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DE20120853U1 - Verschluss - Google Patents

Verschluss

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Publication number
DE20120853U1
DE20120853U1 DE20120853U DE20120853U DE20120853U1 DE 20120853 U1 DE20120853 U1 DE 20120853U1 DE 20120853 U DE20120853 U DE 20120853U DE 20120853 U DE20120853 U DE 20120853U DE 20120853 U1 DE20120853 U1 DE 20120853U1
Authority
DE
Germany
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container
closure
lever
closure according
opening
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20120853U
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English (en)
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EMSA GmbH
Original Assignee
EMSA GmbH
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Publication date
Application filed by EMSA GmbH filed Critical EMSA GmbH
Priority to DE20120853U priority Critical patent/DE20120853U1/de
Publication of DE20120853U1 publication Critical patent/DE20120853U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/06Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages
    • B65D47/08Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures
    • B65D47/0857Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures made separately from the base element provided with the spout or discharge passage

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

GKS & S MAXIMILIANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstr. 12
80297 München
RECHTSANWÄLTE LAWYERS
MÜNCHEN
DR. HELMUT EICHMANN
GERHARD BARTH
DR. ULRICH BLUMENRÖDER, LLM.
CHRISTA NIKLAS-FALTER
DR. MAXIMILIAN KINKELDEY, LLM.
SONJA SCHÄFFLER
DR. KARSTEN BRANDT
ANJA FRANKE, LL.M,
UTE STEPHANI
DR. BERND ALLEKOnE, LLM.
DR. ELVIRA PFRANG1LLM.
PATENTANWÄLTE PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS EUROPEAN PATENT ATTORNE*
MÜNCHEN
DR. HERMANN KINKELDEY PETER H. JAKOB WOLFHARD MEISTER HANS HILGERS DR. HENNING MEYER-PLATH ANNEUE EHNOLD THOMAS SCHUSTER DR. KLARA GOLDBACH MARTIN AUFENANGER GOTTFRIED KLITZSCH DR. HEIKE VOGELSANG-WENKE REINHARD KNAUER DIETMAR KUHL DR. FRANZ-JOSEF ZIMMER BETTINA K. REICHELT DR. ANTON K. PFAU DR. UDO WEIGELT RAINER BERTRAM .
JENS KOCH, M. S. (U of RA) M. S.
BERND ROTHAEMEL DR. DANIELA KINKELDEY DR. MARIA ROSARIO VEGA LASO THOMAS W. LAUBENTHAL
BERLIN
PROF. DR. MANFRED BÖNING
DR. PATRICK ERK, M.S. (MIT)·
"PATENTANWALT
KÖLN
DR. MARTIN DROPMANN
CHEMNITZ MANFRED SCHNEIDER
OF COUNSEL PATENTANWÄLTE
AUGUST GRÜNECKER DR. GUNTER BEZOLD DR. WALTER LANGHOFF
DR. WILFRIED STOCKMAIR [-1996)
IHR ZEICHEN/YOUR REF.
UNSER ZEICHEN/OUR REF.
G 4673 -894/bi
DATUM / DATE
21.12.2001
Anmelder: EMSA Werke Wulf GmbH & Co. KG Grevener Damm 215-225
48282 Emsdetten
Verschluss
GRÜNECKER KINKELDEY
STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER
MAXIMILIANSTR. 58 JJ
D-80538 MÜNCHEN · ·
GERMANY ··*
TEL. +49 89 2123 50
.. ..FAX K3R3) &Lgr;49 a*22 0267 ; J J J .JNo.
* ti tAX*?3R4)*+<fe539 »&Pgr; 8**92 W ·. *. J &idigr; JBLZ .' : Ettp:/&www.arune":kei*de *·*** ** ^iWI - e-mail: postmaster@grun
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DEUTSCHE BANK MÜNCHEN ;No. 17 51734 700 700
DEUT DE MM
Verschluss
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verschluss vornehmlich für einen Behälter für Flüssigkeiten, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Solche Verschlüsse sind insbesondere für das Verschließen einmal geöffneter Wein- oder Sektflaschen bekannt, um den Inhalt der Flasche länger genießbar zu halten und ggf. ein Entweichen der Kohlensäure zu verhindern. Der Verschluss besteht dabei aus einer auf die Öffnung der Flasche aufzusetzenden Kappe, einen in den Flaschenhals hineinragenden, im Wesentlichen zylinderförmigen Verschlusskörper und einen auf der Außenseite der Kappe angeordneten Hebel, der gelenkig mit dem Verschlusskörper verbunden ist. Zum Verschließen der Flasche wird der Verschlusskörper von außen in den Flaschenhals eingesetzt. Beim Umlegen des Hebels dient ein Abschnitt am Hebel als Kurvensteuerung, indem er auf einem Untergrund gleitet. Auf Grund der Form dieser Kurvensteuerung wird das Gelenk zwischen Verschlusskörper und Hebel nach oben bewegt, so dass sich der Verschlusskörper in seiner Längsrichtung zusammenzieht. Dadurch dehnt er sich in Querrichtung aus und dichtet den Flaschehals ab.
