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Die
Erfindung betrifft einen Wirbeldistraktor, insbesondere für die Halswirbelsäule gemäß dem Oberbegriff
der Schutzansprüche
1 und 8.
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Derartige
Wirbeldistraktoren werden eingesetzt, um voneinander beabstandete
Wirbel bei Operationen festzusetzen, um zwischen zwischen diesen Wirbeln
liegende schadhafte Wirbel abzutragen und einen Aufnahmeraum für ein Implantat
frei zu halten.
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Zur
Festlegung der Wirbel werden zunächst Distraktionsschrauben
mit einem langen Schaft in die Wirbelkörper eingeschraubt. Daraufhin
wird der Wirbeldistraktor mit als Aufsteckhülsen ausgebildeten Befestigungseinrichtungen
auf die Schraubenschäfte aufgesteckt
und die verschiebbare Befestigungseinrichtung wird auf der Führungsstange
fixiert, wodurch die Wirbel festgelegt sind.
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Bei
der Operation liegen die festzulegenden Wirbel im Optimalfall in
einer Ebene. In diesem Optimalfall verläuft die die Befestigungseinrichtungen haltende
Führungsstange
in etwa parallel zum Körper
des Patienten. In vielen Fällen
liegen die Wirbel, beispielsweise aufgrund der Lage des Patienten
oder aufgrund ungünstiger
anatomischer Gegebenheiten, nicht in einer Ebene, was in einer Schiefstellung
der Führungsstange
und somit des gesamten Wirbeldistraktors resultiert. Dieser kann
dadurch die Arbeit des Operateurs behindern.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Wirbeldistraktor
anzugeben, der die Arbeit des Arztes erleichtert.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Durch
die Möglichkeit,
die wirksame Länge zumindest
einer Befestigungseinrichtung zu variieren, kann die Lage der Führungsstange
relativ zum Körper
des Patienten beliebig angepasst werden. Eine Behinderung des Operateurs
bei seiner Arbeit kann damit mit Vorteil minimal gehalten werden.
Dabei ist unter wirksamer Länge
die Länge
der Befestigungseinrichtung zwischen Führungsstange und freiem Ende
der Befestigungseinrichtung gemeint. Gemäß einer besonders vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung wird die Verstellbarkeit der wirksamen
Länge der
Befestigungseinrichtung dadurch erreicht, dass die Befestigungseinrichtung
aus einem, vorzugsweise länglichen
Arm, einer daran festgelegten Führungsbuchse
und einer in der Führungsbuchse
in axialer Richtung verschiebbaren Aufsteckhülse besteht, wobei die Aufsteckhülse in beliebigen
Positionen in der Führungsbuchse
fixierbar ist. Dabei kann die Aufsteckhülse vor oder nach deren Festlegung
in der Führungsbuchse
auf den Distraktionsschraubenschaft aufgeschoben werden.
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Um
zu gewährleisten,
dass die Führungsstange
das Operationsfeld nicht abdeckt, ist mit Vorteil vorgesehen, dass
zwischen der geraden Aufsteckhülse
und dem an der Führungsstange
gehaltenen und festlegbaren Arm ein Winkel zwischen 0 und 180°, vorzugsweise
etwa 120°,
eingeschlossen ist.
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Wie
bereits erläutert,
werden die bekannten Wirbeldistraktoren mit den als Aufsteckhülsen ausgebildeten
freien Enden der Befestigungseinrichtungen auf in die festzulegenden
Wirbel ein geschraubten Distraktionsschrauben aufgesteckt. Aufgrund
der während
der Operation auftretenden Erschütterungen,
arbeiten sich die Aufsteckhülsen
häufig
entgegen der Aufsteckrichtung auf dem Schraubenschaft von dem Wirbelkörper weg.
Dies kann zu einem unerwünschten
Verkippen der Aufsteckhülse
und damit des Distraktors auf den Schraubenschäften führen. Im schlimmsten Fall gleitet
eine Aufsteckhülse
vollständig
von dem Schraubenschaft ab, so dass die Wirbel nicht mehr festgelegt
sind. Zum einen verzögert
dies zumindest die Operation und zum anderen können auch Schädigungen
des Patienten nicht ausgeschlossen werden.
