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DE1930354C3 - Fixationsvorrichtung - Google Patents

Fixationsvorrichtung

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Publication number
DE1930354C3
DE1930354C3 DE19691930354 DE1930354A DE1930354C3 DE 1930354 C3 DE1930354 C3 DE 1930354C3 DE 19691930354 DE19691930354 DE 19691930354 DE 1930354 A DE1930354 A DE 1930354A DE 1930354 C3 DE1930354 C3 DE 1930354C3
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DE
Germany
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nail
bone
fixation device
fracture
transverse
Prior art date
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Expired
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DE19691930354
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English (en)
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DE1930354B2 (de
DE1930354A1 (de
Inventor
William Xavier Costa Mesa Calif. Halloran (V.St.A.)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE1930354B2 publication Critical patent/DE1930354B2/de
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Publication of DE1930354C3 publication Critical patent/DE1930354C3/de
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Description

15
20
25
JO
35
45
Die Erfindung betrifft eine Fixationsvorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art.
Eine Fixationsvorrichtung dieser Art ist aus der US-PS 28 21979 bekannt. Nach dieser Druckschrift wird zum Einrichten eines gebrochenen Röhrenknochens ein intramedullärer Nagel verwendet, der durch radial durch den Knochen und den Nagel greifende Schrauben festgelegt wird. Der Nagel weist zu diesem Zweck eine axial gleichmäßig verteilte Folge radialer durchgehend offener Bohrungen oder Öffnungen auf,' durch die die fixierenden Querschrauben hindurchgreifen können. Der lichte Querschnitt dieser Queröffnungen entspricht dabei zumindest im wesentlichen dem Querschnitt der Querschrauben oder ist nur geringfügig größer als dieser. Die axiale Länge der Bohrungsquerschnitte beträgt in der Summe etwa 50% der Gesamtlänge des Nagels.
Nachteilig an diesem bekannten Nagel ist, daß er den gebrochenen Knochen nur unzureichend gegen eine Querverschiebung oder Querversetzung der Knochenfragmente zu beiden Seiten der Bruchstelle fixiert, daß er nur relativ schwierig mit der erforderlichen axialen Vorspannung einsetzbar ist und daß er, um zumindest ein Minimum an Querfixation zu gewährleisten, relativ biegefest ausgebildet ist. Durch diese Formsteifheit ist der so eingerichtete Knochen bei erneuter Überlastung h"' und erneutem Bruch erheblich gefährdet.
Diese Art des intriiniedullären Nagels zum Einrichten gebrochener Röhrenknochen ist in verschiedenen
55
b0 Variationen auch aus anderen Druckschriften bekannt. Beispielsweise aus der US-PS 26 14 559.
Aus der US-PS 28 25 329 ist weiterhin eine Fixationsvorrichtung bekannt, bei der der intramedulläre Nagel durch eine intramedulläre Platte ersetzt ist, die durch einen axialen, in den gebrochenen Knochen gesägten Schlitz hindurch radial in den Knochenmarkkanal eingesetzt wird. Diese intramedulläre Fixationsplatte weist im übrigen die gleichen Merkmale wie die intramedullären Nägel auf und dient dem gleichen funktionellen Zweck, nämlich primär der axialen Fixation und Vorspannung der Bruchstelle. Ebenso wie ein intramedullärer Nagel wird auch die intramedulläre Platte durch Querschrauben und querliegende Stifte, die den Knochen radial durchsetzen, gehalten und fixiert Diese Fixationsplatte weist daher im wesentlichen die gleichen Vorteile und die gleichen Nachteile wie ein intramedullärer Nagel auf.
Schließlich ist aus der US-PS 31 18 444 ein intramedullärer Unterarmnagel bekannt, der zur erleichterten Einführung in den Markkanal an seinem einen Ende mit einem Gewinde versehen ist. Auch dieser Nagel wird in der üblichen Weise fixiert Das Gewinde trägt weder zur axialen Kompression noch zur radialen Fixierung bei.