Solch ein Verschluss ist unbefriedigend, da es keine Möglichkeit gibt, den Behälter sauber zu entleeren, ohne dass der Verschluss vollständig von der Flasche entfernt wird. Für dem Verschluss muss dann entweder eine saubere Ablage gefunden werden, oder er muss vor einem erneuten Einsetzen in den Flaschenhals gereinigt werden. Zudem ist zur Bedienung des Verschlusses meist ein relativ hoher Kraftaufwand erforderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Verschluss der eingangs genannten Art zu schaffen, der sowohl ein sauberes Entleeren des Flüssigkeitsbehälters, als auch ohne hohen Kraftaufwand ein sicheres Wiederverschließen ermöglicht, und der zudem einfach konstruiert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Verschluss mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Daraus ergeben sich verschiedene Vorteile. Indem der Verschlusskörper im Innern des Behälters angeordnet ist, liegt der Rand der Öffnung in der Frei-Stellung des Verschlusses frei. Zum Entleeren des Behälters kann die Flüssigkeit unbehindert ausströ-
men, so dass das Entleeren sauber durchführbar ist, ggf. sogar ein Trinken direkt aus dem Behälter.
Die Befestigung des Verschlusses am Behälter dient dazu, den Verschlusskörper gegenüber der Öffnung zu positionieren und den Verschlusses auch in der Frei-Stellung am Behälter zu halten. Indem diese Verbindung als Gelenk ausgebildet ist, legt sie einen Drehpunkt bzw. eine Schwenkachse des Verschlusses fest. Ein Verschwenken um dieses Gelenk erfordert wegen der verminderten Reibung eine deutlich geringere Kraft als bei herkömmlichen Verschlüssen. Ist das Gelenk zudem lösbar, so können der Hebel und der Verschlusskörper zum Reinigen des Verschlusses vom Behälter getrennt werden. Diese Reinigungsmöglichkeit ist gerade bei einem wiederbefüllbaren Behälter, der mittels des wiederverschließbaren Verschlusses realisiert wird, von großer Wichtigkeit. Sollte ferner der Verschlusskörper einmal undicht werden oder die Handhabe beschädigt werden, so kann der Verschluss leicht ausgewechselt werden.
Bevorzugt dichtet der Verschlusskörper die Öffnung in der Schließstellung formschlüssig und/oder kraftschlüssig ab. Damit ist gewährleistet, dass ein wieder verschlossener Behälter transportiert werden kann, ohne dass die Gefahr besteht, dass Flüssigkeit aus der Öffnung austritt.
Vorzugsweise ist der Verschlusskörper mittels des Gelenkes um eine parallel zur Öffnungsebene liegende Achse in die Öffnung hineinschwenkbar. Umgekehrt wird der Verschlusskörper zur Freigabe der Öffnung um diese Achse in das Behälterinnere geschwenkt.
Das Gelenk kann entweder an der Innenseite oder an der Außenseite des Behälters angeordnet sein. Es kann beispielsweise ein Drehgelenk sein. Dazu kann der Verschluss, beispielsweise an einem Arm des Hebels, eine zylinderförmige Achse aufweisen, die lösbar in einer Lagerung gehaltenen ist. Diese Lagerung kann z.B. aus einer Klammer bestehen, die die zylinderförmige Achse in einem größeren Umschließungswinkel als 180° umfasst, und in der die Achse durch eine Einschnappwirkung einrastet.
Alternativ kann das Gelenk als ein Filmscharnier ausgebildet sein. Dessen eines Ende ist dann bevorzugt mit dem Hebel verbunden, das andere Ende mit einem Befestigungskörper. Dieser Befestigungskörper, der zur Befestigung zwischen Verschluss und Behälter dient,
kann in einer Eintiefung in der Außenseite des Behälters angeordnet sein, wobei sich die Form des Befestigungskörpers und der Eintiefung etwa entsprechen. Als mögliche Materialien für das Filmscharnier stehen insbesondere Kunststoffe zur Verfügung. Das Filmscharnier liegt vorzugsweise im Bereich der Oberseite des Behälters, da dort die Stabilität für das Scharnier am größten ist.
