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DE2003753A1 - Blendenanordnung zur Begrenzung eines Roentgenstrahlenbuendels - Google Patents

Blendenanordnung zur Begrenzung eines Roentgenstrahlenbuendels

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Publication number
DE2003753A1
DE2003753A1 DE19702003753 DE2003753A DE2003753A1 DE 2003753 A1 DE2003753 A1 DE 2003753A1 DE 19702003753 DE19702003753 DE 19702003753 DE 2003753 A DE2003753 A DE 2003753A DE 2003753 A1 DE2003753 A1 DE 2003753A1
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DE
Germany
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diaphragm
focus
screen
diameter
diaphragms
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DE19702003753
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Kratky Dipl-Ing Dr Rechn Otto
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KRATKY DIPL ING DR RECHN DR H
Original Assignee
KRATKY DIPL ING DR RECHN DR H
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Publication date
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N23/00Investigating or analysing materials by the use of wave or particle radiation, e.g. X-rays or neutrons, not covered by groups G01N3/00 – G01N17/00, G01N21/00 or G01N22/00
    • G01N23/20Investigating or analysing materials by the use of wave or particle radiation, e.g. X-rays or neutrons, not covered by groups G01N3/00 – G01N17/00, G01N21/00 or G01N22/00 by using diffraction of the radiation by the materials, e.g. for investigating crystal structure; by using scattering of the radiation by the materials, e.g. for investigating non-crystalline materials; by using reflection of the radiation by the materials
    • G01N23/201Investigating or analysing materials by the use of wave or particle radiation, e.g. X-rays or neutrons, not covered by groups G01N3/00 – G01N17/00, G01N21/00 or G01N22/00 by using diffraction of the radiation by the materials, e.g. for investigating crystal structure; by using scattering of the radiation by the materials, e.g. for investigating non-crystalline materials; by using reflection of the radiation by the materials by measuring small-angle scattering
    • GPHYSICS
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    • G01N23/207Diffractometry using detectors, e.g. using a probe in a central position and one or more displaceable detectors in circumferential positions

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Description

  • Blendenanordnung zur Begrenzung eines Röntgenstrahlenbündels Die Erfindung betrifft eine Blendenanordnung zur begrenzung eines Röntgenstrahlenbündels in einem gegebenenfalls evakuierten Gerät zur Messung von durch Versuchskörper gestreuten Röntgenstrahlen, bei welcher die in ihr enthaltenen :Blenden die Blendenstreustrahlung von der Meßeinrichtung (Zählrohr) fernhalten, wofür mindestens drei in Richtung des Röntgenstrahlenbündels hintereinanderliegende Blenden vorgesehen sind, wobei mindestens zwei dieser Blenden das Röntgenstrahlenbündel fokusferngegen jenen Bereich begrenzen, in welchem die Streuung des hinter diesen Blenden angebrachten, von Priinars trahlenbündel getroffenen Versuchskörpers gemessen wird.
  • Zur Untersuchung von Systemen, die Inhomogenitäten der Elektronendichte in kolloiden Bereichen aufweisen (Kolloide im sllgemeinen und I«Ieikrornolekiile), wird die Streuung von Röntgenstrahlen unter kleinen Winkeln herangezogen. Bei diesen und allen anderen amorphen Körpern wird zusätzlich die Streuung auch bei größeren Streuwinkeln (bis 1800) gemessen. In der Praxis entstehen dadurch-Schwierigkeiten, daß die bekannten Einrichtungen mit Fehlerquellen belastet sind, die der Genauigkeit der @@ssungen Grenzen setzen.
  • Vor allem senden doch zwecks feiner Ausblendung der Röntgenstrahlenbündel verw@ deten Blenden in den bekannten Einrichtungen selbst Streustrahlung aus, die insbesondere unter kleinen Winkeln sehr intensiv wird und so die Untersuchung der Kolloide und Makronoleküle, die Röntgenstrahlen unter kleinen Winkeln streuen, überaus erschwert.
