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Die
Erfindung betrifft eine aus Tragprofilen, insbesondere aus Pfosten
und Riegeln bestehende Tragprofilkonstruktion, zum Beispiel für Fassaden und
dergleichen. Dabei sind Fassadenelemente durch eine Preßleiste
an der Tragprofilkonstruktion gehalten und zwischen dem Tragprofil
und dem Fassadenelement ist eine Innendichtung vorgesehen.
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Eingangs
beschriebene Tragprofilkonstruktionen, zum Beispiel für Fassaden
sind hinlänglich
bekannt. Als Fassadenelemente werden dabei zum Beispiel undurchsichtige
Fassadenfüllelemente
oder auch Isolierglasscheiben eingesetzt. Die Fassadenelemente werden
in deren Randbereich an der Tragprofilkonstruktion be festigt, wofür eine Preßleiste oder ähnliches
vorgesehen ist. Dieser Anschlußbereich
ist bezüglich
der Wärmedämmung wichtig,
da die guten Wärmedämmeigenschaften
der Isolierglasscheiben in deren Randbereich enden.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung eine Anordnung vorzuschlagen, die
zu einer möglichst
gut wärmegedämmten Tragprofilkonstruktion
führt.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird ausgegangen von einer Tragprofilkonstruktion,
wie eingangs beschrieben, und vorgeschlagen, daß zwischen Innendichtung und
Preßleiste
ein Isolatorprofil angeordnet ist.
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Durch
den erfindungsgemäßen Vorschlag wird
der Zwischenraum zwischen den Isolierglasscheiben beziehungsweise
zwischen dem Tragprofil und der Preßleiste verkleinert und/oder
unterteilt und bereits dadurch der Wärmetransport durch Konvektion
verschlechtert, was gleichzeitig zu einer Verbesserung der Wärmedämmung führt. Der
vorbeschriebene Zwischenraum wird auch oftmals als Falzraum, welcher
zwischen den Glasscheiben beziehungsweise Isolierglasscheiben angeordnet
ist, beschrieben. Günstigerweise
wird dabei darauf geachtet, daß das Material
des Isolatorprofiles verhältnismäßig schlechte
Wärmeleiteigenschaften
aufweist, um auch so weiter die Wärmedämmung zu verbessern. Das Isolatorprofil
hat wärmedämmende,
also isolierende Wirkungen.
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Das
Isolatorprofil verbessert aber auch die Führung der Befestigungsmittel
zur Befestigung der Preßleiste.
Das Isolatorprofil erstreckt sich in Richtung der Preßleiste
parallel zu dieser und ist zum Beispiel U- oder H-artig ausgebildet,
wodurch eine in einer Bohrung der Preßleiste eingeführte Schraube
danach bereits in Längsrichtung
des Profiles eine Führung
erfährt.
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Des
Weiteren erreicht die erfindungsgemäße Anordnung, daß zum Beispiel
bei waagerechten Einbau in einen Riegel eine Falztrennung erfolgt,
was im Hinblick auf die Bildung beziehungsweise Ableitung von Kondenswasser
günstig
ist. So ist zum Beispiel in diesem Anwendungsbeispiel vorgesehen,
daß das Isolatorprofil
eine Falzdichtung trägt,
die den Spalt zwischen der Preßleiste
und dem Isolatorprofil abdichtet.
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Ein
wesentlicher weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß das Isolatorprofil
an beziehungsweise auf der Innendichtung fixiert ist. Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung
führt dazu,
daß eine
Verliersicherung in der Fertigung beziehungsweise auf der Baustelle
besteht. Als Verliersicherung wird dabei der Umstand angesehen,
daß das
Isolatorprofil zuverlässig
an der Innendichtung angeordnet ist, also die Montage der Innendichtung
mit dem Isolatorprofil erfolgt und dieses nicht aus Versehen vergessen
werden kann.
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Des
Weiteren führt
die erfindungsgemäße Ausgestaltung
dazu, daß beim
Eindrehen der Befestigungsschrauben für die Preßleisten kein Abheben des Isolatorprofiles
erfolgt. Es entsteht so kein Spalt zwischen dem Isolatorprofil und
der Dichtung.
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Des
Weiteren wird dadurch die Abdichtung (keine Kapilarwirkung) bei
eindringendem Außenwasser
oder bei Kondenswasserbildung verbessert.
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Die
Erfindung ist dabei sowohl bei einteiligen Innendichtungen wie auch
bei mehrteiligen Innendichtungen, zum Beispiel zweiteiligen oder
mehrfach geteilten Dichtungen verwendbar.
