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DE202004002248U1 - Handlauf mit Beleuchtung - Google Patents

Handlauf mit Beleuchtung Download PDF

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Abstract

Handlauf (1 ), der mindestens eine Lichtquelle (4) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Handlauf (1) die Lichtquelle (4) im wesentlichen umgibt.

Description

  • Da das Begehen von Treppen, insbesondere für gebrechliche Menschen, schwierig und gefährlich ist, kommt dem Aspekt der Sicherheit beim Steigen von Treppenstufen eine große Bedeutung zu. In öffentlichen Gebäuden, beispielsweise Krankenhäusern, Stadtverwaltungen oder Flughafengebäuden, wird der Sicherheit der Besucher ebenfalls eine große Bedeutung beigemessen.
  • Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es, einen Handlauf zu schaffen, der einfach und kostengünstig herstellbar ist und mit dem eine größere Sicherheit beim Begehen von Treppen, Wegen und Fluren erreichbar ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst mit einem Handlauf, der eine Lichtquelle umfasst, wobei der Handlauf die Lichtquelle im wesentlichen umgibt. Daher ist die Lichtquelle durch den Handlauf vor Kräften, beispielsweise Stoßkräften, geschützt. Vorteilhafterweise beleuchtet der Handlauf die Treppenstufen zumindest teilweise und kann bei Dunkelheit schnell gefunden werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Handlauf eine Einbuchtung und/oder eine Ausnehmung auf. Eine Einbuchtung ist beispielsweise eine Nut oder eine Bohrung, die das Material nicht vollständig durchdringt, während eine Ausnehmung das Material vollständig durchdringt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Lichtquelle in der Einbuchtung und/oder der Ausnehmung angeordnet. Das Licht fällt von der Einbuchtung aus oder durch die Ausnehmung nach außen, bevorzugt auf die Treppe.
  • Vorzugsweise ist der Handlauf zumindest teilweise aus Kunststoff, Holz, Stein, Metall und/oder Metalllegierungen gefertigt, insbesondere aus Plexiglas, Aluminium und/oder Stahl. Die Herstellung des Handlaufs ist durch Variation der verwendeten Materialien, Verwendung verschiedener Farben, Anordnung mehrerer Einbuchtungen und/oder Ausnehmungen und Verwendung von Lichtquellen verschiedener Farbe in vielen unterschiedlichen Ausgestaltungen möglich.
  • Die Verwendung von Kunststoff hat den Vorteil, dass das Licht zu allen Seiten durch den Kunststoff hindurch scheint und dabei gleichmäßig gestreut wird. Die Verwendung von Aluminium oder Stahl in Kombination mit einer Einbuchtung, von der aus das Licht nach außen scheint und/oder einer Ausnehmung, durch die das Licht nach außen scheint, ermöglicht, das Licht in eine bevorzugte Richtung abzustrahlen. In einer bevorzugten Ausführung wird der Handlauf so vorgesehen, dass die Einbuchtung und/oder Ausnehmung nach unten weist, so dass die Treppe bzw. der Gehweg beleuchtet wird.
  • Der Fachmann erkennt, dass die Herstellung der Einbuchtung und/oder der Ausnehmung in Abhängigkeit vom verwendeten Material, dem Korpus des Handlaufs und der Form der Einbuchtung und/oder der Ausnehmung beispielsweise durch spanende Verfahren oder beim Ziehen oder Giessen möglich ist.
  • Der Fachmann erkennt ebenfalls, dass der Handlauf ein beliebiges Profil aufweisen kann, welches die Anordnung der Lichtquelle im Handlauf zulässt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Handlauf einen Hohlraum auf, der sich im Innern und bevorzugt entlang der Längsachse des Handlaufs erstreckt, so dass der Handlauf ein geringeres Gewicht hat.
  • Vorzugsweise ist die Lichtquelle im Hohlraum angeordnet. Bei Verwendung eines transparenten Materials für den Handlauf scheint das Licht durch den Handlauf hindurch. Wird ein nicht transparentes Material für den Handlauf verwendet und die Lichtquelle im Hohlraum angeordnet, weist der Handlauf bevorzugt eine Ausnehmung auf, die bis in den Hohlraum hineinreicht und durch die das Licht herausscheint. Vorzugsweise wird die Einbuchtung und/oder Ausnehmung zumindest teilweise mit einem transparenten Material abgedeckt, damit im wesentlichen keine Feuchtigkeit in den Hohlraum eindringen kann. Daher ist die Lichtquelle im Hohlraum vor Stoßkräften und vorzugsweise auch vor Feuchtigkeit geschützt.
