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Die
Erfindung betrifft eine sanitäre
Auslaufarmatur mit einem Wasserauslauf und einem, in eine Aufnahmeöffnung des
Wasserauslaufs einschraubbaren Strahlregler oder dergleichen sanitären Einsetzteil.
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Die
bei Auslaufarmaturen eingesetzten Strahlregler formen das ausströmende Wasser
zu einem homogenen, perlend-weichen Wasserstrahl. Solche Strahlregler
sind unterseitig in die Auslaufarmatur eingeschraubt und es besteht
das Problem, dass diese Strahlregler, wenn sie im öffentlichen
Bereich, beispielsweise in Hotels, Gaststätten oder Sportanlagen, eingesetzt
sind, häufig
von unbefugten Personen aus dem Auslaufteil herausgeschraubt und
gestohlen werden.
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Um
einem derartigen Diebstahl vorzubeugen, sind sanitäre Auslaufarmaturen
der eingangs genannten Art bekannt, deren Strahlregler am Außenende,
also dort, wo mit den Fingern oder einem Werkzeug angegriffen werden
kann, ein frei drehbar gelagertes Ringelement als Diebstahlschutz
aufweisen. Der Strahlregler kann so von unbefugten Personen nicht aus
dem Auslaufteil herausgedreht werden, da beim Drehen des Ringelementes
der eigentliche Strahlregler nicht mitdreht. Zum Montieren oder
Demontieren des Strahlreglers ist ein spezielles Werkzeug erforderlich,
das abströmseitig
in den Strahlregler eingeführt
wird und so eine Drehung des Strahlreglers ermöglicht.
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Nachteilig
bei diesen vorbekannten Auslaufarmaturen ist jedoch, dass beim Versuch,
den Strahlregler herauszuschrauben, Beschädigungen auftreten können, die
ein Auswechseln erforderlich machen, und dass das frei drehbare
Ringelement des Strahlreglers einen zusätzlichen, vergleichsweise großen Durchmesser
hat und die Auslaufarmatur dadurch unschön aussieht. Zudem ergibt sich
bei Auslaufarmaturen mit gekrümmtem
Wasserauslauf bereichsweise ein unschöner Spalt zwischen dem Auslaufteil
und dem Strahlregler beziehungsweise dessen Ringelement, so dass
auch die Reinigung in diesem Bereich erschwert ist. Auch kann das
frei drehbare Ringelement aufgrund seines zusätzlichen, vergleichsweise großen Durchmessers
insbesondere bei gekrümmten
Auslaufarmaturen derart am Armaturenauslauf anstoßen, dass
der Strahlregler nicht vollständig
in das Anschlussgewinde der Auslaufarmatur eingeschraubt werden
und die am gewindeseitigen Stirnende des Strahlreglers vorgesehene
Ringdichtung ihre Dichtfunktion nicht erfüllen kann.
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Es
besteht daher die Aufgabe, eine sanitäre Auslaufarmatur der eingangs
erwähnten
Art zu schaffen, bei der ein sanitäres Einsetzteil noch besser
gegen Diebstahl geschützt
werden kann und die besser in den Armaturenauslauf integrierbar
ist, um die Gestaltungsfreiheit bei der Herstellung und Konstruktion
solcher sanitärer
Auslaufarmaturen nicht einzuengen und um hierbei ästhetisch
weniger störend
zu sein.
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Die
erfindungsgemäße Lösung dieser
Aufgabe besteht insbesondere darin, dass die axiale Tiefe der Aufnahmeöffnung zumindest
etwa der axialen Erstreckung des sanitären Einsetzteiles entspricht,
so dass das eingeschraubte Einsatzteil nicht oder nur geringfügig über die
Aufnahmeöffnung
des Wasserauslaufs übersteht
und dass der lichte Innen-Durchmesser der Aufnahmeöffnung an
deren äußeren Einsetzende
zumindest etwa dem Außen-Durchmesser des
Einsatzteiles entspricht. Dadurch ist das Einsetzteil so in dem
Wasserauslauf untergebracht, dass es mit den Fingern oder einem
außen
angreifenden Werkzeug nicht herausgeschraubt werden kann.
