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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Schaltvorrichtung für ein Fahrzeug
entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Um
eine, im wesentlichen aus einem Handschalthebel und einem zugehörigen Lagergehäuse bestehende
Baugruppe unabhängig
von dem zu schaltenden Wechselgetriebe seitens des Fahrzeugherstellers
montieren zu können,
ist eine definierte Schnittstelle erforderlich, um einwandfreie,
leichtgängige
Schaltvorgänge
zu realisieren. Es ist bekannt, dies dadurch zu erreichen, dass
diese Baugruppe in einer sogenannten Absteckposition zur Montage
bereitgestellt wird, einer Position, in welcher sich die zur Anbindung
von Übertragungselementen
zu dem Getriebe bestimmten Teile in einer definierten festgelegten
und insbesondere reproduzierbaren Ausgangslage befinden. Eine ungenaue
Ausgangslage kann zu schwergängigen
Schaltvorgängen
und sogar zu Fehlschaltungen führen.
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Aus
der DE-PS 38 07 508 ist eine solche Baugruppe bzw. Schaltvorrichtung
bekannt, bei welcher die Absteckposition dadurch gebildet wird,
dass eine in einer mit dem Handschalthebel in fester Verbindung
stehenden Konsole eingeformte erste Bohrung mit einer in einem Teil
des Lagergehäuses
angebrachten zweiten Bohrung in eine fluchtende Anordnung gebracht
und diese Position durch einen mit einem Handgriff versehenen, beide
Bohrungen durchdringenden Stift fixiert wird. Diese Position entspricht
einer eingelegten Gangstufe, zu der alle übrigen Gangstufen in einer
festen räumlichen
Beziehung stehen. Nachteilig für
den Umgang mit dieser Schaltvorrichtung ist, dass ein spezielles
Werkzeug in der Form eines Stiftes benötigt wird, der abhanden kommen
kann und der unter Umständen
bei Reparaturarbeiten nicht immer verfügbar ist.
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Eine
andere Art der Einstellung der Übertragungselemente
zu einem Fahrzeugwechselgetriebe ist aus der
DE 44 41 826 C2 bekannt.
Hierbei wird ein Anschlag, der einen Teil eines Systems einer Rückwärtsgangsperre
bildet, entgegen einer Feder beweglich angeordnet, so dass bei eingelegtem
Rückwärtsgang
und zunächst
gelöstem
Anschlag der Handschalthebel unter dem Einfluss der Feder eine, Elastizitäten und
Toleranzen der Übertragungselemente
ausgleichende Position einnimmt, wobei in der sich auf diese Weise
ergebenden Position der Anschlag fixiert wird.
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Aus
der
DE 10 2004
018 244 A1 ist eine Schaltvorrichtung bekannt, bei welcher
eine Fixierung des Handschalthebels in einer Absteckposition dadurch
erfolgt, dass auf dem Grundkörper
des Handschalthebels ein Hülsenkörper unverdrehbar
in dessen Längsrichtung
geführt
ist, an dessen unterem Ende eine Konsole angeformt ist, die ein
keilartiges Verriegelungselement trägt, das zum Zusammenwirken
mit einer dem geometrisch angepassten Aufnahme des Lagergehäuses bestimmt
ist. Der mit einem Außengewinde
versehene Hülsenkörper steht
mit dem Innengewinde einer diesen umgebenden Muffe im Eingriff,
die mit der Maßgabe
auf dem Grundkörper
angeordnet ist, dass durch deren Drehung der Hülsenkörper axial verschiebbar und
das Verriegelungselement in einen Eingriff mit der genannten Aufnahme
des Lagergehäuses
bringbar ist.
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Schließlich ist
aus der
DE 100 12
382 A1 eine weitere, mit der Letztgenannten vergleichbare Schaltvorrichtung
bestehend aus einem Handschalthebel und seinem Lagergehäuse bekannt,
bei welchem die Absteckposition ebenfalls durch ein keilartiges,
an einer Konsole einer auf dem Grundkörper axial verschiebbaren ersten
Muffe angebrachtes, mit einer Ausnehmung des Lagergehäuses zusammenwirkenden
Verriegelungselementes gebildet wird. Die Muffe steht mit einem
System zweier Führungshebel in
Wirkverbindung, die an einer zweiten, ebenfalls den Grundkörper umgebenden
Muffe befestigt sind und mit einer Außenprofilierung der erstgenannten Muffe
sowohl bei der Sicherung der Absteckposition als auch der Betriebsposition
zusammenwirken.