  • Bevorzugt erstreckt sich das Licht und/oder die Lichtquelle im wesentlichen entlang der Längsachse des Handlaufs. Dadurch ist der Handlauf, insbesondere bei dunklen Lichtverhältnissen, beispielsweise Nachts, zumindest teilweise und entlang seinem Verlauf auch von weitem erkennbar. Insbesondere bei Verwendung des Handlaufs an Treppen wird die Treppe zumindest teilweise entlang ihres Verlaufes beleuchtet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Lichtquelle mittels Niederspannung betreibbar. Der Fachmann erkennt, dass sich insbesondere Lichtquellen mit geringem Stromverbrauch sowie kleinem Korpus eignen. Bevorzugt ist die Lichtquelle eine Glühlampe, eine Lichterkette oder eine LED, ganz besonders bevorzugt ein Leuchtband oder eine Leuchtstoffröhre.
  • Vorzugsweise weist der Handlauf eine Schaltung zur Steuerung der Lichtquelle auf oder umfasst die Schaltung, insbesondere einen Lichtsensor, ein Vorschaltgerät bei Verwendung einer Leuchtstoffröhre, eine Zeitschaltuhr, einen Rauchmelder und/oder einen Bewegungsmelder. Mittels der Schaltung kann das Licht insbesondere gezielt ein- und ausgeschaltet werden. Bevorzugt wird das Licht mittels einer Schaltung, die einen Lichtsensor aufweist, insbesondere bei Dunkelheit, eingeschaltet. Oder eine Zeitschaltuhr schaltet die Lichtquelle zu bevorzugten Zeiten, ein Bewegungsmelder bei Bewegungen in der Umgebung des Handlaufs oder ein Rauchmelder bei Brandgefahr ein. Durch das gezielte Ein- und Ausschalten der Lichtquelle kann Strom eingespart werden bzw. sichergestellt sein, dass die Lichtquelle des Handlaufs in Gefahrensituationen eingeschaltet ist. Der Fachmann erkennt, dass auch weitere Schaltungen möglich sind, beispielsweise Schaltungen zum getakteten Ein- und Ausschalten einer oder mehrerer Lichtquellen des Handlaufs, z. B. zur Realisierung eines Blink- oder Lauflichts, das die Aufmerksamkeit eines Nutzers besonders an sich zieht.
  • Vorzugsweise umfasst der Handlauf die Verkabelung der Lichtquelle. In Abhängigkeit vom verwendeten Material kann die Verkabelung aus gestalterischen Gründen gewollt sichtbar sein. Durch die Integration in den Handlauf ist die Verkabelung geschützt und ein Nutzer kann nicht an ihr hängen bleiben. Bevorzugt weist die Verkabelung an Ecken und Abwicklungen Kupplungen auf, so dass das Verkabeln einfach und schnell durchgeführt werden kann.
  • Vorzugsweise ist die Lichtquelle austauschbar. Auch die Beschattung und/oder die Verkabelung ist bevorzugt austauschbar im Handlauf vorgesehen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Neuerung ist eine Notbeleuchtung, insbesondere zur Verwendung in einem Raum, die einen neuerungsgemäßen Handlauf umfasst, wobei die Lichtquelle eingeschaltet ist, wenn die Raumbeleuchtung ausfällt. Dadurch ist zumindest die Umgebung des Handlaufs, beispielsweise eine Treppe oder ein Flur, für einen Nutzer immer beleuchtet, so dass das Begehen für den Nutzer einfacher ist und er sich am Handlauf orientieren kann. Dadurch können insbesondere in Treppenhäusern Unfälle vermieden werden.
  • Vorzugsweise weist die Notbeleuchtung eine Form und/oder Farbe des Handlaufs, der Lichtquelle, der Einbuchtung und/oder der Ausnehmung auf, die einem Nutzer optisch eine Vorzugsrichtung anzeigt. Vorteilhafterweise kann so beispielsweise ein Fluchtweg einfach und kostengünstig markiert sein.
  • Im folgenden wird die Neuerung anhand der 13 beschrieben. Die Beschreibungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Neuerungsgedanken nicht ein.
  • 1 zeigt schematisch einen Ausschnitt aus einem neuerungsgemäßen Handlauf
  • 2 zeigt einen weiteren Ausschnitt aus einem neuerungsgemäßen Handlauf
  • 3 zeigt Querschnitte aus verschiedenen neuerungsgemäßen Handläufen
  • 4 zeigt einen weiteren Ausschnitt aus einem neuerungsgemäßen Handlauf
  • In 1 ist schematisch ein Ausschnitt aus einem neuerungsgemäßen Handlauf 1 dargestellt. Der Handlauf 1 weist eine Ausnehmung 12 in Form einer Bohrung 12 auf, in der eine hier punktförmige Lichtquelle 4 angeordnet ist. Weiterhin weist der Handlauf 1 entlang seiner Längsachse 3 eine Einbuchtung 5 in Form einer Nut 5 auf. In die Nut 5 ist eine Verkabelung 6 zum verkabeln der Lichtquelle 4 angeordnet.
