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Die
vorliegende Erfindung betrifft Elemente für den Kanalbau, welche mit
einem aktiven und/oder passiven elektronischen Bauteil versehen
sind.
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Elemente
für den
Kanalbau im Sinne der vorliegenden Erfindung sind sämtliche
im Kanalbau eingesetzten Teile, wobei diese nicht nur die unterirdisch verlegten
Kanalbauelemente betreffen, sondern auch diejenigen, welche angrenzend
zur Erdoberfläche
angeordnet sind, wie beispielsweise Schachthälse mit Schachtdeckeln oder
Straßenabläufe. Elemente
für den
Kanalbau im Sinne der vorliegenden Erfindung sind insbesondere Rohre,
Rohrverbindungselemente, Gelenkelemente, insbesondere für Rohrverbindungen,
Schachtbauteile einschließlich Schachtdeckeln,
Schachthälse,
Schachtrohre, Schachtringe, Schachtunterteile und Schachtbodenelemente,
sowie des Weiteren Dichtungen jeglicher Art, insbesondere solche
aus elastomeren Materialien, wobei den elastomeren Materialien auch
Füllstoffe
beigemischt werden können
sowie weitere Zusatzstoffe, wie beispielsweise Überschiebmuffen, Dichtringe
oder Steckmuffendichtungen, des Weiteren Straßenablaufelemente, Lastausgleichsringe, und
hier sowohl aus elastomerem Material als auch unter Verwendung von
Quarzsand oder Styropor hergestellte, und/oder jegliche Art von
Anschlusselementen für
die Verbindung von zwei Kanalbauteilen, insbesondere Rohren, miteinander.
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Kanalanlagen
müssen
regelmäßig gewartet und
deren Zustand geprüft
und erfasst werden. Diese Zustandserfassung und Wartung kann bei
Kanalanlagen bei entsprechender Dimensionierung durch Begehung von
Wartungspersonal erfolgen. Sind jedoch die Kanalanlagen nicht entsprechend
dimensioniert, ist es lediglich möglich, eine derartige Überprüfung entweder
mit fahrbaren Kamerawagen, welche insbesondere durch Funk steuerbar
sind, oder aber durch stationäre
und/oder mobile Messgeräte,
welche auf der Erdoberfläche
angeordnet sind, durchzuführen.
Insbesondere bei der Vielzahl von Zuleitungen aus Gebäuden zu
einem zentralen Kanalbauteil mit einem größeren Durchmesser ist eine
derartige Wartung und Überprüfung sehr
aufwändig
und teilweise auch nicht vollständig
durchführbar.
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Die
Wartung und Überwachung
von Kanalanlagen ist insbesondere notwendig, um frühzeitig Undichtigkeiten
festzustellen, welche durch den Verschleiß der eingesetzten Kanalbauteile,
insbesondere auch der eingesetzten Dichtungselemente, hervorgerufen
sind.
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Selbiges
gilt auch für
die an die Oberfläche angrenzenden
Kanalbauelemente wie Straßenabläufe, Schachthälse und
Schachtdeckel, da bereits hier durch Risse o.ä. Undichtigkeiten auftreten,
welche im Falle von Straßenabläufen beispielsweise
zu Setzungen führen
können.
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Insbesondere
auf dem Gebiet der Verlegung von Telefonnetzen ist es bekannt, zur
Lokalisierung elektronische Merker einzusetzen, die separat entlang
eines Kabelverlaufs im Erdreich eingebracht werden. Diese ermöglichen
eine Ortung des Kabelverlaufs über
insbesondere elektromagnetische Signale. Dies kann sehr nützlich sein,
damit beispielsweise bei Erdarbeiten derartige Kabel und aus diesen bestehende
Netzsysteme nicht beschädigt
werden. Die genannten elektronischen Merkersysteme haben jedoch
den Nachteil, dass sie als separate Einheiten getrennt von den Kabeln
im Erdreich eingegraben werden müssen,
was einen zusätzlichen
aufwändigen
Arbeitsschritt darstellt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, Elemente für den Kanalbau
zur Verfügung
zu stellen, welche eine sichere Identifizierung, Überwachung,
Ortung und sonstige Kennzeichnung derselben ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Kanalbauelement mit mindestens einem an dem Element angeordneten
aktiven und/oder passiven elektronischen Bauteil, in welches Informationen eingebbar
und/oder von diesem auslesbar sind, wobei das elektronische Bauteil
in zumindest überwiegend
aus nichtmetallischen Materialien bestehenden Bereichen des Kanalbauelements
angeordnet ist.
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Unter
elektronischen Bauteilen im Sinne der vorliegenden Erfindung werden
insbesondere Sensoren, Transponder oder Datenlogger verstanden. Die
erfindungsgemäßen Kanalbauelemente
weisen den großen
Vorteil auf, dass durch die gezielte Anordnung des mindestens einen
elektronischen Bauteils in zumindest überwiegend aus nichtmetallischen Materialien
bestehenden Bereichen eine sichere Datenübertragung zwischen diesem
und einem mobilen oder stationären
Schreib-, Lese- und/oder Messgerät sichergestellt
ist, so dass eine einfache Ortung und auch Identifikation bei Eingabe
entsprechender Informationen in das elektronische Bauteil möglich ist. Insbesondere
wenn das elektronische Bauteil als aktives Bauteil ausgebildet ist,
ist hierdurch auch eine Überwachung
insbesondere von Dichtigkeitsfunktionen oder Durchflussmengen, je
nach Ausbildung des Bauteils, ermöglicht.
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Durch
die erfindungsgemäße Lösung ist
sichergestellt, dass bei einem Durchfahren von Schächten bzw.
Hauptrohren mit einem Mess-, Schreib- und/oder Lesegerät, welches
zur Wartung eingesetzt wird, die in dem elektronischen Bauteil gespeicherten
Daten bzw. Informationen oder gemessenen Messwerte von diesem auslesbar
bzw. neue Daten in dieses wieder eingebbar sind. Ausgelesene Daten
können
im elektronischen Bauteil gelöscht
und dieses neu beschrieben werden. Dabei ist das Ein- und Auslesen
wie auch das Löschen
auch lediglich teilweise möglich.
Aber auch von der Erdoberfläche aus
ist es insbesondere im Falle von Schächten möglich, in einem in diese abgelassenen
Schreib-, Lese- und/oder Messgerät
die in dem elektronischen Bauteil vorhandenen Daten und/oder Informationen
zu bearbeiten, einzulesen, auszulesen bzw. zu löschen – jeweils auch teilweise. Geeignete
elektronische Bauteile können
von vielen Herstellern beschafft werden, beispielsweise von der
Firma Radio Detection, Bristol, Großbritannien.
