DE1930354C3 - Fixationsvorrichtung - Google Patents
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Description
15
20
25
JO
35
45
Die Erfindung betrifft eine Fixationsvorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art.
Eine Fixationsvorrichtung dieser Art ist aus der US-PS 28 21979 bekannt. Nach dieser Druckschrift
wird zum Einrichten eines gebrochenen Röhrenknochens ein intramedullärer Nagel verwendet, der durch
radial durch den Knochen und den Nagel greifende Schrauben festgelegt wird. Der Nagel weist zu diesem
Zweck eine axial gleichmäßig verteilte Folge radialer durchgehend offener Bohrungen oder Öffnungen auf,'
durch die die fixierenden Querschrauben hindurchgreifen können. Der lichte Querschnitt dieser Queröffnungen
entspricht dabei zumindest im wesentlichen dem Querschnitt der Querschrauben oder ist nur geringfügig
größer als dieser. Die axiale Länge der Bohrungsquerschnitte beträgt in der Summe etwa 50% der
Gesamtlänge des Nagels.
Nachteilig an diesem bekannten Nagel ist, daß er den gebrochenen Knochen nur unzureichend gegen eine
Querverschiebung oder Querversetzung der Knochenfragmente zu beiden Seiten der Bruchstelle fixiert, daß
er nur relativ schwierig mit der erforderlichen axialen Vorspannung einsetzbar ist und daß er, um zumindest
ein Minimum an Querfixation zu gewährleisten, relativ biegefest ausgebildet ist. Durch diese Formsteifheit ist
der so eingerichtete Knochen bei erneuter Überlastung h"'
und erneutem Bruch erheblich gefährdet.
Diese Art des intriiniedullären Nagels zum Einrichten
gebrochener Röhrenknochen ist in verschiedenen
55
b0 Variationen auch aus anderen Druckschriften bekannt. Beispielsweise aus der US-PS 26 14 559.
Aus der US-PS 28 25 329 ist weiterhin eine Fixationsvorrichtung bekannt, bei der der intramedulläre Nagel
durch eine intramedulläre Platte ersetzt ist, die durch einen axialen, in den gebrochenen Knochen gesägten
Schlitz hindurch radial in den Knochenmarkkanal eingesetzt wird. Diese intramedulläre Fixationsplatte
weist im übrigen die gleichen Merkmale wie die intramedullären Nägel auf und dient dem gleichen
funktionellen Zweck, nämlich primär der axialen
Fixation und Vorspannung der Bruchstelle. Ebenso wie ein intramedullärer Nagel wird auch die intramedulläre
Platte durch Querschrauben und querliegende Stifte, die den Knochen radial durchsetzen, gehalten und fixiert
Diese Fixationsplatte weist daher im wesentlichen die gleichen Vorteile und die gleichen Nachteile wie ein
intramedullärer Nagel auf.
Schließlich ist aus der US-PS 31 18 444 ein intramedullärer Unterarmnagel bekannt, der zur erleichterten
Einführung in den Markkanal an seinem einen Ende mit einem Gewinde versehen ist. Auch dieser Nagel wird in
der üblichen Weise fixiert Das Gewinde trägt weder zur axialen Kompression noch zur radialen Fixierung bei.
Zum gebräuchlichen Stand der Technik gehören weiterhin Kompressionsplatten, die Bruchfragmente
unter radialer Kompression fixieren. Nachteilig an diesen Kompressionsplatten ist ihre ungenügende axiale
Kompression und ihre ungenügende Festlegung der Bruchfragmente gegen Querverschiebung. Der mit der
Einrichtung eines gebrochenen Röhrenknochens betraute Chirurg steht dadurch bei jeder einzelnen
Operation vor der Entscheidung, ob er intramedullär oder unter Verwendung einer Kompressionsplatte
einrichten soll, ob er also größeren Wert auf eine axiale oder eine radiale Kompression legen muß. Bei dieser
Entscheidung muß er weiterhin einzuschätzen versuchen, wie der Patient den eingerichteten Knochen
beanspruchen wird. Auch danach muß sich seine Entscheidung für eine der beiden Typen von Fixationsvorrichtungen
richten. Läßt er diese Überlegungen außer acht, kann es zu Verstellungen oder zu
komplizierten Folgebrüchen kommen.
