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DE2050306B2 - Perikortikalklammer aus gewebevertraeglichem material und vorrichtung zum einsetzen der klammer - Google Patents

Perikortikalklammer aus gewebevertraeglichem material und vorrichtung zum einsetzen der klammer

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Publication number
DE2050306B2
DE2050306B2 DE19702050306 DE2050306A DE2050306B2 DE 2050306 B2 DE2050306 B2 DE 2050306B2 DE 19702050306 DE19702050306 DE 19702050306 DE 2050306 A DE2050306 A DE 2050306A DE 2050306 B2 DE2050306 B2 DE 2050306B2
Authority
DE
Germany
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clamp
dental implant
stump
implant according
arms
Prior art date
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Application number
DE19702050306
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DE2050306A1 (de
DE2050306C3 (de
Inventor
Der Anmelder Ist
Original Assignee
Sampson, Arnold, Pittsburgh, Pa. (V.StA.)
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Sampson, Arnold, Pittsburgh, Pa. (V.StA.) filed Critical Sampson, Arnold, Pittsburgh, Pa. (V.StA.)
Publication of DE2050306A1 publication Critical patent/DE2050306A1/de
Publication of DE2050306B2 publication Critical patent/DE2050306B2/de
Application granted granted Critical
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Granted legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C8/00Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools
    • A61C8/0018Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools characterised by the shape
    • A61C8/0031Juxtaosseous implants, i.e. implants lying over the outer surface of the jaw bone
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C8/00Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools
    • A61C8/0089Implanting tools or instruments

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  • Veterinary Medicine (AREA)
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein als Perikortikalklammer ausgebildetes Dentalimplantat aus gewebeverträglichem Material zur Verankerung künstlicher Zähne am Unter- und Oberkiefer sowie auf eine Vorrichtung zum Einsetzen des Implantats. Die fest am Kieferknochen zu befestigende Klammer soll als permanente Basis für die Aufnahme und Befestigung eines künstlichen Zahns oder in Verbindung mit anderen Klammern zur Befestigung von Gebißprothesen oder eines vollständigen künstlichen Gebisses dienen.
Das äußerste Ziel im Bereich der Zahnprothesen sind ein oder mehrere künstliche Zähne, die dauerhaft im Kiefer befestigt sind und dort unter normalen Bedingungen oraler Aktivität des Patienten verbleiben und ein natürliches Aussehen haben.
Der Gebrauch eines vollständig oder teilweise entfernbaren künstlichen Gebisses ist dagegen der übliche Behelf der meisten zahnlosen oder teilweise zahnlosen Patienten. Diese künstlichen Gebisse werden nicht wirklich in den Kiefer eingesetzt, sondern am Zahnfleisch befestigt und durch Haftmittel oder engen Sitz am Zahnfleisch festgehalten. Viele orale Betätigungen, wie sie häufig mit dem Essen von Nahrungsmitteln wie Getreideprodukten und zähklebrigem Zuckerwerk zusammenhängen, können eine Lockerung oder ein Abheben des Gebisses verursachen. Die Unbequemlichkeit einer geeigneten Gebißhygiene gehört zu den weiteren Beschwerden, die von Gebißträgern vorgebracht werden.
Wenn nur ein oder zwei Zähne ersetzt werden müssen, ist es üblich, eine festsitzende Brücke zu verwenden, die im wesentlichen durch einen künstlicher Zahn gebildet wird, der von Einlagen getragen wird die an den benachbarten gesunden Zähnen festgekit-
tet werden. Auf diese Weise wird im allgemeinen είπε feste Halterung für den künstlichen Zahn erreicht, wofür jedoch üblicherweise Teile der benachbarten gesunden Zähne entfernt werden müssen, um die notwendige Struktur zur Verankerung der Einlagen zu schaffen, und diese Art der Sanierung ist daher nicht in allen Fällen vollständig befriedigend.
In Anbetracht der mit der Verwendung von Gebissen oder Brücken verbundenen Probleme wurden in den letzten Jahren Versuche zum Einpflanzen von Zahnprothesevorrichtungen in das Zahnfleisch unternommen, um so eine Verankerung für das künstliche Gebiß zu erreichen. Die unterschiedlichen Versuche, bei Zahnlücken mit Hilfe von Implantaten Ersatz zu schaffen, weiden seit über iod Jahren mit ziemlich begrenztem Erfolg durchgeführt.
Untersuchungen aus der letzten Zeit haben gezeigt, daß z.B. in den Vereinigten Staaten über 35Millionen Menschen leben, die teilweise oder vollständig zahnlos sind, und 25°/n dieser Leute könner ihr Ober- oder Unterkiefergebiß nicht ohne Unbequemlichkeit tragen. Andere Studien besagen, daß in Großbritannien über 17 Millionen teilweise oder vollständig zahnlose Menschen leben, und ein ähnlicher Prozentsatz davon hat Gcbißprobleme. In Anbetracht der erheblichen Störung durch das Gebiß haben sich viele Personen nicht vollständig an dessen Benutzung gewöhnen können und bleiben zahnlos. Durch die vorliegende Erfindung werden die bislang verbreiteten Probleme, wie mangelnder Sitz und Unbequemlichkeit, beseitigt.
