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DE202006007948U1 - Stützsytem zur Einleitung von Lasten in eine Dachunterkonstruktion - Google Patents

Stützsytem zur Einleitung von Lasten in eine Dachunterkonstruktion Download PDF

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DE202006007948U1
DE202006007948U1 DE202006007948U DE202006007948U DE202006007948U1 DE 202006007948 U1 DE202006007948 U1 DE 202006007948U1 DE 202006007948 U DE202006007948 U DE 202006007948U DE 202006007948 U DE202006007948 U DE 202006007948U DE 202006007948 U1 DE202006007948 U1 DE 202006007948U1
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Abstract

Stützsystem zur Einleitung von Lasten über eine Tragkonstruktion in tragende Dachunterkonstruktionen eines Daches (7) mit einem Trapezblech (8), das auf Bindern (6) der Dachunterkonstruktion aufliegt, umfassend:
ein Fußelement (3a, 3b) zum Verbinden mit der Dachunterkonstruktion, das auf den Tiefsicken (13) des Trapezbleches (8) aufsteht und mit den Bindern (6) befestigbar ist,
ein Tragelement (4a, 4b) zur Aufnahme einer Tragkonstruktion für Lasten, insbesondere zur Aufnahme eines Trägers (5) als Teil der Tragkonstruktion, und
eine Stütze (2a, 2b, 2c), die sich zwischen dem Fußelement (3a, 3b) und dem Tragelement (4a, 4b) erstreckt und mit dem Fußelement (3a, 3b) und dem Tragelement (4a, 4b) verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Stützsystem zur Einleitung von Lasten über eine Tragkonstruktion in eine tragende Dachunterkonstruktion.
  • Der Bedarf einer nachträglichen Montage von Tragkonstruktionen auf Flachdächern ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Dieser Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass durch attraktive Gesetzesregelungen die Installation von Photovoltaik- und Kollektoranlagen auf bestehenden Dachflächen sehr populär geworden ist. Die nachträglich zu montierenden Tragkonstruktionen werden mit herkömmlichen Anschlusselementen auf den Bindern der Dachunterkonstruktion befestigt. Damit stellen sie einen teilweise gravierenden Eingriff in die Tragfähigkeit der vorhandenen Unterkonstruktion der Dächer dar. Insbesondere bei Trapezblecheindeckungen von Hallendächern müssen die Trapezbleche aufgeschnitten werden, damit die Anschlusselemente der Tragkonstruktionen auf den Bindern der Dachunterkonstruktionen fixiert werden können. Da die Trapezbleche der Hallendächer selbst eine tragende Funktion erfüllen, bedeutet das Aufschneiden der Trapezbleche einen Eingriff in die Tragfähigkeit des Daches.
  • Zur Montage der bisher bekannten Anschlusselemente der Tragkonstruktionen wird ein großflächiger Ausschnitt in dem Trapezblech vorgesehen, wozu die Dachhaut auf einer Fläche von mindestens 70 × 70 cm, häufig sogar von 100 × 100 cm entfernt werden muss. Dabei werden die Trapezbleche so aufgesägt, dass die Binder der Dachunterkonstruktion frei liegen. Auf dem Binder wird das Anschlusselement direkt montiert. Dieser Eingriff stellt eine Beeinträchtigung der Tragfähigkeit des Daches dar und löst in jedem Fall Ersatzmaßnahmen aus. Die örtlichen Schwächungen müssen gemäß den für die Trapezblechdächer geltenden DIN-Normen nachträglich wieder repariert werden. Der Eingriff in das Blech und die nach erfolgter Montage der Anschlusselemente der Tragkonstruktion notwendige Reparatur stellen einen erheblichen materiellen und zeitlichen Aufwand dar. Durch die große Öffnung des Daches ist ein sehr hoher Arbeitsaufwand für die Reparatur des Trapezbleches, aber auch der darüber liegenden Dachdämmung und Dachabdichtung notwendig. Der dafür ebenfalls hohe Materialaufwand macht diese Art von Anschlüssen sehr teuer und aufwändig. Zudem stellen solche Eingriffe in das Dach von Produktionshallen eine erhebliche Belästigung für alle Beschäftigten durch die auftretende Geräuschentwicklung beim Aufsägen der Bleche mittels Trennschleifer dar. Auch die gesundheitliche Belastung für die ausführenden Arbeiter ist nicht zu vernachlässigen. Zur Vermeidung einer Gefährdung der unterhalb des Daches befindlichen Räume sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Außerdem wird die Nutzung der Räume beeinträchtigt, was bis zum Eingriff in Produktionsprozesse führen kann.
