DE202006003841U1 - Vorrichtung zum Nachweis von Objekten - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
zum Nachweis von Objekten (14) in einem Überwachungsbereich (12) mit
einer Strahlungsquelle (20) zum Aussenden von elektromagnetischer Strahlung,
einer Sendeoptik (32) zum Leiten der Strahlung (24) entlang einem Strahlengang (26) im Überwachungsbereich (12),
einem Hauptdetektor (40) zum Nachweis von direkt reflektierter Strahlung (25),
einer Detektoroptik (34) zum Leiten der direkt reflektierten Strahlung (25) auf den Hauptdetektor (40), wobei die Sendeoptik (32) und die Detektoroptik (34) ein und dieselbe Autokollimationsoptik (30) ist,
dadurch gekennzeichnet ,
dass ein Zusatzdetektor (50) zum Nachweis von gestreuter Strahlung (27) von einem nachzuweisenden Objekt (14) vorhanden ist,
dass der Zusatzdetektor (50) bezüglich der Autokollimationsoptik (30) so positioniert ist, dass die Autokollimationsoptik (30) vom nachzuweisenden Objekt (14) kommende gestreute Strahlung (27), nicht aber direkt vom nachzuweisenden Objekt (14) reflektierte Strahlung (25) auf den Zusatzdetektor (50) leitet und
dass zum Erkennen von stark streuenden Objekten (14) im Überwachungsbereich...
einer Strahlungsquelle (20) zum Aussenden von elektromagnetischer Strahlung,
einer Sendeoptik (32) zum Leiten der Strahlung (24) entlang einem Strahlengang (26) im Überwachungsbereich (12),
einem Hauptdetektor (40) zum Nachweis von direkt reflektierter Strahlung (25),
einer Detektoroptik (34) zum Leiten der direkt reflektierten Strahlung (25) auf den Hauptdetektor (40), wobei die Sendeoptik (32) und die Detektoroptik (34) ein und dieselbe Autokollimationsoptik (30) ist,
dadurch gekennzeichnet ,
dass ein Zusatzdetektor (50) zum Nachweis von gestreuter Strahlung (27) von einem nachzuweisenden Objekt (14) vorhanden ist,
dass der Zusatzdetektor (50) bezüglich der Autokollimationsoptik (30) so positioniert ist, dass die Autokollimationsoptik (30) vom nachzuweisenden Objekt (14) kommende gestreute Strahlung (27), nicht aber direkt vom nachzuweisenden Objekt (14) reflektierte Strahlung (25) auf den Zusatzdetektor (50) leitet und
dass zum Erkennen von stark streuenden Objekten (14) im Überwachungsbereich...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Nachweis von Objekten in einem Überwachungsbereich nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist in
DE 100 29 865 A1 beschrieben und weist eine Strahlungsquelle zum Aussenden von elektromagnetischer Strahlung, eine Sendeoptik zum Leiten der Strahlung entlang einem Strahlengang im Überwachungsbereich, einen Hauptdetektor zum Nachweis von direkt reflektierter Strahlung und eine Detektoroptik zum Leiten der direkt reflektierten Strahlung auf den Hauptdetektor auf, wobei die Sendeoptik und die Detektoroptik ein und dieselbe Autokollimationsoptik ist. - Bei einem Verfahren zum Nachweis von Objekten in einem Überwachungsbereich wird elektromagnetische Strahlung in den Überwachungsbereich geleitet, von dem nachzuweisenden Objekt direkt reflektierte Strahlung wird von einem Detektor nachgewiesen und es wird eine Autokollimationsoptik verwendet, welche die Strahlung auf den Strahlengang im Überwachungsbereich und die direkt reflektierte Strahlung auf den Detektor leitet.
- Solche Vorrichtungen werden bei komplexen Maschinen, in der Prozessautomatisierung und allgemein in der industriellen Technik für eine Vielzahl von Anwendungen eingesetzt. Ganz allgemein besteht hierbei ein Bedürfnis, diese Reflexions lichtschranken auch bei geringem zur Verfügung stehendem Platz flexibel einsetzen zu können.
