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DE202006004127U1 - Patientenauflage - Google Patents

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DE202006004127U1
DE202006004127U1 DE202006004127U DE202006004127U DE202006004127U1 DE 202006004127 U1 DE202006004127 U1 DE 202006004127U1 DE 202006004127 U DE202006004127 U DE 202006004127U DE 202006004127 U DE202006004127 U DE 202006004127U DE 202006004127 U1 DE202006004127 U1 DE 202006004127U1
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Abstract

Patientenauflage mit einer oberen Auflagerplatte (3) und mit einer unterhalb und beabstandet zu dieser angeordneten Basisplatte (2), die durch einen Zwischenraum (14) getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagerplatte (3) in ihren vorderen Teil (ZV) einen fliegend gelagerten Teil mit einer Kopfauflagefläche (4) aufweist, dass im Bereich der Kopfauflagerfläche (4) der Auflagerplatte (3) zwischen deren Unterseite (27) und einer Oberseite (29) der Basisplatte (2) und mit der Oberseite (29) und der Unterseite (27) form- oder stoffschlüssig verbunden, eine einzige, tragende, schmale Stützsäule (23) vorgesehen ist.

Description

  • Die Neuerung betrifft eine Patientenlagerung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Patientenlagerungen mit einer Brustfixierungseinrichtung, einer Biopsie-Einrichtung oder Markier-Einrichtung sind bekannt. Hierbei weist die Patientenlagerung in einer oberen Auflagerplatte zwei Öffnungen auf, in welche die zu untersuchenden Brüste der Patientin frei hängend eingebracht werden können. Die obere Auflagerplatte stützt sich im Abstand von mehreren Zentimeter mit Hilfe einer Mehrzahl (z.B. vier) von Stützsäulen auf einer unteren Basisplatte ab.
  • Die DE 196 26 286 C2 zeigt eine MRI-Brustspule mit einer Einrichtung zum Fixieren einer zu biopsierenden Brust. Diese Einrichtung weist eine Patientenlagerung mit einer oberen Auflagerplatte mit zwei Öffnungen und zu einander beabstandeten Andrückelementen für eine Brust auf. In den Zwischenraum zwischen diesen Andrückelementen wird eine Brust eingebracht und durch ein Zusammenfahren der Andrückelemente wird die Brust schließlich fixiert und kann z.B. biopsiert werden.
  • Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde eine Patientenauflage mit einer oberen Auflagerplatte und einer zu ihr horizontal beabstandeten Basisplatte zu schaffen, bei welcher der Zugangsbereich, d.h. die Zugänglichkeit zu der/die in den Raum zwischen Auflagerplatte und Basisplatte hängenden Brust/Brüste für diagnostische und/oder interventionale Maßnahmen, bei der Brust fixierende Einrichtungen verwendet werden können, bedeutend vergrößert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Die Vorteile der Neuerung bestehen insbesondere darin, dass bei der neuerungsgemäßen Patientenlagerung die Möglichkeit zur Aufnahme einer Einrichtung zum Fixieren einer Brust, – mit oder ohne Einrichtung zum Biopsieren/Markieren einer Störung im Gewebegefüge innerhalb der Brust –, geschaffen wird, die für die genannte Einrichtung einen sehr großen Schwenkwinkelbereich um eine vertikale (senkrechte) Schwenkachse ermöglicht. Im vorderen Teil des Zwischenraumes zwischen oben liegender Auflagerplatte und unten liegender Basisplatte ist, – in Längsachsenrichtung der Auflagerplatte gesehen – vom Bereich Öffnung oder Aussparung für die Brust bis zum Anfang (Kopfauflagebereich) der Kopfauflagerfläche der Auflagerplatte hin, ein oder mehrere, den Zwischenraum in horizontaler und vertikaler Richtung durchquerende(r), eine Abstützfunktion für die Auflagerplatte ausübende(r), schmale(r) und kurze(r) Stützkörper vorhanden. In vorteilhafter Weise kann die obere Auflagerplatte trotzdem in ihrer Länge so lang ausgeführt werden, dass auch noch der Kopf, oder zumindest mit ihrem Oberkörper auf der Patientenauflage aufliegenden Patientin, sich direkt oder indirekt abstützen (aufliegen) kann. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise keine weitere Kopfstütze außerhalb (vor) der Patientenlagerung benötigt, welche den Zugang zu der fixierten Brust in der Richtung Kopf-Fuß unmöglich macht. In weiterer vorteilhafter Weise kann die Patientenauflage z.B. bei der Computertomographie (CT), Kernspintomographie (MRI) oder Positronen-Emissions-Tomographie (PET) eingesetzt werden.
  • Die neuerungsgemäße Patientenauflage erlaubt in erfinderischer Weise die Anordnung einer oder mehrerer Empfangs-Flächenspulen, ohne dass der Rotationsbereich einer zu verwendenden Fixier- und/oder Biopsiereinrichtung wesentlich verkleinert werden muss.
  • Die Empfangs-Flächenspulen können in oder an der Basisplatte horizontal ausgerichtet befestigt werden. Auch können horizontal ausgerichtete Empfangs-Flächenspulen direkt oder indirekt – z.B. auch horizontal und/oder vertikal verschiebbar – an der Auflagerplatte befestigt sein.
