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Die Erfindung betrifft eine Druckmaschine mit
einer Mehrzahl von Farbwerk, Platten-, Gummituch- und Druckzylinder
umfassenden Druckwerken und einer Wendeeinrichtung, wobei mindestens
ein Druckzylinder als Nachwende-Druckzylinder
nach der mindestens einen Wendeeinrichtung angeordnet ist und einen
Aufzug oder eine Strukturchromoberfläche trägt.
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Eine Druckmaschine der angegebenen
Art ist aus der
DE
201 07 183 U1 bekannt, die eine Druckmaschine mit einem
nach einer Wendeeinrichtung eingeordneten Nachwende-Druckzylinder
aufweist, der einen Aufzug aus einem biegbaren Trägermaterial
und einer an der Oberseite des Trägermaterials haftfest angeordneten
Beschichtung aus Molybdän
trägt.
Haftfest an der Oberseite dieser Beschichtung ist eine Versiegelungsschicht
aus der Gruppe der Polyorganosiloxane angeordnet. Der Aufzug weist
ein dem Bedruckstoff zugewandtes Oberflächenprofil aus Spitzkegeln
mit gerundeten Profilkuppeln auf. In einem anderen Ausführungsbeispiel
kann die Beschichtung auch aus Wolframcarbid/Kobalt bestehen. Ein
mit einem derartigen Aufzug versehener Nachwende-Druckzylinder wird
eingesetzt, um im Schön-
und Widerdruck das Ablegen von Farbe bzw. Lack von der ersten Seite
des Bogens nach dem Wenden zu verhindern.
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Als Nachwende-Druckzylinder können auch Druckzylinder
mit Strukturchromobertlächen
eingesetzt werden.
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Um Nachwende-Druckzylinder mit einer
derartigen Oberfläche
zu reinigen, wird bislang ein Verfahren angewendet, das in der
DE 40 13 465 A1 beschrieben
ist. Im Waschbetrieb wird der Druckzylinder in Anlagestellung zum
Gummidruckzylinder gebracht, so dass mit einer bekannten Gummituchwascheinrichtung
sowohl die Reinigung des Gummituchs als auch das Waschen des Druckzylinders
erfolgen kann. Bei diesem Verfahren müssen zum einen maschinenbauliche
Anpassungen an der zur Bedruckstoffdickenausgleich dienenden Druckbeistellung
vorgenommen werden. Zum anderen ist das Waschen von Gummituch- und
Druckzylinder zeitaufwändig
und es sind zum Teil manuelle Nachreinigungen notwendig.
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Aus der
DE 199 31 305 A1 ist eine
Reinigungsvorrichtung für
das Druckwerk einer Rotationsdruckmaschine, beispielsweise für einen
Druckzylinder, bekannt, wobei als Reinigungssystem eine mit einer
Bürste überzogene
Walze vorgesehen ist. Die in dieser Druckschrift offenbarte Reinigungsvorrichtung
dient zum Reinigen von Druckzylindern ohne Aufzug oder Strukturchromobertläche.
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In der
DE 203 08 645 U1 ist eine
Druckmaschine gezeigt und beschrieben, bei der am Gummituchzylinder
und am Druckzylinder separate Waschvorrichtungen angeordnet sind.
Die in dieser Druckschrift angegebene Druckmaschine weist jedoch
keine Wendeeinrichtung und Nachwende-Druckzylinder auf.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Druckmaschine zu schaffen, bei der die einen Bedruckstoff führende Nachwende-Druckzylinder schonend
gereinigt werden. Die Aufgabe bestand weiterhin darin, das Waschen
der Nachwende-Druckzylinder ohne manuelle Nachreinigung und mit
minimaler Waschzeit durchzuführen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
der mindestens eine Nachwende-Druckzylinder eine von der Gummituchwascheinrichtung des
zugehörigen
Gummituchzylinders separate Nachwende-Druckzylinderwascheinrichtung
aufweist.
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Die erfindungsgemäße Lösung hat den Vorteil, dass
eine effektive Reinigung bei minimalen Waschzeiten erfolgt und eine
manuelle Nachreinigung entfällt.
Des weiteren können
für den
Gummituchzylinder und den Nachwende-Druckzylinder unterschiedliche Waschmedien
angewendet werden. Über
die separate Nachwende-Druckzylinderwascheinrichtung kann außerdem in
vorteilhafter Weise die Versiegelung durch Aufbringen eines flüssigen Siegelmittels
erneuert werden.
