DE2001283B2 - Bespielter Tonträger - Google Patents
Bespielter TonträgerInfo
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Description
Die Erfindung Detrifft einen bespielten Tonträger für die Tonillustration von Kinderbüchern, insbesondere
für Unterrichtszwecke, mit deren Seiten er fest verbunden wird, um ein sogenanntes »tönendes
Buch« zu gewinnen. Der Tonträger hat die Form einer flachen Platte oder Folie mit einer spiralförmigen
Tonrille um ein Mittelloch.
Beim Unterricht und insbesondere beim Selbstunterricht ist es häufig erwünscht oder sogar erforderlich,
bildlich Dargestelltes und Geschriebenes durch eine akustische Information zu ergänzen und
zu vertiefen. Zu diesem Zweck ist es z. B. üblich, Büchern für den Selbstunterricht bespielte Schallplatten
oder Tonbänder beizugeben, die vom Benutzer nach einem vorgeschriebenen, am Inhalt des
Buches ausgerichteten Plan abgespielt werden sollen. Die relativ komplizierte Handhabung von losen
Schallplatten und Tonbändern und insbesondere das mit dem fortschreitenden Durcharbeiten eines Buches
koordinierte Abspielen dieser Tonträger kann jedoch von jüngeren Lernenden, also von Kindern, die
z. B. im Vorschulalter das Lesen erlernen sollen und bei denen das spielerische Moment noch sehr stark
ausgeprägt ist, nicht erwartet werden. Hinzu kommt, daß Kindern die Zuordnung einer bestimmten Schallplatte
zu einer bestimmten Textstelle oder Buchscite insbesondere im Vorschulalter vielfach noch nicht
möglich ist. Es mußte daher bisher vielfach auf eine Ergänzung der bildlichen und schriftlichen Darstellung
durch eine akustische Information verzichtet oder die akustische Information durch einen Erwachsenen
vermittelt werden, wobei jedoch letzteres häufig eine unerwünschte Beeinflussung des noch
spielerischen Lernprozesses beim Kinde bedeutet.
Um das Problem der Zuordnung zu vermeiden, ist es aus der deutschen Auslegeschrift 1422 038 schon
bekannt, auf Buchseiten mit Texten, die durch die akustische Information ergänzt werden sollen, eine
kleine Fläche als Tonaufzeichnungsfläche mit spiraligen Tonspuren vorzusehen. Die Tonspuren werden
mit einem aufsetzbaren kleinen Wiedergabegerät abgespielt, das einen der Tonspur folgenden kreisenden
Abtastkopf hat Um die richtige Zuordnung des Wiedergabegeräts zur Tonaufzeichnungsfläche zu erzielen,
ist einerseits die kreisförmige Tonaufzeichnungsfläche entlang der äußeren Peripherie mit einer
vorspringenden Führungsrille bzw. mit Anschläge bildenden Anlageraarken oder Vorspriingen versehen
und weist andererseits das Gehäuse des Wiedergabegeräts einen nach unten vorspringenden Sockelring
auf, der in Verbindung mit der auf der Buchseite angeordneten Führungsrille bzw. den Anlagemarken
eine Zentrierung gegenüber der kreisförmigen Tonaufzeichmingsfläche
bzw. der spiralförmigen Tonspuren ergibt. Es hat sich gezeigt, daß gerade Kinder
kaum in der Lage sind, das Wiedergabegerät bei solchen Justierhilfsmitteln genau in der richtigen
Position über der jeweiligen Aufzeichnungsfläche und, ohne diese zu zerkratzen, auf die Buchseite aufzusetzen.
Dies gilt um so mehr, wenn als Justierhilfsmittel der Tonträger oder die Buchseite, wie es einem
anderen Vorschlag gemäß (vgl. deutsche Auslegeschrift 1 422 038, Spalte 1, Zeilen 33 ff.) vorgesehen
ist, nur ein Mittelloch im Zentrum der Tonaufzeichnungsfläche aufweisen. Insoweit sind diese Ausbildungen
nicht kindergerecht, weil ein einfaches und sicheres Aufsetzen des Wiedergabegeräts nur schwer
möglich ist. Nachteilig ist ferner bei dieser Ausbildung des tönenden Buchs mit fest vorgesehenen
Aufzeichnungsflächen, daß es verhältnismäßig teuer in der Herstellung ist, weil mit Tonspuren versehene
bedruckte Textseiten kostspielig sind. Die Herstellung des Buchs ist auf die Erfordernisse der Herstellung
von Tonträgern und deren Verbindung mit den Buchseiten einschließlich des Bedrückens abzustimmen.