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Es
ist daher auch Aufgabe der Erfindung einen Wirbeldistraktor anzugeben,
mit dem das Operationsrisiko für
den Patienten minimiert wird.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruchs 8 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Durch
eine axiale Fixierung der Befestigungseinrichtung wird sichergestellt,
dass sich die Befestigungseinrichtung nicht unabsichtlich auf dem Distraktionsschraubenschaft
bewegt oder gar von diesem abrutscht.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind in axialer
Richtung beabstandete Umfangsrillen des Distraktionsschraubenschaftes
Teil der Fixierung. Innerhalb jeder Aufsteckhülse ist ein Rastvorsprung vorgesehen,
welcher in die Umfangsrillen des zugehörigen Distraktionsschrauben- Schaftes eingreifen
kann, wodurch eine axiale Beweglichkeit der Befestigungseinrichtung
unterbunden wird.
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Dabei
ist es von Vorteil, wenn als Rastvorsprung ein quer zur Längsachse
der Aufsteckhülse angeordneter
Stift vorgesehen ist. Um eine möglichst sichere
axiale Fixierung zu erhalten, ist mit Vorteil vorgesehen, dass jeder
Rastvorsprung auf der der jeweils anderen Befestigungseinrichtung
zugewandten Seite innerhalb der Aufsteckhülse angeordnet ist. Durch diese
Maßnahme
wird gewährleistet,
dass die Rastvorsprünge
aufgrund der auf die Befestigungseinrichtungen wirkenden Spannung
in die jeweilige Umfangsrille des Distraktionsschraubenschaftes
gedrückt
gehalten werden. Die Aufsteckhülsen
können vom
Distraktionsschraubenschaft wieder in axialer Richtung abgezogen
werden, wenn die Fixierung zumindest einer Befestigungseinrichtung
auf der Führungsstange
gelöst
wird.
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Bei
einem Wirbeldistraktor bei dem eine Befestigungseinrichtung aus
einem Arm, einer Führungsbuchse
und einer separaten Aufsteckhülse
gebildet ist, die in der Führungsbuchse
in unterschiedlichen Positionen fixierbar ist, muss sichergestellt sein,
dass die Aufsteckhülse
mit häufig
kreisrundem Querschnitt in der korrekten Drehstellung in der Buchse
fixiert wird, in welcher der Rastvorsprung, insbesondere der Stift
auf der der anderen Befestigungseinrichtung zugewandten Seite positioniert
ist. Hierzu ist zumindest an der Aufsteckhülse eine Markierung vorgesehen,
aus der auf die Position des Rastvorsprungs rückgeschlossen werden kann.
Mit Vorteil ist an der Buchse ebenfalls eine Positionsmarkierung
angebracht, die mit der Positionsmarkierung an der Aufsteckhülse in Deckung
bringbar ist. Dabei kann die Positionsmarkierung beispielsweise
als keilförmige
Ausstanzung ausgebildet sein.
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Falls
die Außenkontur
der Aufsteckhülse
unrund ausgebildet ist, so dass diese nur in einer Drehposition
in eine entsprechend ausgestaltete Führungsbuchse einführbar ist,
kann auf eine entsprechende Positionsmarkierung verzichtet werden.
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Anhand
der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt, wird diese näher beschrieben.
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Dabei
zeigen:
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1 einen Wirbeldistraktor,
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2 einen Schnitt durch die
Aufsteckhülse der
in 1 linken Befestigungseinrichtung
auf Höhe des
Raststiftes,
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3 eine Seitenansicht der
linken Befestigungseinrichtung,
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4 eine Seitenansicht des
Arms mit Führungsbuchse
der in 1 rechten Befestigungseinrichtung,
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5 eine verschiebbare Aufsteckhülse,
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6 einen Schnitt durch die
verschiebbare Aufsteckhülse
auf Höhe
des Raststiftes und
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7 in vergrößerter Darstellung
eine Distraktionsschraube.
