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Die
Neuerung betrifft eine Patientenlagerung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1.
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Patientenlagerungen
mit einer Brustfixierungseinrichtung, einer Biopsie-Einrichtung
oder Markier-Einrichtung sind bekannt. Hierbei weist die Patientenlagerung
in einer oberen Auflagerplatte zwei Öffnungen auf, in welche die
zu untersuchenden Brüste
der Patientin frei hängend
eingebracht werden können.
Die obere Auflagerplatte stützt
sich im Abstand von mehreren Zentimeter mit Hilfe einer Mehrzahl
(z.B. vier) von Stützsäulen auf
einer unteren Basisplatte ab.
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Die
DE 196 26 286 C2 zeigt
eine MRI-Brustspule mit einer Einrichtung zum Fixieren einer zu
biopsierenden Brust. Diese Einrichtung weist eine Patientenlagerung
mit einer oberen Auflagerplatte mit zwei Öffnungen und zu einander beabstandeten
Andrückelementen
für eine
Brust auf. In den Zwischenraum zwischen diesen Andrückelementen
wird eine Brust eingebracht und durch ein Zusammenfahren der Andrückelemente
wird die Brust schließlich
fixiert und kann z.B. biopsiert werden.
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Der
Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde eine Patientenauflage mit einer
oberen Auflagerplatte und einer zu ihr horizontal beabstandeten
Basisplatte zu schaffen, bei welcher der Zugangsbereich, d.h. die
Zugänglichkeit
zu der/die in den Raum zwischen Auflagerplatte und Basisplatte hängenden Brust/Brüste für diagnostische
und/oder interventionale Maßnahmen,
bei der Brust fixierende Einrichtungen verwendet werden können, bedeutend
vergrößert wird.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
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Die
Vorteile der Neuerung bestehen insbesondere darin, dass bei der
neuerungsgemäßen Patientenlagerung
die Möglichkeit
zur Aufnahme einer Einrichtung zum Fixieren einer Brust, – mit oder
ohne Einrichtung zum Biopsieren/Markieren einer Störung im
Gewebegefüge
innerhalb der Brust –,
geschaffen wird, die für
die genannte Einrichtung einen sehr großen Schwenkwinkelbereich um
eine vertikale (senkrechte) Schwenkachse ermöglicht. Im vorderen Teil des
Zwischenraumes zwischen oben liegender Auflagerplatte und unten
liegender Basisplatte ist, – in Längsachsenrichtung
der Auflagerplatte gesehen – vom
Bereich Öffnung
oder Aussparung für
die Brust bis zum Anfang (Kopfauflagebereich) der Kopfauflagerfläche der Auflagerplatte
hin, ein oder mehrere, den Zwischenraum in horizontaler und vertikaler Richtung
durchquerende(r), eine Abstützfunktion
für die
Auflagerplatte ausübende(r),
schmale(r) und kurze(r) Stützkörper vorhanden.
In vorteilhafter Weise kann die obere Auflagerplatte trotzdem in
ihrer Länge so
lang ausgeführt
werden, dass auch noch der Kopf, oder zumindest mit ihrem Oberkörper auf
der Patientenauflage aufliegenden Patientin, sich direkt oder indirekt
abstützen
(aufliegen) kann. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise keine weitere
Kopfstütze
außerhalb
(vor) der Patientenlagerung benötigt,
welche den Zugang zu der fixierten Brust in der Richtung Kopf-Fuß unmöglich macht.
In weiterer vorteilhafter Weise kann die Patientenauflage z.B. bei
der Computertomographie (CT), Kernspintomographie (MRI) oder Positronen-Emissions-Tomographie (PET)
eingesetzt werden.
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Die
neuerungsgemäße Patientenauflage
erlaubt in erfinderischer Weise die Anordnung einer oder mehrerer
Empfangs-Flächenspulen,
ohne dass der Rotationsbereich einer zu verwendenden Fixier- und/oder
Biopsiereinrichtung wesentlich verkleinert werden muss.
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Die
Empfangs-Flächenspulen
können
in oder an der Basisplatte horizontal ausgerichtet befestigt werden.
Auch können
horizontal ausgerichtete Empfangs-Flächenspulen direkt oder indirekt – z.B. auch
horizontal und/oder vertikal verschiebbar – an der Auflagerplatte befestigt
sein.
