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DE202005018433U1 - Elektrischer Linearantrieb für verstellbare Patienten Tische, Krankenhaus- oder Pflegebetten - Google Patents

Elektrischer Linearantrieb für verstellbare Patienten Tische, Krankenhaus- oder Pflegebetten Download PDF

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DE202005018433U1
DE202005018433U1 DE202005018433U DE202005018433U DE202005018433U1 DE 202005018433 U1 DE202005018433 U1 DE 202005018433U1 DE 202005018433 U DE202005018433 U DE 202005018433U DE 202005018433 U DE202005018433 U DE 202005018433U DE 202005018433 U1 DE202005018433 U1 DE 202005018433U1
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Abstract

Elektrischer Linearantrieb für verstellbare Patiententische, Krankenhaus- oder Pflegebetten umfassend ein Gehäuse bestehend aus mindestens zwei Schalen (1a, 1b), wobei die Verbindungskanten für einen gegenseitigen Eingriff und zur Aufnahme einer Dichtung ausgebildet sind und wobei die Schalen mit einem bzw. mehreren Befestigungsmitteln (12) zusammengehalten werden, wobei in den Schalen ein umschaltbarer Elektromotor (2) gelagert ist, der über ein Getriebe eine Spindel (4) mit einer Spindelmutter antreibt, welche mit einer rohrförmigen Betätigungsstange (5) verbunden ist, die mit der Spindelbewegung axial verschoben und in einer Führung (6) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung eine geklebte flexible Fugenmasse ist, die zwischen den beiden Hälften eines Nut-und-Feder-Systems angebracht wird, das die Anordnung der Fuge bewahrt und gleichzeitig den beiden Hälften eine klebende Wirkung verleiht.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen elektrischen Linearantrieb für verstellbare Behandlungstische, Krankenhaus- oder Pflegebetten gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Aus EP 498 11 B2 , J. Nesbit Evans & Co. Ltd., ist ein Krankenhausbett bekannt, wobei die Auflagefläche der Matratze über zwei elektrische Stellantriebe verstellbar ist und wobei der Rahmen, in dem die Matratzenauflagefläche gelagert ist, über zwei weitere Stellantriebe angehoben, abgesenkt und um eine quer verlaufende Achse (Trendelenburg-Positionen) geneigt werden kann. Ein weiteres Beispiel für ein Bett ist in WO 01/47340, Hill-Rom Services, Inc., dargestellt. Ein Beispiel für einen einfachen Behandlungstisch ist in US 5 014 688 , Tri w-G, Inc. beschrieben.
  • Aus Gründen der Hygiene und der Ansteckungsgefahr werden Krankenhausbetten unter bestimmten Umständen gewaschen, um sicherzustellen, dass eventuell vorhandene Bakterien entfernt werden. Zu diesem Waschverfahren gehört eine Hochdruckreinigung mit warmem Wasser von bis zu 85 °C, dem Chemikalien zugesetzt sind. Das gesamte Bett, einschließlich Stellantriebe mit zugehöriger Ausstattung, muss diesem Waschen ohne Schaden zu nehmen standhalten können. Die Norm EN 60529 IEC enthält Anforderungen, die beim Wasserschutz erfüllt sein müssen. Bei Betten muss die Schutzart der Stellantriebe mindestens IP X4 betragen, wobei zusätzlich weitere Anforderungen erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen haben sich allerdings als unzureichend erwiesen, weswegen Bettenhersteller eigene, höhere Anforderungen bezüglich des Wasserschutzes verwenden. Üblicherweise beträgt die Schutzart gegen Wasser IP X6, aber auch dies hat sich bei Stellantrieben als nicht vollkommen ausreichend für eine ausreichende Dichtigkeit erwiesen, wenn ein Bett in dafür vorgesehenen Waschanlagen gewaschen wird. Neben der Hochdruckreinigung wird eine Folge von Waschvorgängen mit kaltem und warmem Wasser ausgeführt, wobei die Stellantriebe abgekühlt bzw. erwärmt werden. Die Wärmeeinwirkung führt dazu, dass das Gehäuse "arbeitet" und gleichzeitig u. a. ein Ober- und Unterdruck im Stellantrieb entsteht. Somit wurden eine Reihe Vorschläge für das Abdichten von Stellantrieben gemacht. Bei den auf dem Markt erhältlichen Stellantrieben wird üblicherweise eine Silikonleine in einer Nut verwendet. Als Beispiel aus der Patentliteratur kann beispielsweise auf DE 198 16 388 , Okin Gesellschaft für Antriebstechnik mbH Co., verwiesen werden. Hier ist eine besondere Ausführungsform der Dichtung dargestellt. In DE 196 03 539 desselben Unternehmens ist eine Dichtung eines doppelten Stellantriebs dargestellt. Diese doppelten Stellantriebe werden nur in Betten für den Hausgebrauch verwendet. In der DE 296 08 180 U1 , Dewert Antriebs- und Systemtechnik GmbH Co., wird vorgeschlagen, den doppelten Stellantrieb mit einer Abdichtkappe zu überziehen, um diesem eine für die Verwendung als Krankenhaus- und Pflegebett ausreichende Dichtigkeit zu verleihen. Diese Konstruktion ist nicht auf dem Markt erhältlich. Eines der Probleme bei der Abdichtung eines Stellantriebs ist, dass das Gehäuse unter mechanischer Belastung nachgibt, insbesondere bei der Art Stellantriebe, bei denen die Spindel in den Schalen gelagert ist und die Kräfte durch diese zur hinteren Befestigung geführt werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Stellantriebs, der nicht nur die Anforderungen an die Schutzart IP X6 erfüllt, sondern auch waschbar ist.
  • Diese wird erfindungsgemäß durch eine Dichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Die Dichtung ist eine geklebte flexible Fugenmasse, die zwischen den beiden Hälften eines Nut-und- Feder-Systems angebracht wird, das die Anordnung der Fuge bewahrt und gleichzeitig den beiden Hälften eine klebende Wirkung verleiht. Die Dichtung ist elastisch genug, um Dimensionsänderungen gegenüber stabil zu sein, welche durch die großen Temperaturschwankungen während des Waschprozesses verursacht werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Flexibilität der Fugenmasse haltbarer ist als die erwartete Lebenszeit des Stellantriebs, die üblicherweise auf 10 Jahre angesetzt ist. Die Dichtung ist ferner den verwendeten Waschchemikalien gegenüber beständig.
  • Nachstehend ist ein erfindungsgemäßer Linearantrieb ausführlich unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beschrieben, wobei:
  • 1 eine Explosionsdarstellung des Stellantriebs zeigt,
  • 2 einen Querschnitt durch das Motorgehäuse im rechten Winkel zur Spindel zeigt,
  • 3 eine vergrößerte Darstellung der Verbindungskante des Gehäuses zeigt.
  • Wie aus 1 der Zeichnung hervorgeht, sind die Hauptbestandteile des Stellantriebs ein zweigeteiltes Gehäuse 1a, 1b mit einem umschaltbaren Elektromotor 2, der über ein Schneckengetriebe 3 eine Spindel 4 mit einer Spindelmutter antreibt, an der eine Betätigungsstange 5 (Innenrohr) angebracht ist, welche von einem Außenrohr 6 umgeben ist. Die Grundkonstruktion des Stellantriebs ist ansonsten vom selben Typ, wie er in dem Europäischen Patent EP 647 799 B1 , Linak A/S, beschrieben ist, das unter Bezugnahme eingeschlossen ist.
  • 3 der Zeichnung zeigt einen vergrößerten Querschnitt der Verbindung zwischen den beiden Schalen 1a, 1b des Gehäuses. Die Kantenfläche 7 der einen Schale 1b ist mit einer Nut 8 mit einem im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt ausgebildet. Die Kantenfläche 9 der zweiten Schale 1a ist mit einer Feder 10 mit einem kegelstumpfförmigen Querschnitt ausgebildet.
  • Unmittelbar vor dem Verbinden wird eine klebende flexible Fugenmasse in die Nut 8 der Schale 1b injiziert, wonach die zweite Schale 1a darauf gelegt und die Feder 10 in die Nut gedrückt wird. Mengenmäßig ist das Klebemittel 11 so genau dosiert, dass es beim Verdrängen durch die Feder 10 ausfließt und das gesamte oder im Wesentlichen das gesamte Spaltenvolumen zwischen den Flächen der Feder und der Nut ausfüllt und diese somit miteinander verklebt. Zum Schluss werden die beiden Halbschalen 1a, 1b mit einer Anzahl Schrauben 12 verbunden.
  • Als eine geeignete klebende flexible Fugenmasse kann ein thermoplastisches Hotmelt-Klebemittel auf der Basis von synthetischem Kautschuk beispielsweise von der Art, die im Allgemeinen in Verbindungsanwendungen in der Kabelindustrie, insbesondere zur lösbaren Bindung der Seele von Lichtleiterkabeln, Verwendung findet, genannt werden.
  • Der Kabeleinlass am Stellantrieb, der Übergang zwischen Gehäuse und Führungsrohr 6 sowie der Übergang zwischen Führungsrohr 6 und Betätigungsstange 5 werden auf andere oder herkömmliche Weise abgedichtet.

