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Feld der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum mechanischen
Beladen oder Entladen von großen
oder schweren Gegenständen in
erhöhte
Räume.
Die Erfindung hat insbesondere eine Anwendung in Verbindung mit
der mechanischen Beladung von größeren oder
schwereren Gegenständen
in einen Dachboden durch eine existierende Dachbodenluke, während dennoch
der Zugang zu dem Dachboden durch die gleiche Luke durch den Benutzer
ermöglicht
ist.
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Hintergrund
der Erfindung
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Das
wesentliche Problem beim Anheben der großen oder schweren Gegenstände liegt
darin, dass beim Hochtragen zur gleichen Zeit auch die Person die
Dachbodenleiter hochsteigt. Zusätzliche
Hände werden
benötigt,
um zur gleichen Zeit die Waren durch die Dachbodenluke anzuheben,
wobei die Person, die die Waren anhebt, auch versucht durch die gleiche Öffnung zu
kommen. Zu viele Anforderungen werden von einer Person gefordert,
um dies sicher zu erreichen.
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Es
ist bekannt, dass das manuelle Beladen großer oder schwerer Gegenstände auf
einen Dachboden eine schwierige und häufig gefährliche Aufgabe sein kann.
Viele Hausunfälle
sind leiterbezogen und werden verursacht durch nicht geeignet arretierte
Leitern, Überstreckungen,
weil der Benutzer keine Lust hat, die Leiterposition anzupassen,
und durch die Verwendung beider Hände zum Anheben der Behälter über der
Kopfhöhe,
wenn der Dachboden beladen wird, wobei keine Hände frei sind, um sich an der Leiter
fest zu halten. Ein separater Aufzug kann in einigen Fällen installiert
werden, jedoch wird dies gewöhnlicherweise
aus Kostengründen
verhindert oder durch Mangel an verfügbarem Raum und einem üblicherweise
benötigten
separaten Eingangsbereich zum Dachboden.
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Die
Druckschrift US-A-2005/0067223 (Penn) offenbart ein Plattform-Aufzugssystem umfassend
einen Halterahmen, der fest mit einer Luke in Eingriff steht, welche
in einer horizontalen Halteoberfläche vorgesehen ist (z. B. einem
Dachboden-Fußboden oder
einer Raumdecke) und einer faltbaren Leiter, die durch den Halterahmen
gehalten wird. Der Halterahmen ist bündig mit dem Deckenboden, um
den verfügbaren
Speicherraum in dem Dachspeicher zu maximieren. Die Leiter ist in
Sektionen geteilt, welche eine nach der anderen in den Halterahmen
einklappbar sind, um eingezogen eine im Allgemeinen kompakte Anordnung
vorzusehen, und sind schwenkbar an dem Rahmen befestigt. Bei der
entfalteten Position erstrecken sich die Leitersektionen fluchtend
hintereinander, um es einem Benutzer zu ermöglichen, einen Zugang in den
Speicherraum mit dem bekannten Dachspeicherzugangssystem mit einer
Ausziehleiter zu haben. Ein separater Förderwagen trägt eine Aufzugsplattform,
welche wahlweise angehoben oder abgesenkt werden kann, um Gegenstände von oder
in den Dachspeicherraum zu transportieren. Der Förderwagen wird horizontal entlang
einer Strecke bewegt, welche an einem Boden des Dachspeicherraumes
vorgesehen sein kann. An einem ersten Ende des Weges des Förderwagens
entlang der Strecke ist der Förderwagen
seitlich entlang und vertikal versetzt von dem Halterahmen angeordnet,
so dass der Raum über
dem Halterahmen frei ist, um es einem Benutzer zu erlauben, Zugang
zum Dachspeicherraum durch Verwenden der entfalteten Leiter zu haben.
An einem zweiten Ende des Weges des Förderwagens entlang der Strecke
ist der Förderwagen vertikal
mit dem Halterahmen ausgerichtet, um die Benutzung der Aufzugsplattform
zu erlauben. Der Förderträger umfasst
ferner ein Antriebssystem, welches die Bewegung der vier Aufzugsseile
ansteuert, welche mit den Ecken der Plattform gekoppelt sind, welche
durch Zurückziehen
der Aufzugsseile angehoben wird, und kann durch Abrollen der Aufzugsseile
abgesenkt werden. Die Leiter hat eine Strecke, die eine Führung der
Bewegung einer Aufzugsplattform vorsieht, und die Aufzugsplattform
umfasst Räder
an einem Ende, die an der Strecke entlang rollen.
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Als
Hintergrund offenbart die Druckschrift US-A-5911287 (Campbell) eine
Vorrichtung zum Anheben einer Ladung auf ein Dach eines Gebäudes, basierend
auf einem Schlitten, der schiebbar mit einer Leiter in Kontakt steht,
und einem Aufzugkabel, mit dem der Schlitten angehoben und abgesenkt
werden kann.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Erfindung schlägt
eine Vorrichtung zum Beladen vor, umfassend:
eine Luke eines
Bodens oder einer Decke;
eine Leiter, die an einer Seite der
besagten Luke befestigt ist und durch und unterhalb der Luke ausziehbar
ist;
einen Aufzugsträger
zum Befestigen an der Leiter für die
Aufwärts-
oder Abwärtsbewegung
entlang der Leiter;
einen Seilzug bzw. einen Hebezug, der an
dem Aufzugsträger
zum Anheben und Absenken desselben befestigt ist; und
einen
Rahmen zum Befestigen an dem Boden oder der Decke hinter der Luke
mit einem bewegbaren Abschnitt, der mit einer Halterung oder dergleichen
versehen ist, konfiguriert zum Aufnehmen des Aufzugsträgers an
dem Seilzug des besagten Aufzugsträgers von der besagten Leiter
durch die Luke, wobei der besagte bewegbare Abschnitt an einem weiteren Seilzug
des Aufzugsträgers
angeordnet ist, um von einer unteren Position, bei der die Halterung
zu der Oberseite der Leiter passt, in eine obere Position gedreht
zu werden, in der der Aufzugsträger
oberhalb und hinter der Luke angeordnet wird.