Angesichts dieses Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fixationsvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die die Vorteile eines intramedullären Nagels und einer
Kompressionsplatte miteinander vereint, ohne deren Nachteile aufzuweisen, die unter Operationsbedingungen
leicht einsetzbar ist und die erforderliche axiale Kompression der Frakturstelle und gleichzeitig eine
ausreichende Fixation gegen Querverschiebung gewährleistet, ohne den Knochen gefährdend zu versteifen,
wie das bei den bekannten intramedullären Fixationsvorrichtungen der Fall ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Fixationsvori ichtung der eingangs genannten Art vorgeschlagen, die
erfindungsgemäß die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 genannten Merkmale aufweist.
Die Erfindung schafft also eine Fixationsvorrichtung. die die Vorteile eines intramedullären Nagels und einer
Kompressionsplatte aufweist, ohne deren Nachteile in Kauf nehmen zu müssen und die darüber hinaus auch
noch die Merkmale der bekannten intramedullären Nägel verbessert. So sind beispielsweise die Querbohrungen
nicht zumindest im wesentlichen an den Querschnitt der Querschrauben angepaßt, sondern als
längliche axiale Schlitze ausgebildet Dadurch wird das
Einsetzen der Querschrauben erleichtert und wird vor allem die Biegesteifigkeit des Nagels auch bei großem,
eine Querfixation bewirkenden Querschnitt soweit herabgesetzt daß er den einzurichtenden Knochen
nicht mehr durch eine unzuträgliche Versteifung gefährdet Durch die Kombination mit der Kompressionsplatte
wird nicht nur zusätzlich die radiale Kompressionskomponente aufgebracht sondern in
Verbindung mit dem intramedullären Nagel auch die Querfixation trotz der Biegeschwächung des Nagels
verbessert
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Durch die Kombination des intramedullären
Nagels mit der Kompressionsplatte kann der Nagel selbst in seiner Festigkeit" schwächer und
gleichzeitig im Querschnitt größer, also vollständiger und besser an den Querschnitt des Knochenmarkkanals
angepaßt ausgebildet werden. Die in den Unteransprüchen
beanspruchten Merkmale betreffen Weiterbildungen des intramedullären Nagels, die diesen Voraussetzungen
Rechnung tragen. In diesem Sinne ist der intramedulläre Nagel vorzugsweise an seinem verjüngt
auslaufenden Kopf mit ringförmigen Fräsfurchen und Markabzugskanälen versehen, die ein einwandfreies
Einsetzen auch größerer Nägel ermöglichen. Durch seinen größeren Querschnitt kann der Nagel weiterhin
auch mit einem Gewinde versehen sein, das zu beiden Seiten der Fraktur in die Spongiosa eingreift. Bei dieser
Ausbildung des Nagels wird eine zusätzliche außerordentlich wirkungsvolle axiale Kompression ermöglicht,
die bei den bekannten biegesteifen intramedullären Nägeln nicht verfügbar ist.
Die Erfindung ist im folgenden an Hand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen
näher erläutert.