  • Es ergibt sich somit die Aufgabe, ein Stützsystem zur Einleitung von Lasten in eine Dachunterkonstruktion vorzuschlagen, die gegenüber den bekannten Anschlusselementen deutlich verbessert ist und die Nachteile im Stand der Technik umgeht.
  • Gelöst wird die vorliegende Aufgabe durch ein Stützsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Erfindungsgemäß ist das Stützsystem geeignet, um Lasten über eine Tragkonstruktion in eine tragende Dachunterkonstruktion eines Daches einzuleiten. Das Dach weist ein Trapezblech auf, das auf den Bindern der Dachunterkonstruktion aufliegt. Das Stützsystem umfasst ein Fußelement zum Anschließen der Dachkonstruktion, das auf den Tiefsicken des Trapezbleches aufsteht und mit den Bindern durch das Trapezblech hindurch verschraubt ist. Ferner enthält das Stützsystem ein Tragelement zur Aufnahme einer Tragkonstruktion für Lasten, insbesondere zur Aufnahme eines Trägers als Teil einer Tragkonstruktion, und eine Stütze, die sich zwischen dem Fußelement und dem Tragelement erstreckt und mit dem Fußelement und dem Tragelement verbunden ist. Da das Fußelement direkt auf dem die Dachhaut tragenden Trapezblech des Daches aufsteht, kann auf die örtlichen Schwächungen durch Aufschneiden des Trapezbleches verzichtet werden.
  • Das Aufschneiden der Trapezbleche, das zur Montage der im Stand der Technik bekannten Stützen zwingend notwendig ist, wird durch das erfindungsgemäße Stützsystem vollständig vermieden. Da keine Sägearbeiten oder Blechschneidearbeiten notwendig sind, ist die Montage der erfindungsgemäßen Stützsysteme für die ausführenden Arbeiter, insbesondere aber auch für die in dem Gebäude Tätigen oder Arbeitenden, deutlich weniger belastend oder behindernd. Es schließt eine Gefährdung der Monteure auf dem Dach aus. Die Lärmbelästigung durch das Aufsägen der Trapezbleche entfällt.
  • Mit den gezielt geplanten Anschlusskomponenten wird der Eingriff in das Trapezblech lediglich auf die ohnehin notwendigen Ankerlöcher reduziert, um das Fußelement mit dem Binder der Dachunterkonstruktion zu verschrauben. Die Öffnung ermöglicht also den Anschluss alleine durch Bohren durch die Tiefsicke der Trapezbleche hindurch in die Binder der Dachunterkonstruktion. Dazu muss lediglich die Dachhaut entfernt werden, also die Dichthaut, die Wärmedämmung und die Dampfbremse.
  • Die Ankerlöcher zur Befestigung sind 10 mm große Bohrungen, die nach DIN-Norm erlaubt sind, so dass weder ein rechnerischer Nachweis zu einer möglichen Schwächung des Daches noch sonstige Verstärkungsmaßnahmen oder Ersatzmaßnahmen getroffen werden müssen.