- Eine Auswertung vom Streulicht ist grundsätzlich, allerdings aus einem völlig anderen Zusammenhang und unter Einsatz eines völlig anderen Aufbaus, aus
DE 295 02 329 U1 bekannt. - Die Wirkungsweise einer konventionellen Reflexionslichtschranke mit Autokollimation kann mit Bezug auf die
1 und2 erläutert werden, welche darüber hinaus ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beinhalten. - Bei konventionellen Reflexionslichtschranken wird die von einer Strahlungsquelle
20 abgestrahlte und von einem Hauptdetektor40 nachgewiesene Lichtleistung ausgewertet. Der Mittelpunkt des Senders20 befindet sich dabei zweckmäßigerweise in einer optischen Achse16 einer Sendeoptik32 , wobei es sich im gezeigten Beispiel um eine einfache Linse handelt. Das Licht gelangt von der Strahlungsquelle20 durch einen halbdurchlässigen Spiegel22 und die Sendeoptik32 zunächst in den Überwachungsbereich12 und sodann zu einem Reflektor28 . An diesem Reflektor28 , der auch als Retroreflektor bezeichnet wird, wird das Licht über den Überwachungsbereich12 hindurch zur Sendeoptik32 zurück und anschließend vom halbdurchlässigen Spiegel22 in Richtung des Detektors40 reflektiert. Bei Überschreiten eines Entscheidungsschwellwerts der auf den Detektor40 auftreffenden Lichtleistung schaltet die Lichtschranke, da, wie in1 dargestellt, der Lichtweg zwischen der Strahlungsquelle20 und dem Reflektor28 frei ist. Wenn sich aber, wie in2 gezeigt, ein diffus reflektierendes Objekt14 im Überwachungsbereich12 zwischen dem Detektor40 und dem Reflektor28 befindet, gelangt der Lichtstrahl nicht auf den Reflektor28 . Während aber der Reflektor28 das Licht gerichtet zurückreflektiert, streut ein diffus reflektierendes Objekt14 die einfallende Strahlung breit und nur ein geringer Anteil des Lichts wird direkt in Richtung des Detektors40 reflektiert. Daraus folgt, dass die vom Detektor40 nachgewiesene Lichtleistung im Fall eines stark streuenden Objekts14 im Überwachungsbereich12 kleiner ist, als die Lichtleistung, die gemessen wird, wenn das Licht vom Reflektor28 direkt reflektiert wird. - Entsprechend wird der Entscheidungsschwellwert unterschritten und der Sensor, also die Reflexionslichtschranke, schaltet.
- Eine solche konventionelle Reflexionslichtschranke mit Autokollimation hat den Nachteil, dass von einem stark reflektierenden oder streuenden, beispielsweise weißen Objekt
14 , das sich dicht vor der Sendeoptik32 befindet, verhältnismäßig viel Lichtleistung zum Detektor40 gestreut wird. Der Entscheidungsschwellwert muss dann höher gewählt werden, damit unabhängig von der Position des nachzuweisenden Objekts14 im Überwachungsbereich12 der Entscheidungsschwellwert sicher unterschritten wird. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die vom Reflektor28 direkt zurückreflektierte Lichtleistung mit der Entfernung zwischen der Strahlungsquelle20 und dem Reflektor28 abnimmt. Dies ist einerseits auf ein nichtideales, beispielsweise streuendes Rückstrahlverhalten des Reflektors28 zurückzuführen. Andererseits wird bei Einsatz eines kleinen Reflektors28 im Fernfeld nur ein mit der Entfernung abnehmender Teil des ausgesendeten Lichts reflektiert, da der Reflektor28 überstrahlt wird. - Die maximal zulässige Entfernung, das heißt die Größe des Überwachungsbereichs
12 insgesamt, ist deshalb dadurch eingeschränkt, dass die Lichtleistung den Entscheidungsschwellwert überschreiten muss. Dieser muss so hoch liegen, dass durch reflektierte Strahlung von einem Objekt14 an einer beliebigen Position im Überwachungsbereich12 die Einschaltschwelle sicher nicht überschritten wird. Andererseits muss das von dem Reflektor28 zurückreflektierte Licht so intensiv sein, dass der Entscheidungsschwellwert zuverlässig überschritten wird. - Aus diesen Zwangsbedingungen ergibt sich also eine prinzipielle Beschränkung für die Größe des Überwachungsbereichs
12 . - Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, bei der der Überwachungsbereich flexibler gestaltet und insbesondere erheblich vergrößert werden kann.
- Diese Aufgabe wird durch die Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Vorteilhafte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die Vorrichtung der oben angegebenen Art ist erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass ein Zusatzdetektor zum Nachweis von gestreuter Strahlung von einem nachzuweisenden Objekt vorhanden ist, dass der Zusatzdetektor bezüglich der Autokollimationsoptik so positioniert ist, dass die Autokollimationsoptik vom nachzuweisenden Objekt kommende gestreute Strahlung, nicht aber direkt vom nachzuweisenden Objekt reflektierte Strahlung auf den Zusatzdetektor leitet und dass zum Erkennen von stark streuenden Objekten im Überwachungsbereich Messinformationen des Hauptdetektors und des Zusatzdetektors auswertbar sind.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann besonders vorteilhaft zur Durchführung eines Verfahrens der oben genannten Art eingesetzt werden, welches dadurch weitergebildet ist, dass von einem nachzuweisenden Objekt gestreute Strahlung von einem Zu satzdetektor nachgewiesen wird, dass die Autokollimationsoptik die gestreute Strahlung, nicht aber direkt von dem nachzuweisenden Objekt reflektierte Strahlung auf den Zusatzdetektor leitet, und dass Messinformationen des Detektors und des Zusatzdetektors zum Nachweis, ob sich ein Objekt im Überwachungsbereich befindet, und zur Unterscheidung, ob es sich um ein reflektierendes Objekt oder um ein stark streuendes Objekt handelt, ausgewertet werden.