Fig. 1 ist ein Aufriß einer Fixationsvorrichtung, welche die vorliegende Erfindung verkörpert;
Fig.2 ist ein Aufriß einer zweiten Ausführungsform
der Fixationsvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
F i g. 3 ist eine Seitenansicht der Fixationsvorrichtung, wie sie in F i g. 2 gezeigt wird;
Fig.4 ist ein Aufriß einer .In'sen Ausführungsform
der Fixationsvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
F i g. 5 ist eine Seitenansicht der Fixationsvorrichtung, wie sie in F i g. 4 gezeigt wird;
Fig.6 ist ein Aufriß eines gebrochenen Knochens, welcher durch die in F i g. 1 gezeigte Fixationsvorrichtung
in einem für die Einrichtung geeigneten Zustand gehalten werden kann;
F i g. 7 ist ein Aufriß ähnlich der F i g. 6, welche die in
F i g. 1 gezeigte Kompressionsvorrichtung zeigt, eingebaut in den in F i g. 6 gezeigten, gebrochenen Knochen;
F i g. 8 ist ein Aufriß einer gebrochenen 1 ibia, welche
die in Fig. 2 gezeigte Fixationsvorrichiung dann eingebaut hat;
Fig.9 ist ein Aufriß eines Radius, der die in Fig.4
und Fig.5 gezeigte Fixationsvorrichtung darin eingebaut
hat;
Fig. 10 ist eine partielle Seitenansicht der in Fig. 1
gezeigten Fixationsvorrichtung;
F i g. 11 ist ein Horizontalschnitt in vergrößertem
Maßstab entlang der Linie 11-11 der Fig. 7;
Fig. 12 ist ein Vertikalschnitt in vergrößertem Maßstab, entlang den Linien 12-12 von F i g. 11;
Fig. 13 ist ein Vertikalschnitt in vergrößertem Maßstab, entlang den Linien 13-13 von F i g. 3;
Fig. 14 ist ein Aufriß eines intramedullären Kompressionsnageis, mit einer erfindungsgemäßen Fixationsvorrichtung
F i g. 15 ist ein Aufriß einer zweiten Ausführungsform des intramedullären Kompressionsnagels, wie er in
F i g. 14 gezeigt wird;
Fig. 16 ist ein Vertikalschnitt in vergrößertem Maßstab, entlang der Linie 3-3 der F i g. 14;
Fig. 17 ist ein Horizontalschnitt in vergrößertem Maßstab, entlang der Linie 4-4 von F i g. 14;
Fig. 18 ist ein Vertikalschnitt in vergrößertem ] ο Maßstab, entlang der Linie 5-5 von F i g. 15;
F i g. 19, F i g. 20, F i g. 21 und F i g. 22 sind Querschnitte von Abwandlungen des intramedullären Nagels, wie
er in F i g. 14 gezeigt wird;
Fig.23 ist ein Aufriß eines Femur, welcher den intramedullären Nagel, wie er in Fig. 14 gezeigt wird,
eingebaut hat; und Fig.24 ist ein Vertikalschnitt entlang der Linie 24-24 von F i g. 23.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
2i) Die in F i g. 1 gezeigte Fixationsvorrichtung, durchweg
mit 21 beziffert umfaßt üblicherweise einen länglichen, zylindrischen Nagel zum Einbau in den
Innenmark-Kanal eines Femur 22 und weist eine Vielzahl von longitudinal angeordneten, länglichen,
durchgehenden Schlitzen 25 zur Aufnahme von Querschrauben 27 (Fig. 7) auf. Der Nagel 21 hat spitz
zulaufende Enden und schließt selbst-ziehende Ringfurchen 31 ein. durch welche der Nagel in den
Innenmark-Kanal, ohne daß zuvor ein derartiger Kanal
.«) ausgebohrt v/erden müßte, eingetrieben werden kann.
Der Marknagel enthält ferner an seinen gegenüberliegenden Enden ein Paar Ablagerung-Passagen 35
(Fig. 10), welche sich quer zu den Schlitzen 25 erstrecken. Ein Paar gegenüber angeordnete Longitudi-
>■> nal-Rinnen 37 erstrecken sich von den Enden des Nagels
21 und enden an den querlaufenden Ablagerungs-Passagen 35, wodurch ausgebohrtes Material darin abgelagert
werden und in den Ablagerungs-Passagen 35 gesammelt werden kann, wenn ein solcher Nagel in den
•w Innenmark-Kanal eingetrieben wird.
