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DE20021721U1 - Rasenmähvorrichtung mit integrierten Mehrfachfunktionen - Google Patents

Rasenmähvorrichtung mit integrierten Mehrfachfunktionen

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Publication number
DE20021721U1
DE20021721U1 DE20021721U DE20021721U DE20021721U1 DE 20021721 U1 DE20021721 U1 DE 20021721U1 DE 20021721 U DE20021721 U DE 20021721U DE 20021721 U DE20021721 U DE 20021721U DE 20021721 U1 DE20021721 U1 DE 20021721U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grass
lawn mowing
mowing device
pivot axis
opening part
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20021721U
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English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE20021721U1 publication Critical patent/DE20021721U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D43/00Mowers combined with apparatus performing additional operations while mowing
    • A01D43/06Mowers combined with apparatus performing additional operations while mowing with means for collecting, gathering or loading mown material
    • A01D43/063Mowers combined with apparatus performing additional operations while mowing with means for collecting, gathering or loading mown material in or into a container carried by the mower; Containers therefor
    • A01D43/0635Mowers combined with apparatus performing additional operations while mowing with means for collecting, gathering or loading mown material in or into a container carried by the mower; Containers therefor with emptying means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/01Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
    • A01D34/412Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters
    • A01D34/63Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a vertical axis

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Description

85 662 p/agh
William F. Czeban
Kandinsky Strasse 9
D-74653 Künzelsau
Rasenmähvorrichtung mit integrierten Mehrfachfunktionen
Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Rasenmähvorrichtung mit einer Schneideinrichtung zum Schneiden von Gras und anderen Pflanzen.
Aufgrund verschiedenster Anforderungen für Rasenmähvorrichtungen, die aus unterschiedlichen klimatischen Bedingungen, unterschiedlichen Rasenarten sowie unterschiedlichen Gewohnheiten in Bezug auf die Schnittlänge und dementsprechende Zeitintervalle zwischen den Rasenmähvorgängen resultieren, besteht ein Bedarf nach einer Rasenmähvorrichtung, die vielseitig einsetzbar ist. So ist es je nach Wunsch und in Abhängigkeit des Zustands des Rasens erforderlich, dass beim Rasenmähvorgang das geschnittene Gras entweder gesammelt wird oder zum Mulchen verwendet wird.
Stand der Technik
Es sind zwar Rasenmähvorrichtungen bekannt, die sowohl ein Sammeln als auch ein Mulchen ermöglichen, jedoch sind hierzu aufwendige und umständliche Umrüstarbeiten an den bekannten Rasenmähvorrichtungen erforderlich.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine Rasenmähvorrichtung bereitzustellen, durch welche mehrere Funktionen mit einfachen Mitteln auf integrierte Art und Weise durchgeführt werden können, ohne dass aufwendige und umständliche Umrüstarbeiten erforderlich sind.
Dieses technische Problem wird durch eine Rasenmähvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß dieser Erfindung wird das geschnittene Gras von einer Schneideinrichtung über einen Auswurfkanal in einen Grasauffangbehälter gefördert wird, welcher zum einen zum Sammeln des geschnittenen Grases verwendet werden kann und zum anderen durch eine einstellbare Öffnung sowohl zum Entleeren des Grasauffangbehälters als auch zum Mulchabwurf geeignet ist. Diese unterschiedlichen Funktionen des Grasauffangbehälters werden durch die Verstellbarkeit bzw. Einstellbarkeit der Öffnung des Grasauffangbehälters gewährleistet.
Zum Sammeln des geschnittenen Grases ist die Öffnung geschlossen oder befindet sich an einer Stelle, die es ermöglicht, dass das geschnittene Gras in dem Grasauffangbehälter aufgefangen wird. Zum Entleeren des Grasauffangbehälters wird die Öffnung so eingestellt, dass das geschnittene Gras aus dem Grasauffangbehälter fällt oder aus diesem entnehmbar ist. Zum Mulchabwurf wiederum ist es ebenso erforderlich, dass eine Öffnung an dem Grasauffangbehälter entsteht oder an diesem in eine Position gebracht wird, so dass das geschnittene Gras dem Rasen wieder zugeführt wird. Bevorzugt wird das geschnittene Gras beim Mulchabwurf dem soeben geschnittenen Rasen nach hinten auf das geschnittene Gras ausgeworfen.
Aufgrund der einstellbaren Öffnung des Grasauffangbehälters ist es daher möglich, dass auf integrierter Art und Weise mehrere Funktionen, nämlich das Sammeln des geschnittenen Grases, das Entleeren des Grasauffangbehälters von dem geschnittenen Gras sowie der Mulchabwurf zum Düngen des gemähten Rasens, von einer Rasenmähvorrichtung durchgeführt werden können, ohne dass aufwendige Umrüstarbeiten, wie beispielsweise eine umständliche Montage und/oder Demontage von einzelnen Elementen, erforderlich sind. Somit wird eine Rasenmähvorrichtung mit integrierten Mehrfachfunktionen bereitgestellt, die für unterschiedliche klimatische Anforderungen sowie für unterschiedliche Rasenmähgewohnheiten und Erfordernisse geeignet ist. Als Folge davon kann die erfindungsgemäße Rasenmähvorrichtung für einen universellen Markt unabhängig von länderspezifischen Anforderungen angeboten werden. Daher kann einerseits die Stückzahl der erfindungsgemäßen Rasenmähvorrichtung zur Kostenreduzierung gesteigert werden und andererseits erhält der Endverbraucher eine Rasenmähvorrichtung mit in vorteilhafter Art und Weise integrierten Mehrfachfunktionen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen. So ist ein Öffnungsteil des Grasauffangbehälters derart aus einer ersten Betriebsstellung in eine zweite Betriebsstellung bringbar, dass die Öffnung des Grasauffangbehälters entsteht. In der ersten-Betriebsstellung wird die einstellbare Öffnung durch das Öffnungsteil abgedeckt,- um das Sammeln des geschnittenen Grases in dem Grasauffangbehälter zu ermöglichen. In der zweiten Betriebsstellung wiederum wird die einstellbare Öffnung durch eine Lageänderung des Öffnungsteils aus der ersten Betriebsstellung gebildet, um den Mulchabwurf durch die sich ergebende Öffnung des Grasauffangbehälters zu ermöglichen.