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In
einer weiteren erfindungsgemäßen Variante
ist vorgesehen, daß das
Isolatorprofil einen Dämmteil
trägt.
Das Dämmteil
hat die zusätzliche Aufgabe,
die Wärmedämmung im
Falzbereich zu verbessern. Aus Stabilitätsgründen wird oftmals das Isolator profil
aus einem verhältnismäßig harten Werkstoff,
zum Beispiel einem Kunststoffwerkstoff geschaffen. Die Kombination
mit einem bezüglich
der Wärmedämmeigenschaft
optimierten Dämmteil
verringert weithin den Luftraum beziehungsweise Zwischenraum oder
Falzraum, wodurch die Luftzirkulation in diesem Bereich verhindert
beziehungsweise sehr stark reduziert wird und so zu einer entsprechenden
Verbesserung der Wärmedämmung führt.
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Dabei
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß das Dämmteil zum
Beispiel als Dichtfahne oder auch als Dämmelement ausgebildet ist.
Beide Varianten gehören
zur Erfindung, das bedeutet, das Dämmteil kann sowohl als Dichtfahne,
also als leistenartiges, verhältnismäßig flexibles
Element ausgebildet sein, oder als zum Beispiel aus geschäumten Material
bestehendes Dämmelement
gebildet sein. Durch den Einsatz von einer oder mehreren Dichtfahnen
als Dämmteil
wird ebenfalls der Zwischenraum zwischen dem Isolatorprofil und
den Stirnseiten der Fassadenelemente und/oder zwischen dem Isolatorprofil
und der Preßleiste
unterteilt und die Ausbildung von Luftzirkulation, die einen Wärmetransport
bewirkt, verhindert oder reduziert. Auch das Anbringen von seitlichen
Dichtfahnen, zum Beispiel als einstückige Ausführung am Isolatorprofil, vorzugsweise aus
Weichkunststoff (weicher als der Hartkunststoff des Isolatorprofils),
erreicht die Unterteilung des Luftraumes und führt somit zu einer Unterbindung
der Luftzirkulation. Der Weichkunststoff besitzt zum einen eine
gewisse Flexibiltät
und zum anderen eine geringe Wärmeleitfähigkeit.
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In
einer erfindungsgemäßen Variante
ist vorgesehen, daß das
Dämmteil
auch als Dämmelement ausgebildet
ist. Das Dämmelement
erstreckt sich dabei insbesondere zwischen dem Isolatorprofil und
der Preßleiste
und füllt
diesen Bereich des Zwischenraumes aus. Das Dämmelement besteht dabei aus
einem Material, daß eine
hohe Wärmedämmeigenschaft
aufweist, wie Polyurethan oder Polystyrol.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß das Tragprofil
als Holz-, Alu- oder Stahlprofil ausgebildet ist. Die Erfindung
ist bei jeder Ausgestaltung einer Fassade, zum Beispiel bei Holz-,
Alu- oder Stahlfassaden einsetzbar, die Erfindung beschränkt sich
nicht auf einen speziellen Werkstoff.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß das Tragprofil
einen Aufnahmekanal zur Aufnahme von die Preßleiste haltenden Befestigungsmitteln
aufweist oder trägt. Üblicherweise wird
die Preßleiste
durch eine Vielzahl von Befestigungsmitteln, zum Beispiel Befestigungsschrauben am
Tragprofil befestigt. Günstigerweise
ist hierfür
ein Aufnahmekanal vorgesehen, wobei dieser Aufnahmekanal an dem
Tragprofil einstückig
angeordnet ist, also zum Beispiel bei einer Aluminiumfassade in
das Aluminiumtragprofil, welches in einem Strangpreßverfahren
hergestellt worden ist, mit eingearbeitet worden ist. Alternativ
ist es möglich,
daß das
Tragprofil ein separates zweites Teil, nämlich einen Aufnahmekanal trägt, welcher
dann zum Beispiel auch aus einem anderen Material als das Tragprofil
besteht. So ist es möglich,
zum Beispiel einen aus Aluminium geschaffenen Aufnahmekanal an einem
aus Holz bestehenden Tragprofil zu befestigen. Natürlich ist
es auch möglich,
daß die
Befestigungsmittel direkt in das Tragprofil eingreifen, zum Beispiel
entsprechende Schrauben in ein auch Holz gebildetes Tragprofil einschneiden
und so die Preßleiste
halten.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß der Aufnahmekanal
U-förmig ausgebildet
ist. Im Schnitt gesehen ist der Aufnahmekanal U-förmig ausgestaltet,
wobei die Öffnung
des U's in Richtung
der Preßleiste