Als weitere Alternative kann das Gelenk ein Kugelgelenk sein. In allen Varianten kann ein Gelenkelement, insbesondere das Filmscharnier oder eine zylindrische Achse, einstückig an einem Arm des Hebels (und damit ggf. auch an dem Verschlusskörper) angeformt sein. Dies macht die Herstellung besonders einfach.
Es ist besonders günstig, wenn das Gelenk zum Rand der Öffnung beabstandet ist. In diesem Fall führen schon Schwenkungen des Hebels um relativ geringe Winkel zu einer vergleichsweise großen Auslenkung des Verschlusskörpers, was den Durchfluss durch die Öffnung vergrößert.
Bevorzugt ist die Handhabe als zweiarmiger Hebel ausgebildet, wobei der eine Arm des Hebels mit dem Verschlusskörper verbunden ist und der andere Arm als Handhabe dient. Durch diese Form kann die Kraft des Bedieners besonders effektiv auf den Verschlusskörper übertragen werden.
In einer möglichen Ausführungsform kann der Hebel U-förmig ausgebildet sein, wobei der eine Arm innerhalb des Behälters angeordnet ist und sich zwischen dem (in diesem Fall auf der Innenseite des Behälters angeordneten) Gelenk und dem Verschlusskörper erstreckt, während der zweite Arm außerhalb des Behälters angeordnet ist. Der eine Arm des Hebels dient dazu, die Schwenkbahn des Verschlusskörpers im Behälterinnern festzulegen, während der zweite Arm außerhalb der Öffnung als Handhabe für den Bediener dient. Mittels dieser Handhabe kann der Bediener den Verschlusskörper zwischen dessen Schließstallung und Frei-Stellung bewegen.
Beispielsweise kann der Verschlusskörper eine wenigstens abschnittsweise elastische O-berfläche aufweisen. Wird diese von innen gegen den Rand der Öffnung belastet, so verformt sie sich elastisch, passt sich dabei der Form der Öffnung an und bildet so einen kraftschlüssigen Verschluss. Die Belastung von innen kann durch die vom Hebel auf den Ver-
Schlusskörper ausgeübte Kraft entstehen und/oder durch einen Überdruck im Behälter, beispielsweise bei kohlensäurehaltigen Flüssigkeiten.
Nicht allein die Oberfläche, sondern auch der Verschlusskörper insgesamt kann aus einem elastischen Material bestehen. Damit kann der Verschlusskörper z.B. einstückig geformt sein, was für seine Herstellung und Haltbarkeit vorteilhaft ist.
Bevorzugt entspricht die Außenkontur des Verschlusskörpers im Wesentlichen einem Kegelstumpf, dessen Basisdurchmesser etwas größer als der Durchmesser der Öffnung ist. Insbesondere bei kreisförmigen Öffnungen kann mit einem kegelstumpf-förmigen Verschlusskörper eine formschlüssige Dichtung dann erzielt werden, wenn der Durchmesser der Öffnung zwischen dem kleinsten und dem größten Durchmesser des Kegelstumpfes liegt.
In einer Variante der Erfindung kann der Verschlusskörper innen hohl sein. Seine Oberflä-■ ehe kann sich dann leichter verformen und der Kontur der Öffnung noch besser anpassen, um eine kraft- und formschlüssige Dichtung zu erhalten. Zudem wird die vom Behälter-Innendruck auf den in der Schließstellung befindlichen Verschlusskörper ausgeübte Kraft unmittelbar auf die Kontaktstellen zwischen dem Verschlusskörper und dem Rand der Öffnung gerichtet, insbesondere dann, wenn zusätzlich das Innere des Verschlusskörpers zum Behälterinnern hin offen ist.
Vorteilhafterweise weist der Verschluss ein Auflager für den Hebel auf. Wird der Hebel auf einer Seite des Auflagers gegen den Behälter gedrückt, so wirkt auf den mit dem anderen Hebelarm verbundenen Verschlusskörper eine nach außen gerichtete Kraft. Mittels dieser Kraft wird der Verschlusskörper nicht nur von innen in die Öffnung hineinbewegt, sondern gleichzeitig kann er sich verformen, um eine kraftschlüssige Dichtung der Öffnung zu bewirken. Das Ausüben dieser Kraft wird dem Bediener durch das Auflager wesentlich erleichtert, da ein Andrücken der Handhabe gegen den Behälter leicht durchzuführen ist. Die Position des Auflagers auf dem Behälter ergibt sich dabei auf Grund folgender Überlegung: Je näher das Auflager an der Öffnung liegt, desto größer ist die &ldquor;Übersetzung" des Hebels, d.h. desto kleiner ist die aufzuwendende Kraft. Allerdings verkleinert sich gleichzeitig der Winkel, um den der Hebel ausgelenkt werden kann, bevor er den Behälter berührt. Zwischen diesen beiden Kriterien muss bei der Wahl der Auflager-Position abgewogen werden.