Ferner ist es von Vorteil, wenn das Öffnungsteil in der zweiten Betriebsstellung arretierbar ist. Denn dadurch müssen
von dem Bedienpersonal keine weiteren Tätigkeiten während des Mulchabwurfs durchgeführt werden, um die Öffnung des Grasauffangbehälters in der zweiten Betriebsstellung bereits zu stellen.
Vorteilhafterweise bildet das Öffnungsteil in der ersten Betriebsstellung zumindest einen Teil des Bodens des Grasauffangbehälters. Somit kommt es zu einem Mulchabwurf ohne dass sich das geschnittene Gras zu einem erheblichen Anteil in dem Grasauffangbehälter ansammeln kann. Dies führt zu einem gleichmäßigen Mulchen des gemähten Rasens.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn das Öffnungsteil um eine horizontal verlaufende Schwenkachse zwischen der ersten Betriebsstellung und der zweiten Betriebsstellung verschwenkbar ist.
Vorzugsweise verläuft die Schwenkachse quer zur Bewegungsrichtung der Rasenmähvorrichtung, so dass das Öffnungsteil in Bewegungsrichtung der Rasenmähvorrichtung für den Mulchabwurf verschwenkt wird. Dies hat den Vorteil, dass die Breite der Rasenmähvorrichtung durch das verschwenkte Öffnungsteil nicht zunimmt.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Schwenkachse ortsveränderbar gelagert ist, um sowohl ein Verschwenken als auch eine Ortsveränderung des gesamten Öffnungsteils zu ermöglichen.
Vorzugsweise ist die Schwenkachse zwischen zwei Endlagen ortsveränderbar gelagert, wenn sich das Öffnungsteil in der zweiten Betriebsstellung befindet. Dadurch kann das Öffnungsteil während des Mulchabwurfs in eine geeignete bzw. gewünschte Lage gebracht werden.
Wenn die Schwenkachse zwischen den beiden Endlagen in Richtung des Auswurfkanals verschiebbar ist, kann das
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Öffnungsteil in den Bereich unmittelbar oberhalb des Grasauffangbehälters verschoben werden. Somit nimmt die Gesamtlänge der Rasenmähvorrichtung durch das verschwenkte Öffnungsteil nicht wesentlich zu, so dass das Rangieren der Rasenmähvorrichtung um Bäume und Sträucher nicht durch das verschwenkte Öffnungsteil beeinträchtigt bzw. eingeschränkt wird.
Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die Schwenkachse über zwei parallel verlaufende Gleitführungsteile verschiebbar ist, die jeweils im Bereich der Seitenwände des Grasauffangbehälters angeordnet sind.
Wenn die Schwenkachse in einer der Endlagen zumindest durch einen Schnellverschluss arretierbar ist, kann die Position des Öffnungsteils in der zweiten Betriebsstellung an zumindest einem Gleitführungsteil sowohl schnell fixiert als auch schnell gelöst werden kann.
Des weiteren ist es von Vorteil, dass die Gleitführungsteile über einen am Öffnungsteil angeordneten Anschlag in der einen Endlage der Schwenkachse die Öffnungsbewegung des Öffnungsteils begrenzen und in der anderen Endlage der Schwenkachse die Schließbewegung des Öffnungsteils verhindern.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung liegt der Anschlag in der einen Endlage der Schwenkachse mit einer Berührungsstelle an zumindest einem Gleitführungsteil und in der anderen Endlage der Schwenkachse mit zumindest zwei in Richtung des Verschiebens des Öffnungsteils beabstandeten Berührungsstellen am Gleitführungsteil an. Somit wird in vorteilhafter Weise durch den Anschlag in der einen Endlage der Schwenkachse die Öffnungsbewegung des Öffnungsteils begrenzt und in der anderen Endlage der Schwenkachse die Schließbewegung des Öffnungsteils verhindert.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darauf begründet, dass der Anschlag eine mit dem Gleitführungsteil zusammenwirkende, derartig gekrümmte Fläche aufweist, dass die beiden Berührungsstellen in Richtung des Verschiebens des Öffnungsteils die beiden Enden der gekrümmten Fläche bilden und dadurch das Öffnungsteil in der einen Endlage der Schwenkachse mit dem Gleitführungsteil mit der zumindest einen Berührungsstelle und/oder der gekrümmten Fläche im Eingriff bleibend um die Schwenkachse verschwenkbar ist. Somit sorgt die gekrümmte Fläche des Anschlags dafür, dass die Schließbewegung des Öffnungsteils verhindert wird und dass das Öffnungsteil in vorteilhafter Weise um die Schwenkachse geführt verschwenkt werden kann.