  • Durch das erfindungsgemäße Stützsystem lassen sich also erhebliche Kosteneinsparungen bei der Montage erzielen. Dies spiegelt sich insbesondere bei der Montage von Solaranlagen oder anderen technischen Anlagen auf Flachdächern oder leicht geneigten Dächern wieder, da die Montagekosten einen nicht zu vernachlässigen Aufwandsposten darstellen. Darüber hinaus dauert die Montage des erfindungsgemäßen Stützsystems deutlich kürzer, so dass auch bei kritischem Wetter eine Montage eher möglich ist als nach der herkömmlichen Verfahrensweise der im Stand der Technik bekannten Stützen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Fußelement wenigstens zwei, besonders bevorzugt vier Aufnahmeelemente auf, die zur Befestigung an dem Binder der Dachunterkonstruktion verwendet werden. Die Aufnahmeelemente sind vorzugsweise Rohrhülsen, Ösen oder Bohrungen, durch die Anker, Schraubbolzen oder Dübeln hindurchgreifen, um das Stützsystem mit der Dachunterkonstruktion zu verbinden. Derartige Stützsysteme mit wenigstens vier Befestigungen an der Dachunterkonstruktion werden als „fußeingespannte" Systeme bzw. Stützen bezeichnet.
  • Die fußeingespannte Stütze bzw. das fußeingespannte Stützsystem wird so auf dem Hallenbinder angeschlossen, dass sämtliche möglichen Kräfte und Momente eingeleitet werden können. Ein derart montiertes Stützsystem funktioniert für sich alleine und erfordert keine weiteren Komponenten. Ein weiteres Stützsystem zur Aufnahme von Lasten und zur Gewährleistung der Stabilität des Systems ist nicht notwendig. Damit besteht für die Oberkonstruktion bzw. die Tragkonstruktion ein größtmöglicher Planungsspielraum. Der Anschluss der fußeingespannten Stütze erfordert jedoch mindestens vier Anker bzw. Schraubbolzen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform hat das Tragelement des Stützsystems wenigstens zwei, besonders bevorzugt vier Befestigungselemente zur Befestigung an der Tragkonstruktion. Derartige Systeme werden als „kopfeingespannte" Systeme bzw. Stützsysteme bezeichnet. Bei dem kopfeingespannten System wird die Ankerzahl zur Befestigung des Systems mit der Dachunterkonstruktion und damit der Montageaufwand reduziert; das Fußelement kann mit einem Anker befestigt werden. Die kopfeingespannten Systeme funktionieren jedoch nicht für sich alleine, sondern benötigen weitere Komponenten für die sichere Lasteinleitung. Diese Komponenten sind mindestens eine zweite Stütze sowie ein diese beiden verbindendes Element. Dieses Element kann beispielsweise ein Querträger oder ein Riegel der Tragkonstruktion sein.
  • Vorteilhafterweise ist das erfindungsgemäße Stützsystem derart ausgebildet, dass es eine rohrförmige Stütze hat. Die Stütze ist in diesem Fall als Rundrohr oder als Vierkant- bzw. Mehrkantrohr ausgebildet. Eine derartige Stütze ist sehr biege- und torsionssteif, so dass Kräfte und Momente aus allen Richtungen gleichartig aufgenommen werden können.
  • Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Stützsystem zwischen dem Tragelement und der Tragkonstruktion für die einzuleitenden Lasten ein Adapterelement auf, das zwischen dem Tragelement und der Tragkonstruktion angeordnet ist. Das Adapterelement ermöglicht ein Verdrehen der Tragkonstruktion um die vertikale Achse relativ zu dem Tragelement und damit zu der Stütze des Stützsystems. Auf diese Weise können Träger der Tragkonstruktion zwischen zwei Stützsystemen angeordnet werden, so dass die Träger nicht parallel oder senkrecht zu den Bindern verlaufen müssen. Damit steigt die Flexibilität bei der Planung und Anordnung von zu tragenden Systemen. Dies bietet insbesondere bei der Aufnahme von Solaranlagen den großen Vorteil, dass die Solaranlagen in einer optimalen Orientierung zur Sonneneinstrahlung aufgestellt werden können, ohne auf die Ausrichtung des Gebäudes bzw. der Dachunterkonstruktion Rücksicht nehmen zu müssen.
  • Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die Stütze des Stützsystems derart ausgerichtet ist, dass sich ein auf zwei Stützen gelagerter Träger parallel oder senkrecht zu einem Binder der Dachunterkonstruktion erstreckt. Ein derart angeordnetes Stützsystem lässt sich sehr einfach und damit schnell montieren. Es ist deshalb sehr kostengünstig. Darüber hinaus ist die Planung eines solchen Systems unproblematisch.
  • Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Stützsystems werden anhand der nachfolgenden Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1a einen Querschnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stützsystems mit einem Trapezblech;
  • 1b einen Längsschnitt durch das Stützsystem aus 1a;
  • 1c einen Horizontalschnitt durch die Stütze des Stützsystems aus 1a;
  • 2a einen Längsschnitt durch ein kopfeingespanntes Stützsystem;
  • 2b einen Querschnitt durch das Stützsystem nach 2a;
  • 3a eine Stütze und ein Fußelement eines Stützsystems nach 2a;
  • 3b bis 3d je ein Fußelement der Stütze aus 3a im Detail;
  • 4a ein kopfeingespanntes Stützsystem im Querschnitt;
  • 4b das Stützsystem aus 4a im Längsschnitt;
  • 5a ein kopf- und fußeingespanntes Stützsystem im Querschnitt; und
  • 5b das kopf- und fußeingespannte Stützsystem aus 5a im Längsschnitt.
  • Ein in den 1a und 1b gezeigtes Stützsystem 1a hat eine Stütze 2a, ein trapezförmiges Fußelement 3a, ein Tragelement 4a und einen Träger 5, der als Doppel-T-Träger ausgebildet ist und zu einer Tragkonstruktion gehört. Das Stützsystem 1a ist auf einem Hallendach montiert, das im Schnitt gezeigt ist. Ein Binder 6 ist Teil der Dachunterkonstruktion auf der das Dach 7 aufliegt. Das Dach 7 besteht aus einem tragenden Trapezblech 8 und einer darüberliegenden Dachhaut, die eine Dampfbremse 9, eine Wärmedämmung 10 und eine Dichthaut 11 umfasst.
  • Das trapezförmige Fußelement 3a hat in etwa den gleichen Querschnitt wie das Trapezblech 8 des Daches 7. Die Stütze 2a ist als Stützrohr ausgebildet, das auf das Fußelement 3a aufgeschweißt ist. Das Fußelement 3a kann ein geschweißtes oder gekantetes Basisblech sein. Das Fußelement 3a folgt dem Profil bzw. einer Rippe des Trapezbleches 8 mehr oder weniger nah.
  • Das Fußelement 3a hat zwei schmale Aufstandschenkel 12, die mit zwei benachbarten Tiefsicken 13 des Trapezbleches 8 korrespondieren. Bei der Montage des Stützsystems 1a werden die beiden schmalen Aufstandschenkel 12 des Fußelements 3a direkt in zwei benachbarte Tiefsicken 13 genau über dem Binder 6 gestellt und mit zwei Schraubbolzen oder Schrauben 14 mit dem Binder 6 verschraubt.
  • Die kraftschlüssige Befestigung des Stützsystems 1a auf dem Binder 6, der als Betongurt, Walzprofil-Obergurt, Fachwerkbinder-Obergurt, usw. ausgebildet sein kann, erfolgt durch die beiden Aufstandschenkel 12 hindurch mit vier Ankern, die als Dübel oder Schraubbolzen bzw. Schrauben 14 ausgebildet sind. Diese Befestigung erfordert lediglich Bohrungen von ca. 10 mm im Trapezblech 8, was von den Normen toleriert wird und keine Verstärkungsmaßnahmen im Dach 7 erfordert.