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Zur
Verwendung der vorbeschriebenen Vorrichtung wird ebenso ein Rahmen
zum Halten an einem Boden oder an einer Decke hinter einer Luke vorgeschlagen,
wobei der besagte Rahmen umfasst:
einen fixierten Abschnitt
zum Befestigen hinter der Luke;
einen bewegbaren Abschnitt,
der drehbar an dem fixierten Abschnitt ist und der mit einer Halterung
oder dergleichen ausgestattet ist, welche zum Aufnehmen des Aufzugsträgers von
der Leiter konfiguriert ist, wobei die besagte drehbare Verbindung
zwischen dem fixierten Abschnitt und dem bewegbaren Abschnitt für die Bewegung
zwischen einer unteren Position, wo die Halterung zu dem Oberteil
der Leiter passt, und einer oberen Position vorgesehen ist, bei
der der Aufzugsträger
oberhalb und hinter der Luke angeordnet wird.
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Zum
Erhöhen
der Betriebssicherheit kann die vorgeschlagene Vorrichtung zum Anheben
einer Ladung folgendes umfassen:
eine Luke an einem Boden oder
einer Decke;
eine Leiter, die an einer Seite der besagten Luke
befestigt ist und durch und unterhalb der Luke ausziehbar ist;
einen
Aufzugsträger
zum Befestigen an der Leiter zum Aufwärts- oder Abwärtsbewegen
entlang der Leiter;
einen Seilzug bzw. einen Hebezug, welcher
an dem Aufzugsträger
zum Anheben oder Absenken desselben befestigt ist;
einen Rahmen
zum Fixieren an dem Boden oder an der Decke hinter der Luke mit
einem bewegbaren Abschnitt, der mit einer Halterung oder dergleichen
ausgerüstet
ist, die zum Aufnehmen des Aufzugsträgers an dem Seilzug des besagten
Aufzugsträgers
von der besagten Leiter durch die Luke ausgebildet ist, wobei der
besagte Abschnitt an einem weiteren Seilzug des Aufzugsträgers angeordnet
ist, um von einer unteren Position, wo die Halterung zu dem Oberteil der
Leiter passt, in eine obere Position gedreht zu werden, bei der
der Aufzugsträger
oberhalb und hinter der Luke angeordnet wird; und
wenigstens
eine Sperre bzw. ein Verschlusselement mit einem Aktuatorelement
bzw. Betätigungselement,
welches aus einer Arbeitsposition verlagert wird, wenn der bewegbare
Abschnitt in seiner unteren Position ist, um den Zustand der besagten
Sperre anzusteuern, wobei die besagte Sperre konfiguriert ist, um
(a) den Aufzugsträger
an dem bewegbaren Abschnitt zu sperren, wenn der bewegbare Abschnitt angehoben
wird, und um (b) den Aufzugsträger
von dem bewegbaren Abschnitt freizugeben, wenn der bewegbare Abschnitt
in seiner abgesenkten Position ist.
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Zur
Verwenden der weiteren oben bezeichneten Ausführungsform der Vorrichtung
kann ein Rahmen zum Befestigen an einem Boden oder an einer Decke
hinter einer Luke vorgesehen sein, wobei der besagte Rahmen umfasst:
einen
fixierten Abschnitt zum Halten hinter der Luke;
einen bewegbaren
Abschnitt, der drehbar an dem fixierten Abschnitt ist und der mit
einer Halterung oder dergleichen versehen ist, welche zum Aufnehmen des
Aufzugsträgers
von der Leiter konfiguriert ist;
wobei die besagte drehbare
Verbindung zwischen dem fixierten Abschnitt und dem bewegbaren Abschnitt
eine Bewegung zwischen einer abgesenkten Position, in der die Halterung
an dem Oberteil der Leiter passen kann, und einer oberen Position
vorsieht, in der der Aufzugsträger
oberhalb und hinter der Luke angeordnet wird; und
wobei der
bewegbare Abschnitt eine Sperre trägt, welche zum Sperren eines
Aufzugsträgers
konfiguriert ist, wobei die besagte Sperre konfiguriert wird, so
dass sie wirksam ist, wenn der bewegbare Abschnitt angehoben wird,
und in eine freigegebene Position bewegt wird, wenn der bewegbare
Abschnitt in seiner abgesenkten Position ist.
