DE20014583U1 - Ballenpresse mit Wiegevorrichtung - Google Patents
Ballenpresse mit WiegevorrichtungInfo
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Description
Anmelder: AUTEFA
automation GmbH Röntgenstr. 1-5 86316 Friedberg
Vertreter: Patentanwälte
Dipl.-Ing. H.-D. Ernicke
Dipl.-Ing. Klaus Ernicke
Schwibbogenplatz 2b
86153 Augsburg / DE
Datum: 23.08.2000
Akte: 727-126/1 er/ge
Priorität: DE-GM 200 01 363.7 vom 26.01.2000
ABl
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft eine Ballenpresse für Fasergut mit mindestens einer Wiegevorrichtung und den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruches.
Aus der DE-PS 20 45 864 ist es bekannt, das zum Ballen verpresste und im Presskasten befindliche Fasergut mit einer anhebbaren Wiegeplatte zu wiegen. Diese Wiegemethode ist relativ ungenau und fehleranfällig, weil stets erhebliche Zusatzgewichte von Presskasten oder dergleichen anderen Teilen mitgemessen werden müssen. Außerdem erlaubt diese Wiegemessung keine exakte Dosierung des Fasergutes und keine genaue Einstellung des Ballengewichtes.
Die DD-PS 96 045 zeigt eine horizontale Hochleistungs-Ballenpresse, bei der ebenfalls nur der fertiggepresste Ballen gewogen wird. Die Waage ist am Boden des Pressbehälters angeordnet. Das Fasergut wird über einen Trichter zugeführt, der an der Unterseite mit einem Schieber verschlossen werden kann. Dieser Trichter ist zugleich Einfüll- und Sammelschacht.
Das DE-G 296 09 493 lehrt eine Fülleinrichtung für Fasergut an einer Ballenpresse, die einen Sammelschacht und einen davon getrennt angeordneten Einfüllschacht sowie einen horizontalen Schieber mit Reibradantrieb aufweist. Eine Wiegevorrichtung ist hier nicht offenbart.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine bessere Wiegetechnik für eine Ballenpresse aufzuzeigen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Die am Boden des Einfüllschachtes angeordnete Wiegevorrichtung bildet eine Chargenwaage. Sie erlaubt eine genaue Messung kleiner Teilmengen des- Fasergutes vor dem Pressvorgang. Hierdurch ist auch eine Dosierung der in den einzelnen Chargen enthaltenen Fasermenge bzw. des Fasergewichtes möglich. Die Anordnung der Wiegevorrichtung am Boden des Einzelschachtes hat zudem den Vorteil, dass die Wiegevorrichtung sehr platzsparend untergebracht werden kann und die Größe und insbesondere die Höhe der Ballenpresse nicht unnötig vergrößert.
An der Ballenpresse kann eine weitere Wiegevorrichtung im Bereich des Sammelschachtes angeordnet sein, die als Sammelwaage ausgebildet ist. Sie misst das Gesamtgewicht des eingefüllten Fasergutes. Die beiden Wiegevorrichtungen können über eine gemeinsame Wiegesteuerung miteinander verbunden sein und sich ergänzen. Dies ist insbesondere mit Hinblick auf die Minimierung der Wiegefehler von Vorteil.
Für die Ausbildung der ersten Wiegevorrichtung bzw. der Chargenwaage ist es von Vorteil, wenn der Schachtboden elastisch und leichtgewichtig ist und sich über einem geeigneten Wiegeelement, z.B. einer Wiegeplatte mit Wiegezellen, befindet. Durch diese Anordnung wird der durch Fremd- oder Zusatzmassen verursachte Wiegefehler minimiert. Dies ist besonders wegen des niedrigen Gewichtes der Einzelchargen von Vorteil.
Für die zweite Wiegevorrichtung bzw. die Sammelwaage gibt es verschiedene vorteilhafte Ausführungsformen, die sich durch unterschiedliche Messtechniken, Bauhöhen und Bauaufwand auszeichnen. Die Anordnung eines "Zwischenspeichers mit Wiegevorrichtung erlaubt das Befüllen und Wiegen vor dem Presskasten. Der Presskasten
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kann dabei temporär abwesend sein. Sobald der Presskasten dann wieder bereitsteht, kann die vordosierte und gewogene Fasermasse bzw. Kastencharge komplett in den Presskasten überschoben werden. Dies erhöht die Verfügbarkeit dss Presskastens und erlaubt innerhalb einer Ballenpressanlage mit weniger zirkulierenden Presskästen auszukommen. Die zweite Variante mit der Wiegevorrichtung am der unteren Pressplatte spart Bauhöhe und Bauaufwand. Sie ist insbesondere für kleinere Ballenpressanlagen konzipiert und preisgünstiger.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen
Figur 1: eine schematische aufgeschnittene Seitenansicht
einer Ballenpresse mit einer Chargenwaage und einer Sammelwaage und
Figur 2: eine Variante zu Figur 1 mit einer anderen Sammelwaage.
