DE20105239U1 - Abscheidesystem für Farbpartikel in der Abluft von Lackierkabinen - Google Patents
Abscheidesystem für Farbpartikel in der Abluft von LackierkabinenInfo
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Description
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Abscheidesystem für Farbpartikel in der Abluft von Lackierkabinen
Die Erfindung betrifft ein Abscheidesystem für Farbpartikel in der Abluft von Lackierkabinen mit Trockenabscheidung, umfassend
eine befahrbare Bodenkonstruktion in der Lackierkabine mit wenigstens einer Bodenöffnung, die mit einem bündig eingelassenen Gitterrost verschlossen ist, - mit der oder den Bodenöffnungen unterhalb des Niveaus des Bodens verbundene Abluftkanäle, die an ihrem anderen Ende an wenigstens einen Exhaustor als Absaugantrieb angeschlossen sind,
und in den Luftweg zwischen Bodenöffnung und Exhaustor geschaltete Farbpartikel-Abscheidemedien. 20
Es ist bekannt, unterhalb der Gitterroste der vorgenannten Bodenöffnungen Farbabschexdematten anzuordnen, die nach einer Sättigung von etwa 6 kg/m2 gewechselt werden. Derartige Farbabschexdematten werden zum Abscheiden des Överspray in Lackieranlagen insbesondere bei der relativ preiswerten Trockenabscheidung eingesetzt.
Hierzu müssen die Gitterroste entfernt, die Farbabschexdematten ausgetauscht und neue eingelegt werden. Anschließend
werden die Gitterroste wieder eingelegt. Die von Gitterrosten überdeckten Flächen betragen bei größeren Lackierkabinen zwischen 10 bis 60 m2, so daß die schweren Gitterroste mit einem Zeitaufwand von 2 bis 24 Stunden herausgenommen und wieder eingelegt werden müßten.
Im allgemeinen sind die Gitterroste so schwer, daß sie nur mit Kränen oder mit speziell ausgerüsteten Gabelstaplern bewegt werden können.
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Es stellt sich die Aufgabe, hier eine Lösung anzugeben, so daß Ausfallzeiten für die Lackierkabinen wesentlich herabgesetzt werden, indem insbesondere auf ein Ausheben und Wiedereinlegen der Gitterroste verzichtet werden kann..
Die Lösung dieser Aufgabe wird ermöglicht durch ein Abscheidesystem der eingangs genannten Art, bei dem der Abluftkanal bzw. die Abluftkanäle vor dem Anschluß an den Exhaustor in einen unmittelbar vor dem Exhaustor eingebauten, zugänglichen Filterraum einmünden, in den versteifte, auswechselbare Filterkassetten als Farbpartikel-Abscheidemedien eingebaut sind.
Der Begriff „zugänglich" bedeutet, daß zwar durch Personen der Filterraum betreten werden kann, daß hierzu jedoch keine schweren, die Befahrbarkeit ermöglichenden Gitterroste angehoben oder versetzt werden müssen.
Um mit einem Filterraum für eine größere Lackierkabine auskommen zu können, sollten vorzugsweise bei Vorhandensein von mehreren Abluftkanälen diese vor Eintritt in den Filterraum zu einem Hauptstrang zusammengefaßt werden.
Weiterhin ist vorteilhaft, wenn der empfindliche Lackierraum zum Auswechseln der Farbpartikel-Abscheidemed^en überhaupt nicht betreten werden muß, das heißt, daß der Filterraum und der Exhaustor außerhalb der befahrbaren Bodenfläche der Lakkierkabine angeordnet sind.
Die Filterkassetten können als relativ preiswerte Elemente, beispielsweise als Flachplatten-Elemente, ausgebildet sein. Diese Filterkassetten können im Filterraum in mehrfacher W-Anordnung in vertikaler Stellung angeordnet sein.
Damit ist möglich, daß unmittelbar vor dem Exhaustor im Maschinenraum im Boden ein Filterraum installiert werden kann, der bequem von oben zugänglich ist und die Farbabscheidematten, die beispielsweise ein Format von 100 &khgr; 750 &khgr; 1200 mm haben, ausgetauscht werden können, ohne daß die Gitterroste hochgenommen werden müssen. Die Gitterroste können also im Bodenbereich verbleiben, ohne zeitaufwendig entfernt und wieder eingedeckt werden zu müssen.