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Von
Vorteil bei den beiden letztgenannten beiden Ausführungsformen
ist zwar, dass die Notwendigkeit eines Zusatzbauteiles oder eines
Werkzeugs zur Herbeiführung der
Absteckposition entfällt. Es
ergibt sich jedoch ein verhältnismäßig komplizierter
Aufbau.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, eine Schaltvorrichtung der eingangs
genannten Art mit Hinblick auf einen einfacheren Aufbau hin auszugestalten.
Gelöst
ist diese Aufgabe bei einer solchen Vorrichtung durch die Merkmale
des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
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Erfindungswesentlich
ist hiernach, dass zur Realisierung der zur Darstellung der Absteckposition benutzten
Mittel weitestgehend auf Funktionselemente zurückgegriffen wird, die ohnehin
vorhanden sind. So ist das zur Darstellung der Absteckposition bestimmte
Verriegelungselement unmittelbar an einem Rückwärtsgangsperrblock angeformt,
einem Bauteil, welches zusammen mit einem Betätigungsorgan eine Rückwärtsgangsperre
bildet. Es entfällt somit
ein Bauteil, dessen einzige Funktion darin besteht, Träger des
Verriegelungselementes zu sein. Dies ermöglicht einen einfachen, ein
geringes Bauvolumen und beim Transport ein geringes Verpackungsvolumen
beanspruchenden Aufbau. Die konkrete Gestalt des Verriegelungselementes
kann beliebig sein – besonders
vorteilhaft ist eine konische Gestaltung, die ein Einführen in
die zugeordnete Ausnehmung des Lagergehäuses erleichtert. Das Verriegelungselement
kann einstückig
mit dem Rückwärtsgangsperrblock
ausgebildet sein. Nach Maßgabe
fertigungstechnischer Randbedingungen wie Herstellbarkeit und Entformbarkeit
kommt, insbesondere bei Kunststoffteilen auch eine separate Herstellung
des Verriegelungselementes in Betracht.
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Das
Verriegelungselement kann entsprechend den Merkmalen des Anspruchs
2 in an sich bekannter Weise als vorzugsweise konischer Sperrkeil ausgebildet
sein, der zur Herbeiführung
der Absteckposition in eine angepasste Ausnehmung des Lagergehäuses des
Handschalthebels einführbar
ist.
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Die
Merkmale des Anspruchs 3 sind auf eine konstruktive Konkretisierung
des Mittels zur lösbaren Fixierung
des Rückwärtsgangsperrblockes
auf dem Grundkörper des
Handschalthebels gerichtet. Dieses besteht beispielsweise aus einem
Sperrelement, das um eine Achse zwischen zwei Positionen verschwenkbar
ist, nämlich
einer Verriegelungsposition und einer Freigabeposition. Die Freigabeposition
ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Verbindung des Rückwärtsgangsperrblockes
mit dem Betätigungselement
gelöst
ist und darüber
hinaus eine Verschiebemöglichkeit
entlang des Grundkörpers
gegeben ist. Die Absteckposition ist durch die genannte Verriegelungsposition
gesichert, in welcher eine Verschiebung des Rückwärtsgangsperrblockes auf dem Grundkörper nicht
möglich
ist.
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Entsprechend
den Merkmalen des Anspruchs 4 bis 6 steht der Rückwärtsgangsperrblock über ein
Zugmittel mit einem in an sich bekannter Weise als Taste ausgebildeten
Betätigungsorgan
in Verbindung. Über
das genannte Sperrelement, welches somit in der Betriebsposition
des Handschalthebels mit dem Zugmittel in direkter Verbindung steht, wird
gleichzeitig eine Gegenlagerung für den Rückwärtsgangsperrblock gebildet,
der im übrigen
als muffenartiges, den Grundkörper
des Handschalthebels umgebendes Bauteil ausgebildet ist. Wesentlich ist,
dass die Funktionen des Sicherns des Rückwärtsgangsperrblockes in der
Absteckposition sowie der Herstellung und des Lösens einer Verbindung zwischen
ersterem und einem Betätigungsorgan
mit der Bewegung der Verriegelungsplatte zusammengefasst sind, wodurch
sich ein sehr einfacher Aufbau ergibt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf das in den Zeichnungen
schematisch wiedergegebene Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung des unteren Teiles eines Handschalthebels
in seiner Betriebsposition;
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2 eine
perspektivische Darstellung des unteren Teiles des Handschalthebels
gemäß 1 in
einer ersten Zwischenposition vor der Überführung in die Absteckposition;
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3 eine
perspektivische Darstellung des unteren Teiles des Handschalthebels
gemäß 1 in
einer zweiten Zwischenposition vor der Überführung in die Absteckposition;
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4 eine
perspektivische teilweise Darstellung des unteren Teiles des Handschalthebels
in der Zwischenposition gemäß 3;
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5 eine
perspektivische Darstellung des unteren Teiles des Handschalthebels
gemäß 1 in
seiner Absteckposition.