  • Eine „Einrichtung zum Fixieren einer Brust, mit- oder ohne Halterung für ein medizinisches Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung)" kann auf einfache Weise in die Patientenauflage eingesetzt und aus ihr entfernt werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen
  • 1, eine Draufsicht auf die neuerungsgemäße Patientenauflage mit einer Ansicht auf eine Aufnahmevertiefung – (z.B. rechteckige) – in der Basisplatte für eine Befestigungsplatte für eine „Einrichtung zum Fixieren einer Brust, mit – oder ohne Halterung für ein medizinisches Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung)" für eine Brust und/oder eine oder mehrere horizontal ausgerichtete MRI-Empfangs-Flächenspulen,
  • 2, eine Draufsicht nach 1, jedoch mit der in die Aufnahmevertiefung eingelegten Befestigungsplatte,
  • 3, eine Vorderansicht der Patientenauflage nach 1 mit Ansicht auf die neuerungsgemäße vordere Auflagerfläche mit einem fliegend gelagerten Kopfstück mit einer Kopfauflagefläche, die in Patientenfußrichtung in einen schmalen Steg übergeht und schließlich am Ende der Auflagerplatte über sein Oberkörperauflagerstück mit der sich in vertikaler und horizontaler Richtung erstreckenden Endplatte verbunden ist,
  • 4, eine Stirnansicht auf eine, die Enden von Auflagerplatte und Basisplatte verbindende, sich in vertikaler Richtung erstreckende Endplatte der Patientenauflage,
  • 5, eine Draufsicht auf die Oberseite der Befestigungsplatte mit zwei konischen Aufnahmebohrungen mit je einer Innenverzahnung,
  • 6, eine Ansicht auf die Unterseite der Befestigungsplatte entsprechend 5, mit je einer jeweils zur Aufnahmebohrung konzentrisch in die Unterseite der Befestigungsplatte eingearbeitete ringförmige Nut zur Aufnahme je einer Empfangs-Oberflächenspule,
  • 7, eine rechte Seitenansicht auf die Patientenauflage mit einer, mit der Vorderseite ihres Oberkörper auf der Auflagerplatte aufliegenden Patientin. Mit außerdem einer parallel zur Längsachse der Auflagerplatte verdrehfest ausgerichteten Einrichtung zum Fixieren einer Brust, mit zwei in einem einstellbaren Abstand zueinander bringbaren Fixiergittern und mit einer Einrichtung zum Biopsieren/Markieren einer Störung im Gewebegefüge innerhalb der Brust,
  • 8, eine Ansicht zwischen der Unterseite des Kopfstückes der Kopfauflagerplatte und der oberen Fläche der Basisplatte auf eine Einrichtung zum Fixieren einer Brust mit einer Einrichtung zum Biopsieren/Markieren deren entlang ihrer Längsachse aufgespannten vertikalen Ebene die, eine entlang der Längs- und Symmetrieachse der Auflagerplatte aufgespannte vertikale Ebene, in einem wählbaren Schnittwinkel schneidet, Bei der Computertomographie (CT) handelt es sich um ein diagnostisches Verfahren, bei dem die zu untersuchende Region durch ein eingegrenztes Röntgenstrahlenbündel von einer sich um den Körper rotierenden Röntgenröhre durchstrahlt wird.
  • Bei der Kernspintomographie (MRI) werden Aufnahmen des menschlichen Körpers ohne Anwendung ionisierender Strahlen (also ohne Anwendung von Röntgenstrahlung oder Anwendung radioaktiver Stoffe) erzeugt.
  • Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) ist ein hochempfindliches Verfahren, mit dem Stoffwechselvorgänge im Körper sichtbar gemacht werden, können.
  • Durch die CT-, MRI-, PET-Untersuchung kann die Lage einer Anomalie in einer fixierten Brust in einem rechtwinkligen Koordinatensystem exakt ausgemessen werden. Diese Werte können außerhalb oder innerhalb der MRI-Spule auf ein medizinisches Werkzeug, – z.B. eine Biopsienadel –, an einer anhand von Skalen horizontal- und vertikal einstellbaren Werkzeughalterung manuell oder motorisch voreingestellt werden. Die voreingestellte medizinische Werkzeughalterung kann auf einfache Weise in die Patientenlagerung eingesetzt werden
  • Eine Patientenauflage 1 besteht aus einer sich in horizontaler Richtung erstreckender Basisplatte 2 und einer oberhalb von ihr, in einem Abstand h angeordnete, sich in horizontaler Richtung erstreckenden Auflagerplatte 3. Zwischen ihnen ist ein Zwischenraum 14 vorgesehen. Der Abstand h (z.B. 80–100mm) zwischen der Unterseite 27 Auflagerplatte 3 und der Oberseite 29 der Basisplatte 2 muss nicht über die gesamte Länge der Patientenauflage 1 gleich sein. Eine Längs- und Symmetrieachse 20 teilt die äußere Oberfläche der Auflagerplatte 3 in eine linke und in eine rechte Teilfläche auf. Sämtliche Bestandteile der Patientenauflage 1 bestehen aus einem MR-tauglichen Material, z.B. Kunststoff.