Da jedoch in bestimmten Zeitintervallen die Absaugkanäle gereinigt werden müssen, um beispielsweise herabgefallene Lackabfälle vom Schuhwerk der Arbeitspersonen zu entfernen, wird vorgeschlagen, die Gitterroste lediglich mit Einstiegsöffnungen zu versehen, so daß eine Reinigungsperson einsteigen kann, ohne daß das gesamte Gitterrost angehoben werden muß.
Schließlich bezieht sich das Gebrauchsmuster auf eine Filterkassette zum Einbau in einen Filterraum, wobei hierbei ein fester Rahmen gewählt wird, der ein Front- und ein Rük-
kengitter trägt, wobei zwischen letzteren eine Filtermatte eingelegt werden kann. Die Filtermatte kann üblicherweise herausgenommen werden. Sie wird einer Entsorgung, beispielsweise einer Verbrennung, zugeführt. In den Rahmen mit Front- und Rückengitter kann dann eine neue Filtermatte außerhalb des Arbeitsbereiches eingelegt werden.
Der Sättigungsgrad der Filtermatten kann beispielsweise über ein Differenzdrucksystem festgestellt werden. Hier gibt es verschiedene Monitor-Systeme, die aus der Filtertechnik an sich bekannt sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird anhand der Zeichnung dargestellt. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf die Bodenkonstruktion einer
Lackierkabine mit Gitterrostverschluß und Filterraum ;
Figur 2 eine in W-Stellung befindliche Filterkassetten-Anordnung zur Verwendung bei einem System gemäß Figur 1.
Figur 1 zeigt in Draufsicht und schematisiert eine Lackierkabine von oben gesehen. Die Lackierkabine besitzt eine Bo-
denkonstruktion 1, wie sie insbesondere bei der sogenannten Trockenabscheidung verwendet wird. Die von schweren Fahrzeugen befahrbare Bodenkonstruktion 1 besitzt langgestreckte Bodenöffnungen 2.1 und 2.2, die in an sich bekannter Weise mit einem ein- oder mehrteiligen Gitterrost 3, welches bündig eingelassen ist, verschlossen ist.
Gestrichelt dargestellt sind unterhalb des Niveaus des Bodens vorhandene Abluftkanäle 4, die die Bodenöif fnungen ver-
binden mit einem Absaugsystem. Im vorliegenden Fall werden beide Bodenöffnungen 2.1 und 2.2 an einen gemeinsamen Hauptstrang 5 angeschlossen, der außerhalb des Bodens in einen Filterraum 10 mündet.
Die Lackierkabine ist an ihrem vorderen und hinteren Ende jeweils mit einem Rolltor 13.1 bzw. 13.2 verschließbar. In der Kabine selbst sind an den Wänden oder an der Decke auf-
gehängte Fahrkabinen 15.1, 15.2 zu erkennen, so daß das in die Lackierkabine eingefahrene Fahrzeug, Schiff oder dergleichen von allen Seiten angefahren werden kann.
Der beim Lackieren sich ergebende Overspray, also Farbpartikel, die nicht auf die Oberfläche des zu beschichtenden Objekts aufgebracht worden sind, muß vor dem Abführen der Abluft in die Atmosphäre sehr sorgfältig abgeschieden werden. Noch zulässig sind Farbstaubpartikel-Emissionen von 3 mg/m3 Abluft.
Das im vorliegenden Ausführungsbeispiel verwendete Farbabscheidesystem geht aus von W-förmig und vertikal in dem Filterraum 10 angeordneten Filtermatten-Kassetten'11. Als FiI-termatten-Material eignet sich beispielsweise Zellstoff-Material oder Kunststoff-Vlies-Material und dergleichen.
Die Filtermatten sind durch eine Kassetten-Anordnung versteift und sind nicht unterhalb der Gitterroste angeordnet, sondern in vertikaler Anordnung, so daß sie aus dem Filterraum nach Entnahme einer leichten Abdeckung 16 aus Riffelblech einzeln oder insgesamt entfernt werden können. Vorzugsweise handelt es sich um einzelne Filtermatten-Kassetten. Es ist aber auch möglich, Filtermatten-Kassetten paarig oder als Set insgesamt auswechselbar zu machen.