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Mit 1 ist
ein Handschalthebel für
das Wechselgetriebe eines Fahrzeugs bezeichnet, der in einem Lagergehäuse 2 in
zeichnerisch nicht wiedergegebener Weise unter Mitwirkung eines
kugelförmigen Lagerkörpers in
einer kugelschalenartigen Aufnahme gelagert ist. Das Lagergehäuse 2 ist
zur festen Verbindung mit Strukturelementen der Karosserie bzw. des
Fahrzeugrahmens bestimmt.
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Der
Handschalthebel 1 ragt oberseitig in den Fahrgastraum des
Fahrzeugs und endet in einem lediglich angedeuteten an sich bekannten
Schaltknauf 3.
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Der
Handschalthebel 1 ist als langgestreckter, z. B. rohrförmiger,
aus Metall oder auch Kunststoff bestehender Grundkörper 4 ausgebildet,
dessen globale Längsachse
mit 5 bezeichnet ist.
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Mit 6 ist
eine, in die Struktur des Schaltknaufs 3 integrierte, unterseitig
zum Teil aus diesem herausragende Taste bezeichnet, die einen Teil
eines Rückwärtsgangsperrsystems
bildet. Dieses erfüllt eine
Funktion im Rahmen der Überführung des Handschalthebels 1 ausgehend
von einer ersten Betriebsposition in eine weitere Betriebsposition,
hier den Rückwärtsgang,
wobei eine Sperrfunktion zu überwinden
ist und zu diesem Zweck von Bauelementen dieses Rückwärtsgangsperrsystems
Gebrauch gemacht wird. Zur weiteren Beschreibung dieses Systems
wird im Folgenden ergänzend
auf die 2 bis 5 Bezug
genommen, in denen Funktionsele mente, die mit denjenigen der 1 übereinstimmen,
entsprechend beziffert sind, so dass auf eine diesbezügliche wiederholte
Beschreibung verzichtet werden kann.
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Auf
dem Grundkörper 4 – entlang
dessen Achse 5 verschiebbar -ist ein Rückwärtsgangsperrblock 7 angeordnet,
an dessen einer Seite, sich im wesentlichen senkrecht zu der Achse 5 erstreckend, eine
Konsole 8 angeformt ist. Diese Konsole 8 trägt ein Verriegelungselement
in der Form eines Sperrkeiles 9, der zum Zusammenwirken
mit einer gestaltlich an diesen angepassten Aufnahme 10 des
Lagergehäuses 2 eingerichtet
ist. Zur Führung
des Rückwärtsgangsperrblockes 7 ist
der Grundkörper 4 mit einer
Kunststoffanspritzung 4' versehen,
einem Formteil, das mit dem Grundkörper 4 in fester Verbindung
steht und auf welchem der Rückwärtsgangsperrblock 7 gleitfähig angeordnet
ist. Der Sperrkeil 9 kann zur Erleichterung des Einführens in
die Aufnahme 10 sowie zur Ausübung einer Zentrierungswirkung
während
des Einführens
eine konische Gestaltung aufweisen.
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Mit 11 ist
ein Zugglied bezeichnet, welches mit der Taste 6 in Verbindung
steht und welches an seinem unteren freien Ende mit einer halbkreisförmigen Ausnehmung 12 versehen
ist, die zur Herstellung einer lösbaren
Verbindung mit dem Rückwärtsgangsperrblock 7 eingerichtet
ist.
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An
dem Rückwärtsgangsperrblock 7,
und zwar im Bereich dessen unteren Endes ist um eine sich senkrecht
zu der Achse 5 erstreckende Achse schwenkbar ein Sperrelement 13 angelenkt,
dessen oberes Ende ein hakenartiges, zum Zusammenwirken mit der
Ausnehmung 12 bestimmtes Verriegelungsglied 14 aufweist.
