DE2050306B2 - Perikortikalklammer aus gewebevertraeglichem material und vorrichtung zum einsetzen der klammer - Google Patents
Perikortikalklammer aus gewebevertraeglichem material und vorrichtung zum einsetzen der klammerInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein als Perikortikalklammer ausgebildetes Dentalimplantat aus gewebeverträglichem
Material zur Verankerung künstlicher Zähne am Unter- und Oberkiefer sowie auf eine Vorrichtung zum Einsetzen des Implantats. Die
fest am Kieferknochen zu befestigende Klammer soll als permanente Basis für die Aufnahme und Befestigung
eines künstlichen Zahns oder in Verbindung mit anderen Klammern zur Befestigung von Gebißprothesen
oder eines vollständigen künstlichen Gebisses dienen.
Das äußerste Ziel im Bereich der Zahnprothesen sind ein oder mehrere künstliche Zähne, die dauerhaft
im Kiefer befestigt sind und dort unter normalen Bedingungen oraler Aktivität des Patienten verbleiben
und ein natürliches Aussehen haben.
Der Gebrauch eines vollständig oder teilweise entfernbaren künstlichen Gebisses ist dagegen der übliche
Behelf der meisten zahnlosen oder teilweise zahnlosen Patienten. Diese künstlichen Gebisse werden
nicht wirklich in den Kiefer eingesetzt, sondern am Zahnfleisch befestigt und durch Haftmittel oder
engen Sitz am Zahnfleisch festgehalten. Viele orale Betätigungen, wie sie häufig mit dem Essen von Nahrungsmitteln
wie Getreideprodukten und zähklebrigem Zuckerwerk zusammenhängen, können eine
Lockerung oder ein Abheben des Gebisses verursachen. Die Unbequemlichkeit einer geeigneten Gebißhygiene
gehört zu den weiteren Beschwerden, die von Gebißträgern vorgebracht werden.
Wenn nur ein oder zwei Zähne ersetzt werden müssen, ist es üblich, eine festsitzende Brücke zu verwenden,
die im wesentlichen durch einen künstlicher Zahn gebildet wird, der von Einlagen getragen wird
die an den benachbarten gesunden Zähnen festgekit-
tet werden. Auf diese Weise wird im allgemeinen είπε feste Halterung für den künstlichen Zahn erreicht,
wofür jedoch üblicherweise Teile der benachbarten
gesunden Zähne entfernt werden müssen, um die notwendige Struktur zur Verankerung der Einlagen
zu schaffen, und diese Art der Sanierung ist daher nicht in allen Fällen vollständig befriedigend.
In Anbetracht der mit der Verwendung von Gebissen oder Brücken verbundenen Probleme wurden in
den letzten Jahren Versuche zum Einpflanzen von Zahnprothesevorrichtungen in das Zahnfleisch unternommen,
um so eine Verankerung für das künstliche Gebiß zu erreichen. Die unterschiedlichen Versuche,
bei Zahnlücken mit Hilfe von Implantaten Ersatz zu schaffen, weiden seit über iod Jahren mit ziemlich
begrenztem Erfolg durchgeführt.
Untersuchungen aus der letzten Zeit haben gezeigt, daß z.B. in den Vereinigten Staaten über 35Millionen
Menschen leben, die teilweise oder vollständig zahnlos sind, und 25°/n dieser Leute könner ihr
Ober- oder Unterkiefergebiß nicht ohne Unbequemlichkeit tragen. Andere Studien besagen, daß in
Großbritannien über 17 Millionen teilweise oder vollständig zahnlose Menschen leben, und ein ähnlicher
Prozentsatz davon hat Gcbißprobleme. In Anbetracht der erheblichen Störung durch das Gebiß
haben sich viele Personen nicht vollständig an dessen Benutzung gewöhnen können und bleiben zahnlos.
Durch die vorliegende Erfindung werden die bislang verbreiteten Probleme, wie mangelnder Sitz und Unbequemlichkeit,
beseitigt.
Zum Stand der Implantattechnik ist auszuführen, daß in der letzten Zeit viele Methoden zum vollständigen
oder teilweisen Ersatz fehlender Zähne angewandt wurden und derzeit in Benutzung sind. Erst
seh 1937, als VENABLE u.a. über den Gebrauch gewisser elektropassiver Metalle berichteten, die vom
menschlichen Gewebe toleriert werden, wurde der Implantatforschung ein brauchbares Rüstzeug in die
Hand gegeben. Die Arbeit dieser Autoren erklärte nicht nur frühere Komplikationen, sondern führte
auch zur Entwicklung der zur Zeit verwendeten Metalle, die bei Einbettung in Gewebe biologisch inert
sind, wie beispielsweise rostfreier Str.hl oder bestimmte Kobalt-Chromlegierungen.
Der Erfolg der Implantattechnik allgemein wurde durch die Verfügbarkeit von Antibiotika gesteigert,
die bei prophylaktischer Anwendung zur Verhütung von Infektionen intraorale Arbeiten möglich machen.