Auch für die Ausgestaltung des Auflagers stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Beispielsweise kann das Auflager als vorstehende Wulst an der Oberseite des Behälters angeformt sein, die vom Hebel in der Schließstellung des Verschlusses beaufschlagt wird. Alternativ dazu kann das Auflager als vorstehende Wulst an der zum Behälter gewandten Seite des Hebels angeformt sein, die die Oberseite des Behälters in der Schließstellung des Verschlusses beaufschlagt. Eine dritte Alternative bietet sich bei einem auf der Außenseite des Behälters angeordneten Gelenk des Hebels. In diesem Fall kann das Gelenk selbst das Auflager bilden.
Vorzugsweise ist der Verschlusskörper mit dem Hebel verbunden, damit der Verschlusskörper mittels des Hebels zwischen der Schließstellung und der Frei-Stellung bewegbar ist. Diese Verbindung kann starr oder gelenkig sein. Eine starre Verbindung, bei der Hebel und Verschlusskörper als eine Einheit gemeinsam verschwenken, ist konstruktiv und in der Herstellung besonders einfach. Eine gelenkige Verbindung hingegen, bei der der Verschlusskörper in der Frei-Stellung gegenüber dem Hebel verschwenkbar ist, erlaubt eine bessere Ausrichtung des Verschlusskörpers, so dass sich dieser beim Verschließen der Form der Öffnung am besten anpassen kann. Das Gelenk zwischen Verschlusskörper und Hebel kann z.B. ein Filmscharnier sein.
Der Hebel und der Verschlusskörper können z.B. einstückig ausgebildet sein, da dies in der Herstellung am günstigsten ist. Dies ist sowohl mit einer starren Verbindung, als auch mit einer gelenkigen möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Verschlusskörper oberhalb seines Schwerpunktes mit einem Abschnitt des Hebels verbunden ist, denn dann wird die mittels des Hebels auf den Verschlusskörper ausgeübte Kraft für eine kraftschlüssige Dichtung gleichmäßig entlang des Umfangs des Verschlusskörper verteilt, und es erleichtert das zentrale Ausrichten des Verschlusskörpers in der Öffnung zum Verschließen derselben.
Günstigerweise weist der Hebel auf seiner dem Behälter zugewandten Seite eine Einkerbung aufweist, die beim Verschwenken des Hebels den Rand der Öffnung beaufschlagt und so den maximalen Auslenkungswinkel des Verschlusses in dessen Frei-Stellung defi-
niert. Dies erleichtert ein Trinken aus dem Behälter, indem das vollständige Ausschwenken des Hebels verhindert wird.
Ist der Verschlusskörper in seine Schließstellung gebracht, indem beispielsweise mittels des oben beschriebenen Auflagers eine entsprechende Kraft auf ihn ausgeübt wurde, so hält der Verschlusskörper in der Öffnung auf Grund zweier Ursachen: erstens ist eine kraftschlüssige Abdichtung bewirkt worden, wobei die Elastizitätskräfte des Verschlusskörpers gegen den Rand der Öffnung wirken und ein Öffnen verhindern. Bei kohlensäurehaltigen Getränken kommt als zweite Ursache ein Überdruck im Behälter hinzu, der den Verschlusskörper von innen gegen die Öffnung drückt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine dritte Möglichkeit dafür vorgesehen, den Verschlusskörper in seiner Schließstellung gegen ein ungewolltes Öffnen zu sichern. Dazu weist der Behälter eine Raste auf, mittels derer der Hebel in der Schließstellung des Verschlusskörpers verrastbar ist. Zum einen muss so für eine Auslenkung des Hebels und damit des Verschlusskörpers zu Beginn eine erhöhte Kraft zum Lösen der Verrastung aufgewendet werden. Zudem wird der Hebel mittels der Raste so gehalten, dass er mittels des Auflagers eine beständige, nach außen gerichtete Kraft bzw. Vorspannung auf den in der Schließstellung befindlichen Verschlusskörper ausübt, die diesen noch besser in der Öffnung hält. Die Raste selbst kann beispielsweise auf der Oberseite des Behälters angeordnet sein. Alternativ dazu kann ein - möglicherweise vorspringender - Abschnitt des Randes des Behälters als Raste dienen.