orientiert ist. Gegebenenfalls weist die Innenwandung des U's, also die Innenseite
der Schenkel, eine entsprechende Rippung auf, die mit den Gewindegängen der
Befestigungsschraube haltend zusammenwirkt. Darüberhinaus ist es aber möglich, daß der Aufnahmekanal
eine beliebige andere Form haben kann, wobei der Aufnahmekanal profilartig ausgebildet
ist, also auch als Aufnahmekanalprofil im Sinne der Erfindung zu
bezeichnen ist. So ist es zum Beispiel möglich, auch ein kastenartiges
Aufnahmekanalprofil vorzusehen, in welches die Befestigungsschrauben
und andere Befestigungsmittel, zum Beispiel Nieten und so weiter,
eingreifen.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung greift das Isolatorprofil über die
Innendichtung. Dabei wird das Isolatorprofil in der Außenwandung
der Innendichtung fixiert. Dies erfolgt zum Beispiel dadurch, daß an der
Innendichtung eine Aussparung und an der Innenwandung des Isolatorprofils
eine Erhöhung
vorgesehen ist, wodurch durch die federnde Bewegung insbesondere
des vorstehenden Befestigungsschenkels des Isolatorprofiles, an
welchem die Erhöhung
angeordnet ist, ein Clipsmechanismus entsteht.
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Dieses
Prinzip kann aber auch umgekehrt werden, derart, daß an der
Innendichtung eine Erhöhung
vorgesehen ist, die in eine entsprechende Ausnehmung oder Vertiefung
am Kunststoffprofil eingreift. Auch so ist eine Clipswirkung erreichbar.
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Darüberhinaus
ist es möglich,
zum Beispiel eine spezielle Verklebung zwischen der Innendichtung
und dem Isolatorprofil vorzusehen.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen,
daß das
Isolatorprofil an der Innendichtung zum Beispiel formschlüssig, zum
Beispiel durch Schrauben, Clipsen, Einkrallen aber auch durch Nieten
und so weiter erfolgt. Ein kraftschlüssiger Verbund ist zum Beispiel durch
Kleben möglich.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß das Isolatorprofil
keine Hohlkammern aufweist, also hohlkammerlos gebildet ist. Die Ausgestaltung
des Isolatorprofiles ist dabei so gewählt, daß es einen so geringen Querschnitt
auf weist, daß sich
in ihm keine Luftzirkulation einstellt und so kein Wärmetransport
erfolgt. Es ist aber auch möglich,
daß das
Isolatorprofil durch andere Elemente, die nicht zum Isolatorprofil
zählen,
abgeschlossen wird und so ein abgeschlossenes Volumen bildet.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
Erfindung wird in der Zeichnung schematisch dargestellt.
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Es
zeigen:
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1a, 1b, 3, 4, 5 je
einen horizontalen Schnitt durch verschiedene Varianten des Tragprofils
nach der Erfindung,
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1c ein
Detail nach 1a und
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2 einen
vertikalen Schnitt durch ein Tragprofil nach der Erfindung.
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Die
Erfindung ist insbesondere in 1a schematisch
gezeigt. Mit 1 ist das Tragprofil gekennzeichnet. Dieses
ist zum Beispiel als Aluminiumprofil ausgebildet, es ist einstückig mit
dem Aufnahmekanal 7 ausgeführt, wie es zum Beispiel in
einem Strangpreß-
oder Extrudierverfahren in Aluminium realisierbar ist. An Stelle
des hier gezeigten Aluminiumprofiles können aber auch andere Materialien
Verwendung finden, zum Beispiel ein Stahl- oder Holztragprofil 1.
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Das
Tragprofil 1 befindet sich in der Tragprofilkonstruktion üblicherweise
auf der der Innenseite zugewandten Seite. Das Tragprofil 1 trägt Fassadenelemente 6,
die hier zum Beispiel als Isolierglasscheiben ausgebildet sind.
Die Isolierglasscheiben bestehen in der Regel aus zwei Glasscheiben,
die durch einen Abstandhalter beabstandet sind. Zwischen dem Fassadenelement 6 und
dem Tragprofil 1 ist die Innendichtung 4 vorgesehen.
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Die
Fassadenelemente 6 sind durch die Preßleiste 2 an dem Tragprofil 1 gehalten.
