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DE202004018583U1 - Vorrichtung zum Trennen und Schleifen mit Vibrationsdämpfung und dafür geeignetes Werkzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Trennen und Schleifen mit Vibrationsdämpfung und dafür geeignetes Werkzeug Download PDF

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DE202004018583U1 DE200420018583 DE202004018583U DE202004018583U1 DE 202004018583 U1 DE202004018583 U1 DE 202004018583U1 DE 200420018583 DE200420018583 DE 200420018583 DE 202004018583 U DE202004018583 U DE 202004018583U DE 202004018583 U1 DE202004018583 U1 DE 202004018583U1
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Abstract

Vorrichtung zum Trennen und Schleifen mit einer Antriebseinheit (10), einer Arbeitsspindel (14) und Mitteln (16, 24) zum Spannen eines Werkzeugs (20) auf die Arbeitsspindel (14), wobei zwischen dem Werkzeug (20) und den Spannmitteln (16, 24) vibrationsdämpfende Mittel vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die vibrationsdämpfenden Mittel eine Schicht aus elastischem Material in Form einer Beschichtung auf den Spannmitteln (16, 24) oder dem Werkzeug (20) oder in Form einer oder mehrerer zwischen das Werkzeug (20) und die Spannmittel (16, 24) einzulegenden Scheiben (36) vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen und Schleifen, z. B. einen Winkelschleifer, mit einer Arbeitsspindel, auf der ein Werkzeug, z.B. eine Schleif-, Schrupp- oder Trennscheibe, befestigt ist. Die Befestigung erfolgt mittels eines Flansches, der einteilig an der Arbeitsspindel ausgebildet ist oder lose aber drehfest auf ihr sitzt, und einer Haltemutter, die auf das Ende der Arbeitsspindel aufgeschraubt ist. Das Werkzeug wird zwischen dem Flansch und der Haltemutter festgespannt. Zwischen dem Werkzeug und dem Flansch, der Haltemutter und der Arbeitsspindel sind dabei vibrationsdämpfende Elemente vorgesehen. Die Erfindung betrifft außerdem ein dafür geeignetes Werkzeug.
  • Bei der Benutzung von Winkelschleifern ohne vibrationsdämpfende Elemente entstehen starke Vibrationen, die sich über die Haltegriffe, im Allgemeinen ein Haupt- und ein Zusatzhandgriff, auf die Arme des Benutzers übertragen. Beim längeren Arbeiten mit Winkelschleifern kann es daher zu Gesundheitsschäden wie Taubheitsgefühlen im Unterarm kommen.
  • Es ist ein Winkelschleifer bekannt, bei dem der Haupt- und Zusatzhandgriff Vibrationsdämpfungen enthalten.
  • Aus JP 95 118 376 ist eine vibrationsgedämpfte Schleifscheibe bekannt, die mittels einer Anordnung aus einem weichen und einem harten Dämpfungselement, die seitlich an der Schleifscheibe anliegen, mit dem Schaft verbunden ist.
  • Aus JP 56 163 882 ist ein Schleifstein bekannt, der mittels Hülsenflanschen auf einem zentralen Dämpfungsrad aus elastischem Material befestigt ist, das wiederum mittels Flanschen auf einem Dorn befestigt ist, der auf der Arbeitsspindel sitzt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gesundheitsschädlichen Vibrationen in den Händen des Benutzers einer handgeführten Trenn- oder Schleifvorrichtung in einfacher Weise möglichst weitgehend zu reduzieren.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass zwischen den Befestigungsmitteln und dem Werkzeug eine elastische Schicht angeordnet ist.
  • Die Schicht ist vorzugsweise auf beiden Seiten des Werkzeugs sowie innerhalb der Befestigungsbohrung vorgesehen, mit der das Werkzeug auf der Arbeitsspindel festgespannt wird. Das Schleifwerkzeug hat dadurch keinen unmittelbaren Kontakt mit den Befestigungsmitteln, d.h. der Arbeitsspindel, dem Flansch und der Haltemutter, und alle Kontakt- oder Spannflächen sind mit dem elastischen Material versehen. Die Übertragungen der Vibration von dem Schleifwerkzeug auf die Arbeitsspindel und damit die Antriebseinheit wird dadurch bereits am Anfang des Übertragungsweges reduziert, so dass die Vibrationen bereits stark gedämpft werden, bevor sie auf die Antriebseinheit übertragen werden.
  • Die Schicht aus elastischem Material kann dabei jeweils auf einer oder auf beiden der aneinander liegenden Spannflächen des Werkzeugs und der Befestigungsmittel vorgesehen sein.