  • 2 zeigt einen weiteren Ausschnitt aus einem neuerungsgemäßen Handlauf 1. Der Handlauf 1 weist einen Hohlraum 2 auf und umfasst als Lichtquelle 4 hier zumindest zwei Leuchtstoffröhren 4, die in dem Hohlraum 2 angeordnet sind. Er weist verschiedene Fertigungsabschnitte 7, 8, 9 auf, wobei er zumindest in den Fertigungsabschnitten 8, in denen die Leuchtstoffröhren 4 im wesentlichen entlang der Längsachse 3 des Handlaufs 1 angeordnet sind, aus transparentem Material gefertigt ist. Der Handlauf 1 weist an einer Ecke 11 eine Biegung auf. Um die Verkabelung 6 der Leuchtstoffröhren 4, insbesondere im Bereich der Biegung, zu vereinfachen, weist die Verkabelung 6 eine Kupplung 10 auf. Zum Betreiben der Leuchtstoffröhre 4 werden außerdem Vorschaltgeräte 13 benötigt, die Bestandteile einer Schaltung 13 zum Einschalten der Leuchtstoffröhren 4 sind.
  • 3 zeigt Querschnitte aus verschiedenen neuerungsgemäßen Handläufen 1. Die Darstellung (a) zeigt einen Handlauf 1 aus einem nicht transparenten Material, der eine Einbuchtung 5, hier in Form einer Nut 5 aufweist, die sich bevorzugt entlang der hier nicht dargestellten Längsachse 3 des Handlaufs 1 erstreckt. In der Einbuchtung 5 ist die Lichtquelle 4 angeordnet, beispielsweise eine Lichterkette 4. Die Darstellungen (b) – (d) zeigen Handläufe, die den Hohlraum 2 sowie im Hohlraum 2 angeordnet die Lichtquelle 4 aufweisen. Die Lichtquelle 4 ist entweder punktförmig. Oder sie erstreckt sich im wesentlichen entlang der Längsachse 3 des Handlaufs 1 und ist beispielsweise ein Lichtband. Die Längsachse 3 erstreckt sich hier senkrecht zur Zeichenebene. In der Darstellung (b) ist das verwendete Material des Handlaufs 1 transparent, beispielsweise Plexiglas oder Kunststoff. Es kann farblos oder farbig sein. In der Darstellung (d) weist der Handlauf 1 Ausnehmungen 12 auf. Die Ausnehmungen 12 sind bevorzugt entweder punktförmige Bohrungen 12, insbesondere bei punktförmiger Lichtquelle 4, oder längliche Schlitze 12, insbesondere bei länglicher Lichtquelle 4. Vorzugsweise sind die Ausnehmungen 12 in einem Muster um die Lichtquelle herum angeordnet. Der Handlauf 1 ist aus nicht transparentem Material, beispielsweise aus einem Aluminium- oder Stahlrohr, während die Ausnehmungen 12 mit transparentem Material abgedeckt sein können. In der Darstellung (c) weist der Handlauf 1 eine Ausnehmung 12 auf, die nach unten gerichtet ist. Das verwendete Material des Handlaufs 1 ist ebenfalls nicht transparent und ebenfalls beispielsweise aus Aluminium oder Stahl. Auch hier ist eine Abdeckung der Ausnehmung 12 mit einem transparenten Material möglich
  • 4 zeigt einen weiteren Ausschnitt aus einem neuerungsgemäßen Handlauf 1. Die Stromversorgung und eine mögliche Beschaltung 13 der Lichterkette 4 wird hier durch eine Batterie 13 angedeutet. Der dargestellte Handlauf 1 weist einen Hohlraum 2 auf, in den die Lichtquelle 4 in Form einer Lichterkette 4, die sich entlang der Längsrichtung 3 des Handlaufs 1 erstreckt, angeordnet ist. Die Lichterkette 4 ist mittels einer Verkabelung 6 an die Batterie 13 angeschlossen. Der Handlauf 1 weist Ausnehmungen 12 auf, hier in Form von Pfeilen 12, durch die das Licht der Lichterkette 4 hindurchscheinen kann und durch die die Umgebung des Handlaufs 1 beleuchtet wird. Der dargestellte Handlauf 1 kann sowohl aus einem transparenten, als auch aus einem nicht transparenten Material gefertigt sein. Die Ausnehmungen 12 können durch ein transparentes Material abgedeckt sein. Die Form der Ausnehmungen 12 zeigt dem Benutzer eine bevorzugte Gehrichtung an.
  • Es ist ebenfalls eine Ausführungsform dieses Handlaufs 1 denkbar, bei dem als Material ein farbiger transparenter Kunststoff verwendet wird und die Pfeile nicht durch Ausnehmungen, sondern durch einen andersfarbigen Kunststoff realisiert sind.
  • Der neuerungsgemäße Handlauf ist in Treppenhäusern oder Fluren an Geländern und zur Kennzeichnung von Wegen verwendbar.
  • 1
    Handlauf
    2
    Hohlraum
    3
    Längsachse
    4
    Lichtquelle
    5
    Einbuchtung
    6
    Verkabelung
    7 – 9
    Fertigungsabschnitte des Handlaufs
    10
    Kupplung
    11
    Ecke
    12
    Ausnehmung
    13
    Schaltung, hier Vorschaltgerät oder Batterie

