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Die
Erfindung betrifft ein zur Fixierung an einer Unterkonstruktion
bzw. einem Bauteil vorgesehenes, ein Funktionsteil und einen Befestiger
umfassendes Montageteil. Die Fixierung am Bauteil soll so erfolgen,
dass das Funktionsteil, beispielsweise ein Schwenkhebel, gegenüber
dem Bauteil drehbar ist. Bei der Herstellung komplexer Konstruktionen
z. B. im Fahrzeugbau wird seitens der Hersteller eine geringe Fertigungstiefe
bei der Endmontage angestrebt. Bei einem aus mehreren Einzelteilen
bestehenden Montageteil bedeutet dies, dass es schon fertig montiert
an ein Montageband angeliefert und dort mit einem Bauteil fixiert
wird. Damit beim Transport des Montageteils keine Einzelteile verloren
gehen können, müssen sie verliersicher miteinander verbunden
sein, was beispielsweise bei einem aus
DE 100 63 812 A1 bekannten
Verbindungselement der Fall ist. Weiterhin soll das Montageteil
mit möglichst geringem Aufwand an einem Bauteil fixiert
werden können.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Montageteil der eingangs genannten Art
so auszugestalten, dass es ohne Verlust eines seiner Einzelteile
transportiert und mit geringem Aufwand an einem Bauteil fixiert werden
kann.
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Diese
Aufgabe wird nach Anspruch 1 gelöst. Danach ist das Funktionsteil,
im Folgenden Drehteil genannt, an einem Lager drehbar gehalten,
welches in einer Bohrung des Drehteils einliegt. Das Lager ist von
einer Durchgangsöffnung durchsetzt, welche von dem Schaft
eines Befestigers durchgriffen ist. Neben seiner Funktion, eine
drehbare Halterung des Drehteils zu gewährleisten, dient
das Lager auch zur gegenseitigen Verliersicherung der Einzelteile
des Montageteils. Zu diesem Zweck ist das Lager mit einem ersten
Halteelement ausgestattet, das von der Wand seiner Durchgangsöffnung
radial nach innen absteht und von einem am Schaft des Befestigers
angeordneten, radial abstehenden zweiten Halteelement radial überlappt
wird. Weiterhin ist zur Herstellung der Verliersicherung an dem
kopffernen Ende des Lagers ein den kopffernen Bohrungsrand der Bohrung
des Drehteils hintergreifender Flansch vorhanden, während
der kopfnahe Bohrungsrand der Bohrung von einem Flansch hintergriffen
ist, der einstückig mit dem Kopf des Befestigers verbunden
oder als eine vom Schaft durchgriffene Scheibe ausgebildet ist.
Der kopfseitige Flansch und der am Lager vorhandene Flansch dienen
neben ihrer Verliersichungsfunktion auch zur axialen Fixierung des
Drehteils am Lager und als eine das Drehteil in seiner Schwenkebene gegen
ein axiales Verkippen stabilisierende Führung. Zur Verspannung
mit dem Bauteil weist das kopfnahe Ende des Lagers eine Stützfläche
auf, die mit einer quer zum Schaft verlaufenden Gegenfläche
des Befestigers zusammenwirkt.
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Vorzugsweise
ist die oben erwähnte, zur Verspannung mit dem Bauteil
dienende Gegenfläche an dem Flansch des Befestigers angeordnet.
Denkbar ist auch, dass die Gegenfläche von einer am Schaft des
Befestigers vorhandenen Radialschulter, etwa von einem sich an den
Kopf anschließenden Bund gebildet wird. Besonders bevorzugt,
weil einerseits wirkungsvoll und andererseits einfach herstellbar,
ist ein als zylinderförmige Hülse ausgebildetes
Lager.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das
erste Halteelement am kopfnahen Ende des Lagers und das zweite Halteelement
mit Axialabstand zum Kopf angeordnet ist. Dadurch kann ein Fixierabschnitt
des Befestigers, etwa ein Gewindeabschnitt z. B. beim Aufsetzen
des Montageteils auf ein Bauteil zumindest teilweise in die Durchgangsöffnung
des Lagers eintauchen. Bevorzugt ist weiterhin, dass das erste Halteelement von
in Umfangsrichtung vereinzelten Vorsprüngen gebildet ist.
