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Die
vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Geflügelzucht
bzw. der Geflügelmast.
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Geflügel ist
ein Sammelbegriff für
Vögel,
die als Nutztiere gezüchtet
werden. Der Begriff Geflügel
umfasst beispielsweise Hähnchen,
Hühner,
Truthähne,
Enten und Puten.
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Die
Geflügelzucht
erfolgt vor allem zur Gewinnung von Fleisch und Eiern.
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Bei
der Zucht aller Geflügelarten,
die zur menschlichen Ernährung
gezüchtet
werden, verfolgt man vor allem das Ziel, die Fleischleistung der
Tiere zu verbessern. Die Tiere werden üblicherweise noch vor ihrer
Geschlechtsreife geschlachtet und im Handel meist als Jungmastgeflügel angeboten.
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Die
starke Nachfrage und die Forderung nach spezialisierter Zucht, Schlachtung
und Auslieferung haben zu automatisierten Massenproduktionsmethoden
bzw. zur Intensivmast in Form von Mastbatterien oder Bodenhaltung
geführt.
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In
der Wirtschaftsgeflügelzucht – bzw. Geflügelmast
wird zwischen Zuchtbetrieb, Vermehrungsbetrieb und Lege- oder Mastbetrieb
unterschieden. Der Zuchtbetrieb besitzt die Ausgangslinien für die Züchtung und verkauft
Elterntierküken
an den Vermehrungsbetrieb. Im Vermehrungsbetrieb wachsen die Elterntierküken auf. Mit
fünf Monaten
beginnen die Hennen mit der Eiablage. Aus diesen Bruteiern schlüpfen die
Küken,
die später als
Legehennen oder Masthähnchen
verwendet werden. Der Lege- oder
Mastbetrieb kauft Legehennen- oder Masthähnchenküken vom Vermehrungsbetrieb
zu und nutzt diese als Eier- oder Fleischlieferanten.
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In
der intensiven Geflügelzucht
bzw. Geflügelmast
gelten in Deutschland bestimmte Haltungsvorschriften, die in naher
Zukunft jedoch durch eine europäische
Haltungsrichtlinie zum Schutz von Masthühnern abgelöst werden sollen, da die Hühner in
der derzeitigen intensiven Tierhaltung unzureichend geschützt sind.
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Die
Methoden der intensiven Tierhaltung haben nämlich zu erheblichen Tierschutzproblemen
geführt und
die Verbraucher haben wiederholt ihre Besorgnis darüber zum
Ausdruck gebracht.
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Es
ist bekannt, dass Geflügel
in der intensiven Tierhaltung häufig
keinerlei Gelegenheit bekommt, seine natürlichen Verhaltensweisen, beispielsweise
Gehen, Laufen, Scharren und die artgemäße Nahrungssuche, auszuleben.
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Daraus
resultieren Verhaltensstörungen,
die mit erheblichen Leiden der Masthähnchen verbunden sind. Insbesondere
stehen die Masthähnchen
häufig
unter Stress, der die erforderlichen Ruhephasen und den notwendigen
Schlaf der Masthähnchen
unterdrückt.
Als äußeres Anzeichen
für das
Leiden der Masthähnchen und
das Unterdrücken
ihrer natürlichen
Verhaltensweisen sind Bewegungsstereotypien anzusehen. Bekannt ist
beispielsweise das Federpicken gegenüber Artgenossen, welches zu
lebensbedrohlichen Verletzungen der Tiere führen kann.
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Der
Lebensraum der Tiere steigert darüber hinaus das Risiko zu erkranken.
Eine der wohl häufigsten Krankheiten
bei Masthähnchen
sind Fußverätzungen,
bei den es sich um Veränderungen
der Fußballen
in Form regelrechter Löcher
handelt, die dadurch hervorgerufen werden, dass die Tiere in großer Anzahl
auf kleinem Raum im Kot bzw. Urin stehen müssen.
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Es
hat sich herausgestellt, dass die Masthähnchen bereits als Küken an diesen
Fußverätzungen
erkranken. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
die Küken
schon im Alter von einem Tag in die Stallungen gelangen. Da die
vor Verätzungen
schützende
Hornhautbildung an den Füßen der
Küken etwa
7 bis 10 Tage braucht, sind die Küken zum Zeitpunkt ihrer Einstallung
besonders gefährdet.
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Durch
die unhygienischen Bedingungen können
neben den genannten Fußverätzungen
auch andere Krankheiten entstehen, die dann mit Medikamenten behandelt
werden müssen.