Bezugnehmend auf Fig. 7, kann der in Fig. 1 gezeigte Nagel 21 zur Befestigung einer Querfraktur 41
in Einrichtungsbedingungen verwendet werden. An Stelle, daß man nur durch den Nagel 21 die
ii Knochenfragmente relativ zueinander fixiert, kann man
auch eine Kompressionsplatte, durchwegs mit 45 bezeichnet, außen am Knochen B befestigen. Unter
Bezugnahme auf F i g. 11 ist die Platte 45 zur Anpassung
an die zylindrische Gestalt von Femur-Schaft 22 gewölbt und enthält eine Vielzahl von Bohrungen zur
Aufnahme der Schrauben 27. Vorzugsweise durchdringen die Schrauben 27 vollständig den Knochen 22 und
werden mit Muttern 49 verschraubt, um die Platte 45 fest an ihrem Ort zu halten. Der Nagel 21 ist besonders
dort als Fixationshilfsmittel brauchbar, wo die Fraktur vom Typ einer Schmetterlings-Fraktur, enthaltend ein
abgesplittertes Fragment 53 (F i g. 7), ist. Das schmetterlingsähnliche Fragment 53 kann in seiner Stellung durch
eine Halteplatte 55, welche ein derartiges Fragment
w) überlappt und durch Querschrauben 54 in seiner Stellung festhält, befestigt werden In Fällen, in denen
der Nagel 21 ohne eine Kompressionsplatte 45, oder eine Halteplatte 55 eingebaut ist, sollte ein Schrauben-Paar
63, von denen die eine oberhalb der Fraktur 41 und
ii ■> die andere darunter befindlich ist. vorhanden sein, um
eine relative Drehbewegung zwischen den Knochenfragmenten zu verhindern. Die länglichen Schlitze 25
sind vorzugsweise in genügender Anzahl und Größe
vorhanden, um den Nagel 21 genügend starr gegenüber
normaler Belastung des Femur zu machen, ihm gedoch andererseits bei Einwirkung von großen Transversalkräften
auf den Femur eine leichte Flexibilität zu verleihen, und dadurch eine geringe Biegung eines r,
derartigen Nagels zu bewirken, bevor die Kräfte ausreichen, den Femur zu brechen. Es wurde gefunden,
daß die Schlitze 25 mehr als 50% der Länge des Nagels und vorzugsweise 80% der Nagellänge einnehmen
sollten, um sicherzustellen, daß ein in den Femur 22 für κ, die Querschrauben 27 eingedrilltes Bohrloch mil einem
der Schlitze 25 aufeinanderpaßt.
Die in F i g. 2 und F i g. 3 gezeigte, durchwegs mit 65
bezeichnete Fixationsvorrichtung umfaßt einen langen Nagel, welcher eine Vielzahl von Querpassagen 67 r,
besitzt, die den Passagen 25 ähnlich sind und wobei dieser Nagel mit gebogenen Enden 71 und 73
ausgestattet ist, um sich der Form einer durchschnittlichen Tibia 75 (F i g. 8) anzupassen. Auch eine Druckplatte
77 kann mit der Fixationsvorrichtung 65 verwendet und in ihrer Lage durch ein Paar Querschrauben 79
gehalten werden, welche oberhalb und unterhalb eines Querbruches 81 in der Tibia 75 angeordnet sind. Wenn
der Nagel 65 ohne Druckplatte 77 verwendet wird, kann ferner die relative Drehung der Knochenfragmente an
den gegenüberliegenden Seiten der Fraktur 81 durch Querschrauben 83 und 85 verhindert werden.
Die in F i g. 5 gezeigte, durchwegs mit 89 bezeichnete Fixationsvorrichtung ähnelt der Fixationsvorrichtung
21 und umfaßt eine Vielzahl von longitudinal mit 3« Zwischenräumen angeordneten, ähnlichen Schlitzen 91.
Der Nagel 89 ist im allgemeinen mit einem gekrümmten Teil 93 und einem geraden Teil 95 ausgestattet, um
hierdurch eine Anpassung an die longitudinal Form des intrameduüären Kanals eines durchschnittlichen Radius ji
97 (F i g. 9) zu erzielen. Auf diese Weise kann der Nagel 89 zur Sicherstellung von Radius-Fragmenten auf den
gegenüberliegenden Seiten der Brüche 101 und 103 gegen relative Bewegung verwendet werden. Auch die
Druckplatten 105 und 107 können zur Befestigung der Bruche 101 und 103, der Reihe nach, unter Kompression
verwendet werden. Es können wiederum Querschrauben 111 und 113 zur Verhinderung der Drehung der
Knochenfragmente eingeführt werden.
