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DE202005009396U1 - Elektrische Steckverbindung - Google Patents

Elektrische Steckverbindung Download PDF

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DE202005009396U1 DE202005009396U DE202005009396U DE202005009396U1 DE 202005009396 U1 DE202005009396 U1 DE 202005009396U1 DE 202005009396 U DE202005009396 U DE 202005009396U DE 202005009396 U DE202005009396 U DE 202005009396U DE 202005009396 U1 DE202005009396 U1 DE 202005009396U1
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Abstract

Elektrische Steckverbindung (1) mit einem Steckerteil (2) mit einer Hülse (4) zur Verbindung mit einem ein Innengewinde (5) aufweisenden Gegenstück (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) an ihrem in das Gegenstück (3) eingreifenden Außenumfangsbereich mit mindestens einem auslenkbaren, vorzugsweise federnd auslenkbaren und nach Art eines Teiles eines Außengewindeganges ausgebildeten Vorsprung (6) ausgestattet ist.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine elektrische Steckverbindung mit einem Steckerteil mit einer Hülse zur Verbindung mit einem ein Innengewinde aufweisenden Gegenstück. Die Erfindung betrifft ferner ein Steckerteil für eine derartige Steckverbindung und ein Buchsenteil für eine derartige Steckverbindung.
  • Elektrische Steckverbindungen der gattungsgemäßen Art sind in vielfacher Ausführungsform bekannt.
  • Einerseits können über eine derartige Steckverbindung mit den entsprechenden Bauteilen ausgestattete Kabel miteinander verbunden werden, ebenso können je nach Ausführungsform mehrere Kabel mit einem Steckerteil an einem Verteiler angeschlossen werden, der seinerseits mit einer Mehrzahl von Gegenstücken zu den Steckerteilen ausgestattet ist.
  • Die hier in Rede stehenden Steckverbindungen erlauben eine sichere Verbindung im Bereich der Anschlussstellen, da das Steckerteil einerseits und das Gegenstück andererseits über eine gewindeartige Verbindung miteinander gesichert sind.
  • Im einfachsten Falle sind die Steckerteile mit einer ein Außengewinde tragenden Hülse ausgestattet. Derartige Konstruktionen machen es erforderlich, nach dem Zusammenführen der Steckkontakte eine Verschraubung über die gesamte Gewindelänge herbeizuführen. Insbesondere bei der Herstellung einer Vielzahl von derartigen Steckverbindungen bedeutet dies einen nicht unbeträchtlichen Zeitaufwand. An Verteilern der Automatisierungstechnik sind die Anschlüsse dazu oftmals relativ dicht beieinander angeordnet, was den Zeitaufwand ebenfalls erhöht und das Anschließen relativ mühsam macht.
  • Es sind deshalb auch Steckerteile – und entsprechende Gegenstücke – von Steckverbindungen geschaffen worden, die das Einführen der steckerteilseitigen Hülse in das Gegenstück durch einfaches Einschieben ermöglichen und zum Schluss des Montagevorganges durch eine geringfügige Drehung eine endgültige und axiale Sicherung zwischen den beiden Bauteilen gestatten. Dabei ist als nachteilig anzusehen, dass die bisherigen Konstruktionen eine aufwendige Fertigung und Bearbeitung sowohl der Hülse des Steckerteiles wie auch eine Bearbeitung des Gegenstückes erforderlich machen insofern, als die bislang bekannten Konstruktionen darauf basieren, dass entweder bajonettartige Verbindungsmöglichkeiten beinhalten oder das sowohl die Hülse des Steckerteiles wie auch das Gegenstück mit in Achsrichtung verlaufenden, gewindefreien Bereichen versehen sind, die ein axiales Zusammenführen oder Zusammenstecken ohne Notwendigkeit einer Drehung ermöglichen und erst im letzten Moment durch Verdrehen eine axiale Sicherung gestatten. Wird bei letzterer Variante ein Anschluss an ein Innengewinde realisiert, dass nicht mit den achsfreien Bereichen versehen ist, kann zudem kein Zeitvorteil gegenüber bekannten Verschraubungen erzielt werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Steckverbindung und deren Stecker- oder Buchsenteil derart weiterzuentwickeln, dass ein besonders einfacher und schneller Anschluss bei niedrigen Herstellkosten realisiert wird.