Darüber
hinaus werden den Tieren zur Vorbeugung gegen Krankheiten und zur
Beruhigung Medikamente, meist Antibiotika, in ihr Futter gemischt.
Diese Medikamente können
dann als Rückstände im Schlachtkörper der
Masthähnchen
vorkommen und den Endverbraucher gefährden.
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Das
mit der genannten geplanten Haltungsrichtlinie verfolgte Konzept
soll nun konkrete Verbesserungen für die Tiere gewährleisten
und dabei gleichzeitig den Haltern eine gewisse Flexibilität in den
Tierhaltungsmethoden ermöglichen,
wenn sie die aufgestellten Tierschutznormen weiterhin einhalten.
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Die
Richtlinie schreibt eine maximale Besatzdichte von 30 kg Lebendgewicht
je Quadratmeter sowie Mindestvorschriften zum Schutz der Tiere vor.
Die Halter müssen
dafür sorgen,
dass die Tiere Zugang zu Einstreu, Tränkanlagen und Futter haben
und eine ausreichende Belüftung
vorhanden ist. Die Stallungen müssen ein
Minimum an Licht bieten und sind mindestens zweimal täglich zu
inspizieren.
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Hähnchen mit
gravierenden Verletzungen oder in schlechtem Gesundheitszustand
sollen gemäß Haltungsrichtlinie
angemessen behandelt oder unverzüglich
getötet
werden. Dies setzt natürlich
voraus, dass diejenigen Hähnchen
auch als solche erkannt werden, was aber häufig nicht möglich ist.
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Obwohl
die geplante Haltungsrichtlinie eine maximale Besatzdichte von 30
kg/m2 vorschreibt und Tierschutzprobleme
eher bei einer Besatzdichte von über
30 kg/m2 auftreten, ist eine Verbesserung
der Tierschutzverhältnisse
durchaus gefragt. Denn die geplante Haltungsrichtlinie erlaubt Betrieben,
die die Tierschutzverhältnisse
verbessert haben, eine Besatzdichte von bis zu 38 kg/m2 zu
haben, solange eine Überwachung
im Schlachthof weiterhin ergibt, dass die Tiere unter keinen besonderen
Tierschutzproblemen leiden.
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Es
ist daher sinnvoll, die Masthähnchen
durch Ausschalten schädlicher
Faktoren bereits so zu halten, dass solche Verletzungen, insbesondere
die bereits beschriebenen Fußverätzungen,
und damit einhergehenden Erkrankungen gar nicht erst eintreten.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Tierschutzverhältnisse
in der Geflügelzucht
bzw. Geflügelmast
zu verbessern, um eine Besatzdichte des Geflügels von bis zu 38 kg/m2 zu ermöglichen.
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Hierbei
geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass die in den Stallungen
verwendete Einstreu ein wesentlicher Faktor für das Wohlbefinden der Masthähnchen,
insbesondere der Küken
ist.
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Einstreu
bezeichnet Material, das in Stallungen den Boden bedeckt, um die
Ausscheidungen der dort lebenden Tiere aufzunehmen. Bekannte Materialien
für Einstreu
von Stallungen sind Sand, Holzspäne,
Stroh und Hanf. Ist die Einstreu mit tierischen Ausscheidungen gesättigt, spricht
man von Mist.
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Es
hat sich herausgestellt, dass die bisher bekannte Einstreu nicht
geeignet ist, die natürlichen
Verhaltensweisen von Masthähnchen,
insbesondere von Küken,
zu unterstützen.
Ein Scharren und eine artgerechte Nahrungssuche in der bekannten
Einstreu sowie das Gehen und Laufen auf dieser sind problematisch. Dies
führt zu
den bereits beschriebenen Verhaltensanomalien.
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Darüber hinaus
hat sich herausgestellt, dass die Einstreu bereits vor dem Einbringen
in die Stallungen mikrobiell mit potentiellen Krankheitserregern
belastet sein kann, die dann zu Erkrankungen der Masthähnchen und
insbesondere der Küken
führen
können.
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Weiterhin
wurde festgestellt, dass die bisher verwendete Einstreu unzureichend
geeignet ist, den von den Masthähnchen
und Küken
abgegebenen Kot und Urin aufzunehmen, so dass die Masthähnchen und
Küken dann
in den eigenen ätzenden
Ausscheidungen stehen, die zu den bereits beschriebenen Fußverätzungen
führen.