Bei einer Operation kann der Nagel 21 (Fig. 7) als solcher als Fixationsvorrichtung zum Befestigen der
Knochenteile 115 und 117 an den gegenüberliegenden Seiten der Fraktur 41 gegenüber einer zueinander
relativ erfolgenden Querverschiebung verwendet werden. In einem derartigen Fall wird ein Loch in ein Ende
des Knochenmark-Kanals gebohrt und ein Nagel 21 gewählt, welcher einen Durchmesser besitzt, der im
wesentlichen der gleiche wie der des Knochenmark-Kanals ist. Der ausgewählte Nagel 21 wird dann durch das
erwähnte Loch eingeführt und in den Kanal getrieben. Die selbstziehenden Ringfurchen 31 machen jedwedes
erweitern des Knochenmark-Kanals vorder Einsetzung des Nagels 21 überflüssig. Sowie der Nagel 21 in den
Knochenmark-Kanal getrieben wird, wird sich das aus dem Inneren des Kanals ausgebohrte Material an der fco
Vorderfront des Nagels 21 anhäufen und in den Rinnen 37 (Fig. 10) untergebracht. Das so gebohrte Material
wird sich dann rückwärts in den Rinnen 37 bewegen und innerhalb der Querpassagen 35, die sich lotrecht zu den
Passagen 25 erstrecken, aufgenommen. Dies verhindert f>5 die Anhäufung eines derartigen Materials an der
Vorderfront des Nagels 21 und beschränkt den Eintritt desselben als auch ein nachfolgendes Verdichten eines
derartigen Materials, was wiederum zu einer nachfolgenden Verminderung der Zirkulation und einer
Hemmung des Heilvorganges führen würde.
Der Nagel 21 kann als solcher als Fixationsvorrichtung verwendet werden und es kann, wenn man sich zu
einem späteren Zeitpunkt entscheidet, daß die Fraktur 41 unter Kompression gesetzt werden soll, die
Druckplatte 45 ohne Entfernung des Nagels 21, befestigt werden. Solche zusätzliche Sekundär-Operationen
werden wegen auftretenden Komplikationen oder in Situationen, wo der Knochenmark-Nagel 21 brichl,
notwendig. Mit dem Nagel der vorliegenden Erfindung kann die Platte 45 an der Außenwand des Femur 22
ohne die Notwendigkeit, den Nagel 21 zu entfernen, befestigt werden, wobei diese Fähigkeit von größerer
Bedeutung dann ist, wenn der Patient nicht widerstandsfähig genug ist, um einer Operation zur F.ntfernung des
Nagels 21 zu widerstehen. Dieses kann durchgeführt werden durch bloßes Röntgen von Femur 22, um die
Orientierung der Schlitze 25 zu bestimmen, und Bohren der Querlöcher durch den Knochen, um den Schrauben
27 eine durchgängige Passage zu vermitteln. Auf diese Weise wird die Fraktur 41 sowohl gegen eine
Querverschiebung der Knochenfragmente gesichert als auch unter Druck gehalten.
Es versteht sich von selbst, daß gewünschtenfalls die Druckplatte 45 zusammen mit dem Nagel 21 eingesetzt
werden kann, wodurch die Vorteile von einem intramedullären Nagel als auch einer Druckplatte
ermöglicht werden. Dieses Merkmal ist bei der Verwendung von Nägeln nach dem Stand der Technik
nicht vorhanden, da solche keine Aufnahmcschlilze für die Querschrauben besitzen und der Chirurg sich daher
entschließen muß, entweder den Nagel oder die Druckplatte zu verwenden.
Der Nagei 21 ist insbesondere brauchbar bei der Behandlung einer Fraktur, wobei ein Schmetterlings-Fragment
53 (F i g. 6) abgetrennt wird. In einem solchen Fall wird der Mark-Nagel 21 wie oben beschrieben,
eingeführt und eine Halleplatte 55 über das Fragment 53 placiert und Schrauben 54 eingesetzt, um ein
derartiges Fragment in seiner Stellung zu befestigen.
Die Nägel 65 und 89 werden im wesentlichen in gleicher Weise wie der Nagel 21 verwendet, jedoch mit
der Ausnahme, daß sie als Fixationshilfsmittel jeweils für die Tibia und den Radius eingesetzt werden.
