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DE202005003910U1 - Sanitäre Auslaufarmatur - Google Patents

Sanitäre Auslaufarmatur Download PDF

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DE202005003910U1
DE202005003910U1 DE200520003910 DE202005003910U DE202005003910U1 DE 202005003910 U1 DE202005003910 U1 DE 202005003910U1 DE 200520003910 DE200520003910 DE 200520003910 DE 202005003910 U DE202005003910 U DE 202005003910U DE 202005003910 U1 DE202005003910 U1 DE 202005003910U1
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sanitary
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Neoperl GmbH
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Neoperl GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/04Water-basin installations specially adapted to wash-basins or baths
    • E03C1/0404Constructional or functional features of the spout
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
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  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Domestic Plumbing Installations (AREA)

Abstract

Sanitäre Auslaufarmatur (1) mit einem Wasserauslauf (2) und einem in eine Aufnahmeöffnung (3) des Wasserauslaufs oder dergleichen sanitären Einsetzteil (2) einschraubbaren Strahlregler (4), dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Tiefe (11) der Aufnahmeöffnung (3) zumindest etwa der axialen Erstreckung (12) des Einsetzteiles (4) entspricht, so dass das eingeschraubte Einsetzteil (4) nicht oder nur geringfügig über die Aufnahmeöffnung (3) des Auslaufteils (2) übersteht und dass der lichte Innen-Durchmesser (d1) der Aufnahmeöffnung (3) an deren äußeren Einsetzende (10) zumindest etwa dem Außen-Durchmesser (d2) des Einsetzteiles (4) entspricht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine sanitäre Auslaufarmatur mit einem Wasserauslauf und einem, in eine Aufnahmeöffnung des Wasserauslaufs einschraubbaren Strahlregler oder dergleichen sanitären Einsetzteil.
  • Die bei Auslaufarmaturen eingesetzten Strahlregler formen das ausströmende Wasser zu einem homogenen, perlend-weichen Wasserstrahl. Solche Strahlregler sind unterseitig in die Auslaufarmatur eingeschraubt und es besteht das Problem, dass diese Strahlregler, wenn sie im öffentlichen Bereich, beispielsweise in Hotels, Gaststätten oder Sportanlagen, eingesetzt sind, häufig von unbefugten Personen aus dem Auslaufteil herausgeschraubt und gestohlen werden.
  • Um einem derartigen Diebstahl vorzubeugen, sind sanitäre Auslaufarmaturen der eingangs genannten Art bekannt, deren Strahlregler am Außenende, also dort, wo mit den Fingern oder einem Werkzeug angegriffen werden kann, ein frei drehbar gelagertes Ringelement als Diebstahlschutz aufweisen. Der Strahlregler kann so von unbefugten Personen nicht aus dem Auslaufteil herausgedreht werden, da beim Drehen des Ringelementes der eigentliche Strahlregler nicht mitdreht. Zum Montieren oder Demontieren des Strahlreglers ist ein spezielles Werkzeug erforderlich, das abströmseitig in den Strahlregler eingeführt wird und so eine Drehung des Strahlreglers ermöglicht.
  • Nachteilig bei diesen vorbekannten Auslaufarmaturen ist jedoch, dass beim Versuch, den Strahlregler herauszuschrauben, Beschädigungen auftreten können, die ein Auswechseln erforderlich machen, und dass das frei drehbare Ringelement des Strahlreglers einen zusätzlichen, vergleichsweise großen Durchmesser hat und die Auslaufarmatur dadurch unschön aussieht. Zudem ergibt sich bei Auslaufarmaturen mit gekrümmtem Wasserauslauf bereichsweise ein unschöner Spalt zwischen dem Auslaufteil und dem Strahlregler beziehungsweise dessen Ringelement, so dass auch die Reinigung in diesem Bereich erschwert ist. Auch kann das frei drehbare Ringelement aufgrund seines zusätzlichen, vergleichsweise großen Durchmessers insbesondere bei gekrümmten Auslaufarmaturen derart am Armaturenauslauf anstoßen, dass der Strahlregler nicht vollständig in das Anschlussgewinde der Auslaufarmatur eingeschraubt werden und die am gewindeseitigen Stirnende des Strahlreglers vorgesehene Ringdichtung ihre Dichtfunktion nicht erfüllen kann.