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Es
hat sich auch gezeigt, dass die bisher verwendete Einstreu bei Kontakt
mit Kot und Urin schnell zu einem Konglomerat wird, in dem ein Scharren
und eine artgerechte Nahrungssuche nicht mehr möglich ist.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, die Tierschutzverhältnisse
in der Geflügelzucht
bzw. Geflügelmast
zu verbessern, wird durch eine Einstreu, die durch ein Verfahren
gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 1 erhältlich
ist, gelöst.
Weiterbildun gen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Pellets
und/oder Briketts aus zunächst
zerkleinertem, dann verdichtetem Stroh sind für sich bekannt.
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Aus
der
DE 198 24 132
C2 ist beispielsweise eine Einstreu für die Tierhaltung, insbesondere
für die Pferdehaltung,
bekannt, welche aus organischem, faserigem Material wie Stroh hergestellt
wird, wobei die Einstreu in Form von Pellets vorliegt, die einen
Durchmesser von > 20
mm haben. Die Pellets können
anschließend
mittels einer Zerkleinerungsmaschine zu Flocken zerkleinert werden,
um Einstreu für
Kleintiere zu bilden. Unter einer Flocke wird allgemein eine sehr
lockere kleine Masse oder eine in Blättchenform gepresste Masse verstanden.
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Aus
der
DE 199 28 125
A1 ist ebenfalls ein Einstreumaterial für Tiere bekannt, das überwiegend
aus zu Pellets und/oder Briketts verdichteten Strohfasern bzw. Strohfasergebilden
besteht. Der Begriff "Strohfasergebilde" umfasst dabei auch
mehrere nebeneinander liegende einzelne Strohfasern, die während eines
Zerfaserungsvorganges in Faserlängsrichtung
nicht oder zumindest nicht vollständig voneinander gelöst worden sind.
Die Größe der einzelnen
aus Strohfasermaterial gepressten Pellets und/oder Briketts hängt im Wesentlichen
von dem beabsichtigten Einsatzzweck, entweder für Groß- oder Kleintiere, ab. So
können
die einzelnen Pellets oder Briketts eine Länge von bis zu 20–40 mm und
einen Durchmesser von bis zu 10–15
mm haben, wobei auch eine weitere Zerkleinerung zu Bruchstücken denkbar
ist.
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Erfindungsgemäß werden
die Pellets und/oder Briketts aus zunächst zerkleinertem, dann verdichtetem
Stroh, trocken granuliert, wobei das Granulat verdichtete Anteile
aufweist.
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Mit
einer derartigen Einstreu werden die Tierschutzverhältnisse
in den Stallungen wesentlich verbessert.
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Die
erfindungsgemäße Einstreu
zeichnet sich dadurch aus, dass diese durch das Granulieren der
Pellets und/oder Briketts sowohl mit kleinen Körnchen, nämlich verdichteten Anteilen,
versehen ist als auch Bestandteile umfasst, die besonderes weich
sind und sich deshalb schonend auf die Füße bzw. die Haut des Geflügels auswirken.
Makroskopisch betrachtet umfasst die erfindungsgemäße Einstreu
dreidimensionale und zweidimensionale Anteile.
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Es
hat sich gezeigt, dass eine derartige erfindungsgemäße Beschaffenheit
der Einstreu das Geflügel, insbesondere
die Masthähnchen
bzw. Küken,
dazu einlädt,
ihre natürlichen
Verhaltensweisen, beispielsweise Gehen, Laufen, Scharren und die
artgemäße Nahrungssuche,
auszuleben. Die Einstreu ist hierfür weder zu weich noch sind
die einzelnen Körner
zu groß.
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Verhaltensstörungen,
die mit erheblichen Leiden der Masthähnchen verbunden sind, können so
verhindert werden. Das Geflügel
kann stressfrei aufwachsen und Bewegungsstereotypien, beispielsweise
das Federpicken gegenüber
Artgenossen, welches zu lebensbedrohlichen Verletzungen der Tiere
führen
kann, können
so abgewendet werden.
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Darüber hinaus
zeichnet sich die erfindungsgemäße Einstreu
durch ein hohes Saugvermögen
aus, wobei die Einstreu aufgrund ihrer Granulierung trotzdem ständig locker,
weich und trocken bleibt. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass
das Geflügel,
insbesondere die Masthähnchen
und Küken,
nunmehr ihre natürlichen
Verhaltensweisen aufgrund der erfindungsgemäßen Beschaffenheit der Einstreu
ausleben, wodurch die Einstreu immer wieder gewendet wird. So bleibt
die Einstreu den gesamten Mastdurchlauf locker, weich und trocken.