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Bevorzugt
ist das Kanalbauelement ausgewählt
aus einer Gruppe umfassend Rohre, Rohrverbindungselemente, Rohrgelenkelemente,
Schachtbauteile, Dichtungen, Straßenablaufelemente, Lastausgleichsringe
und/oder Anschlusselemente.
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Die
Rohre, Rohrverbindungs- und Rohrgelenkelemente sind bevorzugt aus
Kunststoffen hergestellt, insbesondere aus Polyvinylchlorid, Polypropylen
und/oder Polyethylen bzw. deren Mischungen, wobei diese auch als
Copolymere, Homopolymere bzw. Random-Block-Copolymere ausgebildet sein können. Die
jeweiligen Rohre können
dabei massiv aus Kunststoff hergestellt, sie können jedoch auch als Sandwich-Konstruktion
aus Materialien unterschiedlicher Dichte und Festigkeit, gegebenenfalls stabilisiert
mit Rippen und/oder Hohlrippen, ausgebildet sein. Des Weiteren können als
Rohre bzw. Rohrbauteile auch solche aus Steinzeug hergestellte mit angeformter
Muffe oder mit einer Überschiebmuffe Anwendung
finden, sowie Betonrohre, welche gegebenenfalls auch mit einem Kunststoff-Inliner
auf Basis von Polyethylen und/oder Polyvinylchlorid ausgekleidet
sein können.
Zu unterscheiden von den vorgenannten Betonrohren sind Rohre bzw.
Rohrelemente aus Kunststoffbeton, beispielsweise aus Polyesterbeton,
auf welche die vorliegenden Erfindung ebenfalls Anwendung finden
kann. Den jeweiligen Betonmaterialien können dabei Fasern beigemischt sein.
Werden Kunststoffe als Materialien für die Rohre bzw. Rohrelemente
verwendet, so können
diese insbesondere mit Glasfasern verstärkt sein. Typische Rohrteile,
insbesondere Rohrformteile, welche ebenfalls auf die vorliegende
Erfindung Anwendung finden, sind Krümmer, Abzweigstücke, Reduzierstücke, Kurzrohre
und/oder Gelenkstücke.
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Schachtbauteile
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind insbesondere Schachtdeckel, Schachthälse, Schachtrohre,
Schachtringe, Schachtunterteile, Schachtbodenelemente, sonstige
im Schachtbau verwendete Konen oder Platten und Steigeisen. Die
Schachtabdeckungen können
dabei insbesondere aus Guss ausgebildet sein oder einen Gussrahmen
aufweisen, welcher mit Beton gefüllt
ist. Steigeisen können
ebenso bevorzugt aus Gusseisen ausgebildet sein, jedoch auch aus
Kunststoff – die
jeweiligen Bügel
können
jeweils eine Kunststoffummantelung aufweisen. Die Schachtbodenelemente sind
vorzugsweise aus Kunststoffen ausgebildet, wobei diese ausgewählt sind
aus einer Gruppe umfassend Polyvinylchlorid, Polyethylen, Polypropylen, glasfaserverstärkte Kunststoffe
und/oder Polyurethane.
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Dichtungen
bzw. Dichtelemente, auf welche die vorliegende Erfindung Anwendung
finden kann, umfassen sowohl lose Dichtringe mit dichter oder zelliger
Struktur oder mit Hohlkammern, einbetonierte oder einlaminierte
Dichtungen mit dichter oder Hohlkammerstruktur, aufgespritzte Dichtungen – insbesondere
solche aus Polyurethan bei Steinzeugrohren -, Überschiebmuffen aus Kunststoff
und/oder glasfaserverstärkten
Kunststoffen, oder aber aus nichtrostendem Stahl hergestellt mit
eingestauchten, eingeklemmten und/oder einlaminierten Elastomer-Dichtungen,
sowie Elastomer-Anschlussmanschetten für Rohre an Schächte. Bevorzugte
Dichtungen, an bzw. in welchen elektronische Bauteile angeordnet
werden können,
sind Steckmuffendichtungen, welche für die Verbindung von zwei Rohren
miteinander Verwendung finden. Dabei sind diese in aller Regel mit der
Glocke eines Rohrs verbunden und weisen einen Dichtringbereich auf,
in welchem eine Dichtung bei Einschiebung des Spitzendes eines weiteren
Rohrs in die Rohrglocke bewirkt wird. Des Weiteren sind bevorzugte
Dichtungen Dichtmanschetten und Dichtringe, wie sie in Anschlusselementen
zum Anschluss eines Zuleitungsrohrs an ein weiteres geeignetes Kanalbauteil,
beispielsweise einen Schacht oder ein Hauptrohr, Anwendung finden,
wobei das Zuleitungsrohr in aller Regel einen geringeren Durchmesser aufweist
als das betreffende Kanalbauteil. Bevorzugt sind des Weiteren Dichtringe,
wie sie im Kanalschachtbau Anwendung finden zur Abdichtung der jeweiligen
Schachtbauelemente zueinander. Schließlich sind bevorzugte Dichtungen,
an bzw. in welchen elektronische Bauteile angeordnet werden können, Überschiebmuffen,
insbesondere glasfaserverstärkte.
Sämtliche
der vorgenannten Dichtungen bzw. Dichtungselemente sind vorzugsweise
aus elastomeren Materialien, insbesondere auch unter Verwendung
von Füll-
und sonstigen Zusatzstoffen, hergestellt.
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Elektronische
Bauteile sind in den Dichtungen bzw. Dichtungselementen bevorzugt
angeordnet in nichtkompressiblen Bereichen derselben, um eine Zerstörung der
elektronischen Bauteile bei Belastung der Dichtungen zu vermeiden.
So sind bevorzugt bei Steckmuffendichtungen der vorstehend beschriebenen
Art die elektronischen Bauteile angeordnet im Bereich des Kragens
oder des Abschlusselements, insbesondere auf der dem Betonrohr zugewandten Seite.
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Elektronische
Bauteile können
an oder in Dichtungselementen auf unterschiedliche Art und Weise
angebracht werden. So ist es bei massiv ausgebildeten Dichtungselementen
möglich,
elektronische Bauteile in das elastomere Material in die im Wesentlichen
nicht einer Kompression unterliegenden Bereiche desselben einzuschießen oder
aber in einer vorher eingebrachten Bohrung einzusetzen und anschließend mit
einem elastomeren Gießharz
zu verschließen.
Es ist auch möglich,
die elektronischen Bauteile in derartige Bohrungen lediglich einzukleben.