  • Zur Behebung der Nachteile der bekannten Binrichtungen wurde durch die deutsche Patentschrift Nr. 1 002 138 bereits eine Blendenanordnung bekannt, bei der die in ihr enthaltenen Blenden die '3lendenstreustrahlung (Störstreuung) auf der Seite des Röntgenstranlenbündels, auf der die Streuung durch den Versuchskör)er ermittelt wird, auf einen innerhalb des primären Röntgenstrahlenbündels liegenden Bereich begrenzen, indem mindesterls drei einseitige Blenden vor;esehen sind, deren Kanten in einer Ebene liegen, mindestens zwei nebeneinanderliegende dieser Blenden das Röntgenstrahlenbündel fokusfern auf der Seite begrenzen, auf welcher die Streuung durch den Versuchskörper gemessen wird, und mindestens eine dieser blenden das Röntgenstrahlenbündel fokusnah auf der entgegengesetzten Seite begrtnzt.
  • In dieser Patentschrift wurde auch bereits vorgeschlagen, nebeneinanderliegende der das Rontgenstrahlenbündel fokusfern begrenzenden einseitigen Blenden zu einem Blendenblock zusammenzufassen.
  • Da bei den bisher bekannten Blendenanordnungen ein Strahl von strichförmigem Querschnitt ausgeblendet wird, gelangen an. jeden funkt der Registrierebene Abbeugungen, die verschied-enen Streuwinkeln entsprechen. Es wird somit durch die Ärt der Kollimation'eine Modifikation des Streueffektes bedingt, die man allgenie.in als "Längsverschmierung" bezeichnet. Die Auswertung hat mit der rechnerischen Eliminierung dieses Kollimationseffektes, mit der sog. "Entschmierung" zu beginnen. Diese kann aber nur nach vorhergehender Glättung der Streukurven durchgeführt werden, die nie ganz frei von Willkür ist. Nun reagiert das Resultat der Entschmierung oft recht empfindlich auf diese kleinen Unterschiede.
  • Daher ist die Genauigkeit einer durch Entechmierung erhaltenen Streukurve kleiner als die einer direkt gemessenen.
  • Man kann eine Streukurve leicht direkt, d.h. frei von Längsverschmierungen messen, indem man einen punktförmig ausgeblendeten Strahl verwendet. Dieses Verfahren hat aber zwei wesentliche Nachteile, die darin liegen, daß man nicht frei von Blendenstreuung arbeitet und die Intensität um ein bis zwei Größenordnungen kleiner ist als bei einem Strahl niit strichförmigen tQuerschnitt und vera.leichbarer Auflösung.
  • 'Die beiden Nachteile der Punktausblendung führten dazu, daß von diesem Verfahren bei der Messung der diffusen Röntgenstreuung bei kleinen Winkeln bisher kaum Gebrauch gemacht wurde.
  • Bei der Messung der Streuung unter größeren Winkeln wurde zwar häufig eine Ausblendung mittels Lochblenden herangezogen, doch bereiten auch hier die kleinen Intensitäten erhebliche Schwierigkeiten.
  • Bei dieser Sachlage besteht das Bedürfnis nach einer Anordnung, bei welcher ebenfalls keine Längsverschmierung auftritt, die aber zugleich blendenstreuungsfrei arbeitet und schließlich eine tragbare Intensitätsausbeute gibt.
  • Erfindungsgemäß ist die Blendenanordnung rotationssymmetrisch ausgebildet, wobei die das Röntgenstrahlenbündel fokusfern begrenzenden Blenden als kreisförmige Scheibenblenden, die das Röntgenstrahlenbündel fokusnah begrenzenden Blenden hingegen als kreisförmige, koaxial mit den Scheibenblenden angeordnete Lochblenden ausgebildet sind und wobei zur Messung der Streuung zwischen dem Versuchskörper und der Meßeinrichtung ein Schirm mit einem Loch angeordnet ist, dessen Mittelpunkt auf der Rotationsachse des Systems mit der Meßeinrichtung verschiebbar ist, wobei zwischen dem Versuchskörper und dem Schirm der Meßeinrichtung ein Primärstrahlfänger mit zur Systemachse konzentrischer Öffnung angeordnet ist, deren Durchmesser größer, zumindest gleich groß ist wie der Durchmesser des Schnittkreises des 'äußersten Kegels der Streustrahlung, die von dem vom Primärstrahlenbündel getroffenen-eil des Versuchskörpers durch das Loch des.Schirmes der Meßeinrichtung geht, mit der Ebene des Primärstrahlfängers.