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Dadurch,
dass die Einstreu den gesamten Mastdurchlauf trocken, weich und
locker bleibt, wird auch verhindert, dass das Geflügel, insbesondere
die Küken,
die bekannten Fußverätzungen
bekommen, die dadurch hervorgerufen werden, dass die Tiere im eigenen
Kot oder Urin stehen müssen.
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Insgesamt
wird durch die erfindungsgemäße Einstreu
der Gesundheitszustand und damit der Schutz des Geflügels erheblich
verbessert.
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Vorteilhaft
wird dadurch auch der Medikamentenverbrauch reduziert. Weniger Medikamente
bedeuten weniger Rückstände im Schlachtkörper des
Geflügels.
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Gesunde
Tiere bedeuten für
den Geflügelhalter
bessere Masterfolge, da er dann die Besatzdichte in seinen Stallungen
entsprechend der geplanten Haltungsrichtlinie der Europäischen Kommission
von 30 auf 38 kg Lebendgewicht pro m2 steigern
darf. Der Geflügelhalter
erhält
somit die Möglichkeit,
wirtschaftlich zu arbeiten, um sein Geflügel qualitativ hochwertig in
bester Güteklasse
und trotzdem preiswert anbieten zu können.
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Ein
arbeitswirtschaftlicher Vorteil besteht darin, dass die Ausbringung
der erfindungsgemäßen Einstreu
wesentlich leichter als die Ausbringung von herkömmlich verwendeten Strohhäckseln ist,
da der Halter keine Maschine zur Zerkleinerung des Strohs vorhalten
muss.
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Bekanntermaßen verwendete
Strohhäcksel
sowie Hobel-/Sägespäne haben
den wesentlichen Nachteil, dass sie nur ein geringes Saugvermögen aufweisen
und schon nach kurzer Zeit wegen Verklebens ihrer Oberfläche nicht
mehr weich und locker sind.
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Hierzu
liegt eine entsprechende vergleichende Prüfung der erfindungsgemäßen Einstreu
mit den derzeit verwendeten Einstreuprodukten vor, welche in der
nachfolgenden Tabelle wiedergegeben ist:
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Folgende
Punkte sind bei der Prüfung
zu beachten:
- 1. Die Produktprobe ist auszuwiegen.
Das Verhältnis
von Produkt zu Flüssigkeit
muss unbedingt über
die gesamte Versuchsprobe gleich bleiben. Die Prüfgefäße sind gleicher Form und Abmessungen.
- 2. 200 g des zu prüfenden
Produkts werden ausgewogen und in ein Prüfgefäß mit mindestens 2 Liter Fassungsvermögen gefüllt.
- 3. Das Produkt wird mit 1000 g Wasser gleichmäßig benetzt.
- 4. Das Produkt verweilt in einem 1. Versuch 5 Minuten in dem
Prüfgefäß. Das überschüssige Wasser
wird anschließend
abgegossen und ausgewogen.
- 5. Das Produkt verweilt in einem 2. Versuch 30 Minuten in dem
Prüfgefäß. Das überschüssige Wasser
wird anschließend
abgegossen und ausgewogen.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Granulieren der
Pellets und/oder Briketts mittels eines Trockengranulierers erfolgt,
der nach Art eines Walzenstuhls mit zwei gegeneinander rotierenden
Walzen arbeitet, wobei die Breite des zwischen den Walzen befindlichen
Spalts derart eingestellt wird, dass ein Granulat mit vorgegebener
Körnung
erhalten wird.
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Mit
einem derartigen Trockengranulierer lässt sich auf einfache Weise
eine an die Wachstumsstufen und Bedürfnisse des Geflügels angepasste
Einstreu herstellen. Über
die Walzenspaltbreite lässt
sich hierbei die gewünschte
Körnung
bzw. Kornverteilung des Granulats einstellen.
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Vorzugsweise
werden Walzen mit einer Oberfläche
verwendet, die glatt und/oder radial geriffelt ist.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Zerkleinern
des Strohs mittels eines Auflösers
durch ein definiertes Lochsieb bis zu einem vorgegebenen Feinheitsgrad
erfolgt.