Hierbei können
die elektronischen Bauteile auch zusätzlich noch durch ein Abdeckmittel
geschützt sein,
wobei das Abdeckmittel bevorzugt gebildet ist aus einer Folie aus
einem Polyurethan und/oder Epoxidharz-Material. Die Folie kann dabei
insbesondere verschweißbar
ausgebildet sein und auch gleichzeitig eine Klebefunktion aufweisen
und so allein für den
Halt des elektronischen Bauteils sorgen. Weisen die Dichtungselemente
Hohlkammern auf, welche im nichtkompressiblen Bereich der Dichtelemente
liegen, so können
in diese Hohlkammern ein oder mehrere elektronische Bauteile lose
eingebracht werden. Diese können
bevorzugt auch an den den Hohlraum umgebenden Wänden angeklebt und gegebenenfalls wiederum
zusätzlich
oder allein mit einem gegebenenfalls klebend ausgebildeten Abdeckmittel
versehen sein.
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Die
vorliegende Erfindung kann weiterhin Anwendung finden auf bewehrte
oder unbewehrte Elastomerlager für
Schächte,
Lastausgleichsringe für Schächte, hergestellt
insbesondere aus plastischen Elastomer-Materialien, aber auch aus
mit Quarzsand gefüllten
Sandschläuchen
sowie aus Styropor hergestellten Ringsegmenten. Straßenabläufe, welche ebenfalls
mit elektronischen Bauteilen versehen werden können, sind bevorzugt aus Beton
und/oder Kunststoff hergestellt. Bevorzugt ist das elektronische
Bauteil mit dem Kanalbauelement durch mindestens ein Befestigungsmittel
fest verbunden. Das Befestigungsmittel ist bevorzugt ausgewählt aus
einer Gruppe umfassend mechanische Befestigungsmittel, Klebstoffe
und/oder Gießharze,
es kann aber beispielsweise auch ein Silikonmaterial sein. Insbesondere
an Kanalbauelementen mit einer ausreichend großen Wandstärke wie beispielsweise Schachtbauteile,
Rohre, aber auch Rohrsegmente bei Anschlussstutzen, ist es möglich, das
elektronische Bauteil in einer in diesen Kanalbauteilen eingebrachten
Bohrung einzukleben oder insbesondere auch einzugießen. Bevorzugt
ist das elektronische Bauteil in einer am Kanalbauelement angeordneten Ausnehmung,
in einem Hohlraum, an einer Fläche oder
im Innern des Kanalbauelements selbst angeordnet. "Im Innern" des Kanalbauelements
im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet, dass hier das elektronische
Bauteil in einer massiven Umgebung eingebettet ist, beispielsweise
wie vorstehend beschrieben im nicht im Wesentlichen kompressiblen Teil
von Dichtelementen. Beispielsweise kann jedoch auch das elektronische
Bauteil eingegossen in den für
den Schachtbau verwendeten Formteilen mit ausgießbaren Bereichen sein. Wird
das elektronische Bauteil auf Flächen,
beispielsweise auf der Innen- oder Außenumfangsfläche eines
Rohrs angeordnet, so erfolgt bevorzugt zum Schutz vor Außeneinflüssen eine
Abdeckung desselben mit einem Abdeckmittel. Als Abdeckmittel werden
bevorzugt Folien verwendet, wobei diese bevorzugt aus Expoxidharz- oder
Polyurethanmaterialien hergestellt sind. Bei Rohren bzw. Rohrelementen
wie Krümmern,
Gelenkteilen etc. ist das elektronische Bauteil bevorzugt angeordnet
im Scheitel- und/oder Kämpferbereich
derselben. Eine Anordnung im Sohlbereich ist im Hinblick auf den
dann ständigen
Kontakt mit durchströmenden
Flüssigkeiten
oder sonstigen Medien zu vermeiden.
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Bevorzugt
ist das elektronische Bauteil berührungslos mit einem Schreib-
und/oder Lesegerät auslesbar
oder beschreibbar. Als Lese- und/oder Schreibgerät im Sinne der vorliegenden
Erfindung werden auch solche Geräte
verstanden, welche zur Ortung und Identifizierung bzw. als Messgeräte ausgebildet
sind. Sämtliche
dieser Geräte
zeichnen sich gemeinsam dadurch aus, dass zwischen diesen und dem
elektronischen Bauteil, angeordnet im Kanalbauelement, Daten bzw.
Informationen ausgetauscht werden können. Bei dem Austausch können Daten sowohl
eingegeben als auch ausgelesen bzw. gelöscht werden, und zwar jeweils
auch teilweise. Die berührungslose
Datenübertragung
kann über
unterschiedliche Techniken erfolgen, insbesondere Induktionstechniken.
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In
einer weiter vorteilhaften Ausführungsform weist
das Schreib- und/oder Lesegerät
eine Schnittstelle zur Übertragung
von Daten von und/oder zu einem Computer, insbesondere Server, insbesondere einem
solchen, welcher Bestandteil eines Intranetzes bzw. des Internets
ist, auf. Im Computer bzw. Server werden die von der Schnittstelle
des Lese- und/ oder Schreibgeräts übermittelten
Daten insbesondere entsprechend einem Identifikationscode zugeordnet
und so die bauteilspezifischen Daten und beispielsweise Wartungspläne dem Bedienungs-
oder Wartungspersonal zugänglich
gemacht. Diese Daten kön nen dann
beispielsweise von dem Computer von dem bzw. an das Bedienungspersonal
vor Ort weitergeleitet und somit zur Verfügung gestellt werden. Selbiges ist
entsprechend möglich
bei der Ausbildung der elektronischen Bauteile als Sensoren, sei
es, dass diese den Anpressdruck in Dichtelementen messen, sei es,
dass diese Feuchtigkeit, welche in das Material des Kanalbauelements
eindringt, messen, was bei zunehmendem Alter insbesondere bei Verwendung
von Kunststoffen durch die dann auftretende Porosität möglich ist.
Nach Beendigung der Wartungsarbeiten können entsprechende Daten in
dem elektronischen Bauteil aufgegeben und somit in diesem hinterlegt
werden. Gleichzeitig können
die entsprechenden neuen Daten über
die Schnittstelle des Lese- und/oder Schreibgeräts auf den Computer übertragen
werden.
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Auch
ist es möglich,
bei Ausbildung der elektronischen Bauteile u.a. als Ortungssensoren
nach Ortung derselben durch das Schreib- und/oder Lesegerät mittels
eines an diesem angebrachten und integrierten, oder aber eines zusätzlichen
Lokalisationsgeräts,
insbesondere eines auf GPS-Basis arbeitenden, die genauen Koordinaten
des betreffenden Kanalbauelements sicherzustellen und das Wartungspersonal
unmittelbar zu diesem zu führen.