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Es
ist somit weder möglich,
ein Werkzeug, beispielsweise eine Zange, umfangsseitig an dem Einsetzteil
anzubringen, noch ist ein manuelles Drehen des Einsetzteiles möglich, so
dass ein zuverlässiger
Diebstahlschutz gegeben ist. Außerdem
tritt das praktisch versenkt angeordnete Einsetzteil optisch nicht
störend
in Erscheinung und es besteht praktisch keine Angriffsmöglichkeit
für Beschädigungen.
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Da
der lichte Innen-Durchmesser der Aufnahmeöffnung an deren äußerem Einsetzende
etwa dem Außen-Durchmesser
des Einsetzteiles entspricht, ist auch kein ausreichender Zwischenspalt vorhanden,
um dort eine Zange oder dergleichen Werkzeug einzuführen, um
das Einsetzteil zu fassen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
sieht vor, dass der Strahlregler an seinem freien Ende ein frei drehbar
gelagertes Ringelement aufweist. Zwar ist bei der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur
bereits ohne das Ringelement ein ausreichend guter Diebstahlschutz
gegeben, jedoch wird durch das Ringelement die Sicherheit gegen
unbefugtes Entfernen des Einsetzteiles zusätzlich erhöht. Selbst, wenn es gelingen
sollte, an einem geringen Überstand
des Einsetzteiles über die
Aufnahmeöffnung
ein Werkzeug anzusetzen, könnte
das Einsetzteil selbst nicht herausgedreht werden, da nur das frei
drehbare Ringelement mit dem Werkzeug bewegt werden würde. In Verbindung
mit dem Ringelement besteht die Möglichkeit, das Einsetzteil
etwas aus dem Auslaufteil vorstehen zu lassen, beispielsweise, um
eine bestimmte Strahlrichtung vorzugeben, ohne dass dadurch ein
unbefugtes Herausschrauben des Einsetzteiles ermöglicht ist.
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Zweckmäßigerweise
weist die Aufnahmeöffnung
des Wasserauslaufs einen innenliegenden Gewindebereich und einen
sich vom Gewindebereich zum äußeren Einsetzende
erstreckenden, verbreiterten Aufnahmebereich für das Einsetzteil oder dessen Ringelement
auf. Durch eine derartige stufenförmige Aufnahmeöffnung können auch
herkömmliche Strahlregler,
Durchflussmengenregler, Durchflussbegrenzer, Rückflussverhinderer oder dergleichen
Einsetzteile mit einem breiteren Ringelement, das bei herkömmlichen
Auslaufarmaturen unschön über den Wasserauslauf
steht, für
die erfindungsgemäße Auslaufarmatur
verwenden werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Ansprüchen
sowie den nachfolgend beschriebenen Zeichnungen.
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Es
zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Auslaufarmatur,
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2 eine
Schnittdarstellung des Auslaufendes der Auslaufarmatur aus 1,
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3 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Auslaufarmatur mit einem
gekrümmten
Wasser auslauf und
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4 eine
Schnittdarstellung des Auslaufendes der Auslaufarmatur aus 3.
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Eine
im ganzen mit 1 bezeichnete sanitäre Auslaufarmatur weist gemäß den 1 bis 4 einen
Wasserauslauf 2 sowie ein in eine Aufnahmeöffnung 3 des
Wasserauslaufs 2 einschraubbares sanitäres Einsetzteil 4 auf,
das hier als Strahlregler ausgestaltet ist und an seinem freien,
abströmseitigen Ende
in den gezeigten Ausführungsbeispielen
jeweils ein frei drehbar gelagertes Ringelement 5 als zusätzlichen
Diebstahlschutz aufweist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur 1 gemäß 1 und 2 ist
die axiale Tiefe 11 der Aufnahmeöffnung 3 nur geringfügig kleiner
als die axiale Erstreckung 12 des Strahlreglers 4,
so dass der eingeschraubte Strahlregler 4 nur wenig über die Aufnahmeöffnung 3 beziehungsweise
deren Einsetzende 10 des Wasserauslaufs 2 übersteht.