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Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im unabhängigen Anspruch
angegebenen Druckmaschine möglich. Besonders
vorteilhaft ist, als separate Nachwende-Druckzylinderwascheinrichtung
eine Bürsten-Wascheinrichtung
zu verwenden. Diese reinigt die Nachwende-Druckzylinder besonders
schonend und kann in der Gestaltung der Bürste und des Waschprogramms
besonders gut an die besonderen Anforderungen der Oberfläche der
Nachwende-Druckzylinder angepasst werden. Eine das Profil des Nachwende-Druckzylinders
besonders schonende Gestaltung der Bürste besteht darin, dass das freie
Ende der Borsten der Bürste
zumindest teilweise in mehrere Borstenspitzen mit reduzierter Borstenspitzendicke
aufgespaltet ist. Vorteilhaft ist weiterhin, die zugehörigen Gummituchzylinder
mit Gummituchwascheinrichtungen in der Form von Tuch-Wascheinrichtungen
zu versehen, da sich für Gummituchzylinder
diese Reinigungsform bewährt hat.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung besteht darin, auch die
Druckzylinder ohne Aufzug oder Strukturchromoberfläche mit
separaten Druckzylinderwascheinrichtungen zu versehen. Derartige Wascheinrichtungen
können
Bürstenwascheinrichtungen
oder vorzugsweise Tuch-Wascheinrichtungen sein. Die Waschzeit kann
weiter minimiert werden, indem in vorteilhafte Weise auch die Farbwerke, die
den Gummituchzylindern oder Druckzylindern zugeordnet sind, mit
separaten Wascheinrichtungen versehen werden. Als vorteilhaft hat
sich außerdem erwiesen,
die Druckmaschine mit einer Wascheinrichtungssteuerung zu versehen,
welche sowohl die Druckzylinderwascheinrichtung, die Nachwende-Druckzylinderwascheinrichtung
als auch die Gummituchzylinderwascheinrichtungen und die Farbwerkwascheinrichtungen
steuert. Hierdurch ist die Ausführung
von komplexen Waschprogrammen möglich,
die entsprechend der Verschmutzung angepasst werden können. Eine
weitere Minimierung der Waschzeit kann somit erreicht werden. Die
Minimierung der Waschzeit ist dabei besonders groß, wenn die
genannten Wascheinrichtungen vorteilhaft so gesteuert werden, dass
sie gleichzeitig arbeiten. Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Druckmaschine
besteht darin, wenn die Wascheinrichtungssteuerung zusätzlich auch
die Waschmittel- und Energieversorgung der Wascheinrichtungen steuert.
Eine vollautomatische Reinigung der gesamten Druckmaschine kann
somit erreicht werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der einzigen 1 dargestellt
und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
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1 zeigt
eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Druckmaschine von der Seite.
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Die in 1 dargestellte
Bogen-Offsetdruckmaschine weist acht Druckwerke 1 und zwei
Lackwerke 2 auf. Auf die ersten vier Druckwerke 1 folgt eine
Wendeeinrichtung 3, die den aus dem Anleger 4 durch
die vier Druckwerke 1 transportierten Bogen wendet, um
eine Bedruckung der anderen Seite zu ermöglichen.
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Jedes Druckwerk 1 weist
ein nicht dargestelltes Farbwerk und ein nicht dargestelltes Feuchtwerk auf.
Des weiteren gehören
zu jedem Druckwerk 1 ein Plattenzylinder 5 und
ein Gummituchzylinder 6. Vor der Wendeeinrichtung 3 sind
die Druckzylinder 7 in jedem Druckwerk 1 angeordnet.
Die Druckzylinder 7 können
eine glatte Chromoberfläche
aufweisen, sie tragen jedoch keinen Aufzug und keine Strukturchromoberfläche. Nach
der Wendeeinrichtung 3 weisen die zu jedem Druckwerk 1 gehörigen Druckzylinder als
sogenannte Nachwende-Druckzylinder 8 einen Aufzug oder
eine Strukturchromoberfläche
auf.
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Am Gummituchzylinder 6 ist
eine Gummituchwascheinrichtung 10 angeordnet, die vorzugsweise
als Tuch-Wascheinrichtung ausgebildet ist. Die Gummituchwascheinrichtung 10 kann
auch als Bürstenwascheinrichtung
ausgeführt
sein.