  • Die Dachhaut, die aus Dampfbremse 9, Wärmedämmung 10 und der Dichthaut 11 besteht, wird nur durch die rohrförmige Stütze 2a punktuell durchfahren. Die Abdichtungsmaßnahmen sind damit sehr gering und können von jeder Dachdeckerfirma ausgeführt werden. Spezialkenntnisse sind hierzu nicht erforderlich.
  • Aus der Aufsicht des trapezförmigen Fußelements 3a in 1c ist zu erkennen, dass vier Anker zur Verbindung des Fußelements 3a mit dem Binder 6 verwendet werden. Dazu sind Bohrungen 15 in den Aufstandschenkeln 12 des Fußelements 3a vorgesehen. In der Mitte des Fußelements 3a ist die rohrförmige Stütze 2a angeschweißt.
  • Die 2a und 2b zeigen ein kopfeingespanntes Stützsystem 1b, das erst mit einem zweiten, baugleichen Stützsystem sowie einem darauf aufgelegten Träger 5 ein stabiles und statisch nachweisbares Rahmensystem bildet. Dazu müssen zwei benachbarte Stützsysteme 1b biegesteif über den Träger 5 miteinander gekoppelt werden. Der Träger 5 wird bei dem kopfeingespannten System mit dem zum Stützsystem 1b gehörenden Tragelement 4b verschraubt.
  • Da bei diesem kopfeingespannten Stützsystem 1b zwei Stützsysteme 1b miteinander kombiniert werden müssen, müssen zwei Varianten dieses Stützsystems 1b angeboten werden, um alle möglichen örtlichen Gegebenheit abzudecken und eine entsprechende Lösung anbieten zu können.
  • Die erste Variante des Stützsystems 1b kommt dann zum Einsatz, wenn die Träger 5, die von dem Stützsystem 1b getragen werden, quer zur Spannrichtung der Trapezbleche 8 des Daches 7 verlaufen. In diesem Fall verläuft der Riegel der Aufdachkonstruktion bzw. Tragkonstruktion genau auf den Bindern 6 des Gebäudes und quer zur Spannrichtung der Trapezbleche 8. Die Stützen 2b, die vorzugsweise aus Walzstahlblech bestehen, stehen direkt in der Tiefsicke 13 des Trapezbleches 8 auf, wie der 2b zu entnehmen ist. Vorzugsweise ist die Stütze 2b deshalb plattenförmig bzw. "scheibenförmig" (im Sinne der Statik) ausgebildet.
  • Die Fußelemente 3b sind an den Stirnseiten der Stütze 2b angeschweißte Rohrhülsen 16, die direkt durch die Tiefsicke 13 des Trapezbleches 8 hindurch in der Unterkonstruktion, also dem Binder 6, verankert werden. Hierzu werden bevorzugt Schwerlastanker oder Schrauben 14 verwendet. Möglich ist auch die Ausbildung des Fußelementes 3b aus einem einzigen Werkstück, wodurch auf das Anschweißen von Rohrhülsen 16 verzichtet werden kann. Zur Montageerleichterung kann an der Rohrhülse 16 mit größeren Bohrungen und Futterhülsen operiert werden.
  • In der 3a ist eine derartige Stütze 2b mit angeformten Fußelementen 3b gezeigt. Die Fußelemente 3b sind als Rohrhülse 16 ausgebildet. Die 3b, 3c und 3d zeigen unterschiedliche Rohrhülsen 16 als Fußelement 3b im Detail.
  • Bevorzugterweise ist das Fußelement 3b an der Stütze 2b einstückig angeformt, wie in 3b dargestellt. Die 3c und 3d zeigen dagegen die Ausführungsform eines an die Stütze 2b angeschweißten Fußelements 3b.