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Auch
ist zur Verwendung der oben beschriebenen Vorrichtung ein Aufzugsträger vorgesehen, wobei
ein bewegbarer Rahmenabschnitt zum Aufnehmen des Aufzugsträgers und
wenigstens einer Sperre konfiguriert ist, welche konfiguriert wird,
wenn der Rahmenabschnitt abgesenkt ist, um den Aufzugsträger an dem
Rahmenabschnitt zu sperren und welche konfiguriert ist, den Aufzugsträger freizugeben,
wenn der besagte Rahmenabschnitt angehoben wird.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Wie
die Erfindung verwirklicht wird, wird jetzt anhand nur eines Beispieles
unter Bezugnahme der dazugehörigen
Zeichnungen beschriebene, bei denen:
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1 eine
perspektivische Ansicht der Abschnitte einer Decke mit einer Luke
darin und einer Aufzugsvorrichtung gemäß der Erfindung ist, die an der
Luke befestigt ist;
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2 eine
perspektivische Ansicht eines Aufzugsträgers und einer Rahmenstruktur
als Teil der Vorrichtung gemäß 1 ist,
wobei der Aufzugsträger
gezeigt ist, als er in eine Halterung als Teil des Rahmens eintritt;
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3 eine
Ansicht ist, die der 2 ähnlich ist, jedoch mit dem
Aufzugsträger
der seine Bewegung in der Halterung abgeschlossen hat;
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4 und 5 Ansichten
sind, ähnlich
der 2 und 3, jedoch mit einem bewegbaren
Abschnitt der Rahmenstruktur jeweils teilweise angehoben und vollständig angehoben;
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6 eine
Schnittdarstellung einer Leiter als Teil der Vorrichtung gemäß 1 ist;
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7 eine
perspektivische Ansicht des Aufzugsträgers ist;
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8 eine
perspektivische Ansicht der Abschnitt eines Dachbodens mit einer
Luke ist, die darin gebildet ist, und einer zweiten Ausführungsform
der Aufzugsvorrichtung, die an der Luke befestigt ist, wobei die
Aufzugsvorrichtung und eine zweite Ausführungsform des Aufzugsträgers in
einer teilweise angehobenen Position gezeigt sind;
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9 eine
Ansicht des Aufzugsträgers
und der Abschnitte der Aufzugsvorrichtung gemäß 8 in einer
unteren Position ist;
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10 eine
geschnittene Ansicht des Aufzugsträgers und des Teiles der Aufzugsvorrichtung gemäß der 8 und 9 ist,
wieder in der unteren Position;
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11 eine
perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform der Aufzugsvorrichtung
und des Aufzugsträgers
ist, wobei die Aufzugsvorrichtung in einer vollständig angehobenen
Position ist;
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12 eine
Ansicht der Aufzugsvorrichtung und des Aufzugsträger gemäß 11 in
einer teilweise abgesenkten Position einer Verbindung in Form eines
Parallelogramms als Teil der besagten Vorrichtung ist;
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13 eine
Teilansicht der Vorrichtung gemäß der 11 und 12 in
einer vollständig
abgesenkten Position der parallelogrammförmigen Verbindung als Teil
der besagten Vorrichtung ist; und
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14 eine
Endansicht eines Führungselements
als Teil der Leiter oder der Aufzugsvorrichtung mit einer Teilendansicht
des Aufzugsträgers
ist.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung löst
die Probleme bei bekannten Aufzugsvorrichtungen aus dem Stand der
Technik durch das Vorsehen von Befestigungsmittel sowohl mit einem
angetriebenen Aufzug und einer Leiter, welche in dem gleichen Raum
betrieben werden können.
Der Benutzer befestigt zunächst
die Ladung auf einer Plattform. Die Plattform wird vorzugsweise
dann parallel zur Leiter durch die Dachluke unter Verwendung eines
Kabels gezogen. Das Kabel läuft über Umlenkrollen
und ist an einer Seilwinde befestigt, welche in dem Dachbodenraum
angeordnet ist. Die Plattform wird dann durch die Luke angehoben,
um es dem Bediener zu erlauben, die Leiter hochzuklettern, um durch
die Luke in den Dachbodenraum zu gelangen und die Plattform zu entladen. Der
Bediener kann dann dies solange wie nötig wiederholen oder umgekehrt
Ladungen sicher von dem Dachspeicher runter auf einen unteren Boden
bringen.
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Der
Aufzug kann sowohl von einem unteren Bodenlevel oder von einem oberen
Boden bzw. Dachgeschoss oder jeder anderen geeigneten Position betrieben
werden. Die Vorrichtung hat deshalb zwei Hauptfunktionen. Erstens
ermöglicht
sie einen einfachen Zugang zum Dachboden über einen Satz von klappbaren
Stufen, über
die, wenn sie ausgezogen sind, der Dachboden erreicht wird. Zweitens
ermöglicht
sie die Einhandbeladung und Entladung der Gegenstände oder
anderer Artikel, um diese in den Dachboden und aus dem Dachboden
zu bringen, verwendend einen fernbetätigten Seilzugmechanismus.
Der Mechanismus hält
die auf der Plattform vorgesehene Ladung komplett stabil und richtet
immer den gesamten Aufzugsprozess aus und kann die Ladung in die
Höhe in
den Dachboden anheben, so dass es einfach ist, diese ohne Bücken zu
entladen, somit wird unangenehmes Bücken verhindert, um auch schwere
Ladung aufzunehmen.
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Vorzugsweise
wird die Dachbodenbeladung konfiguriert, so dass ein elektromechanischer
Seilzug einen Förderwagen
mit einer horizontalen Plattform anhebt, welcher in innere Bahnen
an der vorderen Seite der Leiter gehalten ist. Wenn der Förderwagen
das Oberteil bzw. die Spitze der Leiter erreicht, rollt dieser in
andere Abschnitte der Bahn, welche an einem drehbaren Rahmen gehalten
sind, so dass die Plattform weiter von der Luke wegbewegt wird,
um die Ladung derart halten, dass dort immer Raum für den Benutzer
ist, um die Leiter in den Dachboden hochzusteigen und die Plattform
zu entladen.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Weg, den der Förderwagen
in einen anderen Abschnitt der Strecke bewegt, durch Verwenden von vier
Rädern
in Reihe an beiden Seiten des Förderwagens
vorgesehen. Wenn die ersten beiden Räder frei aus der Bahn an der
Vorderseite der Leiter rollen, halten die übrigen beiden Räder den
Förderwagen
stabil in der Bahn und bewegen ihn in die gleiche Richtung, so dass
er über
die Lücke
in einen kurzen Abschnitt der Bahn (mit Endanschlägen) rollt,
die an dem Mechanismus in dem Dachboden gehalten sind.
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Der
Mechanismus in dem Dachboden verwendet einen drehbaren vierseitigen
Rahmen, der als ein flexibles Parallelogramm agiert, um zu gewährleisten,
dass die Ladung während
des Aufzugsprozesses waagerecht verbleibt. Wenn der Förderwagen
die Endanschläge
in der Bahn der elektromechanischen Winde erreicht, wird der Förderwagen mit
der befestigten Plattform angehoben, unter Verwendung des drehbaren
parallelogrammförmigen Rahmens
und waagerecht in dem Dachboden gehalten. Der Benutzer kann dann
die Leiter hochklettern und die Plattform entladen, welches infolge
des als parallelogrammförmigen
Rahmens in einer idealen Höhe
zur Entladung ohne Runterbücken
möglich
ist.