Hierzu sind Befestigungsmittel 8 vorgesehen, welches die Preßleiste 2 gegen
die Fassadenelemente 6 drückt und so am Tragprofil 1 hält. Das
Befestigungsmittel 8 ist zum Beispiel als Befestigungsschraube
vorgesehen, sie greift ein in einen Aufnahmekanal 7 des Tragprofiles 1.
Der Aufnahmekanal 7 kann dabei einstückig mit dem Tragprofil ausgebildet
sein oder auch als von diesem getrenntes Element realisiert sein, zum
Beispiel als aufsatzartiger Aufnahmekanal 7 (zum Beispiel
bei einer Holzkonstruktion). Der Aufnahmekanal ist im Schnitt U-förmig.
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Zwischen
der Preßleiste 2 und
dem Fassadenelement beziehungsweise der Isolierglasscheibe 6 befindet
sich die Außendichtung 15.
Auf der Außenseite
befindet sich auf der Preßleiste 2 eine
Abdeckleiste 2.
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Die
Seiten beziehungsweise Stirnflächen 16, 16' der Fassadenelemente
begrenzen zusammen mit der Innendichtung 4 und der Preßleiste 2 den
Zwischenraum (oder Falzraum) 17.
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In
den Zwischenraum 17 ragt, auf der Innendichtung 4 sitzend
beziehungsweise von dieser fixiert, das Isolatorprofil 5.
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Die
Innendichtung 4 ist in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
einteilig ausgebildet und hutartig gestaltet. Der mittlere, erhobene
Bereich 18 überdeckt
dabei den ebenfalls in den Zwischenraum 17 hineinstehenden
Aufnahmekanal 7. Der Aufbau der Innendichtung ist im Wesentlichen
symmetrisch, im Randbereich ist der Dichtbereich 19 vorgesehen, welcher
insbesondere den Zwischenbereich zwischen dem Tragprofil 1 und
dem Fassadenelement 6 abdichtet.
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Der
mittleren Bereich und der Dichtbereich 19 sind durch L-artige Verbindungsbereiche 20 verbunden.
Die gesamte Innendichtung 4 ist profil- und leistenartig
ausgebildet und erstreckt sich natürlich entlang des Randes des
Fassadenelementes 6.
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Die
hutartige Ausgestaltung der Innendichtung 4 dient dazu,
den Aufnahmekanal 7 zu überdecken.
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In
dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist
der Aufnahmekanal 7 im Schnitt U-förmig ausgebildet, er kann aber
auch anders realisiert sein. Durch das Hineinstehen des Aufnahmekanales 7 in
den Zwischenraum 17 wird dieser Zwischenraum beziehungsweise
Falzraum 17 bereits entsprechend verkleinert und dadurch
der zu dämmende
Bereich entsprechend verkleinert.
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Da
in diesem Ausführungsbeispiel
der Aufnahmekanal 7, verdeckt mit der Innendichtung 4,
leistenartig in den Zwischenraum 17 hineinsteht, bietet sich
diese vorstehende Leiste an, das Isolatorprofil 5 auf diesen
leistenartigen, mittleren Bereich 18 zu fixieren.
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Das
Isolatorprofil 5 ist im Schnitt gesehen zumindest im unteren
Bereich U-artig ausgebildet, derart, daß dieses U auf den mittleren
Bereich 18 der Hutdichtung aufstülpbar beziehungsweise aufsteckbar
ist. Im ganzen ist dieses U- oder auch H-artig beziehungsweise -ähnlich ausgebildet,
wobei die konkrete Ausgestaltung von einer U- beziehungsweise H-Form
abgeleitet ist, beziehungsweise Teilbereiche U- oder H-artig sind.
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Die
Fixierung des Isolatorprofiles 5 auf der Innendichtung 4 ist
dabei derart ausgebildet, daß die nach
unten vorstehenden Befestigungsschenkel 12, 12' zwischen sich
den hutartigen Mit telbereich 18 der Innendichtung 4 aufnehmen.
Da dieser Mittelbereich 18 wiederum an dem Aufnahmekanal 7 anliegt, schützt sich
letztendlich das Isolatorprofil 5 mittelbar an den Aufnahmekanal 7 ab.
Der Mittelbereich 18 kann nicht ausweichen, dieser liegt
an (einem U-förmigen)
Aufnahmekanal 7 an. Die vorkragenden Befestigungsschenkel 12, 12' federn ein
wenig gegenüber
dem übrigen
Isolatorprofil 5.