In Figur 1 und 2 ist eine Ballenpresse (1) schematisch dargestellt. Sie ist vorzugsweise als Vorpressstation konzipiert, bei der das von einer vorgeschalteten Faseranlage (nicht dargestellt) zugeführte Fasergut (4) chargenweise in einen Presskasten (5) gefüllt und dort vorverdichtet wird. In einer nachgeschalteten Fertigpresse erfolgt dann die Fertigverdichtung. Der Presskasten (5) ist zu diesem Zweck transportabel. Alternativ kann die Ballenpresse (1) auch eine kombinierte Vor- und Fertigpresse sein. Die gezeigte Ballenpresse (1) kann Bestandteil einer Karussellpresse oder eines anderen Pressensystems, insbesondere eines Zentralpressensystems sein.
Bei dem Fasergut (4) handelt es sich vorzugsweise um Kunststofffasern. Dies können kurzgeschnittene sogenannte Stapelfasern oder lange Faserstränge, sogenanntes Tow, sein. Alternativ kann es sich auch um Naturfasern handeln.
Die -Ballenpresse (1) hat eine Faserzuführung (6) mit einem nachgeschalteten Kondenser- (7), der auch als Dosiereinrichtung ausgebildet bzw. von einer Dosiereinrichtung ergänzt sein kann. Der Kondenser (7) ist über einem Einfüllschacht (8) angeordnet, der seitlich neben einem Sammelschacht (14) angeordnet ist. Der
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Einfüllschacht (8) ist seitlich verbreitert und steht mit dem Sammelschacht (14) in Verbindung. Im Einfüllschacht (8) wird das Fasergut (4) unter Bildung kleiner Chargen eingefüllt und dann mittels eines geeigneten Förderers (13), z.B. eines seitlichen Schiebers in den angrenzenden Sammelschacht (14) verschoben. Mit einem vertikalen Schieber (21) oder einem anderen Verschluss kann der Sammelschacht (14) gegenüber dem Einfüllschacht (8) abgeschlossen werden.
Der Sammelschacht (14) ist vorzugsweise zugleich der Pressschacht, in dem ein Presszylinder (15) bzw. ein Vorpresszylinder auf- und abbeweglich ist. Die beiden Schächte (8,14) sind vorzugsweise parallel zueinander angeordnet und haben im bevorzugten Ausführungsbeispiel eine im wesentlichen vertikale Ausrichtung. Unterhalb des Sammelschachtes (14) befindet sich eine Aufnahme für einen transportablen Presskasten (5). In den Presskasten (5) wird das Fasergut (4) mittels des Presszylinders (15) überschoben und vorverdichtet und ggf. auch fertig verdichtet. Der Presskasten (5) kann seitliche schwenkbare oder anderweitig bewegliche Rückhalter (18) haben, die das verpresste Fasergut am Aufsteigen und Herausquellen aus dem Presskasten (5) hindern.
Der Presskasten (5) ist an der Unterseite durch eine untere Pressplatte (22) der Ballenpresse (1) verschlossen. Die Pressplatte (22) stützt die Presskraft des Presszylinders (15) nach unten ab. Sie ist vorzugsweise mit einer Mehrzahl durchgängiger Nuten an der Plattenoberfläche ausgerüstet, durch die Umreifungen oder andere Haltemittel zur Fixierung des fertig gepressten Ballens geleitet und um den Pressballen herumgelegt werden können. Figur 2 zeigt diese Anordnung in einer schematischen Ansicht.
Die Ballenpresse (1) hat mindestens eine Wiegevorrichtung (2), die als Chargenwaage ausgebildet ist. Vorzugsweise ist zusätzlich eine zweite Wiegevorrichtung (3) vorhanden, die als Sammelwaage ausgebildet ist. Figur 1 und zwei zeigen für die Sammelwaage (3) zwei unterschiedliche Ausführungsformen.