Zum Stand der Implantattechnik ist auszuführen, daß in der letzten Zeit viele Methoden zum vollständigen oder teilweisen Ersatz fehlender Zähne angewandt wurden und derzeit in Benutzung sind. Erst seh 1937, als VENABLE u.a. über den Gebrauch gewisser elektropassiver Metalle berichteten, die vom menschlichen Gewebe toleriert werden, wurde der Implantatforschung ein brauchbares Rüstzeug in die Hand gegeben. Die Arbeit dieser Autoren erklärte nicht nur frühere Komplikationen, sondern führte auch zur Entwicklung der zur Zeit verwendeten Metalle, die bei Einbettung in Gewebe biologisch inert sind, wie beispielsweise rostfreier Str.hl oder bestimmte Kobalt-Chromlegierungen.
Der Erfolg der Implantattechnik allgemein wurde durch die Verfügbarkeit von Antibiotika gesteigert, die bei prophylaktischer Anwendung zur Verhütung von Infektionen intraorale Arbeiten möglich machen.
Indikationen für Implantatgebißsanierungen sind:
1. Fälle von ausgeprägter Atrophie von Alveole und Kiefer;
2. Fälle, bei denen das Gebiß wegen schmerzhafter Mucosa nicht getragen werden kann;
3. Fälle von zarter Gewebehypertrophie und Schlaffheit des Kamms, verursacht durch Gebißreizung;
4. Fälle mit geringer Mastikationsfunktion.
Der einzelne Ersatz fehlender Zähne unter Verwendung von Metallen wie Gold, Silber oder Platin gehört zu den ältesten Verfahren, die primär wegen elektrolytischer Reaktionen bei Kontakt mit Speichel zur Knochenresorption und zum Lockcrwcrclen des Implantats führen. Submucosale Knopfimplantate wurden direkt unter die Mucosa eingesetzt. Diese Implantate neigen häufig zum Lockerwerden, wenn Sekundärentzündung und Infektion auftritt, was den festen Halt der Zahnprothese vermindert. Ein anderes Verfahren, das lediglich einen am Rande liegenden Grad von Erfolg erzielen konnte, ist die Supraperiostal-Implantattechnik. Diese Implantate, die im allgemeinen aus Polyäthylen, Siliziumverbindungen, Nylon oder Acrylharz bestehen, werden unter der Mucosa, aber oberhalb der Knochenhaut angeordnet. Das Hauptproblem dieses Typs von Implantaten besteht in der starken Häufigkeit von Fremdkörperre-
aktionen, denen die Ablehnung bzw. Abstoßung der Implantatsubstanz folgt. Diese Ablehnung des Implantats sowie die Bildung von Bereichen von Drucknfjkrosen wurden als Hauptfehler der Supraperiostal-Implantattechnik genannt.
Implantate, die durch den Knochen hindurchführen, wurden auch angewandt und z. B. in der USA.-Parentschrift 3 436 826 beschrieben. Diese erfordern das Anmeißeln und Durchbohren des Knochens und die Verwendung von Schrauben oder Stiften für die
Fixierung. Das bei diesem Verfahren notwendige Durchbohren des Knochens führt oft zu einer heftigen postchirurgischen Entzündung, begleitet von Knochenresorption, was zu einem Lockerwerden des Implantats führt, wenn dieses der starken Beanspruchung durch den Kauakt ausgesetzt ist, und daraufhin zu einem nachfolgenden Verlust des Implantats.
Ein gewisser begrenzter Erfolg kommt den Knochenimplantaten zu, von denen unterschiedliche Formen existieren. Knochenimplantate in Form von Magneten wurden wenig akzeptiert, da das Ergebnis in Anbetracht der Tatsache fraglich erscheint, daß das Magnetfeld wegen der durch das darüberliegende Gewebe vorgegebenen Spaltbreiten vermindert ist, und daß die notwendige Erzeugung eines Aufnahmeplatzes für den Magneten im Knochen bisweilen mit einer nachfolgenden Fremdkörperreaktion verbunden ist. Es wird hier ein intraoraler Einschnitt in das Zahnfleischgewebe gemacht und ein Magnet in das Gewebe eingesetzt, so daß er sich zwischen der Oberfläche des Zahnfleischgewebes und dem unteren Kieferknochen befindet, wenn der Schnitt wieder geschlossen ist. Der künstliche Zahn wird dann mit einem Metallpfropf versehen, der den Zahn infolge der magnetischen Anziehungskraft am Zahnfleisch festhält. Die knocheninterne Verwendung von Schrauben, Nägeln oder Stiften, Durchzügen u. dgl.