Zum gebräuchlichen Stand der Technik gehören weiterhin Kompressionsplatten, die Bruchfragmente unter radialer Kompression fixieren. Nachteilig an diesen Kompressionsplatten ist ihre ungenügende axiale Kompression und ihre ungenügende Festlegung der Bruchfragmente gegen Querverschiebung. Der mit der Einrichtung eines gebrochenen Röhrenknochens betraute Chirurg steht dadurch bei jeder einzelnen Operation vor der Entscheidung, ob er intramedullär oder unter Verwendung einer Kompressionsplatte einrichten soll, ob er also größeren Wert auf eine axiale oder eine radiale Kompression legen muß. Bei dieser Entscheidung muß er weiterhin einzuschätzen versuchen, wie der Patient den eingerichteten Knochen beanspruchen wird. Auch danach muß sich seine Entscheidung für eine der beiden Typen von Fixationsvorrichtungen richten. Läßt er diese Überlegungen außer acht, kann es zu Verstellungen oder zu komplizierten Folgebrüchen kommen.
Angesichts dieses Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fixationsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die die Vorteile eines intramedullären Nagels und einer Kompressionsplatte miteinander vereint, ohne deren Nachteile aufzuweisen, die unter Operationsbedingungen leicht einsetzbar ist und die erforderliche axiale Kompression der Frakturstelle und gleichzeitig eine ausreichende Fixation gegen Querverschiebung gewährleistet, ohne den Knochen gefährdend zu versteifen, wie das bei den bekannten intramedullären Fixationsvorrichtungen der Fall ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Fixationsvori ichtung der eingangs genannten Art vorgeschlagen, die erfindungsgemäß die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 genannten Merkmale aufweist.
Die Erfindung schafft also eine Fixationsvorrichtung. die die Vorteile eines intramedullären Nagels und einer Kompressionsplatte aufweist, ohne deren Nachteile in Kauf nehmen zu müssen und die darüber hinaus auch noch die Merkmale der bekannten intramedullären Nägel verbessert. So sind beispielsweise die Querbohrungen nicht zumindest im wesentlichen an den Querschnitt der Querschrauben angepaßt, sondern als längliche axiale Schlitze ausgebildet Dadurch wird das
Einsetzen der Querschrauben erleichtert und wird vor allem die Biegesteifigkeit des Nagels auch bei großem, eine Querfixation bewirkenden Querschnitt soweit herabgesetzt daß er den einzurichtenden Knochen nicht mehr durch eine unzuträgliche Versteifung gefährdet Durch die Kombination mit der Kompressionsplatte wird nicht nur zusätzlich die radiale Kompressionskomponente aufgebracht sondern in Verbindung mit dem intramedullären Nagel auch die Querfixation trotz der Biegeschwächung des Nagels verbessert
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Durch die Kombination des intramedullären Nagels mit der Kompressionsplatte kann der Nagel selbst in seiner Festigkeit" schwächer und gleichzeitig im Querschnitt größer, also vollständiger und besser an den Querschnitt des Knochenmarkkanals angepaßt ausgebildet werden. Die in den Unteransprüchen beanspruchten Merkmale betreffen Weiterbildungen des intramedullären Nagels, die diesen Voraussetzungen Rechnung tragen. In diesem Sinne ist der intramedulläre Nagel vorzugsweise an seinem verjüngt auslaufenden Kopf mit ringförmigen Fräsfurchen und Markabzugskanälen versehen, die ein einwandfreies Einsetzen auch größerer Nägel ermöglichen. Durch seinen größeren Querschnitt kann der Nagel weiterhin auch mit einem Gewinde versehen sein, das zu beiden Seiten der Fraktur in die Spongiosa eingreift. Bei dieser Ausbildung des Nagels wird eine zusätzliche außerordentlich wirkungsvolle axiale Kompression ermöglicht, die bei den bekannten biegesteifen intramedullären Nägeln nicht verfügbar ist.