Aus dem Vorhergehenden ist es ersichtlich, daß die Fixationsvorrichtung der vorliegenden Erfindung einen
Innenmark-Nagel umfaßt, welcher einen wesentlichen Teil enthält, der mit Querpassagen zur Aufnahme von
Schrauben ausgestattet ist, welche zusätzliche Fixations- oder Druckelemente in Stellung halten. Die
erwähnten Innenmark-Nägel besitzen eine genügende Flexibilität, um sie zu befähigen, sich bei der Anwendung
von Querkräften auf den Knochen leicht durchzubiegen und hierdurch die Gefahr eines Knochenbruchs
herabzusetzen. Der offene Raum quer durch den intramedullären Nagel sorgt für eine Verbindung von
der einen Seite des Knochens zu der anderen, wodurch der Knochen befähigt wird, darin zu wachsen und so das
Ausmaß der Heilung zu erhöhen.
In gleicher Weise sorgt die im wesentlichen offene Zone für die Aufnahme von Blut und Knochenstücken
zur Milderung des intramedullären Druckes und der Herbeiführung der Heilung. Weiterhin behält der
Chirurg nach dem Einsetzen des Innenmark-Nagels noch die Wahlmöglichkeit, eine Druckplatte zur
Aufiechterhaltung der Fraktur in Druck anzuwenden.
Ferner blockiert der kräftige, kreisförmige Querschnitt
des Nagels im wesentlichen die Longitudinalverbindung im Knochenmark-Kanal, wodurch die Infektionsausbreitung verhindert wird und ein derartiger kreisförmiger Querschnitt für einen widerstandsfähigen Nagel
sorgt, welcher in einem frühzeitigen, postoperativen Stadium das Gewicht trägt und hierdurch ein frühzeitiges Gehen und Entlassung aus dem Krankenhaus
erlaubt.
Die in F i g. 14 gezeigte intramedulläre Fixations- und
Kompressionsvorrichtung umfaßt einen durchwegs mit 15 bezeichneten Nagel, welcher einen Querschnitt von
genügender Größe besitzt um im wesentlichen den Querschnitt des Knochenmark-Kanals 17 (Fig.24) des
Fcmur-Knochcns B am Ort der Fraktur 19 auszufüllen.
Der Nagel 15 umfaßt ferner an seiner Peripherie eine spiralige Rille, welche ein in den Knochen eingreifendes
Gewinde formt, wodurch eine Bohrung in ein Ende des Knochens B, gezeigt in Fig.23, gebohrt werden kann
und der Nagel 15 dadurch eingeführt und durch den Knochenmark-Kanal eines solchen Knochens durchgeschraubt werden kann, um die Fraktur 19 zusammenzupressen.
Der in F i g. 14 gezeigte Nagel ist für den Gebrauch in dem Knochenmark-Kanal eines Femur B bestimmt und
verjüngt sich nach innen von seinem rechten Ende 28 zu seinem linken Ende 29, wobei so ein mittlerer
Durchmesser 30 geschaffen wird, welcher im wesentlichen der gleiche Durchmesser wie der des Knochenmark-Kanals 17 (Fig.23); (24-24) im Gebiet der
Fraktur 19 ist, wodurch eine Querverschiebung der proximalen und distalen Knochenteile 33 und 36, der
Reihe nach, an den gegenüberliegenden Seiten des Bruches 19 verhindert wird.
Der Mark-Nagel 15 verjüngt sich nach innen an seinen gegenüberliegenden Enden und enthält selbstziehende, periphere Ringfurchen 41 an seinem linken
Ende (entsprechend der Abbildung).
In einem räumlichen Abstand über die ganze Länge
des Mark-Nagels 15 ist eine Vielzahl von länglichen Querpassagen 43, welche für die Befestigung einer
äußeren Druckplatte 46 verwendet werden können. Derartige Passagen sorgen weiterhin für eine Verbindung des Knochens von einer Seite des Knochenmark-Kanals zur anderen und bieten ferner die Möglichkeit
einer Drainage des Knochenmark-Kanals 17 am Ort der Fraktur 19.