• macht es nötig, diese in den Knochen einzutreiben. Die Einwirkung starker Kräfte oder Drücke auf diese Fremdkörper führt zu einer raschen Auflösung des Knochens rund um das Implantat, das dann locker wird und möglicherweise ausfällt. Ein Beispiel für ein Ringlyp-Implantat dieser Form wird in der USA.-Patentschrift 3 465 441 angegeben.
Schließlich gibt es Subperiostal-Implantate, die unter der Mucosa ohne Eingriff in den Knochen in der Knochenhaut angebracht werden, die auf dem Knochen verbleibt. Obgleich diese Implantate begrenzt l-ifolg haben, gibt es Faktoren, die ihren vollständigen Erfolg hindern. Da diese Implantate vom
6a Fasergewebe abhängig sind, das sie am Knochen festhält, und dieses Fasergewebe einen gewissen Grad von Elastizität besitzt, sind diese Implantate beweglich, wenn sie starken Kräften ausgesetzt werden, und sie werden nachfolgend vom Körper abgewiesen.
Bei Subperiostal-Implantaten am Oberkiefer verhindert die normale Schwerkraft häufig die ausreichende Haftung. Eine Kontraindikation beim Oberkiefer besteht auch in der großen Menge des darin Vorhände-
nen netzartigen Knochens (cancellous bone), der infolge rascher Resorption kein Subperiostal-Implantat trägt. Wenn ein subperiostales Plantat auf einem Unterkiefer angebracht wird, beim dem sich — z. B. bei einer Erkrankung des Zahndammes oder nach einer Zahnextraktion — noch kein vollständig fester Kortikalknochen gebildet hat, wird das Implantat locker und damit unbrauchbar, da die Auflösung des verbleibenden Kortikalknochens weitergeht und sich ein Spalt zwischen der Basis des Implantats und dem Restknochen bildet. Darüber hinaus sind bei Periostal-Implantaten üblicherweise mehrere chirurgische Eingriffe nötig (einleitend zur Freilegung des Unterkiefers und Herstellung eines Abdruckes, woran sich eine Heilungsperiode von bis zu 6 Wochcn anschließt, und dann ein zweiter chirurgischer Eingriff zur erneuten Freilegung des Unterkiefers mit Implantation der Subperiostal-Vorrichtung).
Aufgabe der Erfindung ist, ein die Nachteile der bekannten Halterungen künstlicher Zähne beseitigendes Dentalimplantat zu schaffen, das am Unter- oder Oberkiefer des Patienten sicher befestigt wird, das die beim Kauen auftretenden senkrechten oder seitlichen Belastungen auf eine größere Fläche des Kieferknochens ohne dessen Beschädigung verteilt und das auf einfache Weise eingesetzt und wieder herausgenommen werden kann. Ferner soll durch die Erfindung eine speziell angepaßte Vorrichtung zum Einsetzen des Plantats aufgezeigt werden, mit der das Plantat am Unter- oder Oberkiefer des Patienten schnell und einfach eingesetzt und wieder entfernt werden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist gekennzeichnet durch ein Dentalimplantat mit zwei Klammerhälften, deren gegeneinander verschiebbare Vertikalbacken mit mindestens einem Verbindungselement zum beiderseitigen Anpressen und Festlegen an die Seiten des Kieferknochens versehen sind, wobei der Befestigungsstumpf auf einer der beiden Klammerhälften angeordnet ist.
Es ist bereits eine für Knochenfrakturen entwikkelte Klammer bekannt (USA.-Patentschrift 3 477 429), bei der zwei gegeneinander verschiebbare Klammerbacken den Knochen im Frakturbereich beidseitig umfassen. Durch Zusammenführen der beiden Klammerbacken werden die Knochenteile entlang der Bruchlinie aneinandergedrückt und in dieser Lage gehalten. Eine derartige Knochenklammer könnte zwar unter Umständen auch bei einer Kieferfraktur eingesetzt werden; sie ist aber als Dentalimplantat ungeeignet, da ein künstlicher Zahn oder eine Prothese nicht auf ihr verankert werden kann und ein den Kau-Beanspruchungen widerstehender fester Sitz auf dem Kieferknochen nicht sichergestellt ist.
Um bei der erftndungsgemäßen Perikortikalklammer eine exakte Führung der Vertikalbacken zu erreichen, kann eine der beiden Klammerhälften ein als Gleitführung für zwei Gabelanne der anderen Klammerhälfte ausgebildetes Fußstück aufweisen, das an der Oberseite des Kieferknochens anliegt und auf dem, beispielsweise mittels eines vorspringenden Gewindeteiles, der Befestigungsstumpf montiert ist Die Gleitführung zwischen dem Fußstück und den Gabelarmen kann vorteilhafterweise als Feder-Nut-Führung ausgebildet sein.
