DE20012640U1 - Verpackung mit Standhilfe - Google Patents
Verpackung mit StandhilfeInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung aus einer thermisch und/oder mechanisch verformbaren Kunststoffolie mit zwei, jeweils einen im wesentlichen ähnlichen Querschnitt aufweisenden, Körpern, die über mindestens ein zwischen dem ersten und dem zweiten Körper befindliches Gelenk auf- und zuklappbar verbunden sind, wobei wenigstens einer der beiden Körper mindestens einen Fuß als Standhilfe aufweist.
Verpackungsgüter, insbesondere Lebensmittel, werden dem Verbraucher heutzutage immer öfter in Kunststoffverpackungen zum Verkauf angeboten. Die derzeit nach dem Stand der Technik verfügbaren Verpackungen haben oftmals den Nachteil, daß sie nicht formstabil und nicht standfest sind, d. h. daß sie beim Transport oder bei der Darreichung der Ware leicht umkippen. Nachteilig ist außerdem, daß die Verpackungen oftmals sehr viel größer sind als die darin verpackte Ware, weil die Form der Verpackung und die Form der verpackten Ware nicht kompatibel sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, Verpackungen zur Verfügung zu stellen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweisen und einfach herzustellen sind.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Bereitstellung einer Verpackung aus einer thermisch und/oder mechanisch verformbaren Kunststoffolie mit zwei, jeweils einen im wesentlichen ähnlichen Querschnitt aufweisenden, Körpern, die über mindestens ein zwischen dem ersten und dem zweiten Körper befindliches, Gelenk auf- und zuklappbar verbunden sind, gelöst, wobei zumindest einer der beiden Körper mindestens einen Fuß als Standhilfe aufweist.
Die beiden Körper einer Verpackung weisen einen im wesentlichen ähnlichen Querschnitt auf, wobei die Erfindung jedoch nicht bezüglich der Querschnittsform eingeschränkt ist. Bevorzugt weisen beide Körper einen im wesentlichen dreieckigen, rechteckigen, vorzugsweise quadratischen, oder halbkreisförmigen Querschnitt auf.
Die beiden Körper können durch jedes dem Fachmann geläufige Gelenk miteinander verbunden sein. Vorzugsweise werden die beiden Körper an jeweils mindestens zwei Verbindungsstellen durch ein Gelenk verbunden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die beiden Körper und das Gelenk aus derselben Folie geformt. Dieses Gelenk ist jeweils an der Längsseite beider Körper angeformt und erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Länge der entsprechenden Körperseiten. Die beiden Körper sind durch dieses Gelenk derart zueinander orientiert, daß sie aufeinandergeklappt werden können und somit die Verpackung über dieses Gelenk wiederholt geöffnet und geschlossen werden kann.
Die erfindungsgemäße Verpackung ist in ihren äußeren Dimensionen nicht begrenzt, so daß die Dimensionen der Art und Größe des zu verpackenden Gutes angepaßt werden können. Vorzugsweise weist die Verpackung eine Länge von 50 bis 500 mm, eine Breite von 10 bis 200 mm und eine Höhe von 10 bis 200 mm, besonders bevorzugt eine Länge von 250 bis 350 mm, eine Breite von 40 bis 120 mm und eine Höhe von 40 bis 120 mm und ganz besonders bevorzugt eine Breite und Höhe von jeweils 70 bis 100 mm auf.
Die erfindungsgemäße Verpackung weist als Standhilfe zumindestens einen Fuß auf. Eine Standhilfe im Sinne der vorliegenden Erfindung ist ein Teil oder ein Mittel, durch das ein Umkippen der Verpackung, insbesondere das Rollen einer im wesentlichen einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden Verpackung, vermieden wird.
Sofern mehr als ein Fuß verwendet wird, können die Füße an beiden Körpern der Verpackung angebracht sein. Bevorzugt befinden sich alle Füße ausschließlich an einem der beiden die Verpackung ausbildenden Körper.
Die Füße können während der Herstellung in den jeweiligen Körper, bevorzugt in Form einer Ausbuchtung, eingeformt werden.