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Eine „Einrichtung
zum Fixieren einer Brust, mit- oder ohne Halterung für ein medizinisches
Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung)" kann auf einfache Weise in die Patientenauflage
eingesetzt und aus ihr entfernt werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Neuerung wird in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen
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1,
eine Draufsicht auf die neuerungsgemäße Patientenauflage mit einer
Ansicht auf eine Aufnahmevertiefung – (z.B. rechteckige) – in der
Basisplatte für
eine Befestigungsplatte für
eine „Einrichtung
zum Fixieren einer Brust, mit – oder
ohne Halterung für
ein medizinisches Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung)" für eine Brust
und/oder eine oder mehrere horizontal ausgerichtete MRI-Empfangs-Flächenspulen,
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2,
eine Draufsicht nach 1, jedoch mit der in die Aufnahmevertiefung
eingelegten Befestigungsplatte,
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3,
eine Vorderansicht der Patientenauflage nach 1 mit Ansicht
auf die neuerungsgemäße vordere
Auflagerfläche
mit einem fliegend gelagerten Kopfstück mit einer Kopfauflagefläche, die
in Patientenfußrichtung
in einen schmalen Steg übergeht
und schließlich
am Ende der Auflagerplatte über sein
Oberkörperauflagerstück mit der
sich in vertikaler und horizontaler Richtung erstreckenden Endplatte
verbunden ist,
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4,
eine Stirnansicht auf eine, die Enden von Auflagerplatte und Basisplatte
verbindende, sich in vertikaler Richtung erstreckende Endplatte
der Patientenauflage,
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5,
eine Draufsicht auf die Oberseite der Befestigungsplatte mit zwei
konischen Aufnahmebohrungen mit je einer Innenverzahnung,
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6,
eine Ansicht auf die Unterseite der Befestigungsplatte entsprechend 5,
mit je einer jeweils zur Aufnahmebohrung konzentrisch in die Unterseite
der Befestigungsplatte eingearbeitete ringförmige Nut zur Aufnahme je einer
Empfangs-Oberflächenspule,
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7,
eine rechte Seitenansicht auf die Patientenauflage mit einer, mit
der Vorderseite ihres Oberkörper
auf der Auflagerplatte aufliegenden Patientin. Mit außerdem einer
parallel zur Längsachse der
Auflagerplatte verdrehfest ausgerichteten Einrichtung zum Fixieren
einer Brust, mit zwei in einem einstellbaren Abstand zueinander
bringbaren Fixiergittern und mit einer Einrichtung zum Biopsieren/Markieren
einer Störung
im Gewebegefüge
innerhalb der Brust,
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8,
eine Ansicht zwischen der Unterseite des Kopfstückes der Kopfauflagerplatte
und der oberen Fläche
der Basisplatte auf eine Einrichtung zum Fixieren einer Brust mit
einer Einrichtung zum Biopsieren/Markieren deren entlang ihrer Längsachse aufgespannten
vertikalen Ebene die, eine entlang der Längs- und Symmetrieachse der
Auflagerplatte aufgespannte vertikale Ebene, in einem wählbaren Schnittwinkel
schneidet, Bei der Computertomographie (CT) handelt es sich um ein
diagnostisches Verfahren, bei dem die zu untersuchende Region durch ein
eingegrenztes Röntgenstrahlenbündel von
einer sich um den Körper
rotierenden Röntgenröhre durchstrahlt
wird.
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Bei
der Kernspintomographie (MRI) werden Aufnahmen des menschlichen
Körpers
ohne Anwendung ionisierender Strahlen (also ohne Anwendung von Röntgenstrahlung
oder Anwendung radioaktiver Stoffe) erzeugt.
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Die
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) ist ein hochempfindliches
Verfahren, mit dem Stoffwechselvorgänge im Körper sichtbar gemacht werden,
können.
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Durch
die CT-, MRI-, PET-Untersuchung kann die Lage einer Anomalie in
einer fixierten Brust in einem rechtwinkligen Koordinatensystem
exakt ausgemessen werden. Diese Werte können außerhalb oder innerhalb der
MRI-Spule auf ein medizinisches Werkzeug, – z.B. eine Biopsienadel –, an einer anhand
von Skalen horizontal- und vertikal einstellbaren Werkzeughalterung
manuell oder motorisch voreingestellt werden. Die voreingestellte
medizinische Werkzeughalterung kann auf einfache Weise in die Patientenlagerung
eingesetzt werden
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Eine
Patientenauflage 1 besteht aus einer sich in horizontaler
Richtung erstreckender Basisplatte 2 und einer oberhalb
von ihr, in einem Abstand h angeordnete, sich in horizontaler Richtung
erstreckenden Auflagerplatte 3. Zwischen ihnen ist ein
Zwischenraum 14 vorgesehen. Der Abstand h (z.B. 80–100mm)
zwischen der Unterseite 27 Auflagerplatte 3 und
der Oberseite 29 der Basisplatte 2 muss nicht über die
gesamte Länge
der Patientenauflage 1 gleich sein. Eine Längs- und
Symmetrieachse 20 teilt die äußere Oberfläche der Auflagerplatte 3 in
eine linke und in eine rechte Teilfläche auf. Sämtliche Bestandteile der Patientenauflage 1 bestehen
aus einem MR-tauglichen Material, z.B. Kunststoff.