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An
dem Befestigungsschenkel 12, 12' ist eine Verdickung 13 vorgesehen
(siehe 1c). Diese Verdickung 13 ist
auf der der Innendichtung 4 zugewandten Seite nasenartig
vorgesehen. Die Innendichtung 4 trägt an seiner dem Isolatorprofil 5 zugewandten
Seite, im mittleren Bereich 18 eine Ausnehmung 14,
die mit der Verdickung 13 zum Beispiel nach Art einer Klippsverbindung
zusammenwirkt. Die federnde Ausgestaltung des Befestigungsschenkels 12, 12' erleichtert
dieses einklippsen.
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Die
Ausnehmung 14 befindet sich dabei am Ende des Verbindungsbereiches 20 beziehungsweise
am Beginn des mittleren Bereiches 18 und zwar in dem Bereich
der Innendichtung 4, die in eingebauter Stellung im wesentlichen
parallel orientiert ist zur Längserstreckung
des montierten Befestigungsmittels 8.
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Die
Anordnung ist dabei so gewählt,
daß bei einer
Montage des Isolatorprofiles 5 auf der Innendichtung 4,
das Isolatorprofil 5 auf den stegartigen mittleren Bereich 18 aufgeschoben
wird bis die Verdickung 13 in die Ausnehmung 14 eingreift
und sich einkrallend festhält.
Der Vorteil dieser Ausgestaltung liegt insbesondere darin, daß die nutartige
Ausnehmung 14 bei der Herstellung der Innendichtung 4 in einfacher
weise eingearbeitet werden kann. Auch die Verdickung 13,
die ja als leistenartigen Absatz oder Nase vorsteht, kann ebenfalls
bei den in einem Strangpressverfahren hergestellten Isolatorprofil
vorgesehen werden. Es ergibt sich aber eine mechanisch belastbare
Verbindung, die sicherstellt, daß das Isolatorprofil zum Bei spiel
während
der Montage oder des Transportes nicht verloren geht. Neben dieser
Einklippsverbindung, die natürlich
auch im Sinne einer kinematischen Umkehr realisierbar ist, sind
natürlich
auch andere formschlüssige
Verbindungsarten möglich,
wie zum Beispiel Schrauben oder Nieten. Auch kann die vorstehende
Nase zum Beispiel mit einem Widerhaken oder mit einer scharfen Kante ausgestattet
werden, um ein Einkrallen zu erreichen. Im Sinne der kinematischen
Umkehr ist vorgesehen, daß die
Innendichtung 4 eine entsprechende Verdickung aufweist,
die eine entsprechende Ausnehmung des Isolatorprofiles 5 einzugreifen
vermag.
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Des
Weiteren ist das Isolatorprofil 5 wie beschrieben H-artig
beziehungsweise -ähnlich
ausgebildet, wobei der obere Bereich des Isolatorprofiles schmäler ist
wie der untere, der im mittleren Bereich 18 der Innendichtung 4 übergreifende
Sitzbereich.
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Das
Isolatorprofil 5 ist im wesentlichen symmetrisch aufgebaut,
wobei die Führung
der Befestigungsschraube 8 durch eine winklige Ausgestaltung der
Zwischenstreben 21 erleichtert wird. Die Zwischenstreben 21 verbinden
die beiden Seitenteile 22, 22', die im unteren Bereich die Befestigungsschenkel 12, 12' bilden. Die
winklige Ausgestaltung der Zwischenstreben 21 ist dabei
so gewählt,
daß sich
der Winkel in Richtung des Aufnahmekanals 7 begibt. Der
Winkel sitzt bevorzugt in der Mitte.
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Je
nach Dicke des Fassadenelementes 6 beziehungsweise die
Isolierglasscheibe 6 ist auch die Höhe des Isolatorprofiles 5 wählbar. In
dem linken Ausführungsbeispiel
nach 1a gezeigten Beispiel ist eine verhältnismäßig dünne Isolierglasscheibe 6 vorgesehen,
im rechten (1b) gezeigten Ausführungsbeispiel
ist diese dicker. Das Isolatorprofil 5 ist dabei in seiner
Höhe entsprechend
anpassbar. Gegebenenfalls besitzt es dann eine Mehrzahl von Zwischenstreben 21,
die unterste Zwischenstrebe 21 liegt an mehreren Punkten
beziehungsweise Kanten oder vollflächig auf dem mittleren Bereich 18 der
Innendichtung 4 auf.