Eine preisgünstige Ausbildung eines solchen tönenden Buchs ist daher nicht möglich.
Es ist ferner aus der schweizerischen Patentschrift 370 580 bekannt, einen plattenförmigen Tonträger
und ein Wiedergabegerät dazu so auszubilden, daß der Tonträger während der Wiedergabe stillsteht,
damit eine bildliche Darstellung auf dem Tonträger während der Wiedergabe betrachtet werden kann.
Hierzu wird der Tonträger im V.'iedergabegerät in einer zum Abspielen geeigneten Lage mittels einer
Anzahl von Stiften am Wiedergabegerät gehalten, die in entsprechende, am Rand des Tonträgers vorgesehene
Löcher passen. Insofern, als der Tonträger zum Abspielen in das Wiedergabegerät eingesetzt
werden muß, ist die Anordnung die gleiche wie beim bekannten Abspielen von Schallplatten und daher
in dem eingangs erläuterten Sinn ungeeignet für den Selbstunterricht von jüngeren Lernenden, insbesondere
Kindern. Ein Einkleben der auf das Wiedergabegerät aufsetzbaren Tonträger in ein Buch ist
nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen kindergerechten und preiswerten bespielten Tonträger
für ein tönendes Buch zu schaffen, der im Buchteil befestigt werden kann und auf den auch ein
ungeübtes und an ein planmäßiges Vorgehen noch nicht gewöhntes Kind ohne die Mithilfe von Erwach-
senen und ohne Verkratzungsgefahr das Wiedergabegerät leicht aufsetzen kann und der die Tonillustration
von Büchern und anderen Veröffentlichungen nach freier Wahl ermöglicht und dabei
selbst preiswert herstellbar ist, ebenso wie er die billige Herstellung des Buchteils von Tonbüchern
erlaubt.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird, ausgehend von einem bespielten Tonträger für tönende Kinderbücher,
insbesondere für Unterrichtszwecke, mit einer deren Seiten er fest verbunden wird, in Form
einer flachen Platte oder Folie mit einer spiralförmigen Tonrille um ein Mittelloch auf einer Seite, welcher
am außerhalb des durch die Tonrille eingenommenen Gebietes Zentriermittel für an einem aufsetzbaren
Wiedergabegerät vorgesehene Justierelemente aufweist, erfmdungsgemäß vorgeschlagen,
daß die von der Tonrille freie Seite des Tonträgers mit einer selbstklebenden Beschichtung versehen
und diese mit einer abziehbaren Schutzfolie ü'oerdeckt ist und daß der Tonträger am Rand zwei
Löcher aufweist.
Das Abspielen des auf eine Buchseite des tönenden Buchs eingeklebten Tonträgers geschieht mit
Hilfe eines Wiedergabegeräts, das nicht Gegenstand der Erfindung ist und beispielsweise aus der deutschen
Patentschrift 1422 038 bekannt is». Das Wiedergabegerät wird über dem Tonträger auf die
Buchseite aufgesetzt. Anschließend wird ein Abtastkopf an der Unterseite des Wiedergabegeräts der
Tonrille auf dem Tonträger nachgeführt und daduich die Aufzeichnung hörbar gemacht. Voraussetzung
für ein einwandfreies Abtasten der Tonrille ist eine genaue, reproduzierbare Ausrichtung des Wiedergabegeräts
über dem eingeklebten Tonträger. Die Ausrichtung wird in einfacher Weise mit Hilfe der
beiden Löcher im Rand des erfindungsgemäßen Tonträgers bewerkstelligt, und zwar in der Weise,
daß zwei von der Unterseite des Wiedergabegeräts vorstehende Aufstellfüße beim Aufsetzen des Wiedergabegeräts
auf die Buchseite in die beiden Löcher eingesetzt werden, wodurch in einfachster Weise
eine genau definierte Ausrichtung zwischen Wiedergabegerät und Tonträger erreicht ist. Durch die
Randlage der Tonträger-Ausrichtelöcher ist ein für Kinder sehr einfaches und visuell kontrollierbares
Aufsetzen der als Ausrichtstifte dienenden Aufstellfüße des Wiedergabegeräts auf den Tonträger ermöglicht,
was für ein kindergerechtes tönendes Buch von außerordentlicher Wichtigkeit ist. Bei einer anderen
Anordnung der Ausrichtelöcher wären diese durch das aufzusetzende Wiedergabegerät zwangläufig verdeckt
und das genaue Aufsetzen müßte durch «Probieren und Fühlen« geschehen, was für Kinder
wesentlich schwieriger als das Einsetzen unter Beobachtung der Löcher ist.