Vorzugsweise ist der erfindungsgemäße Verschluss an einer Kappe des Behälters angeordnet. Diese Kappe wiederum kann lösbar mit dem Hauptteil des Behälters verbunden sein, insbesondere mittels einer Schnapp- oder Schraubverbindung. Das Lösen der Kappe gibt eine größere Öffnung des Behälters frei, die zum schnellen Befüllen oder Entleeren genutzt werden kann. Femer bietet dies die Möglichkeit, das Innere des Behälters und die Unterseite des Verschlusses besser reinigen zu können.
Im Folgenden werden zwei vorteilhaftes Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verschlusses in dessen Schließstellung,
Fig.2 einen Vertikalschnitt durch den in Fig. 1 gezeigten Verschluss in dessen Freistellung,
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verschlusses in dessen Schließstellung,
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch den in Fig. 3 gezeigten Verschluss in dessen Freistellung,
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen der in den Figuren 1-4 gezeigten, erfindungsgemäßen Verschlüsse, wobei der Übersicht halber der Behälter nicht dargestellt ist,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Behälters mit einem erfindungsgemäßen
Verschluss, wobei sich der Verschluss in seiner Schließstellung befindet, und
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 6 gezeigten Behälters, wobei sich der
Verschluss in seiner Frei-Stellung befindet.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verschlusses 1, mit dem eine kreisförmige Öffnung 2 verschlossen oder geöffnet werden kann. Die Öffnung 2 befindet sich in der Oberseite 3 einer Kappe 4 eines Behälters für Flüssigkeiten (nicht gezeigt). Die Kappe 4, die beispielsweise aus Metall oder Kunststoff besteht, weist ein Innengewinde 5 auf, mittels dessen sie auf ein Außengewinde am Behälter aufgeschraubt werden kann.
Die Seitenränder 6 der Öffnung 2 stehen in den Innenraum der Kappe 4 hervor. Zwischen sich nehmen sie einen Verschlusskörper 7 des Verschlusses 1 auf. Dieser Verschlusskörper 7 hat die Form eines Kegelstumpfes, wobei der Umfang seiner Unterseite 8 einen größeren Durchmesser und der Umfang seiner Oberseite 9 einen kleineren Durchmesser als die Öffnung 2 hat. Der Verschlusskörper 7 besteht vollständig aus einem elastischen Material. Er befindet sich in seiner Schließstellung, in der er die Öffnung 2 form- und kraftschlüssig abdichtet. Seine Oberseite 9 liegt in einer Ebene mit der Oberseite 3 der Kappe 4.
Der Formschluss des Verschlusskörpers 7 mit der Öffnung 2 erfolgt auf Grund der Kegelform des Verschlusskörpers 7 dadurch, dass der Durchmesser einer bestimmten Höhe des Verschlusskörpers 7 genau dem Durchmesser der Öffnung 2 entspricht und der Umfang des Verschlusskörpers 7 mit diesem Durchmesser an den Seitenrändern 6 der Öffnung 2 anliegt. Das Zustandekommen dejs Kraftschlus#ses.wird.s,päj:e.r.e.r.läutert.we/den.
Auf seiner Unterseite 8 ist der Verschlusskörper 7 mit einem ersten Hebelarm 10 verbunden, der auch als flächige Hebelplatte ausgebildet sein kann. Der Hebelarm 10 wiederum ist über ein Drehgelenk 11 mit der Innenseite der Kappe 4 verbunden. Dazu weist der erste Hebelarm 10 an seinem dem Verschlusskörper 7 abgewandten Ende einen zylinderförmigen Stift 12 auf, der lösbar und schwenkbar durch Einschnappen in einem Lager 13 an der Innenseite der Kappe 4 gehalten wird. Der Stift 12 wird vom Lager 13 in einem größeren Umschließungswinkel als 180° gehalten. Er stellt die Schwenkachse des Verschlusses 1 dar.
Auf der Außenseite der Kappe 4 weist der Verschluss einen zweiten Hebelarm 14 auf. Dieser ist starr mit dem Verschlusskörper 7 verbunden, und zwar mittig mit der Oberseite 9 des Verschlusskörpers 7. Damit liegt diese Verbindung oberhalb des Schwerpunktes des Verschlusskörpers 7. In seitlicher Ansicht bilden der erste Hebelarm 10 und der zweite Hebelarm 14 ein &ldquor;U".