  • Vorteilhafterweise schneidet der durch den Rand der -fokusnächs-ten Lochblende und den Rand der fokusnächaten Scheibenblende gelegte Kegelmantel die durch die fokusfernste Scheibenblende' bestimmte Ebene in einem Kreis,.dessen Durchmesser größer. zumindest aber gleich groß ist wie der Durchmesser dieser Scheibenblende.
  • Zweckmäßigerweise ist der Durchmesser der fokusernsten Scheibenblende gleich dem Durchmesser der fokusnächsten Scheibenblende, wobei der Durchmesser der fokusnächsten Lochblende kleiner ist als der Durchmesser der Scheibenblenden.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfind.ung ist zwischen der fokusnächsten Lochblende und der fokusnächsten Scheibenblende eine zusätzliche 1ochblende angeo-rdnet, -deren Durchmesser größer, mindestens aber gleich ist wie der Durchmesser des Schnittkreises der Ebene dieser Lochblende mit dem durch die fokusnächste Lochblende und die fokusnächste Scheibenblende bestimmte Kegelmantel, jedoch kleiner als der Durchmesser der größten Scheibenblende.
  • Vorteilhafterweise sind die Scheibenblenden zu einem einzigen Körper vereinigt.
  • Zweckmaßigerweise sind die Lochblenden zu einem einzigen Körper vereinigt.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich anhand der Zeichnung, in der einige Ausführungsbeispiele schematisch dargestellt sind.
  • Fig.1 zeigt eine prinzipielle Darstellung einer erfindungsgemäßen Blendenanordnung, Fig.2 eine Anordnung mit einer zusätzlichen LochbLende, Fig.3 eine Anordnung, bei der die fokusfernsten Scheibenblenden zu einem gemeinsamen Körper zusammengefaßt sind und Fig.4 eine Anordnung, bei der auch die fokusnahen Lochblenden zu einem gemeinsamen Körper zusammengefaßt sind.
  • Das in Fig.1 dargestellte Ausführungsbeispiel weist eine fokusnahe kreisförmige Lochblende 1 und zwei hintereinander liegende kreisförmige Scheibenblenden 2,3 auf.
  • Die Ebenen dieser Blenden liegen senkrecht zur Rotationsachse X-X des Systems, die durch die Mittelpunkte der blenden hindurchgeht. Hierbei schneidet der durch den Rand der fokusnächsten Lochblende 1 und den Rand der fokusnächsten Scheibenblende 2 gelegte Kegel 4 die durch die fokusfernste Scheibenblende 3 bestimmte Ebene in einem Kreis, dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser der Scheibenblende 3. Der Durchmesser des Schnittkreises muß mindestens gleich groß sein wie der Durchmesser der Scheibenblende 3.
  • Hinter der fokusfernsten Scheibenblende 3 befindet sich der zu untersuchende Versuchskörper 5, hinter dem ein Primärstrahlenfänger 6 angeordnet ist. Die Messung selbst erfolgt durch eine entlang der Achse X-X verschiebbare Meßeinrichtung, beispielsweise ein Zählrohr 7, vor dem ein Schirm 8 mit einem Loch angeordnet ist, dessen Mittelpunkt gleichfalls auf der-Achse X-X liegt und der rnit dem Zählrohr 7 verschiebbar is-t.
  • Bei ausreichender Größe des Fokus 9 kommt bei diesem Ausführungsbeispiel ein Primärstrahlenbündel 10 zustande, das den Zwischenraum zwischen den beiden konzentrischen Kegelmänteln 4 und 11 erfüllt. Der Kegelmantel 4 ist hierbei durch die Lochblende 1 und die Scheibenblende 2 bestimmt, der Kegelmantel 11 durch die Lochblende 1 und die Größe des Fokus 9.
  • Ist die Projektion des Fokus 9 auf die Normalebene zur Rotationsachse X-X kreisförmig, dann stellt der Querschnitt des Primärstrahlenbündels 10 einen Ring dar.