Die selbstklebende Beschichtung auf der Rückseite des Tonträgers ist vorgesehen, damit auch Kinder
selbst ohne zusätzlichen Aufwand den Tonträger
leicht in Bücher einkleben können, eine Technik, die ihnen auch vom Einkleben von beispielsweise
Tierbildern, die auf der Rückseite mit einer von einer abziehbaren Schutzfolie überdeckten selbstklebenden
Beschichtung verschen sind, in Bücher geläufig ist. Damit ist in einfachster und sicherster
Weise die Zuordnung zwischen dem auf der Buchseitc dargestellten und der auf dem Tonträger enthaltenen
akustischen Information sichergestellt.
Zum Beispiel können die Tonträger für ein Buch, mit dem das Lesen gelernt werden soll, den auf ihrer
Seite abgedruckten Text in gesprochener Form enthalten. Da die selbstklebende Beschichtung in bekannter
Weise mit einer Schutzfolie abgedeckt ist, stellt der Tonträger einen leicht handhabbaren, wie
eine Schallplatte selbständigen Handelsgegenstand dar, der es den Kindern zusätzlich ermöglicht, auch
in losem Zustand abgespielt zu werden. Die Tonträger für ein Buch können also mit diesem lose
mitgeliefert und von den Kindern selbst an den von ihm bestimmten Stellen auf den Buchseiten eingeklebt
werden. Der Käufer kann ganz allgemein die Anzahl der Tonträger, die er kauft und die in das
tönende Buch eingeklebt werden sollen, und damit den von ihm für ein Unterrichts werk zu bezahlenden
Kaufpreis bestimmen.
Die Fertigung des Tonträgers und die des tönenden Buchs brauchen nicht mehr aufeinander abgestimmt
zu werden. Auf Grund der spiraligen rillenförmigen Tonspur und dem Loch in deren Mitte
kann der Tonträger wie eine normale Schallplatte ohne besondere Spezialmaschinen hergestellt werden,
wie sie beispielsweise für auf eine Buchseite aufzukaschierende Schallträgerfolien oder für in
eine kaschierte Buchseite einzuprägende Tonrillen erforderlich sind. Nach der Pressung des Tonträgers
wird lediglich der Herstellungsvorgang, z. B. das Stanzen, für die beiden am Rand liegenden Löcher
eingeschaltet. Auch kann der Tonträger wie eine normale Schallplatte mit vorhandenen Plattenspielern
abgehört werden, z. B. zu Prüfzwecken nach der Herstellung, zu Vorführungszwecken im Handel,
oder vom Kind oder der Kindergärtnerin, um vor dem Einkleben in ein Buch die richtige Zuordnung
sicherzustellen.
Auch die Herstellung des Buchteils des tönenden Buchs braucht auf die Belange der Tonillustration
keine besondere Rücksicht zu nehmen, was deren Herstellung vereinfacht und verbilligt. Der erfindungsgemäße
Tonträger stellt also nicht nur selbst einen leicht zu handhabenden und preiswert herzustellenden
Gegenstand dar, sondern ermöglicht auf Grund seiner Ausbildung die gleiche einfache Herstellung
des Buchteils wie bei einem üblichen Buch, weil auf Zentriermittel auf einzelnen oder allen
Seiten des Buchs ebenso verzichtet ist wie auf das unmittelbare Befestigen von Schallfolien und Einprägen
von Tonrillen.
Der erfindungsgemäße Tonträger kann im Prinzip an jeder beliebigen Stelle der Buchseite aufgeklebt
werden, sofern, wenn er undurchsichtig ausgebildet ist, er nicht wichtige Text- oder Bildstellen verdeckt.
Es ist jedoch vorzuziehen, ihn in der Nähe des oberen Randes aufzukleben, damit die Schrift auf
der Buchseite dem Leser durch das aufgesetzte Wiedergabegerät nicht verdeckt wird. Der Rand des
Tonträgers, an dem die beiden Löcher vorgesehen sind, sollte dem Leser, also der Unterkante der Buchseite,
zugewandt sein.