  • Die Schicht aus elastischem Material kann eine Beschichtung auf dem Werkzeug oder auf den Befestigungsmitteln sein. Die Schicht aus elastischem Material kann auch ein separates Bauteil sein, das zwischen dem Werkzeug und den Befestigungsmitteln angeordnet wird. Beide Möglichkeiten können auch kombiniert werden, indem zum Beispiel der innere Rand der Befestigungsbohrung des Werkzeuges mit einer Beschichtung versehen ist und auf einer oder auf beiden Seiten des Werkzeugs zwischen dem Werkzeug und dem Flansch oder dem Werkzeug und der Haltemutter eine dünne Scheibe aus dem elastischen Material untergelegt wird.
  • Bei der elastischen Schicht oder Beschichtung handelt es sich vorzugsweise um ein Polyurethan-Elastomer, z. B. Vulkollan, mit einer Rückprallelastizität [DIN 53512] von 70% und einer Härte [DIN 53505] von 80 ± 5 Shore A.
  • Die Beschichtung der Spannflächen des Flansches und der Haltemutter oder die stattdessen vorgesehene Beschichtung der die Befestigungsbohrung umgebenden Bereiche des Werkzeugs hat vorzugsweise eine Stärke von 1,5 mm. Die Beschichtung des inneren Randes der Befestigungsbohrung des Werkzeugs bzw. die stattdessen vorgesehene Beschichtung, der Kragen des Flansches und der Haltemutter hat vorzugsweise eine Stärke von 2,5 mm.
  • Bei einer ersten Ausgestaltung der Erfindung sind die Spannflächen des Werkzeuges nicht mit einer Beschichtung versehen und sind nur die Spannflächen des Flansches und der Haltemutter einschließlich des Umfangs des jeweiligen Kragens mit einer Beschichtung versehen. Bei dieser Ausführungsform können Schleifscheiben mit den üblichen Abmessungen, insbesondere dem üblichen Durchmesser der Befestigungsbohrung von 22,23 mm verwendet werden. Der Durchmesser des Kragens des Flansches und der Haltemutter ohne Beschichtung wird dabei soweit reduziert, dass mit der Beschichtung dann der übliche Durchmesser von 22,20 mm erreicht wird. Die Kragen haben dazu einen ursprünglichen Durchmesser von z.B. 17,2 mm, und die Beschichtung hat eine Stärke von 2,5 mm.
  • Bei einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung sind die Befestigungsmittel nicht mit einer Beschichtung versehen und sind die Spannflächen auf beiden Seiten des Werkzeuges und der innere Rand der Befestigungsbohrung des Werkzeuges mit einer Beschichtung versehen. Der Flansch und die Haltemutter sind somit unverändert. Die Befestigungsbohrung des Werkzeuges hat dann ohne Beschichtung z.B. einen Durchmesser von 25,4 mm, der durch eine Beschichtung von 1,585 mm Stärke dann auf 22,23 mm reduziert wird. Der besondere Vorteil dieser Ausgestaltung liegt darin, dass der Flansch und die Haltemutter Standardabmessungen haben und somit unverändert sind. Das in der beschriebenen Weise beschichtete Werkzeug kann daher an Stelle herkömmlicher Werkzeuge eingesetzt werden, ohne dass der Flansch oder die Haltemutter ausgetauscht werden müssen.
  • In einer dritten Ausgestaltung der Erfindung ist der innere Rand der Befestigungsbohrung des Werkzeuges mit einer Beschichtung versehen und sind die Kontakt- oder Spannflächen des Flansches und der Haltemutter ebenfalls mit einer Beschichtung versehen. Die Spannflächen des Werkzeuges sind dagegen nicht mit einer Beschichtung versehen. Der Flansch und die Haltemutter haben jeweils einen Kragen, der sich in die Befestigungsbohrung des Werkzeuges erstreckt, und die Umfangsflächen dieser Kragen tragen ebenfalls keine Beschichtung in dem Bereich, der über die Beschichtung der Spannflächen vorsteht. Auch hierbei besteht der Vorteil, dass der Flansch und die Haltemutter Standardabmessungen haben können.
  • Bei einer vierten Ausgestaltung der Erfindung ist ähnlich wie bei der dritten Ausgestaltung der innere Rand der Befesti gungsbohrung des Werkzeuges mit einer Beschichtung versehen. Die Spannflächen des Werkzeuges und des Flansches und der Haltemutter tragen jedoch keine Beschichtung, und stattdessen wird jeweils ein dünner Ring aus dem elastischen Material zwischen dem Flansch und dem Werkzeug, sowie dem Werkzeug und der Haltemutter eingelegt. Auch hierbei können der Flansch und die Haltemutter Standardabmessungen haben.