Bezugnehmend auf F i g. 14 und F i g. 17 sind longitudinale Aussparungen 47 zwischen benachbarten Querpassagen 43, zur Schaffung einer sich über die gesamte
Länge des Mark-Nagels 15 erstreckenden Rinne, enthalten, wodurch eine Verbindung des longitudinalen
Knochenwachstums im Knochenmark-Kanal 17 sichergestellt wird.
An jedem Ende des Mark-Nagels 15 ist eine Querbohmng51, welche sich lotrecht auf die Passage 47
erstreckt, zur Unterstützung beim Drehen des Mark-Nagels 15 während der Einführung und der Retraktion
aus dem Knochenmark-Kanal 17, vorgesehen. Derartige Bohrungen 51 nehmen weiterhin Knochensplitter aus
den von den Enden des Mark-Nagels 15 hineinführenden longitudinalen Rinnen 52 auf.
Die intramedulläre Kompressions- und Fixationsvorrichtung in Fig. 15 umfaßt einen langen Nagel,
allgemein mit 56 bezeichnet welcher im wesentlichen der gleiche ist wie in Fig. 14, mit der Ausnahme, daß
eine Vielzahl von spiraligen, peripheren Rinnen zur Ausbildung von Gewinden 57 daran vorhanden sind.
Weiterhin besitzt der Mark-Nagel 56 einen konstanten Durchmesser über den größten Teil seiner Länge und,
ähnlich wie beim Mark-Nagel 15, verjüngt er sich nach innen an seinen Enden und enthält selbstziehende
s Ringfurchen 59 an beiden Enden.
Die modifizierten Formen in F i g. 19, F i g. 20, F i g. 21 und F i g. 22 sind lediglich fakultative Querschnitte,
welche an die Stelle der kreisförmigen Querschnitte, wie sie in Fig. 16 und Fig. 18 gezeigt werden, treten
ίο können.
Bei der Operation wird der Nagel 15 in den Mark-Kanal 17 des gebrochenen Femur ßdurch Drillen
eines Bohrloches (nicht gezeigt) in das proximale Ende (das rechte Ende in Fig.23) eingeführt. Das schmale
is Ende 29 des Nagels IS wird dann durch das Bohrloch
und in den Knochenmark-Kanal 17 eingeführt Der Mark-Nagel wird, wie in F i g. 16 gezeigt, in entgegengesetztem Uhrzeigersinn gedreht um ein Gewinde 20 für
die Aufnahme der Spongiosa 61 (F i g. 24) zu schneiden,
wobei das Innere der Cortex 62 des Femur B gefurcht
und wobei ein selbsttätiges Gewinde-Schneiden durch den Knochenmark-Kanal 17 bewirkt wird. Es sei
bemerkt daß ein derartiges selbsttätiges Funktionieren das Abkratzen der ganzen Spongiosa 17 von der Cortex
62 vermeidet und so einen Teil derselben an der
zur Steigerung des Heilprozesses eines derartigen
den distalen Teil 36 des Femur B erreicht führt ein weiteres Drehen des Mark-Nagels derartige Teile 36
gegen den proximalen Teil 33, um die Fraktur 19 unter Druck zu setzen. Wenn der Mark-Nagel 15 voll in den
Mark-Kanal 17 eingeführt ist wird die gewünschte
Kompression an der Bruchstelle 19 bewirkt und, da der
Knochenmark-Kanal 17 in dem Gebiet der Fraktur 19 voll durch den Mark-Nagel 15 ausgefüllt ist werden die
Knochenteile 33 und 36 an einer transversalen Relativ-Verschiebung gegeneinander gehindert und so
die Fraktur 19 unter Druck gehalten und unbeweglich gemacht
Falls gewünscht kann die Druckplatte 46 an der Außenseite des Femur B durch Schrauben 67, geführt
durch die länglichen Passagen 43 gemäß der vorliegen
den Erfindung, befestigt werden. Durch die eingeführten
Schrauben 67 werden die Knochenteile 33 und 36 daran gehindert sich gegeneinander relativ drehend zu
bewegen, wenn eine Belastung auf das proximale Ende des Femur B erfolgt In Fällen, wo die Druckplatte 46
nicht verwendet wird, können Querschrauben 69 durch
die Knochenteile 36 und 33 eingeführt werden, um eine
relative Drehung derselben bei Belastung des Femur B
zu verhindern.
vom Schmetterlings-Typ oder wenn der Knochen in
dem Gebiet der Fraktur 19 gebrochen oder zersplittert ist, der Nagel 15 den zusätzlichen Vorteil bietet daß er
als tragender Teil für das auf dem proximalen Knochenteil 33 lastende Gewicht dient. Dies verhindert
eo eine direkte Belastung des Gebietes der Fraktur Ϊ9 und
eliminiert die Gefahr einer teleskopartigen Auseinanderziehung der Knochenteile 33 und 36.