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Desweiteren können die Füße aber auch nach der Herstellung auf jede dem Fachmann bekannte Weise an den Körpern befestigt werden. Vorzugsweise werden die Füße angeschweißt oder mit einem Klebstoff angeklebt.
Der Fuß bzw. die Füße können hohl oder massiv sein. Sofern die Füße hohl sind, wird die Wandstärke der Füße zumindestens so stark gewählt sein, daß die Füße hinreichend stabil sind, um das Gewicht der Verpackung und des zu verpackenden Gutes zu tragen, ohne sich dabei zu verformen.
Die erfindungsgemäße Verpackung ist bezüglich der Anzahl an angebrachten Füße nicht beschränkt, so daß diese Anzahl in Abhängigkeit von den ästhetischen Ansprüchen und technischen Anforderungen des Herstellungsprozesses festgelegt werden kann. Bevorzugt weist die Verpackung mindestens zwei, besonders bevorzugt vier, Füße an einem Körper der Verpackung auf.
Die Größe und Geometrie der Füße richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Füße sowie nach der Größe der Verpackung. Diese Parameter werden jeweils derart gewählt sein, daß eine standfeste Verpackung resultiert, die nicht umkippen bzw. rollen kann. Bevorzugt sind jeweils zwei Füße eines Körpers in gleicher Entfernung von und parallel zu dessen Stirnseite, einander jeweils spiegelsymmetrisch zur Längsmittelachse des Körpers gegenüberliegend, als Fußpaar angeordnet.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in der die beiden Körper der Verpackung einen im wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen, erstrecken sich die Füße derart aus der Oberfläche eines Körpers heraus, daß sie einen dreieckigen Querschnitt aufweisen. Die Standfläche der Füße erstreckt sich dabei parallel zu der Ebene, die aus den Körperbegrenzungen ausgebildet wird.
Die beiden über ein Gelenk verbundenen Körper können durch die dem Fachmann bekannten Methoden dicht verschlossen werden. In einer bevorzugten Ausführungsform schließen sich zu diesem Zweck an die Körper Siegelflächen an. Diese Siegelflächen umschließen die beiden Körper und bilden eine waagrechte
Besonders bevorzugt weisen beide Körper jeweils an ihrer dem Gelenk gegenüberliegenden Längsseite eine mittig an der Siegelfläche angeordnete Lasche auf, die sich in einer Ebene mit den Siegelflächen befindet und sich von dem Körper nach außen hin erstreckt. Durch diese beiden Laschen wird dem Benutzer das erstmalige Öffnen der Verpackung, sowie nach dem erstmaligen Öffnen das Auseinander- bzw. Aufeinanderklappen der beiden Körper erleichtert.
Die Verpackung kann desweiteren wiederverschließbar sein. Zu diesem Zweck werden vorzugsweise an die, beide Körper begrenzende, Siegelflächen flexible, komplementär zueinander geformte Dichtlippen angebracht, die sich unter mechanischem Druck gegenseitig durchdringen. Ebenfalls bevorzugt sind zu diesem Zweck an den Siegelflächen Klettverschlüsse in einer beliebigen Form angebracht.
Vorzugsweise werden die Mittel zum Wiederverschließen der Verpackung, wie Dichtlippen oder Klettverschlüsse, auf der Siegelfläche außerhalb des gesiegelten Bereiches angebracht.
Zur Kennzeichnung des für die Verpackung vorgesehenen Inhaltes kann auf einem oder beiden Körpern der Verpackung ein aus einem oder mehreren Teilen bestehendes Etikett angebracht werden.
Die Verpackung kann aus jeder thermisch und/oder mechanisch verformbaren Kunststoffolie hergestellt werden. Bevorzugt wird zur Herstellung der Verpackung eine durchsichtige und/oder gasdichte Folie verwendet.