- Als erster Kerngedanke der Erfindung kann angesehen werden, zusätzlich zu der von dem nachzuweisenden Objekt direkt reflektierten Strahlung und/oder der vom Reflektor direkt reflektierten Strahlung eine weitere Messinformation bereitzustellen, die einen Unterschied zwischen einem sehr dicht vor der Strahlungsquelle befindlichen Objekt und einem Reflektor im Fernfeld erkennen lässt.
- Gemäß einem zweiten Kerngedanken der Erfindung wird diese zusätzliche Messinformation bereitgestellt, indem der diffuse Anteil des vom nachzuweisenden Objekt gestreuten Lichts ausgewertet wird.
- Ein dritter Kerngedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, dass der zum Auswerten der diffus gestreuten Strahlung vorgesehene Zusatzdetektor bezüglich der Autokollimationsoptik so angeordnet wird, dass mit dem Zusatzdetektor nur das diffus gestreute Licht, nicht aber direkt vom Objekt oder einem Reflektor reflektiertes Licht nachgewiesen wird.
- Als erster wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann angesehen werden, dass durch Bereitstellen der zusätzlichen Messinformation in Form des nachgewiesenen Streulichts, äußerst zuverlässig auch stark streuende Objekte, die sich dicht vor der Strahlungsquelle befinden, von dem Strah lungsmuster, welches von auch sehr weit entfernten Reflektoren generiert wird, unterschieden werden kann. In Praxis konnten hierdurch Vergrößerungen des Überwachungsbereichs bis zu einem Faktor 3 realisiert werden. Beispielsweise sind Reflexionslichtschranken mit einem Überwachungsbereich bis zu 10 m möglich.
- Ein weiterer erheblicher Vorteil besteht in der sehr kompakten Anordnung der optischen Komponenten, was insbesondere dadurch erreicht wird, dass auch das Streulicht mit Hilfe der Autokollimationsoptik auf den Zusatzdetektor geleitet wird. Hierdurch eröffnen sich neue Einsatzmöglichkeiten für Anwendungen, bei denen nur sehr begrenzt Platz zur Verfügung steht.
- Ein wesentlicher Vorteil ist schließlich auch darin zu sehen, dass die beschriebenen technischen Wirkungen mit sehr wenigen Komponenten erreicht werden. Hieraus folgen für die Praxis bedeutsame Kostenvorteile.
- Für die weitere Beschreibung der Erfindung wird im Folgenden davon ausgegangen, dass sich ein Reflektor in einer so großen Entfernung zum Hauptdetektor befindet, dass die im Hauptdetektor gemessene Intensität aufgrund von Strahlung, die vom Reflektor direkt reflektiert wurde, geringer ist, als die von einem im Überwachungsbereich, beispielsweise sehr dicht vor dem Hauptdetektor vorhandenen Objekt gestreute Strahlungsintensität. In diesem Fall würde die konventionelle, oben beschriebene Reflexionslichtschranke das Objekt nicht erkennen. Inhalt der Erfindung ist nun die Einführung und geeignete Anordnung des Zusatzdetektors, der nur diffus gestreutes Licht nachweist. Der Sensor, womit vorliegend die gesamte Vorrichtung, beispielsweise also die gesamte Reflexionslichtschranke, gemeint ist, schaltet nur dann in den Zustand "Objekt nicht erkannt", wenn auf dem Hauptdetektor, der auch als Detektor bezeichnet wird, Licht auftrifft und auf dem Zusatzdetektor kein Licht auftrifft. In jedem anderen Fall schaltet der Sensor in den Zustand "Objekt erkannt". Dabei ist eine eindeutige Unterscheidung zwischen einem diffus streuenden oder reflektierenden Objekt im Nahfeld und einem gerichtet, also direkt reflektierenden Reflektor im Fernfeld möglich auch wenn die von dem diffus streuenden Objekt auf der Detektorebene generierte Lichtleistung höher ist als die des direkt reflektierenden Reflektors.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann grundsätzlich ohne separaten, fest installierten Reflektor arbeiten, da aus dem Vergleich von direkt reflektierter und diffus gestreuter Strahlung die gewünschte Information über Anwesenheit und gegebenenfalls Beschaffenheit eines nachzuweisenden Objekts extrahiert werden kann. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ohne fest installierten Reflektor kann dann als Intensitätstaster angesehen und bezeichnet werden. Insbesondere können auch stark direkt reflektierende mobile Objekte nachgewiesen werden. Mit wenigen Komponenten wird dabei eine hohe Funktionalität erzielt.
- Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist aber zum Begrenzen des Überwachungsbereichs und zum Reflektieren der Strahlung mindestens ein Reflektor vorhanden. Die Vorrichtung kann dann als Reflexionslichtschranke mit fest angeordnetem Reflektor angesehen und bezeichnet werden. Diese Konfiguration ist insbesondere zum Nachweis von diffus streuenden Objekten geeignet.
- Die Strahlungsquelle kann im Hinblick auf die jeweils bestehenden Erfordernisse gewählt werden. Beispielsweise kann es sich um einen Laser mit geeigneter Optik handeln. Besonders kompakte Anordnungen sind möglich, wenn die Strahlung eine LED, ein Array aus mehreren LED's oder eine Glühlampe ist. Leuchtdioden sind darüber hinaus energieeffektiv und kostengünstig. Bei speziellen Varianten können als Strahlungsquelle auch VCSELs oder RCLEDs eingesetzt werden.
- Noch kompaktere Anordnungen werden erreicht, wenn als Strahlungsquelle ein LED-Chip in ein bedrahtetes Bauelement oder ein SMD-Bauelement eingebaut ist oder ein LED-Chip on board bestückt ist.
- Die Fehler- und/oder Störanfälligkeit des erfindungsgemäßen Intensitätstasters kann weiter reduziert und die Nachweissicherheit auch für stark streuende Objekte damit erhöht werden, wenn als Strahlungsquelle so genannte "point-source"-LED's eingesetzt werden, bei denen sich an der optisch emittierenden Fläche keine Elektrode befindet oder der leuchtende Bereich von einer Elektrode umschlossen wird. Die Abstrahlcharakteristik der emittierten Strahlung weist bei solchen LED's nicht die bei konventionellen Leuchtdioden vorhandenen "dips" auf, die von den frontseitig gebondeten Anschlussdrähten herrühren.
- Die vorstehend erläuterten Kerngedanken der Erfindung sind bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung fortentwickelt, bei der auf einer dem Zusatzdetektor gegenüberliegenden Seite des Hauptdetektors ein weiterer Zusatzdetektor angeordnet ist. Mit einer solchen Anordnung können insbesondere auch zur optischen Achse des Überwachungsbereichs versetzte Objekte zuverlässig nachgewiesen werden. Es kann also mit einer solchen Anordnung von weiteren Empfängern im Umkreis des Hauptdetektors verhindert werden, dass der Sensor den Zustand "Reflektor erkannt", das heißt also "Objekt nicht erkannt", einnimmt, wenn sich im Fernfeld kein Retroreflektor, aber im Nahfeld, an grundsätzlich beliebiger Position, ein diffus reflektierendes Objekt befindet.
- Es kann auch um den Hauptdetektor zusätzlich zum Zusatzdetektor eine Mehrzahl von weiteren Zusatzdetektoren, insbesondere symmetrisch, angeordnet sein. Die verschiedenen Empfänger oder Detektoren können insbesondere als Array mit zwei oder mehreren einzelnen Abschnitten, die gleiche oder unterschiedliche Größe aufweisen können, angeordnet sein. Das Array kann dabei eine Ring-, Matrix-, Streifen- und/oder Pixelstruktur aufweisen.
- In verfahrensmäßiger Hinsicht kann diese Mehrzahl von Zusatzdetektoren verwendet werden, um aus der Zeitabhängigkeit der vom Detektor und den Zusatzdetektoren gemessenen Signale einen Bewegungsverlauf des zu überwachenden Objekts im Überwachungsbereich zu ermitteln. Hierdurch eröffnen sich völlig neue Anwendungsgebiete für Intensitätstaster und Reflexionslichtschranken. Beispielsweise kann so mit sehr einfachen Mitteln festgestellt werden, von welcher Richtung aus ein zu überwachendes Objekt in den Überwachungsbereich eintritt.
- Bei einer Variante des Verfahrens werden die Messsignale des Hauptdetektors und des Zusatzdetektors jeweils separat mit Schwellwerten verglichen und dann wird nach einer vorgegebenen Logik entschieden, ob sich ein Objekt im Überwachungsbereich befindet oder nicht.