Claims (4)

  1. Elektrischer Linearantrieb für verstellbare Patiententische, Krankenhaus- oder Pflegebetten umfassend ein Gehäuse bestehend aus mindestens zwei Schalen (1a, 1b), wobei die Verbindungskanten für einen gegenseitigen Eingriff und zur Aufnahme einer Dichtung ausgebildet sind und wobei die Schalen mit einem bzw. mehreren Befestigungsmitteln (12) zusammengehalten werden, wobei in den Schalen ein umschaltbarer Elektromotor (2) gelagert ist, der über ein Getriebe eine Spindel (4) mit einer Spindelmutter antreibt, welche mit einer rohrförmigen Betätigungsstange (5) verbunden ist, die mit der Spindelbewegung axial verschoben und in einer Führung (6) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung eine geklebte flexible Fugenmasse ist, die zwischen den beiden Hälften eines Nut-und-Feder-Systems angebracht wird, das die Anordnung der Fuge bewahrt und gleichzeitig den beiden Hälften eine klebende Wirkung verleiht.
  2. Linearantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (10) und die Nut (8), was deren Größe betrifft, derart aufeinander abgestimmt sind, dass die Feder die Fugenmasse derart verdrängt, dass diese den gesamten oder im Wesentlichen den gesamten Hohlraum zwischen diesen ausfüllt.
  3. Linearantrieb nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder mit einem kegelstumpfförmigen Querschnitt ausgebildet ist.
  4. Linearantrieb, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge an Fugenmasse derart bemessen ist, dass sie nach der Verdrängung den Hohlraum zwischen Feder und Nut eben oder gerade eben ausfüllt.
DE202005018433U 2004-11-24 2005-11-23 Elektrischer Linearantrieb für verstellbare Patienten Tische, Krankenhaus- oder Pflegebetten Expired - Lifetime DE202005018433U1 (de)

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