  • Der Stützenkopf des Stützsystems 1b in den 2a und 2b besteht aus einem angeschweißten Tragelement 4b. Das Tragelement 4b wird am Unterflansch des Trägers 5 angeschraubt und bildet den erforderlichen biegesteifen Anschlussknoten zum Träger 5. Der Anschluss kann erforderlichenfalls mittels der gezeigten dreieckförmigen Versteifungsbleche 17 versteift werden. An der Unterseite des als horizontal verlaufende Platte ausgebildeten Tragelements 4b erstrecken sich die beiden beabstandeten plattenförmigen Versteifungsbleche 17 rechtwinklig nach unten. Zwischen diesen Dreiecken ragt die Stütze 2b hinein und ist mit dem Tragelement 4b einstückig verbunden. Die Einstückigkeit wird vorzugsweise durch Schweißen realisiert. Bevorzugt wird dann der Anschluss zwischen Tragelement 4b und Träger 5 durch vier vorgespannte Schrauben der Güte 8.8 oder 10.9 hergestellt.
  • Bei Parallelität der Rahmenebene aus Träger 5 und der Spannrichtung des Trapezbleches 8, also wenn der Träger 5 wie das Trapezblech 8 zwischen den Bindern 6 des Gebäudes verläuft, kommt die zweite Variante des kopfeingespannten Stützsystems zum Einsatz; diese Variante ist in den 4a und 4b dargestellt.
  • Das Stützsystem 1c besteht aus zwei Stützen 2c, die durch ein Querrohr 18 miteinander verbunden werden. Das Querrohr 18 ist zwischen den beiden Stützen 2c eingeschweißt. Auf dem Querrohr 18 wird ein Tragelement 4b aufgeschweißt, das durch vier Bohrungen einen biegesteifen Anschluss an den Träger 5 mittels vorgespannter Schrauben erlaubt. Der Anschluss kann durch zusätzliche Bleche versteift werden, wenn dies notwendig ist.
  • Der Achsabstand zwischen zwei Stützen 2c entspricht genau der Rippenbreite des Trapezbleches 8 des Daches 7. An die Stützen 2c wird an der einen oder anderen Stirnseite ein Fußelement 3b in Form einer Rohrhülse 16 angeschweißt oder ist einstückig angeformt. Der Anschluss des Stützsystems 1c an das Haupttragelement (Binder 6) des Gebäudes erfolgt mittels sich durch das als Rohrhülse 16 ausgebildete Fußelement 3b und das Trapezblech 8 hindurch erstreckende Anker. Als Anker werden beispielsweise Schrauben oder Dübel verwendet, die in zwei benachbarten Tiefsicken des Trapezbleches 8 eingreifen.
  • In den 5a und 5b ist eine zweite Variante eines fußeingespannten Stützsystems 1d dargestellt. Das Stützsystem 1d ähnelt dem Stützsystem 1c aus den 4a und 4b. Bei beiden Stützsystemen wird die Dachhaut des Daches 7 zweimal je Stützsystem durchfahren. Das Stützsystem 1d unterscheidet sich von dem kopfeingespannten Stützsystem 1c dadurch, dass an der Stütze 2c zwei Fuß elemente 3b angeformt sind. Damit bildet das in den 5a und 5b gezeigte Stützsystem 1d ein kopf- und fußeingespanntes Stützsystem.
  • Die beiden als Flachbleche ausgebildete Stützen 2c stehen sich direkt in zwei benachbarten Tiefsicken 13 des Trapezbleches 8 gegenüber und werden mit insgesamt vier Ankern durch das Trapezblech 8 hindurch an den Bindern 6 der Dachunterkonstruktion fixiert.