- In Situationen, bei denen die Signale von einem sehr stark streuenden Objekt von denjenigen eine Reflektors unterschieden werden müssen, kann es außerdem von Vorteil sein, dass zumindest das Messsignal des Hauptdetektors mit zwei unterschiedlichen Schwellwerten verglichen wird. Sofern die vom Hauptdetektor gemessene Intensität über dem oberen dieser Schwellwerte liegt, kann immer davon ausgegangen werden, dass das nachgewiesene Signal von einem Reflektor stammt und sich mithin kein Objekt im Überwachungsbereich befindet. Wenn andererseits die vom Hauptdetektor nachgewiesene Intensität unter dem unteren der Schwellwerte liegt, steht fest, dass sich ein Objekt im Überwachungsbereich befinden muss oder kein Reflektor anwesend ist. Wenn die vom Hauptdetektor gemessene Intensität zwischen den beiden Schwellwerten liegt, wird zur Entscheidung das Signal des Zusatzdetektors herangezogen. Sofern dieses über einer bestimmten Schwelle liegt, wird entschieden "Objekt vorhanden", andernfalls werden die nachgewiesenen Signale wiederum dem Reflektor zugeordnet.
- Im Hinblick auf die optischen Eigenschaften, im Wesentlichen also das Streu- und Reflexionsverhalten von bestimmten zu überwachenden Objekten kann es zweckmäßig sein, dass zum Erkennen dieser bestimmten Objekte ein Einlernvorgang für die Schwellwerte durchgeführt wird. Durch ein solches "teach-in" für die Schwellwerte wird insgesamt die Nachweiszuverlässigkeit erhöht und es können auch Reflektoren mit hohem diffus reflektierendem Anteil im Nahbereich des Sensors eingesetzt werden.
- Bei weiteren Auswertemethoden, die je nach Anwendungssituation zweckmäßig und vorteilhaft sein können, werden die Messsignale des Hauptdetektors und der Zusatzdetektoren durch mathematische Operationen miteinander verknüpft, wobei insbesondere eine Subtraktion des Hauptdetektorsignals von den Signalen der Zusatzdetektoren oder eine Division der Zusatzdetektorsignale durch das Signal des Hauptdetektors zweckmäßig sein kann.
- Weitere Vorteile und Eigenschaften der vorliegenden Erfindung werden nachstehend unter Bezug auf die beigefügten schematischen Figuren erläutert. Hierin zeigt:
-
1 in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die hier als Reflexionslichtschranke ausgebildet ist; -
2 eine weitere schematische Ansicht des Ausführungsbeispiels aus1 mit einem Objekt im Überwachungsbereich; -
3 ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung ohne fest angeordneten Reflektor und mit versetzt im Überwachungsbereich befindlichem Objekt; -
4 –6 Varianten von Detektoren für die erfindungsgemäße Vorrichtung; und -
7 eine Tabelle, anhand welcher ein Auswerteverfahren mit einer dreiwertigen Logik erläutert wird. - Ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird mit Bezug auf die
1 und2 erläutert. Identische Komponenten sind in diesen Figuren jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine Reflexionslichtschranke10 , das heißt, es ist ein Reflektor28 zur Begrenzung eines Überwachungsbereichs12 vorgesehen. Als wesentliche Komponenten weist diese Reflexionslichtschranke10 eine Strahlungsquelle20 , beispielsweise eine Leuchtdiode, einen Strahlteiler22 , eine Linse30 als Autokollimationsoptik, einen Hauptdetektor40 sowie einen Zusatzdetektor50 auf. - Die von der Strahlungsquelle
20 in einem divergenten Strahlenbündel emittierte Strahlung24 gelangt zunächst durch den Strahlteiler22 auf die Autokollimationsoptik30 . Die Autokol limationsoptik30 lenkt die Strahlung24 anschließend auf einen Strahlengang26 im Überwachungsbereich12 . Im gezeigten Beispiel erzeugt die Autokollimationsoptik30 , die hier als Sendeoptik32 wirkt, aus dem divergenten Strahlenbündel ein zu einer optischen Achse16 des Systems paralleles Strahlenbündel, welches sodann mit einer durch eine Ellipse29 veranschaulichten Intensität auf den Reflektor28 trifft. - Statt des Strahlteilers
22 ist grundsätzlich auch möglich, einen Spiegel mit einer kleinen Öffnung zum Durchtritt der Strahlung zu verwendet. Hierbei muss die Strahlführung auf dem Hin- und Rückweg geeignet gewählt werden, um möglichst wenig Intensität zu verlieren. - Vom Reflektor
28 wird die Strahlung24 zurück in Richtung der Autokollimationsoptik30 reflektiert, welche direkt reflektierte Strahlung25 über den Strahlteiler22 auf den Hauptdetektor40 fokussiert. Die Autokollimationsoptik30 erfüllt hier die Funktion einer Detektoroptik34 . - Eine auf dem Hauptdetektor