Die erfindungsgemäße Verpackung eignet sich insbesondere zur Verpackung von Gegenständen, die einen im wesentlichen kreisförmigen oder rechteckigen, insbesondere quadratischen, Querschnitt aufweisen, insbesondere zur Verpackung von entsprechend geformten Lebensmitteln, vorzugsweise Wurst, Fisch, Käse, Konditor- und Backwaren, sowie Rauchwaren, vorzugsweise Zigaretten und Zigarillos.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren 1 bis 2 erläutert. Diese Erläuterungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein.
In Figur 1 ist eine Seitenansicht der erfindungsgemäße Verpackung dargestellt. Die Verpackung besteht aus einer transparenten, thermisch verformbaren Kunststoffolie und umfaßt zwei einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisende Körper 1 und 2, die über ein zwischen diesen Körper befindliches Gelenk 3 verbunden sind. Dieses Gelenk 3 ist jeweils an der Längsseite beider Körper angeformt und erstreckt sich über die gesamte Länge der entsprechenden Körperseiten. Der untere Körper 2 enthält vier in diesem Körper als Ausbuchtungen eingeformte Füße 6, durch die ein Rollen der Verpackung vermieden wird. Die Füße erstrecken sich aus dem halbkreisförmigen Querschnitt des Körpers heraus, wobei die Ausbuchtungen jeweils einen dreieckigen Querschnitt aufweisen. Jeweils zwei dieser Füße sind in gleicher Entfernung von und parallel zu der Stirnseite des Körpers 2, einander jeweils spiegelsymmetrisch zur Längsmittelachse des Körpers gegenüberliegend, als Fußpaar angeordnet.
Figur 2 ist eine Draufsicht der in der Figur 1 dargestellten Verpackung. An die beiden Körper 1 und 2 schließen sich drei Siegelflächen 4 an, über welche die beiden Körper gasdicht gesiegelt sind. An beiden Körpern 1 und 2 befindet sich jeweils an der dem Gelenk 3 gegenüberliegenden Längsseite eine mittig an der Siegelfläche angeordnete Lasche 5 zum Öffnen der Verpackung, die sich von den Körpern nach außen hin erstreckt. Die vier in den unteren Körper 2 als Ausbuchtungen eingeformten Füße 6 sind bezogen auf den Längsschnitt der Verpackung punktsymmetrisch angeordnet, wobei der Abstand eines jeden Fußes zu der nächstliegenden Stirn- und Längsseite des Körpers gleich ist.
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Claims (12)
1. Verpackung aus einer thermisch und/oder mechanisch verformbaren Kunststoffolie mit zwei, jeweils einen im wesentlichen ähnlichen Querschnitt aufweisenden, Körpern, die über mindestens ein zwischen dem ersten und dem zweiten Körper befindliches Gelenk auf- und zuklappbar verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einer der beiden Körper mindestens einen Fuß als Standhilfe aufweist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Körper einen im wesentlichen dreieckigen, rechteckigen, insbesondere quadratischen, oder halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung eine Länge von 50 bis 500 mm, bevorzugt von 250 bis 350 mm, eine Breite von 10 bis 200 mm, bevorzugt von 40 bis 120 mm, besonders bevorzugt von 70 bis 100 mm und eine Höhe von 10 bis 200 mm, bevorzugt von 40 bis 120 mm, besonders bevorzugt von 70 bis 100 mm, aufweist.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß oder die Füße in dem Körper, bevorzugt als Ausbuchtung, eingeformt ist/sind.
5. Verpackung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß oder die Füße an einem der Körper befestigt, bevorzugt angeschweißt und/oder angeklebt, ist/sind.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß oder die Füße massiv ist/sind.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß oder die Füße hohl ist/sind.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Körper einen Sigelrand aufweisen.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens an einem der beiden Körper eine Lasche zum Öffnen und/oder Auseinanderklappen der beiden Körper angebracht ist.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Verschluß, bevorzugt einen Klettverschluß, aufweist und durch diesen wiederverschließbar ist.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberfläche eines der beiden Körper oder auf der Oberfläche beider Körper eine Beschriftung und/oder ein Etikett angebracht ist.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer durchsichtigen, gasdichten Folie besteht.
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