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Dadurch
wird erreicht, dass das Stroh in nur einem Arbeitsgang besonders
schonend bearbeitet und die Energiebilanz entsprechend verbessert
wird.
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Nach
dem Stand der Technik sind hierzu zwei Arbeitsschritte erforderlich,
wobei in einem ersten Schritt die Strohballen mittels eines Ballenauflösers grob
zerkleinert und dann in einem zweiten Schritt in einer Hammermühle weiter
zerkleinert werden.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung erfolgt das Verdichten des zerkleinerten
Strohs durch Pressen, derart, dass dabei Temperaturen zwischen 70
und 75 °C
im Stroh erreicht werden.
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Dadurch
wird erreicht, dass die erfindungsgemäße Einstreu weniger mit potentiellen
mikrobiellen Krankheitserregern belastet ist. Die hohen Temperaturen
können
eine Vielzahl von mikrobiellen Krankheitserregern abtöten.
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Dadurch
werden bereits bei der Einstallung des Geflügels Erkrankungen, die auf
solche Krankheitserreger zurückzuführen sind,
verhindert. Vorteilhaft wird dadurch auch der Medikamentenverbrauch
reduziert. Weniger Medikamente bedeuten weniger Rückstände im Schlachtkörper des
Geflügels.
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Gesunde
Tiere bedeuten für
den Geflügelhalter
wiederum bessere Masterfolge, da er dann die Besatzdichte in seinen
Stallungen entsprechend der geplanten Haltungsrichtlinie der Europäischen Kommission
von 30 auf 38 kg Lebendgewicht pro m2 steigern
darf.
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Ein
Untersuchungsbericht der Tierärztlichen
Hochschule Hannover vom 9. Dezember 2004 bestätigt die Reduzierung der mikrobiellen
Belastung in den erfindungsgemäß hergestellten
Pellets gegenüber
unbehandeltem Stroh. Der Befund ist in der nachfolgenden Tabelle
wiedergegeben:
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Der
Befund ergibt, dass in den Pellets und mithin in der erfindungsgemäßen Einstreu
weitestgehend keine Bakterien und Pilzsporen mehr nachweisbar sind.
Somit stellt die erfindungsgemäße Einstreu
ein hygienisches Produkt dar.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass die Granulate in einem engen Kornband, wobei
der überwiegende
Teil aller Fraktionen, vorzugsweise 90 %, vorzugsweise in einem
Bereich von bis zu 3,5 mm liegen.
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Dadurch
wird erreicht, dass sich das Fraktionengemisch nicht einfach entmischen
lässt.
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Kornband
bezeichnet hierbei die Häufigkeit
von Körnern
bestimmter Größe.
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Vorzugsweise
weist das Kornband vier Fraktionen auf, nämlich eine sehr grobe Fraktion,
die nicht über 15
%, vorzugsweise nicht über
10 % (größer 2,8
mm Sieböffnungsweite)
liegt, eine grobe Fraktion, die nicht über 35 %, vorzugsweise zwischen
15 und 35 % (zwischen 3,5 und 2,0 mm Sieböffnungsweite) liegt, eine mittlere
Fraktion, die nicht über
50 %, vorzugsweise zwischen 25 und 40 % (zwischen 2,0 und 1,0 mm
Sieböffnungsweite)
liegt, und eine feine Fraktion, die nicht über 50 %, vorzugsweise zwischen
20 und 50 % (kleiner 1,0 mm Sieböffnungsweite)
liegt.
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Vorzugsweise
beträgt
die Schüttdichte
der Einstreu 200 bis 500 kg/m3, vorzugsweise
250 und 320 kg/m3.
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Dadurch
ergibt sich insbesondere auch ein Vorteil hinsichtlich eines wirtschaftlichen
Transports der Einstreu vom Hersteller zum Verwender, da gegenüber einer
herkömmlichen
Einstreu in Form von Strohhäkseln,
Hobel- und Sägerspänen mehr
Material transportiert werden kann.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass die Körnung
bis 15 mm, vorzugsweise bis 8 mm, besonders bevorzugt bis 4 mm,
beträgt.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die Einstreu
nach der Granulierung nicht mehr entstaubt.
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Es
hat sich gezeigt, dass ein vorgegebener Staubanteil wünschenswert
ist, um das Saugvermögen
der Einstreu zu erhöhen.