Indikationen für Implantatgebißsanierungen sind:
1. Fälle von ausgeprägter Atrophie von Alveole und Kiefer;
2. Fälle, bei denen das Gebiß wegen schmerzhafter Mucosa nicht getragen werden kann;
3. Fälle von zarter Gewebehypertrophie und Schlaffheit des Kamms, verursacht durch Gebißreizung;
4. Fälle mit geringer Mastikationsfunktion.
Der einzelne Ersatz fehlender Zähne unter Verwendung von Metallen wie Gold, Silber oder Platin
gehört zu den ältesten Verfahren, die primär wegen elektrolytischer Reaktionen bei Kontakt mit Speichel
zur Knochenresorption und zum Lockcrwcrclen des Implantats führen. Submucosale Knopfimplantate
wurden direkt unter die Mucosa eingesetzt. Diese Implantate neigen häufig zum Lockerwerden, wenn
Sekundärentzündung und Infektion auftritt, was den festen Halt der Zahnprothese vermindert. Ein anderes
Verfahren, das lediglich einen am Rande liegenden Grad von Erfolg erzielen konnte, ist die Supraperiostal-Implantattechnik.
Diese Implantate, die im allgemeinen aus Polyäthylen, Siliziumverbindungen, Nylon oder Acrylharz bestehen, werden unter der
Mucosa, aber oberhalb der Knochenhaut angeordnet. Das Hauptproblem dieses Typs von Implantaten besteht
in der starken Häufigkeit von Fremdkörperre-
aktionen, denen die Ablehnung bzw. Abstoßung der Implantatsubstanz folgt. Diese Ablehnung des Implantats
sowie die Bildung von Bereichen von Drucknfjkrosen
wurden als Hauptfehler der Supraperiostal-Implantattechnik
genannt.
Implantate, die durch den Knochen hindurchführen, wurden auch angewandt und z. B. in der USA.-Parentschrift
3 436 826 beschrieben. Diese erfordern das Anmeißeln und Durchbohren des Knochens und
die Verwendung von Schrauben oder Stiften für die
Fixierung. Das bei diesem Verfahren notwendige Durchbohren des Knochens führt oft zu einer heftigen
postchirurgischen Entzündung, begleitet von Knochenresorption, was zu einem Lockerwerden des Implantats
führt, wenn dieses der starken Beanspruchung durch den Kauakt ausgesetzt ist, und daraufhin
zu einem nachfolgenden Verlust des Implantats.
Ein gewisser begrenzter Erfolg kommt den Knochenimplantaten zu, von denen unterschiedliche Formen
existieren. Knochenimplantate in Form von Magneten wurden wenig akzeptiert, da das Ergebnis in
Anbetracht der Tatsache fraglich erscheint, daß das Magnetfeld wegen der durch das darüberliegende
Gewebe vorgegebenen Spaltbreiten vermindert ist, und daß die notwendige Erzeugung eines Aufnahmeplatzes
für den Magneten im Knochen bisweilen mit einer nachfolgenden Fremdkörperreaktion verbunden
ist. Es wird hier ein intraoraler Einschnitt in das Zahnfleischgewebe gemacht und ein Magnet in das
Gewebe eingesetzt, so daß er sich zwischen der Oberfläche des Zahnfleischgewebes und dem unteren
Kieferknochen befindet, wenn der Schnitt wieder geschlossen ist. Der künstliche Zahn wird dann mit
einem Metallpfropf versehen, der den Zahn infolge der magnetischen Anziehungskraft am Zahnfleisch
festhält. Die knocheninterne Verwendung von Schrauben, Nägeln oder Stiften, Durchzügen u. dgl.
• macht es nötig, diese in den Knochen einzutreiben. Die Einwirkung starker Kräfte oder Drücke auf diese
Fremdkörper führt zu einer raschen Auflösung des Knochens rund um das Implantat, das dann locker
wird und möglicherweise ausfällt. Ein Beispiel für ein Ringlyp-Implantat dieser Form wird in der
USA.-Patentschrift 3 465 441 angegeben.
Schließlich gibt es Subperiostal-Implantate, die unter der Mucosa ohne Eingriff in den Knochen in
der Knochenhaut angebracht werden, die auf dem Knochen verbleibt. Obgleich diese Implantate begrenzt
l-ifolg haben, gibt es Faktoren, die ihren vollständigen
Erfolg hindern. Da diese Implantate vom
6a Fasergewebe abhängig sind, das sie am Knochen
festhält, und dieses Fasergewebe einen gewissen Grad von Elastizität besitzt, sind diese Implantate beweglich,
wenn sie starken Kräften ausgesetzt werden, und sie werden nachfolgend vom Körper abgewiesen.