Die Wiegevorrichtung (2) bzw. Chargenwaage ist am Boden des Einfüllschachtes (8) angeordnet und misst das Gewicht der einzelnen eingefüllten Faserchargen vor dem Überschieben in den SammeIschacht (14). Die Wiegevorrichtung (2) weist hierfür einen elastischen und leichtgewichtigen Schachtboden (9) auf, der unter dem Gewicht der Fasercharge nach unten nachgeben kann. Der Schachtboden (9) kann von einer Stoffbahn oder einem dünnen Förderband oder dergleichen anderen geeigneten Material gebildet werden. Der Schachtboden (9) ist vorzugsweise stationär angeordnet, kann aber auch aus einem umlaufend geführten und intermittierend angetriebenen Förderband bestehen. Der Schieber (13) schiebt nach dem Wiegevorgang die Fasergutcharge vom Schachtboden (9) ab.
Unterhalb des nachgiebigen Schachtbodens (9) befindet sich ein geeignetes Wiegeelement (10). Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht es aus einer Wiegeplatte (11) mit "'ein oder mehreren darunter angeordneten Wiegezellen (12). Dies können geeignete Druckmessdosen oder dergleichen sein, die das Gewicht der Wiegeplatte (11), des aufliegenden elastischen Schachtbodens (9) und der Fasergutcharge messen. Alternativ kann das Wiegelement (10) auch in beliebig anderer geeigneter Weise ausgebildet und z.B. in einen starren Schachtboden mit entsprechenden Dichtungen integriert sein.
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Die zweite Wiegevorrichtung (3) oder Sammelwaage ist im Ausführungsbeispiel von Figur 1 dem Sammelschacht (14) zugeordnet und besitzt ein direkt im Sammelschacht (14) fluchtend einfügbares Wiegeelement (19). Dieses besteht z.B. aus einem kastenförmigen Zwischenspeicher (16), der im Bodenbereich einen steuerbaren Verschluss (17) aufweist und ein oder mehreren mit dem Zwischenspeicher (16) verbundenen Wiegezellen (12). Der Zwischenspeicher (16) kann ebenfalls ein oder mehrere bewegliche Rückhalter (18) aufweisen. Der Verschluss (17) besteht beispielsweise aus zwei von der Seite her einfahrbaren Schieberplatten.
Im Zwischenspeicher (16) werden bei geschlossenem Boden die einzelnen Fasergutchargen gesammelt und als Ganzes gewogen.
In der Variante von Figur 2 kann der Zwischenspeicher (16) entfallen. Statt dessen ist die zweite Wiegevorrichtung (3) bzw. Sammelwaage dem Presskasten (5) zugeordnet. Durch den Wegfall des Zwischenspeichers (16) kann die Ballenpresse (1) in der Höhe verkürzt und im Bauaufwand vereinfacht werden.
In der zweiten Variante besteht die Sammelwaage (3) aus einer Hubeinrichtung (23), die mit der unteren Pressplatte (2) des Presskastens (5) über ein oder mehrere Wiegezellen (12) verbunden ist. Die Hubeinrichtung (23) kann zum Wiegen den mit Fasergut (4) befüllten Presskasten. (5) und die untere Pressplatte (22) anheben und dabei deren Gesamtgewicht messen. Nach Abzug der bekannten Eigengewichte der Pressplatte (22) und des Presskastens (5) ergibt der Messwert das Fasergewicht.
Die beiden Wiegevorrichtungen (2,3) sind durch eine gemeinsame Wiegesteuerung (20) verbunden, die die einzelnen Messergebnisse empfängt, auswertet und ggf. speichert. Durch die Wiegesteuerung (20) können
verschiedene Wiegeverfahren durchgeführt werden.
Die erste Wiegevorrichtung (1) bzw. Chargenwaage wiegt jede einzelne Fasergutcharge. Der Messfehler ist aufgrund der geringen Zusatzmassen des Schachtbodens (9) und des Eigengewichtes des Wiegeelementes (10) gering. Aus der Summe der Chargengewichte kann das Gesamtgewicht des eingefüllten Faserguts (4) berechnet werden. Die Wiegevorrichtung (2) oder die gemeinsame Wiegesteuerung
(20) kann mit dem Kondenser (7) bzw. der Einfüll- oder Dosiervorrichtung verbunden sein und diese steuern. Hierdurch lässt sich bei den letzten Chargen das Füllgewicht exakt dosieren und einstellen.
Insgesamt sind hierdurch exakte Pressballengewichte erzielbar.
Durch die zweite Wiegevorrichtung (3) ist eine noch genauere Messung möglich. Der Messfehler der ersten Wiegevorrichtung bzw. Chargenwaage (2) ist zwar sehr gering, er addiert sich aber mit der Zahl der Chargen.