Diese lassen sich zunächst so anordnen, dass sie etwa axial
vom Lager abstehen, wobei sie nach dem Fügen von Lager
und Befestiger auf einfache Weise, etwa unter Zuhilfenahme des Kopfes
des Befestigers in eine radiale Ausrichtung gebracht werden können.
Das zweite Halteelement am Schaft des Befestigers ist dagegen als
ein Ringvorsprung ausgebildet, der sich am Schaft leicht, beispielsweise durch
ein Rollverfahren, herstellen lässt.
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Die
Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel eines ersten Montagteils in
teilweise geschnittener Darstellung,
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2 die
Einzelteile des Montageteils von 1 in teilweise
geschnittener Explosionsdarstellung,
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3 das
Montageteil von 1 in einem Vorfertigungszustand,
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4 ein
an einem Bauteil fixiertes Montageteil in Schnittdarstellung,
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5 ein
zweites Ausführungsbeispiel eines Montageteils in teilweise
geschnittener Darstellung,
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6 ein
drittes Ausführungsbeispiel eines Montageteils in teilweise
geschnittener Darstellung.
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Ein
insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehenes Montageteil
umfasst im wesentlichen ein Drehteil 2, ein Lager 3 und
einen Befestiger 4. Das Drehteil 2 ist beispielsweise
ein Hebel, der schwenkbar an einem Bauteil 5 (4)
befestigt werden soll. Das Drehteil 2 ist von einer Bohrung 6 durchsetzt. Diese
bzw. deren Mittellängsachse 7 verläuft
quer zur Planebene eines die Bohrung umgrenzenden Bereiches 8 des
Drehteils 2. In der Bohrung 6, die einen kreisrunden
Querschnitt hat, liegt das Lager 3 derart ein, dass das
Drehteil 2 um die Mittellängsachse 9 des
Lagers schwenkt bzw. drehbar ist. Das Lager 3 ist von einer
Durchgangsöffnung 10 durchsetzt und ist bei den
dargestellten Ausführungsbeispielen als Hülse 12 ausgestaltet.
Es sind aber auch komplexere Lager, etwa Kugel- oder Wälzlager
denkbar.
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Der
Befestiger 4 umfasst einen Kopf 13 mit einem daran
angeformten radial abstehenden Flansch 15 und einen Schaft 14.
Der Flansch 15 kann auch als separate, vom Schaft 14 durchgriffene Scheibe 15a ausgebildet
sein (5). Der kopfferne Endabschnitt des Schaftes 14 dient
zur Befestigung des Montageteils 1 an einem Bauteil 5 und
ist zweckmäßigerweise als Gewindeabschnitt 16 ausgebildet, der
in eine Gewindebohrung 17 des Bauteils 5 einschraubbar
ist.
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Der
Schaft 14 durchgreift die Durchgangsöffnung 10 des
Lagers 3 bzw. der Hülse 12. Die verliersichere
Fixierung der Einzelteile des Montageteils 1 aneinander
erfolgt prinzipiell dadurch, dass das Lager 3 am Schaft 14 axial
fixiert ist und dass der Flansch 15 bzw. die Scheibe 15a den
kopfnahen Bohrungsrand 18 und das Lager 3 den
kopffernen Bohrungsrand radial überlappen bzw. hintergreifen. Bei
der als Lager 3 dienenden Hülse 12 erfolgt
dies mit Hilfe eines am kopffernen Ende der Hülse 12 fixierten,
insbesondere angeformten Flansch 20. Der Flansch 20 erstreckt
sich quer zur Mittellängsachse 9 und parallel
zur kopfabgewandten Seite 22 des Bereichs 8 des
Drehteils 2. Die dem Kopf 13 zugewandte Seite 23 des
Bereichs 8 verläuft parallel zur Seite 22 und – zumindest
im Fixierzustand, d. h. wenn das Montageteil 1 an einem
Bauteil 5 fixiert ist – parallel zur Auflagefläche 24 des
Flansches 15 bzw. der Scheibe 15a.