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Vorzugsweise
enthält
die Einstreu keine Zusatzstoffe.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
die Verwendung der erfindungsgemäßen Einstreu
als Saugbinder für Flüssigkeiten,
insbesondere für Öl, etc.,
als Dämmmaterial,
als Füllstoff
oder als Einstreu im Milchviehbereich.
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Schließlich betrifft
die Erfindung noch die Verwendung einer verbrauchten Einstreu nach
einem der Ansprüche
1 bis 11 als Gärsubstrat
in Biogasanlagen.
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Herkömmliche
Einstreu aus Hobel- oder Sägespänen führen durch
den Ligningehalt zu großen
Problemen in Biogasanlagen. Die erfindungsgemäße Einstreu besteht aus reinem
Stroh und kann nach ihrem Gebrauch problemlos als Mist von den Bakterien
umgesetzt werden. Dadurch wird eine höhere Akzeptanz bei der Hühnertrockenkotverwertung
erreicht.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert, das
in der Zeichnung dargestellt ist. In dieser zeigt:
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1 schematisch
eine Anlage zur Herstellung der erfindungsgemäßen Einstreu.
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Das
für Herstellung
der erfindungsgemäßen Einstreu
benötigte
Stroh wird vor seiner Bergung direkt auf dem Feld auf Aussehen und
Geruch überprüft. Der
Feuchtigkeitsgehalt wird mit einem elektrischen Widerstandsmesser
ermittelt. Bei einem Feuchtigkeitsgehalt im Stroh von unter 15%
wird es in Ballen gepresst und zu einer hier nicht dargestellten
Einlagerung befördert.
Vor der Einlagerung werden die Ballen stichprobenartig mit einem
elektrischen Widerstandsmesser auf Restfeuchtigkeit überprüft. Ballen
mit einer Feuchtigkeit über 15%
werden nicht eingelagert. Die Ballen werden in Lagerhallen aufgestapelt.
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Bei
der Auslagerung wird das Stroh nochmals auf Geruch und Farbe überprüft.
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Zur
Herstellung der erfindungsgemäßen Einstreu
wird der Ballen auf ein Zuführband 10 gelegt
und in einen Auflöser 12 eingebracht,
in dem der Ballen zerkleinert wird. Hierbei wird das Stroh durch
ein definiertes Lochsieb vermahlen.
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Im
Ballen befindliche Fremdkörper
werden bei diesem Vorgang bereits durch einen Magneten, eine Steinfalle
und eine Staubabsaugung vom Stroh getrennt.
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Der
entstehende Staub wird während
der Förderung
laufend mittels einer Filteranlage 14 abgesaugt.
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Das
zerkleinerte Stroh wird in ein Silo 16 überführt und anschließend in
einem Zwischenbehälter 18 gepuffert.
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Das
zerkleinerte Stroh wird anschließend in einer Presse 20 verdichtet,
derart, dass hierbei Temperaturen von ca. 70 – 75 °C im Stroh entstehen.
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Über ein
Dosierungssystem 22 kann die gewünschte Dichte der Pellets bestimmt
werden.
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Ein
Kühlband 24 transportiert
daraufhin die noch warmen Pellets zu einer Reinigungsanlage 26,
in der die Pellets abgesiebt werden. Während des Transports werden
die Pellets gekühlt.
Die Kühlluft
wird hierbei in einen Zyklon 28 mit Schleuse 30 geleitet,
in dem diese entstaubt wird.
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Nach
dem Sieben und Absaugen wird eine Probenahme zur Schüttdichtebestimmung
entnommen. Dies ist eine Kontrolle des Pressvorganges.
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Anschließend werden
die Pellets in Silos 32 zwischengelagert.
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Zur
Weiterverarbeitung werden die Pellets aus den Silos 32 entnommen,
in einen weiteren Vorratsbehälter 34 überführt und
nochmals mit einem Rundsieb 36 von Bruch und Staub gesäubert.
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In
einer einstellbaren Granuliermaschine 38 werden die Pellets
zu Granulat weiterverarbeitet und anschließend in BIG-BAG's 40 oder
mittels eines Absackers 42 in Papiersäcke abgefüllt. Die Papiersäcke können mittels
eines Palettierers 44 auf Paletten gestapelt und anschließen mittels
eines Wicklers 46 mit Folie verpackt werden. Selbstverständlich kann
die Einstreu auch als lose Ware verladen werden.
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Bei
der Abfüllung
wird das Granulat hinsichtlich vorgegebener Parameter überprüft und kontrolliert.