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Die
Verwendung eines Abschaltmechanismus bei dem Windenmotor gewährleistet,
dass der Aufzug nicht mehr als die vorgesehene Ladung anhebt. Dieser
kann so eingerichtet sein, um auszuschalten sobald irgendetwas in
dem Mechanismus eingeklemmt ist, um somit das Risiko von Verletzungen
und Beschädigungen
des Motors zu minimieren. Der Seilzugmechanismus kann eingerichtet
sein, um automatisch am Boden beim Absenken und an der Spitze beim
Anheben durch Verwenden geeigneter Sensoren automatisch abgeschaltet
zu werden. Die den Aufzug bedienende Person kann dies mit einer tragbaren
Steuerung selbst machen, welche einen aufleuchtenden Pfeil in Richtung
der Plattformbewegung zeigt, indem sie ausschaltet, wenn die Plattform das
Ende beim Absenken oder Anheben erreicht.
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Die
Erfindung hat auch andere Anwendungsmöglichkeiten abseits von Aufzugbeladungen
in einen Dachboden. Sie kann auch zum Hoch- und Herunterbewegen
von Ladungen bei Etagen in Werkstätten, Fabriken und Verkaufsräumen sowie
bei Außenanwendungen
eingesetzt werden.
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In 1 ist
eine Luke 10 in einer Decke befestigt, wobei eine klappbare
Leiter 12 mit Segmenten 14, 16 und 18 vorgesehen
ist, die gemeinsam schwenkbar sind, um eine geradlinig kontinuierliche Leiter
zu bilden, wie gezeigt. Die Lei tersegmente können zusammen geklappt werden,
um an einer Falltür 24 anzuliegen,
welche mit der Luke gelenkig verbunden ist, wobei das obere Leitersegment 14 an der
Falttür
durch Halter 20, 22 befestigt ist. Wenn sie zum
Verstauen eingeklappt ist, verbleibt die Leiter ordentlich an der
Oberseite der Dachbodenluke, und wenn die Gelenke in einer zur Benutzung
fertigen Position ausgeklappt sind, dass die Rollen-Bahnen alle ausgerichtet
sind, kann der Förderwagen
frei nach oben und unten laufen. Eine rollende Aufzugsplattform 32 kann
eine Ladung 30 tragen und in der Strecke laufen, welche
an den Seiten der Leiter gebildet sind und kann durch Ziehen oder
Ausrollen eines Aufzugseils oder Kabels 34 angehoben oder
abgesenkt werden.
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Die
oben beschriebene Leiter und die dahinter liegende Luke 10 bilden
eine Rahmenstruktur mit einem fixierten Abschnitt 26 und
einem bewegbaren Abschnitt 28. Der fixierte Abschnitt umfasst
einen horizontalen Rahmen 42, der an der Decke hinter der Luke
befestigt ist, welcher sich von der Leiter erstreckt, wie gezeigt,
und einen Portalabschnitt 40 an der Rückseite des Rahmens 42,
der den Rahmen 42 durch Verstrebungen 41 versteift
(2). Ein Motor 38 an oder gleich oberhalb
des Rahmens 42 gibt das Seil aus oder zieht das Seil oder
Kabel 34 über
eine Umlenkrolle 36 an einem Querträger, welcher einen Teil der
Portalstruktur 40 bildet.
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Wie
in 2 zu sehen, bildet das bewegbare Teil der Rahmenstruktur
ein Paar schräg
beabstandete Vierstangenparallelogramm-Verbindungen, umfassend fixierte
hintere Teile 44, 44a, vordere Teile 46, 46a,
untere Teile 48, 48a und obere Teile 50, 50a, die
zusammen schwenkbar sind, wie gezeigt. Die hinteren Teile 44, 44a sind
an Pfosten der Portalstruktur 40 fest verriegelt, und die
beiden parallelogrammförmigen
Verbindungen werden in dem korrekten Abstand durch eine Abstandshalter 52 gehalten.
Eine Halterung 54 ist z. B. durch Bol zen an den vorderen
Teilen 46, 46a in einem vorbestimmten Winkel daran
korrespondierend mit dem Winkel gehalten, der von der Leiter angenommen
wird. Sie umfasst ein Paar Seitenteile, deren Form und Abstand zu
den Seitenteilen 12a, 12b der Leiter (6)
korrespondiert und welche ebenfalls aufrechte und nach innen gewandte
Flansche bzw. Ränder
haben, deren innere Flächen
Kanäle
bzw. Bahnen 56 bilden, und Abstandshalter, deren Breite
mit den Sprossen der Leiter korrespondieren. Wenn die parallelogrammförmige Verbindung
sich bewegt, bleibt die vertikale Höhe der vorderen Verbindungen 46, 46a erhalten, und
die Halterung 54 behält
eine fixierte Höhe
oder Winkel relativ zu den vorderen Verbindungen bei. Schlitze können, wie
zu sehen ist, vorgesehen sein, um zu ermöglichen, dass die Höhe der Halterung 54 in
einem vorbestimmten Bereich des Weges einstellbar ist, nachdem die
Bolzen befestigt sind, um die Höhe
der Halterung 54 relativ zu den vorderen Verbindungen zu
fixieren.
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Der
Aufzugsträger
(7) umfasst eine Plattform 32a, Seiten 32b, 32c,
einen oberen Abstandshalter 32d und vier Rollen 58 längsseits
beabstandet und von den Seiten 32b, 32c nach außen vorstehend.
Wenn der Aufzugsträger
an der Leiter ist, rollen die Rollen 58 in den Seitenbahnen 56 und halten
den Träger
unverlierbar an der Leiter. Wenn der Träger 32 über die
Leiter angehoben wird, treten deren Rollen in korrespondierende
Bahnen 56 in der Halterung 54, so dass sich der
Träger
von der Leiter zu der Halterung bewegt. Das 8-Rollen-System besagt, dass
zu jeder Zeit wenigstens zwei Rollen an jeder Seite des Führungswagens
in eine Führungsschiene
eingreifen, somit wird er in einer korrekten Ausrichtung fertig
zur Bewegung von einer Sektion der Führungsschiene zur anderen gehalten.