Bei Subperiostal-Implantaten am Oberkiefer verhindert
die normale Schwerkraft häufig die ausreichende Haftung. Eine Kontraindikation beim Oberkiefer besteht
auch in der großen Menge des darin Vorhände-
nen netzartigen Knochens (cancellous bone), der infolge rascher Resorption kein Subperiostal-Implantat
trägt. Wenn ein subperiostales Plantat auf einem Unterkiefer angebracht wird, beim dem sich — z. B.
bei einer Erkrankung des Zahndammes oder nach einer Zahnextraktion — noch kein vollständig fester
Kortikalknochen gebildet hat, wird das Implantat locker und damit unbrauchbar, da die Auflösung des
verbleibenden Kortikalknochens weitergeht und sich ein Spalt zwischen der Basis des Implantats und
dem Restknochen bildet. Darüber hinaus sind bei Periostal-Implantaten üblicherweise mehrere chirurgische
Eingriffe nötig (einleitend zur Freilegung des Unterkiefers und Herstellung eines Abdruckes,
woran sich eine Heilungsperiode von bis zu 6 Wochcn anschließt, und dann ein zweiter chirurgischer
Eingriff zur erneuten Freilegung des Unterkiefers mit Implantation der Subperiostal-Vorrichtung).
Aufgabe der Erfindung ist, ein die Nachteile der bekannten Halterungen künstlicher Zähne beseitigendes
Dentalimplantat zu schaffen, das am Unter- oder Oberkiefer des Patienten sicher befestigt wird, das
die beim Kauen auftretenden senkrechten oder seitlichen Belastungen auf eine größere Fläche des
Kieferknochens ohne dessen Beschädigung verteilt und das auf einfache Weise eingesetzt und wieder
herausgenommen werden kann. Ferner soll durch die Erfindung eine speziell angepaßte Vorrichtung zum
Einsetzen des Plantats aufgezeigt werden, mit der das Plantat am Unter- oder Oberkiefer des Patienten
schnell und einfach eingesetzt und wieder entfernt werden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist gekennzeichnet durch ein Dentalimplantat mit zwei
Klammerhälften, deren gegeneinander verschiebbare Vertikalbacken mit mindestens einem Verbindungselement
zum beiderseitigen Anpressen und Festlegen an die Seiten des Kieferknochens versehen sind, wobei
der Befestigungsstumpf auf einer der beiden Klammerhälften angeordnet ist.
Es ist bereits eine für Knochenfrakturen entwikkelte
Klammer bekannt (USA.-Patentschrift 3 477 429), bei der zwei gegeneinander verschiebbare
Klammerbacken den Knochen im Frakturbereich beidseitig umfassen. Durch Zusammenführen der
beiden Klammerbacken werden die Knochenteile entlang der Bruchlinie aneinandergedrückt und in
dieser Lage gehalten. Eine derartige Knochenklammer könnte zwar unter Umständen auch bei einer
Kieferfraktur eingesetzt werden; sie ist aber als Dentalimplantat ungeeignet, da ein künstlicher Zahn
oder eine Prothese nicht auf ihr verankert werden kann und ein den Kau-Beanspruchungen widerstehender
fester Sitz auf dem Kieferknochen nicht sichergestellt ist.
Um bei der erftndungsgemäßen Perikortikalklammer
eine exakte Führung der Vertikalbacken zu erreichen, kann eine der beiden Klammerhälften ein als
Gleitführung für zwei Gabelanne der anderen Klammerhälfte ausgebildetes Fußstück aufweisen,
das an der Oberseite des Kieferknochens anliegt und auf dem, beispielsweise mittels eines vorspringenden
Gewindeteiles, der Befestigungsstumpf montiert ist Die Gleitführung zwischen dem Fußstück und den
Gabelarmen kann vorteilhafterweise als Feder-Nut-Führung ausgebildet sein.
-LtZur Erzielung eines außerordentlich festen Sitzes diir Vertikalbacken am Kieferknochen kann deren Innenfläche mit Spitzen bzw. Dornen versehen sein, die sich in den Knochen eindrücken.
-LtZur Erzielung eines außerordentlich festen Sitzes diir Vertikalbacken am Kieferknochen kann deren Innenfläche mit Spitzen bzw. Dornen versehen sein, die sich in den Knochen eindrücken.
Die Vorrichtung zum schnellen und einfachen Einsetzen
des Dentalimplantats besitzt an der Stirnseite eines zylindrischen Gehäuses zwei über ein Hebelgestänge
spreizbare Federarme zum Ergreifen der Klammer, einen hohlen Spindeltrieb und eine biegsame
Welle im Gehäuse zum gegenseitigen Verschieben der Klammerhälften und eine die hohle Spindelwelle
durchragende Betätigungsvorrichtung zum Einführen und Festziehen des Verbindungselementes.
Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung
eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels hervor. Es zeigt
F i g. 1 die erfindungsgemäße Perikortikalklammer in der Perspektive,
F i g. 2 die auseinandergenommene Klammer ebenfalls in der Perspektive,
F i g. 3 eine Seitenansicht der in einen Unterkiefer eingesetzten Klammer,
Fig.4 einen Schnitt durch die eingesetzte Klammer
längs der Linie 4-4 in F i g. 3,
F i g. 5 und 6 perspektivische Darstellungen der Vorrichtung zum Einsetzen der erfindungsgemäßen
Klammer schräg von oben bzw. unten mit bzw. ohne Klammer, wobei einzelne Teile zur Sichtbarmachung
von Details herausgebrochen sind,
F i g. 7 einen Schnitt durch das Einsetzgerät längs der Linie 7-7 der F i g. 5,
F i g. 8 eine Aufsicht auf das geschlossene Einsetzgerät,
F i g. 9 eine Unteransicht des Einsetzgerätes, bei der die ausgespreizte bzw. geöffnete Stellung der
Arme strichpunktiert angedeutet ist,
Fig. 10 einen Schnitt durch das Einsetzgerät längs der Linie 10-10 der F i g. 8,
F i g. 11 eine perspektivische Darstellung des vorderen
Endes des Einsetzgerätes, bei der einige Teile weggelassen sind und die zur Veranschaulichung des
Einsetzens der Klammer dient, und
Fig. 12 und 13 sind schließlich der Fig. 11 analog
und zeigen die Verschiebung der Klammer im Einsetzgerät bei ihrer Befestigung.
In den Zeichnungen tragen analoge Teile gleiche Bezugszeichen. Die Perikortikalklammer gemäß der Erfindung wird allgemein mit 10 bezeichnet und besteht im wesentlichen aus zwei Teilen: einer nach außen weisenden sogenannten Proximalhälfte 11 und einer zum Gaumen hin orientierten sogenannten Distalhälfte 12. Die Klammerhälften bestehen vorzugsweise aus einem biologisch inerten, für die Implantation in den menschlichen Körper geeigneten Metall. Rostfreier Stahl, Tantal oder eine geeignete Kobalt-Chromlegierung wurden in den letzten Jahren als Implantatmaterialien verwendet und dürften für die vorliegende Anwendung akzeptabel sein.
In den Zeichnungen tragen analoge Teile gleiche Bezugszeichen. Die Perikortikalklammer gemäß der Erfindung wird allgemein mit 10 bezeichnet und besteht im wesentlichen aus zwei Teilen: einer nach außen weisenden sogenannten Proximalhälfte 11 und einer zum Gaumen hin orientierten sogenannten Distalhälfte 12. Die Klammerhälften bestehen vorzugsweise aus einem biologisch inerten, für die Implantation in den menschlichen Körper geeigneten Metall. Rostfreier Stahl, Tantal oder eine geeignete Kobalt-Chromlegierung wurden in den letzten Jahren als Implantatmaterialien verwendet und dürften für die vorliegende Anwendung akzeptabel sein.
Jede Klammerhälfte hat einen Vertikalbacken 13 bzw. 14 mit einer ebenen Innenfläche. Die Distalhälfte
12 besitzt ein vom Boden der vertikalen Wand her nach innen vorspringendes Fußstück 15 mit seitlichen
Längsnuten 16. Von der Stirnseite her ist das Fußstück, wie bei 17 angedeutet wird, durchbohrt
und mit einem Innengewinde versehen. Die Proxi malhälfte 11 der Klammer hat zwei Gabelarme 18
und 19, die um das Fußstück 15 der Distalhälfte 12 herumgreifen. Diese Gabelanne sind jeweils an der
nach mesial/distal liegenden Längskante prismenför-
mig zugespitzt, wie durch 19' angedeutet wird, und die nach innen weisenden Längsflächen haben, wie in
F i g. 2 gezeigt wird, in Längsrichtung einen Vorsprung 20, der als »Feder« in die entsprechende
Längsnut 16 des Fußstücks 15 eingreift. Die Gabelarme der Proximalhälfte wirken also mit dem Fußstück
15 der Distalhälfte derart zusammen, daß beide Hälften zusammengeschoben werden können. Wie
am besten in F i g. 2 gezeigt wird, sind die Vertikalbacken 13 und 14 mit relativ scharfen Spitzen bzw.
Dornen 21 versehen, die in den Knochen eingreifen können.
Die Proximalhälfte der Klammer hat in Verlängerung der mit Gewinde versehenen Bohrung 17 der
Distalhälfte eine glatte Bohrung 22. Eine Schraube 23 dient zur Verbindung der beiden Klammerhälften
nach Einsetzen der Klammer um den Kieferknochen herum, wie in F i g. 4 gezeigt wird. Die Schraube 23
geht durch das Loch 22 hindurch und greift in das Gewinde der Bohrung 17 der Distalhälfte 12 ein.