An der Außenseite der Kappe 4 ist eine Raste 15 angeordnet, die mit einer Rastmulde 16 des zweiten Hebelarms 14 in Eingriff gebracht werden kann. In der dargestellten Schließstellung des Verschlusses sind die Raste 15 und die Rastmulde 16 miteinander verrastet. Dies trägt dazu bei, den Verschlusskörper 7 in der Öffnung 2 zu halten. Zudem wird eine nach außen gerichtete Kraft auf den Verschlusskörper 7 ausgeübt, indem der zweite Hebelarm 14 auf einem Auflager 17 liegt und dabei von der Raste 15 in einer Stellung gehalten wird, in der er am vom Verschlusskörper 7 abgewandten Ende zur Kappe 4 hin vorgespannt ist. Diese Vorspannung wird mittels des Hebelarms 14 auf den Verschlusskörper 7 übertragen, so dass dieser die Öffnung 2 kraftschlüssig abdichtet. Das Auflager 17 ist als eine vorstehende Wulst an der Oberseite der Kappe 4 angeformt.
In Fig. 2 ist derselbe Verschluss 1 in seiner Frei-Stellung dargestellt. Um den Verschluss 1 in diese Stellung zu bringen, wurde zunächst die Verrastung gelöst, indem der zweite Hebelarm 14 an seinem freien Ende nach oben gezogen wurde. Anschließen wurde der Verschluss 1 um einen Winkel von etwa 20° um das Drehgelenk 11 verschwenkt, so dass der Verschlusskörper 7, wie dargestellt, die Öffnung 2 freigibt. Durch die Beabstandung von Öffnung 2 und Drehgelenk 11 führen selbst solche geringen Auslenkungswinkel des Verschlusses 1 zu einer hinreichenden Durchflussfläche an der Öffnung 2U um beispielsweise
ein Trinken aus dem Behälter zu ermöglichen. Gegen ein weitergehendes Auslenken ist der zweite Hebelarm 14 gesichert, indem eine Einkerbung 18 an seiner Unterseite mit dem Rand 6 der Öffnung 2 in Eingriff gelangt.
Um ein gründlicheres Reinigen des Verschlusses 1 zu ermöglichen, kann dieser in der Freistellung von der Kappe 4 getrennt werden. Dazu wird zunächst der Stift 12 des Drehgelenks 11 aus dem Lager 13 gelöst, bevor der Hebelarm 14 durch die Öffnung 2 auf die Innenseite der Kappe 4 geschoben wird.
Fig. 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verschlusses 31 in dessen Schließstellung. Obwohl der Mechanismus zum Bedienen dieses Verschlusses derselbe ist wie beim vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel, unterscheidet sich die Konstruktion in mehreren Punkten.
Der Verschlusskörper 37 des Verschlusses 31 hat zwar ebenfalls die Außenkontur eines Kegelstumpfes, ist jedoch hohl und zum Behälterinnern hin offen. Ein Überdruck im Behälter, z.B. bei kohlensäurehaltigen Flüssigkeiten, übt damit nicht nur eine nach außen gerichtete Kraft auf den Verschlusskörper 37 aus, die diesen in der Öffnung 32 hält. Gleichzeitig kann der Überdruck auf Grund des Hohlraums des Verschlusskörpers 37 eine Kraft F auf dessen Seitenwände 38 ausüben, die damit an die Ränder 36 der Öffnung 32 angepresst werden und eine noch bessere Abdichtung bewirken. Um eine größere Anlagefläche zu bieten, ragen die Ränder 36 der Öffnung 32 weiter in das Behälterinnere hinein als die Ränder 6 der Öffnung 2 im ersten Ausführungsbeispiel.
Der Verschluss 31 weist einen Hebel 39 auf. Ein über ein Filmscharnier 40 mit dem Hebel verbundener, zylindrischer Befestigungskörper 41 ist lösbar in einer ebenfalls zylindrischen Eintiefung 42 in der Oberseite der Behälterkappe 43 aufgenommen. Das Filmscharnier 40 definiert die Schwenkachse des Hebels 39 und des über ein zweites Filmscharnier gelenkig mit dem Hebel 39 verbundenen Verschlusskörpers 37.
Der Befestigungskörper 41 und das erste Filmscharnier 40 bilden ein Auflager für den Hebel 39, wenn dieser durch den Bediener zum Schließen des Verschlusses 31 an seinem die Handhabe darstellenden Ende 45 gegen den Behälter gedrückt wird. Mittels des Auflagers wird dann eine nach außen ^erichtete^Kraft auf.den Verschjuss.k£rpe.r 37 ausgeübt.
Der Verschlusskörper 37, der Hebel 39, die Filmscharniere 40 und 44 sowie der Befestigungskörper 41 sind einstückig ausgebildet, beispielsweise aus einem Kunststoff.