Dadurch ist der Strahlregler 4 mitsamt dem Ringelement 5 in dem
Wasserauslauf 2 praktisch versenkt angeordnet, wodurch
auch das optische Erscheinungsbild der Auslaufarmatur 1 verbessert
ist.
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Der
lichte Innen-Durchmesser d1 der Aufnahmeöffnung 3 an deren äußerem Einsetzende
und der Außen-Durchmesser
d2 des Strahlreglers 4 sind so bemessen, dass nur ein schmaler
Spalt zwischen dem Wasserauslauf 2 und dem Ringelement 5 vorhanden
ist, in den kein Werkzeug zum Herausdrehen des Strahlreglers 4 eingeführt werden
kann.
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Somit
ist durch die versenkte Anordnung des Strahlreglers 4 ein
Greifen des Strahlreglers 4 beziehungsweise des Ringelements 5 mit
der Hand unmöglich
und auch ein Ansetzen eines Werkzeugs ist durch den geringen Überstand
des Ringelements 5 über
den Wasserauslauf 2 nicht möglich.
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Neben
der Verbesserung des Diebstahlschutzes für den Strahlregler 4 ist
auch das optische Erscheinungsbild verbessert.
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In 2 ist
zu erkennen , dass der Außendurchmesser
des Strahlreglers 4 am abströmseitigen Ende dem Außendurchmesser
in dessen Gewindebereich entspricht. Die Wandstärken des Mundstücks 7 des
Strahlreglers 4 sowie des Ringelementes 5 sind
hierzu gegenüber
den vorbekannten Strahlreglern reduziert. Ein Strahlregler mit gegenüber dem Gewindedurchmesser
verbreitertem Ringelement könnte
dann eingesetzt werden, wenn die Aufnahmeöffnung 3 des Auslaufteils 2 entsprechend
vergrößert ist
und eine weitgehend vollständige
Aufnahme des Strahlreglers ermöglicht.
Dies schränkt
jedoch die Gestaltungsfreiheit bei der Herstellung und Konstruktion
des Armaturenauslaufs ein.
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Bei
Auslaufarmaturen 1 mit einem gekrümmten Wasserauslauf 2,
wie in 3 und 4 gezeigt, ist der Strahlregler
häufig
nicht rechtwinklig zur Unterseite des Wasserauslaufs eingesetzt,
so dass durch diese Schrägstellung
bei außen
liegendem Ringelement 5 ein am Umfang ungleicher Ringspalt gebildet
ist, der das Reinigen erschwert und unschön aussieht und oftmals, insbesondere
bei stark gekrümmten
Ausläufen,
dass Aufbringen der Ringdichtung 8 erschwert.
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Bei
der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur 1 mit
gekrümmtem
Wasserauslauf 2 gemäß 3 und 4 ist
die Eingrifftiefe des Strahlreglers 4 in die Aufnahmeöffnung 3 des
Wasserauslaufs zur vollumfänglichen
Aufnahme des äußeren Strahlreglerbereichs
und dessen Ringelements 5 dimensioniert. Somit ist auch
im vorderen Bereich des Wasserauslaufs 2 der Stahlregler 4 mit
seinem Ringelement 5 bereichsweise in die Aufnahmeöffnung 3 eingeführt und
ein unschöner
Spalt in diesem Bereich ist vermieden. Der Diebstahlschutz für die sanitäre Auslaufarmatur 1 gemäß 3 und 4 ergibt
sich auch hierbei durch die konstruktiven Maßnahmen, wie sie bereits für die Auslaufarmatur 1 gemäß 1 und 2 beschrieben
wurden.
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Erwähnt sei
noch, dass wegen des Ringelements 5 der Strahlregler 4 nur
mit einem von der Abströmseite
her ansetzbares Spezialwerkzeug montiert und demontiert werden kann.
Ein Herausdrehen des Strahlreglers 4 von Hand oder mittels
einer an das Ringelement 5 angesetzten Zange ist nicht
möglich,
da dabei nur das Ringelement 5, nicht jedoch der Strahlregler 4 selbst
gedreht wird.