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Bevorzugt
ist das Kanalbauelement als Anschlusselement zum Anschluss eines
Zuleitungsrohrs an ein weiteres geeignetes Kanalbauteil wie ein Hauptrohr
oder einen Schacht bzw. Schachtbauteil ausgebildet. Dabei weist
das Anschlusselement bevorzugt ein in eine Bohrung im Kanalbauteil
einzuführendes
Einsteckteil auf, umfassend ein zylindrisch ausgebildetes Rohrsegment,
eine auf der Außenfläche des
Rohrsegments angeordnete Dichtmanschette sowie gegebenenfalls mindestens
einen Abstandsring, wobei an das Einsteckteil ein Muffenteil anschließt, in das
ein Ende des Zuleitungsrohrs einschiebbar ist, wobei dann das Einsteck-
und/oder Muffenteil mindestens ein aktives und/oder passives elektronisches
Bauteil umfasst, in welches Informationen eingebbar und/oder von
diesem auslesbar sind. Bevorzugt umfasst das Einsteckteil das mindestens eine
aktive und/oder passive elektronische Bauteil.
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Durch
diese erfindungsgemäße Lösung ist sichergestellt,
dass bei einem Durchfahren von Schächten bzw. Hauptrohren mit
einem Mess-, Schreib- und/oder Lesegerät, welches zur Wartung eingesetzt
wird, die in den elektronischen Bauteilen gespeicherten Daten bzw.
Informationen oder aber gemessenen Messwerte von diesen auslesbar,
bzw. in diese auch neue Daten wieder eingebbar sind. Ausgelesene
Daten können
im elektronischen Bauteil gelöscht
und dieses neu beschrieben werden. Dabei ist das Ein-, Auslesen
und Löschen
auch lediglich teilweise möglich.
Aber auch von der Erdoberfläche
aus ist es insbesondere im Fall von Schächten, bestehend aus mehreren
Kanalbauteilen, möglich, mit
einem in diese abgelassenen Schreib- und/oder Lesegerät die in
den elektronischen Bauteilen vorhandenen Daten und/oder Informationen
entsprechend zu bearbeiten, einzulesen, auszulesen bzw. zu löschen – dies jeweils
auch teilweise.
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Bevorzugt
ist das elektronische Bauteil im Einsteckteil und/oder Muffenteil
in mindestens einer an diesem angeordneten Ausnehmung und/oder in mindestens
einem Hohlraum desselben angeordnet. Besonders bevorzugt ist dabei
das elektronische Bauteil in mindestens einer im Rohrsegment des
Einsteckteils angeordneten Ausnehmung und/oder mindestens einem
Hohlraum desselben angeordnet. Das zylindrisch ausgebildete Rohrsegment
des erfindungsgemäßen Anschlusselements
ist in aller Regel aus Kunststoff hergestellt, insbesondere aus
Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyethylen und/oder sonstigen schlagfesten
Kunststoffen, welche auch eine Faserverstärkung, insbesondere Glasfaserverstärkung, aufweisen
können.
Die Rohre können
dabei massiv aus Kunststoff, jedoch auch als Sandwich-Konstruktionen
aus Materialien unterschiedlicher Dichte und Festigkeit hergestellt
sein. Des Weiteren kann das Rohrsegment auch mit Rippen oder Hohlrippen
stabilisiert sein und weist vorzugsweise an seiner der Dichtmanschette
zugewandten Seite Vorsprünge
auf, welche einen sicheren Sitz der Dichtmanschette gewährleisten.
Diese Vorsprünge können dabei
insbesondere als umlaufende Rippen ausgebildet sein, wobei bevorzugt
mindestens zwei derartige Halterippen vorgesehen sind. Die Anordnung
der elektronischen Bauteile in den Ausnehmungen und/oder Hohlräumen des
aus Kunststoff hergestellten Rohrsegments hat den großen Vorteil,
dass hierdurch die elektronischen Bauteile selbst durch das relativ
steife und feste Material des Rohrsegments geschützt sind. Denn im Übergangsbereich zwischen
beispielsweise Haupt- und Zuleitungsrohren treten im Betrieb bei
Kippbeanspruchung eines Anspruchselements auch Scherlasten auf,
zudem wirken starke Drücke
auf die jeweiligen Kanalbauteile. Sowohl durch die auftretenden
Scherlasten als auch die Druckbelastungen könnte es ansonsten zur Zerstörung der
elektronischen Bauteile kommen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Anschlusselements
ist das elektronische Bauteil im Innern mindestens eines Abstandsrings
und/oder Dichtungsrings und/oder der Dichtmanschette eingegossen
angeordnet. Der Dichtungsring ist im Bereich des Muffenteils angeordnet und
dient der Abdichtung des in diesem eingeführten Rohrendes des Zuleitungsrohrs.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das elektronische Bauteil
dagegen in mindestens einer in einem Abstandsring und/oder Dichtungsring
und/oder in der Dichtmanschette angeordneten Ausnehmung und/oder
mindestens einem Hohlraum des-/derselben angeordnet. Die Abstandsringe
des erfindungsgemäßen Anschlusselements
können
dabei als reine Distanz-, aber auch als Formringe ausgebildet sein. Hier
wird auf die
DE 203
12 955 U1 und die
EP
0 786 618 A1 verwiesen, deren Offenbarungsgehalt hiermit vollständig zum
Gegenstand des vorliegenden Schutzrechts gemacht wird. Dies gilt
insbesondere betreffend die Ausbildung des erfindungsgemäßen Anschlusselements
und hier insbesondere des Einsteckteils und des Muffenteils.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Anschlusselements
ist das elektronische Bauteil in mindestens einer auf der Außenfläche des
Rohrsegments zugewandten Seite der Dichtmanschette angeordneten Ausnehmung
angeordnet. Auch hier wird vorteilhafterweise durch die unmittelbare
Nähe zu
dem aus einem schlagfesten Kunststoff hergestellten zylindrischen
Rohrsegment des Einsteckteils das elektronische Bauteil ausreichend
gegen auftretende Druck- und Scherbelastungen geschützt. Vorzugsweise
ist dabei die mindestens eine Ausnehmung in der Dichtmanschette
nahe der auf das Kanalbauteil hin ausgerichteten Endkante des Einsteckteils
derart angeordnet, dass ein sicheres Ein- und Auslesen des elektronischen
Bauteils ermöglicht
ist.
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In
einer weiter vorteilhaften Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Anschlusselements
ist die im Rohrsegment angeordnete mindestens eine Ausnehmung bevorzugt
im Bereich der dem Kanalbauteil und/oder dem Muffenteil zugewandten
Stirnflächen des
Rohrsegments angeordnet. Ist keine Ausnehmung vorgesehen, sondern
ein Hohlraum, oder aber ist das elektronische Bauteil bereits im
Herstellungsprozess des Anschlusselements in das Rohrsegment des
Einsteckteils eingebracht worden, so gilt hier Selbiges. Durch eine
derartige Anordnung der elektronischen Bauteile im Rohrsegment ist
eine sichere Daten- bzw.
