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DE202005003646U1 - Kaffeevorrichtung für Fahrzeuge - Google Patents

Kaffeevorrichtung für Fahrzeuge Download PDF

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Abstract

Kaffeevorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere für Lastkraftfahrzeuge, mit einem Gehäuse, in dem und/oder an dem mindestens eine Baueinheit zum selbsttätigen Erzeugen eines heißen Getränkes angeordnet ist, und mit Befestigungsmitteln zum Befestigen des Gehäuses an einer Fläche des Fahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (7) einen Abflachungsabschnitt (9, 10, 11) aufweist, dessen Randkontur (55) an die Form einer Armaturenbrettausnehmung (2) des Armaturenbrettes (3) angepasst ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kaffeevorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere für Lastkraftfahrzeuge, mit einem Gehäuse, in dem und/oder an dem mindestens eine Baueinheit zum selbsttätigen Erzeugen eines heißen Getränkes angeordnet ist, und mit Befestigungsmitteln zum Befestigen des Gehäuses an einer Fläche des Fahrzeugs.
  • Aus der DE 92 13 988 U1 ist es bekannt, auf einem Armaturenbrett eines Lastkraftwagens eine horizontale Auflagefläche anzuordnen, damit elektrische Gegenstände, wie beispielsweise eine Kaffeemaschine, abgestellt werden können. Die Auflagefläche ist mit von dem Armaturenbrett in vertikaler Richtung nach oben verlaufenden Seitenteilen verbunden. Um ein Verrutschen der auf der Auflagefläche abgestellten handelsüblichen Kaffeemaschinen zu vermeiden, sind an der Auflagefläche Klettverschlüsse vorgesehen. Nachteilig an der bekannten Anordnung einer Kaffeemaschine ist, dass die Kaffeemaschine quasi auf einem Podest ober halb des Armaturenbrettes angeordnet ist, so dass die Sichtfreiheit des Fahrers erheblich beeinträchtigt wird.
  • Aus der DE 296 16 258 U1 ist eine Minibordküche für Fahrzeuge bekannt, die innerhalb eines Gehäuses eine Kaffeemaschine, einen Kühlschrank und eine Aufwärmeinrichtung für Speisen aufweist. Auf Grund der Dimensionierung der Minibordküche ist dieselbe nicht geeignet, auf einem Armaturenbrett eines Fahrzeuges positioniert zu werden.
  • Aus der EP 0 552 350 B1 ist eine Kaffeevorrichtung für Fahrzeuge bekannt, bei der Baueinheiten zum selbsttätigen Erzeugen eines heißen Kaffeegetränkes in einem mit abgerundeten Ecken versehenen quaderförmigen Gehäuse untergebracht ist. An einer Unterseite des Gehäuses schließt sich eine verbreiterte Sockelfläche an, über die das Gehäuse über Befestigungsmittel an einer Fläche des Fahrzeugs befestigt ist. Nachteilig an der bekannten Kaffeevorrichtung ist, dass die Kaffeevorrichtung zur Befestigung an dem Fahrzeug einen zusätzlichen Sockel aufweisen muss, so dass sie im montierten Zustand einen erhöhten Aufbau hat. Hierdurch werden die Sichtverhältnisse des Fahrers weiter beeinträchtigt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kaffeevorrichtung für Fahrzeuge derart weiterzubilden, dass zum einen für die Insassen eines Fahrzeugs bedienungsfreundlich die Herstellung eines heißen Getränkes, insbesondere eines Kaffeegetränkes, bereitgestellt wird, und zum anderen die Sichtfreiheit des Fahrers weitestgehend aufrechterhalten wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse einen Abflachungsabschnitt auf weist, dessen Randkontur an die Form einer Armaturenbrettausnehmung des Armaturenbrettes angepasst ist.
  • Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch die Integration einer Kaffeevorrichtung in einer Armaturenbrettausnehmung eines Kraftfahrzeugs zum einen eine gute Zugänglichkeit für den Fahrer bzw. Beifahrer gegeben ist und zum anderen durch die relativ geringe Erhebung aus dem Armaturenbrett ein Höchstmaß an Sichtfreiheit für den Fahrer gewährleistet ist. Grundgedanke der Erfindung ist es, das Gehäuse der Kaffeevorrichtung in eine Armaturenbrettausnehmung teilweise einzufassen, was zum einen die Befestigung der Kaffeevorrichtung an dem Armaturenbrett erleichtert und zum anderen den Überstand der Kaffeevorrichtung oberhalb des Armaturenbrettes verringert. Vorteilhaft können hierdurch eine sichere Befestigung sowie eine verbesserte Sichtfreiheit des Fahrers gewährleistet sein. Eine Randkontur des Abflachungsabschnittes ist an die Form der Armaturenbrettausnehmung angepasst, so dass eine nahezu spaltfreie Befestigung der Kaffeevorrichtung an dem Armaturenbrett ermöglicht wird.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung weist der Abflachungsabschnitt einen ersten Niveauabschnitt auf, der sich randseitig bündig zu einer Oberseite des Armaturenbrettes erstreckt, so dass ein stetiger Übergang zwischen der Kaffeevorrichtung und dem Armaturenbrett gegeben ist. Vorteilhaft kann hierdurch auch der Übergangsbereich zwischen dem Abflachungsabschnitt und dem Armaturenbrett zur Ablage von Gegenständen genutzt werden.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist das Gehäuse der Kaffeevorrichtung domförmig ausgebildet mit einem in vertikaler Richtung nach oben abragenden Hauptabschnitt, an den sich der Abflachungsabschnitt geringerer Höhe an schließt. Der Hauptabschnitt umfasst einen vorgelagerten Flüssigkeitsauslass, der sich oberhalb des ersten Niveauabschnitts des Abflachungsabschnitts erstreckt. Auf diese weise ist gewährleistet, dass eine auf dem ersten Niveauabschnitt des Abflachungsabschnitts abgestellte Tasse mit der in der Kaffeevorrichtung erzeugten heißen Flüssigkeit befüllt werden kann.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich der Abflachungsabschnitt im Wesentlichen in horizontaler Richtung vom Hauptabschnitt. Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist der Abflachungsabschnitt einen vorderen ersten Niveauabschnitt und einen weiteren zweiten Niveauabschnitt auf, der im Vergleich zum ersten Niveauabschnitt höher, aber im Vergleich zum Hauptabschnitt niedriger aufgebaut ist.
  • Der erste Niveauabschnitt und der zweite Niveauabschnitt des Abflachungsabschnitts dienen zum einen als Auflagefläche für eine Tasse. Zum anderen dient insbesondere der zweite Niveauabschnitt des Abflachungsabschnitts zur Aufnahme von Baueinheiten der Kaffeevorrichtung. Grundgedanke dieses Aspektes der Erfindung ist es, eine weitestgehende Verteilung der erforderlichen Baueinheiten in horizontaler Richtung vorzusehen, so dass der Aufbau der Kaffeevorrichtung in vertikaler Richtung möglichst niedrig gehalten werden kann. Es ergibt sich somit zwar ein relativ breiter Aufbau der Kaffeevorrichtung. Vorteilhaft kann hierdurch die Höhe der Kaffeevorrichtung weitestgehend minimiert werden, so dass die Sichtfreiheit des Fahrers weitgehend erhalten bleibt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist dem ersten Niveauabschnitt des Abflachungsabschnitts eine Halteeinrichtung mit drei teilringförmigen Tassenaufnahmen zugeordnet, so dass zum einen eine Tasse abgestellt werden kann, in die mittels Doppelstrahldüsen der Kaffeevorrichtung Flüssigkeit eingefüllt wird. Zum anderen können zwei Tassen nebeneinander gestellt werden, so dass gleichzeitig die beiden Tassen mittels der beiden Düsen der Kaffeevorrichtung befüllt werden können. Vorteilhaft kann somit ein sicherer Halt der Tassen sowohl bei Einzel- als auch bei einer Doppelbefüllung gewährleistet sein.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Abflachungsabschnitt durch Verschraubung mit einer Innenfläche der Armaturenbrettausnehmung verbunden. Vorteilhaft kann hierdurch eine sichere lösbare Befestigung an dem Armaturenbrett gewährleistet sein.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Kaffeevorrichtung, die in einem Armaturenbrett eines Fahrzeugs integriert montiert ist,
  • 2 eine schematische Vorderansicht der Kaffeevorrichtung,
  • 3 eine schematische Rückansicht der Kaffeevorrichtung,
  • 4 eine schematische Rückansicht der Kaffeevorrichtung mit abgenommener Rückwand derselben,
  • 5 eine Ansicht eines Wasserbehälters, der an einer Rückwand der Kaffeevorrichtung befestigbar ist, und
  • 6 eine vergrößerte Darstellung eines Hauptabschnittes der Kaffeevorrichtung in teilweiser Explosionsdarstellung.