Sowohl von der Behälterkappe 43, als auch von einem Quersteg 48 des Hebels 39 stehen je ein Rastelement 46 bzw. 47 vor, die miteinander zum Verrasten des Hebels 39 am Behälter in Eingriff stehen.
Fig. 4 zeigt das zweite Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verschlusses 31 in dessen Frei-Stellung. Durch das Verschwenken des Hebels 39 um das erste Filmscharnier 40 ist der Verschlusskörper 37 zur Freigabe der Öffnung 32 in das Behälterinnere bewegt worden. Mittels des Hebels 39 kann dabei, ebenso wie im ersten Ausführungsbeispiel, eine genügend hohe Kraft - z.B. auch gegen einen Überdruck im Behälter - auf den Verschlusskörper 37 ausgeübt werden.
In dieser Frei-Stellung kann der Verschluss 31 vom Behälter bzw. von dessen Kappe 43 gelöst werden, indem der Befestigungskörper 41 senkrecht aus der Eintiefung 42 herausgezogen wird, vorzugsweise mittels des Hebels 39.
In Fig. 5 ist eine Draufsicht auf einen der in den Figuren 1 - 4 gezeigten Verschlüsse 1, 31 dargestellt, wobei der Übersicht halber der Behälter bzw. dessen Kappe nicht gezeigt sind. Zu sehen sind der Hebel 14, 39 und der mit diesem verbundene Verschlusskörper 7, 37. Auf Grund der Kegelstumpf-Form des Verschlusskörpers 7, 37 hat der Umfang der Oberseite 9 einen kleineren Durchmesser als der Umfang der Unterseite 8.
Der Hebel 14, 39 weist zwei von einem Quersteg 48 getrennte Öffnungen 49 auf. Am bzw. unterhalb des Querstegs 48 befinden sich die Rastmulde 16 bzw. das Rastelement 47.
Die Figuren 6 und 7 zeigen perspektivische Ansichten eines Behälters mit einem erfindungsgemäßen Verschluss 1, auf welchen Behälter eine Kappe 4 mit einer zentralen Öffnung 2 aufgesetzt ist. Der Behälter ist in diesem Fall ein Trinkgefäß 50 mit einem Henkel 51.
In Fig. 6 ist der Verschluss 1 in seiner Schließstellung gezeigt, in der der Verschlusskörper 7 die Öffnung 2 verschließt und abdichtet. In dieser Stellung liegt der Hebel parallel zur O-berseite 3 der Kappe 4. Er ist in dieser Stellung mittels der Raste 15 verrastet.
In Fig. 7 ist die Verrastung gelöst. Der Verschluss 1 ist hier in seiner Frei-Stellung gezeigt, in der der Hebel 14 in einem Winkel von etwa 20° von der Oberseite 3 der Kappe 4 absteht und der Verschlusskörper 7 dadurch in das Innere des Behälters hineinbewegt worden ist. Die Öffnung 2 ist freigegeben, so dass ein Trinken aus dem Behälter möglich ist.
Zum leichteren Befüllen des Behälters und zum Reinigen kann die Kappe 4 abgenommen bzw. abgeschraubt werden. Um ein gründlicheres Reinigen des Verschlusses 1 zu ermöglichen, kann dieser von der Kappe 4 getrennt werden, wie oben beschrieben. Die Montage des Verschlusses 1 bzw. 31 an der Kappe 4 erfolgt jeweils in umgekehrter Folge.

Claims (38)

1. Verschluss (1, 31) vornehmlich für einen Behälter für Flüssigkeiten, mit einem Verschlusskörper (7, 37), dessen Kontur im Wesentlichen der Kontur einer Öffnung (2, 32) des Behälters entspricht, mit einer als Hebel (14, 39) ausgebildeten Handhabe außerhalb des Behälters, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (7, 37) im Innern des Behälters angeordnet ist, dass der Verschlusskörper (7, 37) mittels der Handhabe zum wiederholten Öffnen und Schließen der Öffnung (2, 32) von innen in die Öffnung einführbar ist, und dass der Verschluss (1, 31) mittels eines Gelenkes (11, 40) lösbar am Behälter befestigt ist.
2. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (7, 37) mittels des Gelenkes (11, 40) um eine parallel zur Öffnungsebene liegende Achse in die Öffnung (2, 32) hineinschwenkbar ist.
3. Verschluss nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk ein Drehgelenk (11) ist.
4. Verschluss nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (11) eine lösbar in einer Lagerung (13) gehaltene, zylinderförmige Achse (12) aufweist.
5. Verschluss nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zylinderförmige Achse (12) in der Lagerung (13) mit einem größeren Umschließungswinkel als 180° gelagert ist.
6. Verschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zylinderförmige Achse (12) durch eine Einschnappwirkung in der Lagerung (13) einrastet.
7. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (11) auf der Innenseite des Behälters angeordnet ist.
8. Verschluss nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (11) auf der Außenseite des Behälters angeordnet ist.
9. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk ein Filmscharnier (40) ist.
10. Verschluss nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende des Filmscharniers (40) mit dem Hebel (39) verbunden ist und das andere Ende mit einem Befestigungskörper (41).
11. Verschluss nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungskörper (41) in einer Eintiefung in der Außenseite des Behälters angeordnet ist.
12. Verschluss nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Filmscharnier (40) aus einem Kunststoff besteht.
13. Verschluss nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Filmscharnier (40) im Bereich der Oberseite (3) des Behälters liegt.
14. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk ein Kugelgelenk ist.
15. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gelenkelement, insbesondere das Filmscharnier (40) oder eine zylindrische Achse (12), einstückig an einem Arm des Hebels (10, 39) angeformt ist.
16. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (11, 40) zum Rand der Öffnung (2, 32) beabstandet ist.
17. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe als zweiarmiger Hebel (10, 14) ausgebildet ist, wobei der eine Arm mit dem Verschlusskörper (7, 37) verbunden ist und der andere Arm als Handhabe dient.
18. Verschluss nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebel (10, 14) U- förmig ausgebildet ist, wobei der eine Arm (10) innerhalb des Behälters angeordnet ist und sich zwischen Gelenk (11) und Verschlusskörper (7, 37) erstreckt, und der zweite Arm (14) außerhalb des Behälters angeordnet ist.
19. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (7, 37) eine wenigstens abschnittsweise elastische Oberfläche aufweist.
20. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der gesamte Verschlusskörper (7, 37) aus einem elastischen Material besteht.
21. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkontur des Verschlusskörpers (7, 37) im Wesentlichen einem Kegelstumpf entspricht, dessen Basisdurchmesser etwas größer als der Durchmesser der Öffnung (2, 32) ist.
22. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (37) innen hohl ist.
23) Verschluss nach wenigstens Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Innere des Verschlusskörpers (37) zum Behälterinnern hin offen ist.
24. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (1, 31) ein Auflager (17) für den Hebel aufweist.
25. Verschluss nach wenigstens Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflager (17) als vorstehende Wulst an der Oberseite (3) des Behälters angeordnet ist.
26. Verschluss nach wenigstens Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflager (17) als vorstehende Wulst an der zum Behälter gewandten Seite des Hebels (14) angeordnet ist.
27. Verschluss nach wenigstens Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflager durch das auf der Außenseite des Behälters angeordnete Gelenk (40) des Hebels (39) gebildet ist.
28. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (7, 37) starr mit dem Hebel (10, 14) verbunden ist, so dass beide als eine Einheit gemeinsam verschwenken.
29. Verschluss nach wenigstens einem Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (7, 37) gelenkig mit dem Hebel (14, 39) verbunden ist, so dass der Verschlusskörper (7, 37) in der Frei-Stellung gegenüber dem Hebel (14, 39) verschwenkbar ist.
30. Verschluss nach wenigstens Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk zwischen Verschlusskörper (7, 37) und Hebel (14, 39) ein Filmscharnier (44) ist.
31. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebel (14, 39) und der Verschlusskörper (7, 37) einstückig ausgebildet sind.
32. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (7, 37) oberhalb seines Schwerpunktes mit einem Arm des Hebels (14, 39) verbunden ist.
33. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebel (14) auf seiner dem Behälter zugewandten Seite eine Einkerbung (18) aufweist, die beim Verschwenken des Hebels (14) den Rand der Öffnung (2, 32) beaufschlagt und so den maximalen Auslenkungswinkel des Verschlusses (1, 31) in dessen Frei-Stellung definiert.
34. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine Raste (15, 46) aufweist, mittels derer der Hebel (14, 39) in der Schließstellung des Verschlusskörpers (7, 37) verrastbar ist.
35. Verschluss nach wenigstens Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Raste (15, 46) an der Oberseite (3) des Behälters angeordnet ist und mit einer Rastmulde (16) oder einem Rastelement (47) am Hebel (14, 39) in Eingriff bringbar ist.
36. Verschluss nach wenigstens Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass Hebel (14, 39) mit einem Abschnitt eines Randes des Behälters verrastbar ist.
37. Verschluss nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er an einer Kappe (4, 43) des Behälters angeordnet ist.
38. Verschluss nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (4, 43) mit dem Behälter lösbar verbunden ist, insbesondere mittels einer Schnapp- oder Schraubverbindung (5).
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