Eine weitere mit Gewinde versehene Bohrung 24 ist zential in dem Vertikalbacken der Proximalhälfte 11
für Zwecke vorgesehen, die weiter unten beschrieben werden. Ein kegelstumpfartiger Befestigungsstumpf
25 für den Zahn oder eine Prothese ist in der Mitte der Bodenfläche des Fußstücks 15 mit Hilfe einer
Montageschraube 26 befestigt (s. Fig.4). Selbstverständlich
kann der Befestigungsstumpf nach Wunsch auch mit dem Fußstück zusammenhängend hergestellt
werden, obgleich er bei der bevorzugten Ausführungsform abnehmbar vorgesehen wird, da dann
unterschiedliche Konfigurationen von Befestigungsstümpfen verwendet werden können, die dem jeweiligen
Gebrauchszweck am besten angepaßt sind. Beispielsweise kann in gewissen Fällen ein Stumpf mit
quadratischem Querschnitt zweckmäßig sein. Ein künstlicher Zahn T kann auf den Befestigungsstumpf
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aufgekittet werden. In Abwandlung dessen können andere Mittel zur Befestigung des Zahns auf dem Befestigungsstumpf
vorgesehen werden, wie etwa eine Schnappverbindung aus einem elastisch federnden,
im Hohlraum des künstlichen Zahns nach innen vorspringenden Organ, das in eine entsprechende Nut an
der Oberfläche des Befestigungsstumpfes (nicht gezeigt) einschnappen kann.
Die Klammer kann beim Patienten am Ober- oder Unterkiefer angebracht werden, wie in den Fig.3
und 4 gezeigt wird, in denen sie am Unterkiefer zur Befestigung eines künstlichen Zahns angeordnet ist
und dort den Platz eines fehlenden'Zahns einnimmt und von natürlichen Zähnen umrahmt wird. Die einzelnen
Handhabungen zum Einsetzen der Klammer werden weiter unten im einzelnen beschrieben; ganz
allgemein erfordert jedoch das Einsetzen einen chirurgischen Eingriff zur Freilegung des Unterkiefers
und ein gewisses Abschaben des Periosteums zur Erzielung eines innigen Koniaktes zwischen den Wandflächen
der Klammer und der Knochenoberfläche. Die Klammer wird dann nach unten über den Kiefer
geschoben, so daß die nach innen weisende Fläche des Fußstücks 15 direkt mit dem Kieferkamm in Berührung
kommt und dann unter Anwendung von Kraft mit den Wandfiächen 13 und 14 zum dichten
Eingreifen am Knochen gebracht wird. Es ist zu bemerken, daß die Dorne 21 nach dem Festspannen
der Klammer von selbst in den Knochen eingreifen und so für einen dichten Halt sorgen und ein Weggleiten
der Klammer verhindern. Diese Dorne haben eine solche Länge, daß sie mit dem Neurevaskularfaserstrang,
der sich durch dei; Ober- oder Unterkiefer zieht, nicht in Berührung kommen. Nach Einset·
zen der Klammer sorgt die normale Heilkraft des Körpers für die Rückbildung und das Wachstum des
Gewebes, und wie in F i g. 4 gezeigt wird, erstreck) sich dann die normale Zahnfleischlinie C um und
über die Klammer, die dadurch vollständig bedeckt
ίο wird. Der Stumpf 25 kann in vertikaler Richtung
nach Beendigung des chirurgischen Eingriffs Ieichi justiert bzw. eingestellt werden, um die erforderlichen
Korrekturen von Biß und geeignetem Zusammenspiel mit den gegenüberliegenden Zähnen vorzunehmen.
Es ist auch daran gedacht, die Klammer in verschiedenen Weiten zu fertigen und zwei oder mehrere
Befestigungsstümpfe darauf vorzusehen. Außerdem können die Befestigungsstümpfe einen Winkel mit
dem Fußstück bilden in Bereichen, wie den Retromolarbereichen, wo die Krümmung des Kieferkamms
dies erforderlich macht. Derart gewinkelte Stümpfe können auch zur Erzielung einer parallelen Ausrichtung
bei mesial oder distal geneigtem Zahn oder Zahnwiderlagcr nützlich sein. Verschiedene Kombinationen
von einer oder mehreren Implantatklammern können für die geeignete Befestigung eines vollständigen
Gebisses verwendet werden.
Für die Anbringung einer Prothese bei vollständig
zahnlosem Unter- oder Oberkiefer sind für einen geeigneten Halt zumindest vier Befestigungsstümpfe erforderlich.
Zum Einsetzen der erfindungsgemäßen Perikortikalklammer wurde ein passendes Einsetzgerät ent·
wickelt, das nachfolgend an einem Beispiel beschrieben wird:
Obgleich die Perikortikalklammer per Hand auf der; Kriechen aufgesetzt und die Schiaube 25 mit
einem üblichen Schraubenzieher festgezogen werden kann, wurde ein neues Einsetzgerät entwickelt, welches
das Einsetzen der Klammer stark beschleunigt und mit dem ein besonders dichter und sicherer An-
°riff der Klammer auf dem Knochen erreicht wird Dieses Einsetzgerät ist eine Abwandlung des in dem
früheren USA.-Patent 3 477 429 beschriebenen Werkzeugs zum Anbringen von Knochenklammern.