  • 1 zeigt eine Kaffeevorrichtung 1, die in einer Armaturenbrettausnehmung 2 eines Armaturenbrettes 3 eines Lastkraftwagen integriert befestigt ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Kaffeevorrichtung 1 als ein Kaffeeautomat ausgebildet zur Herstellung eines Kaffeegetränkes. Alternativ kann die Kaffeevorrichtung 1 auch zur Herstellung eines Teegetränkes oder zum Kochen heißen Wassers genutzt werden für ein Instantgetränk oder dergleichen.
  • Die Kaffeevorrichtung 1 ist in einem Bereich des Armaturenbrettes 3 angeordnet, der zum einen für den Fahrzeugführer und zum anderen für den Beifahrer zugänglich ist. Die Armaturenbrettausnehmung 2 des Armaturenbrettes 3 befindet sich in einem mittleren Bereich des Armaturenbrettes 3. Sie ist demnach seitlich benachbart zu einem Abschnitt des Armaturenbrettes 3, der an ein Cockpit 4 des Fahrzeugs angrenzt. Hinter der Kaffeevorrichtung 1 erstreckt sich aufrecht eine Windschutzscheibe 5 des Fahrzeugs. Vor der Kaffeevorrichtung 1 erstrecken sich zum Innenraum des Fahrzeugs hinweisend in vertikaler Richtung nach unten erstreckend Luftauslassöffnungen 6 einer Heiz- und Klimaeinrichtung des Kraftfahrzeugs.
  • Die Kaffeevorrichtung 1 weist ein domförmiges Gehäuse 7 auf, das aus einem mittleren Hauptabschnitt 8 und einem sich an demselben anschließenden Abflachungsabschnitt 9 gebildet ist. Sowohl in dem Hauptabschnitt 8 als auch in dem Abflachungsabschnitt 9 sind Baueinheiten zum selbsttätigen Erzeugen eines heißen Getränkes untergebracht. Der Abflachungsabschnitt 9 weist einen niedrigeren Aufbau auf als der Hauptabschnitt 8, so dass eine weitestgehende Sichtfreiheit für den Fahrer gegeben ist. Der Abflachungsabschnitt 9 weist zum einen einen ersten Niveauabschnitt 10 auf, der einen geringeren Höhenaufbau hat als ein zweiter Niveauabschnitt 11 des Abflachungsabschnitts 9. Der zweite Niveauabschnitt 11 schließt sich untenseitig an Seitenwänden 12 des Hauptabschnitts 8 zu beiden Seiten an und weist jeweils eine im wesentlichen horizontal verlaufende Oberseite 13 auf. Die Oberseite 13 kann beispielsweise eine Aufbewahrungsschale 14 zur Aufbewahrung einer Tasse 15 umfassen.
  • Wie aus 4 ersichtlich ist, kann der zweite Niveauabschnitt 11 auf einer Seite eine Förderpumpe 16 sowie Verbindungsleitungen 17 zur Verbindung der Förderpumpe 16 zum einen mit einem innerhalb des Hauptabschnitts 8 angeordneten Boiler 18 und zum anderen zur Verbindung mit einem hinter einer Rückwand 19 des Gehäuses 7 angeordneten Anschlussventil 20 für einen ebenfalls hinter der Rückwand 19 lösbar befestigten Wasserbehälter 21.