Für eine genauere Messung wird daher vorzugsweise gegen Ende des Einfüllvorganges vor den letzten zwei oder drei Chargen das Sammelgewicht des bisher eingefüllten Fasergutes (4) in der Wiegevorrichtung (3) bzw. der Sammelwaage gewogen. Dieses Gewicht des gesammelten Fasergutes ist- so hoch, dass der Messfehler durch die Zusatzmassen der Wiegevorrichtung (3) gering ist. Dieses Messergebnis der Sammelwaage ist jedoch genauer als die Summe der von der ersten Wiegevorrichtung (1) bzw. Chargenwaage ermittelte Summe der Einzelchargen.
Nach Ermittlung dieses vorläufigen Sammelgewichtes werden dann die folgenden zwei oder drei Einzelchargen mit der ersten Wiegevorrichtung (2) bzw. Chargenwaage gewogen und zu dem vorläufigen Sammelgewicht des bisher eingefüllten
Fasergutes (4) addiert. Bei dieser Wiegetechnik ergibt sich eine maximale Wiegegenauigkeit.
Diese Auswerte- und Steuerungsvorgänge finden in der gemeinsamen Wiegesteuerung (20) statt. In dieser kann durch Vergleich der beiden Wiegevorrichtungen (2,3) auch eine Überwachung der Wiegegenauigkeit und ein eventueller Fehlerabgleich durchgeführt werden.
Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Zum einen kann die Ausbildung der Wiegevorrichtungen (2,3) und ihrer Wiegeelemente (10,19) in beliebig geeigneter Weise variieren. Hierzu kann insbesondere auch der Schachtboden (9) in anderer Weise ausgebildet sein. Die zweite Wiegevorrichtung (3) kann auch an anderer Stelle angeordnet sein, z.B. am Presskasten (5). Sie ist auch in diesem Fall seitlich neben und unterhalb des Einfüllschachtes (8) angeordnet. Ferner können auch die Ausbildung, Anordnung und Geometrie
20- der anderen Komponenten der Ballenpresse (1) in beliebig geeigneter Weise variieren. Statt einer Vertikalanordnung mit einem senkrechten Presszylinder (15) ist auch eine Schräg- oder Horizontalanordnung in Verbindung mit einer entsprechenden Umgestaltung der einzelnen Pressenkomponenten möglich. Variabel ist im weiteren auch der Einfüllbereich mit Faserzuführung (6) und Kondenser (7). Ansonsten kann die Ballenpresse (1) in beliebig geeigneter Weise als Einzelpresse, Karussellpresse oder dergleichen ausgebildet sein.
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BEZUGSZEICHENLISTE
1 Ballenpresse, Vorpresse
2 Wiegevorrichtung, Chargenwaage 3 Wiegevorrichtung, Sammelwaage
4 Fasergut
5 Presskasten
6 Faserzuführung
7 Kondenser
8 Einfüllschacht
9 Schachtboden, Band
10 Wiegeelement, Chargenwaage
11 Wiegeplatte
12 Wiegezelle
13 Förderer, Schieber
14 Sammelschacht, Pressschacht
15 Presszylinder, Vorpresszylinder
16 Zwischenspeicher, Wiegekasten
17 Verschluss 18 Rückhalter
19 Wiegeelement, Sammelwaage
20 Wiegesteuerung
21 Schieber
22 untere Pressplatte 23 Hubeinrichtung
Claims (8)
1. Ballenpresse für Fasergut mit mindestens einer Wiegevorrichtung, einem Sammelschacht und einem davon getrennt angeordneten Einfüllschacht, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wiegevorrichtung (2) am Boden (9) des Einfüllschachtes (8) angeordnet ist.
2. Ballenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass unter dem elastischen Schachtboden (9) ein Wiegeelement (10) angeordnet ist.
3. Ballenpresse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Wiegeelement (10) eine Wiegeplatte (11) mit ein oder mehreren Wiegezellen (12) aufweist.
4. Ballenpresse nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ballenpresse (1) mindestens eine weitere dem Sammelschacht (14) oder einem Presskasten (5) zugeordnete Wiegevorrichtung (3) aufweist.
5. Ballenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Wiegevorrichtung (3) ein im Sammelschacht (14) einfügbares Wiegeelement (19) aufweist.
6. Ballenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Wiegeelement (19) einen kastenförmigen, bodenseitig verschließbaren (17) Zwischenspeicher (16) mit ein oder mehreren Wiegezellen (12) aufweist.
7. Ballenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Wiegevorrichtung (3) eine an der unteren Pressplatte (22) der Ballenpresse (1) angreifende Hubeinrichtung (23) mit ein oder mehreren Wiegezellen (12) aufweist.
8. Ballenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiegevorrichtungen (2, 3) mit einer gemeinsamen Wiegesteuerung (20) verbunden sind.
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