Die Erfindung ist im folgenden an Hand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 ist ein Aufriß einer Fixationsvorrichtung, welche die vorliegende Erfindung verkörpert;
Fig.2 ist ein Aufriß einer zweiten Ausführungsform der Fixationsvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
F i g. 3 ist eine Seitenansicht der Fixationsvorrichtung, wie sie in F i g. 2 gezeigt wird;
Fig.4 ist ein Aufriß einer .In'sen Ausführungsform der Fixationsvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
F i g. 5 ist eine Seitenansicht der Fixationsvorrichtung, wie sie in F i g. 4 gezeigt wird;
Fig.6 ist ein Aufriß eines gebrochenen Knochens, welcher durch die in F i g. 1 gezeigte Fixationsvorrichtung in einem für die Einrichtung geeigneten Zustand gehalten werden kann;
F i g. 7 ist ein Aufriß ähnlich der F i g. 6, welche die in F i g. 1 gezeigte Kompressionsvorrichtung zeigt, eingebaut in den in F i g. 6 gezeigten, gebrochenen Knochen;
F i g. 8 ist ein Aufriß einer gebrochenen 1 ibia, welche die in Fig. 2 gezeigte Fixationsvorrichiung dann eingebaut hat;
Fig.9 ist ein Aufriß eines Radius, der die in Fig.4 und Fig.5 gezeigte Fixationsvorrichtung darin eingebaut hat;
Fig. 10 ist eine partielle Seitenansicht der in Fig. 1 gezeigten Fixationsvorrichtung;
F i g. 11 ist ein Horizontalschnitt in vergrößertem Maßstab entlang der Linie 11-11 der Fig. 7;
Fig. 12 ist ein Vertikalschnitt in vergrößertem Maßstab, entlang den Linien 12-12 von F i g. 11;
Fig. 13 ist ein Vertikalschnitt in vergrößertem Maßstab, entlang den Linien 13-13 von F i g. 3;
Fig. 14 ist ein Aufriß eines intramedullären Kompressionsnageis, mit einer erfindungsgemäßen Fixationsvorrichtung
F i g. 15 ist ein Aufriß einer zweiten Ausführungsform des intramedullären Kompressionsnagels, wie er in F i g. 14 gezeigt wird;
Fig. 16 ist ein Vertikalschnitt in vergrößertem Maßstab, entlang der Linie 3-3 der F i g. 14;
Fig. 17 ist ein Horizontalschnitt in vergrößertem Maßstab, entlang der Linie 4-4 von F i g. 14;
Fig. 18 ist ein Vertikalschnitt in vergrößertem ] ο Maßstab, entlang der Linie 5-5 von F i g. 15;
F i g. 19, F i g. 20, F i g. 21 und F i g. 22 sind Querschnitte von Abwandlungen des intramedullären Nagels, wie er in F i g. 14 gezeigt wird;
Fig.23 ist ein Aufriß eines Femur, welcher den intramedullären Nagel, wie er in Fig. 14 gezeigt wird, eingebaut hat; und Fig.24 ist ein Vertikalschnitt entlang der Linie 24-24 von F i g. 23.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
2i) Die in F i g. 1 gezeigte Fixationsvorrichtung, durchweg mit 21 beziffert umfaßt üblicherweise einen länglichen, zylindrischen Nagel zum Einbau in den Innenmark-Kanal eines Femur 22 und weist eine Vielzahl von longitudinal angeordneten, länglichen, durchgehenden Schlitzen 25 zur Aufnahme von Querschrauben 27 (Fig. 7) auf. Der Nagel 21 hat spitz zulaufende Enden und schließt selbst-ziehende Ringfurchen 31 ein. durch welche der Nagel in den Innenmark-Kanal, ohne daß zuvor ein derartiger Kanal
.«) ausgebohrt v/erden müßte, eingetrieben werden kann.
Der Marknagel enthält ferner an seinen gegenüberliegenden Enden ein Paar Ablagerung-Passagen 35 (Fig. 10), welche sich quer zu den Schlitzen 25 erstrecken. Ein Paar gegenüber angeordnete Longitudi-
>■> nal-Rinnen 37 erstrecken sich von den Enden des Nagels 21 und enden an den querlaufenden Ablagerungs-Passagen 35, wodurch ausgebohrtes Material darin abgelagert werden und in den Ablagerungs-Passagen 35 gesammelt werden kann, wenn ein solcher Nagel in den
•w Innenmark-Kanal eingetrieben wird.