-LtZur Erzielung eines außerordentlich festen Sitzes diir Vertikalbacken am Kieferknochen kann deren Innenfläche mit Spitzen bzw. Dornen versehen sein, die sich in den Knochen eindrücken.
Die Vorrichtung zum schnellen und einfachen Einsetzen des Dentalimplantats besitzt an der Stirnseite eines zylindrischen Gehäuses zwei über ein Hebelgestänge spreizbare Federarme zum Ergreifen der Klammer, einen hohlen Spindeltrieb und eine biegsame Welle im Gehäuse zum gegenseitigen Verschieben der Klammerhälften und eine die hohle Spindelwelle durchragende Betätigungsvorrichtung zum Einführen und Festziehen des Verbindungselementes.
Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels hervor. Es zeigt
F i g. 1 die erfindungsgemäße Perikortikalklammer in der Perspektive,
F i g. 2 die auseinandergenommene Klammer ebenfalls in der Perspektive,
F i g. 3 eine Seitenansicht der in einen Unterkiefer eingesetzten Klammer,
Fig.4 einen Schnitt durch die eingesetzte Klammer längs der Linie 4-4 in F i g. 3,
F i g. 5 und 6 perspektivische Darstellungen der Vorrichtung zum Einsetzen der erfindungsgemäßen Klammer schräg von oben bzw. unten mit bzw. ohne Klammer, wobei einzelne Teile zur Sichtbarmachung von Details herausgebrochen sind,
F i g. 7 einen Schnitt durch das Einsetzgerät längs der Linie 7-7 der F i g. 5,
F i g. 8 eine Aufsicht auf das geschlossene Einsetzgerät,
F i g. 9 eine Unteransicht des Einsetzgerätes, bei der die ausgespreizte bzw. geöffnete Stellung der Arme strichpunktiert angedeutet ist,
Fig. 10 einen Schnitt durch das Einsetzgerät längs der Linie 10-10 der F i g. 8,
F i g. 11 eine perspektivische Darstellung des vorderen Endes des Einsetzgerätes, bei der einige Teile weggelassen sind und die zur Veranschaulichung des Einsetzens der Klammer dient, und
Fig. 12 und 13 sind schließlich der Fig. 11 analog und zeigen die Verschiebung der Klammer im Einsetzgerät bei ihrer Befestigung.
In den Zeichnungen tragen analoge Teile gleiche Bezugszeichen. Die Perikortikalklammer gemäß der Erfindung wird allgemein mit 10 bezeichnet und besteht im wesentlichen aus zwei Teilen: einer nach außen weisenden sogenannten Proximalhälfte 11 und einer zum Gaumen hin orientierten sogenannten Distalhälfte 12. Die Klammerhälften bestehen vorzugsweise aus einem biologisch inerten, für die Implantation in den menschlichen Körper geeigneten Metall. Rostfreier Stahl, Tantal oder eine geeignete Kobalt-Chromlegierung wurden in den letzten Jahren als Implantatmaterialien verwendet und dürften für die vorliegende Anwendung akzeptabel sein.
Jede Klammerhälfte hat einen Vertikalbacken 13 bzw. 14 mit einer ebenen Innenfläche. Die Distalhälfte 12 besitzt ein vom Boden der vertikalen Wand her nach innen vorspringendes Fußstück 15 mit seitlichen Längsnuten 16. Von der Stirnseite her ist das Fußstück, wie bei 17 angedeutet wird, durchbohrt und mit einem Innengewinde versehen. Die Proxi malhälfte 11 der Klammer hat zwei Gabelarme 18 und 19, die um das Fußstück 15 der Distalhälfte 12 herumgreifen. Diese Gabelanne sind jeweils an der nach mesial/distal liegenden Längskante prismenför-
mig zugespitzt, wie durch 19' angedeutet wird, und die nach innen weisenden Längsflächen haben, wie in F i g. 2 gezeigt wird, in Längsrichtung einen Vorsprung 20, der als »Feder« in die entsprechende Längsnut 16 des Fußstücks 15 eingreift. Die Gabelarme der Proximalhälfte wirken also mit dem Fußstück 15 der Distalhälfte derart zusammen, daß beide Hälften zusammengeschoben werden können. Wie am besten in F i g. 2 gezeigt wird, sind die Vertikalbacken 13 und 14 mit relativ scharfen Spitzen bzw. Dornen 21 versehen, die in den Knochen eingreifen können.