Das erfindungsgemäße Einsetzgerät wird in F i g. 5 und 6 gezeigt und allgemein mit 30 bezeichnet. Die
verschiedenen Teile können aus rostfreiem Stahl oder einem anderen geeigneten Metall hergestellt
sein, das leicht sterilisiert werden kann. Das Einsetzgerät besteht aus einem allgemein zylindrischen Gehäuse
31 mit einer ebenen Stirnwand, von der Federarme 32 und 33 ausgehen. Diese Arme können Teile
eines U-förmigen einzigen Stücks sein, die in Anbetracht ihrer Länge und Gestalt elastisch fedem und
an ihrem freien Ende in einer nachfolgend mehr im einzelnen beschriebenen Art und Weise auseinandergebogen
bzw. gespreizt werden. Die nach innen weisende Fläche der Federarme ist jeweils mit einer
V-förmigen Nut oder Führungsspur 34 über eine gewisse Länge versehen, die vorn in einem Anschlag 35
endet.
Das zylindrische Gehäuse hat in Längsrichtung einen durchgehenden Ausschnitt 36 sowie, eine Rückwand 37 und eine vordere Wand 38 (Fig.7). Vorder- und Rückwand 38 und 37 sind bei 40 und 39 axial durchbohrt für den koaxialen Durchtritt einer
Das zylindrische Gehäuse hat in Längsrichtung einen durchgehenden Ausschnitt 36 sowie, eine Rückwand 37 und eine vordere Wand 38 (Fig.7). Vorder- und Rückwand 38 und 37 sind bei 40 und 39 axial durchbohrt für den koaxialen Durchtritt einer
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hohlen Zwischenwelle 41. Die Zwischenwelle ist im zylindrischen Gehäuse drehbar und wird in axialer
Richtung durch Halteklemmen bzw. -klips 42 und 43, die in Ringnuten der Welle eingreifen, an einer
Bewegung gehindert. Ein gerändelter Handknopf 44 ist am hinteren Ende der Zwischenwelle für ihre geeignete
manuelle Betätigung befestigt. Der vordere Teil der Welle ist mit einem Schraubgewinde 45 versehen.
Innerhalb der axialen Bohrung der Zwischenwelle 41 ist ein Schraubenzieher 46 untergebracht, der in
axialer Richtung vorwärts und rückwärts gleiten kann, aber durch einen in der Zwischenwelle 41
montierten Reibring durch Haftreibung in seiner Lage gehallen wird. Am rückwärtigen Ende der
Schraubenzieherwelle ist ein Handknopf 48 mit gerände'.ter Oberfläche vorgesehen, der etwas kleiner
im Durchmesser als der Knopf 44 ist. Am vorderen Ende ist der Schraubenzieher mit einer herkömmlichen
flachen Schneide, wie bei 49 gezeigt wird, versehen.
Das Ende 45 der Zwischenwelle ist mit einem Gewinde versehen, das in einen Innengewinde-Bolzen 50
eingreift, der zwischen den Federarmen 32 und 33 angeordnet ist und einen aufrecht stehenden Stirnflansch
51 am vorderen Ende besitzt, mit flachen parallelen Seiten, die an den Federarmen anliegen,
wodurch eine Drehbewegung der Stützmutter verhindert wird. Eine Schubplatte 52 ist zwischen den
Federarmen und vor dem Stirnflansch der Stützmutter montiert und mit Führungsschultern 53 versehen,
die auf den Oberkanten der Federarme aufliegen bzw. anliegen. Die Schubplatte ist mechanisch mit
dem aufrecht stehenden Stirnfiansch 51 über eine biegsame Welle 54 verbunden, die auch als Haltemittel
für das Zurückziehen der Proximalhälfte der Klammer dient, wie später beschrieben wird. Die
biegsame Welle !Ei in der Lage, Drehbewegungen
über ihre Länge hinweg zu übertragen, besitzt jedoch einen gewissen Grad von Flexibilität, wie F i g. 7
zeigt. Ein Ausschnitt 55 ist im Gehäuse zur Unterbringung des hinteren Endes des Kabels vergesehen,
das in einem gerändelten Handknopf 56 endet. Das vordere Ende des Kabels ist mit einem Schraubgewinde
57 versehen, das jenseits der Schubplatte vorragi und zum Eingriff in das mit Innengewinde versehene
Loch 24 der Proximalklammerhälfte 11 vorgesehen ist. Eine flache Haltescheibe 58 ist auf der
Welle befestigt, um deren Zurückrutschen durch den aufrecht stehenden Stirnflansch 51 zu verhindern.