Bezugnehmend auf Fig. 7, kann der in Fig. 1 gezeigte Nagel 21 zur Befestigung einer Querfraktur 41 in Einrichtungsbedingungen verwendet werden. An Stelle, daß man nur durch den Nagel 21 die
ii Knochenfragmente relativ zueinander fixiert, kann man auch eine Kompressionsplatte, durchwegs mit 45 bezeichnet, außen am Knochen B befestigen. Unter Bezugnahme auf F i g. 11 ist die Platte 45 zur Anpassung an die zylindrische Gestalt von Femur-Schaft 22 gewölbt und enthält eine Vielzahl von Bohrungen zur Aufnahme der Schrauben 27. Vorzugsweise durchdringen die Schrauben 27 vollständig den Knochen 22 und werden mit Muttern 49 verschraubt, um die Platte 45 fest an ihrem Ort zu halten. Der Nagel 21 ist besonders dort als Fixationshilfsmittel brauchbar, wo die Fraktur vom Typ einer Schmetterlings-Fraktur, enthaltend ein abgesplittertes Fragment 53 (F i g. 7), ist. Das schmetterlingsähnliche Fragment 53 kann in seiner Stellung durch eine Halteplatte 55, welche ein derartiges Fragment
w) überlappt und durch Querschrauben 54 in seiner Stellung festhält, befestigt werden In Fällen, in denen der Nagel 21 ohne eine Kompressionsplatte 45, oder eine Halteplatte 55 eingebaut ist, sollte ein Schrauben-Paar 63, von denen die eine oberhalb der Fraktur 41 und
ii ■> die andere darunter befindlich ist. vorhanden sein, um eine relative Drehbewegung zwischen den Knochenfragmenten zu verhindern. Die länglichen Schlitze 25 sind vorzugsweise in genügender Anzahl und Größe
vorhanden, um den Nagel 21 genügend starr gegenüber normaler Belastung des Femur zu machen, ihm gedoch andererseits bei Einwirkung von großen Transversalkräften auf den Femur eine leichte Flexibilität zu verleihen, und dadurch eine geringe Biegung eines r, derartigen Nagels zu bewirken, bevor die Kräfte ausreichen, den Femur zu brechen. Es wurde gefunden, daß die Schlitze 25 mehr als 50% der Länge des Nagels und vorzugsweise 80% der Nagellänge einnehmen sollten, um sicherzustellen, daß ein in den Femur 22 für κ, die Querschrauben 27 eingedrilltes Bohrloch mil einem der Schlitze 25 aufeinanderpaßt.
Die in F i g. 2 und F i g. 3 gezeigte, durchwegs mit 65 bezeichnete Fixationsvorrichtung umfaßt einen langen Nagel, welcher eine Vielzahl von Querpassagen 67 r, besitzt, die den Passagen 25 ähnlich sind und wobei dieser Nagel mit gebogenen Enden 71 und 73 ausgestattet ist, um sich der Form einer durchschnittlichen Tibia 75 (F i g. 8) anzupassen. Auch eine Druckplatte 77 kann mit der Fixationsvorrichtung 65 verwendet und in ihrer Lage durch ein Paar Querschrauben 79 gehalten werden, welche oberhalb und unterhalb eines Querbruches 81 in der Tibia 75 angeordnet sind. Wenn der Nagel 65 ohne Druckplatte 77 verwendet wird, kann ferner die relative Drehung der Knochenfragmente an den gegenüberliegenden Seiten der Fraktur 81 durch Querschrauben 83 und 85 verhindert werden.
Die in F i g. 5 gezeigte, durchwegs mit 89 bezeichnete Fixationsvorrichtung ähnelt der Fixationsvorrichtung 21 und umfaßt eine Vielzahl von longitudinal mit 3« Zwischenräumen angeordneten, ähnlichen Schlitzen 91. Der Nagel 89 ist im allgemeinen mit einem gekrümmten Teil 93 und einem geraden Teil 95 ausgestattet, um hierdurch eine Anpassung an die longitudinal Form des intrameduüären Kanals eines durchschnittlichen Radius ji 97 (F i g. 9) zu erzielen. Auf diese Weise kann der Nagel 89 zur Sicherstellung von Radius-Fragmenten auf den gegenüberliegenden Seiten der Brüche 101 und 103 gegen relative Bewegung verwendet werden. Auch die Druckplatten 105 und 107 können zur Befestigung der Bruche 101 und 103, der Reihe nach, unter Kompression verwendet werden. Es können wiederum Querschrauben 111 und 113 zur Verhinderung der Drehung der Knochenfragmente eingeführt werden.