  • Diese Aufgabe löst die Erfindung jeweils durch die Gegenstände der Ansprüche 1 bis 4.
  • Die Erfindung realisiert zunächst eine elektrische Steckverbindung mit einem Steckerteil mit einer Hülse zur Verbindung mit einem ein Innengewinde aufweisenden Gegenstück, wobei die Hülse an ihrem in das Gegenstück eingreifenden Außenumfangsbereich mit mindestens einem auslenkbaren, vorzugsweise federnd auslenkbaren und nach Art eines Teiles eines Außengewindeganges ausgebildeten Vorsprungs ausgestattet ist.
  • Alternativ ist es denkbar, dass das Gegenstück in seinem die Hülse aufnehmenden Innenumfangsbereich mit mindestens einem auslenkbaren, vorzugsweise federnd auslenkbaren und nach Art eines Teiles eines Innengewindeganges bildenden Vorsprungs ausgestattet ist. Die Hülse ist dabei mit einem Außengewinde zur Verbindung mit dem Gegenstück versehen.
  • Die Erfindung schafft danach auch ein Steckerteil für eine elektrische Steckverbindung der erfindungsgemäßen Art, bei dem die Hülse an ihrem in das Gegenstück eingreifenden Außenumfangsbereich mit mindestens einem auslenkbaren, vorzugsweise federnd auslenkbaren und nach Art eines Teiles eines Außengewindeganges ausgebildeten Vorsprungs ausgestattet ist und ein Buchsenteil bzw. Gegenstück, das in seinem die Hülse aufnehmenden Innenumfangsbereich mit mindestens einem auslenkbaren, vorzugsweise federnd auslenkbaren und nach Art eines Teiles eines Innengewindeganges bildenden Vorsprungs ausgestattet ist Die Begriffe Steckerteil und Buchsenteil beziehen sich nicht allein auf die elektrischen Kontakte sondern insbesondere auf die Verschraubung mit Außengewinde (Steckerteil) und Innengewinde (Buchsenteil).
  • Die Erfindung schafft damit nach ihrer einen Variante ein Steckerteil mit einer einfach und preiswert herstellbare Hülse zum schnellen und unkomplizierten Verbinden mit einem Gegenstück, wobei das Gegenstück der allgemeinen Industrienorm (z.B. nach dem Standard „M", z.B. „M12" oder „M8" oder dgl.) entsprechen kann. Das Buchsenteil ist in diesem Fall nach an sich bekannter Art mit einem Innengewinde versehen. Diese Ausführung wird besonders bevorzugt.
  • Analoge Vorteile lassen sich realisieren, wenn das Buchsenteil die Vorsprünge- und damit kein übliches Innengewinde aufweist. Das Steckerteil ist in diesem Fall nach an sich bekannter Art mit einem Außengewinde versehen.
  • Ein erfindungsgemäßes Steckerteil mit der gestalteten Hülse kann in axialer Richtung problemlos in ein mit Innengewinde versehenes Gegenstück eingeschoben werden, da der Vorsprung oder die Vorspringe die Gewindegänge des Innengewindes durch ihre Federfähigkeit überwinden können, gleichzeitig aber in jedem Einsteckzustand in einem Gewindegang des Innengewindes verrasten. Nach dem axialen Einschieben der Hülse kann diese noch geringfügig im Sinne einer Verschraubung verdreht werden, um eine endgültige Montageposition zu fixieren.
  • Die hierfür erforderliche Drehung ist vergleichsweise gering, so dass entsprechende Steckverbindungen äußerst schnell und sicher montierbar sind und zwar auch in schlecht zugänglichen Einbausituationen und bei relativ dichter Anordnung der Anschlüsse.