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Die
Auflagerplatte 3 weist im Wesentlichen entlang ihrer Längsachse 20,
beginnend vom Kopfende, in etwa drei ausgeprägte Zonen auf:
- 1. eine vordere Zone ZV mit einer Kopfauflagerfläche 4 eines
Kopfstückes 5.
Sie erstreckt sich beispielsweise über ca. 35 % der Länge der
Auflagerplatte 3. Die vordere Zone ZV dient als Aufliegfläche für den Kopf
und die Schulterpartie (siehe 7) einer
Patientin.
Vorzugsweise ist/sind unter der vorderen Zone ZV der
Auflagerplatte 3, also im vorderen Teil des Zwischenraumes 14,
entlang oder in einem seitlichen Abstand von einer die Längs- und
Symmetrieachse 20 senkrecht aufgespannten Vertikalebene
ein oder mehrere schmale und,bezogen auf die Länge der Patientenauflage-,
kurze Stützkörper (Stützsäule) 23 vorgesehen.
Der/die Stützkörper 23 ist/sind
mit der Unterseite der oberen Auflagerplatte 3 und der
oberen Seite der Basisplatte 2 stoff- oder formschlüssig verbunden.
Im Ausführungsbeispiel
ist/sind oberer und/oder unterer Teil der Stützkörper 23 als Druckverteilerplatten
ausgeführt,
die mit der Unterseite der Auflagerplatte 3 bzw. mit der
Oberseite der Basisplatte 2 stoff- oder formschlüssig verbunden
sind. Die/der Stützkörper 23 erweitern
aus diesem Grunde ihre oberen und unteren Enden pilzkopfförmig.
Der/die
Stützkörper 23 ist/sind
in einem geringen Abstand, z.B. 70 bis 150 mm, vom Anfang der Kopfauflagerplatte 3 angeordnet.
Wird nur ein einziger Stützkörper 23 verwendet,
so ist dieser an seiner schmalsten Stelle z.B. 10 bis 150 mm breit und
z.B. 10 bis 200 mm lang.
Die Lage des/der Stützkörpers 23 und
die Höhe
h des Zwischenraumes 14 sind so bestimmt, dass eine „Einrichtung
zum Fixieren einer Brust, mit – oder
ohne Halterung für
ein medizinisches Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung) 22'', – im Folgenden kurz „Einrichtung... 22" genannt-, jeweils
in jeder ihrer Arbeitspositionen, – vorzugsweise um eine im jeweiligen
Momentan-Zentrum der horizontal ausgerichteten Empfangs-Flächenspule
errichtete Senkrechte-, um ca. 360° rotierbar ist. Die Rotationsbewegung
der Einrichtung... 22 wird also jeweils nicht durch Hindernisse
behindert.
Durch die vorteilhafte Plazierung der des Stützkörpers 23 kann
in vorteilhafter Weise die obere Auflagerplatte 3 der Patientenauflage 1 in
cranialer Richtung so lang ausgeführt werden, dass auch noch
der Kopf der mindestens mit ihrem Oberkörper auf der Auflagerplatte 3 liegenden
Patientin, sich direkt oder indirekt auf der Patientenauflage 1 abstützen (aufliegen)
kann. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise keine außerhalb
angeordnete, d.h. (vor) der Patientenlagerung angeordnete, Patientenauflage
benötigt.
Eine solche würde
den Zugang zu einer, – in
Kopf-Fuß-Richtung
gesehen –,
fixierten linken Brust 24 bzw. rechten Brust 26 in
caudaler (Kopf-Fuß)
Richtung unmöglich
machen.
- 2. Eine mittlere Zone ZM, die Brustkorb-Zone", schließt sich in caudaler Richtung
der Auflagerplatte 3 der vorderen Zone ZV der Patientenauflage 1 an.