Die vier Räder
oder Rollen 58 an jeder Seite des Aufzugsträgers oder
Förderwagens
gewährleisten,
dass der Aufzugsträger
oder Förderwagen
frei von der Leitersektion der Führungsschiene
in die Haltestruk tur rollt, welche in der parallelogrammförmigen Rahmensektion 54 angeordnet
ist. Dies passiert, wenn der Förderwagen
von dem Oberteil der Leiterstrecke in die Parallelogrammrahmenstrecke
bewegt wird, um aufwärts
und entfernt von der Luke bewegt zu werden. Dieses funktioniert
auch rückwärts. Ein
8-Räder-System bedeutet,
dass zu jeder Zeit wenigstens zwei Räder an jeder Seite des Förderwagens
in eine Führungsschiene
eingreifen, und auf diese Weise in einer korrekten Ausrichtung fertig
zur Bewegung von einer Sektion der Strecke zur anderen gehalten
sind.
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3 zeigt
den Zustand, bei dem der Träger 32 vollständig nach
oben in die Halterung 54 bewegt wird, wo er mit den Endanschlägen in Kontakt
tritt, und durch kontinuierliches Ziehen an dem Kabel oder Seil 34 begonnen
wird, das bewegbare Teil des Rahmens aufwärts zu ziehen, wobei das Seil
durch den Motor 38, die Umlenkrolle 36 und einer
weiteren Umlenkrolle 53 an der Vorderseite des bewegbaren
Teiles des Rahmens abgewickelt wird. Die parallele Verbindung beginnt
sich aufwärts
zu drehen und zu klappen, wie in 4 gezeigt,
wobei die vorderen Verbindungen 46, 46a und die
Halterung 54 die gleiche Höhe während der Drehbewegung beibehalten,
da die Eigenschaften der parallelogrammförmigen Verbindung bis zur vollständig aufrechten
bzw. vertikalen Position gemäß 5 erreicht
wird, wo die Verbindungen 48, 48a senkrecht und über den
Pfosten der Portalstruktur 40 sind. Zu dieser Zeit wurde
der Träger
durch die Luke bewegt und auch ein wenig oberhalb der Luke, in typische
Hüfthöhe, so dass
die Ladung von der Ladeplattform entfernt werden kann, ohne dass
der Benutzer sich zum Boden bücken muss.
Des Weiteren benötigt
die Bewegung der Ladung nur ein Kabel oder Draht, welches mit dem
Aufzugsträger
verbunden ist und der Aufzugsträger
hat einen gleichmäßig ruhigen
Bewegungsweg hoch zur Leiter auf die Halterung und zur vollständig angehobenen
Position.
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Es
ist klar, dass das Absenken einer Ladung durch die Luke in umgekehrter
Reihenfolge des oben beschriebenen Verfahrens erfolgt.
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Somit
ist zu erkennen, dass diese Erfindung eine effiziente, sichere und
kostengünstige
Vorrichtung zum Anheben und Absenken großer oder schwerer Waren durch
die gleiche Dachbodenluke als Zugangsleiter vorsieht. Die vorliegende
Ausführungsform
kann den folgenden Arbeitsablauf verwenden:
- – Der Bediener
kann die Dachbodenleiterstufen unabhängig von dem Dachbodenbeladungsmechanismus
verwenden, wenn er nur den Zugang zum Dachbodenraum wünscht. Die
Dachbodenleiter hat einen integrierten Satz von tiefen Trittflächenaluminiumstufen,
welche aus dem Dachboden ausklappbar sind, wie bei bekannten Dachbodenleitern.
- – Der
Bediener aktiviert den Bedienknopf um die Dachbodenleiter einzuschalten.
- – Der
Bediener kann dann wählen,
ob die Dachbodenbeladung von der Basis der Stufen oder innerhalb
des Dachbodens selbst erfolgen soll. Dies ist infolge der Festlegung
mehrerer Einsteckorte (nicht gezeigt) für die verkabelte Fernbedienung möglich.
- – Nach
der Bedienung eines unteren Knopfes an einer Fernbedienung (nicht
gezeigt) wird der Parallelogramm Mechanismus die Plattform absenken,
um sie auszurichten bis sie die Oberseite der Stufen erreicht, wo
der Aufzugsträger
runter ins Innere der Stranggussform zu laufen, welche die beiden
Seiten der Leiter bildet.
- – Die
Aufzugsplattform steigt ab bis ein Anhalteknopf an dem Boden des
Abstieges betätigt
wird.
- – Der
gleiche Prozess wird umgekehrt durchgeführt, wenn die Plattform angehoben
wird. Wenn die Plattform die Spitze der Leiter erreicht, wird der
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Parallelogramm
Mechanismus die Plattform weiter von der Luke anheben, um sie in
ihrer Ausrichtung zu halten, bis ein Abschaltknopf zum Anhalten des
Mechanismus an seinem weitesten Punkt der Bewegung aktiviert wird.
Der Bediener kann dann die Stufen hochsteigen und die Plattform
entladen.
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Insbesondere
die oben beschriebene Ausführungsform
(welche nachträglich
bei existierenden Häusern
befestigt werden kann) hat folgende Merkmale und Vorteile:
- – Die
Dachbodenbeladevorrichtung ist tadellos ausklappbar in die Dachbodenluke,
wie die meisten bekannten Dachbodenleitern.
- – Sie
ist so ausgestaltet, um zwischen den standardisierten Abständen von
Deckenbalken befestigt zu werden.
- – Sie
wird bis zu 50 kg mit einem Sicherheitsfaktor von dem doppelten
anheben. Das maximal empfohlene Hebegewicht eines Menschen ist 25
kg.
- – Die
Dachbodenbeladevorrichtung kann mit einem Schlüssel zum Bedienen des Netzschalters versehen
sein. Diese Sicherheitsfunktion verhindert Unfälle, indem gewährleistet
wird, dass die Dachbodenbeladevorrichtung nicht durch Kinder bedient
werden kann, welche keinen Schlüssel haben.
- – Die
Dachbodenbeladevorrichtung kann mit einem Notausschaltknopf ausgestattet
sein, mit dem im Fall eines Unfalles die Dachbodenbeladevorrichtung
einfach ausgeschaltet werden kann.