Bei einer Operation kann der Nagel 21 (Fig. 7) als solcher als Fixationsvorrichtung zum Befestigen der Knochenteile 115 und 117 an den gegenüberliegenden Seiten der Fraktur 41 gegenüber einer zueinander relativ erfolgenden Querverschiebung verwendet werden. In einem derartigen Fall wird ein Loch in ein Ende des Knochenmark-Kanals gebohrt und ein Nagel 21 gewählt, welcher einen Durchmesser besitzt, der im wesentlichen der gleiche wie der des Knochenmark-Kanals ist. Der ausgewählte Nagel 21 wird dann durch das erwähnte Loch eingeführt und in den Kanal getrieben. Die selbstziehenden Ringfurchen 31 machen jedwedes erweitern des Knochenmark-Kanals vorder Einsetzung des Nagels 21 überflüssig. Sowie der Nagel 21 in den Knochenmark-Kanal getrieben wird, wird sich das aus dem Inneren des Kanals ausgebohrte Material an der fco Vorderfront des Nagels 21 anhäufen und in den Rinnen 37 (Fig. 10) untergebracht. Das so gebohrte Material wird sich dann rückwärts in den Rinnen 37 bewegen und innerhalb der Querpassagen 35, die sich lotrecht zu den Passagen 25 erstrecken, aufgenommen. Dies verhindert f>5 die Anhäufung eines derartigen Materials an der Vorderfront des Nagels 21 und beschränkt den Eintritt desselben als auch ein nachfolgendes Verdichten eines derartigen Materials, was wiederum zu einer nachfolgenden Verminderung der Zirkulation und einer Hemmung des Heilvorganges führen würde.
Der Nagel 21 kann als solcher als Fixationsvorrichtung verwendet werden und es kann, wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, daß die Fraktur 41 unter Kompression gesetzt werden soll, die Druckplatte 45 ohne Entfernung des Nagels 21, befestigt werden. Solche zusätzliche Sekundär-Operationen werden wegen auftretenden Komplikationen oder in Situationen, wo der Knochenmark-Nagel 21 brichl, notwendig. Mit dem Nagel der vorliegenden Erfindung kann die Platte 45 an der Außenwand des Femur 22 ohne die Notwendigkeit, den Nagel 21 zu entfernen, befestigt werden, wobei diese Fähigkeit von größerer Bedeutung dann ist, wenn der Patient nicht widerstandsfähig genug ist, um einer Operation zur F.ntfernung des Nagels 21 zu widerstehen. Dieses kann durchgeführt werden durch bloßes Röntgen von Femur 22, um die Orientierung der Schlitze 25 zu bestimmen, und Bohren der Querlöcher durch den Knochen, um den Schrauben 27 eine durchgängige Passage zu vermitteln. Auf diese Weise wird die Fraktur 41 sowohl gegen eine Querverschiebung der Knochenfragmente gesichert als auch unter Druck gehalten.
Es versteht sich von selbst, daß gewünschtenfalls die Druckplatte 45 zusammen mit dem Nagel 21 eingesetzt werden kann, wodurch die Vorteile von einem intramedullären Nagel als auch einer Druckplatte ermöglicht werden. Dieses Merkmal ist bei der Verwendung von Nägeln nach dem Stand der Technik nicht vorhanden, da solche keine Aufnahmcschlilze für die Querschrauben besitzen und der Chirurg sich daher entschließen muß, entweder den Nagel oder die Druckplatte zu verwenden.
Der Nagei 21 ist insbesondere brauchbar bei der Behandlung einer Fraktur, wobei ein Schmetterlings-Fragment 53 (F i g. 6) abgetrennt wird. In einem solchen Fall wird der Mark-Nagel 21 wie oben beschrieben, eingeführt und eine Halleplatte 55 über das Fragment 53 placiert und Schrauben 54 eingesetzt, um ein derartiges Fragment in seiner Stellung zu befestigen.
Die Nägel 65 und 89 werden im wesentlichen in gleicher Weise wie der Nagel 21 verwendet, jedoch mit der Ausnahme, daß sie als Fixationshilfsmittel jeweils für die Tibia und den Radius eingesetzt werden.