  • Die Hülse kann leicht und preiswert hergestellt werden, da es lediglich darauf ankommt, mindestens einen – einen Teil eines Außengewindeganges bildenden – Vorsprung an der Hülse anzuformen.
  • Durch die federnden Elemente ist zudem eine immanente Vibrationssicherung geschaffen.
  • Nach einer durchaus auch als selbstständige Erfindung anzusehenden Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass die Hülse als Stanz-Biegeteil aus Blech hergestellt ist.
  • Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die Hülse nicht als aufwendiges Drehteil bzw. durch Umformen oder Giessen hergestellt werden muss, sondern in einfachen Stanz- und Biegevorgängen herzustellen ist. Zudem ist es möglich, dadurch diese Hülse auch in einem zweiten Fertigungsschritt auf die eigentlichen Innenteile aufzubringen und diese nicht umspritzen zu müssen.
  • Andere Herstellverfahren sind denkbar, so eine Variante als Kunststoffverbundteil oder eine Herstellung aus einem Rohr oder eine Auslegung als Ganz-Kunststoffteil.
  • Das Steckerteil kann auch fest an einem Gehäuse z.B. eines Verteilers installiert sein. In diesem Fall wird auf das fest installierte Steckerteil das Buchsenteil bzw. Gegenstück aufgesteckt, das eine herkömmliches Innengewinde aufweisen kann. Auch bei dieser Variante werden sämtliche vorstehend erwähnten Vorteile realisiert.
  • Nach einer vorteilhaften Variante kann auch der Zeitaufwand zum Lösen der Verbindung gegenüber bekannten Verbindungen reduziert werden, und zwar dann, wenn die Vorsprünge am Stecker- oder Buchsenteil nicht derart angeordnet sind, dass sie in den in axialer Einsteckrichtung letzten Gewindegang des korrespondierenden Gewindes eingreifen sondern in einen der in axialer Einsteckrichtung ersten Gewindegänge, z.B. in einen der ersten vier, insbesondere den zweiten Gewindegang, denn es ist nur eine der Anzahl der Gewindegänge entsprechende Anzahl an Drehbewegungen zum Lösen notwendig.
  • Das Stecker- oder Buchsenteil kann zur Montage an einem Gehäuse oder zum Anschluss an ein Kabel ausgelegt sein.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Steckverbindung mit einem erfindungsgemäßen Steckerteil
  • 2 einen schematisch dargestellten Schnitt nach der Linie II-II in 1
  • 3 die in 2 mit III bezeichnete Einzelheit in vergrößerter Darstellung
  • 4a u. 4b verschiedene Perspektivdarstellungen des Steckerteiles der Steckverbindung
  • 5 eine Perspektivdarstellung der Hülse des Steckerteiles gemäß den 4a und 4b
  • 6 eine Perspektivdarstellung eines Materialabschnittes, aus dem die Hülse gemäß 5 gefertigt ist.
  • 7 eine Perspektivdarstellung des teilweise verformten Materialabschnittes gemäß 6
  • 8 eine Perspektivdarstellung einer Hülse für ein Steckerteil nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung
  • 9 eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform der Erfindung.
  • In den 1 bis 3 ist mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt eine Steckverbindung bezeichnet, welche ein Steckerteil 2 und ein hiermit axial zusammensteckbares Gegenstück 3 (ein Buchsenteil) umfasst, die in bekannter Weise mit korrespondierenden ersten und zweiten Kontakten 2a, 3a ausgestattet sind, die hier z.B. als Stifte 2a und korrespondierende Buchsen 3a ausgebildet sind.
  • Das Steckerteil 2 weist einen vorzugsweise aus einem Isolierstoff bestehenden zylindrischen Innenkörper 13 mit den ersten Kontakten 2a auf und das Buchsenteil bzw. Gegenstück 3 ebenfalls einen aus einem Isolierstoff bestehenden Innenkörper 14, mit den zweiten Kontakten 3a, wobei hier der Innenkörper des Buchsenteils 3 in seinem axialen Endbereich in den Innenkörper des Steckerteils 2 einsteckbar ist.