- – Eine
elektronische Ansteuerbox zum Ansteuern des Motors kann mit einem
Stromüberlastschutzdetektor
ausgestattet sein, mit dem die Dachbodenbeladevorrichtung automatisch
ausgeschaltet wird, wenn die Seilwinde blockiert ist oder ein elektrischer
Fehler auftritt.
- – Die
Verwendung von Ausschaltknöpfen
(kill switches) stellt sicher, dass die Dachbodenbeladevorrichtung
automatisch das Anheben und Absenken ansteuert.
- – Die
Dachbodenbeladevorrichtung hebt die Ladung von der Dachbodenluke
und hält
sie ausgerichtet, so dass der Bediener hochsteigen kann und die
Plattform entladen kann. Somit ist eine Bedienung alleine möglich.
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Modifikationen
können
bei der oben beschriebenen Ausführungsform
erfolgen, ohne dabei die Erfindung zu verlassen. Zum Beispiel Fabriken, Werkstätten, Büros und
Shops mit mehreren Zwischengeschossen oder Dachbodenspeichern können auch
erheblich von der vorliegenden Leiteranordnung profitieren. Permanent
aufgebaute Versionen können
installiert werden, wenn eine klappbare Leiter nicht benötigt wird.
Die Rollen an dem Förderwagen
können
eigentlich durch Gleiter ersetzt werden, d. h., sie würden in
der Bahn verbleiben, wie die Rollen, jedoch Gleiten im Gegensatz
zum Rollen. Der oben beschriebene Mechanismus kann auch mit Rillenwalzen
an der Außenseite
arbeiten, jedoch wäre es
erwünscht
Ausgestaltungsmerkmale vorzusehen, welche die Aufzugsplattform absichern,
wenn der Förderwagen
beladen während
der Bedienung nicht von der Leiter entfernt wird. Es ist auch erwünscht, dass
die Rollen in dem oberen Mechanismus reibungslos geführt werden.
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Zum
Beispiel bei einigen Ausführungsformen kann
es vorteilhaft sein, eine Sperre vorzusehen, welche zwischen dem
Aufzugsträger
und dem bewegbaren Abschnitt des Rahmens agiert und durch das Anheben
des bewegbaren Abschnittes des Rahmens aktiviert wird, so dass,
wenn der Aufzugsträger in
einer Position an dem bewegbaren Abschnitt des Rahmens ist und der
bewegbare Abschnitt des Rahmens wenigstens teilweise den Aufzugsträger anhebt,
in Position an dem Rahmen gehalten wird, und dass er durch Absenken
des bewegbaren Abschnittes des Rahmens freigegeben wird, so dass
der Aufzugsträger
von dem Rahmen abgesenkt werden kann. Die Sperre kann zwischen ihrem
Sperrzustand und ihrem freigegebenen Zustand verstellt werden, in Ab hängigkeit,
ob ein Betätigungselement
sich in einer Arbeitsposition befindet oder aus der Arbeitsposition
durch Kontakt mit Mitteln verstellt wird, die durch eine fixierte
Oberfläche
gebildet werden, wenn der bewegbare Abschnitt des Rahmens vollständig abgesenkt
ist. Die fixierte Oberfläche
kann z. B. einen Bereich des Bodens oder die Umgebung der Luke sein.
In geeigneter Weise werden ein Paar Sperren vorgesehen, wobei eine
für jede
Seite des Aufzugsträgers
vorgesehen ist. Die Sperre kann mit einer Rolle des Aufzugsträgers in
Eingriff stehen oder sie kann mit einer Arretierung in Eingriff
stehen, die an dem Aufzugsträger
vorgesehen ist. Die Bedienung der Sperre kann durch Gravitationskraft,
durch eine Feder oder durch eine Kombination aus Gravitationskraft
und Federkraft erfolgen.
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In
den 8 bis 10 ist eine zweite Ausführungsform
der Aufzugsvorrichtung vorgesehen, bei der die Halterung 54 an
gegenüberliegenden
Seiten des Rahmen gelenkig befestigt sind, wobei ein Paar von Klinken 60 mit
Betätigungselementen
oder Platten 62, die mit dem Boden um die Luke 10 herum in
Kontakt sind, wenn der bewegbare Teil des Rahmen vollständig in
seiner abgesenkten Position ist. Sperrzungen 64 werden
dadurch von Schlitzen 66 in dem oberen Rand der Halterung 54 angehoben,
wie aus 9 ersichtlich ist. Wenn der
bewegbare Teil des Rahmens angehoben wird, kehren die Zungenelemente 60 in
ihre ursprüngliche
Position durch die Gravitation zurück, wobei die zurückkehrenden Sperrzungen 46 in
Eingriff mit den Rollen 58 des Aufzugsträgers stehen,
dadurch wird verhindert, dass der Aufzugsträger aus dem Rahmen rollt. Wenn
der bewegbare Teil des Rahmens in seine abgesenkte Position zurückkehrt,
entsteht ein Kontakt zwischen dem Boden und dem Betätigungselement 62 zum Freigeben
der Klinke. Wenn es erwünscht
ist, könnte nur
eine Einfachklinke vorgesehen sein, jedoch ist es bevorzugt ein Paar
von diesen vorzusehen, wobei eine an jeder Seite des Aufzugsträgers ist,
wie gezeigt.
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11 bis 14 offenbaren
eine weitere Ausführungsform
der Erfindung, welche zudem eine weitere Ausführungsform der Sperre umfasst,
welche eine Anzahl von zusätzlichen
Erfordernissen erfordert. Probleme können mit der Lebensdauer bei
Aluminiumleitern auftreten, wobei sowohl von dem Standpunkt der
Lebensdauer und der Ästhetik
es erwünscht
war eine Ausführngsform,
basierend auf oder die Verwendung von Holzleitern vorzusehen. Von
dem Herstellungsstandpunkt aus wird es bevorzugt, die Komponentenanzahl
zu minimieren, und insbesondere war es wünschenswert bedacht zu werden,
einen Weg zu finden, bei dem (a) der fixierte Teil der Rahmenstruktur
verwendet wird, um die Rückteile
der Parallelogrammverbindungen vorzusehen, und/oder bei dem (b)
an den Frontteilen der Parallelogrammverbindungen Einfachkomponenten vorzusehen,
welche die Funktion sowohl der Frontverbindungen 46, 46a als
auch der Halterung 54 vorsehen. Es war ebenso wünschenswert,
den Materialbedarf in Bezug auf andere Komponenten zu reduzieren.