  • An dem durch die Öffnung im Schirm 8 bestimmten Meßpunkt 12 auf der Rotationsachse X-X treffen sich durch den Versuchskörper 5 abgebeugte Strahlenkegel 13,14 und alle dazwischenliegenden, deren Streuwinkel zwischen 2'man und 2 gmin liegen.
  • Das vom Fokus 9 ausgehende, zwischen den Kegelmänteln 4,11 liegende Primärstrahlenbündel wird nach Hindurchtreten durch den Versuchskörper 5 durch den Primärstrahlfänger 6 abgefangen. Die an der Kante der Scheibenblende 2 erfolgende Blendenstreuung erfüllt jenseits der Scheibenblende 3 nur den Raum, der außerhalb der die Blenden 2,3 verbindenden, in die fokusferne Richtung fortgesetzten kegelförmigen Fläche 15 liegt.
  • Ist der Durchmesser der Scheibenblende 3 gleich oder größer als der Durchmesser der Scheibenblende 2, so kann auf die Rotationsachse X-X und damit an das Loch des Schirmes 8 keinerlei Blendenstreustrahlung gelangen, die somit für die Messung der Streuung des Praparates bedeutungslos ist, gleichgültig an welchem Punkt der Achse X-X sich das Loch des Schirmes 8 der Meßeinrichtung befindet. Der Durchmesser der Scheibenblende 3 kann natürlich auch kleiner sein als der Durchmesser der Scheibenblende 2; in diesem Palle ergibt sich ein von Blendenstreuung freier Kegel, dessen Spitze auf der Achse X-X liegt. In diesem Falle kann nur innerhalb dieses Kegels frei von Blendenstreuung gemessen werden.
  • Der Durchmesser der Öffnung des Primärstrahlenfängers 6 muß größer, mindestens aber gleich groß sein wie der Durchmesser des Schnittkreises des durch die Strahlen 14 gebildeten äußersten Kegels der Streustrahlung, die von dem vom Primärstrahlenbündel getroffenen Teil des Versuchskörpers 5 durch das xoch des Schirmes 8 der Meßeinrichtung geht, mit der Ebene des Primärstrahlenfängers 6.
  • Durchsetzt das Primärstrahlenbündel eine Luftsäule, wie dies der Fall ist, wenn das Primärstrahlenbündel einen nicht evakuierten Raum durchsetzt, so entsteht eine Streustrahlung, die zweckmäßigerweise gleichfalls von dr.eßeinrichtung möglichst ferngehalten wird.
  • Es ist deshalb vorteilhaft, den Durchmesser der Öffnung des Primärstrahlenfängers 6 möglichst gleich dem Durchmesser des erwahnten Schnittkreises zu wählen, weil dann der Großteil solcher Streustrahlungen vom-Meßpunkt 12 ferngehalten wird. Um den optimalen Durchmesser der Öffnung des Primärstrahlenfängers 6 möglichst einhalten zu können, ist der Primärstrahlenfänger 6 zweckmäßigerweise in Abhängigkeit von der Verschiebung der Meßeinrichtung gleichfalls axial verschiebbar.
  • Die Abschirmüng der aus der Luftsäule stammenden Streuung kann noch weiter dadurch verbessert werden, daß vor der Meßeinrichtung, insbesondere in der Öffnung des Primärstrahlenfängers 6 eine scheibellförmige Streustrahlenblende 16 angeordnet wird, deren Durchmesser kleiner, möglichst aber gleich ist dem Durchmesser des Schnittkreises des innersten Kegels 13 der StreustrahlungS die von dem vom Primärstrahlenbündel getroffenen Teil des Versuchskörpers 5 durch das Loch des Schirmes 8 der Meßeinrichtung geht, mit der Ebene der Streustrahlenblende 16.
  • Auf diese Weise entsteht zwischen dem Primärstrahlenfänger 6 und der Streustrahlenblende 16 ein ringförmiger Schlitz. Der Primärstrahlenfänger 6 kann mit der Streustrahlenblende 16 zu deren Abstützung durch Stege verbunden sein.
  • Zweckmäßigerweise ist auch die Streustrahlenblende 16 gemeinsam mit dem Primärstrahlenfängerf6 in Abhängigkeit von der Verschiebung der Meßeinrichtung-7,8 axial verschiebbar.
