DE20011214U1 - Vorrichtung zum Herstellen von luft- und dampfdichten Durchdringungen - Google Patents
Vorrichtung zum Herstellen von luft- und dampfdichten DurchdringungenInfo
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Description
Vorrichtung
zum
Hersteilen von luft- und dampfdichten Durchdringungen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von luft- und dampfdichten Durchdringungen, insbesondere durch Luft- bzw. Dampfsperren von Wärmedämmschichten von Gebäuden, für durchzuführende Elemente, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In der V DIN 4108 Teil 7 wird eine luft- und dampfdichte Gebäudehülle gefordert.
Im ausgebauten Dachgeschoß und im Fertigteilbau kommen Dämmschichten in den Gebäudeaußenbauteilen zum Einsatz. Warme Raumluft drückt an die Rauminnenoberflächen. Beim Dachgeschoßausbau und Fertigteilbau sind diese Rauminnenbauelemente nicht luft- und dampfdicht. Dadurch kann warme Raumluft in die Wärmedämmschicht strömen. In der Wärmedämmschicht kondensiert bei entsprechender Außentemperatur die Feuchtigkeit der Raumluft und durchfeuchtet die Wärmedämmung. Dadurch wird die wärmedämmeigenschaft der
Dämmung vermindert und es besteht die Gefahr von Fäulnisbildung in der Dämmung sowie den angrenzenden Holzbauteilen.
Um eine luft- und dampfdichte Gebäudehülle sicherzustellen wird hinterhalb der Rauminnenbauelemente eine luft- bzw. dampfdichte Bahn angeordnet. Diese Luftbzw. Dampfsperre sollte nicht von Leitungen durchstoßen werden. Häufig lassen sich diese Durchdringungen jedoch nicht vermeiden und es kommt im Bereich dieser Anschlüsse zu Undichtigkeiten. Hierbei ist nicht nur die Dampfdiffusion entscheidend. Vielmehr transportiert der konvektive Luftaustritt etwa 10.000 mal mehr &iacgr;&ogr; Wasserdampf in die Dämmung, als dies bei der Dampfdiffusion der Fall wäre.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der o.g. Art zur Verfügung zu stellen, welche eine Durchdringung durch eine luft- und Dampfsperre zur Verfugung stellt, welche die Funktion der luft- und Dampfsperre nicht beeinträchtigt.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung der o.g. Art mit den im Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen.
Dazu ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Vorrichtung folgendes umfaßt, wenigstens eine das durchzuführende Element umgreifende Manschette, einen an der Manschette befestigten Flansch und einen mit dem Flansch derart verbindbaren Gegenflansch, daß in montiertem Zustand ein Teil der Luft- bzw. Dampfsperre zwischen Flansch und Gegenflansch eingeklemmt ist, wobei Flansch und Gegenflansch im Bereich der Manschette jeweils eine die Durchdringung ausbildende Öffnung aufweisen.
Dies hat den Vorteil, daß Durchdringungen durch Luft- und Dampfsperren einfach, fachgerecht und dauerhaft dicht herstellbar sind.
Eine besonders einfache und schnelle Montage einer Durchdringung erzielt man dadurch, daß die Vorrichtung als vorgefertigtes Element ausgebildet ist.
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Für eine besonders gute Abdichtung ist an einer der Luft- bzw. Dampfsperre zugewandten Seite des Flansches und/der des Gegenflansches ein Haftmittel, insbesondere eine Klebeschicht, vorgesehen.
Für die Durchführung von Rohrleitungen durch Luft- bzw. Dampfsperren ist wenigstens eine Manschette im Querschnitt rund mit mehreren Abschnitten ausgebildet, die einen unterschiedlichen Durchmesser aufweisen. Hierdurch ist die Manschette durch einfaches Abschneiden an einer entsprechenden Stelle einfach und schnell an einen jeweiligen Rohrdurchmesser anpaßbar.
Zum dauerhaften und funktionssicheren Abschließen der Durchführung der Rohrleitung durch die Manschette, ist in besonders vorteilhafter Weise an dieser zusätzlich eine diese umgreifende Dichtungsschelle vorgesehen.