Aus dem Vorhergehenden ist es ersichtlich, daß die Fixationsvorrichtung der vorliegenden Erfindung einen Innenmark-Nagel umfaßt, welcher einen wesentlichen Teil enthält, der mit Querpassagen zur Aufnahme von Schrauben ausgestattet ist, welche zusätzliche Fixations- oder Druckelemente in Stellung halten. Die erwähnten Innenmark-Nägel besitzen eine genügende Flexibilität, um sie zu befähigen, sich bei der Anwendung von Querkräften auf den Knochen leicht durchzubiegen und hierdurch die Gefahr eines Knochenbruchs herabzusetzen. Der offene Raum quer durch den intramedullären Nagel sorgt für eine Verbindung von der einen Seite des Knochens zu der anderen, wodurch der Knochen befähigt wird, darin zu wachsen und so das Ausmaß der Heilung zu erhöhen.
In gleicher Weise sorgt die im wesentlichen offene Zone für die Aufnahme von Blut und Knochenstücken zur Milderung des intramedullären Druckes und der Herbeiführung der Heilung. Weiterhin behält der Chirurg nach dem Einsetzen des Innenmark-Nagels noch die Wahlmöglichkeit, eine Druckplatte zur Aufiechterhaltung der Fraktur in Druck anzuwenden.
Ferner blockiert der kräftige, kreisförmige Querschnitt des Nagels im wesentlichen die Longitudinalverbindung im Knochenmark-Kanal, wodurch die Infektionsausbreitung verhindert wird und ein derartiger kreisförmiger Querschnitt für einen widerstandsfähigen Nagel sorgt, welcher in einem frühzeitigen, postoperativen Stadium das Gewicht trägt und hierdurch ein frühzeitiges Gehen und Entlassung aus dem Krankenhaus erlaubt.
Die in F i g. 14 gezeigte intramedulläre Fixations- und Kompressionsvorrichtung umfaßt einen durchwegs mit 15 bezeichneten Nagel, welcher einen Querschnitt von genügender Größe besitzt um im wesentlichen den Querschnitt des Knochenmark-Kanals 17 (Fig.24) des Fcmur-Knochcns B am Ort der Fraktur 19 auszufüllen. Der Nagel 15 umfaßt ferner an seiner Peripherie eine spiralige Rille, welche ein in den Knochen eingreifendes Gewinde formt, wodurch eine Bohrung in ein Ende des Knochens B, gezeigt in Fig.23, gebohrt werden kann und der Nagel 15 dadurch eingeführt und durch den Knochenmark-Kanal eines solchen Knochens durchgeschraubt werden kann, um die Fraktur 19 zusammenzupressen.
Der in F i g. 14 gezeigte Nagel ist für den Gebrauch in dem Knochenmark-Kanal eines Femur B bestimmt und verjüngt sich nach innen von seinem rechten Ende 28 zu seinem linken Ende 29, wobei so ein mittlerer Durchmesser 30 geschaffen wird, welcher im wesentlichen der gleiche Durchmesser wie der des Knochenmark-Kanals 17 (Fig.23); (24-24) im Gebiet der Fraktur 19 ist, wodurch eine Querverschiebung der proximalen und distalen Knochenteile 33 und 36, der Reihe nach, an den gegenüberliegenden Seiten des Bruches 19 verhindert wird.
Der Mark-Nagel 15 verjüngt sich nach innen an seinen gegenüberliegenden Enden und enthält selbstziehende, periphere Ringfurchen 41 an seinem linken Ende (entsprechend der Abbildung).
In einem räumlichen Abstand über die ganze Länge des Mark-Nagels 15 ist eine Vielzahl von länglichen Querpassagen 43, welche für die Befestigung einer äußeren Druckplatte 46 verwendet werden können. Derartige Passagen sorgen weiterhin für eine Verbindung des Knochens von einer Seite des Knochenmark-Kanals zur anderen und bieten ferner die Möglichkeit einer Drainage des Knochenmark-Kanals 17 am Ort der Fraktur 19.
Bezugnehmend auf F i g. 14 und F i g. 17 sind longitudinale Aussparungen 47 zwischen benachbarten Querpassagen 43, zur Schaffung einer sich über die gesamte Länge des Mark-Nagels 15 erstreckenden Rinne, enthalten, wodurch eine Verbindung des longitudinalen Knochenwachstums im Knochenmark-Kanal 17 sichergestellt wird.