40 auftreffende und von diesem zu messende Intensität der direkt reflektierten Strahlung25 ist in1 durch eine Ellipse41 symbolisiert. Auf den erfindungsgemäß vorgesehenen Zusatzdetektor50 fällt in der in1 gezeigten Situation keine Intensität, da sich im Überwachungsbereich12 kein nachzuweisendes Objekt, insbesondere kein diffus streuendes oder reflektierendes Objekt, befindet. - Eine Situation mit einem solchen nachzuweisenden, streuenden Objekt
14 im Überwachungsbereich12 ist in2 gezeigt. Eine auf das Objekt14 auftreffende Intensität der Strahlung24 ist dort durch eine Ellipse15 veranschaulicht. Das Objekt14 ist so geartet, dass zwar ein Teil der einkommenden Strahlung24 direkt reflektiert wird. Diese Strahlungsanteile sind in -
2 mit dem Bezugszeichen25 versehen und werden durch die Autokollimationsoptik30 wie in1 auf den Hauptdetektor40 gelenkt. Die in dieser Situation auf den Hauptdetektor40 auftreffende Intensität ist in2 durch eine Ellipse42 symbolisiert und geringer als die in1 auf den Hauptdetektor40 auftreffende und durch die Ellipse41 dargestellte Intensität. - Ein weiterer wesentlicher Teil der auf das Objekt
14 fallenden Strahlung24 wird vom Objekt14 jedoch diffus reflektiert. Diese diffus reflektierte Strahlung ist in2 mit dem Bezugszeichen27 gekennzeichnet. Erfindungsgemäß ist der Zusatzdetektor50 bezüglich der Autokollimationsoptik30 so angeordnet, dass die Autokollimationsoptik30 nur diffus gestreute Strahlung27 , nicht aber direkt reflektierte Strahlung25 auf den Zusatzdetektor50 leitet. Mit dem Zusatzdetektor50 wird also nur indirekt gestreutes oder reflektiertes Licht27 nachgewiesen. Die auf dem Zusatzdetektor50 auftreffende Intensität ist in2 durch eine Ellipse51 veranschaulicht. - Die Auswertung der Signale des Hauptdetektors
40 und des Zusatzdetektors50 kann insbesondere durch eine logische Verknüpfung so erfolgen, dass der Sensor nur dann in den Zustand "Objekt nicht erkannt" schaltet, wenn das auf den Hauptdetektor40 auftreffende Licht einen Grenz- oder Schwellwert überschreitet und das auf dem Zusatzdetektor50 auftreffende Licht einen zweiten Grenzwert unterschreitet. - Alternativ können die gewünschten Informationen darüber, ob sich ein Objekt
14 im Überwachungsbereich12 befindet und gegebenenfalls um was für ein Objekt es sich handelt, auch durch mathematische Operationen, wie Subtraktion oder Division der Messsignale, erhalten werden. - Ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in
3 gezeigt. Hierbei handelt es sich um einen Intensitätstaster100 , der insbesondere zum Erkennen von, typischerweise mobilen Reflektoren, verwendet wird. Ein fest installierter Reflektor zum Begrenzen eines Überwachungsbereichs12 ist deshalb hier nicht vorhanden. Äquivalente Komponenten des Intensitätstasters100 tragen dieselben Bezugszeichen wie die in den1 und2 gezeigte Reflexionslichtschranke10 . Im Unterschied zur Reflexionslichtschranke10 der1 und2 ist aber in dem in3 dargestellten Beispiel ein weiterer Zusatzdetektor52 vorhanden, der auf einer dem ersten Zusatzdetektor50 gegenüberliegenden Seite des Hauptdetektors40 positioniert ist. - Mit einer solchen Anordnung kann eine weitere Aufgabe gelöst werden, welche sich insbesondere stellt, wenn der Intensitätstaster, der auch kurz als Sensor bezeichnet werden kann, nicht als Lichtschranke im klassischen Sinn, sondern zur Erkennung von Reflektoren verwendet wird. Dies ist genau die in
3 gezeigte Situation, wo sich kein fest angeordneter Reflektor im Lichtweg befindet. Wenn das nachzuweisende Objekt14 gegenüber der optischen Achse16 des Systems einen gewissen Seitenversatz aufweist, kann es zu einem Strahlverlauf, wie in3 gezeigt, kommen. Dort ist wiederum direkt reflektiertes Licht mit dem Bezugszeichen25 und diffus gestreutes Licht mit dem Bezugszeichen27 versehen. Die auf das versetzt zur optischen Achse16 befindliche Objekt einfallende Intensität der Strahlung24 ist dort durch eine Halbellipse17 symbolisiert. Aufgrund des Seitenversatzes des Objekts14 trifft kein gestreutes Licht27 auf den Zusatzdetektor50 , wohl aber gelangt ein wesentlicher Teil von direkt reflektierter Strahlung25 in den Hauptdetektor40 . Der Sensor könnte in dieser Situation somit nicht zwischen einem im Fernfeld befindlichen Reflektor und einem an einem beliebigen Punkt, im gezeigten Beispiel quer zur optischen Achse16 versetzten Punkt, befindlichen diffus reflektierenden Objekt14 unterscheiden. - Um diesem Problem abzuhelfen, ist bei dem in
