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DE202005008852U1 - Vorrichtung mit einem wenigstens zwei Aufnahmekammern aufweisenden Flaschenkörper - Google Patents

Vorrichtung mit einem wenigstens zwei Aufnahmekammern aufweisenden Flaschenkörper Download PDF

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DE202005008852U1
DE202005008852U1 DE200520008852 DE202005008852U DE202005008852U1 DE 202005008852 U1 DE202005008852 U1 DE 202005008852U1 DE 200520008852 DE200520008852 DE 200520008852 DE 202005008852 U DE202005008852 U DE 202005008852U DE 202005008852 U1 DE202005008852 U1 DE 202005008852U1
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Abstract

Vorrichtung mit einem wenigstens zwei Aufnahmekammern aufweisenden Flaschenkörper zum Bereitstellen von pastöse Eigenschaften aufweisenden Massen, insbesondere von Lebensmittelmassen, dadurch gekennzeichnet, daß der Flaschenkörper (1, 32) aus wenigstens zwei einzelnen Behältern (2, 3, 21, 22, 33, 34) zusammengesetzt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem wenigstens zwei Aufnahmekammern aufweisenden Flaschenkörper zum Bereitstellen von pastöse Eigenschaften aufweisenden Massen, insbesondere von Lebensmittelmassen.
  • Bekannt ist eine derartige Vorrichtung beispielsweise aus der Offenlegungsschrift DE 101 40 937 A1 , die jedoch bevorzugt zur Aufnahme von chemischen Substanzen dienen soll, die nach dem Prinzip eines Zwei-Komponenten-Klebers bis zu ihrer Anwendung voneinander getrennt bleiben müssen. In der Lebensmittelindustrie sind solche Vorrichtungen mit mehreren Aufnahmekammern jedoch aufgrund ihrer höheren Herstellungskosten konventionellen Tuben und Flaschen unterlegen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, die besonders für den Einsatz in der Lebensmittelindustrie geeignet ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem wenigstens zwei Aufnahmekammem aufweisenden Flaschenkörper ist zum Bereitstellen von pastöse Eigenschaften aufweisenden Massen, insbesondere von Lebensmittelmassen, vorgesehen und zeichnet sich dadurch aus, daß der Flaschenkörper aus wenigstens zwei einzelnen Behältern zusammengesetzt ist.
  • Auf diese Weise wird jede Aufnahmekammer von einem einzelnen Behälter ausgebildet, so daß die Herstellungskosten des aus zwei einzelnen Behältern zusammengesetzten Flaschenkörpers etwa den Herstellungskosten von zwei einzelnen konventionellen Tuben oder Flaschen entsprechen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich damit besonders zum Bereithalten von pastöse Eigenschaften aufweisenden Lebensmittelmassen, wie beispielsweise Ketchup, Senf, Mayonnaise oder Grillsaucen. Der Flaschenkörper kann jede erdenkliche Form aufweisen, wobei der Begriff „Flaschenkörper" derart weit auszulegen ist, daß sämtliche Hohlkörper mit runden, ovalen, abgeflachten oder eckigen Querschnittsflächen im Rahmen der Erfindung liegen.
  • Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung weist jeder Behälter wenigstens eine Anlagewandung auf, die mit der Anlagewandung des jeweils anderen Behälters formschlüssig korrespondiert. Mit der Formschlüssigkeit ist gewährleistet, daß die einzelnen Behälter optisch als ganzheitlicher Flaschenkörper in Erscheinung treten. Es ist selbstverständlich ebenso denkbar, daß jeder Behälter mehrere Anlagewandungen aufweist, die mit den Anlagewandungen des jeweils anderen Behälters formschlüssig korrespondieren. Auch können die einzelnen Anlagewandungen unterbrochen sein, so daß ein aus wenigstens zwei Behältern zusammengesetzter Flaschenkörper einen Durchbruch, beispielsweise in Form eines Eingriffes, aufweist.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist jedem Behälter wenigstens ein Verbindungsmittel zugeordnet, das mit dem Verbindungsmittel des jeweils anderen Behälters lösbar zusammenwirkt, so daß leere Behälter gegen volle Behälter ausgewechselt oder daß Behälter mit verschiedenen, pastöse Eigenschaften aufweisenden Massen wahlweise miteinander kombiniert werden können.
  • Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung weisen die Verbindungsmittel an den Behältern ausgeformte Rastelemente auf, die ein lösbares Verrasten ermöglichen. Derartige Rastelemente ermöglichen ein schnelles und unkompliziertes Zusammensetzen oder Trennen der einzelnen Behälter. Die Rastelemente sind vorzugsweise mit den Anlagewandungen der Flaschenkörper ausgeformt, so daß sie bei einem aus einzelnen Behältern zusammengesetzten Flaschenkörper nicht sichtbar sind.
  • Nach einer alternativen Weiterbildung der Erfindung ist jedem Behälter wenigstens ein Verbindungsbereich zugeordnet, der mit dem Verbindungsbereich des jeweils anderen Behälters unlösbar zusammenwirkt. Der Verbindungsbereich ist dazu entweder als Stoffschlußverbindung oder als unlösbare Formschlußverbindung ausgebildet. Die Stoffschlußverbindung kann beispielsweise als Verklebung oder Verschweißung ausgebildet sein und die unlösbare Formschlußverbindung weist beispielsweise unlösbar zusammenwirkende Steck-, Klick- und/oder Rastelemente auf.
  • Ein optisch besonders ansprechender Flaschenkörper sowie eine besonders gute Raumausnutzung des Flaschenkörpers ergibt sich dadurch, daß der Flaschenkörper zwei seine Höhe begrenzende und zueinander gegensätzlich angeordnete Behälteröffnungen aufweist, die jeweils einem Behälter zugeordnet sind. Somit sind die am Flaschenkörper einander gegenüberliegend angeordneten Behälteröffnungen maximal voneinander beabstandet, so daß zwei verschiedene pastöse Massen nacheinander und damit völlig unabhängig voneinander aus dem Flaschenkörper entnommen werden können.
  • Um ein vollständiges Entleeren der einzelnen Behälter zu erleichtern, ist jeder Behälteröffnung eine Abdeckkappe mit einer Aufstandsfläche zugeordnet. Auf diese Weise können in einem Behälter verbliebene Restmengen einer pastöse Eigenschaften aufweisenden Masse an der Behälteröffnung zusammenlaufen und anschließend entnommen werden. Die Abdeckkappen sind vorzugsweise als über den Behälteröffnungen mit den Behältern verrastbare Spritzgußteile ausgebildet, die besonders kostengünstig in großen Stückzahlen herstellbar sind.
  • Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung weisen die Anlagewandungen jeweils einen etwa hyperbolischen Verlauf mit wenigstens einer den Flaschenkörper quer durchlaufenden Wendelinie auf. Derart ausgeformte Anlagewandungen bilden vorteilhaft einen Kompromiß zwischen dem Wunsch einerseits, die die Behälteröffnungen umgebenden Bereiche der einzelnen Behälter zur Anordnung von Abdeckkappen freizuhalten, die möglichst große Aufstandsflächen aufweisen und dem Wunsch andererseits, einen Flaschenkörper zu schaffen, dessen einzelne Behälter, bezogen auf die Höhe des Flaschenkörpers, einander in einem möglichst großen Bereich überlappen. Zudem ist durch die geschwungene Form der hyperbolisch verlaufenden Anlagewandungen eine Vorrichtung geschaffen, mit der Funktionalität und ansprechendes Design auf harmonische Weise miteinander vereint sind.
  • Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung sind die Behälter als blasgeformte Kunststoffbehälter ausgebildet. Viele Kunststoffe haben den Vorteil, daß sie weichelastische Eigenschaften aufweisen, so daß die in den einzelnen Behältern enthaltenen pastösen Massen durch leichten Druck auf die Wandungen der Behälter aus den Behälteröffnungen herausgedrückt werden können. Bevorzugt wird vorgeschlagen, daß die Behälter aus Polypropylen gefertigt sind. Prinzipiell ist es jedoch ebenso denkbar, andere Kunststoffe vorzusehen.
  • Nach einer weiteren Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß jeder Behälter wenigstens zwei abgeflachte, einander gegenüberliegende Druckwandungen aufweist, die jeweils etwa rechtwinklig zur Wendelinie stehen. Bei dieser Ausführungsform bilden zwei jeweils einer anderen Kammer zugeordnete Druckflächen gemeinsam eine Seitenfläche des Flaschenkörpers aus. Die Aufnahmekammern der einzelnen Behälter sind damit, bezogen auf die Druckrichtung, nebeneinander angeordnet, so daß eine Druckbeaufschlagung der Aufnahmekammern bzw. der diese ausbildenden Behälter unabhängig voneinander erfolgen kann.
  • Nach einer alternativen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß jeder Behälter wenigstens eine abgeflachte Druckwandung aufweist, die der Druckfläche des jeweils anderen Behälters etwa gegenüberliegt, wobei die Druckwandungen dann jeweils etwa parallel zur Wendelinie stehen. Bei dieser Ausführungsform bildet jede abgeflachte Druckwandung genau eine Seitenfläche des Flaschenkörpers aus.
  • Die Aufnahmekammern der einzelnen Behälter sind damit, bezogen auf die Druckrichtung, hintereinander angeordnet, so daß eine Druckkraftbeaufschlagung der Aufnahmekammern immer gleichzeitig erfolgt.
  • Weiterhin zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, daß die Höhe jedes Behälters wenigstens 90 % der Höhe des von beiden Behältem zusammengesetzten Flaschenkörpers beträgt. Damit weist jeder Behälter einen über seine Anlagewandung hinausstehenden Kopfbereich zur Aufnahme der Abdeckkappe auf. Mit einer derartigen Ausbildung ist vorteilhaft erreicht, daß das Zusammensetzen und Auseinandernehmen der einzelnen Behälter von den Abdeckkappen nicht behindert wird.
  • Eine optisch besonders ansprechende Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergibt sich dadurch, daß die Wendelinie als Symmetrieachse des Flaschenkörpers ausgebildet ist. Eine mittig durch die zueinander gegensätzlich angeordneten Behälteröffnungen hindurch verlaufende Längsachse, ist mit Vorteil als weitere rechtwinklig zur Wendelinie verlaufende Symmetrieachse ausgebildet.
  • In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weisen die beiden Behälter eine identische Gestalt auf. Daraus ergibt sich auch eine doppelsymmetrische Ausbildung des Flaschenkörpers. Zudem besteht der Vorteil, daß die Herstellung des aus zwei Behältern zusammengesetzten Flaschenkörpers nur eine einzige Werkzeugform für die identischen Behälter erfordert.
  • Eigenständiger Schutz wird auf einen Behälter mit wenigstens einer Aufnahmekammer zur Verwendung in einer zuvor beschriebenen Vorrichtung beansprucht. Mit verschiedenen, pastöse Eigenschaften aufweisenden Massen befüllt, können derartige Behälter im Handel einzeln erwerbbar sein, wobei das Zusammensetzen von zwei einzelnen Behältern individuellen Bedürfnissen entsprechend vom Verbraucher selbst ausführbar ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung des in 1 dargestellten Ausführungsbeispiels;
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem zweiten Ausführungsbeispiel;
  • 4 eine perspektivische Explosionsdarstellung des in 3 dargestellten Ausführungsbeispiels; und
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem dritten Ausführungsbeispiel.