  • Um nicht bei Jeder Stellung des Schirmes 8, also bei jedem Streuwinkel den Primärstrahlenfänger 6 und die Streustrahlenblende 16 besonders einstellen zu müssen, sind diese vorteilhafterweise mit der Meßeinrichtung über einen Mechanismus gekuppelt, derart, daß der Schirm 8 vom Versuchskörper 5 immer um den gleichen Faktor weiter entfernt ist als der Primärstrahlenfänger 6 und die Streustrahlenblende 16 vom Schirm 8. InsbesoneAre 1,at der Faktor 2" Vorteile.
  • Die endliche Seite des durch das Primarstrahlenbündel auf dem Versuchskörper 5 gebildeten Ringes gibt Anlaß zu einem Kollimationseffekt.
  • Dieser Kollimationseffekt ist nicht mit der "Längsverschmierung" gleichzusetzen, wie sie bei ebenen Blenden systemen auftritt, sondern stellt vielmehr eine sog. "Breitenverschmierung" dar. Diese ist zwar vom Standpunkt der rechnerischen Eliminierung weniger unangenehm als die Längsverschmierung, doch soll sie nicht zu groß sein. Es ist daher zweckmäßig, den Zwischenraum zwischen den beiden, das Primärstrahlenbündel begrenzenden Kegeln 4, 11 zu verringern.
  • Hiefür kann der Fokus 9 in seiner Dimension relativ zum Blendensystem verkleinert oder sein Abstand von der fokusnächsten Lochblende 1 vergrößert werden. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht befriedigend, weil der fokus 9 im allgemeinen nicht scharf und definiert begrenzt ist.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach i'it,.2 ist daher zwischen der fokusnächsten Lochblende 1 und der fokusnächsten Scheibenblende 2 eine zusätzliche Lochblende 17 angeordnet, deren Durchmesser größer, zumindest aber gleich ist wie der Durchmesser des Schnittkreises der Ebene'dieser Lochblende 17 mit dem durch die fokusnächste Lochblende 1 und die fokusnächste Scheibenblende 2 bestimmten Kegelmantel 4. Der Durchmesser dieses Schnittkreises muß aber kleiner sein als der Durchmesser der größten Scheibenblende, da andernfalls die von der Lochblende 17 verursachte Streustrahlung in den Bereich der Meßeinrichtung 7,8 fallen könnte. Vorteilhafterweise sind die Durchmesser aller Scheibenblenden 2,3 und'der zusätzlichen Lochblende 17 gleich groß.
  • Es ist ersichtlich, daß durch axiale Verschiebung der Lochblende 17 die Intensität gesteuert werden kann.
  • Bei dem in Fig.3 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden Scheibenblenden 2,3 zu einem einzigen Körper vereinigt, u.zw. in Porm eines zylindrischen Blockes 18, dessen beide Stirnflächen die Scheibenblenden 2,3 bilden.
  • Hierbei ist somit der Durchmesser der fokusfernsten Scheibenblende 3 gleich dem Durchmesser der fokusnächsten Scheibenblende 2. Der Durchme-sser der fokusnächsten Lochblende 1 ist kleiner als- der Durchmesser der Scheibenblenden 2,3.
  • Für die Einstellung des Zwischenraumes zwischen den beiden, das Primärstrahlenbündel begrenzenden Kegeln 4,11 ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine weitere Scheibenblende 19 vorgesehen, die fokusnäher liegt als die vor dem Versuchskörper 5 angeordnete fokusfernste Lochblende, im dargestellten Ausführungsbeispiel fokusnäher als die Lochblende 17.
  • Die Scheibenblende 19 muß innerhalb des durch die Lochblende 1 und die Scheibenblende 2 bestimmten Kegelmantels 4 liegen.
  • Es ist ersichtlich, daß durch Axialverschiebung der Scheibenblende 19 die Intensität gesteuert werden kann. Die Intensitätssteuerung kann somit entweder durch Axialverschiebung der Scheibenblende 19 oder der Lochblende 17 erfolgen.
  • Die Intensitätssteuerung kann aber auch durch Verschieben beider Blenden erfolgen. Vorteilhafterweise sind die fokusfernste Lochblende 17 und die fokusnähere, zusätzliche Scheibenblende 19 gegenläufig verschiebbar.