3 gezeigten Intensitätstaster100 ein weiterer Empfänger oder Detektor52 auf einer dem ersten Zusatzdetektor50 gegenüberliegenden Seite des Hauptdetektors40 angeordnet. Aus dem in3 gezeigten Strahlenverlauf ist ersichtlich, dass aufgrund der konkreten Positionierung des Objekts14 versetzt zur optischen Achse16 zwar nicht der Zusatzdetektor50 , wohl aber der weitere Zusatzdetektor52 Strahlungsintensität an diffus reflektierter Strahlung27 erhält, welche in3 mit einer Ellipse53 veranschaulicht ist und dementsprechend vom weiteren Zusatzdetektor52 gemessen werden kann. Die auf den Hauptdetektor40 fallende Intensität ist in3 durch die Ellipse43 veranschaulicht. Das Auswerteverfahren kann im Übrigen wie bei der in den1 und2 gezeigten Reflexionslichtschranke10 erfolgen. - Um die Erkennungssicherheit für eventuell versetzt im Überwachungsbereich
12 positionierte Objekte14 zu erhöhen, können auch drei, vier oder noch mehr Zusatzdetektoren um den Hauptdetektor40 angeordnet sein. Insbesondere können hierfür auch Empfänger-Arrays70 eingesetzt werden, welche eine Matrix- oder Pixelstruktur aufweisen. Solche Arrays70 sind in den4 ,5 und6 dargestellt. Die in4 gezeigte Variante mit einer Ringstruktur, bei der sich im Zentrum ein Hauptdetektor40 und jeweils konzentrisch darum angeordnet eine Mehrzahl von Zusatzdetektoren50 ,52 ,54 ,56 befindet, hat sich als besonders günstig herausgestellt.5 zeigt im Wesentlichen die Anordnung der Detektoren aus3 . Bei dem in6 gezeigten Detektor-Array70 sind insgesamt vier Zusatzdetektoren50 ,52 ,54 ,56 um einen Hauptdetektor40 herum angeordnet. - Eine weiterentwickelte Variante der Auswertung und des erfindungsgemäßen Verfahrens wird mit Bezug auf die Tabelle in
7 erläutert. Durch die nichtidealen Eigenschaften von realen Retroreflektoren kann es im Nahfeld des Sensors dazu kommen, dass ein Retroreflektor auch auf dem Zusatzdetektor50 ein Signal hervorruft und damit der Sensor insgesamt den Zustand "Objekt erkannt" einnimmt. Dieser Effekt kann verhindert werden und damit ein sicheres Erkennen von Retroreflektoren auch im Nahfeld gewährleistet werden, wenn die im Folgenden beschriebene erweiterte Logik eingesetzt wird. Diese beruht im Wesentlichen darauf, dass der vom Hauptdetektor40 gemessene Intensitätswert nicht, wie bisher, nur mit einem Schwellwert, sondern nunmehr mit zwei verschieden großen Schwellwerten verglichen wird. Wenn sich ein Retroreflektor im Nahfeld vor dem Sensor befindet, ist das auf den Hauptdetektor40 reflektierte Signal sehr hoch. Bei solch hohen Signalen wird dann das Ausgangssignal des Zusatzdetektors50 bei der Auswertung von vornherein nicht berücksichtigt, sondern es wird sofort der Zustand "Objekt nicht erkannt" und "Retroreflektor erkannt" angenommen, Fall vier in der Tabelle in7 . - Wenn andererseits das vom Hauptdetektor
40 gemessene Signal kleiner als eine erste Schwelle ist, wird ebenfalls die Messinformation des Zusatzdetektors50 nicht berücksichtigt und sofort der Zustand "Objekt erkannt" und "Retroreflektor nicht erkannt" eingenommen. Dies ist der Fall eins in der Tabelle aus7 . Das Messsignal des Zusatzdetektors50 wird nur berücksichtigt, wenn die vom Hauptdetektor40 gemessene Intensität klein ist, sich also zwischen den beiden erwähnten Schwellen bewegt. Das vom Hauptdetektor40 empfangene Signal kann also nicht, wie bisher, nur zwei, sondern hier drei Zustände annehmen, nämlich "0", das heißt "nichts gesehen", "wenig", das heißt "mehr als nichts aber weniger als der sogenannte Weißwert", und schließlich "1", das heißt "mehr als der Weißwert". Der Begriff "Weißwert", der die obere der beiden Schwellen darstellt, bezeichnet hier das höchstmögliche von einem diffus reflektierenden Objekt ausgelöste Signal auf dem Hauptdetektor40 . - Die Fälle eins und vier der Tabelle in
7 beschreiben die Funktion einer klassischen Reflexionslichtschranke. Die hier beschriebene Erfindung ermöglicht zusätzlich die Unterscheidung der Fälle zwei und drei, wenn also das vom Hauptdetektor40 empfangene Signal kleiner oder gleich dem "Weißwert" ist. Stark streuende Objekte14 können so hervorragend von Reflektoren unterschieden werden. - Insgesamt wird mit der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung bereitgestellt, die insbesondere als Intensitätstaster und als Reflexionslichtschranke eingesetzt werden kann und mit welcher zum einen der zuverlässig zu überwachende Bereich erheblich vergrößert wird und mit welcher außerdem eine sehr sichere Unterscheidung stark streuender Objekte von reflektierenden Objekten möglich ist.