  • Die Auflagerplatte 3 weist im Wesentlichen entlang ihrer Längsachse 20, beginnend vom Kopfende, in etwa drei ausgeprägte Zonen auf:
    • 1. eine vordere Zone ZV mit einer Kopfauflagerfläche 4 eines Kopfstückes 5. Sie erstreckt sich beispielsweise über ca. 35 % der Länge der Auflagerplatte 3. Die vordere Zone ZV dient als Aufliegfläche für den Kopf und die Schulterpartie (siehe 7) einer Patientin. Vorzugsweise ist/sind unter der vorderen Zone ZV der Auflagerplatte 3, also im vorderen Teil des Zwischenraumes 14, entlang oder in einem seitlichen Abstand von einer die Längs- und Symmetrieachse 20 senkrecht aufgespannten Vertikalebene ein oder mehrere schmale und,bezogen auf die Länge der Patientenauflage-, kurze Stützkörper (Stützsäule) 23 vorgesehen. Der/die Stützkörper 23 ist/sind mit der Unterseite der oberen Auflagerplatte 3 und der oberen Seite der Basisplatte 2 stoff- oder formschlüssig verbunden. Im Ausführungsbeispiel ist/sind oberer und/oder unterer Teil der Stützkörper 23 als Druckverteilerplatten ausgeführt, die mit der Unterseite der Auflagerplatte 3 bzw. mit der Oberseite der Basisplatte 2 stoff- oder formschlüssig verbunden sind. Die/der Stützkörper 23 erweitern aus diesem Grunde ihre oberen und unteren Enden pilzkopfförmig. Der/die Stützkörper 23 ist/sind in einem geringen Abstand, z.B. 70 bis 150 mm, vom Anfang der Kopfauflagerplatte 3 angeordnet. Wird nur ein einziger Stützkörper 23 verwendet, so ist dieser an seiner schmalsten Stelle z.B. 10 bis 150 mm breit und z.B. 10 bis 200 mm lang. Die Lage des/der Stützkörpers 23 und die Höhe h des Zwischenraumes 14 sind so bestimmt, dass eine „Einrichtung zum Fixieren einer Brust, mit – oder ohne Halterung für ein medizinisches Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung) 22'', – im Folgenden kurz „Einrichtung... 22" genannt-, jeweils in jeder ihrer Arbeitspositionen, – vorzugsweise um eine im jeweiligen Momentan-Zentrum der horizontal ausgerichteten Empfangs-Flächenspule errichtete Senkrechte-, um ca. 360° rotierbar ist. Die Rotationsbewegung der Einrichtung... 22 wird also jeweils nicht durch Hindernisse behindert. Durch die vorteilhafte Plazierung der des Stützkörpers 23 kann in vorteilhafter Weise die obere Auflagerplatte 3 der Patientenauflage 1 in cranialer Richtung so lang ausgeführt werden, dass auch noch der Kopf der mindestens mit ihrem Oberkörper auf der Auflagerplatte 3 liegenden Patientin, sich direkt oder indirekt auf der Patientenauflage 1 abstützen (aufliegen) kann. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise keine außerhalb angeordnete, d.h. (vor) der Patientenlagerung angeordnete, Patientenauflage benötigt. Eine solche würde den Zugang zu einer, – in Kopf-Fuß-Richtung gesehen –, fixierten linken Brust 24 bzw. rechten Brust 26 in caudaler (Kopf-Fuß) Richtung unmöglich machen.
    • 2. Eine mittlere Zone ZM, die Brustkorb-Zone", schließt sich in caudaler Richtung der Auflagerplatte 3 der vorderen Zone ZV der Patientenauflage 1 an. Sie erstreckt sich beispielsweise über ca. 50 % der Länge der Auflagerplatte 3. Sie hat beispielsweise die Form eines sich bis zu seiner halben Länge verjüngenden und anschließend wieder erweiternden Steges 30. Dieser dient als Auflagerfläche für das Brustbein der Patientin. Links und rechts der Längs- und Symmetrieachse 20 des Steges 30 erweitert sich der Steg 30 zu einem linken Ausschnitt 33 und ihm gegenüberliegend, rechts der Längs- und Symmetrieachse 20 zu einem rechten Ausschnitt 32. Der linke Ausschnitt 33 ist links außen offenen, der rechte Ausschnitt 32 ist rechts außen offen. Der Steg 30 kann z.B. an seiner schmalsten Stelle zwischen 40 mm und 100 mm breit sein. Die Umrisse der Ausschnitte 32 und 33 können die Form in einer horizontalen Ebene oder einer zu dieser nach oben oder nach unten hin geneigten Ebene, liegenden Parabel haben. Ihre Scheitelpunkte können gleichen oder unterschiedlichen Abstand von der Längs- und Symmetrieachse 20 aufweisen, vorzugsweise sind sie jedoch gleich. Diese sich nach außen hin weit öffnenden Ausschnitte 32 und 33 ermöglichen einerseits ein ganz tiefes und freies Durchhängen auch größerer Brüste vor ihrer Fixierung. Zusätzlich wird auch ein größerer hindernisfreier Blick auf die Einrichtung... 22 mit der fixierten Brust 24 bzw. 26 ermöglicht. Dieses ist deshalb so wichtig, weil die „Einrichtung zum Fixieren einer Brust mit der Einrichtung... 22 ohne die fixierte Brust um ihre senkrecht stehende Achse bis zu 360° stufenlos oder in kleinen Schritten rotiert (verdreht) werden und anschließend lösbar verdrehfest gemacht werden kann.
    • Und 3. schließlich die Endzone ZE (Endfläche) der Auflagerplatte 3. Sie erstreckt sich, beginnend vom Ende der Auflagerplatte 3, über ca. 15 % der Länge der Auflagerplatte 3. Sie dient als Auflagefläche 6 für den, – in Fußrichtung gesehen –, sich an den Brustkorb anschließenden oberen Bauchabschnitt (siehe 1 und 7). Die Auflagefläche 6 der Auflagerplatte 3 endet an der sich in vertikaler und horizontaler Richtung erstreckenden Endplatte 9. Das Ende der Auflagerplatte 3 ist vorzugsweise mit dem oberen Teil 7 der Endplatte 9 stoff- oder formschlüssig verbunden. Der untere Teil 10 der Endplatte 9 ist mit dem Ende der Basisplatte 2 stoff- oder formschlüssig verbunden.