Sie
erstreckt sich beispielsweise über
ca. 50 % der Länge
der Auflagerplatte 3. Sie hat beispielsweise die Form eines
sich bis zu seiner halben Länge
verjüngenden
und anschließend
wieder erweiternden Steges 30. Dieser dient als Auflagerfläche für das Brustbein
der Patientin. Links und rechts der Längs- und Symmetrieachse 20 des Steges 30 erweitert
sich der Steg 30 zu einem linken Ausschnitt 33 und
ihm gegenüberliegend, rechts
der Längs-
und Symmetrieachse 20 zu einem rechten Ausschnitt 32.
Der linke Ausschnitt 33 ist links außen offenen, der rechte Ausschnitt 32 ist
rechts außen
offen. Der Steg 30 kann z.B. an seiner schmalsten Stelle
zwischen 40 mm und 100 mm breit sein. Die Umrisse der Ausschnitte 32 und 33 können die
Form in einer horizontalen Ebene oder einer zu dieser nach oben
oder nach unten hin geneigten Ebene, liegenden Parabel haben. Ihre
Scheitelpunkte können
gleichen oder unterschiedlichen Abstand von der Längs- und Symmetrieachse 20 aufweisen,
vorzugsweise sind sie jedoch gleich. Diese sich nach außen hin weit öffnenden
Ausschnitte 32 und 33 ermöglichen einerseits ein ganz
tiefes und freies Durchhängen
auch größerer Brüste vor ihrer
Fixierung. Zusätzlich
wird auch ein größerer hindernisfreier Blick
auf die Einrichtung... 22 mit der fixierten Brust 24 bzw. 26 ermöglicht.
Dieses
ist deshalb so wichtig, weil die „Einrichtung zum Fixieren
einer Brust mit der Einrichtung... 22 ohne die fixierte
Brust um ihre senkrecht stehende Achse bis zu 360° stufenlos
oder in kleinen Schritten rotiert (verdreht) werden und anschließend lösbar verdrehfest
gemacht werden kann.
- Und
3. schließlich
die Endzone ZE (Endfläche)
der Auflagerplatte 3. Sie erstreckt sich, beginnend vom
Ende der Auflagerplatte 3, über ca. 15 % der Länge der
Auflagerplatte 3. Sie dient als Auflagefläche 6 für den, – in Fußrichtung
gesehen –,
sich an den Brustkorb anschließenden
oberen Bauchabschnitt (siehe 1 und 7).
Die
Auflagefläche 6 der
Auflagerplatte 3 endet an der sich in vertikaler und horizontaler
Richtung erstreckenden Endplatte 9. Das Ende der Auflagerplatte 3 ist
vorzugsweise mit dem oberen Teil 7 der Endplatte 9 stoff-
oder formschlüssig
verbunden. Der untere Teil 10 der Endplatte 9 ist
mit dem Ende der Basisplatte 2 stoff- oder formschlüssig verbunden.
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Durch
die kotierte Projektion des linken Ausschnittes (33) bzw.
des rechten Ausschnittes (32) in den Zwischenraum (14)
wird auf die Oberseite (29) der Basisplatte (2)
ein linker Flächenabschnitt
(39) bzw. ein rechter Flächenabschnitt (40)
gedanklich abgebildet.
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Im
derart umgrenzten linken- (49) bzw. rechten Arbeitsraum
(50) ist die Einrichtung zum Fixieren einer Brust, – mit oder
ohne Halterung für
ein medizinisches Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung) –, 22 angeordnet.
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Der
Bereich unterhalb der Ausschnitte 32, 33 (linker-
(49) bzw. rechten Arbeitsraum (50)) und dem Steg 30 ist
also der Bereich in dem die Einrichtung... 22 angeordnet
ist. Sie kann, wie schon oben ausgeführt, um eine senkrechte Achse
um ca. 360° gedreht werden.
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Die
Drehbewegung (Rotationsbewegung) der Einrichtung... 22 wird
in vorteilhafter Weise nicht durch Hindernisse behindert oder eingeschränkt.
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Eine
quaderförmige
Befestigungsplatte 11 mit z.B. einer Länge, die fast der gesamten
Breite der Basisplatte 2 im Bereich des Steges 30 der
Auflagerplatte 3 entspricht, ist herausnehmbar und formschlüssig in
einer Aufnahmevertiefung 8 oder einem Aufnahmeloch 8 z.B.
mittels Führung, – z.B. Flach- oder
Schwalbenschwanführung –, befestigt.