Claims (7)
- Vorrichtung zum Nachweis von Objekten (
14 ) in einem Überwachungsbereich (12 ) mit einer Strahlungsquelle (20 ) zum Aussenden von elektromagnetischer Strahlung, einer Sendeoptik (32 ) zum Leiten der Strahlung (24 ) entlang einem Strahlengang (26 ) im Überwachungsbereich (12 ), einem Hauptdetektor (40 ) zum Nachweis von direkt reflektierter Strahlung (25 ), einer Detektoroptik (34 ) zum Leiten der direkt reflektierten Strahlung (25 ) auf den Hauptdetektor (40 ), wobei die Sendeoptik (32 ) und die Detektoroptik (34 ) ein und dieselbe Autokollimationsoptik (30 ) ist, dadurch gekennzeichnet , dass ein Zusatzdetektor (50 ) zum Nachweis von gestreuter Strahlung (27 ) von einem nachzuweisenden Objekt (14 ) vorhanden ist, dass der Zusatzdetektor (50 ) bezüglich der Autokollimationsoptik (30 ) so positioniert ist, dass die Autokollimationsoptik (30 ) vom nachzuweisenden Objekt (14 ) kommende gestreute Strahlung (27 ), nicht aber direkt vom nachzuweisenden Objekt (14 ) reflektierte Strahlung (25 ) auf den Zusatzdetektor (50 ) leitet und dass zum Erkennen von stark streuenden Objekten (14 ) im Überwachungsbereich (12 ) Messinformationen des Hauptdetektors (40 ) und des Zusatzdetektors (50 ) auswertbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Begrenzen des Überwachungsbereichs (
12 ) und zum Reflektieren der Strahlung mindestens ein Reflektor (28 ) vorhanden ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsquelle (
20 ) eine LED, ein Array aus mehreren LED's oder eine Glühlampe ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Strahlungsquelle (
20 ) ein LED-Chip in ein bedrahtetes Bauelement oder ein SMD-Bauelement eingebaut ist oder ein LED-Chip on board bestückt ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Strahlungsquelle (
20 ) LED's eingesetzt sind, bei denen sich an der optisch emittierenden Fläche keine Elektrode befindet. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer dem Zusatzdetektor (
50 ) gegenüberliegenden Seite des Hauptdetektors (40 ) ein weiterer Zusatzdetektor (52 ) angeordnet ist und/oder dass um den Hauptdetektor (40 ) zusätzlich zum Zusatzdetektor (50 ) eine Mehrzahl von weiteren Zusatzdetektoren (52 ,54 ,56 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptdetektor (
40 ) und die Zusatzdetektoren (52 ,54 ,56 ) als Empfängerarray (70 ) mit Ring-, Streifen- oder Pixelstruktur ausgebildet sind.
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---|---|---|---|
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---|---|---|---|
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Publication Number | Publication Date |
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DE202006003841U1 true DE202006003841U1 (de) | 2006-05-04 |
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ID=36442361
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE200620003841 Expired - Lifetime DE202006003841U1 (de) | 2006-03-10 | 2006-03-10 | Vorrichtung zum Nachweis von Objekten |
Country Status (1)
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Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1916545A1 (de) | 2006-10-23 | 2008-04-30 | Pepperl + Fuchs Gmbh | Optoelektronischer Sensor und Verfahren zu dessen Betrieb |
EP2192423A1 (de) * | 2008-11-27 | 2010-06-02 | Pepperl + Fuchs GmbH | Mehrstrahliges Reflexionslichtgitter und Verfahren zum Betreiben eines mehrstrahligen Reflexionslichtgitters |
DE102015205826B4 (de) * | 2014-04-04 | 2020-03-12 | pmdtechnologies ag | Entfernungsmesssystem mit Lichtlaufzeitpixelzeile |
DE102021001344A1 (de) | 2021-03-12 | 2022-09-15 | Giesecke+Devrient Currency Technology Gmbh | Vorrichtung zur Ermittlung der Anwesenheit eines Gegenstands |
-
2006
- 2006-03-10 DE DE200620003841 patent/DE202006003841U1/de not_active Expired - Lifetime
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