Vorteilhafterweise ist eine Umlenkeinrichtung für das geschnittene Gras stromab dem Auslass des Auswurfkanals angeordnet. Dadurch kann das abgeschnittene Gras in einer von der Umlenkeinrichtung bestimmten Weise in den Grasauffangbehälter eingeleitet werden.
Vorzugsweise ist die Umlenkeinrichtung im oberen Bereich des Grasauffangbehälters angeordnet, so dass der Grasauffangbehälter maximal bis zur Umlenkeinrichtung gefüllt werden kann. Ferner ist es von Vorteil, wenn die Umlenkeinrichtung zumindest teilweise die obere Wand des Grasauffangbehälters bildet. Als Folge davon weist der Grasauffangbehälter mit der integrierten Umlenkeinrichtung eine verminderte Anzahl von Bauteilen auf. Dies führt zur Kostenreduzierung bei der Herstellung des Grasauffangbehälters.
Wenn die Umlenkeinrichtung vom Auslass des Auswurfkanals aus in Grasauswurfrichtung fächerförmig erweitert ausgebildet ist, kann das geschnittene Gras gemäß der Fächerform von der Umlenkeinrichtung derart verteilt werden, dass sich das geschnittene Gras quer zur Grasauswurfrichtung stärker
ausbreiten kann. Dies führt einerseits zu einer besseren Befüllung des Grasauffangbehälters, da sich das geschnittene Gras nicht in der Mitte des Grasauffangbehälters ansammelt, sondern über die gesamte Breite des Grasauffangbehälters bis in die Ecken in vorteilhafter Art und Weise verteilt wird. Somit erhöht sich die maximale Grasaufnahme des Grasauffangbehälters. Andererseits kommt es durch die fächerförmige Umlenkeinrichtung zu einer gleichmäßigeren Düngung des Rasens durch den Mulchabwurf, wenn sich das Öffnungsteil in der zweiten Betriebsstellung befindet. Wenn die Umlenkeinrichtung sich vom Auslass des Aufwurfkanals erstreckende Grasleitstege aufweist, die hinsichtlich ihres Verlaufs und -ihrer Anordnung an die fächerförmige Erweiterung der Umlenkeinrichtung angepasst sind, kommt es zu einer weiter verbesserten gleichmäßigen Verteilung des geschnittenen Grases quer zur Grasauswurfrichtung mit den oben erwähnten Vorteilen.
Vorzugsweise ist das stromab liegende Ende der Umlenkeinrichtung in eingebautem Zustand nach unten geneigt, um das geschnittene Gras sowohl für den Mulchabwurf als auch für das Sammeln in dem Grasauffangbehälter umzuleiten.
Ferner weist das stromab liegende Ende der Umlenkeinrichtung vorzugsweise einen relativ großen Übergangsradius nach unten auf, so dass das geschnittene Gras ohne abrupte Richtungsänderung nach unten umgeleitet wird.
Darüber hinaus ist das stromab liegende Ende der Umlenkeinrichtung in relativ geringer Erstreckung gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform nach unten geneigt. Dies hat zur Folge, dass die Umlenkeinrichtung eine geringe Baulänge aufweist, um so zum einen in geeigneter Weise in dem Grasauffangbehälter unterbracht zu werden und um zum anderen für eine vorteilhafte gleichmäßige Verteilung des geschnittenen Grases während des Mulchabwurfs zu sorgen.
Des weiteren ist es von Vorteil, wenn die Schneideinrichtung zwei Schneidmesser aufweist, wobei der Einlass des Auswurfkanals zwischen den beiden Schneidmessern angeordnet ist, und wobei der Einlass des Auswurfkanals mittels einer Mulchstopfeneinrichtung blockierbar ist. Mittels der Mulchstopfeneinrichtung kann für ein zusätzliches Mulchen unmittelbar im Bereich des geschnittenen Grases gesorgt werden.
Vorteilhafterweise ist die Mulchstopfeneinrichtung mittels einer Einsetzeinrichtung durch die Öffnung des Grasauffangbehälters und den Auswurfkanal vor oder in den Einlass des Auswurfkanals montierbar und von dort demontierbar. Somit kann die Mulchstopfeneinrichtung ohne die Verwendung von zusätzlichem Werkzeug und ohne Abnahme oder Demontage von Bauteilen der Rasenmähvorrichtung montiert werden. Dies ist insbesondere bei schwereren Rasenmähvorrichtungen und Rasenmähvorrichtungen mit integriertem Fahrersitz vorteilhaft, da die Rasenmähvorrichtung von unten nur unter erheblichen Anstrengungen zugänglich ist.
Vorzugsweise weist die Mulchstopfeneinrichtung in eingebautem Zustand nach unten weisende Gleitflächen auf, um ein Verklumpen des geschnittenen Grases an der Mulchstopfeneinrichtung zu vermeiden.