Das Sperrelement 13 ist in jedem Fall zwischen einer in 1 gezeigten
Kupplungsposition, in der eine Verbindung zwischen dem Zugglied 11 und
dem Rückwärtsgangsperrblock 7 hergestellt
ist und einer in den 2 und 3 gezeigten
Trennungsposition, in der der Rückwärtsgangsperrblock 7 und
das Zugglied 11 entkoppelt sind, verschwenkbar.
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An
dem hier beispielhaft plattenartig ausgebildeten Sperrelement 13,
und zwar an dessen oberem Ende, dem Verriegelungsglied 14 benachbart,
ist eine sich im wesentlichen senkrecht zu der Grundebene des Sperrelements
erstreckende Verriegelungslasche 15 angeformt. Diese Verriegelungslasche 15 durchdringt
in der in 1 gezeigten Betriebsposition
des Handschalthebels 1 einen Schlitz 16 des Rückwärtsgangsperrblocks 7.
In dieser Betriebsposition bildet die Verriegelungslasche 15 im Zusammenwirken
mit dem oberen Ende der den Grundkörper 4 umgebenden
Kunststoffanspritzung 4" das
Gegenlager für
den Rückwärtsgangsperrblock 7,
durch welches ein Abwärtsgleiten
entlang des Grundkörpers 4 verhindert
wird.
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Die
in 1 gezeigte Betriebsposition ist dadurch gekennzeichnet,
dass über
den Handschalthebel 1 sämtliche
Schalt- und Wählbewegungen
einleitbar sind. Insbesondere kann unter Mitwirkung der Taste 6 der
Rückwärtsgang
eingelegt werden, wobei der Rückwärtsgangsperrblock 7 mittels
der Taste 6 angehoben und zwecks Aktivierung der Sperrfunktion
in Wechselwirkung mit Teilen des Lagergehäuses 2 gebracht wird.
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Um
ausgehend von der Betriebsposition die in 5 gezeigte
Absteckposition zu erreichen, wird zunächst unter Schwenkung des Sperrelementes 13 der
Eingriff zwischen dem Verriegelungsglied 14 und der Ausnehmung 12 gelöst (2)
und somit eine Verbindung des Rückwärtsgangsperrblockes 7 mit dem
Zugglied 11 aufgehoben. Die Verschwenkung erfolgt bis die
Verriegelungslasche 15 aus dem Schlitz 16 herausgetreten
ist. Ausgehend von diesem in 2 gezeigten
Zustand wird anschließend
der Rückwärtsgangsperrblock 7 abgesenkt,
bis der Sperrkeil 9 vollständig in der Aufnahme 10 des
Lagergehäuses 2 aufgenommen
ist, wie in 3 gezeigt. Anschließend wird
das Sperrelement 13 erneut in Richtung auf den Rückwärtsgangsperrblock 7 hin verschwenkt,
so dass die Verriegelungslasche 15 in den Schlitz 16 eindringt.
In dieser in 6 gezeigten Absteckposition
steht die Verriegelungslasche 15 formschlüssig mit
einer in 4 gezeigten Ausnehmung 17 der
Kunststoffanspritzung 4' des
Grundkörpers 4 im
Eingriff.
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Die
Absteckposition ist jedenfalls dadurch gekennzeichnet, dass der
Grundkörper 4 des
Handschalthebels 1 sich in einer standardisierten festgelegten
Position befindet, in der keinerlei Wähl- oder Schaltbewegungen möglich sind,
so dass das Gesamtsystem bestehend aus Handschalthebel 1 und Lagergehäuse 2 in
dieser Absteckposition einem Fahrzeughersteller zur Montage in einem
Fahrzeug ausgeliefert werden kann.
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Wie
sich aus Vorstehendem ergibt, ist die Absteckposition formschlüssig aufgrund
des Eingriffs zwischen der Verriegelungslasche 15 und der
Ausnehmung 17 der Kunststoffanspritzung 4' gesichert. Zur
Aufhebung der Absteckposition zwecks Überführung in die in 1 gezeigte
Betriebsposition ist lediglich der Eingriff der Verriegelungslasche 15 mit
der genannten Nut durch ein auswärts
gerichtetes Verschwenken des Sperrelements 13 zu lösen und
der Rückwärtsgangsperrblock 7 aufwärts in die
in 1 gezeigte obere Position zu verschieben. Nach
Herstellung eines Eingriffs zwischen dem Verriegelungsglied 14 und
der Ausnehmung 12 des Zuggliedes 11 ist die Betriebsposition
des Handschalthebels 1 erreicht.