  • Es besteht daher die Aufgabe, eine sanitäre Auslaufarmatur der eingangs erwähnten Art zu schaffen, bei der ein sanitäres Einsetzteil noch besser gegen Diebstahl geschützt werden kann und die besser in den Armaturenauslauf integrierbar ist, um die Gestaltungsfreiheit bei der Herstellung und Konstruktion solcher sanitärer Auslaufarmaturen nicht einzuengen und um hierbei ästhetisch weniger störend zu sein.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht insbesondere darin, dass die axiale Tiefe der Aufnahmeöffnung zumindest etwa der axialen Erstreckung des sanitären Einsetzteiles entspricht, so dass das eingeschraubte Einsatzteil nicht oder nur geringfügig über die Aufnahmeöffnung des Wasserauslaufs übersteht und dass der lichte Innen-Durchmesser der Aufnahmeöffnung an deren äußeren Einsetzende zumindest etwa dem Außen-Durchmesser des Einsatzteiles entspricht. Dadurch ist das Einsetzteil so in dem Wasserauslauf untergebracht, dass es mit den Fingern oder einem außen angreifenden Werkzeug nicht herausgeschraubt werden kann.
  • Es ist somit weder möglich, ein Werkzeug, beispielsweise eine Zange, umfangsseitig an dem Einsetzteil anzubringen, noch ist ein manuelles Drehen des Einsetzteiles möglich, so dass ein zuverlässiger Diebstahlschutz gegeben ist. Außerdem tritt das praktisch versenkt angeordnete Einsetzteil optisch nicht störend in Erscheinung und es besteht praktisch keine Angriffsmöglichkeit für Beschädigungen.
  • Da der lichte Innen-Durchmesser der Aufnahmeöffnung an deren äußerem Einsetzende etwa dem Außen-Durchmesser des Einsetzteiles entspricht, ist auch kein ausreichender Zwischenspalt vorhanden, um dort eine Zange oder dergleichen Werkzeug einzuführen, um das Einsetzteil zu fassen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass der Strahlregler an seinem freien Ende ein frei drehbar gelagertes Ringelement aufweist. Zwar ist bei der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur bereits ohne das Ringelement ein ausreichend guter Diebstahlschutz gegeben, jedoch wird durch das Ringelement die Sicherheit gegen unbefugtes Entfernen des Einsetzteiles zusätzlich erhöht. Selbst, wenn es gelingen sollte, an einem geringen Überstand des Einsetzteiles über die Aufnahmeöffnung ein Werkzeug anzusetzen, könnte das Einsetzteil selbst nicht herausgedreht werden, da nur das frei drehbare Ringelement mit dem Werkzeug bewegt werden würde. In Verbindung mit dem Ringelement besteht die Möglichkeit, das Einsetzteil etwas aus dem Auslaufteil vorstehen zu lassen, beispielsweise, um eine bestimmte Strahlrichtung vorzugeben, ohne dass dadurch ein unbefugtes Herausschrauben des Einsetzteiles ermöglicht ist.
  • Zweckmäßigerweise weist die Aufnahmeöffnung des Wasserauslaufs einen innenliegenden Gewindebereich und einen sich vom Gewindebereich zum äußeren Einsetzende erstreckenden, verbreiterten Aufnahmebereich für das Einsetzteil oder dessen Ringelement auf. Durch eine derartige stufenförmige Aufnahmeöffnung können auch herkömmliche Strahlregler, Durchflussmengenregler, Durchflussbegrenzer, Rückflussverhinderer oder dergleichen Einsetzteile mit einem breiteren Ringelement, das bei herkömmlichen Auslaufarmaturen unschön über den Wasserauslauf steht, für die erfindungsgemäße Auslaufarmatur verwenden werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Ansprüchen sowie den nachfolgend beschriebenen Zeichnungen.
  • Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Auslaufarmatur,
  • 2 eine Schnittdarstellung des Auslaufendes der Auslaufarmatur aus 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Auslaufarmatur mit einem gekrümmten Wasser auslauf und
  • 4 eine Schnittdarstellung des Auslaufendes der Auslaufarmatur aus 3.