Ferner ist es von Vorteil, wenn die Schneidmesser jeweils zumindest eine Grasschneide und zumindest eine Zusatzschneide aufweisen, die oberhalb der Grasschneide angeordnet ist. Somit kann das Mulchen durch ein wiederholtes Schneiden des geschnittenen Grases mittels der Zusatzschneide qualitativ verbessert werden. Dies führt zu fein zerkleinertem geschnittenem Gras, das sich aufgrund ihrer geringen Größe zwischen den verbleibenden Grashalmen unmittelbar bis auf die Erde absetzen kann, was zu einer verbesserten Düngung führt.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Im Folgenden sind zur weiteren Erläuterung und zum besseren Verständnis mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rasenmähvorrichtung in der ersten Betriebsstellung;
Fig. 2 eine schematische, teilweise geschnittene Draufsicht der Rasenmähvorrichtung von Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Rasenmähvorrichtung von Fig. 1 in der zweiten Betriebsstellung;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Umlenkeinrichtung der erfindungsgemäßen Rasenmähvorrichtung;
Fig. 5 eine schematische Ansicht der Umlenkeinrichtung von Fig. 4 von unten gesehen;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Grasauffangbehälters gemäß einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rasenmähvorrichtung;
Fig. 7 eine Seitenansicht des Grasauffangbehälters von Fig. 6 in der ersten Betriebsstellung;
Fig. 8 eine Seitenansicht des Grasauffangbehälters von Fig. 6 in der zweiten Betriebsstellung;
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Fig. 9 eine Seitenansicht des Grasauffangbehälters von Fig. 8 mit dem Öffnungsteil in einer anderen Endlage in der zweiten Betriebsstellung;
Fig. 10 eine Schnittdarstellung der Schneideinrichtung mit eingesetzter Mulchstopfeneinrichtung gemäß der Erfindung; und
Fig. 11 eine schematische Seitenansicht einer Rasenmähvorrichtung gemäß der Erfindung, welche das Einsetzen der Mulchstopfeneinrichtung mittels einer Einsetzeinrichtung darstellt.
Beschreibung von bevorzugten Äusführungsformen der Erfindung
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rasenmähvorrichtung dargestellt, die einen Fahrzeugkörper mit einem Fahrersitz 11 und Rädern 12 aufweist. An dem Fahrzeugkörper 10 ist eine Schneideinrichtung 2 0 zum Schneiden von Gras und anderen Pflanzen angeordnet, die mit einem Einlass 31 eines Auswurfkanals 30 zum Abtransports des geschnittenen Grases in Verbindung steht. Der Auswurfkanal 3 weist ferner einen Auslass 32 auf, der wiederum mit einem Gransauffangbehälter 40 in Verbindung steht. Der Grasauffangbehälter 40 weist eine Umlenkeinrichtung 50 auf, welche das geschnittene Gras 42 nach unten ablenkt, so dass sich dieses im Bodenbereich des Grasauffangbehälters ansammelt, wie durch den Pfeil dargestellt.
Ferner weist der Grasauffangbehälter 40 einen Hebel 43 auf, durch welchen ein Öffnungsteil 44 des Grasauffangbehälters um eine Schwenkachse 45 derart verschwenkt werden kann, dass eine in Fig. 3 dargestellte Öffnung 46 entsteht. In Fig. 1 befindet sich das Öffnungsteil 44 in einer ersten Betriebsstellung, in der das Öffnungsteil 44 die Öffnung 46 des Grasauffangbehälters 40 verschließt. Das Öffnungsteil bildet dabei den Boden und die hintere Wand des
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Grasauffangbehälters 40. Somit wird das von der Schneideinrichtung 2 0 geschnittene Gras über den Aufwurfkanal 3 0 in den Grasauffangbehälter 4 0 transportiert, der das geschnittene Gras 42 in seiner ersten Betriebsstellung während des Mähvorgangs sammelt.
Des weiteren ist zu erwähnen, dass die Schneideinrichtung zum Mähen von unterschiedlichen Rasenlänge höhenverstellbar justiert werden kann. Als Folge einer Höhenverstellung der Schneideinrichtung 20 kann sich der Aufwurfkanal 30 sowohl vertikal als auch horizontal verschieben, um weiterhin mit dem Grasauffangbehälter 4 0 in Kontakt zu stehen.
In Fig. 2 ist die erfindungsgemäße Rasenmähvorrichtung schematisch geschnitten von oben dargestellt. Die Schneideinrichtung 2 0 weist zwei Schneidkammern 21 auf, in denen jeweils ein in Fig. 10 dargestelltes Schneidmesser untergebracht ist. Der Einlass 31 des Auswurfkanals 30 ist zwischen den beiden Schneidkammern 21 angeordnet. Im Anschluss an den Auslass 32 des Aufwurfkanals 30 ist die Umlenkeinrichtung 50 angeordnet, welche im oberen Bereich des Grasauffangbehälters 4 0 untergebracht ist bzw. den oberen Bereich des Grasauffangbehälters 40 bildet.
In Fig. 3 befindet sich die erfindungsgemäße Rasenmähvorrichtung von Fig. 1 nun in der zweiten Betriebsstellung, in der das Öffnungsteil 44 des Grasauffangbehälters 40 um die Schwenkachse 45 derart verschwenkt ist, dass sich die Öffnung 4 6 des Grasauffangbehälters 40 bildet, die zum Entleeren des Grasauffangbehälters 40 und zum Mulchabwurf geeignet ist. In dieser zweiten Betriebsstellung wird nun das geschnittene Gras über den Aufwurfkanal 3 0 und die Umlenkeinrichtung 50 in Pfeilrichtung transportiert, wobei das geschnittene Gras in der zweiten Betriebsstellung nicht mehr in dem Grasauffangbehälter 40 gesammelt wird, sondern durch die Öffnung 46 nach unten aus dem Grasauffangbehälter fällt.