Zum Durchführen von Kabeln, wie beispielsweise Elektrokabeln, ist wenigstens eine Manschette als Kabeldurchführung mit Kabelverschraubung und Zugentlastung ausgebildet.
Zum Anordnen von Steckdosen, Lichtschaltern o.a. ist wenigstens eine Manschette als Dose für ein elektrisches Element, insbesondere einen Schalter oder eine Steckdose, ausgebildet.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 in einer Schnittansicht,
Fig. 3 ein zweite bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer Ansicht,
Fig. 4 in einer Schnittansicht,
Fig. 5 ein dritte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer Ansicht,
Fig. 6 in einer Schnittansicht,
Fig. 7 ein vierte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer Ansicht und
Fig. 8 in einer Schnittansicht.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 umfaßt eine ein nicht dargestelltes, durchzuführende Element umgreifende Manschette 10, einen an äer Manschette 10 befestigten Flansch 12 und einen mit dem Flansch 12 verbindbaren Gegenflansch 14. In dem dargestellten montiertem Zustand ist ein Teil einer Luft- bzw. Dampfsperre 16 zwischen Flansch 12 und Gegenflansch 14 eingeklemmt ist. Flansch 12 und Gegenflansch 14 weisen im Bereich der Manschette 10 jeweils eine die Durchdringung ausbildende Öffnung 18, 20 auf.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Vorrichtung 100 ermöglicht den Anschluß an die Dampf- und Luftsperrbahn 16 für runde Leitungen, wie beispielsweise Rohrleitungen. An dem Flansch 12 ist ein Klebestreifen 22 angeordnet, auf dem die Dampfund Luftsperrenbahn 16 vollflächig angeklebt wird. Auf dem Flansch 12 ist die vorgefertigte Manschette 10 angebracht, an der, abhängig von den Rohrdurchmessern, eine Dichtungsschelle 24 mit der durchzuführenden Rohrleitung befestigt wird. Unterhalb der Dampf- bzw. Luftsperre 16 wird der Gegenflansch 14 mittels Befestigungselementen 26 angebracht.
Der Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 erfolgt folgendermaßen. Im Zuge der Verlegung der Dampf- bzw. Luftsperre 16 wird an einer entsprechenden Durchdringungsstelle die Dampf- und Luftsperre 16 markiert. Die durchdringende Rohrleitung wird abmontiert und die Manschette 10 wird auf den entsprechenden Durchmesser der Rohrleitung abgeschnitten. Auf der Bahn der Dampf- bzw. Luftsperre 16 wird der Flansch 12 aufgeklebt. Nun wird die Bahn der Dampf- bzw.
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Luftsperre 16 entlang der Klebebahn aufgeschnitten. Der Gegenflansch 14 wird mittels der Befestigungselemente 26 am Flansch 10 dauerhaft befestigt. Jetzt wird die Rohrleitung durch die Manschette 10 geführt und angeschlossen. Am oberen Abschluß 28 der Manschette 10 wird die Rohrleitung mittels der Schelle 24 angeschlossen. Die Dampf- und Luftsperre 16 wird weiter verlegt bzw. mit der nachfolgenden Bahn angeschlossen.
In den weiteren Fig. sind funktionsgleiche Teile mit gleichen Bezugsziffern versehen, so daß zu deren Erläuterung auf die voran stehende Beschreibung der Fig. 1 und 2 verwiesen wird.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine zweite bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 200. Diese dient für die Durchdringung von Elektroleitungen. Die Manschette 10 ist hierbei als Kabeldurchführung mit Kabelverschraubung 30 und Zugenetlastung ausgebildet. Auf dem Flansch 12 ist unterseitig die Klebefläche 16 angeordnet. Mittels der Kabelverschraubung 30 wird das Kabel dicht angeschossen. Unterhalb der Dampf- bzw. Luftsperre 16 wird der Gegenflansch 14 mit den Befestigungselementen 26 fixiert. Der Einbau erfolgt analog dem Einbau der vorgenannten Rohrleitungsdurchdringung 100.