  • In allen Fällen zeichnet sich die erfindungsgemäße Lösung somit dadurch aus, dass entweder der Flansch und die Haltemutter so ausgebildet sind, dass eine Standardschleifscheibe mit üblichen Abmessungen eingespannt werden kann, oder dass die Schleifscheibe so ausgebildet ist, dass sie mittels eines Standardflansches und einer Standardhaltemutter üblicher Abmessungen eingespannt werden kann.
  • Die Werkzeuge können eine gerade oder gekröpfte Form haben, und die Antriebseinheit kann einen Elektromotor, insbesondere Hochfrequenzmotor, Druckluftmotor oder benzingetriebenen Motor aufweisen.
  • Besonders vorteilhaft ist die Erfindung naturgemäß bei handgeführten Vorrichtungen zum Trennen und Schleifen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Winkelschleifer mit aufgespanntem Werkzeug;
  • 2 im Schnitt ein Werkzeug und die Befestigungsmittel nach dem ersten Ausführungsbeispiel in einer auseinander gezogenen Darstellung;
  • 3 die Anordnung von 2 im zusammengebauten Zustand;
  • 4 im Schnitt ein Werkzeug und Befestigungsmittel nach dem zweiten Ausführungsbeispiel in einer auseinander gezogenen Darstellung;
  • 5 eine Anordnung von 4 im zusammengebauten Zustand;
  • 6 im Schnitt ein Werkzeug und Befestigungmittel nach dem dritten Ausführungsbeispiel und
  • 7 im Schnitt ein Werkzeug und die Befestigungsmittel nach dem vierten Ausführungsbeispiel.
  • Der in 1 schematisch dargestellte Winkelschleifer enthält eine Antriebseinheit 10, die über ein Winkelgetriebe eine Arbeitsspindel 14 antreibt, und einen Handgriff 18. Die Arbeitsspindel 14 weist einen Flansch 16 auf, der ein Lager für ein Werkzeug 20 darstellt. Das äußere Ende der Arbeitsspindel 14 ist mit einem Außengewinde 22 versehen, auf das eine Haltemutter 24 aufgedreht wird, so dass das Werkzeug 20 zwischen dem Flansch 16 und der Haltemutter 24 festgespannt wird. Der Flansch 16 und die Haltemutter 24 haben einander zugewandte Spannflächen 30 (s. z. B. 2), zwischen denen das Werkzeug 20 festgespannt wird. Der Flansch 16 kann einteilig mit der Arbeitsspindel 14 ausgebildet sein oder ein getrenntes Bauteil sein, wobei er dann lösbar aber drehfest auf der Arbeitsspindel 14 sitzt. Um den Rand seiner zentralen Öffnung bzw. um den Schaft der Antriebsspindel 14 herum kann der Flansch 16 einen Kragen 26 aufweisen, auf dem das Werkzeug 20 sitzt. Die Haltemutter 24 hat üblicherweise ebenfalls einen solchen Kragen. Der Flansch 16 und die Haltemutter 24 bilden zusammen mit der Arbeitsspindel 14 die Befestigungsmittel für das Werkzeug 20. Wie üblich ist das Werkzeug teilweise von einer Schutzhaube 12 abgedeckt, die sich um etwa 180° des Umfangs des Werkzeugs 20 erstreckt.
  • Bei dem Werkzeug 20 handelt es sich um eine Schleifscheibe, einen Schleiftopf, eine Trennscheibe, eine Schruppscheibe oder dergleichen. Beim Arbeiten mit derartigen Werkzeugen entstehen Vibrationen, die von dem Werkzeug 20 auf die Antriebseinheit 10 und über deren Handgriffe 18 auf den Benutzer übertragen werden. Um die Übertragung der Vibrationen auf die Antriebseinheit zu reduzieren, ist zwischen dem Werkzeug 20 und den Einspannmitteln, das heißt dem Flansch 16, der Haltemutter 24 und der Arbeitsspindel 14, eine Schicht aus elastischem Material vorgesehen. Es besteht dadurch kein direkter Kontakt zwischen dem Werkzeug 20 und den Befestigungsmitteln.
  • Die 2 und 3 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel, wobei die Spannfläche 30 des Flansches 16 und die Spannfläche 32 der Haltemutter 24 eine Beschichtung 34 tragen. Der Flansch 16 und die Haltemutter 24 haben einen Kragen 26, um dessen Umfang die Beschichtung 34 hochgezogen ist. Das Werkzeug 20 hat weder in der Befestigungsbohrung 28 noch in den die Befestigungsbohrung 28 umgebenden Bereichen eine Beschichtung.