  • Da die Intensität der vo Versuchskörper 5 ausgehenden Streustrahlung mit größerer Entfernung des arlroìlres 7 vor Versuchskörper 5 kleiner wird, steht die axiale Verschiebung der Blenden 17,19 zweckmäßigerweise in Abhängfi;keit von der Axialverschiebung der Meßeinrichtung 7,8.
  • Es ist ersichtlich, daß der als "Ereitenverschm.ierung"bezeichnete Kollimationseffekt durch entsprechende Dimensionierung der ,lenden 17,19 klein gehalten werdeii kann.
  • Außerden ist es grundsätzlich möglich, einige Aufnahmen mit verschiedener Breite des Eintrittsspaltes zwischen den Blenden 1,19 sowie des zwischen den Blenden 2 und 17 für oen ?Durchtritt der Strahlung freien Spaltes (Breite des Schnittes senkrecht zur Rotationsachse X-X) herzustellen und die Form der Streukurve auf die Spaltbreite Null zu extrapolieren.
  • Dies ist ohne Rechnung, rein graphisch durchführbar.
  • Bei den Ausftillrungsbeispiel nach Fig.4 sind auch die Lochblenden 1,17, zu einem einzigen Körper 20 vereinigt.
  • Außerdem ist die Scheibenblende'19 an dem'fokusnahen Ende eines Stiels 21 angeordnet. Selbstverständlich kann der Stiel 21 auch fortgelassen und die Scheibenblende 19 in der Lochblende 1 bzw. im Körper 20 mit Hilfe von radialen Stegen gelagert werden.
  • In der Regel sind dje Dimensionen der Blendenanordnung in vertikaler Richtung relativ viel kleiner als dies die Figuren zeigen, in denen die Darstellung in der vertikalen Richtung, wenn die Blendenanordnung für Röntgenkleinwinkelmessungen verwendet werden soll, größenordnungsmäßig'um das Zehnfache überhöht- ist. Bei Wei twinkel aufnahmen entspricht die Darstellung etwa den erforderlichen Vertikaldimensionen, die allenfalls sogar vergrößert werden können.

Claims (16)

  1. Pat entans»rüche
  2. Blendenanordnung zur Begrenzung eines Röntgenstrahlenbündels in einem gegebenenfalls -evakuierten Gerät zur Messung von durch Versuchskörper gestreuten Röntgenstrahlen, bei welcher die in ihr enthaltenen Blenden die Blendenstreustrahlunv von der Reßeinrichtung (Zählrohr) fernhalten, wofür r;is-1estctns drei in Richtung des Röntgenstrahlenbündels hintereinanderliegende Blenden vorgesehen sind, wobei mindestens zwei dieser Blenden das Röntgenstrahlenbündel fokusfern gegen jenen Bereich begrenzen, in welchem die Streuung des hinter diesen Blenden angebrachten, vom Primärstrahlenbündel getroffenen Versuchskörpers gemessen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Blendenanordnung rotationssymmetrisch ausgebildet ist, wobei die das Röntgenstrahlenbündel (10) fokusfern begrenzenden Blenden als kreisförmige Scheibenblenden (2,3), die das Röntgenstrahlenbündel fokusnah begrenzenden Blenden (1) hingegen als kreisförmige, koaxial mit den Scheibenblenden (2,3) angeordnete Lochblenden (1) ausgebildet sind und daß zur Messung der Streuung zwischen dem Versuchskörper (5) und der Meßeinrichtung (7) ein Schirm (8) mit einem Loch angeordnet ist, dessen Mittelpunkt auf der Rotationsachse (X-X) des Systems mit der Meßeinrichtung verschiebbar ist, wobei zwischen dem Versuchskörper (5) und dem Schirm (8) der Meßeinrichtung ein Primärstrahlfänger (6) mit zur Systemachse konzentrischer Öffnung angeordnet ist, deren Durchmesser größer, zumindest gleich groß ist wie der Durchmesser des Schnittkreises des äusersten Kegels der Streustrahlung, die von dem vom Primärstrahlenbündel getroffenen Teil desVersuchskörpers (5) durch das Loch des Schirmes (8) der Meßeinrichtung geht, mit der Ebene des Primärstrahlfängers (6), 2.. Blendenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der durch den Rand der fokusnächsten Lochblende (1) und den Rand der fokusnächsten Scheibenblende (2) gelegte Kegelmantel (4) die durch die fokusfernste Scheibenblende (3) bestimmte Ebene in einem Kreise, schneidet, dessen Durchmesser größer, zumindest aber gleich groß ist wie der Durchmesser dieser Scheibenblende (3).