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Der
Wirbeldistraktor 2 umfasst eine Führungsstange 4 in
Form eines geradlinigen im Querschnitt quadratischen Stabes sowie
zwei Befestigungseinrichtungen 6, 8. Die in der 1 linke Befestigungseinrichtung 6 ist
mit dem in der 1 unteren
Ende fest mit einem Ende der Führungsstange 4 verbunden,
wohingegen die rechte Befestigungseinrichtung 8 mittels
einer Führungshülse 10 frei
auf der Führungsstange 4 verschiebbar
ist. Mit Hilfe eines Exzenterklemmhebels 12 ist die Führungshülse 10 und
damit die rechte Befestigungseinrichtung 8 auf der Führungsstange 4 fixierbar. 1 zeigt die Befestigungseinrichtung 8 in
einer gelösten
Stellung. Zum Klemmen der Fixierung muss der Exzenterklemmhebel 12 umgelegt
werden. In soweit ist der Wirbeldistraktor in an sich bekannter
Weise aufgebaut.
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Die
Befestigungseinrichtung 6 weist an ihrem der Führungsstange 4 zugeordneten
Ende eine Verdickung 14 mit Ausnehmung 16 auf,
wobei die Innenkontur der Ausnehmung 16 der Außenkontur
der Führungsstange 4 entspricht.
Die Befestigungseinrichtung 6 sitzt mit der Ausnehmung 16 im
Presssitz auf der Führungsstange 4 auf.
Die Befestigungseinrichtung 6 steht mit einem Arm 19 senkrecht
von der Führungsstange 4 ab
und ist etwa in der Mitte ihrer Länge um etwa 60° abgewinkelt.
Dabei ist der von dem Arm 19 abgewinkelte Teil der Befestigungseinrichtung 6 als
Aufsteckhülse 18 ausgebildet.
Die Aufsteckhülse 18 wird
auf eine in einen Wirbel verankerte Distraktionsschraube 20 aufgeschoben.
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Die
Distraktionsschraube 20 besteht aus einem länglichen
Schaft 22 mit einer Vielzahl von in axialer Richtung beabstandeten
Umfangsrillen 24 sowie einem Gewindeabschnitt 26 zum
Verankern der Distraktionsschraube 20 in einem Wirbel.
Die Distraktionsschraube 20 weist zwischen dem Umfangsrillenabschnitt
und dem Gewindeabschnitt 26 einen im Querschnitt hektagonalen
Betätigungsabschnitt 28 auf,
an den ein Steckschlüssel
zum Verdrehen der Distraktionsschraube 20 ansetzbar ist.
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Die
rechte, verstell- und fixierbare Befestigungseinrichtung 8 ist
in 1 nur unvollständig dargestellt.
Die Befestigungseinrichtung 8 besteht aus einem mittels
der Führungshülse 10 auf
der Führungsstange 4 verschiebbaren
Arm 30, der parallel zu dem Arm 19 der Befestigungseinrichtung 6 angeordnet
ist und senkrecht von der Führungsstange 4 absteht.
Entsprechend der Biegung 32 der Befestigungseinrichtung 6 ist
an dem freien Ende des Armes 30 eine Buchse 34 befestigt.
Die Buchse 34 ist geradzylindrisch ausgebildet. In der
Buchse 34 ist eine Aufsteckhülse 36 verschiebbar
geführt.
Zwischen der Buchse 34 und dem Arm 30 ist ein
Winkel α von
ca. 120° eingeschlossen,
so dass die Aufsteckhülse 36 in
dem gleichen Winkel von dem Arm 30 abgewinkelt ist wie
die Aufsteckhülse 18 von
dem Arm 19 der Befestigungseinrichtung 6. Mittels
einer Klemmschraube 38 kann die Aufsteckhülse 36 in
einer beliebigen Position in der Buchse 34 fixiert werden,
wodurch der Abstand zwischen freiem Ende 40 der Befestigungseinrichtung 8 und
der Führungsstange 4 variierbar
ist. Die Klemmschraube 38 ist zur Fixierung der Aufstreckhülse 36 in
einem Gewinde in der Buchse 34 verdrehbar geführt. Die
Aufsteckhülse 36 ist
in 1 nicht dargestellt.
Mit ihrem freien Ende 40 wird die Aufsteckhülse 36 auf
den Schaft 22 einer Distraktionsschraube 20 aufgeschoben.