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Die Druckzylinder 7, die
vor der Wendeeinrichtung 3 angeordnet sind, weisen eine
Wascheinrichtung 11 auf, die separat von der Wascheinrichtung 10 des
Gummituchzylinders 6 ist. Die Wascheinrichtung 11 ist
als Bürsten-
oder vorzugsweise als Tuch-Wascheinrichtung ausgebildet.
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Eine Tuch-Wascheinrichtung weist
in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
eine Reinigungsfluidversorgung für
mindestens ein erstes und ein zweites Reinigungsfluid. Das erste
Reinigungsfluid ist bevorzugt ein Waschmittel und das zweite Reinigungsfluid
Wasser. Als zweites Reinigungsfluid kann alternativ ein zweites
Waschmittel verwendet werden. In einer anderen Ausführungsform
kann die Tuch-Wascheinrichtung auch derart gestaltet werden, dass
die Tuch-Wascheinrichtung
ein Tuch aufweist, welches vor dem Einsetzen in die Tuch-Wascheinrichtung
mit einem Reinigungsfluid getränkt
wird.
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Die nach der Wendeeinrichtung 3 angeordneten
Nachwende-Druckzylinder 8 mit Aufzug oder Strukturchromoberfläche weisen
eine Nachwende- Druckzylinderwascheinrichtung 12 auf,
die als Bürsten-Wascheinrichtung
ausgebildet ist. Die in 1 nicht
dargestellte Bürstenwalze
jeder Bürsten-Wascheinrichtung
weist einen Walzenkern und einen Bürstenbesatz auf. Der Bürstenbesatz
weist eine Vielzahl einzelner Borsten auf, die endseitig fixiert
auf dem Walzenkern angeordnet sind. Um die Oberfläche der
Nachwende-Druckzylinder
noch stärker
zu schonen, weisen die Borsten zumindest teilweise an ihrem freien
Ende eine Aufspaltung in mehrere Borstenspitzen auf, wie sie in
der DE-Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 20 2004 004
080.8 vom 16. März
2004 beschrieben ist. Die aufgespalteten Borstenspitzen besitzen
eine reduzierte Borstenstärke.
Die verschiedenen, in der genannten Patentanmeldung angegebenen
Ausführungsformen
einer Bürsten-Wascheinrichtung
mit der gesamten Beschreibung der älteren Patentanmeldung werden hiermit
durch Bezugnahme in vorliegende Beschreibung integriert.
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Das Farbwerk jedes Druckwerks 1 kann
in einer bevorzugten Ausführungsform
eine von der Gummituchwascheinrichtung 10, der Druckzylindervrascheinrichtung 11 oder
der Nachwende-Druckzylinderwascheinrichtung 12 separate
Farbwerkswascheinrichtung, die in 1 nicht
dargestellt ist, aufweisen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
beinhaltet die erfindungsgemäße Druckmaschine
eine in 1 nicht dargestellte
Wascheinrichtungssteuerung. Diese Wascheinrichtungssteuerung steuert
sowohl die Druckzylinderwascheinrichtung 11, die Nachwende-Druckzylinderwascheinrichtung 12 als
auch die Gummituchzylinderwascheinrichtungen 10 und die
Farbwerkswascheinrichtungen. Hierdurch können komplexe Waschprogramme
durchgeführt
werden, bei denen in vorteilhafter Weise die genannten Wascheinrichtungen
gleichzeitig betätigt und
gesteuert werden können.
In einem besonderen bevorzugten Ausführungsbeispiel steuert die
Wascheinrichtungssteuerung zusätzlich
die Waschmittel- und Energieversorgung aller genannten Wascheinrichtungen.
Als Waschmittel können
A3-Waschmittel, Hochsieder, Biowaschmittel, UV-Waschmittel oder Waschmittel
für konventionelle
und UV-Farben und Hybrid-Farben verwendet werden. In vorteilhafter Weise
können
für mindestens
zwei oder mehr der genannten Wascheinrichtungen verschiedene Waschmittel
verwendet werden.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
die Wascheinrichtungssteuerung derart eingerichtet, dass ein Waschprogramm
aus einer Mehrzahl von Waschprogrammen wählbar ist, die beispielsweise
verschiedenen Verschmutzungsgraden zugeordnet sind.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel
kann in einem Sonderprograram der Wascheinrichtungssteuerung die
Nachwende-Druckzylinderwascheinrichtung 12 dazu genutzt
werden, um auf die Oberfläche
der Nachwende-Druckzylinder mit Aufzug eine neue Versiegelungsschicht
mittels eines flüssigen Siegelmittels
aufzutragen.