Aufnahmevertiefung 8 oder Aufnahmeloch 8 ist in
der Basisplatte 2, von ihrer der oberen Seite ausgehend,
eingearbeitet. Die Befestigungsplatte 11 weist z.B. zwei kreisrunde
durchgehende Aufnahmebohrungen 12; 16 vorzugsweise
gleichen Durchmessers, auf. Die Zentren Aufnahmebohrungen 12; 16 und damit
die Zentren der Empfangs-Flächenspulen 37, 38,
haben ungleiche Abstände
a und b, – z.
B. 3 bis 4 cm Differenz –,
von der Quer-Mittellinie 34 der Befestigungsplatte 11.
Diese Differenz zwischen den Abständen a und b ist begründet durch
die vorteilhafte Anpassungsmöglichkeit
auf unterschiedliche Breiten der Oberkörper und/oder des Brustabstandes
der zu untersuchenden Patientinnen.
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Die
Aufnahmebohrungen 12; 16 sind z.B. je mit je einer
Innenverzahnung 13; 17 versehen. Die Unterseite 15 der
Befestigungsplatte 11 entsprechend 5, ist mit
je einer, jeweils zu ihrer Aufnahmebohrung 12; 17 konzentrisch
in die Unterseite 15 der Befestigungsplatte 11 eingearbeitete
ringförmige linke
Nut 21 zur Aufnahme einer linken Empfangs-Flächenspule 38 und
eine eingearbeitete ringförmige
rechte Nut 19 zur Aufnahme einer rechten Empfangs-Flächenspule 37 versehen.
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Damit
die Einrichtung... 22 ohne die fixierte Brust um ihre senkrecht
stehende Achse bis zu ca. 360° stufenlos
oder in kleinen Schritten rotiert (verdreht) werden und anschließend lösbar verdrehfest gemacht
werden kann, ist z.B. an der Unterseite der Basis-Platte 2 der
Einrichtung... 22 form- oder stoffschlüssig ein Bund, z.B. in Form
eines Kreisringes mit z.B. einem Außenkonus angebracht. Dieser
hat z.B. einen außenkonischen
Zahnkranz.
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Der
Bund kann mit einer an ihn angepassten Aufnahme in Formschluss gebracht
werden. Bund und Aufnahme bilden also eine Kupplung. Diese Kupplung
kann z.B. als schaltbare (wahlfrei lösbare) formschlüssige Kupplung
oder kraftschlüssige
Kupplung ausgeführt
sein.
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Im
Ausführungsbeispiel
wird eine schaltbare formschlüssige
Kupplung, Zahnkupplung, verwendet.
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Die
Zähne des
außenkonischen
Zahnkranzes (Bund) können
jeweils mit je einer Innenverzahnung 13; 17 der
z.B. zwei konischen Aufnahmebohrungen 12; 16 (Aufnahmen)
einer Befestigungsplatte 11 für die Einrichtung... 22 in
und außer
Eingriff gebracht, d.h. ein- und
ausgekuppelt werden. Sie bilden also eine schaltbare, d.h. wahlfrei
trennbare, formschlüssige
Kupplung.
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Zum
Ein- und Auskuppeln und Drehen der Einrichtung... 22 um
ihre vertikale Achse wird jene angehoben und somit ihre konische
Außenverzahnung
aus der zugeordneten Innenverzahnung 13; 17 der
ersten Aufnahmebohrung 12 bzw. der zweiten Aufnahmebohrung 16 zuerst
außer
Eingriff gebracht und anschließend
um ihre senkrechte Achse um einem freiwählbaren Winkel verdreht (rotiert)
und anschließend
wieder in Eingriff gebracht wird. Wie schon ausgeführt, ist
die anwendbare Kupplungsart ist nicht auf das Zahnkupplungsprinzip
beschränkt. So
könnte
auch andere formschlüssige
Kupplungsarten aber auch kraftschlüssige Kupplungen, z.B. Kegelreibkupplungen
verwendet werden.
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Die
Befestigungsplatte 11 mit den zwei Aufnahmebohrungen 12, 16 kann
auch kürzer
ausgeführt
sein, so dass sie quer zur Längsachse 20,
geführt
mittels einer Führung, verschoben
und in einer gewünschten
Stellung mittels einer reib- oder formschlüssig arbeitenden Arretiereinrichtung
arretiert werden kann. Verschoben kann die Befestigungsplatte 11,
um an Bauhöhe
zu sparen, in der Aufnahmevertiefung 8 oder dem Aufnahmeloch 8.