Informationsübertragung
sichergestellt. Zudem hat die Anordnung der elektronischen Bauteile in
einer Ausnehmung in einem aus einem schlagfesten Kunststoff ausgebildeten
Rohrsegment den Vorteil der sicheren Aufnahme des Bauteils, wobei
insbesondere auch vermieden werden kann, dass dieses in Kontakt
mit durch die Kanalanlage strömenden Medien
kommt.
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Bevorzugt
ist das elektronische Bauteil in die Ausnehmung und/oder den Hohlraum
des zylindrischen Rohrsegments eingeklebt und/oder eingegossen.
Das Eingießen
kann dabei insbesondere durch geeignete Kunststoffharze erfolgen.
Vorteilhafterweise ist die Ausnehmung als Bohrung ausgebildet, wobei
diese Bohrung weiter bevorzugt ausgehend von den Stirnflächen des
Rohrsegments geführt
ist. Eine derartige Bohrung kann sehr leicht nachträglich in
ein fertiggestelltes Anschlusselement eingebracht werden, so dass
eine Einbringung des elektronischen Bauteils im Herstellungsprozess
des Anschlusselements nicht notwendig ist. Zudem kann eine derartige Bohrung
einfach unmittelbar vor Ort im Hinblick auf den jeweiligen Bedarf
in entsprechender Anzahl in den Stirnflächen, welche hier einen geschlossen Kreis
/ Endkanten an den jeweiligen Enden des zylindrischen Rohrsegments
bilden, eingebracht werden. In diese Bohrung kann das elektronische
Bauteil eingeklebt oder aber weiter vorteilhaft mit einem Kunststoffharz
eingegossen werden. Das Eingießen
hat dabei den Vorteil, dass ein Kontakt mit einströmenden Medien
sicher vermieden wird. Alternativ ist es selbstverständlich auch
möglich,
das bereits im Herstellungsprozess im Bereich der Stirnflächen des
zylindrischen Rohrsegments elektronische Bauteile eingebracht werden,
so dass die nachträgliche
Einbringung von Bohrungen und das eventuelle Vergießen mit
insbesondere einem Kunststoffharz entfallen kann.
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Weiterhin
können
elektronische Bauteile auch in Ausnehmungen des zylindrischen Rohrsegments
angeordnet sein, welche auf der Innen- und/oder Außenumfangsfläche desselben
angeordnet sind. Dabei ist insbesondere eine Einbringung der elektronischen
Bauteile in Ausnehmungen auf der Außenfläche des zylindrischen Rohrsegments
vorteilhaft, insbesondere wenn hier ein zusätzlicher Schutz durch die Abdeckung
mittels der Dichtmanschette, welche an der Außenfläche umlaufend über dem
zylindrischen Rohrsegment angeordnet ist, erfolgt. Dabei kann die
Ausnehmung gebildet sein beispielsweise durch zwei auf der Außenfläche des Rohrsegments
umlaufende Halterippen, so dass hier ein elek-tronisches Bauteil
zwischen diese eingeklebt und/oder mit Kunststoffharz eingegossen
werden kann. Bevorzugt sind hier jedoch Ausnehmungen vorgesehen,
welche etwas größer als
die elektronischen Bauteile selbst sind, so dass diese relativ passgenau
in diese eingesetzt und anschließend entweder eingegossen oder
mit einer Schutzfolie überklebt
werden können.
Ein zusätzliches
Einkleben der elektronischen Bauteile ist ebenfalls möglich.
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Sollen
die elektronischen Bauteile im Bereich der Abstandsringe bzw. Dichtungsringe
bzw. der Dichtmanschette in Hohlräume bzw. Ausnehmungen derselben
angeordnet werden, so sollten diese vorteilhafterweise eine entsprechende
Verkapselung aufweisen, wenn diese im Kompressionsbereich der entsprechenden
Dichtelemente angeordnet werden, um eine Zerstörung der elektronischen Bauteile
zu vermeiden. Diese können
auch unmittelbar bei der Herstellung der Dichtungen in diese eingebaut
bzw. nachfolgend in diese eingeschossen werden – bevorzugt in nichtkompressible
Bereiche derselben. Sind die elektronischen Bauteile im Kompressionsbereich
der genannten Dichtelemente angeordnet, so ist es hier auch möglich, bei
Ausgestaltung als Sensoren derselben den Anpressdruck zu bestimmen,
so dass hier frühzeitig
Ermüdungserscheinungen
der Dichtelemente festgestellt werden können und entsprechenden Undichtigkeiten
vorgebeugt werden kann.
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Die
vorstehend genannten Vorteile werden anhand der nachfolgenden Fig.
näher erläutert. Es zeigen:
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1: eine perspektivische
Ansicht eines Hauptrohrs mit einem in einer Bohrung eingesteckten Anschlusselement,
welches das Hauptrohr mit einem Zuleitungsrohr verbindet mit elektronischen
Bauteilen;
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2: eine Schnittansicht eines
in einem Hauptrohr eingesteckten Anschlusselements, in welcher ein
Zuleitungsrohr eingeschoben ist;
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3: eine Teilschnittansicht
des Einsteckteils des Anschlusselements mit mehreren angeordneten
elektronischen Bauteilen;
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4: eine Schnittansicht einer
Steckmuffendichtung mit mehreren angeordneten elektronischen Bauteilen;
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5: eine Schnittansicht eines
Dichtungsrings mit einem angeordneten elektronischen Bauteil;
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6: eine Überschiebmuffe mit einem angeordneten
elektronischen Bauteil;
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7: eine Schnittansicht eines
Kanalschachts aus mehreren Kanalbauelementen mit einem durchgehenden
Schachtrohr und mehreren angeordneten elektronischen Bauteilen;
und
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8: eine Schnittansicht eines
Kanalschachts aus mehreren Kanalbauelementen mit Schachtringen und
mehreren angeordneten elektronischen Bauteilen.
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1 zeigt in einer perspektivischen
Ansicht ein Hauptrohr 1, mit dem über ein Anschlusselement 2 ein
Zuleitungsrohr 3 verbunden ist. Wie bereits weiter vorstehend
beschrieben, kann über
ein Anschlusselement 2 ein Zuleitungsrohr 3 auch
in einem Schacht bzw. Schachtelement als Kanalbauteil verbunden
werden. Auf der Außenumfangsfläche des Zuleitungsrohrs 3 als
auch des Hauptrohrs 1 als auch auf der Innenumfangsfläche des
Hauptrohrs 1 sind elektronische Bauteile 18.1, 18.2 und 18.3 angeordnet,
welche mit einem Abdeckmittel 17.1, 17.2. und 17.3 vor
Außeneinflüssen geschützt sind.