  • Eine im ganzen mit 1 bezeichnete sanitäre Auslaufarmatur weist gemäß den 1 bis 4 einen Wasserauslauf 2 sowie ein in eine Aufnahmeöffnung 3 des Wasserauslaufs 2 einschraubbares sanitäres Einsetzteil 4 auf, das hier als Strahlregler ausgestaltet ist und an seinem freien, abströmseitigen Ende in den gezeigten Ausführungsbeispielen jeweils ein frei drehbar gelagertes Ringelement 5 als zusätzlichen Diebstahlschutz aufweist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur 1 gemäß 1 und 2 ist die axiale Tiefe 11 der Aufnahmeöffnung 3 nur geringfügig kleiner als die axiale Erstreckung 12 des Strahlreglers 4, so dass der eingeschraubte Strahlregler 4 nur wenig über die Aufnahmeöffnung 3 beziehungsweise deren Einsetzende 10 des Wasserauslaufs 2 übersteht. Dadurch ist der Strahlregler 4 mitsamt dem Ringelement 5 in dem Wasserauslauf 2 praktisch versenkt angeordnet, wodurch auch das optische Erscheinungsbild der Auslaufarmatur 1 verbessert ist.
  • Der lichte Innen-Durchmesser d1 der Aufnahmeöffnung 3 an deren äußerem Einsetzende und der Außen-Durchmesser d2 des Strahlreglers 4 sind so bemessen, dass nur ein schmaler Spalt zwischen dem Wasserauslauf 2 und dem Ringelement 5 vorhanden ist, in den kein Werkzeug zum Herausdrehen des Strahlreglers 4 eingeführt werden kann.
  • Somit ist durch die versenkte Anordnung des Strahlreglers 4 ein Greifen des Strahlreglers 4 beziehungsweise des Ringelements 5 mit der Hand unmöglich und auch ein Ansetzen eines Werkzeugs ist durch den geringen Überstand des Ringelements 5 über den Wasserauslauf 2 nicht möglich.
  • Neben der Verbesserung des Diebstahlschutzes für den Strahlregler 4 ist auch das optische Erscheinungsbild verbessert.
  • In 2 ist zu erkennen , dass der Außendurchmesser des Strahlreglers 4 am abströmseitigen Ende dem Außendurchmesser in dessen Gewindebereich entspricht. Die Wandstärken des Mundstücks 7 des Strahlreglers 4 sowie des Ringelementes 5 sind hierzu gegenüber den vorbekannten Strahlreglern reduziert. Ein Strahlregler mit gegenüber dem Gewindedurchmesser verbreitertem Ringelement könnte dann eingesetzt werden, wenn die Aufnahmeöffnung 3 des Auslaufteils 2 entsprechend vergrößert ist und eine weitgehend vollständige Aufnahme des Strahlreglers ermöglicht. Dies schränkt jedoch die Gestaltungsfreiheit bei der Herstellung und Konstruktion des Armaturenauslaufs ein.
  • Bei Auslaufarmaturen 1 mit einem gekrümmten Wasserauslauf 2, wie in 3 und 4 gezeigt, ist der Strahlregler häufig nicht rechtwinklig zur Unterseite des Wasserauslaufs eingesetzt, so dass durch diese Schrägstellung bei außen liegendem Ringelement 5 ein am Umfang ungleicher Ringspalt gebildet ist, der das Reinigen erschwert und unschön aussieht und oftmals, insbesondere bei stark gekrümmten Ausläufen, dass Aufbringen der Ringdichtung 8 erschwert.
  • Bei der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur 1 mit gekrümmtem Wasserauslauf 2 gemäß 3 und 4 ist die Eingrifftiefe des Strahlreglers 4 in die Aufnahmeöffnung 3 des Wasserauslaufs zur vollumfänglichen Aufnahme des äußeren Strahlreglerbereichs und dessen Ringelements 5 dimensioniert. Somit ist auch im vorderen Bereich des Wasserauslaufs 2 der Stahlregler 4 mit seinem Ringelement 5 bereichsweise in die Aufnahmeöffnung 3 eingeführt und ein unschöner Spalt in diesem Bereich ist vermieden. Der Diebstahlschutz für die sanitäre Auslaufarmatur 1 gemäß 3 und 4 ergibt sich auch hierbei durch die konstruktiven Maßnahmen, wie sie bereits für die Auslaufarmatur 1 gemäß 1 und 2 beschrieben wurden.
  • Erwähnt sei noch, dass wegen des Ringelements 5 der Strahlregler 4 nur mit einem von der Abströmseite her ansetzbares Spezialwerkzeug montiert und demontiert werden kann. Ein Herausdrehen des Strahlreglers 4 von Hand oder mittels einer an das Ringelement 5 angesetzten Zange ist nicht möglich, da dabei nur das Ringelement 5, nicht jedoch der Strahlregler 4 selbst gedreht wird.