Zum öffnen und Schließen der Federarme 32 und 33 beim Einsetzen und für die Halterung der
Klammerhälften sind im unteren Teil des Einsatzgerätes Mittel für die mechanische Betätigung der
Federarme vorgesehen, wie sie in F i g. 9 strichpunktiert angedeutet wird. Zu diesem Zweck ist eine
Schraubenwelle 60 im Gehäuse parallel zur Zwischenwelle 41 montiert urd hat zwischen seinen Enden
ein Daumenrad 61, das teilweise über den Ausschnitteil 36 des Gehäuses hinausragt, um ordnungsgemäß
vom Daumen des Bedienungspersonals erfaßt werden zu können. Die Welle wird im Gehäuse
durch eine Sicherungsscheibe 62 zurückgehalten, die auf der Welle 60 befestigt isL Eine Schubstange 63
ist mit Hilfe einer Mutter 64 auf dem Gewindeende der Schraubenwelle 60 montiert und unmittelbar unterhalb
der Stützmutter 50 angeordnet Ein l'aar Gelenkstangen
65 und 66 sind schwenkbar äni vorderen
Ende der Schub- bzw. öffnungsstange mit Hilfe eines Gelenkzapfens 67 montiert. Das andere Ende der
Gelenkstangen ist mit Hilfe von für eine Schwenkverbindung geeigneten Stiften 68 an den entsprechenden
Federarmen angelenkt. Die Umdrehung des Daumenrades 61 entgegen dem Uhrzeigersinn führt
zu einer Vorwärtsbewegung der öffnungsstange 63, so daß unter Mitwirkung der Gelenkstangen 65 und
66 die Federarme 32 und 33 gespreizt werden, wie
ίο durch die gestrichelte Linie in F i g. 9 angedeutet
wird. Diese geöffnete Stellung wird auch in Fig. 11
gezeigt, aus der ersichtlich ist, daß die beiden Klammerhälften am vorderen Ende der Federarme
eingesetzt werden können, wobei die zugespitzten Kanten 19' der Klammerhälften in die V-förmigen
Führungsnuten 34 der Federarme eingreifen und der vordere Anschlag 35 als Bewegungsgrenze für die
Klammer dient. Die Drehung des Daumenrades 61 in entgegengesetzter Ricntung bewirkt ein Zusammengehen
der Federarme, so daß die Klammerhälften in dem Einselzgerät sicher festgehalten werden, aber
gegeneinander beweglich bleiben (F i g. 12 und 13).
Durch Drehung des Knopfes 56 kann das mit Gewinde versehene Ende 57 der biegsamen Welle 54 in
das mit Gewinde versehene Loch 24 der Proximalklammerhälfte 11 eingeschraubt werden. Eine Drehung
des gerändelten Handknopfes 44 in Uhrzeigerrichtung führt dann zu einer Rückwärtsbewegung des
Gewindebolzens 50 zusammen mit der Schubplatte 52 und der Proximalklammerhälfte 11 (Fig. 12). In
dieser zurückgezogenen Stellung kann der Schraubenzieher 46 aus der Zwischenwelle 41 herausgenommen
werden. Die Schraube 23 hat einen solchen Querschnitt, daß sie durch die Bohrung innerhalb
der Zwischenwelle hindurch eingesetzt werden kann, wie weiter unten beschrieben wird.
Klammer und Einsetzgerät werden dann über den vorher präparierten bloßgclcgieu Kncchenieii gebracht
und der Handknopf 44 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, wodurch die Stützmutter und damit
die Proximalklammerhälfte durch Wirkung der Schubplatte 52 auf den Knochen zu bewegt wird
(F i g. 13). Die Drehung des Handknopfes 44 wird fortgesetzt, bis ein fester, sicherer Halt der beiden
Klammerhälften am Knorhen erreicht ist und die Dorne 21 in den Knochen eingreifen. In dieser Stellung
wird dann die Schraube durch das offene Ende der Zwischenwelle eingesetzt und nachfolgend der
Schraubenzieher 46, wie in Fig.7 gezeigt ist, gedreht, wodurch die Schraube 23 durch das Loch 22
in der Proximalklammerhälfte eingesetzt und in das mit Gewinde versehene Loch 17 der Distalklammerhälfte
12 eingeschraubt wird. Sobald die Schraube fest genug angezogen ist, wird der Schraubenzieher
manuell wieder herausgezogen und der Knopf 56 zur Lösung des Gewindeendes 57 vom Eingriff in die
Proximalklammerhälfte 11 gedreht. Danach kann der Knopf 44 leicht gedreht werden, um die Stützmutter
und die ihr zugeordneten Teile zurückzuziehen, so daß das Daumenrad 61 zur Spreizung der Federarme
in die in F i g. 9 strichpunktiert angegebene Lage betätigt werden kann, so daß das Einsatzgerät dann
manuell entfernbar ist
Ais Hilfe für die Umdrehung des Daumenrades 61 ist ein kleiner Hebel 69 vorgesehen, der normalerweise auf dem Gehäuse untergebracht ist, wie in den F i g. 5 und 7 gezeigt wird, und der in eines der Löcher 70 im Daumenrad eingesetzt werden kann (s.