An jedem Ende des Mark-Nagels 15 ist eine Querbohmng51, welche sich lotrecht auf die Passage 47 erstreckt, zur Unterstützung beim Drehen des Mark-Nagels 15 während der Einführung und der Retraktion aus dem Knochenmark-Kanal 17, vorgesehen. Derartige Bohrungen 51 nehmen weiterhin Knochensplitter aus den von den Enden des Mark-Nagels 15 hineinführenden longitudinalen Rinnen 52 auf.
Die intramedulläre Kompressions- und Fixationsvorrichtung in Fig. 15 umfaßt einen langen Nagel, allgemein mit 56 bezeichnet welcher im wesentlichen der gleiche ist wie in Fig. 14, mit der Ausnahme, daß eine Vielzahl von spiraligen, peripheren Rinnen zur Ausbildung von Gewinden 57 daran vorhanden sind.
Weiterhin besitzt der Mark-Nagel 56 einen konstanten Durchmesser über den größten Teil seiner Länge und, ähnlich wie beim Mark-Nagel 15, verjüngt er sich nach innen an seinen Enden und enthält selbstziehende
s Ringfurchen 59 an beiden Enden.
Die modifizierten Formen in F i g. 19, F i g. 20, F i g. 21 und F i g. 22 sind lediglich fakultative Querschnitte, welche an die Stelle der kreisförmigen Querschnitte, wie sie in Fig. 16 und Fig. 18 gezeigt werden, treten
ίο können.
Bei der Operation wird der Nagel 15 in den Mark-Kanal 17 des gebrochenen Femur ßdurch Drillen eines Bohrloches (nicht gezeigt) in das proximale Ende (das rechte Ende in Fig.23) eingeführt. Das schmale
is Ende 29 des Nagels IS wird dann durch das Bohrloch und in den Knochenmark-Kanal 17 eingeführt Der Mark-Nagel wird, wie in F i g. 16 gezeigt, in entgegengesetztem Uhrzeigersinn gedreht um ein Gewinde 20 für die Aufnahme der Spongiosa 61 (F i g. 24) zu schneiden, wobei das Innere der Cortex 62 des Femur B gefurcht und wobei ein selbsttätiges Gewinde-Schneiden durch den Knochenmark-Kanal 17 bewirkt wird. Es sei bemerkt daß ein derartiges selbsttätiges Funktionieren das Abkratzen der ganzen Spongiosa 17 von der Cortex 62 vermeidet und so einen Teil derselben an der
Innenwand der Cortex 62 in dem Gebiet der Fraktur 19
zur Steigerung des Heilprozesses eines derartigen
Bruches bewahrt Wenn das einführende Ende 29 des Mark-Nageis 15
den distalen Teil 36 des Femur B erreicht führt ein weiteres Drehen des Mark-Nagels derartige Teile 36 gegen den proximalen Teil 33, um die Fraktur 19 unter Druck zu setzen. Wenn der Mark-Nagel 15 voll in den Mark-Kanal 17 eingeführt ist wird die gewünschte Kompression an der Bruchstelle 19 bewirkt und, da der Knochenmark-Kanal 17 in dem Gebiet der Fraktur 19 voll durch den Mark-Nagel 15 ausgefüllt ist werden die Knochenteile 33 und 36 an einer transversalen Relativ-Verschiebung gegeneinander gehindert und so die Fraktur 19 unter Druck gehalten und unbeweglich gemacht
Falls gewünscht kann die Druckplatte 46 an der Außenseite des Femur B durch Schrauben 67, geführt durch die länglichen Passagen 43 gemäß der vorliegen den Erfindung, befestigt werden. Durch die eingeführten Schrauben 67 werden die Knochenteile 33 und 36 daran gehindert sich gegeneinander relativ drehend zu bewegen, wenn eine Belastung auf das proximale Ende des Femur B erfolgt In Fällen, wo die Druckplatte 46 nicht verwendet wird, können Querschrauben 69 durch die Knochenteile 36 und 33 eingeführt werden, um eine relative Drehung derselben bei Belastung des Femur B zu verhindern.