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Somit wird das geschnittene Gras beim Mulchen in Bewegungsrichtung der Rasenmähvorrichtung nach hinten ausgeworfen bzw. abgeworfen.
Von der ersten in die zweite Betriebsstellung wird das Öffnungsteil 44 von dem auf dem Fahrersitz 11 sitzenden Bedienpersonal durch Betätigung des Hebels 43 verschwenkt, so dass nach dem Mähvorgang der Grasauffangbehälter 40 entleert werden kann oder so dass während des Mähvorgangs der Grasauffangbehälters 40 zum Mulchabwurf verwendet werden kann. Um auf eine kontinuierliche Betätigung des Hebels während des Mähvorgangs verzichten zu können, kann das Öffnungsteil 44 in der zweiten Betriebsstellung arretiert werden. Die Arretierung kann insbesondere durch eine federbelastete Arretiereinrichtung bewerkstelligt werden.
Beim Mulchabwurf dient die Umlenkeinrichtung 50 dazu, dass das geschnittene Gras über eine große Fläche gleichmäßig verteilt werden kann, um so für eine vorteilhafte Düngung des gemähten Rasens zu sorgen.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Umlenkeinrichtung 50 ist in Fig. 4 perspektivisch dargestellt. Die Umlenkeinrichtung 50 ist vom Auslass 32 des Auswurfkanals 3 0 aus in Grasaufwurfrichtung fächerförmig erweitert ausgebildet. Ferner weist die Umlenkeinrichtung sich vom Auslass 32 des Auswurfkanals 3 0 erstreckende Grasleitstege 55 auf. Diese Grasleitstege 55 sind hinsichtlich ihres Verlaufs und ihrer Anordnung an die fächerförmige Erweiterung des Umlenkeinrichtung 50 angepasst. Darüber hinaus ist das stromab liegende Ende 52 der Umlenkeinrichtung 50 in eingebautem Zustand nach unten geneigt, wie in Figuren 3 und 1 dargestellt. Das stromab liegende Ende 52 der Umlenkeinrichtung weist ferner einen relativ großen Übergangsradius 51 nach unten auf, um das geschnittene Gras ohne abrupte Änderungen nach unten abzulenken. Darüber hinaus ist das stromab liegende Ende
der Umlenkeinrichtung 50 in relativ geringer Erstreckung nach unten geneigt, um die Baulänge der Umlenkeinrichtung 50 zu minimieren. Ferner weist die Umlenkeinrichtung 50 an ihrer Seite jeweils eine Wange 56 auf, die eine Ausbreitung des geschnittenen Grases quer zu deren Bewegungsrichtung über die Umlenkeinrichtung 50 hinaus verhindert.
In Fig. 5 ist die Umlenkeinrichtung mit Blickrichtung von unten dargestellt. Die Pfeile zeigen die Wirkung der Grasleitstege 55 hinsichtlich der gleichmäßigen Verteilung des geschnittenen Grases quer zur Bewegungsrichtung der Rasenmähvorrichtung bzw. der Auswurfrichtung des geschnittenen Grases. Die Anzahl der Grasleitstege 55 kann dabei ebenso wie die Länge der einzelnen Grasleitstege 55 variieren. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Umlenkeinrichtung 50 mit den Grasleitstegen 55 sowohl beim Mulchabwurf als auch beim Sammeln des geschnittenen Grases in dem Grasauffangbehälter 40 für eine vorteilhafte gleichmäßige Verteilung quer zur Bewegungsrichtung der Rasenmähvorrichtung sorgt.
In den Figuren 6 bis 9 wird nun eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Grasauffangbehälters 140 erläutert. Der Aufbau der zweiten Ausführungsform des Grasauffangbehälters 14 0 entspricht demjenigen der ersten Ausführungsform des Grasauffangbehälters 4 0 von Figuren 1 und 3, jedoch weist die zweite Ausführungsform des Grasauffangbehälters 140 zusätzlich zwei parallel verlaufende Gleitführungsteile 70 auf, die jeweils im Bereich der Seitenwände des Grasauffangbehälters 14 0 angeordnet sind. Identische Elemente werden bezüglich den Figuren 6 bis 9 mit zu der ersten Ausführungsform identischen Bezugszeichen bezeichnet und weitere zusätzliche Elemente der zweiten Ausführungsform werden im Folgenden näher erläutert. Die beiden Gleitführungsteile 70 sind ferner derart ausgebildet, dass die Schwenkachse 45 in den Gleitführungsteilen 70 ortsveränderbar gelagert ist. Insbesondere weisen die
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Gleitführungsteile 70 ein Langloch auf, so dass die Schwenkachse 45 zwischen zwei Endlagen 145, 245 in Richtung des Auswurfkanals 3 0 verschiebbar ist.
In Fig. 6 befindet sich das Öffnungsteil 44 in der ersten Betriebsstellung, in der das Öffnungsteil 44 die Öffnung 46 des Grasauffangbehälters 140 verschließt. Es ist jedoch zu beachten, dass der Grasauffangbehälter 140 in den Figuren 6 bis 9 ohne Seitenwände dargestellt ist, die vorzugsweise aus Kunststoffelementen bzw. Kunststofffolien aufgebaut sein können. Sowohl der Grasauffangbehälter 140 als auch das Öffnungsteil 44 weisen Verstrebungen auf, welche die Grundkonstruktion des Grasauffangbehälters bilden und an denen beispielsweise die Kunststofffolien angebracht sein können.