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Zur
gegenseitigen Axialfixierung von Befestiger 4 und Lager 3 – im
Folgenden wird auf die Hülse 12 Bezug genommen – ist
an den dem Kopf 13 zugewandten Ende der Hülse 12 ein
radial nach innen vorstehendes erstes Haltelement 25 angeformt,
das durch einzelne, in Umfangsrichtung beabstandete Vorsprünge 25a gebildet
ist. Zwischen einem sich an den Kopf 13 anschließenden
gewindefreien Längsabschnitt 27 und dem Gewindeabschnitt 16 ist
ein zweites Haltelement 28 angeformt, welches als radial aus
der Umfangsfläche des Schaftes 14 vorstehender
Ringvorsprung ausgebildet ist. Das erste Halteelement 25 bzw.
die Vorsprünge 25a überlappen das Halteelement 28 auf
seiner dem Kopf 13 zugewandten Seite.
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Der
Durchmesser 29 der Bohrung 6 ist geringfügig
größer als der Außendurchmesser 30 der Hülse 12.
Aufgrund dieser Abmessungsunterschiede ist zwischen der Hülse 12 und
dem Drehteil 2 ein geringer Radialspalt 32 vorhanden,
welcher eine leichte Drehbarkeit des Drehteils 2 um die
Hülse 12 gewährleistet. Die Abmessungen
der genannten Durchmesser können auch so gewählt
sein, dass ein größerer Radialspalt entsteht,
der zur Aufnahme einer reibungs- und verschleißverringernden
Zwischenlage (nicht dargestellt) dient. Um die Drehbarkeit des Drehteils 2 im
Fixierzustand (4) nicht zu behindern, ragt
die Hülse 12 mit ihrem kopfnahen Ende aus der
Bohrung 6 heraus, so dass zwischen dem Flansch 15 bzw.
der Scheibe 15 und der dem Kopf 13 zugewandten
Seite 23 des Drehteils 2 ein Axialspalt 33 vorhanden
ist. Denkbar ist auch, dass an einem kopfnahen Bereich des Längsabschnitts 27 ein
in 2 mit gestrichelter Linie angedeuteter Bund 34 angeformt
ist, der im Fixierzustand gemäß 4 in die
Bohrung hineinragt. Der Bund 34 hat dabei zweckmäßigerweise
einen dem Außendurchmesser 30 der Hülse 12 entsprechenden
Durchmesser 35. Bei einem mit einem Bund 34 ausgestatteten
Befestiger 4 ist die Hülse 12 bzw. allgemein
ein Lager 3 entsprechend kürzer ausgestaltet,
d. h. es ragt kopfseitig nicht aus der Bohrung 6 heraus.
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Die
kopfseitige Stirnseite der Hülse 12 bildet eine
Stützfläche 36, die im Fixierzustand
von einer quer zum Schaft 14 verlaufenden Gegenfläche
des Befestigers 4 beaufschlagt ist. Die Gegenfläche
ist dabei die Auflagefläche 24 des Flansches 15 bzw. der
Scheibe 15a. Falls am Befestiger 4 ein Bund vorhanden
ist, wird die Gegenfläche von der Radialschulter 41 des
Bundes 34 gebildet. Der Flansch 20 der Hülse 12 wird
dabei gegen eine Montagefläche 37 des Bauteils 5 gedrückt.
Die Vorspannkraft des Befestigers 4 wird somit ausschließlich über
die Hülse 12 auf die Montagefläche 37 geleitet.
Das Drehteil 2 selbst wird von der Gegenfläche
bzw. der Auflagefläche 24 nicht beaufschlagt.