  • Durch die kotierte Projektion des linken Ausschnittes (33) bzw. des rechten Ausschnittes (32) in den Zwischenraum (14) wird auf die Oberseite (29) der Basisplatte (2) ein linker Flächenabschnitt (39) bzw. ein rechter Flächenabschnitt (40) gedanklich abgebildet.
  • Im derart umgrenzten linken- (49) bzw. rechten Arbeitsraum (50) ist die Einrichtung zum Fixieren einer Brust, – mit oder ohne Halterung für ein medizinisches Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung) –, 22 angeordnet.
  • Der Bereich unterhalb der Ausschnitte 32, 33 (linker- (49) bzw. rechten Arbeitsraum (50)) und dem Steg 30 ist also der Bereich in dem die Einrichtung... 22 angeordnet ist. Sie kann, wie schon oben ausgeführt, um eine senkrechte Achse um ca. 360° gedreht werden.
  • Die Drehbewegung (Rotationsbewegung) der Einrichtung... 22 wird in vorteilhafter Weise nicht durch Hindernisse behindert oder eingeschränkt.
  • Eine quaderförmige Befestigungsplatte 11 mit z.B. einer Länge, die fast der gesamten Breite der Basisplatte 2 im Bereich des Steges 30 der Auflagerplatte 3 entspricht, ist herausnehmbar und formschlüssig in einer Aufnahmevertiefung 8 oder einem Aufnahmeloch 8 z.B. mittels Führung, – z.B. Flach- oder Schwalbenschwanführung –, befestigt. Aufnahmevertiefung 8 oder Aufnahmeloch 8 ist in der Basisplatte 2, von ihrer der oberen Seite ausgehend, eingearbeitet. Die Befestigungsplatte 11 weist z.B. zwei kreisrunde durchgehende Aufnahmebohrungen 12; 16 vorzugsweise gleichen Durchmessers, auf. Die Zentren Aufnahmebohrungen 12; 16 und damit die Zentren der Empfangs-Flächenspulen 37, 38, haben ungleiche Abstände a und b, – z. B. 3 bis 4 cm Differenz –, von der Quer-Mittellinie 34 der Befestigungsplatte 11. Diese Differenz zwischen den Abständen a und b ist begründet durch die vorteilhafte Anpassungsmöglichkeit auf unterschiedliche Breiten der Oberkörper und/oder des Brustabstandes der zu untersuchenden Patientinnen.
  • Die Aufnahmebohrungen 12; 16 sind z.B. je mit je einer Innenverzahnung 13; 17 versehen. Die Unterseite 15 der Befestigungsplatte 11 entsprechend 5, ist mit je einer, jeweils zu ihrer Aufnahmebohrung 12; 17 konzentrisch in die Unterseite 15 der Befestigungsplatte 11 eingearbeitete ringförmige linke Nut 21 zur Aufnahme einer linken Empfangs-Flächenspule 38 und eine eingearbeitete ringförmige rechte Nut 19 zur Aufnahme einer rechten Empfangs-Flächenspule 37 versehen.
  • Damit die Einrichtung... 22 ohne die fixierte Brust um ihre senkrecht stehende Achse bis zu ca. 360° stufenlos oder in kleinen Schritten rotiert (verdreht) werden und anschließend lösbar verdrehfest gemacht werden kann, ist z.B. an der Unterseite der Basis-Platte 2 der Einrichtung... 22 form- oder stoffschlüssig ein Bund, z.B. in Form eines Kreisringes mit z.B. einem Außenkonus angebracht. Dieser hat z.B. einen außenkonischen Zahnkranz.
  • Der Bund kann mit einer an ihn angepassten Aufnahme in Formschluss gebracht werden. Bund und Aufnahme bilden also eine Kupplung. Diese Kupplung kann z.B. als schaltbare (wahlfrei lösbare) formschlüssige Kupplung oder kraftschlüssige Kupplung ausgeführt sein.
  • Im Ausführungsbeispiel wird eine schaltbare formschlüssige Kupplung, Zahnkupplung, verwendet.
  • Die Zähne des außenkonischen Zahnkranzes (Bund) können jeweils mit je einer Innenverzahnung 13; 17 der z.B. zwei konischen Aufnahmebohrungen 12; 16 (Aufnahmen) einer Befestigungsplatte 11 für die Einrichtung... 22 in und außer Eingriff gebracht, d.h. ein- und ausgekuppelt werden. Sie bilden also eine schaltbare, d.h. wahlfrei trennbare, formschlüssige Kupplung.
  • Zum Ein- und Auskuppeln und Drehen der Einrichtung... 22 um ihre vertikale Achse wird jene angehoben und somit ihre konische Außenverzahnung aus der zugeordneten Innenverzahnung 13; 17 der ersten Aufnahmebohrung 12 bzw. der zweiten Aufnahmebohrung 16 zuerst außer Eingriff gebracht und anschließend um ihre senkrechte Achse um einem freiwählbaren Winkel verdreht (rotiert) und anschließend wieder in Eingriff gebracht wird. Wie schon ausgeführt, ist die anwendbare Kupplungsart ist nicht auf das Zahnkupplungsprinzip beschränkt. So könnte auch andere formschlüssige Kupplungsarten aber auch kraftschlüssige Kupplungen, z.B. Kegelreibkupplungen verwendet werden.