Claims (6)

  1. Sanitäre Auslaufarmatur (1) mit einem Wasserauslauf (2) und einem in eine Aufnahmeöffnung (3) des Wasserauslaufs oder dergleichen sanitären Einsetzteil (2) einschraubbaren Strahlregler (4), dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Tiefe (11) der Aufnahmeöffnung (3) zumindest etwa der axialen Erstreckung (12) des Einsetzteiles (4) entspricht, so dass das eingeschraubte Einsetzteil (4) nicht oder nur geringfügig über die Aufnahmeöffnung (3) des Auslaufteils (2) übersteht und dass der lichte Innen-Durchmesser (d1) der Aufnahmeöffnung (3) an deren äußeren Einsetzende (10) zumindest etwa dem Außen-Durchmesser (d2) des Einsetzteiles (4) entspricht.
  2. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das sanitäre Einsetzteil (4) an seinem freien Ende ein frei drehbar gelagertes Ringelement (5) aufweist.
  3. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (3) des Auslaufteils (2) einen innenliegenden Gewindebereich und einen sich vom Gewindebereich zum äußeren Einsetzende (10) erstreckenden, verbreiterten Aufnahmebereich für das sanitäre Einsetzteil (4) oder dessen Ringelement (5) aufweist.
  4. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des sanitären Einsetzteiles (4) im Gewindebereich ein genormtes Standard-Maß für Auslaufarmaturen aufweist.
  5. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des sanitären Einsetzteiles (4) am abströmseitigen Ende etwa dem Außendurchmesser in dessen Gewindebereich entspricht.
  6. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem gekrümmten Wasserauslauf (2) die Eingrifftiefe des Einsetzteiles (4) in die Aufnahmeöffnung (3) zur vollumfänglichen, in axialer Richtung zumindest bereichsweisen Aufnahme des äußeren Einsetzteil-Bereiches beziehungsweise von dessen Ringelement (5) dimensioniert ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2006094680A1 (de) * 2005-03-09 2006-09-14 Neoperl Gmbh Sanitäre auslaufarmatur mit vandalensicherem, in der aufnahmeöffnung der armatur versenktem auslaufmundstück
DE102005061974B3 (de) * 2005-12-23 2007-06-06 Hansa Metallwerke Ag Sanitäre Wasserauslaufarmatur

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