  • 3 zeigt das Werkzeug 20 eingespannt zwischen dem Flansch 16 und der Haltemutter 24. Infolge der Beschichtung 34 des Flansches 16 und der Haltemutter 24 besteht an keiner Stelle ein unmittelbarer Kontakt zwischen den Metallkörpern des Flansches 16 und der Haltemutter 24 mit dem Werkzeug 20, wodurch Vibrationen wirksam gedämpft werden. Da bei diesem Ausführungsbeispiel nur die Befestigungsmittel die Beschichtung tragen, und der Außendurchmesser des Kragens 26 einschließlich der Beschichtung 34 den üblichen Durchmesser der Befestigungsbohrung von 22, 23 mm hat, können Werkzeuge mit üblichen Abmessungen eingespannt werden.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 4 und 5 trägt nur das Werkzeug 20 die Beschichtung 34. Der innere Rand der Befestigungsbohrung 28 und der sich daran anschließende Ringbereich auf beiden Seiten des Werkzeuges 20, dessen Durchmesser sich mit dem des Flansches 16 und der Haltemutter 24 deckt, trägt die Beschichtung 34, die auf diesen Flächen eine Stärke von 1,5 mm und innerhalb der Befestigungsbohrung 28 eine Stärke von 2,5 mm hat.
  • 6 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei der innere Rand der Befestigungsbohrung 28 des Werkzeugs 20 eine Beschichtung 34 trägt, während die sich auf beiden Seiten des Werkzeugs 20 daran anschließenden Flächen keine Beschichtung tragen. Stattdessen tragen die Spannflächen 30, 32 des Flansches 16 und Haltemutter 24 eine Beschichtung 34. Der über diese Beschichtung vorstehende Bereich, der Kragen 26, trägt keine Beschichtung.
  • 7 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem ebenso wie bei dem dritte Ausführungsbeispiel das Werkzeug 20 nur am inneren Rand der Befestigungsbohrung 28 die Beschichtung 34 trägt. Der Flansch 16 und die Haltemutter 24 tragen jedoch keine Beschichtung. Stattdessen sind zwei Scheiben 36 aus dem elastischen Material vorgesehen, die auf die Spannflächen 30, 32 des Flansches 16 und der Haltemutter 24 aufgelegt werden. Der Innen- und der Außendurchmesser der Scheiben 36 stimmt mit dem der Spannflächen 30, 32 überein. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel besteht daher kein unmittelbarer Kontakt zwischen dem eingespannten Werkzeug 20 und der Arbeitsspindel 14, dem Flansch 16 und der Haltemutter 24. Der Kontakt zwischen diesen Bauteilen erfolgt immer über die Beschichtung 34 bzw. die Scheiben 36 aus elastischem Material.
  • 10
    Antriebseinheit
    12
    Schutzhaube
    14
    Arbeitsspindel
    16
    Flansch
    18
    Handgriff
    20
    Werkzeug
    22
    Außengewinde
    24
    Haltemutter
    26
    Kragen
    28
    Befestigungsbohrung
    30
    Spannfläche Flansch
    32
    Spannfläche Haltemutter
    34
    Beschichtung
    36
    Scheiben

Claims (8)

  1. Vorrichtung zum Trennen und Schleifen mit einer Antriebseinheit (10), einer Arbeitsspindel (14) und Mitteln (16, 24) zum Spannen eines Werkzeugs (20) auf die Arbeitsspindel (14), wobei zwischen dem Werkzeug (20) und den Spannmitteln (16, 24) vibrationsdämpfende Mittel vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die vibrationsdämpfenden Mittel eine Schicht aus elastischem Material in Form einer Beschichtung auf den Spannmitteln (16, 24) oder dem Werkzeug (20) oder in Form einer oder mehrerer zwischen das Werkzeug (20) und die Spannmittel (16, 24) einzulegenden Scheiben (36) vorgesehen sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Spannmittel (16,24) die Beschichtung (34) tragen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Werkzeug (20) die Beschichtung (34) trägt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Beschichtung (34) zum Teil auf den Spannmitteln (16, 24) und zum Teil auf dem Werkzeug (20) vorgesehen ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die elastischen Mittel zumindest teilweise als Scheiben (36) aus elastischem Material vorliegen.
  6. Werkzeug zur Verwendung mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Rand der Befestigungsbohrung (28) eine Beschichtung (34) aus dem elastischen Material aufweist.
  7. Werkzeug nach Anspruch 6, wobei zusätzlich die die Befestigungsbohrung (28) umgebenden Flächenbereiche eine Beschichtung (34) aus dem elastischen Material aufweisen.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder Werkzeug nach Anspruch 6 oder 7, wobei das elastische Material ein Polyurethan-Elastomer mit einer Rückprallelastizität [DIN 53512] von 70% und einer Härte [DIN 53505] von 80 ± 5 Shore A ist.
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