  • Die Befestigungsplatte 11 mit den zwei Aufnahmebohrungen 12, 16 kann auch kürzer ausgeführt sein, so dass sie quer zur Längsachse 20, geführt mittels einer Führung, verschoben und in einer gewünschten Stellung mittels einer reib- oder formschlüssig arbeitenden Arretiereinrichtung arretiert werden kann. Verschoben kann die Befestigungsplatte 11, um an Bauhöhe zu sparen, in der Aufnahmevertiefung 8 oder dem Aufnahmeloch 8.
  • Die Befestigungsplatte 11 kann auch mit nur mit einer Aufnahmebohrung 12 für nur eine MRI-Empfangs-Flächenspule 38. Es wäre also nur eine MRI-Empfangs-Flächenspule 38 notwendig, die sowohl für die Untersuchung an der linken Brust, wie auch an der rechten Brust verwendet wird, notwendig. Die entsprechend kurze Befestigungsplatte 11 müsste nur von der linken Seite auf die rechte Seite mittels einer Führung quer zur Längsachsenrichtung 20 verschoben werden.
  • Zusätzlich zu der sich horizontal erstreckenden unteren linken Empfangs-Flächenspule 38 und/oder der sich horizontal erstreckenden unteren rechten Empfangs-Flächenspule 38 in der Basisplatte 2 bzw. in der Befestigungsplatte 11 können noch eine weitere sich horizontal erstreckende obere linke- (47) bzw. obere rechte Empfangs-Flächenspule (48) angeordnet werden um die Bildqualität zu erhöhen. Diese eben genannten oberen Empfangs-Flächenspulen werden an der Auflagerplatte 2 direkt oder indirekt, z.B. an einem Polster auf der Patientenauflage 1 angebracht. Die linke obere – und die linke untere Empfangs-Flächenspule bilden ein linkes horizontal ausgerichtetes Brustspulenpaar bzw. die obere rechte – und die untere rechte Empfangs-Flächenspule bilden ein rechtes horizontal ausgerichtetes Brustspulenpaar. Die Zentren des linken- bzw. des rechten Brustspulenpaares sollten möglichst auf einer gemeinsamen linken Senkrechten bzw. auf einer gemeinsamen rechten Senkrechten liegen. Die oberen Empfangs-Flächenspulen bestehen aus Metall und sind gegen elektrische Spannung und Wärme isoliert. Sie haben z.B. die Form eines Kreisringes, der an einer Stelle über seine gesamte Kreisringbreite durchtrennt ist, wodurch der Kreisring zwei Anschlussenden erhält. Die oberen Empfangs-Flächenspulen sind biegesteif ausgeführt. Sie sind vorzugsweise im Bereich ihrer Anschlussenden am Steg 30 befestigt elektrisch angeschlossen. Die oberen Empfangs-Flächenspulen ragen jeweils vom Steg 30 ausgehend links bzw. rechts in den linken Ausschnitt 32 bzw. in den rechten Ausschnitt 33, horizontal ausgerichtet, hinein.
  • Die Einrichtung zum Fixieren einer Brust, mit – oder ohne Halterung für ein medizinisches Werkzeug (Biopsier-, Markiereineinrichtung) 22 kann zwei zueinander beabstandete, vertikal ausgerichtete Empfangs-Flächenspulen (linke- und rechte Empfangs-Flächenspule) aufweisen. Die vertikalen Empfangs-Flächenspulen sind vorzugsweise an den beiden Fixiergittern angebracht.
  • In diesem Falle bilden obere horizontale Empfangs-Flächenspule, rechte vertikale Empfangs-Flächenspule, untere horizontale Empfangs-Flächenspule und linke vertikale Empfangs-Flächenspule miteinander ein Spulenarray.
  • Nachfolgend soll der Gegenstand der Anmeldung noch einmal zusammengefasst werden:
    Die Patientenauflage 1 besteht aus einer oberen Auflagerplatte 3 und einer unterhalb und beabstandet zu ihr angeordneten Basisplatte 2. Beide sind durch einen Zwischenraum 14 voneinander getrennt. Die Auflagerplatte 3 weist in ihren vorderen Teil ZV einen fliegend gelagerten Teil mit einer Kopfauflagefläche 4 auf. Im Bereich der Kopfauflagerfläche 4 der Auflagerplatte 3 ist zwischen deren Unterseite 27 und der Oberseite 29 der Basisplatte 2 die einzige, tragende, schmale Stützsäule 23 vorhanden. Sie ist mit der Oberseite 29 und der Unterseite 27 form- oder stoffschlüssig verbunden,
    Die Stützsäule 23, ist, quer zur Längsachsenrichtung 20 der Auflagerplatte 2 gesehen im Vergleich zur Breite der Auflagerplatte 3 schmal (z.B. 1 cm bis 15 cm breit) und – in Längsachsenrichtung 20 gesehen – bezogen auf die Länge der Auflagerplatte 3, kurz (z.B. 1 cm bis 20 cm lang).
  • Das Ende 25 der Basisplatte 2 ist mit dem Ende 18 der Auflagerplatte 3 mittels einer sich in horizontaler Richtung erstreckenden Endplatte 9 form- oder stoffschlüssig verbunden.
  • Die Richtungen der Längsachsen der Stützsäule 23 der Auflagerplatte 3 können in einem beliebigen Öffnungswinkel zu einander laufen, vorzugsweise ist er gleich Null Grad oder wenige Grade, z.B. bis plus/minus 10°.
  • Besonders ist es, wenn die vertikale Ebene entlang der Längsachse der Stützsäule 23 und die vertikale Ebene entlang der Längsachse 20 der Auflagerplatte 3 zusammenfallen.
  • Die vertikale Ebene entlang der Längsachse der Stützsäule 23 und die vertikale Ebene entlang der Längsachse 20 der Auflagerplatte 3 können aber auch einen horizontalen Abstand von einander haben.