Darüber hinaus ist in Fig. 6 erkennbar, dass der Grasauffangbehälter eine Einlassöffnung 4 8 zur Aufnahme des Auswurfkanals 30 aufweist. Ferner kann die Umlenkeinrichtung 50 eine Aufnahme 57 zum Einhängen an dem Auswurfkanal 30 oder an dem Fahrzeugkörper 10 aufweisen.
In Fig. 7 ist nun der Bereich des Öffnungsteils 44 um die Schwenkachse 45 derart dargestellt, dass das teilweise dahinter liegende Gleitführungsteil 70 vollständig sichtbar ist. In der in Fig. 7 dargestellten ersten Betriebsstellung wird ein Verschieben der Schwenkachse 45 durch einen am Öffnungsteil 44 angeordneten Anschlag 141 verhindert. Der Anschlag 141 weist eine gekrümmte Fläche 142 auf, die mit dem einen Ende des Gleitführungsteils 70 derart zusammenwirkt, dass bei der Öffnungs- und Schließbewegung des Öffnungsteils 44 die gekrümmte Fläche 142 mit dem Ende des Öffnungsteils im Eingriff bleibt. Somit wird die Öffnungs- und Schließbewegung des Öffnungsteils 44 durch den Anschlag 141 auf die eine Endlage 145 der Schwenkachse 45 begrenzt.
In Fig. 8 ist das Öffnungsteil 44 nach der Öffnungsbewegung nun in der zweiten Betriebsstellung dargestellt, so dass die Öffnung 4 6 zum Entleeren des Grasauffangbehälters oder zum Mulchabwurf entsteht. Dabei liegen nun zwei Berührungsstellen 143 des Anschlags 141 an der Oberseite des Gleitführungsteils 70 an, welche die beiden Enden der gekrümmten Fläche 142 bilden. Aus dieser einen Endlage 145 der Schwenkachse 45 ist das Öffnungsteil 44 in Richtung des Auswurfkanals 3 0 verschiebbar. Dabei gleitet die Schwenkachse 45 im Langloch des Gleitführungsteils 70. Bei diesem Verschieben des Öffnungsteils 44 sowie in der anderen Endlage 245 wird die Schließbewegung des Öffnungsteils 44 durch die Anlage der beiden Berührungsstellen 143 des Anschlags 141 an der Oberseite des Gleitführungsteils 70 verhindert.
In Fig. 9 ist das Öffnungsteil 44 in der zweiten Betriebsstellung in der andere Endlage 245 dargestellt. In dieser anderen Endlage 24 5 sowie auch in der ersten Endlage 14 5 der Schwenkachse 4 5 kann diese durch einen Schnellverschluss arretiert werden, um ein ungewolltes Verschieben der Schwenkachse 45 in dem Gleitführungsteil 70 zu vermeiden. Wenn die Schwenkachse 45 in der anderen Endlage 245 mittels des Schnellverschlusses arretiert ist, befindet sich das Öffnungsteil 44 unmittelbar oberhalb des Grasauffangbehälters 140, so dass diese Position des Öffnungsteils 44 für den Mulchabwurf besonders geeignet ist. Dies ist insbesondere darin begründet, dass das Öffnungsteil 44 nicht wesentlich die Baulänge des Grasauffangbehälters und somit der gesamten Rasenmähvorrichtung in Bewegungsrichtung vergrößert. Dadurch wird das Mähen um Bäume und Sträucher insofern vereinfacht, dass das Öffnungsteil 44 nicht beim Umkurven der Bäume und Sträucher an diesen hängen bleibt bzw. sich mit diesen nicht verhaken kann.
Fig. 10 zeigt eine geschnittene Darstellung der Schneideinrichtung 20 welche zwei Schneidkammern 21 aufweist. In den Schneidkammern 21 ist jeweils ein Schneidmesser 22
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untergebracht, dass im Zentrum der jeweiligen Schneidkammer 21 drehbar gelagert ist. Die beiden Schneidkammern 21 sind scheibenförmig ausgebildet und weisen jeweils zwei Lufteinlassöffnungen auf, um Luft in die Kammer einzusaugen. Dadurch wird ein Tunneleffekt erzeugt, so dass das abgeschnittene Gras in einem äußeren Tunnelbereich der Schneidkammern 21 kurzfristig verbleibt und dort entweder gemulcht wird oder von dort in den Auswurfkanal 3 0 gelangt.
Die Schneidmesser 22 weisen jeweils eine Grasschneide und zumindest eine Zusatzschneide 23 auf, die oberhalb der Grasschneide angeordnet ist. Die Zusatzschneide 23 kann durch gezackte Flügel 23 ausgebildet sein, wie in Fig. 10 dargestellt. Durch diese gezackten Flügel 23, welche oberhalb der Grasschneide angeordnet sind, wird das geschnittene Gras in den Schneidkammern 21 wiederholt geschnitten, so dass es zu einer vorteilhaften Zerkleinerung des bereits geschnittenen Grases kommt. Um dieses wiederholte Zerkleinern des bereits geschnittenen Grases zu verstärken, kann der Einlass 31 des Aufwurfkanals 30 mittels einer Mulchstopfeneinrichtung 60 blockiert werden. Die Mulchstopfeneinrichtung 60 befindet sich somit zwischen den beiden Schneidkammern 21 und bildet diese mittels einer in der Mitte der Mulchstopfeneinrichtung 60 angeordneten Nase teilweise aus.