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In 11 wird
eine metallische fixierte Rahmenstruktur durch ein Paar Füße 100, 100a bestimmt,
von denen ein Paar starr befestigte Pfosten 102, 102a sich
erheben, wobei die Füße und die Pfosten
durch obere und untere Querabstandshalter 103 und 105 verbunden
sind. Die starre Verbindung ist derart, dass die winkelförmige Halteabstützung bzw.
Verstrebung 41 gemäß 2 entfallen
kann. Diese Ausführungsform
ist derart ausgestaltet, dass, so weit wie möglich, es in einem demontierten
Flachpack verwendet wird, um vor Ort zusammengebaut zu werden. Zum
Erreichen dieses Ziels können
die Abstandshalter 103, 105 zwischen den entsprechenden
Pfosten oder Füßen durch Verschraubungen oder
Bolzen, wie gezeigt, befestigt sein. Ein Vorteil dieser Anordnung
liegt darin, dass die Abstandshalter 103, 105 in
einem Bereich der Länge
angewendet werden können,
um verschiedene Breiten der Luke und der Leiter aufnehmen zu können. Der
obere Abstandhalter trägt
eine selbstschmierende Plastikrolle 107, über der
Gewebe 109 zu dem Aufzugsträger 111 zum Steuern
des Anhebens und des Abfallens der bewegbaren Teile der Rahmenstruktur
und des Aufzugsträgers
verläuft.
Gewebe ist aus verschiedenen Gründen
vorteilhaft. Erstens sieht es weniger industriell aus. Zweitens
kann es in einem unwahrscheinlichen Notfall durch ein Messer oder
durch eine Schere durchgeschnitten werden. Drittens hat es nicht
das Käsedrahtaussehen,
welches einige Leute abschreckt – insbesondere aus der Sicht
eines so genannten Finger-trap-points. Schließlich, wenn irgendwelche Vibrationen
in dem Gewebe sind und es vorübergehend
die Holzleiter berührt,
sollte es nicht die Leiter beschädigen,
wobei ein Stahlkabel eventuell eine Nut in das Holz einbringt, wenn
es mit dem Holz in Kontakt kommen kann.
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Untere
Parallelogrammverbindungen 106, 106a sind gelenkig
an den Füßen 100, 100a durch
Fixierungsmittel 108, 108a angeordnet, welche
in einem Abstand von der Vorderseite der Pfosten 102, 102a angeordnet
sind, wie gezeigt, und sind in einem gewünschten schrägen Abstand
durch Mittel unterer Parallelogrammabstandshalter 112 gehalten,
wobei die Fixierungen 108, 108a und diese für den Abstandshalter
wieder mit Schrauben, Bolzen oder dergleichen gehalten sind, um
eine Ausführung
als Flachpaket und Vorortmontage zu erlauben. Der Abstandshalter 112 kann
in einem Bereich von Längen eingesetzt
werden, die mit den Längen
der Abstandshalter 103 und 105 korrespondieren.
Obere Parallelogrammverbindungen 104, 104a sind
gelenkig an den Pfosten 102, 102a durch Befestigungsmittel 110, 110a angeordnet,
welche in einem Abstand oberhalb der Füße 102, 102a angeordnet
sind, wie gezeigt, und wer den in einem gewünschten schrägen Abstand
durch Mittel von oberen Parallelogrammabstandshalter 114 gehalten,
wobei die Fixierungen 110, 110a und diese für den Abstandshalter 114 wieder
mit Schrauben, Bolzen oder dergleichen befestigt sind. Der Abstandshalter 114 wird
auch in einem Bereich von Längen
verwendet, die mit den Längen
für die
Abstandshalter 103, 105, 112 korrespondieren. An
den vorderen Enden der Parallelogrammverbindungen sind vordere Verbindungen 116, 116a gelenkig
an entsprechenden oberen und unteren Parallelogrammverbindungen
an Drehpunkten 118, 120 gehalten, welche wieder
auf Schrauben, Bolzen oder anderen vor Ort montierbaren Befestigungen
basieren. Jede Verbindung 116, 116a ist eine Bahnsektion mit
einem tiefen Gewebe 122 (typische Tiefe 10 mm) und einen
kurzen nach außen
gewundenen Rand 124 (typische Breite 25 mm). Das Gewebe 122 weist seine
volle Tiefe nur dort auf, wo es die oberen und die unteren Parallelogrammverbindungen
verbindet und vor sowie unter den unteren Verbindungen 106, 106a,
wobei das Gewebe einen Ausschnitt 126 hat, welcher durch
eine weniger tiefe Region 128 begrenzt wird, konfiguriert
um durch die Luke geführt
zu werden, wenn das bewegbare Teil des Rahmens, festgelegt durch
die Parallelogrammverbindung, vollständig abgesenkt ist. Die nach
außen
gewundenen Ränder 124,
welche typischerweise eine Dicke von etwa 3 mm aufweisen, haben
Schienen zum Führen der
Bewegung des Aufzugsträgers 111 zu
und entfernt von der Frontseite des bewegbaren Teiles des Rahmens
und zum Halten des Aufzugsträgers
in Position. Die Abmessungen der Ränder korrespondieren mit denen ähnlicher
nach außen
gewundenen Rändern
an der Leiter.