  • Weiterhin kann innerhalb des zweiten Niveauabschnitts 11 eine Steuereinheit 22 angeordnet sein, die beispielsweise als eine Steuerplatine ausgebildet ist und mit einem an einer Vorderseite 23 des zweiten Niveauabschnitts 11 angeordneten Bedienfeldes 24 zusammenwirkt. Das Bedienfeld 24 weist eine mittlere große Taste 25 zum Ein- und Ausschalten der Kaffeevorrichtung 1 auf. Zum anderen weist das Be dienfeld 24 eine linke Taste 26 und eine rechte Taste 27 zum Aktivieren des durch die Steuereinheit 22 angesteuerten Automatisierungsvorgangs für die Kaffeeherstellung im Volumen von einer Tasse bzw. von zwei Tassen auf.
  • Die Vorderseite 23 des zweiten Niveauabschnitts 11 fasst eine Vorderseite 28 des Hauptabschnitts 8 ein, wobei sich die Vorderseiten 23, 28 im Wesentlichen vertikal in einer Ebene erstrecken. Auf einer dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite des Hauptabschnitts 8 bzw. des zweiten Niveauabschnitts 11 schließt sich der erste Niveauabschnitt 10 an, wobei eine Oberseite 29 des ersten Niveauabschnitts 10 eine Halteeinrichtung 30 aufweist mit einer Zentrierung für eine oder zwei Tassen 15. Die Halteeinrichtung 30 weist drei teilringförmige Tassenaufnahmen 31 auf, wobei Teilringe 32 der Tassenaufnahmen 31 derart bemessen sind, dass die in die mittlere Tassenaufnahme 31' gesetzte Tasse 15 die Flüssigkeit des mit zwei Düsen 33 ausgestatteten Flüssigkeitsauslass 34 des Hauptabschnitts 8 aufnehmen kann. Bei Positionierung von zwei Tassen 15 in die äußeren Tassenaufnahmen 31" sind die Düsen jeweils einer Tasse 15 zugeordnet, so dass gleichzeitig beide Tassen gefüllt werden können.
  • Dadurch, dass die Tassenaufnahmen 31, 31', 31" sowie die Aufnahmeschale 14 erhaben ausgebildet sind, wird ein Verrutschen der Tasse 15 verhindert. Die Tassenaufnahme 31 ist einstückig und abnehmbar von dem ersten Niveauabschnitt 10 ausgebildet und weist zum erleichterten Erfassen derselben einen vorderen Griff 35 auf.
  • Wie aus den 3 und 5 zu ersehen ist, ist der Wasserbehälter 21 an der Rückwand 19 des Gehäuses 7 lösbar befestigt. Hierzu weist der Hauptabschnitt 8 in einem oberhalb der Oberseite 13 verlaufenden Haltebügel 36 auf, der mit einer flexiblen Halteklammer 37 des Wasserbehälters 21 zusammenwirkt. Auf diese Weise kann der Wasserbehälter 21 nach Abnahme eines Verschlussdeckels 38 desselben mit Wasser befüllt und anschließend einfach an der Rückwand 19 des Gehäuses 7 befestigt werden. In dem Wasserbehälter 21 kann eine Anzeige 39 für den Flüssigkeitsstand integriert sein, so dass der Flüssigkeitsstand leichter erkennbar ist. Zum anderen weist der Wasserbehälter 21 ein Rückschlagventil 40 auf, über das er mit dem Anschlussventil 20 verbunden ist. Der Wasserbehälter 21 kann mit ca. 850 cm3 Wasser befüllt werden. Er läuft in der Mitte spitz zu, so dass er im Bereich des Hauptabschnitts 8 oberhalb der Oberseiten 13 des zweiten Niveauabschnitts 11 abschließt.