Die Proximalhälfte der Klammer hat in Verlängerung der mit Gewinde versehenen Bohrung 17 der Distalhälfte eine glatte Bohrung 22. Eine Schraube 23 dient zur Verbindung der beiden Klammerhälften nach Einsetzen der Klammer um den Kieferknochen herum, wie in F i g. 4 gezeigt wird. Die Schraube 23 geht durch das Loch 22 hindurch und greift in das Gewinde der Bohrung 17 der Distalhälfte 12 ein. Eine weitere mit Gewinde versehene Bohrung 24 ist zential in dem Vertikalbacken der Proximalhälfte 11 für Zwecke vorgesehen, die weiter unten beschrieben werden. Ein kegelstumpfartiger Befestigungsstumpf 25 für den Zahn oder eine Prothese ist in der Mitte der Bodenfläche des Fußstücks 15 mit Hilfe einer Montageschraube 26 befestigt (s. Fig.4). Selbstverständlich kann der Befestigungsstumpf nach Wunsch auch mit dem Fußstück zusammenhängend hergestellt werden, obgleich er bei der bevorzugten Ausführungsform abnehmbar vorgesehen wird, da dann unterschiedliche Konfigurationen von Befestigungsstümpfen verwendet werden können, die dem jeweiligen Gebrauchszweck am besten angepaßt sind. Beispielsweise kann in gewissen Fällen ein Stumpf mit quadratischem Querschnitt zweckmäßig sein. Ein künstlicher Zahn T kann auf den Befestigungsstumpf nntpr \/i»r»ifiiTi/1iinf» liprl/nmmliWior 7nIiTc»flr>inn*A
aufgekittet werden. In Abwandlung dessen können andere Mittel zur Befestigung des Zahns auf dem Befestigungsstumpf vorgesehen werden, wie etwa eine Schnappverbindung aus einem elastisch federnden, im Hohlraum des künstlichen Zahns nach innen vorspringenden Organ, das in eine entsprechende Nut an der Oberfläche des Befestigungsstumpfes (nicht gezeigt) einschnappen kann.
Die Klammer kann beim Patienten am Ober- oder Unterkiefer angebracht werden, wie in den Fig.3 und 4 gezeigt wird, in denen sie am Unterkiefer zur Befestigung eines künstlichen Zahns angeordnet ist und dort den Platz eines fehlenden'Zahns einnimmt und von natürlichen Zähnen umrahmt wird. Die einzelnen Handhabungen zum Einsetzen der Klammer werden weiter unten im einzelnen beschrieben; ganz allgemein erfordert jedoch das Einsetzen einen chirurgischen Eingriff zur Freilegung des Unterkiefers und ein gewisses Abschaben des Periosteums zur Erzielung eines innigen Koniaktes zwischen den Wandflächen der Klammer und der Knochenoberfläche. Die Klammer wird dann nach unten über den Kiefer geschoben, so daß die nach innen weisende Fläche des Fußstücks 15 direkt mit dem Kieferkamm in Berührung kommt und dann unter Anwendung von Kraft mit den Wandfiächen 13 und 14 zum dichten Eingreifen am Knochen gebracht wird. Es ist zu bemerken, daß die Dorne 21 nach dem Festspannen der Klammer von selbst in den Knochen eingreifen und so für einen dichten Halt sorgen und ein Weggleiten der Klammer verhindern. Diese Dorne haben eine solche Länge, daß sie mit dem Neurevaskularfaserstrang, der sich durch dei; Ober- oder Unterkiefer zieht, nicht in Berührung kommen. Nach Einset· zen der Klammer sorgt die normale Heilkraft des Körpers für die Rückbildung und das Wachstum des Gewebes, und wie in F i g. 4 gezeigt wird, erstreck) sich dann die normale Zahnfleischlinie C um und über die Klammer, die dadurch vollständig bedeckt
ίο wird. Der Stumpf 25 kann in vertikaler Richtung nach Beendigung des chirurgischen Eingriffs Ieichi justiert bzw. eingestellt werden, um die erforderlichen Korrekturen von Biß und geeignetem Zusammenspiel mit den gegenüberliegenden Zähnen vorzunehmen.
Es ist auch daran gedacht, die Klammer in verschiedenen Weiten zu fertigen und zwei oder mehrere Befestigungsstümpfe darauf vorzusehen. Außerdem können die Befestigungsstümpfe einen Winkel mit dem Fußstück bilden in Bereichen, wie den Retromolarbereichen, wo die Krümmung des Kieferkamms dies erforderlich macht. Derart gewinkelte Stümpfe können auch zur Erzielung einer parallelen Ausrichtung bei mesial oder distal geneigtem Zahn oder Zahnwiderlagcr nützlich sein. Verschiedene Kombinationen von einer oder mehreren Implantatklammern können für die geeignete Befestigung eines vollständigen Gebisses verwendet werden.
Für die Anbringung einer Prothese bei vollständig
zahnlosem Unter- oder Oberkiefer sind für einen geeigneten Halt zumindest vier Befestigungsstümpfe erforderlich.