Das Abdeckmittel kann dabei insbesondere dehnbar und/oder klebbar
ausgebildet und dabei insbesondere hergestellt sein aus Polyurethan
und/oder Expoxidharz. Das an der Innenumfangsfläche des Hauptrohrs 1 angeordnete
elektronische Bauteil 18.1 ist im Scheitelbereich desselben
angeordnet, um hier möglichst
einen dauernden oder wiederkehrenden Kontakt mit den das Hauptrohr 1 durchströmenden Medien
zu vermeiden.
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2 zeigt in einer Schnittansicht
das in das Hauptrohr 1 eingesteckte Anschlusselement 2,
in welchem das Zuleitungsrohr 3 eingeschoben ist. Das Einsteckteil 4 weist
dabei ein zylinderförmiges
Rohrsegment 9, eine an dessen Außenflächen umlaufend angeordnete
Dichtmanschette 7 sowie zwei Abstandsringe 8.1 und 8.2,
angeordnet am Außenumfang
des Einsteckteils 4 des Anschlusselements 2, auf.
Dabei ist der Abstandsring 8.1 als Formring ausgebildet,
um einen sicheren Abschluss am Außenumfang des Hauptrohrs 1 herzustellen.
Der Abstandsring 8.2 ist als reiner Distanzring ausgebildet und
liegt an einer Anschlagschulter 13 an, welche das Einsteckteil 4 von
einem Muffenteil 5 trennt. Das Muffenteil 5 weist
einen an seinem Innenumfang umlaufenden Dichtungsring 14 auf.
Dieser liegt an einer Anlagekante des Muffenteils 5 an,
wodurch diesem ein sicherer Halt gegeben wird.
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Deutlich
ist 2 zu entnehmen,
dass im Bereich des Hauptrohrs 1 die Dichtmanschette 7 komprimiert
ist und so einen flüssigkeitsdichten
Abschluss bildet. Beispielhaft sind in 2 gezeigt insgesamt sieben elektronische
Bauteile 6 bzw. 19.1, 19.2, 19.3 und 19.4,
welche aktiv und/oder passiv arbeitend ausgebildet sein können. Dabei
sind die insgesamt drei elektronischen Bauteile 6 im Bereich
des Einsteckteils 4 des Anschlusselements 2 angeordnet,
wohingegen die elektronischen Bauteile 19.1, 19.2, 19.3 und 19.4 im
Bereich des Muffenteils 5 des Anschlusselements 2 angeordnet
sind. Das eine Bauteil 6 ist nahe dem dem Hauptrohr 1 zugewandten
Ende des zylindrischen Rohrsegments 9 angeordnet. An dem
diesem entgegengesetzten Ende des zylindrischen Rohrsegments 9,
unmittelbar benachbart dem Muffenteil 5, ist ebenfalls
ein weiteres elektronisches Bauteil 6 im Innern desselben
angeordnet. Schließlich
ist ein weiteres elektronisches Bauteil 6 im Distanzring 8.2 angeordnet.
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Im
Bereich des Muffenteils 5 ist das elektronische Bauteil 19.1 an
der Außenumfangsfläche des Muffenteils 5 angeordnet
und mit einem Abdeckmittel 20, ausgebildet insbesondere
als Folie, gegen Außeneinflüsse geschützt. Das
weitere elektronische Bauteil 19.2 ist in einer durch zwei
Muffenrippen gebildeten Tasche des Muffenteils 5 angeordnet
und dabei mit einem Harz vergossen und hierdurch fest mit dem Muffenteil 5 verbunden.
Im Unterschied hierzu ist das elektronische Bauteil 19.3 an
einer Wand einer Muffenrippe angeordnet, wobei diese Wand der Muffenrippe
Teil einer in Verbindung mit einer weiteren Muffenrippe gebildeten
Tasche ist. Das elektronische Bauteil 19.3 ist dabei bevorzugt
mittels eines Klebstoffs an der Wandfläche befestigt. Schließlich ist
das elektronische Bauteil 19.4 auf der Außenumfangsfläche des
Muffenteils 5 angeordnet und mittels Klebstoff mit diesem
sicher und fest verbunden.
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Die
elektronischen Bauteile können
bei einem Einbau in die Dichtelemente des Anschlussstutzens, also
die Dichtmanschette 7, des Dichtrings 14, der
Distanz- und Formringe 8.1 und 8.2 eingebaut werden,
so dass ein nachträglicher
Einbau vor Ort nicht mehr vonnöten
ist. Des Weiteren können
die elektronischen Bauteile 6 und 19.1 bis 19.4 jedoch auch
vor Ort durch Vorsehung beispielsweise von Bohrungen eingebracht
werden, welche nachfolgend mit Kunstharzen im Fall des zylindrischen
Rohrsegments 9 oder aber mit elastischen Massen im Fall
der genannten Dichtelemente wieder verschlossen werden können. Alternativ
ist stets auch ein Einkleben der elektronischen Bauteile 6 bzw. 19.1 bis 19.4 zusätzlich oder
aber ohne jede weitere Befestigungsmaßnahme möglich.
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3 zeigt im Detail verschiedene
Möglichkeiten
der Anordnung elektronischer Bauteile 6 im Einsteckteil 4 eines
erfindungsgemäßen Anschlusselements 2.
Deutlich ist in der Schnittansicht der 3 zunächst
zu erkennen, dass am Außenumfang
des zylindrischen Rohrsegments 9 mehrere umlaufende Halterippen 16 angeordnet
sind, welche in Ausnehmungen der Dichtmanschette 7 eingreifen,
um dieser einen sicheren Sitz zu ermöglichen. In 3 ist das Einsteckteil 4 des
Anschlusselements 2 im nichteingebauten Zustand gezeigt.
Die Dichtmanschette 7 ist somit nicht komprimiert. Des
Weiteren unter scheidet sich das in 3 gezeigte
Anschlusselement 2 von demjenigen in 2 gezeigten dahingehend, dass insgesamt
drei Abstandsringe 8.1, 8.2 und 8.3 gezeigt
sind, wobei die Abstandsringe 8.1 und 8.2. als reine
Distanzringe fungieren und der Abstandsring 8.3 wiederum
als Formring gemäß 2 ausgebildet ist. Des Weiteren
zeigt das in 3 gezeigte
Einsteckteil 4 des Anschlusselements 2 eine Ausnehmung 10.1,
in welche Befestigungsmittel eingreifbar sind, welche die Abstands-
bzw. Distanzringe 8.1, 8.2 und 8.3 verdrehsicher
fixieren können.