Claims (13)

  1. Handlauf (1 ), der mindestens eine Lichtquelle (4) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Handlauf (1) die Lichtquelle (4) im wesentlichen umgibt.
  2. Handlauf (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Einbuchtung (5) und/oder eine Ausnehmung (12) aufweist.
  3. Handlauf (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (4) in der Einbuchtung (5) und/oder der Ausnehmung (12) angeordnet ist.
  4. Handlauf (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er aus Kunststoff, Holz, Stein, Metall und/oder Metalllegierungen gefertigt ist, insbesondere aus Plexiglas, Aluminium und/oder Stahl.
  5. Handlauf (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Hohlraum (3) aufweist, der sich im Innern und bevorzugt entlang der Längsachse (3) des Handlaufs (1) erstreckt.
  6. Handlauf (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (4) im Hohlraum (2) angeordnet ist.
  7. Handlauf (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Licht und/oder die Lichtquelle (4) im wesentlichen entlang der Längsachse (3) des Handlaufs (1) erstreckt.
  8. Handlauf (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (4) mittels Niederspannung betreibbar ist.
  9. Handlauf (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Schaltung (13) zur Steuerung der Lichtquelle (4) aufweist oder umfasst, insbesondere einen Lichtsensor, ein Vorschaltgerät, eine Zeitschaltuhr und/oder einen Bewegungsmelder.
  10. Handlauf (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er die Verkabelung (6) der Lichtquelle umfasst.
  11. Handlauf (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (4) austauschbar ist.
  12. Notbeleuchtung, insbesondere zur Verwendung in einem Raum, die einen Handlaufs (1) nach einem der Ansprüche 1 – 6 umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (4) eingeschaltet ist, wenn die Raumbeleuchtung ausgeschaltet ist.
  13. Notbeleuchtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Form und/oder Farbe des Handlaufs (1 ), der Lichtquelle (4), der Einbuchtung (5) und/oder der Ausnehmung (12) aufweist, die optisch eine Vorzugsrichtung für den Nutzer anzeigt.
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