Zum Einsetzen der erfindungsgemäßen Perikortikalklammer wurde ein passendes Einsetzgerät ent· wickelt, das nachfolgend an einem Beispiel beschrieben wird:
Obgleich die Perikortikalklammer per Hand auf der; Kriechen aufgesetzt und die Schiaube 25 mit einem üblichen Schraubenzieher festgezogen werden kann, wurde ein neues Einsetzgerät entwickelt, welches das Einsetzen der Klammer stark beschleunigt und mit dem ein besonders dichter und sicherer An- °riff der Klammer auf dem Knochen erreicht wird Dieses Einsetzgerät ist eine Abwandlung des in dem früheren USA.-Patent 3 477 429 beschriebenen Werkzeugs zum Anbringen von Knochenklammern.
Das erfindungsgemäße Einsetzgerät wird in F i g. 5 und 6 gezeigt und allgemein mit 30 bezeichnet. Die verschiedenen Teile können aus rostfreiem Stahl oder einem anderen geeigneten Metall hergestellt sein, das leicht sterilisiert werden kann. Das Einsetzgerät besteht aus einem allgemein zylindrischen Gehäuse 31 mit einer ebenen Stirnwand, von der Federarme 32 und 33 ausgehen. Diese Arme können Teile eines U-förmigen einzigen Stücks sein, die in Anbetracht ihrer Länge und Gestalt elastisch fedem und an ihrem freien Ende in einer nachfolgend mehr im einzelnen beschriebenen Art und Weise auseinandergebogen bzw. gespreizt werden. Die nach innen weisende Fläche der Federarme ist jeweils mit einer V-förmigen Nut oder Führungsspur 34 über eine gewisse Länge versehen, die vorn in einem Anschlag 35 endet.
Das zylindrische Gehäuse hat in Längsrichtung einen durchgehenden Ausschnitt 36 sowie, eine Rückwand 37 und eine vordere Wand 38 (Fig.7). Vorder- und Rückwand 38 und 37 sind bei 40 und 39 axial durchbohrt für den koaxialen Durchtritt einer
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hohlen Zwischenwelle 41. Die Zwischenwelle ist im zylindrischen Gehäuse drehbar und wird in axialer Richtung durch Halteklemmen bzw. -klips 42 und 43, die in Ringnuten der Welle eingreifen, an einer Bewegung gehindert. Ein gerändelter Handknopf 44 ist am hinteren Ende der Zwischenwelle für ihre geeignete manuelle Betätigung befestigt. Der vordere Teil der Welle ist mit einem Schraubgewinde 45 versehen.
Innerhalb der axialen Bohrung der Zwischenwelle 41 ist ein Schraubenzieher 46 untergebracht, der in axialer Richtung vorwärts und rückwärts gleiten kann, aber durch einen in der Zwischenwelle 41 montierten Reibring durch Haftreibung in seiner Lage gehallen wird. Am rückwärtigen Ende der Schraubenzieherwelle ist ein Handknopf 48 mit gerände'.ter Oberfläche vorgesehen, der etwas kleiner im Durchmesser als der Knopf 44 ist. Am vorderen Ende ist der Schraubenzieher mit einer herkömmlichen flachen Schneide, wie bei 49 gezeigt wird, versehen.
Das Ende 45 der Zwischenwelle ist mit einem Gewinde versehen, das in einen Innengewinde-Bolzen 50 eingreift, der zwischen den Federarmen 32 und 33 angeordnet ist und einen aufrecht stehenden Stirnflansch 51 am vorderen Ende besitzt, mit flachen parallelen Seiten, die an den Federarmen anliegen, wodurch eine Drehbewegung der Stützmutter verhindert wird. Eine Schubplatte 52 ist zwischen den Federarmen und vor dem Stirnflansch der Stützmutter montiert und mit Führungsschultern 53 versehen, die auf den Oberkanten der Federarme aufliegen bzw. anliegen. Die Schubplatte ist mechanisch mit dem aufrecht stehenden Stirnfiansch 51 über eine biegsame Welle 54 verbunden, die auch als Haltemittel für das Zurückziehen der Proximalhälfte der Klammer dient, wie später beschrieben wird. Die biegsame Welle !Ei in der Lage, Drehbewegungen über ihre Länge hinweg zu übertragen, besitzt jedoch einen gewissen Grad von Flexibilität, wie F i g. 7 zeigt. Ein Ausschnitt 55 ist im Gehäuse zur Unterbringung des hinteren Endes des Kabels vergesehen, das in einem gerändelten Handknopf 56 endet. Das vordere Ende des Kabels ist mit einem Schraubgewinde 57 versehen, das jenseits der Schubplatte vorragi und zum Eingriff in das mit Innengewinde versehene Loch 24 der Proximalklammerhälfte 11 vorgesehen ist. Eine flache Haltescheibe 58 ist auf der Welle befestigt, um deren Zurückrutschen durch den aufrecht stehenden Stirnflansch 51 zu verhindern.