Es ist offensichtlich, daß bei Bestehen einer Fraktur
vom Schmetterlings-Typ oder wenn der Knochen in dem Gebiet der Fraktur 19 gebrochen oder zersplittert ist, der Nagel 15 den zusätzlichen Vorteil bietet daß er als tragender Teil für das auf dem proximalen Knochenteil 33 lastende Gewicht dient. Dies verhindert
eo eine direkte Belastung des Gebietes der Fraktur Ϊ9 und eliminiert die Gefahr einer teleskopartigen Auseinanderziehung der Knochenteile 33 und 36.
Ferner können in Fällen, wo Fragmente der Knochen in dem Gebiet der Fraktur verlorengegangen sind, die Knochenteile 33 und 38 getrennt voneinander angeordnet sein, um eine Lücke an der Frakturseite 19 zur Aufnahme von Knochentransplantaten sicherzustellen. Es ist von besonderer Wichtigkeit, daß der Nagel 15
durch eine schraubende Aktion eingeführt und entfernt wird, und man so die Notwendigkeit eines Schiagens darauf sowie die Gefahr eines weiteren Knochenbruches oder einer Re-Fraktur vermeidet.
Das Verfahren mit dem in Fig. 15 gezeigten Mark-Nagel 56 ist im wesentlichen das gleiche wie das in F i g. 14 gezeigte, ausgenommen, daß er wegen seines nicht verjüngten, mit einem Gewinde versehenen Teiles nach oben hin in den proximalen Teil 33 von der Frakturseite 19 und durch ein Bohrloch in das proximate Ende des Femur B eingesetzt werden kann, um das nachgezogene Ende zu befähigen, anschließend nach unten in den distalen Teil 36 gedreht zu werden. Der Nagel 56 bietet ferner den zusätzlichen Vorteil, daß er eine Vielzahl von spira'igen, Gewinde bildenden Kerben 57 schafft, um so eine gute Befestigung im Gebiet der Fraktur 19 zu bewirken und einen größeren Teil der Spongiosa 61 zur Steigerung des weiteren Heilprozesses unzerstört zurückzulassen.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist es ersichtlich, daß die intramedulläre Fixationsvorrichtung der vorlie genden Erfindung ein bequemes, praktisches und unnachgiebiges Hilfsmittel sowohl fur die Fixation als auch für die Kompression eines Bruches schafft. Der Nagel kann als lasttragender Teil zur Verhinderung einer direkten Belastung der Fraktur verwendet werden
ίο und ferner zur Spreizung der Knochenteile von einander zur Schaffung einer öffnung zur Einfügung eines Knochentransplantates eingesetzt werden. Ferner kann der Nagel in einer Abwandlung durch bloßes Drehen entfernt und aus dem Knochenmark-Kanal herausgelockert und so die Notwendigkeit eines Schlages und damit die Gefahr eines Bruches vermieden werden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Fixationsvorrichtung mit einem langen intramedullären Nagel, der einen sich im wesentlichen an den Querschnitt des Knochenmarkkanals im Gebiet der Fraktur anpassenden Querschnitt und quer durchgehende öffnungen zur Aufnahme querliegender Schrauben aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Queröffnungen als axiale Schlitze (25, 43, 67, 91) ausgebildet sind, deren Gesamtlänge etwa 80% der Länge des Nagels (21, 15,65,89) beträgt, und daß die Schrauben (27,54,68, 69, 79, 83) eine außen am Knochen anliegende und die Frakturstelle überdeckende Kompressionsplatte (45,46,55,77,105,107) befestigen.
2. Fixationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Nagel (21) an seinem in den Knochenmarkkanal einzuführenden verjüngt auslaufenden Ende ringförmige Fräsfurchen (31; 59) aufweist.
3. Fixationsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräsfurchen (31; 59) von axialen Rinnen (37; 52) durchzogen werden, die von der Nagelspitze bis zu einem hinter den Fräsfurchen radial und quer zu den Queröffnungen (25; 43) liegenden Ablagerungskanal (35; 51) verlaufen.
4. Fixationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Nagel (15) bei sonst rundem Querschnitt eine sich über seine gesamte Länge erstreckende axiale Rinne (47) aufweist.
5. Fixationsvorrichtung nach einem der Ansprüche I bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Nagel (56) auf seinem Mantel mit in den Knochen eingreifenden, Gewindegängen (57) versehen ist.
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