  • Das Steckerteil ist mit einer relativ zum inneren Steckbereich 3b drehbaren Hülse 4 ausgestattet, welche dazu dient, eine Verbindung zwischen dem Steckerteil 2 und dem Gegenstück 3 herzustellen.
  • Zu diesem Zweck ist das Gegenstück 3 im Bereich einer Außenhülse 15 mit einem Innengewinde 5 versehen (siehe 3) und die Hülse 4 des Steckerteiles 2 ist in ihrem in das Gegenstück 3 eingreifenden Außenumfangsbereich mit mindestens einem radial auswärts federnd auslenkbaren und einen Teil eines Außengewindeganges bildenden Vorsprung 6 ausgestattet, wobei sich dieser Vorsprung 6 oder mehrere derartiger Vorsprünge 6 in einem Gewindegang des Innengewindes 5 des Gegenstückes 3 abstützt oder abstützen. Diese Situation ist deutlich in 3 gezeigt.
  • Wie die 4a und 4b sowie 5 deutlich zeigen, ist die Hülse 4 in ihrem in das Gegenstück 3 eingreifenden Außenumfangsbereich mit insgesamt drei Vorsprüngen 6 ausgestattet. Diese Vorsprünge 6 bilden jeweils Teile eines Gewindeganges und sind beim dargestellten Ausführungsbeispiel um jeweils etwa 120° zueinander versetzt angeordnet. Außerdem liegen diese Vorsprünge 6 auf einer Linie eines Gewindeganges, wobei hier natürlich alternativ auch die Möglichkeit besteht, die Vorsprünge 6 in Achsrichtung der Hülse 4 jeweils um einen oder mehreren Gewindegänge gegeneinander versetzt anzuordnen.
  • Die genannten 4a, 4b und 5 machen außerdem deutlich, dass die Vorsprünge 6 jeweils im Bereich von Freistanzungen 7 liegen, so dass die Federfähigkeit dieser Vorsprünge 6 behinderungsfrei gewährleistet ist. Die Vorsprünge 6 sind derart orientiert und in Einsteckrichtung radial von innen nach außen gebogen, dass ein schnelles Einschieben des Steckerteils in das Innengewinde 5 des Gegenstückes 3 möglich ist, wobei die Vorsprünge 6 nach innen klappen, wohingegen sie in der Gegenrichtung – also beim Ziehen – sperren bzw. blockieren, so dass zum Lösen ein Losdrehen erforderlich ist. Ein Endbereich 17 des Vorsprunges 6 ist derart nach außen gebogen, dass er definiert in einen einzelnen Gewindegang des Innengewindes des Gegenstückes eingreift. Bis auf die Vorsprünge 6 ist kein Außengewinde vorhanden.
  • Es können auch weitere Vorsprünge, z.B. um 90° gedrehte (hier nicht dargestellt), dazu dienen, nach Art weiterer Federn eine Art Gewindesicherung zu realisieren, so dass ein Blockieren gegen ein Losdrehen gegeben ist (hier nicht dargestellt).
  • Insgesamt ist die Hülse 4 hier in bevorzugter Ausführung in vorteilhafter Weise als Stanz-Biegeteil aus Blech hergestellt, was besonders kostengünstig und einfach ist. Bei der Montage des Blechstreifens muß dieser nicht zum Rohr geschlossen werden, obwohl dies denkbar ist sondern es kann auch im montierten Zustand ein enger Schlitz 12 verbleiben. Andere Ausführungen sind ebenfalls denkbar, so die Fertigung aus einem Rohrstück (8).