Der Filterraum 10 befindet sich außerhalb der Bpdenkonstruktion 1 und unterhalb des Niveaus der Bodenkonstruktion. Vorzugsweise ist er von oben zugänglich. Es ist aber möglich, eine seitliche Einstiegsöffnung zu schaffen. Da der Filterraum außerhalb der fahrbaren Bereiche liegt, sind keine schweren und nur mit Kränen zu bewegende Gitterrostabdeckungen erforderlich.
Wie aus Figur 1 erkennbar, sind die Gitterroste im Bereich er Bodenkonstruktion mit Einstiegsöffnungen 2 0 versehen, um von Zeit zu Zeit die Luftkanäle 4 und 5 reinigen zu können. Das Auswechseln der Filterelemente dagegen dauert nicht mehr mehrere Stunden oder eine ganze Schicht, sondern kann praktisch bei kurz abgeschalteten Exhaustoren in wenigen Minuten erfolgen.
Figur 2 zeigt ein Paar von Filterkassetten, die an ihrem seitlichen Scheitel zusammengeschweißt sind. Es ist ein metallener Rahmen 3 0 vorgesehen, an dem herausziehbare oder abklappbare Front- und Rückengitter 32 befestigt sind. Zwischen diesen wird eine Filtermatte aus an sich bekannten Filtermaterial gehalten.
Nach maximaler Belastung der Filtermatte kann diese aus dem Rahmen entnommen und verbrannt werden.
Ein weiterer Vorteil ist, daß die Filtermatte nicht mehr durch Grobverschmutzung vom Schuhwerk der Werker belastet sind, sondern daß dieser Grobschmutz, der vom Abluftstrom praktisch nicht mitgenommen wird, in der zu den Abluftöffnungen gehörenden Grube verbleibt und mit Hilfie eines Staubsaugers von Zeit zu Zeit entfernt werden kann, wobei lediglich eine Person durch die Einstiegsöffnung 20 einsteigen kann.
Es werden daher auch wesentlich weniger Matten verbraucht. Sondermüll muß nur in geringem Maße entsorgt werden und die Lackierkabine muß nicht mit Kränen befahren werden. Die Zeitersparnis liegt nach den Erfahrungen der Anmelderin pro Auswechslung der Filtermatten zwischen 2 und 24;Stunden.
Claims (7)
1. Abscheidesystem für Farbpartikel in der Abluft von Lackierkabinen mit Trockenabscheidung, umfassend dadurch gekennzeichnet, daß der Abluftkanal (4) bzw. die Abluftkanäle vor dem Anschluß an den Exhaustor (6.1; 6.2) in einen unmittelbar vor den Exhaustor eingebauten, zugänglichen Filterraum (10) einmünden, in den versteifte, auswechselbare Filterkassetten (20) als Farbpartikel-Abscheidemedien eingebaut sind.
- eine befahrbare Bodenkonstruktion (1) in der Lackierkabine mit wenigstens einer Bodenöffnung (2.1; 2.2), die mit einem bündig eingelassenen Gitterrost (3) verschlossen ist,
- mit der oder den Bodenöffnungen unterhalb des Niveaus des Bodens verbundene Abluftkanäle (4), die an ihrem anderen Ende an wenigstens einen Exhaustor (6) als Absaugantrieb angeschlossen sind,
- und in den Luftweg zwischen Bodenöffnung und Exhau- Istor geschaltete Farbpartikel-Abscheidemedien,
2. Abscheidesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Vorhandensein von mehreren Abluftkanälen (4) diese vor Eintritt in den Filterraum zu einem Hauptstrang (5) zusammengefaßt sind.
3. Abscheidesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterraum (10) und der Exhaustor (6.1; 6.2) außerhalb der befahrbaren Bodenfläche (9) der Lackierkabine angeordnet sind.
4. Abscheidesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterkassetten (20) als Flachplatten- Elemente ausgebildet sind.
5. Abscheidesystem nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterkassetten (20) im Filterraum (10) in mehrfacher W-Anordnung in vertikaler Stellung angeordnet sind.
6. Abscheidesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gitterroste (3) zu Abdeckung der Bodenöffnungen (2.1; 2.2) mit Einstiegsöffnungen (2) versehen sind.
7. Filterkassette zum Einbau in einen Filterraum nach Anspruch 1 und gegebenenfalls weiteren Unteransprüchen, gekennzeichnet durch einen Rahmen und ein Front- und Rückengitter (32), wobei zwischen letztere eine Filtermatte (21) eingelegt ist.
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Legal Events
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Effective date: 20010830 |
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Effective date: 20091001 |