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Die
Befestigungsplatte 11 kann auch mit nur mit einer Aufnahmebohrung 12 für nur eine MRI-Empfangs-Flächenspule 38.
Es wäre
also nur eine MRI-Empfangs-Flächenspule 38 notwendig,
die sowohl für
die Untersuchung an der linken Brust, wie auch an der rechten Brust
verwendet wird, notwendig. Die entsprechend kurze Befestigungsplatte 11 müsste nur
von der linken Seite auf die rechte Seite mittels einer Führung quer
zur Längsachsenrichtung 20 verschoben
werden.
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Zusätzlich zu
der sich horizontal erstreckenden unteren linken Empfangs-Flächenspule 38 und/oder
der sich horizontal erstreckenden unteren rechten Empfangs-Flächenspule 38 in
der Basisplatte 2 bzw. in der Befestigungsplatte 11 können noch eine
weitere sich horizontal erstreckende obere linke- (47)
bzw. obere rechte Empfangs-Flächenspule
(48) angeordnet werden um die Bildqualität zu erhöhen. Diese
eben genannten oberen Empfangs-Flächenspulen
werden an der Auflagerplatte 2 direkt oder indirekt, z.B.
an einem Polster auf der Patientenauflage 1 angebracht.
Die linke obere – und
die linke untere Empfangs-Flächenspule
bilden ein linkes horizontal ausgerichtetes Brustspulenpaar bzw.
die obere rechte – und
die untere rechte Empfangs-Flächenspule bilden
ein rechtes horizontal ausgerichtetes Brustspulenpaar. Die Zentren
des linken- bzw. des rechten Brustspulenpaares sollten möglichst
auf einer gemeinsamen linken Senkrechten bzw. auf einer gemeinsamen
rechten Senkrechten liegen. Die oberen Empfangs-Flächenspulen
bestehen aus Metall und sind gegen elektrische Spannung und Wärme isoliert.
Sie haben z.B. die Form eines Kreisringes, der an einer Stelle über seine
gesamte Kreisringbreite durchtrennt ist, wodurch der Kreisring zwei
Anschlussenden erhält.
Die oberen Empfangs-Flächenspulen sind
biegesteif ausgeführt.
Sie sind vorzugsweise im Bereich ihrer Anschlussenden am Steg 30 befestigt elektrisch
angeschlossen. Die oberen Empfangs-Flächenspulen ragen jeweils vom
Steg 30 ausgehend links bzw. rechts in den linken Ausschnitt 32 bzw.
in den rechten Ausschnitt 33, horizontal ausgerichtet, hinein.
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Die
Einrichtung zum Fixieren einer Brust, mit – oder ohne Halterung für ein medizinisches
Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung) 22 kann zwei zueinander
beabstandete, vertikal ausgerichtete Empfangs-Flächenspulen (linke- und rechte
Empfangs-Flächenspule)
aufweisen. Die vertikalen Empfangs-Flächenspulen sind vorzugsweise
an den beiden Fixiergittern angebracht.
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In
diesem Falle bilden obere horizontale Empfangs-Flächenspule,
rechte vertikale Empfangs-Flächenspule,
untere horizontale Empfangs-Flächenspule
und linke vertikale Empfangs-Flächenspule
miteinander ein Spulenarray.
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Nachfolgend
soll der Gegenstand der Anmeldung noch einmal zusammengefasst werden:
Die
Patientenauflage 1 besteht aus einer oberen Auflagerplatte 3 und
einer unterhalb und beabstandet zu ihr angeordneten Basisplatte 2.
Beide sind durch einen Zwischenraum 14 voneinander getrennt.
Die Auflagerplatte 3 weist in ihren vorderen Teil ZV einen fliegend
gelagerten Teil mit einer Kopfauflagefläche 4 auf. Im Bereich
der Kopfauflagerfläche 4 der
Auflagerplatte 3 ist zwischen deren Unterseite 27 und
der Oberseite 29 der Basisplatte 2 die einzige,
tragende, schmale Stützsäule 23 vorhanden.
Sie ist mit der Oberseite 29 und der Unterseite 27 form-
oder stoffschlüssig
verbunden,
Die Stützsäule 23,
ist, quer zur Längsachsenrichtung 20 der
Auflagerplatte 2 gesehen im Vergleich zur Breite der Auflagerplatte 3 schmal
(z.B. 1 cm bis 15 cm breit) und – in Längsachsenrichtung 20 gesehen – bezogen
auf die Länge
der Auflagerplatte 3, kurz (z.B. 1 cm bis 20 cm lang).