  • Die 6 und 7 zeigen einen zunächst noch flachliegenden und -in 7-teilweise schon in zylindrischer Form verformten Zuschnitt zur Fertigung einer entsprechenden Hülse 4. Der Zuschnitt ist in den 6 und 7 mit den Bezugszeichen 4a bezeichnet. Deutlich zu erkennen sind hier wieder die Vorsprünge 6 und die Freistanzungen 7, innerhalb derer die Vorsprünge 6 liegen. Außerdem zeigen die 6 und 7 deutlich, dass der jeweilige Zuschnitt an seiner den Vorsprüngen 6 abgewandt liegenden oberen Stirnkante mit einer angeformten Wulst 8 versehen ist, innerhalb derer sich in vorzugsweise gleichem Abstand Durchbrechungen 9 befinden. Hierdurch wird die Hülse 4 ebenfalls mit einer Wulst 8 und den Durchbrechungen 9 gebildet, die das Ansetzen eines Werkzeuges zum Lösen der Hülse erleichtern. Natürlich kann die Hülse 4 bei Bedarf auch von Hand in eine gesicherte Stellung angezogen oder bei einer erforderlich werdenden Demontage auch wieder gelöst werden.
  • Die als Stanz-Biegeteil ausgebildete Hülse 4 kann nach ihrer Fertigstellung durch Verbinden ihrer beiden Zuschnittsenden 4b als geschlossene Hülse ausgebildet werden, ebenso besteht die Möglichkeit, die beiden Zuschnittsenden 4b nicht ganz aneinander stoßen zu lassen, so dass die Hülse 4 axial offen bleibt (Schlitz 12). Letzteres ist insoweit nicht von Nachteil, als die Hülse im Verbindungszustand ohnehin in das Innengewinde 5 eines Gegenstückes 3 eingreift.
  • 8 zeigt eine Variation einer Hülse 4, die darin besteht, dass die Hülse 4 statt mit einer Wulst 8 mit einer umlaufenden Rändelung 10 versehen ist, mittels derer die Handhabung der Hülse beim Festziehen oder beim Lösen einer Verbindung erleichtert wird. Diese Variante kann z.B. aus einem Rohrstück durch Umformung hergestellt werden. Sie weist keinen axialen Schlitz 12 auf. Sowohl an die Wulst als auch an die Rändelung sind Lösewerkzeuge gleicher Art (schlüsselartig ansetzbar). Ein Lösen von Hand ist auch möglich.
  • Die 4a und 4b sowie die 8 zeigen deutlich, dass die Hülse 4 unabhängig von ihrer übrigen Bauart an ihrem stirnseitigen Endbereich, der den Vorsprüngen 6 zugeordnet ist in das Gegenstück 3 eingreift, welches Dichtung 11 ausgestattet ist, die im montierten Zustand an der Hülse 4 anliegt, wie 3 deutlich macht.
  • Das Steckerteil 2 mit der Hülse 4 kann in axialer Richtung problemlos in das mit dem Innengewinde versehene Gegenstück 3 eingeschoben werden. Nach dem axialen Einschieben der Hülse 4 kann diese noch geringfügig im Sinne einer Verschraubung verdreht werden, um eine endgültige Montageposition zu fixieren. Das Lösen der Verbindung erfolgt in an sich bekannter Weise durch ein Losschrauben.
  • 9 zeigt eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform der Erfindung, bei der das Steckerteil 3 (nur schematisch abschnittsweise angedeutet dargestellt) nach der Industrienorm ausgebildet ist und ein Außengewinde 16 aufweist, wohingegen hier das Buchsenteil mit einem federnden Vorsprung ausgebildet ist, der quasi nach Art eines Innengewindegangabschnittes wirkt. Er federt beim Aufschieben des Buchsenteils auf das Steckerteil nach außen weg. Im montierten Zustand wirkt die Federkraft radial nach innen hin, während sie nach 1 bis 8 im angeschlossenen Zustand nach außen wirkt.