Zum öffnen und Schließen der Federarme 32 und 33 beim Einsetzen und für die Halterung der Klammerhälften sind im unteren Teil des Einsatzgerätes Mittel für die mechanische Betätigung der Federarme vorgesehen, wie sie in F i g. 9 strichpunktiert angedeutet wird. Zu diesem Zweck ist eine Schraubenwelle 60 im Gehäuse parallel zur Zwischenwelle 41 montiert urd hat zwischen seinen Enden ein Daumenrad 61, das teilweise über den Ausschnitteil 36 des Gehäuses hinausragt, um ordnungsgemäß vom Daumen des Bedienungspersonals erfaßt werden zu können. Die Welle wird im Gehäuse durch eine Sicherungsscheibe 62 zurückgehalten, die auf der Welle 60 befestigt isL Eine Schubstange 63 ist mit Hilfe einer Mutter 64 auf dem Gewindeende der Schraubenwelle 60 montiert und unmittelbar unterhalb der Stützmutter 50 angeordnet Ein l'aar Gelenkstangen 65 und 66 sind schwenkbar äni vorderen Ende der Schub- bzw. öffnungsstange mit Hilfe eines Gelenkzapfens 67 montiert. Das andere Ende der Gelenkstangen ist mit Hilfe von für eine Schwenkverbindung geeigneten Stiften 68 an den entsprechenden Federarmen angelenkt. Die Umdrehung des Daumenrades 61 entgegen dem Uhrzeigersinn führt zu einer Vorwärtsbewegung der öffnungsstange 63, so daß unter Mitwirkung der Gelenkstangen 65 und 66 die Federarme 32 und 33 gespreizt werden, wie
ίο durch die gestrichelte Linie in F i g. 9 angedeutet wird. Diese geöffnete Stellung wird auch in Fig. 11 gezeigt, aus der ersichtlich ist, daß die beiden Klammerhälften am vorderen Ende der Federarme eingesetzt werden können, wobei die zugespitzten Kanten 19' der Klammerhälften in die V-förmigen Führungsnuten 34 der Federarme eingreifen und der vordere Anschlag 35 als Bewegungsgrenze für die Klammer dient. Die Drehung des Daumenrades 61 in entgegengesetzter Ricntung bewirkt ein Zusammengehen der Federarme, so daß die Klammerhälften in dem Einselzgerät sicher festgehalten werden, aber gegeneinander beweglich bleiben (F i g. 12 und 13).
Durch Drehung des Knopfes 56 kann das mit Gewinde versehene Ende 57 der biegsamen Welle 54 in das mit Gewinde versehene Loch 24 der Proximalklammerhälfte 11 eingeschraubt werden. Eine Drehung des gerändelten Handknopfes 44 in Uhrzeigerrichtung führt dann zu einer Rückwärtsbewegung des Gewindebolzens 50 zusammen mit der Schubplatte 52 und der Proximalklammerhälfte 11 (Fig. 12). In dieser zurückgezogenen Stellung kann der Schraubenzieher 46 aus der Zwischenwelle 41 herausgenommen werden. Die Schraube 23 hat einen solchen Querschnitt, daß sie durch die Bohrung innerhalb der Zwischenwelle hindurch eingesetzt werden kann, wie weiter unten beschrieben wird.
Klammer und Einsetzgerät werden dann über den vorher präparierten bloßgclcgieu Kncchenieii gebracht und der Handknopf 44 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, wodurch die Stützmutter und damit die Proximalklammerhälfte durch Wirkung der Schubplatte 52 auf den Knochen zu bewegt wird (F i g. 13). Die Drehung des Handknopfes 44 wird fortgesetzt, bis ein fester, sicherer Halt der beiden Klammerhälften am Knorhen erreicht ist und die Dorne 21 in den Knochen eingreifen. In dieser Stellung wird dann die Schraube durch das offene Ende der Zwischenwelle eingesetzt und nachfolgend der Schraubenzieher 46, wie in Fig.7 gezeigt ist, gedreht, wodurch die Schraube 23 durch das Loch 22 in der Proximalklammerhälfte eingesetzt und in das mit Gewinde versehene Loch 17 der Distalklammerhälfte 12 eingeschraubt wird. Sobald die Schraube fest genug angezogen ist, wird der Schraubenzieher manuell wieder herausgezogen und der Knopf 56 zur Lösung des Gewindeendes 57 vom Eingriff in die Proximalklammerhälfte 11 gedreht. Danach kann der Knopf 44 leicht gedreht werden, um die Stützmutter und die ihr zugeordneten Teile zurückzuziehen, so daß das Daumenrad 61 zur Spreizung der Federarme in die in F i g. 9 strichpunktiert angegebene Lage betätigt werden kann, so daß das Einsatzgerät dann manuell entfernbar ist
Ais Hilfe für die Umdrehung des Daumenrades 61 ist ein kleiner Hebel 69 vorgesehen, der normalerweise auf dem Gehäuse untergebracht ist, wie in den F i g. 5 und 7 gezeigt wird, und der in eines der Löcher 70 im Daumenrad eingesetzt werden kann (s.