  • Die obere Auflagerplattenfläche 31 der Auflagerplatte 3 weist beginnend von ihrem Anfang bis zu ihrem Ende 18 mindestens drei aufeinander folgende Flächenzonen auf: eine vordere Zone ZV, eine auf sie folgende mittlere Zone ZM eine auf diese folgende Endzone EZ.
  • In Richtung Ende 18 (= Patientenfußrichtung) der Auflagerplatte 3 gesehen, verringert sich die Breite 31 der Auflagerplattenfläche 6 der Auflagerplatte 3 von ihrer breitesten Stelle aus in der vorderen Zone ZV fortlaufend bis zu einem schmalen Zwischenstück 30 in der mittleren Zone ZM und von da aus verbreitert sie sich fortlaufend bis zum Ende der Auflagerplatte 3 in der Endzone EZ wieder. So wird der linke Ausschnitt 33 und der rechte Ausschnitt 32 gebildet. Der linke Ausschnitt 33 und der rechte Ausschnitt 32 erstrecken sich in horizontaler Richtung, – vorzugsweise sind sie horizontal –, und sind symmetrisch zu der Längs- und Symmetrieachse 20 angeordnet.
  • Die Reduzierung der Breite 31 der Auflagerplattenfläche 6 kann nach den Gesetzmäßigkeiten einer ebenen Kurve erfolgen.
  • Die ebene Kurve kann eine Gerade oder eine Parabel oder ein Kreis oder eine Ellipse oder ein Hyperbel sein.
  • Die ebene Kurve kann wahlweise aus Teilen einer Gerade und/oder einer Parabel und/oder eines Kreises und/oder einer Ellipse und/oder einer Hyperbel zusammengesetzt sein.
  • Im Zwischenraum 14 wird durch kotierte Projektion des linken Ausschnittes 33 bzw. des rechten Ausschnittes 32 auf die Oberseite 29 der Basisplatte 2 abgebildeten linken Flächenabschnittes 39 bzw. rechten Flächenabschnitt 40 ein linker Arbeitsraum 49 bzw. ein rechter Arbeitsraum 50 gebildet. Im Arbeitsräum 49 bzw. 50 ist die Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 angeordnet. Die Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 stützt sich direkt oder indirekt auf der Basisplatte 2 ab und ist mit ihr direkt oder indirekt formschlüssig oder stoffschlüssig verbunden.
  • Im linken Arbeitsraum 49 bzw. im rechten Arbeitsraum 50 kann zusätzlich zur Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 die Halteeinrichtung für ein medizinisches Werkzeug angeordnet sein, wobei sich die Halteeinrichtung 41 für das medizinische Werkzeug auf der Basisplatte 2 direkt oder indirekt abstützt. Die Halteeinrichtung 41 kann mit der Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 formschlüssig oder stoffschlüssig verbunden sein.
  • Die Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 kann innerhalb des linken Arbeitsraumes 49 bzw. innerhalb des rechten Arbeitsraumes 50 um eine senkrechte Achse 42, 43 bzw. des rechten drehbar und arretierbar angeordnet sein.
  • Im linken Arbeitsraum 49 bzw. im rechten Arbeitsraum 50 können mindestens eine linke und/oder eine rechte, horizontal ausgerichtete MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule (37, 38) angeordnet sein.
  • Im linken Arbeitsraum 49 bzw. im rechten Arbeitsraum 50 kann innerhalb oder auf oder unter der der Basisplatte 2 eine Befestigungseinrichtung 11 zur Aufnahme für mindestes eine MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule 37, 38 angeordnet sein.
  • Die Befestigungseinrichtung 11 kann quer zur Längs- und Symmetrieachse 20 horizontal verschiebbar sein.
  • Die Befestigungseinrichtung 11 kann eine oder zwei Einrichtungen 12, 13 zur Aufnahme einer Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 mit oder ohne Halteeinrichtung 41 für ein medizinisches Werkzeug aufweisen.
  • Die Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22, – mit oder ohne Halteeinrichtung 22 –, kann mittels einer wahlfrei lös- und schließbaren, kraft- oder formschlüssigen Kupplung 12, 13 direkt- oder indirekt 11 mit der Basisplatte 2 verbunden sein.
  • Im linken Arbeitsraum 49 bzw. im rechten Arbeitsraum 50 können zwei zueinander parallele, vertikal ausgerichtete, voneinander beabstandete MRI-taugliche Empfangs-Flächenspulen 41, 45 angeordnet sein. Eine oder beide vertikal ausgerichtete/n, voneinander beabstandete/n MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule/n 41, 45 können an der Einrichtung zum Fixieren einer Brust 22 befestigt sind.
  • Eine oder beide vertikal ausgerichtete/n, voneinander beabstandete/n MRI-taugliche/n Empfangs-Flächenspule/n 41, 45 könnten aber auch an der Innenseite (46) der Endplatte (9) befestigt sein.
  • Die Patientenauflage kann eine obere linke – 47 und/oder rechte MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule 48 aufweisen, die in den linken Arbeitsraum 49 und/oder in den rechten Arbeitsraum 50 hineinwirken. Die obere linke – 47 und/oder rechte MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule 48 direkt- oder indirekt an der Auflagerplatte (3) befestigt sein.