  • 1
    Steckverbindung
    2
    Steckerteil
    2a
    Kontakte
    3
    Gegenstück
    3a
    Kontakte
    3b
    innere Steckbereich
    4
    Hülse
    4a
    Zuschnitt
    4b
    Zuschnittsenden
    5
    Innengewinde
    6
    Vorsprünge
    7
    Freistanzungen
    8
    Wulst
    9
    Durchbrechungen
    10
    Rändelung
    11
    Dichtung
    12
    Schlitz
    13
    Innenkörper
    14
    Innenkörper
    15
    Außenhülse
    16
    Außengewinde

Claims (21)

  1. Elektrische Steckverbindung (1) mit einem Steckerteil (2) mit einer Hülse (4) zur Verbindung mit einem ein Innengewinde (5) aufweisenden Gegenstück (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) an ihrem in das Gegenstück (3) eingreifenden Außenumfangsbereich mit mindestens einem auslenkbaren, vorzugsweise federnd auslenkbaren und nach Art eines Teiles eines Außengewindeganges ausgebildeten Vorsprung (6) ausgestattet ist.
  2. Elektrische Steckverbindung (1) mit einem Steckerteil (2) mit einer Hülse (4) mit einem Außengewinde zur Verbindung mit einem Gegenstück (3), dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück (3) in seinem die Hülse (4) aufnehmenden Innenumfangsbereich mit mindestens einem auslenkbaren, vorzugsweise federnd auslenkbaren und nach Art eines Teiles eines Innengewindeganges bildenden Vorsprungs (6') ausgestattet ist.
  3. Steckerteil für eine elektrische Steckverbindung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) an ihrem in das Gegenstück (3) eingreifenden Außenumfangsbereich mit mindestens einem auslenkbaren, vorzugsweise federnd auslenkbaren und nach Art eines Teiles eines Außengewindeganges ausgebildeten Vorsprungs (6) ausgestattet ist.
  4. Buchsenteil bzw. Gegenstück für eine elektrische Steckverbindung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es in seinem die Hülse (4) aufnehmenden Innenumfangsbereich mit mindestens einem auslenkbaren, vorzugsweise federnd auslenkbaren und nach Art eines Teiles eines Innengewindeganges bildenden Vorsprungs (6') ausgestattet ist.
  5. Stecker- oder Buchsenteil nach Anspruch 3 oder 4 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) als Stanz-/Biegeteil aus Blech hergestellt ist.
  6. Stecker- oder Buchsenteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (6) radial federnd ausgelegt sind.
  7. Stecker- oder Buchsenteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (6) radial auswärts federnd ausgelegt sind.
  8. Stecker- oder Buchsenteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) mit mehreren, vorzugsweise drei Vorsprüngen (6) ausgestattet ist, die jeweils um 120° gegeneinander versetzt angeordnet sind.
  9. Stecker- oder Buchsenteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (6) auf einer Linie eines Gewindeganges liegen.
  10. Stecker- oder Buchsenteil nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (6) in Achsrichtung um jeweils einen oder mehrere Gewindegänge gegeneinander versetzt angeordnet sind.
  11. Steckerteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) an ihrem den Vorsprüngen (6) abgewandt liegenden oberen Endbereich mit einer nach außen ausgeprägten Wulst (8) versehen ist.
  12. Steckerteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Wulst (8) mit mehreren, vorzugsweise gleichmäßig am Umfang verteilten Durchbrechungen (9) ausgestattet ist.
  13. Steckerteil nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) an ihrem den Vorsprüngen (6) abgewandt liegenden oberen Endbereich mit einer umlaufenden Rändelung (10) ausgestattet ist.
  14. Steckerteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) als umfänglich geschlossene Hülse ausgebildet ist.
  15. Steckerteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) aus einem Rohr unter Anwendung eines Umformverfahrens gefertigt ist.
  16. Steckerteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) in axialer Richtung geschlitzt und somit offen ausgebildet ist.
  17. Steckerteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (6) im Bereich von Freistanzungen (7) liegen.
  18. Steckerteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge am Stecker- oder Buchsenteil derart angeordnet sind, dass sie in axialer Einsteckrichtung in einen der ersten Gewindegänge eingreifen, vorzugsweise in einen der ersten vier Gewindegänge.
  19. Stecker- oder Buchsenteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung, insbesondere eine Feder, zur Gewindesicherung.
  20. Stecker- oder Buchsenteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es zur Montage an einem Gehäuse ausgelegt ist.
  21. Stecker- oder Buchsenteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es zum Anschluss an ein Kabel ausgelegt ist.
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