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Das
Ende 25 der Basisplatte 2 ist mit dem Ende 18 der
Auflagerplatte 3 mittels einer sich in horizontaler Richtung
erstreckenden Endplatte 9 form- oder stoffschlüssig verbunden.
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Die
Richtungen der Längsachsen
der Stützsäule 23 der
Auflagerplatte 3 können
in einem beliebigen Öffnungswinkel
zu einander laufen, vorzugsweise ist er gleich Null Grad oder wenige
Grade, z.B. bis plus/minus 10°.
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Besonders
ist es, wenn die vertikale Ebene entlang der Längsachse der Stützsäule 23 und
die vertikale Ebene entlang der Längsachse 20 der Auflagerplatte 3 zusammenfallen.
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Die
vertikale Ebene entlang der Längsachse der
Stützsäule 23 und
die vertikale Ebene entlang der Längsachse 20 der Auflagerplatte 3 können aber auch
einen horizontalen Abstand von einander haben.
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Die
obere Auflagerplattenfläche 31 der
Auflagerplatte 3 weist beginnend von ihrem Anfang bis zu
ihrem Ende 18 mindestens drei aufeinander folgende Flächenzonen
auf: eine vordere Zone ZV, eine auf sie folgende mittlere Zone ZM
eine auf diese folgende Endzone EZ.
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In
Richtung Ende 18 (= Patientenfußrichtung) der Auflagerplatte 3 gesehen,
verringert sich die Breite 31 der Auflagerplattenfläche 6 der
Auflagerplatte 3 von ihrer breitesten Stelle aus in der
vorderen Zone ZV fortlaufend bis zu einem schmalen Zwischenstück 30 in
der mittleren Zone ZM und von da aus verbreitert sie sich fortlaufend
bis zum Ende der Auflagerplatte 3 in der Endzone EZ wieder.
So wird der linke Ausschnitt 33 und der rechte Ausschnitt 32 gebildet.
Der linke Ausschnitt 33 und der rechte Ausschnitt 32 erstrecken
sich in horizontaler Richtung, – vorzugsweise
sind sie horizontal –,
und sind symmetrisch zu der Längs-
und Symmetrieachse 20 angeordnet.
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Die
Reduzierung der Breite 31 der Auflagerplattenfläche 6 kann
nach den Gesetzmäßigkeiten
einer ebenen Kurve erfolgen.
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Die
ebene Kurve kann eine Gerade oder eine Parabel oder ein Kreis oder
eine Ellipse oder ein Hyperbel sein.
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Die
ebene Kurve kann wahlweise aus Teilen einer Gerade und/oder einer
Parabel und/oder eines Kreises und/oder einer Ellipse und/oder einer
Hyperbel zusammengesetzt sein.
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Im
Zwischenraum 14 wird durch kotierte Projektion des linken
Ausschnittes 33 bzw. des rechten Ausschnittes 32 auf
die Oberseite 29 der Basisplatte 2 abgebildeten
linken Flächenabschnittes 39 bzw. rechten
Flächenabschnitt 40 ein
linker Arbeitsraum 49 bzw. ein rechter Arbeitsraum 50 gebildet.
Im Arbeitsräum 49 bzw. 50 ist
die Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 angeordnet.
Die Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 stützt sich
direkt oder indirekt auf der Basisplatte 2 ab und ist mit
ihr direkt oder indirekt formschlüssig oder stoffschlüssig verbunden.
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Im
linken Arbeitsraum 49 bzw. im rechten Arbeitsraum 50 kann
zusätzlich
zur Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 die Halteeinrichtung
für ein
medizinisches Werkzeug angeordnet sein, wobei sich die Halteeinrichtung 41 für das medizinische
Werkzeug auf der Basisplatte 2 direkt oder indirekt abstützt. Die
Halteeinrichtung 41 kann mit der Einrichtung zum Fixieren
einer Brust 22 formschlüssig
oder stoffschlüssig
verbunden sein.
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Die
Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 kann innerhalb
des linken Arbeitsraumes 49 bzw. innerhalb des rechten
Arbeitsraumes 50 um eine senkrechte Achse 42, 43 bzw.
des rechten drehbar und arretierbar angeordnet sein.
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Im
linken Arbeitsraum 49 bzw. im rechten Arbeitsraum 50 können mindestens
eine linke und/oder eine rechte, horizontal ausgerichtete MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule
(37, 38) angeordnet sein.