  • In einem oberen Bereich des Hauptabschnitts 8 ist ein um eine horizontale Drehachse schwenkbar gelagerter Verschlussdeckel 41 angeordnet, der mittels Befestigungsmagneten 42 in einer horizontalen Arbeitsstellung verharrt. An der Oberseite des Hauptabschnitts 8 schließt sich eine Ausnehmung 43 zur Aufnahme eines Kaffeepadhalters 44 an, so dass jeweils zur Kaffeeherstellung ein Kaffeepad 45 in den Kaffeepadhalter 44 einsetzbar ist. Die Wasserzuführung erfolgt durch Auslassöffnungen 46 des Verschlussdeckels 41, wobei die Auslassöffnungen 46 mit einem Wasserzulaufrohr 47 verbunden sind, das sich zwischen dem Boiler 18 und dem Verschlussdeckel 41 erstreckt. Das Wasserzulaufrohr 47 ist über ein Rückschlagventil 48 mit dem Boiler 18 verbunden. Ferner ist der Boiler 18 mittels eines Überdruckventils 49 über ein Boilerüberlaufrohr 50 mit dem Wasserbehälter 21 verbunden.
  • Unterhalb des Kaffeepadhalters 44, der mit einem Griffvorsprung 51 von der Vorderseite 28 des Hauptabschnitts 8 abragt, erstreckt sich der Flüssigkeitsauslass 34 mit seinen Düsen 33. Die Düsen 33 sind in einem vorgegebnen Abstand zu der Vorderseite 28 des Hauptabschnitts 8 angeordnet.
  • Die Steuereinheit 22 ist über ein Stromanschlusskabel 52 mit einer 12 V- oder 24 V-Spannungsquelle des Fahrzeugs verbunden.
  • Das Bedienfeld 24, der Boiler 18, die Steuereinheit 22, der Kaffeepadhalter 44, das Kaffeepad 45, die Zuleitungen und Ventile sind jeweils Baueinheiten der Kaffeevorrichtung, die in oder an dem Gehäuse 7 angeordnet sind.
  • Zur Befestigung des Gehäuses 7 in der Armaturenbrettausnehmung 2 sind in dem ersten Niveauabschnitt 10 des Abflachungsabschnitts 9 Bohrungen 53 vorgesehen, so dass nicht dargestellte Schrauben einsetzbar und jeweils mit einer nicht dargestellten Mutter, die auf der Unterseite des Bodens der Armaturenbrettausnehmung 2 angeordnet ist, verbindbar ist. Zur verbesserten Halterung können auch im Bereich des zweiten Niveauabschnitts 11 entsprechende Befestigungsbohrungen vorgesehen sein.
  • Nach einer nicht dargestellten alternativen Ausführungsform der Erfindung kann das Gehäuse 7 auch formschlüssig, vorzugsweise durch Verrastung in der Armaturenbrettausnehmung 2 befestigt sein. Hierzu kann der erste Niveauabschnitt 10 und/oder der zweite Niveauabschnitt 11 randseitig mit Rastklammern versehen sein.
  • Vorzugsweise weist der erste Niveauabschnitt 10 eine Dicke d auf, die zu der Tiefe der Armaturenbrettausnehmung 2 korrespondiert. Auf diese weise ergibt sich ein bündiger Abschluss des ersten Niveauabschnitts 10 zu der Oberseite des Armaturenbrettes 3. Vorzugsweise ist eine Randseite 54 des ersten Niveauabschnitts 10 verjüngend ausgebildet, so dass das Einsetzen des Gehäuses 7 in die Armaturenbrettausnehmung 2 erleichtert ist.
  • Der erste Niveauabschnitt 10 sowie der zweite Niveauabschnitt 11 weisen eine solche Randkontur 55 auf, dass die Randseite 54 dicht an einer aufrechten Randseite der Armaturenbrettausnehmung 2 zur Anlage kommt. Hierdurch ist eine spaltfreie Einfassung des Gehäuses 7 in die Armaturenbrettausnehmung 2 gewährleistet. Der Niveauabschnitt 10 und 11 sind mit ihrer Randseite 54 in die Armaturenbrettausnehmung 2 eingesetzt. Die Dicke d der Randseite 54 kann derart klein bemessen sein, dass ein Verrutschen der Kaffeevorrichtung 1 beim Positionieren derselben am Armaturenbrett 3 vermieden wird.