  • Die 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem zwei Aufnahmekammern aufweisenden Flaschenkörper 1, der aus zwei einzelnen Behältern 2, 3 zusammengesetzt ist. Der Flaschenkörper 1 weist zwei seine Höhe begrenzende, zueinander. gegensätzlich angeordnete Abdeckkappen 4, 5 auf, die jeweils einem Behälter 2, 3 zugeordnet sind. Die Abdeckkappen 4, 5 weisen Aufstandsflächen 6, 7 auf, in die jeweils eine Verschlußklappe 8 bzw. 9 integriert ist. Jeder Behälter 2, 3 weist zwei abgeflachte, einander gegenüberliegende Druckwandungen 10, 11 bzw. 12, 13 auf. Die Höhe jedes Behälters 2, 3 beträgt etwa 90 % der Höhe des von beiden Behältern 2, 3 zusammengesetzten Flaschenkörpers 1.
  • Die 2 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung des in 1 dargestellten Ausführungsbeispiels. Die Explosionsdarstellung macht deutlich, daß jeder Behälter 2, 3 eine Anlagewandung 14, 15 aufweist, die mit der Anlagewandung 14 bzw. 15 des jeweils anderen Behälters 2 bzw. 3 formschlüssig korrespondiert. Außerdem sind an den Behältern 2, 3 miteinander korrespondierende Rastelemente 16, 17 ausgeformt. Unter der Verschlußklappe 8 weist die Abdeckkappe 4 eine sternförmig ausgebildete Dosieröffnung 18 auf, die mit einer darunterliegenden Behälteröffnung 19 des Behälters 3 korrespondiert. Die Abdeckkappe 5 und die Abdeckkappe 4 sind identisch ausgebildet. Die Anlagewandungen 14, 15 weisen jeweils einen hyperbolischen Verlauf mit wenigstens einer den Flaschenkörper 1 quer durchlaufenden Wendelinie 20 auf. Die einander gegenüberliegenden Druckwandungen 10, 11, 12, 13 der Behälter 2, 3 stehen jeweils etwa rechtwinklig zur Wendelinie 20, die als Symmetrieachse des Flaschenkörpers 1 ausgebildet ist.
  • Die 3 zeigt eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem zweiten Ausführungsbeispiel, bei dem der Flaschenkörper 1 ebenfalls aus zwei einzelnen Behältern 21, 22 zusammengesetzt ist. Auch hier weist der Flaschenkörper 1 zwei seine Höhe begrenzende, zueinander gegensätzlich angeordnete Abdeckkappen 4, 5 auf, die jeweils einem Behälter 21, 22 zugeordnet sind. In diesem Ausführungsbeispiel weist jeder Behälter 21, 22 nur eine abgeflachte Druckwandung 23, 24 auf, die der Druckwandung 23 bzw. 24 des jeweils anderen Behälters 21 bzw. 22 gegenüberliegt. Die Höhe jedes Behälters 21, 22 beträgt auch hier etwa 90 % der Höhe des von beiden Behältern 21, 22 zusammengesetzten Flaschenkörpers 1: Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen versehen.
  • Die 4 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung des in 3 dargestellten Ausführungsbeispiels. Diese Darstellung läßt erkennen, daß jeder Behälter 21, 22 eine Anlagewandung 25, 26 aufweist, die mit der Anlagewandung 25 bzw. 26 des jeweils anderen Behälters 21 bzw. 22 formschlüssig korrespondiert. Außerdem sind an den Anlagewandungen 25, 26 der Behälter 21, 22 miteinander korrespondierende Rastelemente 27, 28, 29, 30 ausgeformt. Die Anlagewandungen 25, 26 weisen auch hier jeweils einen hyperbolischen Verlauf mit einer den Flaschenkörper 1 quer durchlaufenden Wendelinie 31 auf. Die abgeflachten Druckwandungen 23, 24 der Behälter 21, 22 stehen etwa parallel zur Wendelinie 31, die ebenfalls als Symmetrieachse des Flaschenkörpers 1 ausgebildet ist. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen versehen.