Ferner weist die Mulchstopfeneinrichtung 60 eine schräg nach unten weisende Gleitfläche 62 auf, die in Fahrtrichtung nach hinten und unten geneigt ist, um ein Verklumpen des geschnittenen Grases zu vermeiden. Da sich die Mulchstopfeneinrichtung 60 vor dem Einlass 31 des Aufwurfkanals 3 0 befindet, ist die nach unten weisende Gleitfläche 62 in Auswurfrichtung derart angeordnet, dass das geschnittene Gras aufgrund der Mulchstopfeneinrichtung 6 0 nicht in den Auswurfkanal 3 0 gelangen kann. Die nach unten weisende Gleitfläche 62 dient dabei als schräggestellte Prallfläche, auf die das von den Schneidmessern 23
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geschnittene Gras auftrifft und von dort abprallt. Durch
diesen Pralleffekte können möglicherweise entstehende Klumpen aufgelöst werden. Daraufhin fällt das geschnittene Gras von der nach unten geneigten Gleitfläche 62 zum Mulchen auf den gemähten Rasen.
In Fig. 10 ist eine Einsetzeinrichtung 65 mit der
Mulchstopfeneinrichtung 60 verbunden, welche an ihrem Ende
einen Griff 66 aufweist. In Bezug auf Fig. 11 wird nun
beschrieben, wie die Mulchstopfeneinrichtung 60 mittels der Einsetzeinrichtung 65 in die Rasenmähvorrichtung eingesetzt wird. Hierzu wird das Öffnungsteil 44 des
Grasauffangbehälters 40 in die zweite Betriebsstellung
gebracht, um die Mulchstopfeneinrichtung 60 mittels der
Einsetzeinrichtung 65 durch die Öffnung 44 des
Grasauffangbehälters 4 0 und den Auswurfkanal 3 0 vor dem
Einlass 31 des Aufwurfkanals 30 zu platzieren, wie durch den gestrichelten Pfeil mit zwei dargestellten Positionen der
Einsetzeinrichtung 65 mit Mulchstopfeneinrichtung 60
dargestellt. Wenn sich die Mulchstopfeneinrichtung 60 in
eingebautem Zustand befindet, begrenzt diese zum Teil durch die Nase 61 und die nach unten weisende Gleitfläche 62
teilweise die Schneidkammern 21. Hierzu wird die
Mulchstopfeneinrichtung 60 an entsprechende Anlageelemente
der Schneideinrichtung 20 angelegt. In dieser Position der
Mulchstopfeneinrichtung 60 wird ein Haken 67 der-Einsetzeinrichtung
65 aus einer entsprechenden Hakenöffnung 68 der Mulchstopfeneinrichtung 60 entnommen und die
Einsetzeinrichtung 65 kann ohne die Mulchstopfeneinrichtung 60 wieder aus dem Auswurfkanal und die Öffnung 44 entnommen werden.
Wenn die Mulchstopfeneinrichtung 60 nun wiederum aus der
Schneideinrichtung 20 entnommen werden soll, wird die
Einsetzeinrichtung 65 wiederum durch den Auswurfkanal 3 0 zu der Mulchstopfeneinrichtung 60 eingeführt. Nun muß der Haken 67 der Einsetzeinrichtung 65 erneut in die Hakenöffnung 68
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eingeführt werden, um daraufhin die Einsetzeinrichtung 65 zusammen mit der Mulchstopfeneinrichtung 60 durch den Auswurfkanal 3 0 entnehmen zu können. Somit ist die Mulchstopfeneinrichtung 60 mittels der Einsetzeinrichtung 65 vor dem Einlass 31 des Auswurfkanals 3 0 montierbar und von dort demontierbar.
Darüber hinaus ist es für den Fachmann ersichtlich, dass das vorstehend erläuterte Prinzip auch für sogenannte Handrasenmäher ohne Fahrersitz anwendbar ist. Ferner muss die Rasenmähvorrichtung nicht notwendigerweise Räder aufweisen, sondern kann auch auf einem Luftkissen schweben.
Somit wird eine Rasenmähvorrichtung mit einer Schneideinrichtung 2 0 zum Schneiden von Gras und anderen Pflanzen bereitgestellt, die mit einem Einlass 31 eines Auswurfkanals 3 0 zum Abtransport des geschnittenen Grases in Verbindung steht, wobei ein Auslass 32 des Auswurfkanals 3 0 mit einem Grasauffangbehälter 40; 140 in Verbindung steht, an dem eine Öffnung derart einstellbar ist, dass die Öffnung zum Entleeren des Grasauffangbehälters und zum Mulchabwurf geeignet ist. Somit wird aufgrund der einstellbaren Öffnung 46 des Grasauffangbehälters 40; 140 eine Rasenmähvorrichtung mit mehreren integrierten Funktionen bereitgestellt, nämlich dem Sammeln des geschnittenen Grases, dem Entleeren des Grasauffangbehälters 40; 14 0 sowie dem Mulchabwurf des geschnittenen Grases, ohne dass aufwendige oder umständliche Umrüstarbeiten erforderlich sind.