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Die
Zwischenstrebe 21 wird von den Befestigungsmitteln 8 abschnittsweise
durchdrungen, üblicherweise
werden die Befestigungsmittel 8, zum Beispiel die Befestigungsschrauben 8,
mit einem Abstand von 20 bis 30 cm eingesetzt.
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Soweit
eine Mehrzahl von Zwischenstreben 21 Verwendung findet,
bildet sich zwischen diesen, seitlich begrenzt durch die Seitenteile 22, 22' Hohlkammern 23,
wobei der Querschnitt dieser Hohlkammern so bemessen ist, daß sich eine
Luftzirkulation nicht einstellt. Es hat sich hierbei eine Querschnittsfläche von
ungefähr
1–2 cm2 als günstig
erwiesen.
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Am
oberen Ende (der Pressleiste 2 zugewandt) befindet sich
an den Seitenteilen 22, 22' ein jeweils nach innen vorstehender
Rand oder Kante 24, 24'.
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Der
Vorteil dieser Ränder
beziehungsweise Kanten 24, 24' wird insbesondere in dem Ausführungsbeispiel
nach 2 deutlich. Das Isolatorprofil 5 ist
in Richtung der Pressleiste 2 U-artig ausgebildet und bildet
eine Aufnahme 10. In diese Aufnahme 10 ist eine
Falzdichtung 25 einsetzbar, wobei die Falzdichtung 25 eine
Taillierung aufweist, die mit den nach innen vorstehenden Rändern 24, 24' derart zusammenwirkt,
daß die
Falzdichtung 25 fixiert und gehalten ist. Die Falzdichtung 25 dichtet
das Isolatorprofil 5 zur Pressleiste 2 hin ab.
Die Falzdichtung 25 ist symetrisch ausgebildet und besitzt
zwei Dichtleisten 26, 26'.
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Da
der Aufbau der gezeigten erfindungsgemäßen Anordnungen im wesentlichen
immer identisch ist, wird auf eine Wiederholung der Beschreibung
aller Merkmale bei den einzelnen Figuren verzichtet und nur das
beschrieben, was in der gezeigten Figur verändert wurde. Natürlich sind
die so gezeigten Varianten untereinander entsprechend kombinierbar,
was dem Fachmann klar ist. Die Erfindung ist daher auf die konkrete
Ausgestaltung der gezeigten Ausführungsbeispiele
in keinster Weise beschränkt.
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Um
eine sichere Verbindung zwischen der Innendichtung 4 und
dem Tragprofil 1 zu erreichen, sind zum Beispiel, wie in 3 gezeigt,
an dem Tragprofil 1 seitlich, in verhältnismäßig großem Abstand voneinander, Halteleisten 40, 40' vorgesehen.
Diese Halteleisten 40, 40' greifen ein in entsprechende Ausnehmungen 41, 41' der Innendichtung 4,
die in dem Dichtbereich 19 auf der dem Tragprofil 1 zugewandten
Seite vorgesehen sind.
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Die
Anordnung der Halteleisten 40, 40' kann dabei sowohl am Tragprofil 1 wie
auch an einem den Aufnahmekanal 7 bildenden Profil, welches
vom Tragprofil 1 unabhängig,
also als getrenntes Bauteil ausgeführt ist, vorgesehen sein.
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Ein
wesentlicher Vorzug der Erfindung liegt des weiteren darin, daß das Isolatorprofil 5 ein Dämmteil 30 trägt. Gemäß der Erfindung
sind für
die Ausgestaltung des Dämmteiles 30 mehrere
Varianten möglich.
So zeigt 3 zum Beispiel den Einsatz von
Dichtfahnen 31, 31'.
Die Dichtfahnen 31, 31' unterteilen dabei den Zwischenraum 17 weiter.
Es entsteht ein Teilzwischenraum 33, 33', wobei die
Ausgestaltung dieses Teilzwischenraumes 33, 33' so bemessen
ist, daß sich
möglichst
kein Wärmetransport (zum
Beispiel durch Konvektion) einstellt.
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In
dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist
die Dichtfahne 31, 31' im mittleren Bereich des Befestigungsschenkels 12, 12', also in Höhe des oberen Randes
des Aufnahmekanales 7 vorgesehen. Natürlich ist es möglich, den
Zwischenraum 17 durch eine Mehrzahl von Dichtfahnen, die
auf dem Seitenteil 22, 22' angeordnet sind, weiter zu unterteilen.