  • 5 zeigt eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Flaschenkörper 32. Auch dieser Flaschenkörper 32 ist aus zwei einzelnen Behältern 33, 34 zusammengesetzt, deren miteinander formschlüssig korrespondierende Anlagewandungen einen hyperbolischen Verlauf mit besonders großer Amplitude aufweisen, dessen Verlauf sich aus dem zwischen den einzelnen Behältern 33, 34 ausgebildeten Spaltes 35 ergibt. Mit einer derartigen Ausbildung weist der Flaschenkörper 32 besonders kompakt ausgebildete Druckwandungen 36, 37 auf, deren Druckeinleitungsstellen 38, 39 vorteilhaft weit vom Spalt 35 einerseits und den seitlichen Stirnwandungen 40, 41 andererseits beabstandet liegen. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen versehen.

Claims (17)

  1. Vorrichtung mit einem wenigstens zwei Aufnahmekammern aufweisenden Flaschenkörper zum Bereitstellen von pastöse Eigenschaften aufweisenden Massen, insbesondere von Lebensmittelmassen, dadurch gekennzeichnet, daß der Flaschenkörper (1, 32) aus wenigstens zwei einzelnen Behältern (2, 3, 21, 22, 33, 34) zusammengesetzt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälter (2, 3, 21, 22, 33, 34) wenigstens eine Anlagewandung (14, 15, 25, 26) aufweist, die mit der Anlagewandung (14, 15, 25, 26) des jeweils anderen Behälters (2, 3, 21, 22, 33, 34) formschlüssig korrespondiert.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Behälter (2, 3, 21, 22, 33, 34) wenigstens ein Verbindungsmittel zugeordnet ist, das mit dem Verbindungsmittel des jeweils anderen Behälters (2, 3, 21, 22, 33, 34) lösbar zusammenwirkt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel an den Behältern (2, 3, 21, 22, 33, 34) ausgeformte Rastelemente (16, 17, 27, 28, 29, 30) aufweisen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Behälter (2, 3, 21, 22, 33, 34) wenigstens ein Verbindungsbereich zugeordnet ist, der mit dem Verbindungsbereich des jeweils anderen Behälters (2, 3, 21, 22, 33, 34) unlösbar zusammenwirkt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Flaschenkörper (1, 32) zwei seine Höhe begrenzende, zueinander gegensätzlich angeordnete Behälteröffnungen (19) aufweist, die jeweils einem Behälter (2, 3, 21, 22, 33, 34) zugeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälteröffnung (19) eine Abdeckkappe (4, 5) mit einer Aufstandsfläche (6, 7) zugeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckkappe (4, 5) als Spritzgußteil ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagewandungen (14, 15, 25, 26) jeweils einen etwa hyperbolischen Verlauf mit wenigstens einer den Flaschenkörper (1, 32) quer durchlaufenden Wendelinie (20, 31) aufweisen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter (2, 3, 21, 22, 33, 34) blasgeformte Kunststoffbehälter sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälter (2, 3, 33, 34) wenigstens zwei abgeflachte, einander gegenüberliegende Druckwandungen (11, 12, 36, 37) aufweist, die jeweils etwa rechtwinklig zur Wendelinie (20) stehen.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälter (21, 22) wenigstens eine abgeflachte Druckwandungen (23, 24) aufweist, die der Druckwandungen (23, 24) des jeweils anderen Behälters (21, 22) etwa gegenüber liegt, wobei die Druckwandungen (23, 24) jeweils etwa parallel zur Wendelinie (31) stehen.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe jedes Behälters (2, 3, 21, 22, 33, 34) wenigstens 90 % der Höhe des von beiden Behältern (2, 3, 21, 22, 33, 34) zusammengesetzten Flaschenkörpers (1, 32) beträgt.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wendelinie (20, 31) als Symmetrieachse des Flaschenkörpers (1, 32) ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter (2, 3, 21, 22, 33, 34) identisch ausgebildet sind.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter (2, 3, 21, 22, 33, 34) aus Polypropylen gefertigt sind.
  17. Behälter mit wenigstens einer Aufnahmekammer zur Verwendung in einer Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16.
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