Es wird mit seinen Bohrungsrändern 18, 19 zwischen
Flansch 15 bzw. Scheibe 15a und dem Flansch 20 unter
Aufrechterhaltung des Axialspalts 33 bzw. eines dem Axialspalt 33 entsprechenden
Axialspiels schwenkbar geführt. Zwischen dem Bereich 8 des
Drehteils 2 und der Montagefläche 37 des
Bauteils 5 ist ein Spalt 38 vorhanden, dessen
Breite 39 bei kopfseitiger Anlage des Drehteils 2 an
der Gegenfläche bzw. Auflagefläche 24 aufgrund
des erwähnten Axialspiels geringfügig größer
ist als die Dicke des Flansches 20.
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Der
Durchmesser 40 des Haltelements 28 ist kleiner
als der Innendurchmesser 42 der Hülse 12. Dadurch
ist zwischen dem Haltelement 28 und der Innenwand der Hülse 12 ein
Radialspalt 43 vorhanden. Der lichte Durchmesser 44 der
Vorsprünge 25a ist geringer als der Innendurchmesser 42 der
Hülse 12. Zwischen den Vorsprüngen 25a und
dem gewindefreien Längsabschnitt 27 des Schaftes 14 ist
ebenfalls ein Radialspalt 45 vorhanden. Die beiden Radialspalte 43 und 45 gewährleisten
eine radiale Beweglichkeit des Befestigers 4 in der Hülse 12,
was bei der Montage, insbesondere bei einem Achsenversatz zwischen
Gewindebohrung 17 und Bohrung 6 des Drehteils 2 bzw.
für die Justierung des Drehteils 2 von Vorteil
ist. Ein Radialspiel zwischen Befestiger 4 und Hülse 12 ist
jedoch nicht zwingend erforderlich.
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Wie 2 und 3 entnehmbar
ist, stehen die Vorsprünge 25a des Halteelements 25 im
Vormontagezustand zunächst im wesentlichen in Axialrichtung
aus der Stirnseite bzw. der Stützfläche 36 der
Hülse 12 vor und erlauben ein problemloses Passieren
des Haltelements 28, wenn der Befestiger 4 in die
Hülse 12 eingeführt wird. Zur Herstellung
des axial wirksamen Hinterschnitts zwischen den Vorsprüngen 25a und
dem Haltelement 28 werden die Vorsprünge 25a,
ausgehend von der in 3 gezeigten Situation durch
Beaufschlagung des Kopfes 13 mit einer Axialkraft bei gegengehaltenen
Flansch 20 radial nach innen gebogen, wobei sie in dieser
Ausrichtung das Haltelement 28 überlappen bzw.
hintergreifen. Die drei Teile des Montageteils 1, nämlich
Befestiger 4, Drehteil 2 und Hülse 12 sind
dann verliersicher aneinander fixiert.
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In 6 ist
ein Ausführungsbeispiel dargestellt, das sich von den weiter
oben beschriebenen dadurch unterscheidet, dass die Bohrung 6 des
Drehteils von einer ringförmigen, sich in die kopfferne
Seite 22 des Drehteils 2 öffnende Ausnehmung 46 umgeben
ist. In der Ausnehmung 46 ist eine Schenkelfeder 47 angeordnet,
welche mit mehreren Windungen 48 den radial innenliegenden
Wandbereich der Ausnehmung 46 umgreift. Das kopfnahe Federende 49 steht
radial ab und ist in der Ausnehmung 46 gegenüber
dem Drehteil 2 drehfixiert. Das kopfferne Federende 50 erstreckt
sich durch einen auf der Seite 22 des Drehteils 2 vorhandenen,
einen Teilumfang der Hülse 12 umfassenden Radialspalt 52 hindurch und
endet in einem sich etwa axial erstreckenden Abschnitt 53,
welcher am Bauteil (in 6 nicht gezeigt) drehfixiert
gehalten ist. Die Schenkelfeder 47 wirkt als Rückstellfeder
für das Drehteil 2. Unterschiedlich zu den weiter
oben beschriebenen Ausführungsbeispielen ist noch, dass
das Haltelement 28 des Schaftes 14 wesentlich
näher am Kopf 13 angeordnet ist, so dass der Schaft 14 gegenüber
der Hülse nur wenig axial beweglich ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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