  • 1
    Patientenauflage
    2
    Basisplatte
    3
    Auflagerplatte
    4
    Kopfauflagerfläche
    5
    Kopfstück
    6
    Auflagefläche
    7
    Teil, oberer
    8
    Aufnahmevertiefung, Aufnahmeloch
    9
    Endplatte
    10
    Teil, unterer
    11
    Befestigungsplatte
    12
    Aufnahmebohrung
    13
    Innenverzahnung
    14
    Zwischenraum
    15
    Unterseite
    16
    Aufnahmebohrung, konisch
    17
    Innenverzahnung
    18
    Ende (3)
    19
    Nut, rechte
    20
    Längs- und Symmetrieachse
    21
    Nut, rechte
    22
    Einrichtung zum Fixieren einer Brust
    23
    Stützkörper (Stützsäule)
    24
    Brust, linke, fixierte
    25
    Ende (2)
    26
    Brust, rechte, fixierte
    27
    Unterseite (2)
    28
    Längsachse(22)
    29
    Oberseite (2)
    30
    Steg
    31
    Breite, veränderlich, obere (4)
    32
    Ausschnitt, rechter
    33
    Ausschnitt, linker
    34
    Quer-Mittellinie
    35
    Endfläche (6)
    36
    37
    Empfangs-Flächenspule, untere, rechte,
    horizontale
    38
    Empfangs-Flächenspule, untere, linke,
    horizontale
    39
    Projektions-Flächenbereich, linker
    40
    Projektions-Flächenbereich, rechter
    41
    Halteeinrichtung für ein medizinisches.
    Werkzeug
    42
    Drehachse, linke, senkrechte
    43
    Drehachse, rechte, senkrechte
    44
    Empfangs-Flächenspule, rechte,
    vertikale
    45
    Empfangs-Flächenspule, linke,
    vertikale
    46
    Endstück-Innenfläche
    47
    Empfangs-Flächenspule, obere, linke,
    horizontale
    48
    Empfangs-Flächenspule, obere, rechte,
    horizontale
    49
    Arbeitsraum, linker
    50
    Arbeitsraum, rechter
    ZV
    vordere Zone
    ZM
    mittlere Zone
    ZE
    Endzone
    h
    Abstand

Claims (27)

  1. Patientenauflage mit einer oberen Auflagerplatte (3) und mit einer unterhalb und beabstandet zu dieser angeordneten Basisplatte (2), die durch einen Zwischenraum (14) getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagerplatte (3) in ihren vorderen Teil (ZV) einen fliegend gelagerten Teil mit einer Kopfauflagefläche (4) aufweist, dass im Bereich der Kopfauflagerfläche (4) der Auflagerplatte (3) zwischen deren Unterseite (27) und einer Oberseite (29) der Basisplatte (2) und mit der Oberseite (29) und der Unterseite (27) form- oder stoffschlüssig verbunden, eine einzige, tragende, schmale Stützsäule (23) vorgesehen ist.
  2. Patientenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützsäule (23), – quer zur Längsachsenrichtung (20) gesehen –, schmal, – im Vergleich zur Breite der Auflagerplatte (3) –, ist und, – in Längsachsenrichtung (20) gesehen –, und im Vergleich zur Länge der Auflagerplatte (3), kurz ist.
  3. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende (25) der Basisplatte (2) ist mit dem Ende (18) der Auflagerplatte (3) mittels einer sich in horizontaler und vertikaler Richtung erstreckenden Endplatte (9) form- oder stoffschlüssig verbunden ist. verbunden sind.
  4. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Richtungen von der entlang Längsachse der Stützsäule (23) und der Längsachse (20) der Auflagerplatte (3) vorzugsweise gleich sind.
  5. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Richtungen der entlang der Längsachsen der Stützsäule (23) der Auflagerplatte (3) und der Längsachse der Stützsäule (23) aufgespannten vertikalen Ebenen einen Öffnungswinkel voneinander, von vorzugsweise gleich Null Grad oder wenige Grade, z.B. bis plus/minus 10°, bilden.
  6. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass die aufgespannten vertikalen Ebenen entlang der Längsachsen von Stützsäule (23) und der Auflagerplatte (3) zusammenfallen.
  7. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die aufgespannten vertikalen Ebenen entlang der Längsachsen von Stützsäule (23) und der Auflagerplatte (3) einen horizontalen Abstand zu einander haben.
  8. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die aufgespannten horizontalen Ebenen entlang der Längsachsen von Stützsäule (23) und der Auflagerplatte (3) einen vertikalen Abstand zu einander haben.
  9. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine obere Auflagerplattenfläche (31) von ihrem Anfang bis zu ihrem Ende (18) mindestens drei aufeinander folgende Flächenzonen aufweist: eine vordere Zone (ZV), eine auf sie folgende mittlere Zone (ZV) und eine auf diese folgende Endzone (EZ).
  10. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in Richtung Ende (18) (= Patientenfußrichtung) der Auflagerplatte (3) gesehen, sich die Breite der Auflagerplattenfläche (31) der Auflagerplatte (3) von ihrer breitesten Stelle aus in der vorderen Zone (ZV) fortlaufend verringert bis zu einem schmalen Zwischenstück (30) in der mittleren Zone (ZM) und von da aus sich fortlaufend bis zum Ende der Auflagerplatte (3) in der Endzone (EZ) wieder verbreitert und so einen linken Ausschnitt (33) und einen rechten Ausschnitt (32) bilden, die horizontal ausgerichtet und symmetrisch zu der Längs- und Symmetrieachse (20) angeordnet sind.
  11. Patientenauflage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Breitenreduzierung der Auflagerplattenfläche (31) den Gesetzmäßigkeiten einer ebenen Kurve folgt.
  12. Patientenauflage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die ebene Kurve eine Gerade oder eine Parabel oder ein Kreis oder eine Ellipse oder eine Hyperbel ist.