  3. 3. Blendenanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der fokusfernsten Scheibenblende'(3) gleich dem Durchmesser der fokusnächsten Scneibenblende (2) ist, wobei der Durchmesser der fokusnächsten Lochblende (1) kleiner ist als der Durchmesser der-Scheibenblenden (2,3) (Fig.3,4).
  4. 4. Blendenanordnung nach einem.oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der fokusnächsten Lochblende (1) und der fokusnächsten Scheibenblende (2) eine zusätzliche Lochblende (17) angeordnet ist, deren Durchmesser größer, mindestens aber gleich ist wie der Durchmesser des Schnittkreises der Ebene dieser Lochblende (17) mit dem durch die fokusnächste Lochblende (1) und die fokusnächste Scheibenblende (2) bestimmten Kegelmantel, jedoch kleiner als der Durchmesser der größten Scheibenblende (Fig.3,4).
  5. 5. Blendenanordnung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchmesser aller Scheibenblenden (2,3) und der zusätzlichen Lochblende (17) gleich sind.
  6. 6. Blendenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenblenden (2,3) zu einem einzigen Körper (18) vereinigt sind (Fig.3,4).
  7. 7. Blendenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochblenden (1,17) zu einem einzigen Körper (20) vereinigt sind (Fig04).
  8. 8. Blendenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere Scheibenblende (19) vorgesehen ist, die fokusnäher liegt als die fokusfernste Lochblende (17) (Fig.3,4).
  9. 9. Blendenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Steuerung der Intensität die fokusfernste Lochblende (17) axial verschiebbar ist.
  10. 10. Blendenanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Steuerung der Intensität die Scheibenblende (19), die fokusnäher liegt als die fokusfernste Lochblende (17), axial verschiebbar ist.
  11. 11. Blendenanordnung nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die fokusfernste Lochblende (17) und die fokusnähere Scheibenblende (19) gegenläufig verschiebbar sind.
  12. 12. Blendenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Verschiebung der Blenden (17,19) in Abhängigkeit von der Axialverschiebung der Meßeinrichtung (7,8) steht.
  13. Blendenanordnung nach einem oder mehrerender Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Meßeinrichtung (7,8), insbesondere in der Öffnung des Primärstrahlfängers () mindestens eine scheibenförmige Streustrahlenblende (16) angeordnet st, deren Durchmesser kleiner, möglichst aber gleich ist dem Durchmesser des Schnittkreises des innersten Kegels (13) der Streustrahlen, die von dem vom Primärstrahlenbündel getroffenen Teil des Versuchskörpers (5) durch das Loch des Schirmes (8) der Meßeinrichtung gehen, mit der Ebene der Streustrahlenblende (16).
  14. 14. Blendenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Primärstrahlfänger (6) und bzw. oder die Streustrahlenblende (16) in Abhängigkeit von der Verschiebung der Meßeinrichtung (7,8) axial verschiebbar sind.
  15. 15. Blendenanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (7,8) mit dem Primärstrahlfänger (6) und bzw. oder der Streustrahlenblende (16) über einen Mechanismus gekuppelt ist, durch den der Abstand des Schirmes (8) der Meßeinrichtung vom Versuchskörper (5) stets um den gleichen Faktor größer gehalten ist als der Abstand des Primärstrahlfängers (6) bzw. der Streustrahlenblende (:6) vom Schirm (8).
  16. 16. Ble@@@@anordnung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des Schirmes (8) der Meßeinrichtung vom Versuchskörper (5) stets doppelt so groß gehalten ist wie der Abstand des Primärstrahlfängers (6) bzw. der Streustrahlenblende (16) vom Schirm (8).
    L e e r s e i t e
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