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Elektronische
Bauteile 6 sind an verschiedenen Stellen im Einsteckteil 4 des
Anschlusselements 2 gemäß 3 angeordnet. So findet
sich in einem im Formring 8.3 angeordneten Hohlraum 11 ein
elektronisches Bauteil 6.1, welches in die Wandungen des
Hohlraums 11 eingeklebt ist. In einer zwischen zwei Halterippen 16 des
Rohrsegments 9 auf der der Dichtmanschette 7 zugewandten
Seite angeordneten Ausnehmung 10.2 ist ein weiteres elektronisches Bauteil 6.2 angeordnet.
Umgekehrt ist in einer auf der der Außenfläche des Rohrsegments 9 zugewandten Seite
der Dichtmanschette 7 angeordneten Ausnehmung 10.3 ebenfalls
ein elektronisches Bauteil 6.3 angeordnet. Das elektronische
Bauteil 6.2 bzw. 6.3 ist dabei bevorzugt in die
Ausnehmung 10.2 bzw. 10.3 eingeklebt, wobei das
Einkleben insbesondere mittels einer das gesamte elektronische Bauteil 6.2 und 6.3 überdeckenden
Klebefolie als Abdeckmittel in einer Wandung der Ausnehmung 10.2 bzw. 10.3 erfolgen
kann.
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Ein
weiteres elektronisches Bauteil 6.4 ist in einer auf der
Stirnfläche 12.1,
welche dem Muffenteil 5 des Anschlusselements 2 zugewandt
ist, und ausgehend von dieser angeordneten Bohrung 10.4 aufgenommen.
Diese Bohrung wurde nach Einbringung des elektronischen Bauteils 10.4 mit
einem Harz vergossen, so dass das elektronische Bauteil 6.4 auch vor
Kontakt mit insbesondere flüssigen
Medien geschützt
ist. Des Weiteren ist in einer auf der dem Muffenteil 5 entgegengesetzten
Stirnfläche 12.1 des Rohrsegments 9 in
einer Bohrung 10.5 ein elektronisches Bauteil eingeklebt. Ähnlich ist
ein weiteres elektronisches Bauteil 6.8 auf der Stirnfläche 12.1 der Endkante 15 des
Rohrsegments 9 in einer Bohrung 10.6 aufgenommen.
Schließlich
ist ein weiteres elektronisches Bauteil 6.7 auf der dem
Muffenteil 5 zugewandten Stirnfläche 12.2 des Rohrsegments 9 bereits
bei der Herstellung des Anschlusselements 2 eingebracht
worden und so ebenfalls sicher vor Kontakt mit den das Anschlusselement 2 durchströmenden Medien
geschützt.
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Das
weitere elektronische Bauteil 6.6 ist im Produktionsprozess
des Abstandsrings 8.1 bereits in diesem eingebaut worden,
so dass eine nachträgliche
Einbringung einer Bohrung oder einer Ausnehmung unmittelbar vor
Ort bei der Montage des Anschlusselements 2 nicht mehr
erforderlich ist.
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4 zeigt eine Steckmuffendichtung
21, welche
einen Dichtungsbereich
23, einen Kragen
24, welcher
auf die Wandung einer hier nicht näher gezeigten Rohrglocke hin
angeordnet wird und mit einer Anlagefläche
26 an dieser anliegt,
sowie zwei Nuten
25.1 und
25.2 aufweist, in welche
bei dem Einbau der Steckmuffendichtung
21 in eine Rohrglocke
Beton einfließt,
um hier eine feste Verbindung zu ermöglichen. Des Weiteren weist
die Steckmuffendichtung
21 drei Hohlräume
22.1,
22.2 und
22.3 auf,
welche durch Stegelemente
29.1 und
29.2 voneinander
getrennt sind. Auf der dem einzuführenden Spitzende eines Rohrs
abgewandten Ende der Steckmuffendichtung
21 ist ein Abschlusselement
28 angeordnet, welches
einen Befestigungsansatz
27 zur Verankerung in der Wandung
der Rohrglocke aufweist. Im Übrigen
wird bezüglich
der Ausgestaltung und des Aufbaus von Steckmuffendichtungen auf
die Offenbarung der
DE
33 45 569 A1 verwiesen, deren Offenbarungsgehalt hiermit
zum Gegenstand der vorliegendenden Gebrauchsmusteranmeldung gemacht wird.
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Elektronische
Bauteile 30.1, 30.2 und 30.3 sind nun
im Kragen 24 bzw. Abschlusselement 28 der Steckmuffendichtung 21 nahe
der Wandung der Rohrglocke angeordnet. Dieser Bereich der Steckmuffendichtung 21 ist
mit einer ausreichenden Stärke aus
einem elastomeren Material gebildet, so dass die elektronischen
Bauteile 30.1, 30.2 und 30.3 hier entweder
in Bohrungen elastisch eingeklebt und gegebenenfalls zusätzlich mit
einer elastomeren Gießmasse
verschlossen werden können,
oder aber in die Steckmuffendichtung 21 in entsprechenden
Bereichen nachträglich
von außen
eingeschossen werden können.
Die dabei entstehenden Öffnungen
können dann
wiederum entweder durch einen insbesondere elastischen Klebstoff
oder aber eine elastische Gießmasse
oder aber ein entsprechend geeignetes Abdeckmittel verschlossen
werden. Des Weiteren sind elektronische Bauteile 31.1 und 31.2 im
Hohlraum 22.3, welcher dem Dichtungsbereich 23 der
Steckmuffendichtung 21 am weitesten entfernt angeordnet ist,
an den Innenwandungen desselben eingeklebt. Zusätzlich kann hier gegebenenfalls
noch eine Abdeckung durch eine Abdeckfolie vorgenommen werden. Die
elektronischen Bauteile 31.1 und 31.2 sind bevorzugt
an denjenigen Wandungen des Hohlraums 22.3 angeordnet,
welche eine erhöhte
Materialstärke
aufweisen und der Innenwandung der Rohrglocke am nächsten liegen.
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Die
Anordnung der elektronischen Bauteile 30.1, 30.2 und 30.3 sowie 31.1 und 31.2 in
der Steckmuffendichtung 21 gemäß 4 hat den großen Vorteil, dass hier eine
nahezu zerstörungssichere
Anordnung der elektronischen Bauteile gewährleistet ist. Diese Art der
Anordnung von elektronischen Bauteilen in einer Steckmuffendichtung
lässt sich
verallgemeinern und auf weitere Dichtungselemente übertragen.
Wesentlich dabei ist, dass eine feste Verbindung des elektronischen
Bauteils mit dem Dichtungselement gegeben ist, um bei auftretenden
Scherkräften eine
Zerstörung
des elektronischen Bauteils zu vermeiden.