  13. Patientenauflage nach Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die ebene Kurve aus wahlweise aus Teilen einer Gerade und/oder einer Parabel und/oder eines Kreises und/oder einer Ellipse und/oder einer Hyperbel zusammengesetzt ist.
  14. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Zwischenraum (14) im, eines durch kotierte Projektion des linken Ausschnittes (33) bzw. des rechten Ausschnittes (32) auf die Oberseite (29) der Basisplatte (2) abgebildeten linken Flächenabschnittes (39) bzw. rechten Flächenabschnitt (40) eine Einrichtung zum Fixieren einer Brust (22) angeordnet ist, dass die Einrichtung zum Fixieren einer Brust (22) sich auf der Basisplatte (2) direkt oder indirekt abstützt.
  15. Patientenauflage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Basisplatte (2) die Einrichtung zum Fixieren einer Brust (22) direkt oder indirekt formschlüssig oder stoffschlüssig verbunden ist.
  16. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass im Zwischenraum (14) im, eines durch kotierte Projektion des linken Ausschnittes (33) bzw. des rechten Ausschnittes (32) auf die Oberseite (29) der Basisplatte (2) abgebildeten linken Flächenabschnitt (39) bzw. den rechten Flächenabschnitt (40) eine Halteeinrichtung (41) für ein medizinisches Werkzeug angeordnet ist, dass sich die Halteeinrichtung (41) für das medizinische Werkzeug auf der Basisplatte (2) direkt oder indirekt abstützt.
  17. Patientenauflage nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (41) mit der Einrichtung zum Fixieren einer Brust (22) formschlüssig oder stoffschlüssig verbunden ist.
  18. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Fixieren einer Brust (22) um eine senkrechte Achse (42, 43) innerhalb des abgebildeten linken Flächenabschnittes (39) bzw. rechten Flächenabschnitt (40) des linken Ausschnittes (33) bzw. des rechten Ausschnittes (32) drehbar und arretierbar angeordnet ist.
  19. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass im, durch kotierte Projektion des linken Ausschnittes (33) bzw. des rechten Ausschnittes (32) auf die Oberseite (29) der Basisplatte (2) abgebildeten linken Flächenabschnitt (39) bzw. den rechten Flächenabschnitt (40) innerhalb oder auf oder unter der der Basisplatte (2) mindestens eine linke und/oder eine rechte, horizontal ausgerichtete MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule (37, 38) angeordnet sind.
  20. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass im, durch kotierte Projektion des linken Ausschnittes (33) bzw. des rechten Ausschnittes (32) auf die Oberseite (29) der Basisplatte (2) abgebildeten linken Flächenabschnitt (39) bzw. den rechten Flächenabschnitt (40) innerhalb oder auf oder unter der der Basisplatte (2) eine Befestigungseinrichtung (11) zur Aufnahme für mindestes eine horizontal ausgerichtete MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule (37, 38) angeordnet ist.
  21. Patientenauflage nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (11) horizontal und quer zur Längs- und Symmetrieachse (20) verschiebbar ist.
  22. Patientenauflage nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (11) eine Anzahl von Einrichtungen (12, 13) zur Aufnahme einer Einrichtung zum Fixieren einer Brust (22) mit oder ohne Halteeinrichtung (41) für ein medizinisches Werkzeug eingerichtet ist.
  23. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Fixieren einer Brust (22) mit oder ohne Halteeinrichtung (41) mittels einer wahlfrei lös- und schließbaren, kraft- oder formschlüssigen Kupplung (12, 13) direkt- oder indirekt (11) mit der Basisplatte (2) verbunden ist.
  24. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass im, durch kotierte Projektion des linken Ausschnittes (33) bzw. des rechten Ausschnittes (32) auf die Oberseite (29) der Basisplatte (2) umgrenzten Raum (14), zwei zueinander parallele, vertikal ausgerichtete, voneinander beabstandete MRI-taugliche Empfangs-Flächenspulen (41, 45) angeordnet sind.
  25. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder beide vertikal ausgerichtete/n, voneinander beabstandete/n MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule/n (41, 45) an der Einrichtung zum Fixieren einer Brust (22) befestigt sind.
  26. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder beide vertikal ausgerichtete/n, voneinander beabstandete/n MRI-taugliche/n Empfangs-Flächenspule/n (41, 45) an der Innenseite (46) der Endplatte (9) befestigt sind.
  27. Patientenauflage nach Ansprüchen 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass eine in den, durch kotierte Projektion des linken Ausschnittes (33) bzw. des rechten Ausschnittes (32) auf die Oberseite (29) der Basisplatte (2) umgrenzten Raum (14) hineinwirkende, obere linke – (47) und/oder rechte MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule (48) angeordnet ist, sind, dass obere linke – (47) und/oder rechte MRI-taugliche Empfangs-Flächenspule (48) direkt- oder indirekt an der Auflagerplatte (3) befestigt sind.
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WO2015078452A1 (de) * 2013-11-29 2015-06-04 Hubert Noras Patientenliege für die nmr-mammographie
CN112996443A (zh) * 2018-11-19 2021-06-18 专用成像有限责任公司 用于便携式医疗扫描器的患者支撑机构

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2015078452A1 (de) * 2013-11-29 2015-06-04 Hubert Noras Patientenliege für die nmr-mammographie
US10987061B2 (en) 2013-11-29 2021-04-27 Hubert Noras Patient table for NMR mammography
CN112996443A (zh) * 2018-11-19 2021-06-18 专用成像有限责任公司 用于便携式医疗扫描器的患者支撑机构

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