F i g. 6 und 9). Mit diesem Hebel kann bei Bedarf eine zusätzliche Hebelwirkung auf das Daumenrad ausgeübt werden.
Nach Einsetzen der Klammer kann der Befestigungsstumpf 25 auf das Gewindestück 26 aufgeschraubt werden, auf den dann nachfolgend der Zahn-
ersatz aufgebracht werden kann. Innerhalb einer kurzen Zeitdauer während des natürlichen Heilungsprozesses werden die frei liegenden Teile der Klammer vollständig mit Zahnfleisch überzogen, und es ist üblicherweise nicht notwendig, die Klammer je vom Knochen wieder zu entfernen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (12)

Patentansprüche:
1. Dentalimplantat aus gewebeverträglichem Metall mit einem Befestigungsstumpf für künstliche Zähne oder Prothesen, gekennzeichnet durch zwei Klammerhälften (U, 12), deren gegeneinander verschiebbare Vertikalbacken (13, 14) mit mindestens einem Verbindungselement (23) zum beiderseitigen Anpressen und Festlegen an die Seiten des Kieferknochens versehen sind, wobei der Befestigungsstumpf (25) auf einer der beiden Klammerhälften (12 bzw. 13) angeordnet ist.
2. Dentalimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Klammerhälften (12 bzw. 11) ein als Gleitführung für zwei Gabelarme (18, 19) der anderen Klammerhälfte (11 bzw. 12) ausgebildetes Fußstück (15) aufweist, das an der Oberseite des Kieferknochens anliegt.
3. Dentalimplantat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsstumpf (25) auf dem Fußstück (15) montiert ist.
4. Dentalimplantat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußslück ein zur Aufnahme des Befestigungsstumpfes bestimmtes, vorspringendes Gewindeteil (26) besitzt und der Befestigungsstumpf eine damit zusammenwirkende Gewindebohrung.
5. Dentalimplantat nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Spitzen bzw. Dornen (21) an den Innenflächen der Vertikalbacken (12, 13) für den Eingriff in den Knochen.
6. Dentalimplantat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußstück (15) und die Gabelarme (18, 19) der beiden Klammerhälften mit Nut (16) und Feder (20) ineinander gleitend zusammenpassen.
7. Dentalimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Verbindungselement zum Festlegen der Vertikalbacken am Kieferknochen eine Schraube (23) vorgesehen ist, die eine Anschlagbohrung (22) der einen Klammerhälfte (11) durchragt und in eine Gewindebohrung (17) im Fußstück (15) der anderen Klammerhälfte (11) eingreift.
8. Vorrichtung zum Einsetzen des Dentalimplantats nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stirnseite eines zylindrischen Gehäuses (31) zwei über ein Hebelgestänge (63, 65, 66) spreizbare Federarme (32, 33) zum Ergreifen der Klammer (10) angeordnet sind, daß zum gegenseitigen Verschieben der Klammerhälften (11,12) ein hohler Spindeltrieb (41, 45, 50) und eine biegsame Welle (54) im Gehäuse (31) gehalten sind und daß in der hohlen Spindelwelle (41) eine Betätigungsvorrichtung (46, 49) zum Einführen und Festziehen des Verbindungselementes (23) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die biegsame Welle (54) mit ihrem einen gegenüber dem Spindeltrieb (45, 50) festgelegten Gewindeende (57) in eine Gewindebohrung (24) der einen Vertikalbacke (13) einschraubbar ist und an ihrem anderen Ende eine Rändelmutter (56) trägt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Federarme (32. 33) normalerweise parallel zueinander angeordnete relativ steife Leisten mit gewisser Federwirkung sind, die durch zwei Gelenkstangen (65, 66) betätigt werden, welche an einem Ende (67) gemeinsam an einer Schubstange (63) und am anderen Ende (68) jeweils an einem der Arme angelenkt sind, und daß Mittel (60 bis 62, 64) zur Vor- und Rückwärtsbewegung der Schubstange vorgesehen sind, mit deren Hilfe die Arme gespreizt oder geschlossen werden können, so daß die Klammerhälften eingesetzt oder das Einsetzgerät von der eingesetzten Klammer celöst werden kann.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Spindeltrieb eine mit einem Schraubgewinde versehene Zwischenwelle (41) umfaßt und einen in dieses Schraubgewinde eingreifenden Innengewinde-Bolzen (50), der mit einer der Klammerhälften in Kontakt gebracht wird.
12. Vorrichtung nach Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Schraubenzieher (46, 49), der in der als Hohlwelle ausgebildeten Zwischenwelle (41) geführt ist.
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