  • Der Abflachungsabschnitt 9 und der Hauptabschnitt 8 sind einstückig ausgebildet und als Spritzgießteil aus einem Kunststoffmaterial hergestellt.

Claims (13)

  1. Kaffeevorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere für Lastkraftfahrzeuge, mit einem Gehäuse, in dem und/oder an dem mindestens eine Baueinheit zum selbsttätigen Erzeugen eines heißen Getränkes angeordnet ist, und mit Befestigungsmitteln zum Befestigen des Gehäuses an einer Fläche des Fahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (7) einen Abflachungsabschnitt (9, 10, 11) aufweist, dessen Randkontur (55) an die Form einer Armaturenbrettausnehmung (2) des Armaturenbrettes (3) angepasst ist.
  2. Kaffeevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abflachungsabschnitt (9) einen ersten Niveauabschnitt (10) solcher Höhe aufweist, dass eine Oberseite (29) des ersten Niveauabschnitts (10) bündig zu einer Oberseite des Armaturenbrettes (3) abschließt.
  3. Kaffeevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (7) domförmig ausgebildet ist, wobei sich in einem oberen Bereich eines Hauptabschnitts (8) ein demselben vorgelagerter Flüssigkeitsauslass (34) erstreckt, der oberhalb des ersten Niveauabschnitts (10) des Abflachungsabschnitts (9) verläuft.
  4. Kaffeevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Abflachungsabschnitt (9, 10, 11) in der Montagestellung im Wesentlichen in horizontaler Richtung von dem Hauptabschnitt (8) des Gehäuses (7) abragt.
  5. Kaffeevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abflachungsabschnitt (9) einen zweiten Niveauabschnitt (11) aufweist, dessen Aufbau zum einen höher ist als der Aufbau des ersten Niveauabschnitts (10) und zum anderen kleiner ist als der Aufbau des Hauptabschnitts (8).
  6. Kaffeevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Niveauabschnitt (10) und/oder der zweiten Niveauabschnitt (11) des Abflachungsabschnitts (9) eine Halteeinrichtung (30) zur Aufnahme einer Tasse (15) aufweist.
  7. Kaffeevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (30) drei teilringförmige Tassenaufnahmen (31, 31', 31") umfasst, wobei Teilringe (32) der Tassenaufnahmen (31, 31', 31") derart bemessen sind, dass zum einen eine in die mittlere Tassenaufnahme (31') gestellte Tasse (15) die gesamte Flüssigkeit des als Doppelstrahldüse ausgebildeten Flüssigkeitsauslasses (34) und zum anderen die in die äußeren Tassenaufnahmen (31") gestellten Tassen (15) jeweils die Flüssigkeit einer der Düsen (33) des Flüssigkeitsauslasses (34) aufnehmen.
  8. Kaffeevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Tassenaufnahme (14, 31, 31', 31") herausnehmbar aus einer Aussparung des Abflachungsabschnitts (9, 10, 11) ausgebildet ist.
  9. Kaffeevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Abflachungsabschnitt (9) durch Verschraubung mit einer Fläche der Armaturenbrettausnehmung (2) verbunden ist.
  10. Kaffeevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Abflachungsabschnitt (9, 10, 11) formschlüssig, insbesondere durch Verrastung mit der Armaturenbrettausnehmung (2) verbunden ist.
  11. Kaffeevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Abflachungsabschnitt (9) einstückig mit dem Hauptabschnitt (8) verbunden ist.
  12. Kaffeevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Abflachungsabschnitt (9) und der Hauptabschnitt (8) als ein Spritzgießteil ausgebildet sind.
  13. Kaffeevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abflachungsabschnitt (9) zumindest bereichsweise mit einer Randseite (54) desselben in die Armaturenbrettausnehmung (2) eingefasst ist.
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