Die Fig. 5 und 6 zeigen eine dritte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 300. Diese dient wie die Vorrichtung 200 gemäß Fig. 3 und 4 für die Durchdringung von Elektroleitungen. Im Unterschied zur Vorrichtung 200 sind jedoch mehrere Manschetten 10 in Form von Kabeldurchführungen mit jeweiliger Kabelverschraubung 30 vorgesehen.
Die Fig. 7 und 8 zeigen eine vierte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 400. Hierbei ist die Manschette 10 als Dose für ein elektrisches Bauteil, wie beispielsweise ein Steckdose, eine Deckenleuchte oder ein Lichtschalter, ausgebildet.
Auf dem Flansch 12 befindet sich unten die Klebefläche 22 an der die Dampfbzw. Luftsperrbahn 22 angeklebt wird. Oben am Flansch ist die Elektrodose 10 angeordnet. Die Elektrodose 10 ist an einer gegenüberliegenden Seite des Flan-
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sches 12 mit einer Kabeldurchführung 32 verbunden. Der Gegenflansch 14 wird mit Befestigungselementen 26 am Flansch 12 dauerhaft befestigt. Ein nicht dargestelltes Dosenelement wird raumseitig an der Elektrodose 10 befestigt.
Die vorgenannten verschiedenen Ausführungen der Manschette 10 für unterschiedliche durchzuführende Elemente können auch auf einem einzigen Flansch 12 beliebig miteinander kombiniert werden. Hierbei können diese Manschetten 10 auch auf gegenüberliegenden Seiten des Flansches 12 angeordnet sein. Die Befestigungselemente 26 sind beispielsweise Schrauben. Die Befestigung der Manschette 10 am Flansch 12 erfolgt bevorzugt mittels einer Schraubverbindung. Für eine entsprechende Elastizität ist es bei manchen Anwendungen der Erfindung sinnvoll, die Manschette 10 balgartig auszuführen.
Claims (7)
1. Vorrichtung (100, 200, 300, 400) zum Herstellen von luft- und dampfdichten Durchdringungen, insbesondere durch Luft- bzw. Dampfsperren (16) von Wärmedämmschichten von Gebäuden, für durchzuführende Elemente, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (100, 200, 300, 400) folgendes umfaßt, wenigstens eine das durchzuführende Element umgreifende Manschette (10), einen an der Manschette (10) befestigten Flansch (12) und einen mit dem Flansch (12) derart verbindbaren Gegenflansch (14), daß in montiertem Zustand ein Teil der Luft- bzw. Dampfsperre (16) zwischen Flansch (12) und Gegenflansch (14) eingeklemmt ist, wobei Flansch (12) und Gegenflansch (14) im Bereich der Manschette (10) jeweils eine die Durchdringung ausbildende Öffnung (18, 20) aufweisen.
2. Vorrichtung (100, 200, 300, 400) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese als vorgefertigtes Element ausgebildet ist.
3. Vorrichtung (100, 200, 300, 400) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an einer der Luft- bzw. Dampfsperre (16) zugewandten Seite des Flansches (12) und/oder des Gegenflansches (14) ein Haftmittel, insbesondere eine Klebeschicht (22), vorgesehen ist.
4. Vorrichtung (100) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die durchzuführenden Elemente wenigstens eine Rohrleitung umfassen, wobei wenigstens eine Manschette (10) im Querschnitt rund mit mehreren, insbesondere drei Abschnitten ausgebildet ist, die einen unterschiedlichen Durchmesser aufweisen.
5. Vorrichtung (100) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Manschette (10) zusätzlich eine diese umgreifende Dichtungsschelle (24) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung (200, 300) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Manschette (10) als Kabeldurchführung mit Kabelverschraubung (30) und Zugentlastung für ein Kabel, insbesondere Elektrokabel, ausgebildet ist.
7. Vorrichtung (400) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Manschette (10) als Dose für ein elektrisches Element, insbesondere einen Schalter, ein Deckenleuchte oder eine Steckdose, ausgebildet ist.
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- 2000-06-26 DE DE20011214U patent/DE20011214U1/de not_active Expired - Lifetime
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