Als besonders geeignet hat sich aus fertigungstechnischen Gründen ein runder Tonträger herausgestellt,
der einen (z. B. 20 mm) größeren Durchmesser als das Gebiet seiner kreisrunden Tonaufzeichnungsfläche
mit der spiralförmigen Tonrille hat. Die beiden Ausrichtelöcher zur Justierung des Wiedergabegeräls
an der Vorderseite des Tonträgers liegen außerhalb der Tonspur im breiten Rand. Es
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hat sich aber auch als sehr vorteilhaft ein Tonträger vorgesehen, deren Durchmesser bei einer praktischen
erwiesen, der ungefähr den Umriß eines Quadrates Ausführung z. B. 8 mm beträgt. Die Löcher 2 liegen
hat, bei dem zwei benachbarte Ecken stark abgerun- außerhalb eines Gebietes, das durch eine spiralfördet
sind, und bei dem die beiden Randlöcher an den mig verlaufende Tonrille 3 auf der in Fig. 1 sichtnicht
abgerundeten Ecken vorgesehen sind. Dann 5 baren Vorderseite des Tonträgers eingenommen
wird das Wiedergabegerät mit zwei Aufstellfüßen wird. Die Tonrille ist wie bei den üblichen Schallbzw.
Ausrichtstiften in die Löcher am Rand einge- platten ausgebildet. Im Zentrum der spiralförmigen
setzt und ansonsten außerhalb des Tonträgers auf die Tonrille weist der Tonträger ein drittes Loch 4 auf,
Buchseite aufgesetzt. Dadurch wird eine besonders dessen Durchmesser dem üblichen Mittelloch-Durchgute
Planlage der Buchseite und des Tonträgers io messer von Schallplatten gleicht. Auf der Rückseite
unterhalb des Wiedergabegeräts gewährleistet. ist der Tonträger 1 mit einer selbstklebenden Be-
Die Erfindung ist an einem schematisch darge- schichtung versehen, die durch eine abziehbare
stellten Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der Schutzfolie überdeckt ist.
Zeichnung zeigt F i g. 2 zeigt schematisch den auf eine Buchseite 5
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsge- 15 aufgeklebten Tonträger 1. Der Tonträger ist in der
mäßen Tonträger, Nähe des oberen Randes der Buchseite auf diese
F i g. 2 den auf eine Buchseite aufgeklebten Ton- derart aufgeklebt, daß der Rand, dem die Löcher 2
träger, und benachbart sind, der Unterkante der Buchseite zu-
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie 3-3 in Fig. 1 gewandt ist. Ein zur Abtastung des eingeklebten
mit einem schematisch angedeuteten auf den Ton- 20 Tonträgers vorgesehenes Wiedergabegerät 6 wird
träger aufgesetzten Wiedergabegerät. mit vier Abstandsfüßen 7 über dem Tonträger 1 auf
Der als Ausführungsbeispiel gezeigte Tonträger 1 die Buchseite 5 aufgesetzt. Wie F i g. 3 zeigt, werden
ist aus einer flachen Platte oder Folie, z. B. aus dabei zwei Abstandsfüße in die Löcher 2 eingesetzt,
Kunststoff, hergestellt und hat einen im Prinzip während zwei weitere Abstandsfüße an der gegenquadratischen
Grundriß, wobei jedoch zwei benach- 25 überliegenden Seite des in der Draufsicht ungefähr
barte Ecken zu einem ungefähr halbkreisförmigen quadratischen Wiedergabegerätes auf der Buchseite
Kantenverlauf abgerundet sind. An den beiden an- außerhalb des Tonträgers neben dessen abgerundederen
Ecken ist jeweils ein Loch 2 im Tonträger ten Ecken aufstehen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Bespielter Tonträger für die Tonillustration von Kinderbüchern, insbesondere für Unterrichtszwecke,
mit deren Seiten er fest verbunden wird, in Form einer flachen Platte oder Folie mit
einer spiralförmigen Tonrille um ein Mittelloch auf einer Seite, welcher außerhalb des durch die
Tonrille eingenommenen Gebiets Zentriermittel für an einem aufsetzbaren Wiedergabegerät vorgesehene
Justierelemente aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Tonrille
(3) freie Seite des Trägers (1) mit einer selbstklebenden Beschichtung versehen und diese mit
einer abziehbaren Schutzfolie überdeckt ist und daß der Tonträger am Rand zwei Löcher (2) aufweist.
2. Tonträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Tonträger (1) ungefähr den Umriß eines Quadrates hat, bei dem zwei benachbarte Ecken stark abgerundet sind, und
daß die beiden Löcher (2) am Rand an den nicht abgerundeten Ecken vorgesehen sind.
3. Tonträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tonträger (1) rund mit
einem breiten Rand zur Aufnahme der beiden Löcher (2) ausgebildet ist.
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