Ais Hilfe für die Umdrehung des Daumenrades 61 ist ein kleiner Hebel 69 vorgesehen, der normalerweise auf dem Gehäuse untergebracht ist, wie in den F i g. 5 und 7 gezeigt wird, und der in eines der Löcher 70 im Daumenrad eingesetzt werden kann (s.
F i g. 6 und 9). Mit diesem Hebel kann bei Bedarf eine zusätzliche Hebelwirkung auf das Daumenrad
ausgeübt werden.
Nach Einsetzen der Klammer kann der Befestigungsstumpf 25 auf das Gewindestück 26 aufgeschraubt
werden, auf den dann nachfolgend der Zahn-
ersatz aufgebracht werden kann. Innerhalb einer kurzen Zeitdauer während des natürlichen Heilungsprozesses werden die frei liegenden Teile der Klammer
vollständig mit Zahnfleisch überzogen, und es ist üblicherweise nicht notwendig, die Klammer je vom
Knochen wieder zu entfernen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. Dentalimplantat aus gewebeverträglichem Metall mit einem Befestigungsstumpf für künstliche
Zähne oder Prothesen, gekennzeichnet durch zwei Klammerhälften (U, 12), deren gegeneinander verschiebbare Vertikalbacken
(13, 14) mit mindestens einem Verbindungselement (23) zum beiderseitigen Anpressen und
Festlegen an die Seiten des Kieferknochens versehen sind, wobei der Befestigungsstumpf (25) auf
einer der beiden Klammerhälften (12 bzw. 13) angeordnet ist.
2. Dentalimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Klammerhälften
(12 bzw. 11) ein als Gleitführung für zwei Gabelarme (18, 19) der anderen Klammerhälfte
(11 bzw. 12) ausgebildetes Fußstück (15) aufweist, das an der Oberseite des Kieferknochens
anliegt.
3. Dentalimplantat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsstumpf (25)
auf dem Fußstück (15) montiert ist.
4. Dentalimplantat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußslück ein zur Aufnahme
des Befestigungsstumpfes bestimmtes, vorspringendes Gewindeteil (26) besitzt und der
Befestigungsstumpf eine damit zusammenwirkende Gewindebohrung.
5. Dentalimplantat nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Spitzen bzw.
Dornen (21) an den Innenflächen der Vertikalbacken (12, 13) für den Eingriff in den Knochen.
6. Dentalimplantat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußstück (15) und die
Gabelarme (18, 19) der beiden Klammerhälften mit Nut (16) und Feder (20) ineinander gleitend
zusammenpassen.
7. Dentalimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Verbindungselement zum
Festlegen der Vertikalbacken am Kieferknochen eine Schraube (23) vorgesehen ist, die eine Anschlagbohrung
(22) der einen Klammerhälfte (11) durchragt und in eine Gewindebohrung (17) im Fußstück (15) der anderen Klammerhälfte (11)
eingreift.
8. Vorrichtung zum Einsetzen des Dentalimplantats nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Stirnseite eines zylindrischen Gehäuses (31) zwei
über ein Hebelgestänge (63, 65, 66) spreizbare Federarme (32, 33) zum Ergreifen der Klammer
(10) angeordnet sind, daß zum gegenseitigen Verschieben der Klammerhälften (11,12) ein hohler
Spindeltrieb (41, 45, 50) und eine biegsame Welle (54) im Gehäuse (31) gehalten sind und
daß in der hohlen Spindelwelle (41) eine Betätigungsvorrichtung (46, 49) zum Einführen und
Festziehen des Verbindungselementes (23) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die biegsame Welle (54) mit ihrem einen gegenüber dem Spindeltrieb (45, 50) festgelegten Gewindeende (57) in eine Gewindebohrung
(24) der einen Vertikalbacke (13) einschraubbar ist und an ihrem anderen Ende eine
Rändelmutter (56) trägt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federarme (32. 33) normalerweise parallel zueinander angeordnete relativ
steife Leisten mit gewisser Federwirkung sind, die durch zwei Gelenkstangen (65, 66) betätigt
werden, welche an einem Ende (67) gemeinsam an einer Schubstange (63) und am anderen Ende
(68) jeweils an einem der Arme angelenkt sind, und daß Mittel (60 bis 62, 64) zur Vor- und
Rückwärtsbewegung der Schubstange vorgesehen sind, mit deren Hilfe die Arme gespreizt oder geschlossen
werden können, so daß die Klammerhälften eingesetzt oder das Einsetzgerät von der
eingesetzten Klammer celöst werden kann.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Spindeltrieb eine mit einem Schraubgewinde versehene Zwischenwelle (41) umfaßt und einen in dieses Schraubgewinde
eingreifenden Innengewinde-Bolzen (50), der mit einer der Klammerhälften in Kontakt gebracht
wird.
12. Vorrichtung nach Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Schraubenzieher (46, 49),
der in der als Hohlwelle ausgebildeten Zwischenwelle
(41) geführt ist.
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