  • Oberhalb der Dachhaut werden die beiden Stützen 2c durch eine als Querrohr 18 ausgebildete Quertraverse miteinander gekoppelt. Die Quertraverse dient gleichzeitig zur Aufnahme der Tragkonstruktion bzw. des Trägers 5. Diese Quertraverse kann auch aus verschiedenen Elementen wie Blechen, Rohren und Winkeln etc. zusammengeschweißt werden. An dem Querrohr 18 kann zusätzlich ein Tragelement 4b angeschweißt sein, so dass ein verbesserter Anschluss des Trägers 5 an dem Stützsystem 1d gewährleistet ist.
  • Hierbei ist es möglich, dass die Quertraverse auch gleichzeitig mit den Stützen 2c verschweißt wird, so dass das Stützsystem 1d bereits vorgefertigt ist. Dazu muss jedoch der Rippenabstand des Trapezbleches 8, auf dem das Stützsystem 1d montiert werden soll, bekannt sein. Mehr Flexibilität erreicht man, wenn die Quertraverse erst vor Ort mit den Stützen 2c verschraubt wird, wenn also die Endfertigung des Stützsystems 1d auf dem Dach geschieht. Dies erfordert jedoch eine etwas erhöhte Aufbauzeit.

Claims (10)

  1. Stützsystem zur Einleitung von Lasten über eine Tragkonstruktion in tragende Dachunterkonstruktionen eines Daches (7) mit einem Trapezblech (8), das auf Bindern (6) der Dachunterkonstruktion aufliegt, umfassend: ein Fußelement (3a, 3b) zum Verbinden mit der Dachunterkonstruktion, das auf den Tiefsicken (13) des Trapezbleches (8) aufsteht und mit den Bindern (6) befestigbar ist, ein Tragelement (4a, 4b) zur Aufnahme einer Tragkonstruktion für Lasten, insbesondere zur Aufnahme eines Trägers (5) als Teil der Tragkonstruktion, und eine Stütze (2a, 2b, 2c), die sich zwischen dem Fußelement (3a, 3b) und dem Tragelement (4a, 4b) erstreckt und mit dem Fußelement (3a, 3b) und dem Tragelement (4a, 4b) verbunden ist.
  2. Stützsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußelement (3a, 3b) wenigstens zwei, vorzugsweise vier Aufnahmeelemente zur Befestigung an einem Binder (6) der Dachunterkonstruktion aufweist.
  3. Stützsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (4a, 4b) wenigstens zwei, vorzugsweise vier Befestigungselemente zur Befestigung an der Tragkonstruktion aufweist.
  4. Stützsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußelement (3a) als im Wesentlichen trapezförmiges Blech mit zwei Aufstandschenkeln (12) ausgebildet ist, die auf den Tiefsicken (13) des Trapezbleches (8) des Daches (7) aufstehen.
  5. Stützsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußelement (3a, 3b) einstückig an die Stütze (2a, 2b, 2c) angeformt ist.
  6. Stützsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei beabstandete Stützen (2a, 2b, 2c) mit einem daran angeformten Fußelement (3a, 3b) umfasst, wobei die beiden Stützen (2a, 2b, 2c) mit einem Tragelement (4a, 4b) an ihrem freien Ende verbunden sind.
  7. Stützsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (2a) rohrförmig ausgebildet ist.
  8. Stützsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (2b, 2c) plattenförmig ausgebildet ist.
  9. Stützsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Tragelement (4a, 4b) und der Tragkonstruktion ein Adapterelement angeordnet ist, das ein Verdrehen der Tragkonstruktion um die vertikale Achse relativ zur der Stütze (2a, 2b, 2c) ermöglicht.
  10. Stützsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (2a, 2b, 2c) derart ausgerichtet ist, das sich ein auf zwei Stützen (2a, 2b, 2c) gelagerter Träger (5) parallel oder senkrecht zu einem Binder (6) der Dachunterkonstruktion erstreckt.
DE202006007948U 2006-05-18 2006-05-18 Stützsytem zur Einleitung von Lasten in eine Dachunterkonstruktion Expired - Lifetime DE202006007948U1 (de)

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