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5 zeigt in einer Schnittansicht
den Dichtungsring 14, welcher im Anschlusselement 2 gemäß den 1 bis 3 eingelegt werden kann. Jedoch kann der
in 5 gezeigte Dichtungsring
auch Dichtungsfunktionen in anderen flüssigkeitsdicht auszubildenden Übergangsbereichen
zwischen Kanalbauelementen angeordnet sein. Der Dichtungsring 14 weist einen
Kompressionsbereich 34 auf und ist üblicherweise mit seiner Anlagefläche 35 an
einer entsprechenden Fläche,
beispielsweise einer Innenumfangsfläche eines Rohrs, angelegt angeordnet.
Ein elektronisches Bauteil 33 ist nahe der Anlagefläche 35 im
Dichtungsring 14 angeordnet. Durch diese Anordnung ist
sichergestellt, dass das elektronische Bauteil 33 durch
auf den Dichtungsring 14 einwirkende Kräfte nicht zerstört wird.
Das elektronische Bauteil 33 ist dabei bevorzugt in den
Dichtungsring 14 einvulkanisiert, was bereits im Herstellungsprozess des
Dichtungsrings 14 erfolgen kann. Es kann jedoch auch nachträglich in
diesen eingeschossen oder nach Einbringung einer Ausnehmung in diesem
angeordnet werden. Die Ausnehmung wird dabei vorzugsweise wieder
mit einer elastomeren Masse verschlossen.
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6 zeigt eine Überschiebmuffe 36,
welche auf ihrer planen Seite ein elektronisches Bauteil 37 aufweist,
welches durch ein Abdeckmittel 38, ausgebildet als Abdeckfolie,
sicher gegen Außeneinflüsse geschützt und
fest mit der Muffe 36 verbunden ist. Das elektronische
Bauteil 37 kann dabei zusätzlich durch ein Klebemittel
auf der planen Seite der Überschiebmuffe 36 fixiert
sein. Das Abdeckmittel 38 kann grundsätzlich auch eine zusätzliche
klebende Funktion aufweisen und ist damit grundsätzlich für die Abdeckung von elektronischen
Bauteilen im Sinne der vorliegenden Erfindung geeignet.
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7 zeigt in einer Schnittansicht
einen insgesamt mit dem Bezugszeichen 40 bezeichneten Kanalschacht
mit einem Schachthals 41 und einem an diesen anschließenden Schachtrohr 42,
gebildet insbesondere aus Faserzement. Dieses Schachtrohr 42 endet
in einem Schachtbodenelement 43, welches in einem Schachtunterteil 44 angeordnet
ist. Zwischen dem Schachthalselement 41 und dem Schachtrohr 42 wie
auch dem Schachtrohr 42 und dem Schachtbodenelement 43 ist
ein Dichtungsring 45 bzw. 46 angeordnet, um einen
flüssigkeitsdichten
Abschluss zu gewährleisten.
Am Schachtrohr 42 sind an seiner Innenumfangs- bzw. Außenumfangsfläche elektronische
Bauteile 48.1 und 48.2 angeordnet, welche von einem
Abdeckmittel 47.1 und 47.2 gegen äußere Einwirkungen
geschützt
sind. Weiterhin ist im Bereich des Schachtbodenelements 43 an
einer senkrechten Wandung ein weiteres elektronisches Bauteil 48.3 angeordnet,
welches ebenfalls von einem Abdeckmittel 47.3 geschützt ist.
Schließlich
ist ein weiteres elektronisches Bauteil 48.4 an der senkrechten
Innenwand des Schachthalselements 41 angeordnet und wiederum
von einem Abdeckmittel 47.4 gegen äußere Einflüsse geschützt. Das elektronische Bauteil 48.4 ist
zwischen zwei Steigeisen 49 im Schachthalselement 41 angeordnet.
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8 schließlich zeigt einen weiteren
insgesamt mit dem Bezugszeichen 50 bezeichneten Kanalschacht,
wobei dieser wiederum ein Schachthalselement 51 aufweist
und statt eines Schachtrohres gemäß 7 jedoch des Weiteren gebildet ist aus mehreren
Schachtringen 52.1 und 52.2, einem Schachtringunterteil 53,
einem Schachtunterteilelement 54 und einem Schachtbodenelement 55.
Dabei ist im Unterschied zu 7 der
Kanalschacht 50 gemäß 8 in einer um 90° relativ
zu der in der 7 gezeigten
Ansicht gedrehten Ansicht wiedergegeben. Hierdurch ist verdeutlicht,
dass auf beiden Seiten des Kanalschachts 50 das Schachtbodenelement 55 beispielsweise
mit Gelenkstücken 56 bzw. 59 versehen
sein kann, welche einen Anschluss an weitere Kanalbauelemente wie
Rohre gewährleisten.
Dichtungsringe 62, 63 und 64 sind vorgesehen,
um zwischen den einzelnen Kanalschachtelementen einen flüssigkeitsdichten
Abschluss sicherzustellen.
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Ein
elektronisches Bauteil 61.1 ist am Innenumfang des ersten
Schachtringelements 52.1 angeordnet und mit einem Abdeckmittel 60.1 versehen. Entsprechend
ist an der Außenumfangsfläche des weiteren
Schachtringelements 52.2 ein elektronisches Bauteil 61.2 angeordnet,
welches mit einem Abdeckmittel 60.2 versehen ist. In einer
von der Innenumfangsfläche
ausgehenden Bohrung 58 des Schachtringunterteils 53 ist
ein elektronisches Bauteil 57 angeordnet, welches mit einem
Harz zum Kanalschachtinneren flüssigkeitsdicht
abgeschlossen ist. Schließlich
ist ein weiteres elektronisches Bauteil 58 auf der Außenumfangsfläche des
Gelenkstücks 59 angeordnet
und wiederum von einem Abdeckmittel 57 gegen Außeneinflüsse geschützt.
-
Es
versteht sich, dass die in den 1 bis 8 gezeigten beispielhaften
Anordnungen der elektronischen Bauteile jeweils einzeln oder in
Verbindung mit anderen Möglichkeiten
der Anordnung von elektronischen Bauteilen in Kanalbauelementen
ausgeführt sein
können.
In aller Regel dürfte
es ausreichend sein, lediglich ein oder zwei elektronische Bauteile, welche
auch verschiedene Aufgaben wahrnehmen können, in einem einzelnen Kanalbauelement – bei einem
Kanalschacht sogar gegebenenfalls bezogen auf sämtliche in diesem verwendete
Kanalbauelemente – vorzusehen.
So kann beispielsweise das eine elektronische Bauteil als reiner
Datenträger
dienen, auf welchem Daten wie Herstellungsjahr etc. hinterlegt sind,
wohingegen das weitere elektronische Bauteil als Feuchtigkeitssensor
oder ausschließlich
für die
Ortung ausgebildet sein kann.