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Ein
weiterer Vorzug der Erfindung liegt insbesondere darin, daß zwischen
der Dichtfahne 31, 31' und der Seiten- beziehungsweise
Stirnfläche 16, 16' der Fassadenelemente 6, 6' ein kleiner
Spalt 35 verbleibt. Die Anordnung ist so bemessen, daß dieser Spalt
resultiert, wodurch eine Biegebeanspruchung der Dichtfahne 31, 31' insbesondere
im Verbindungsbereich 34, wo die Dichtfahne 31, 31' an das Seitenteil 22, 22' beziehungsweise
den Befestigungsschenkel 12, 12' anschließt, vermieden wird. Eine solche mechanische
Beanspruchung könnte
ansonsten zu einem Einreißen
oder Abbrechen der Dichtfahne führen.
Der Spalt, der resultiert, ist gering, so daß keine oder nur eine sehr
geringe Luftzirkulation resultiert. Wird der Zwischenraum 17 durch
eine Mehrzahl (hier nicht gezeigter) Dichtfahnen 31 unterteilt,
so ergibt sich eine Art Labyrinth-Dichtung mit noch geringerer Konvektionsneigung
und höherer,
das heißt
besserer Dämmwirkung.
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In
dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Dämmteil 30 einstückig mit
dem Isolatorprofil 5 ausgebildet. Das Dämmteil 30, hier ausgebildet
als Dichtfahne 31, ist dabei zum Beispiel aus einem Weichkunststoff
geschaffen, um eine gewisse Flexibilität zu ergeben, wohingegen das
mit der Innendichtung 4 zusammenwirkende Isolatorprofil 5 aus
härterem
Kunststoff, zum Beispiel Hartkunststoff, besteht, um eine gewisse
mechanische Stabilität zum
Beispiel für
das Eindrehen der Befestigungsschrauben 8 zu besitzen.
Die Steifigkeit des Isolatorprofiles 5 ergibt auch eine
sichere Verbindung beziehungsweise Fixierung des Isolatorprofiles 5 auf
der Innendichtung 4.
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Es
ist aber auch im Sinne der Erfindung möglich, das Dämmteil 30 als
ein von dem Isolatorprofil 5 getrenntes Bauteil, zum Beispiel
als Aufsteckprofil, auszubilden. Ein solches Aufsteckprofil wird
zum Beispiel auf das Isolatorprofil 5 aufgesteckt und unterteilt in
geeigneter Weise ebenfalls den Zwischenraum 17. In einer
solchen Variante ist es auch möglich,
daß das
Dämmteil
selber mehrteilig ausgebildet ist, also aus einer Mehrzahl von jeweils
aufsteckbaren Dichtfahnen zum Beispiel besteht.
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In
dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist des weiteren
das Isolatorprofil 5 im Schnitt H-artig oder -ähnlich ausgebildet
und besitzt nur einen Zwischensteg 21. Gemäß der Erfindung
ist also ein Isolatorprofil 5 vorgesehen, daß mit einem
oder mehreren Zwischenstegen 21 ausgestattet ist. Der Zwischenraum 17 ist
dabei durch weitere, leistenartige Elemente, die mit dem Isolatorprofil 5 zum
Beispiel an dessen Aufnahme 10 einsetzbar sind, verkleinerbar.
Solche zusätzlichen
Teile (nicht gezeigt) zählen
aber nicht zum Isolatorprofil 5.
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Neben
der in 3 gezeigten H-artigen Ausgestaltung des Isolatorprofiles 5 zeigt 4 eine U-artige
Ausgestaltung des Isolatorprofiles 5. Diese U-förmige Ausgestaltung
ist mit seiner Öffnung
gerade andersherum orientiert, wie die U-förmige Ausgestaltung des Aufnahmekanales 7.
Die U-förmige
Ausgestaltung des Aufnahmekanals 7 ist zur Preßleiste 2 hingewandt
und eine bevorzugte Variante der Erfindung.
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Durch
die U-förmige
Ausgestaltung des Isolatorprofiles 5 erstreckt sich dieses
nicht so weit in den Zwischenraum 17. Das Isolatorprofil 5 trägt hier in
diesem Ausführungsbeispiel
eine andere Variante des Dämmteiles 30.
In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
ist das Dämmteil 30 als
Dämmelement 32 ausgebildet,
welches im Querschnitt gesehen große Bereiche des Zwischenraumes 17 ausfüllt. Das leistenartige
Dämmelement 32 besitzt
seitliche Rippen 36, die, einen Spalt bildend oder keinen
Spalt bildend, direkt an den Seiten beziehungsweise Stirnflächen 16, 16' der Fassadenelemente 6 anliegen.