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Im
linken Arbeitsraum 49 bzw. im rechten Arbeitsraum 50 kann
innerhalb oder auf oder unter der der Basisplatte 2 eine
Befestigungseinrichtung 11 zur Aufnahme für mindestes
eine MRI-taugliche
Empfangs-Flächenspule 37, 38 angeordnet
sein.
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Die
Befestigungseinrichtung 11 kann quer zur Längs- und
Symmetrieachse 20 horizontal verschiebbar sein.
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Die
Befestigungseinrichtung 11 kann eine oder zwei Einrichtungen 12, 13 zur
Aufnahme einer Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 mit
oder ohne Halteeinrichtung 41 für ein medizinisches Werkzeug
aufweisen.
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Die
Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22, – mit oder
ohne Halteeinrichtung 22 –, kann mittels einer wahlfrei
lös- und
schließbaren,
kraft- oder formschlüssigen
Kupplung 12, 13 direkt- oder indirekt 11 mit
der Basisplatte 2 verbunden sein.
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Im
linken Arbeitsraum 49 bzw. im rechten Arbeitsraum 50 können zwei
zueinander parallele, vertikal ausgerichtete, voneinander beabstandete MRI-taugliche
Empfangs-Flächenspulen 41, 45 angeordnet
sein. Eine oder beide vertikal ausgerichtete/n, voneinander beabstandete/n
MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule/n 41, 45 können an
der Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 befestigt sind.
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Eine
oder beide vertikal ausgerichtete/n, voneinander beabstandete/n
MRI-taugliche/n Empfangs-Flächenspule/n 41, 45 könnten aber
auch an der Innenseite (46) der Endplatte (9)
befestigt sein.
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Die
Patientenauflage kann eine obere linke – 47 und/oder rechte
MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule 48 aufweisen,
die in den linken Arbeitsraum 49 und/oder in den rechten
Arbeitsraum 50 hineinwirken. Die obere linke – 47 und/oder
rechte MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule 48 direkt- oder
indirekt an der Auflagerplatte (3) befestigt sein.
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- 1
- Patientenauflage
- 2
- Basisplatte
- 3
- Auflagerplatte
- 4
- Kopfauflagerfläche
- 5
- Kopfstück
- 6
- Auflagefläche
- 7
- Teil,
oberer
- 8
- Aufnahmevertiefung,
Aufnahmeloch
- 9
- Endplatte
- 10
- Teil,
unterer
- 11
- Befestigungsplatte
- 12
- Aufnahmebohrung
- 13
- Innenverzahnung
- 14
- Zwischenraum
- 15
- Unterseite
- 16
- Aufnahmebohrung,
konisch
- 17
- Innenverzahnung
- 18
- Ende
(3)
- 19
- Nut,
rechte
- 20
- Längs- und
Symmetrieachse
- 21
- Nut,
rechte
- 22
- Einrichtung
zum Fixieren einer Brust
- 23
- Stützkörper (Stützsäule)
- 24
- Brust,
linke, fixierte
- 25
- Ende
(2)
- 26
- Brust,
rechte, fixierte
- 27
- Unterseite
(2)
- 28
- Längsachse(22)
- 29
- Oberseite
(2)
- 30
- Steg
- 31
- Breite,
veränderlich,
obere (4)
- 32
- Ausschnitt,
rechter
- 33
- Ausschnitt,
linker
- 34
- Quer-Mittellinie
- 35
- Endfläche (6)
- 36
- –
- 37
- Empfangs-Flächenspule,
untere, rechte,
-
- horizontale
- 38
- Empfangs-Flächenspule,
untere, linke,
-
- horizontale
- 39
- Projektions-Flächenbereich,
linker
- 40
- Projektions-Flächenbereich,
rechter
- 41
- Halteeinrichtung
für ein
medizinisches.
-
- Werkzeug
- 42
- Drehachse,
linke, senkrechte
- 43
- Drehachse,
rechte, senkrechte
- 44
- Empfangs-Flächenspule,
rechte,
-
- vertikale
- 45
- Empfangs-Flächenspule,
linke,
-
- vertikale
- 46
- Endstück-Innenfläche
- 47
- Empfangs-Flächenspule,
obere, linke,
-
- horizontale
- 48
- Empfangs-Flächenspule,
obere, rechte,
-
- horizontale
- 49
- Arbeitsraum,
linker
- 50
- Arbeitsraum,
rechter
- ZV
- vordere
Zone
- ZM
- mittlere
Zone
- ZE
- Endzone
- h
- Abstand