Claims (26)

1. Rasenmähvorrichtung mit einer Schneideinrichtung (20) zum Schneiden von Gras und anderen Pflanzen, die mit einem Einlass (31) eines Auswurfkanals (30) zum Abtransport des geschnittenen Grases in Verbindung steht, wobei ein Auslass (32) des Auswurfkanals (30) mit einem Grasauffangbehälter (40; 140) in Verbindung steht, an dem eine Öffnung (46) derart einstellbar ist, dass die Öffnung (46) zum Entleeren des Grasauffangbehälters (40; 140) und zum Mulchabwurf geeignet ist.
2. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Öffnungsteil (44) des Grasauffangbehälters (40; 140) so aus einer ersten Betriebsstellung in eine zweite Betriebsstellung bringbar ist, dass die Öffnung (46) des Grasauffangbehälters (40; 140) entsteht.
3. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungsteil (44) in der zweiten Betriebsstellung arretierbar ist.
4. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungsteil (44) in der ersten Betriebsstellung zumindest einen Teil des Bodens des Grasauffangbehälters (40; 140) bildet.
5. Rasenmähvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungsteil (44) um eine horizontal verlaufende Schwenkachse (45) zwischen der ersten Betriebsstellung und der zweiten Betriebsstellung verschwenkbar ist.
6. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (45) quer zur Bewegungsrichtung der Rasenmähvorrichtung verläuft.
7. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (45) ortsveränderbar gelagert ist.
8. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (45) zwischen zwei Endlagen ortsveränderbar gelagert ist, wenn sich das Öffnungsteil (44) in der zweiten Betriebsstellung befindet.
9. Rasenmähvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (45) zwischen den beiden Endlagen in Richtung des Auswurfkanals (30) verschiebbar ist.
10. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (45) über zwei parallel verlaufende Gleitführungsteile (70) verschiebbar ist, die jeweils im Bereich der Seitenwände des Grasauftragbehälters (140) angeordnet sind.
11. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (45) in einer der Endlagen zumindest durch einen Schnellverschluss arretierbar ist.
12. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitführungsteile (70) über einen am Öffnungsteil (44) angeordneten Anschlag (141) in der einen Endlage (145) der Schwenkachse (45) die Öffnungsbewegung des Öffnungsteils (44) begrenzen und in der anderen Endlage (245) der Schwenkachse (45) die Schließbewegung des Öffnungsteils (44) verhindern.
13. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (141) in der einen Endlage (145) der Schwenkachse (45) mit einer Berührungsstelle (143) an zumindest einem Gleitführungsteil (70) anliegt und in der anderen Endlage (245) der Schwenkachse (45) mit zumindest zwei in Richtung des Verschiebens des Öffnungsteils (44) beabstandeten Berührungsstellen (143) am Gleitführungsteil (70) anliegt.
14. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (141) eine mit dem Gleitführungsteil (70) zusammenwirkende, derartig gekrümmte Fläche (142) aufweist, dass die beiden Berührungsstellen (143) in Richtung des Verschiebens des Öffnungsteils (44) die beiden Enden der gekrümmten Fläche (142) bilden und dadurch das Öffnungsteil (44) in der einen Endlage (145) der Schwenkachse (45) mit dem Gleitführungsteil (70) mit der zumindest einen Berührungsstelle (143) und/oder der gekrümmten Fläche (142) im Eingriff bleibend um die Schwenkachse (45) verschwenkbar ist.
15. Rasenmähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Umlenkeinrichtung (50) für das geschnittene Gras stromab dem Auslass (32) des Auswurfkanals (30) angeordnet ist.
16. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung (50) im oberen Bereich des Grasauffangbehälters (40; 140) angeordnet ist.
17. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung (50) zumindest teilweise die obere Wand des Grasauffangbehälters (40; 140) bildet.
18. Rasenmähvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung (50) vom Auslass (32) des Auswurfkanals (30) aus in Grasauswurfrichtung fächerförmig erweitert ausgebildet ist.
19. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung (50) sich vom Auslass (32) des Auswurfkanals (30) erstreckende Grasleitstege (55) aufweist, die hinsichtlich ihres Verlaufs und ihrer Anordnung an die fächerförmige Erweiterung der Umlenkeinrichtung (50) angepasst sind.
20. Rasenmähvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das stromab liegende Ende (52) der Umlenkeinrichtung (50) in eingebautem Zustand nach unten geneigt ist.
21. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das stromab liegende Ende (52) der Umlenkeinrichtung (50) einen relativ großen Übergangsradius (51) nach unten aufweist.
22. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das stromab liegende Ende (52) der Umlenkeinrichtung (50) in relativ geringer Erstreckung nach unten geneigt ist.
23. Rasenmähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (20) zwei Schneidmesser (22) aufweist, wobei der Einlass (31) des Auswurfkanals (30) zwischen den beiden Schneidmessern (22) angeordnet ist, und wobei der Einlass (31) des Auswurfkanals (30) mittels einer Mulchstopfeneinrichtung (60) blockierbar ist.
24. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Mulchstopfeneinrichtung (60) mittels einer Einsetzeinrichtung (65) durch die Öffnung (44) des Grasauffangbehälters (40; 140) und den Auswurfkanal (30) vor oder in den Einlass (31) des Auswurfkanals (30) montierbar und von dort demontierbar ist.
25. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Mulchstopfeneinrichtung (60) in eingebautem Zustand nach unten weisende Gleitflächen (62) aufweist.
26. Rasenmähvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidmesser (22) jeweils zumindest eine Grasschneide und zumindest eine Zusatzschneide (23) aufweisen, die oberhalb der Grasschneide angeordnet ist.
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