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Es
ist zu beachten, dass die hintere Verbindung jeder parallelen Verbindung
durch Abschnitte des Fußes 100, 100a und
des Pfostens 102, 102a zwischen den Drehpunkten 108, 108a für die untere Parallelogrammverbindung 106, 106a und
den Drehpunkt 110, 110a für die obere Parallelogrammverbindung 104, 104a definiert
wird. Eine Linie zwischen jedem Paar der Drehpunkte 108, 108a und 110, 110a liegt
beim Gebrauch gegenüber
von der Luke bei einer Leiter mit schräger Neigung bezogen auf die
Vertikale, z. B. in einem Winkel bezogen auf die Vertikale von etwa
66°. Aufgrund
der Eigenschaften der Parallelogrammverbindungen werden die vorderen
Verbindungen 116, 116a in denselben Leiterwinkeln
gehalten, und es ist keine separate Halterung notwendig, welches
nützlich
für die
Wirtschaftlichkeit bezogen auf die Inventarteile ist.
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Ein
Winkelhebelelement 130 ist an jedem der vorderen Verbindungen 116, 116a befestigt,
um gelenkig an den Geweben 122 angeordnet zu sein. Das obere
Ende jedes Winkelhebels hat eine nach innen gewundene Klinkenstange 132,
welche unterhalb einer vorstehenden Arretierung 134 des
Aufzugsträgers 111 angeordnet
ist, um den Aufzugsträger
in Position an dem bewegbaren Teil des Rahmens zu halten. Ein unterer
nach hinten gewandter Abschnitt jedes Winkelhebels 130 hat
daran ein abhängiges
Betätigungselement 136,
welches durch eine Rolle 138 begrenzt ist.
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In 12 hat
sich der bewegbare Teil des Rahmens am Meisten zu seiner vollständig abgesenkten
Position bewegt. Wahlweise wird der bewegbare Rahmen eine Gasdruckstrebe 141 angesteuert, welche
durch gelenkige Befestigungen z. B. zwischen dem Pfosten 102 und
der unteren Parallelogrammverbindung 104 verbunden ist
und das Absenken der Parallelogrammverbindung unterstützt sowie die
Bewegung dämpft.
Jedoch ist die Gasdruckstrebe optional und die Vorrichtung wird
effektiver ohne diese Arbeiten. Ein vorderer Verbindungsabstandshalter 140, ähnlich zu
dem vorher beschriebenen, trägt
Rollen oder Spulen 142 zum Führen des Gewebes 109,
insbesondere durch Absenken des Aufzugsträgers 111 von dem bewegbaren
Teil des Rahmens und unter der Leiter, wobei das Gewebe an einer
Querstange 144 des Aufzugsträgers befestigt ist. Die unteren
Parallelogrammverbindungen 106, 106a nehmen die
Bodenkontaktfüße 145, 145a auf,
welche die unterste Position der Parallelogrammverbindung bestimmen,
und welche mit einer Schraube in der Höhe einstellbar sind, um Unebenheiten
des Bodens auszugleichen. 13 zeigt
den bewegbaren Teil des Rahmens vollständig abgesenkt, angepasst an
die Luke und an die Füße 145 in
Kontakt mit dem Boden, um die Abwärtsbewegung der Verbindung
zu stoppen. Der Kontakt mit den Rollen 138 mit dem Boden
verursacht eine Drehung des Winkelhebels in Uhrzeigerrichtung, wie
in 13 gezeigt, um die Klinkenstangen 132, 132a von
dem Eingriff mit den Arretierungselementen 134, 134a zu
lösen und
dadurch es dem Aufzugsträger
zu ermöglichen,
die Absenkung des bewegbaren Teiles des Rahmens unter der Ansteuerung
des Gewebes 109 zu beenden.
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In 14 ist
ein Detail gezeigt, wie der Aufzugsträger an einer Holzleiter (solche
Leitern sind üblich)
sich bewegt. An einer der Holzseitenschienen 150 der Leiter
werden Führungsschienen 152 an
einer Winkelsektion vorgesehen, z. B. in Aluminium, wobei die Ränder 154 nach
außen
gerichtet sind. Ähnliche
Ränder 124 sind
an der Frontseite des bewegbaren Rahmens vorgesehen, wo der Aufzugsträger aufgenommen
wird. Der Aufzugsträger
hat Seitenelemente 160 einer Winkelsektion, z. B. aus Baustahl,
so dass obere und untere Paare von Tragrollen an gegenüberliegenden
Seiten der Ränder 154 laufen.
Eines der Paare der Rollen wird durch die Bezugszahlen 156, 158 bezeichnet,
welche in 14 erscheinen. Die Rollen sind
in einem Abstand z. B. von etwa 2 mm größer als die Dicke des Randes 154 vorgesehen,
so dass sie, auch wenn einige Ausrichtungsfehler zwischen der Leiter
und den Parallelogrammelementen 122, 122a der
Aufzugsträger 111 vorliegen,
dennoch zwischen der Parallelogrammverbindung und der Leiter geführt werden.
Eine Plattform 162 ist in Richtung auf das obere Ende der
Seitenelemente 160 gehalten und ist bei der offenbarten Ausführungsform
gelenkig an beiden Seiten der Seitenelementen 160 des Aufzugsträgers zur
Drehung von ihrer Lasttragposition entgegen des Uhrzeigersinns,
wie in 13 gezeigt, in eine angehobene
eingezogene Position angeordnet, wo sie nicht länger die Luke versperrt und
eingeklappt wird, wenn sie nicht gebraucht wird.
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Die
Befestigung der Winkelsektion der Führungsschienen 154 mit
ihren nach außen
gewundenen Rändern
erlaubt das nachträgliche
Befestigen des vorliegenden Systems bei existierenden Dachböden, Treppen
oder Leitern.
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Gemäß der Erfindung
wird auch ein Satz von Teilen zum Befestigen oder nachträglichen
Befestigen an einer Leiter und Luke vorgeschlagen. Es wird bei einigen
Ausführungsformen
den Rahmen umfassen, welcher fixierte und bewegbare Abschnitte hat, wie
bereits behandelt, und einen Aufzugsträger zum Bewegen zu und von
dem Rahmen, wobei der Rahmen und der Aufzugsträger wahlweise mit Sperrelementen
zum Halten des Aufzugsträgers
an dem Rahmen versehen ist, wenn der bewegbare Abschnitt des Rahmens
in einer anderen als in einer abgesenkten Position ist.