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Um
ein Herausgleiten der Aufsteckhülsen 18 bzw. 36 von
dem jeweiligen Distraktionsschraubenschaft 22 zu verhindern,
können
diese gegen ein axiales Verschieben auf dem Distraktionsschraubenschaft 22 gesichert
werden. Hierzu ist innerhalb der freien Querschnittsfläche 42 der
in 2 vergrößert dargestellten
Aufsteckhülse 18 und
in der freien inneren Querschnittsfläche 44 der in 6 vergrößert dargestellten Aufsteckhülse 36 jeweils
ein Rastvorsprung 46 bzw. 48 vorgesehen. Die Rastvorsprünge 46, 48 sind
jeweils durch einen Stift ge bildet, der in einer quer zur Längserstreckung
der Aufsteckhülsen 18, 36 gelegenen
Ebene in Richtung einer Sekanten in Durchgangsbohrungen 54 bzw. 56 der
Aufsteckhülsen 18, 36 eingesetzt
ist und seitlich in die freien Querschnittsflächen 42, 44 der
Aufsteckhülsen 18, 36 hineinragt.
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Die
jeweils am distalen Ende der Aufsteckhülsen 18, 36 angeordneten
Rastvorsprünge 46 bzw. 48 lassen
einen Innenquerschnitt 42 bzw. 44 der Aufsteckhülsen 18 bzw. 36 frei,
der eine axiale Verschiebung der Aufsteckhülsen 18 bzw. 36 auf
dem Schaft 22 der Distraktionsschrauben 20 zulässt. Bei
einem Verkippen der Achse des Schaftes 22 gegen die Achse
der jeweiligen Aufsteckhülse 18 bzw. 36 greift
jedoch der Rastvorsprung 46 bzw. 48 in eine Umfangsrille 24 des
Schaftes 22, so dass die Distraktionsschraube 20 und
die Aufsteckhülse 18 bzw. 36 gegen eine
axiale Verschiebung formschlüssig
fixiert sind.
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Es
ist besonders bemerkenswert, dass der Stift 46 auf der
der Befestigungseinrichtung 8 zugewandten Seite der Aufsteckhülse 18 angeordnet
ist und der Stift 48 in entsprechender Weise auf der der Befestigungseinrichtung 6 zugewandten
Seite der Aufsteckhülse 36 vorgesehen
ist. Die durch die Wirbelkörper
auf die Distraktionsschrauben 20 wirkende Spannung drückt dadurch
die Schäfte 22 jeweils zwangsweise
gegen die Rastvorsprünge 46, 48,
so dass diese in die Umfangsrillen 24 eingreifen und zwangsweise
gehalten werden, solange während
der Operation eine Kraft auf die Distraktionsschrauben 20 wirkt.
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Um
zu gewährleisten,
dass die im Außenquerschnitt
kreisrunde Aufsteckhülse 36 in
der gewünschten
Drehstellung mit der Klemmschraube 38 in der Buchse 34 fixiert
wird, ist in ein Ende der Aufsteckhülse 36 eine Positionsmarkierung 50 eingebracht.
Diese Positionsmarkierung 50 ist mit einer Positions markierung 52 in
der Buchse 34 in Deckung bringbar. In dieser Position ist
der Stift 48 der Befestigungseinrichtung 6 zugewandt
angeordnet.
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- 2
- Wirbeldistraktor
- 4
- Führungsstange
- 6
- linke
Befestigungseinrichtung
- 8
- rechte
Befestigungseinrichtung
- 10
- Führungshülse
- 12
- Exzenterklemmhebel
- 14
- Verdickung
- 16
- Ausnehmung
- 18
- Aufsteckhülse
- 19
- Arm
- 20
- Distraktionsschraube
- 22
- Schaft
- 24
- Umfangsrillen
- 26
- Gewindeabschnitt
- 28
- Betätigungsabschnitt
- 30
- Arm
- 32
- Biegung
- 34
- Buchse
- 36
- Aufsteckhülse
- 38
- Klemmschraube
- 40
- freies
Ende
- 42
- freie
Querschnittsfläche
- 44
- freie
Querschnittsfläche
- 46
- Rastvorsprung
- 48
- Rastvorsprung
- 50
- Positionsmarkierung
- 52
- Positionsmarkierung
- 54
- Durchgangsbohrung
- 56
- Durchgangsbohrung