahmen.
  • Aufgabe ist es daher, eine Vorrichtung zur Erfassung von optisch ermittelbaren Daten anzugeben, die sowohl die Erfassung dieser Daten aus dem Innenraum als auch außerhalb des Kraftfahrzeuges erlaubt.
  • Die Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst, indem die Erfindung eine Vorrichtung zur Erfassung von optisch ermittelbaren Daten aus dem Innenraum und von außerhalb des Fahrzeuges umfassend ein Gehäuse, eine in einem Gehäuse dreh- und schwenkbar gelagerte Kamera, deren gelieferte Daten rechentechnisch verarbeitet, aufgezeichnet und signalisiert werden, wobei das Gehäuse in das Dach und/oder in den Heckbereich einer Autokarosserie versenkbar und herausfahrbar eingebaut ist und das Gehäuses teilweise oder vollständig aus einem transparenten Material gefertigt ist, wobei das Gehäuse manuell und/oder über einen elektronischen Verstellmechanismus und/oder über ein sprachgesteuerte Eingabe positionierbar ist, angibt.
  • Die Vorrichtung ist vorzugsweise ein zylindrisches Gehäuse. Im vollständig ausgefahrenen Zustand ist die Kamera oberhalb des Karosseriedaches positioniert. Der Verstellmechanismus kann von einer Positioniereinrichtung ansteuerbar sein, über den Position und Aufnahmerichtung der Kamera eingeben werden können.
  • Das Gehäuse kann vollständig, aber auch teilweise, in den Fahrzeuginnenraum eingefahren werden. Das Dach des Gehäuses schließt im vollständig versenkten Zustand plan mit dem Dach der Karosserie ab. Die Vorrichtung ist derart konzipiert, dass das Gehäuse soweit in den Innenraum eingefahren werden kann, dass mit der Kamera auch aus dem Innenraum des Fahrzeuges Aufnahmen gemacht werden können. Die Kamera ist schwenk- und drehbargelagert, um Bilder oder Filme in verschiedenste Richtungen aufnehmen zu können. Vorzugsweise kann die Kamera im Gehäuse horizontal um 360°, vorzugsweise um 180° drehbar und/oder vertikal um 180°, vorzugsweise um 120°, insbesondere um 90° schwenkbar gelagert sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das Gehäuse horizontal um 360°, vorzugsweise um 180° drehbar und/oder vertikal um 180°, vorzugsweise um 120°, insbesondere um 90° schwenkbar gelagert sein. In dieser Ausführungsform kann das nur ein Teil des Gehäusemantels aus transparentem Material gefertigt sein. Kamera- und Gehäuseposition sind derart einrichtbar, dass sich der Bereich des transparenten Gehäusemantels vor dem Objektiv der Kamera befindet.
  • Das Gehäuse kann mit mindestens einem Mittel zum Reinigen der transparenten Gehäuseteile, vorzugsweise einem Scheibenwischer, ausgestattet sein, um Regen, Schmutz oder andere die Aufnahme störende Effekte von der Gehäuseoberfläche zu entfernen. Der Scheibenwischer kann schwenkbar in horizontaler oder vertikaler Richtung eingerichtet sein. Auch kann an der Durchführungsöffnung für das Gehäuse durch die Karosserie innenseitig eine Gummilippe, die formschlüssig an der Außenseite des Gehäuses anliegt, angebracht sein, so dass bei Ein- und Ausfahren des Gehäuses aus oder in die Karosserie die Gummilippe Schmutz- und Feuchtigkeit von der Gehäuseoberfläche abstreift.
  • Vorzugsweise ist das Gehäuse mit einem senkrecht zur Gehäuseachse auf einer Kreisbahn von 360° umlaufenden Scheibenwischer ausgestattet.
  • Die Erfindung wird anhand der Figuren nachstehend näher erläutert. Die Figuren zeigen
  • 1: Vorrichtung zur Erfassung von optisch ermittelbaren Daten aus dem Innenraum und von außerhalb des Fahrzeuges
    (1a: versenkt; 1b: herausgefahren)
  • 2: Positionen der Vorrichtung an einer Autokarosserie
  • Die 1 zeigt die Vorrichtung zur Erfassung von optisch ermittelbaren Daten aus dem Innenraum 1 und von außerhalb 2 des Fahrzeuges umfassend ein Gehäuse 3, eine in einem Gehäuse 3 dreh- und schwenkbar gelagerte Kamera 4, deren gelieferte Daten rechentechnisch verarbeitet, aufgezeichnet und signalisiert werden. Das Gehäuse 3 ist in das Dach 5 einer Autokarosserie versenkbar 7a und herausfahrbar 7b eingebaut und ist teilweise oder vollständig aus einem transparenten Material 8 gefertigt. Es ist mit einem senkrecht zur Gehäuseachse auf einer Kreisbahn von 360° umlaufenden Scheibenwischer 9 ausgestattet ist
  • Die 2 zeigt Einbaupositionen der Vorrichtung im Dach 5 und im Heckbereich 6 der Karosserie.
  • 1
    Innenraum
    2
    außerhalb des Fahrzeuges
    3
    Gehäuse
    4
    Kamera
    5
    Dach
    7a
    Versenkmechanismus
    7b
    Hebemechanismus
    8
    Gehäusebauteil aus transparentem Material
    9
    Scheibenwischer

Claims (6)

  1. Vorrichtung zur Erfassung von optisch ermittelbaren Daten aus dem Innenraum (1) und von außerhalb (2) des Fahrzeuges umfassend ein Gehäuse (3), eine in einem Gehäuse (3) dreh- und schwenkbar gelagerte Kamera (4), deren gelieferte Daten rechentechnisch verarbeitet, aufgezeichnet und signalisiert werden, wobei das Gehäuse (3) in das Dach (5) und/oder in den Heckbereich (6) einer Autokarosserie versenkbar (7a) und herausfahrbar (7b) eingebaut ist, wobei das Gehäuses (3) teilweise oder vollständig aus einem transparenten Material (8) gefertigt ist, wobei das Gehäuse (3) manuell und/oder über einen elektronischen Verstellmechanismus und/oder über ein sprachgesteuerte Eingabe positionierbar ist
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (4) im Gehäuse (3) horizontal um 360°, vorzugsweise um 180° drehbar und/oder vertikal um 180°, vorzugsweise um 120°, insbesondere um 90° schwenkbar gelagert ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) horizontal um 360°, vorzugsweise um 180° drehbar und/oder vertikal um 180°, vorzugsweise um 120°, insbesondere um 90° schwenkbar gelagert ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) mit mindestens einem Mittel zum Reinigen (9) der transparenten Gehäuseteile (8), vorzugsweise einem Scheibenwischer, ausgestattet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mit einem senkrecht zur Gehäuseachse auf einer Kreisbahn von 360° umlaufenden Scheibenwischer (9) ausgestattet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wobei der Verstellmechanismus von einer Positioniereinrichtung ansteuerbar ist.
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