Das hier gezeigte Dämmelement 32 liegt
auch an der Preßleiste 2 an
und wird gegebenenfalls durch diese gegen das Isolatorprofil 5 gedrückt, beziehungsweise das
Isolatorprofil wird durch das Dämmelement 32 fest
auf den hutartigen mittleren Bereich 18 der Innendichtung 4 aufgeschoben.
Luftspalte werden dadurch vermieden, eine Zirkulation unterdrückt.
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Das
Dämmelement 32 besteht
bevorzugt aus einem geschäumten
Werkstoff, zum Beispiel Polystyrol oder Polyurethan und dergleichen,
wie er zum Beispiel für
Wärmedämmelemente
im Einsatz üblich
ist.
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In
dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist
das Isolatorprofil 5 und das Dämmelement 32 jeweils
als eigenes Bauteil ausgeführt
und zum Beispiel durch eine Klebung 37 in den Anlageflächen miteinander
verbunden. Es ist aber auch möglich, auch
das Dämmelement 32,
wie die auch hier gezeigte Dichtfahne 31, einstückig mit
dem Isolatorprofil 5 auszubilden und so daß Dämmteil 30 zu
realisieren.
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Der
Zwischenraum 17 wird durch die Rippen 36 und die
Dichtfahne 31 in eine Vielzahl von einzelnen Teilzwischenräumen 33 unterteilt,
deren Querschnittsfläche
nach Möglichkeit
so gering ist, daß sich
keine Luftzirkulation einstellt. Die rippenartige Ausgestaltung
des Dämmelementes 32 bietet
einen gewissen Toleranzausgleich im Dämmelement 32, überstehendes
Material der Rippen 36 wird dann seitlich weggedrückt, die
resultierenden Teilzwischenräume
dadurch etwas verkleinert, die Montage aber nicht behindert. Natürlich ist
es auch möglich, verhältnismäßig komplexe,
zum Beispiel auch einstoffliche, einstückige, ein Dämmteil 30 ausbildende Isolatorprofile 5 zu
realisieren, wobei das Dämmteil 30 als
Dämmelement 32 wie
in 4 gezeigt ausgebildet ist.
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Selbstverständlich gehört auch
eine Kombination der beiden verschiedenen Varianten des Dämmteiles 30,
nämlich
der Dichtfahne 31 und des Dämmelementes 32 zur
Erfindung, wie dieses in 4 gezeigt ist.
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Die
Erfindung ist auch bei einem als Dehnpfosten 45 ausgebildeten
Tragprofil 1 realisierbar. Bei dem Dehnpfosten 45 besteht
das Tragprofil 1 aus zwei Profilteilen 50, 51,
die so zueinander beweglich sind, daß diese sich etwas dehnen können. Dies
wird dadurch realisiert, daß zum
Beispiel ein Profilteil 52 der ersten Pfostenhälfte 50 in
eine nutartige Ausnehmung 53 der zweiten Pfostenhälfte 51 eingreift.
Diese Anordnung kann natürlich
mehrfach an dem Dehnpfosten 45 vorgesehen sein. Die beiden
Pfostenhälften 50, 51 weisen
jeweils auch eine Halteleiste 40, 40' für die Innendichtung 4 auf.
In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Innendichtung 4 auch geteilt, das heißt, die
Innendichtung 4 besteht aus mehreren Elementen, in dem
hier gezeigte Beispiel aus zwei Hälften. Zwischen der linken,
ersten Hälfte 47 der
Innendichtung 4 und der rechten, zweiten Hälften 48 der
Innendichtung 4 befindet sich ein Spalt 46. Der Spalt 46 befindet
sich in der Mittelebene, im Bereich der Symmetrieachse. Er befindet
sich unterhalb des Steges 21 des Isolatorprofiles 5.
Die Anordnung ist so gewählt,
daß die
Clip-Verbindung beziehungsweise Fixierung des Isolatorprofiles 5 auf
der Innendichtung 4 so fest und zuverlässig ist, daß keine
Feuchtigkeit durch die Dichtung hindurch dringen kann. Dies wird
durch entsprechend enge Toleranzen bei der Bemessung des Isolatorprofiles 5 erreicht.
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Im übrigen ist
das Isolatorprofil 5 so ausgebildet, wie in 1a beschrieben.
Durch diesen Vorschlag ist es möglich,
die Erfindung auch im Bereich von Dehnpfosten einzusetzen.
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Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.