Ferner können in Fällen, wo Fragmente der Knochen
in dem Gebiet der Fraktur verlorengegangen sind, die
Knochenteile 33 und 38 getrennt voneinander angeordnet sein, um eine Lücke an der Frakturseite 19 zur
Aufnahme von Knochentransplantaten sicherzustellen. Es ist von besonderer Wichtigkeit, daß der Nagel 15
durch eine schraubende Aktion eingeführt und entfernt wird, und man so die Notwendigkeit eines Schiagens
darauf sowie die Gefahr eines weiteren Knochenbruches oder einer Re-Fraktur vermeidet.
Das Verfahren mit dem in Fig. 15 gezeigten
Mark-Nagel 56 ist im wesentlichen das gleiche wie das in F i g. 14 gezeigte, ausgenommen, daß er wegen seines
nicht verjüngten, mit einem Gewinde versehenen Teiles nach oben hin in den proximalen Teil 33 von der
Frakturseite 19 und durch ein Bohrloch in das proximate Ende des Femur B eingesetzt werden kann, um das
nachgezogene Ende zu befähigen, anschließend nach unten in den distalen Teil 36 gedreht zu werden. Der
Nagel 56 bietet ferner den zusätzlichen Vorteil, daß er eine Vielzahl von spira'igen, Gewinde bildenden Kerben
57 schafft, um so eine gute Befestigung im Gebiet der Fraktur 19 zu bewirken und einen größeren Teil der
Spongiosa 61 zur Steigerung des weiteren Heilprozesses unzerstört zurückzulassen.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist es ersichtlich, daß die intramedulläre Fixationsvorrichtung der vorlie
genden Erfindung ein bequemes, praktisches und
unnachgiebiges Hilfsmittel sowohl fur die Fixation als auch für die Kompression eines Bruches schafft. Der
Nagel kann als lasttragender Teil zur Verhinderung einer direkten Belastung der Fraktur verwendet werden
ίο und ferner zur Spreizung der Knochenteile von
einander zur Schaffung einer öffnung zur Einfügung eines Knochentransplantates eingesetzt werden. Ferner
kann der Nagel in einer Abwandlung durch bloßes Drehen entfernt und aus dem Knochenmark-Kanal
herausgelockert und so die Notwendigkeit eines Schlages und damit die Gefahr eines Bruches vermieden
werden.
Claims (5)
1. Fixationsvorrichtung mit einem langen intramedullären
Nagel, der einen sich im wesentlichen an den Querschnitt des Knochenmarkkanals im Gebiet
der Fraktur anpassenden Querschnitt und quer durchgehende öffnungen zur Aufnahme querliegender
Schrauben aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Queröffnungen als axiale
Schlitze (25, 43, 67, 91) ausgebildet sind, deren Gesamtlänge etwa 80% der Länge des Nagels (21,
15,65,89) beträgt, und daß die Schrauben (27,54,68,
69, 79, 83) eine außen am Knochen anliegende und die Frakturstelle überdeckende Kompressionsplatte
(45,46,55,77,105,107) befestigen.
2. Fixationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Nagel (21) an seinem in den
Knochenmarkkanal einzuführenden verjüngt auslaufenden Ende ringförmige Fräsfurchen (31; 59)
aufweist.
3. Fixationsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräsfurchen (31; 59) von
axialen Rinnen (37; 52) durchzogen werden, die von der Nagelspitze bis zu einem hinter den Fräsfurchen
radial und quer zu den Queröffnungen (25; 43) liegenden Ablagerungskanal (35; 51) verlaufen.
4. Fixationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Nagel
(15) bei sonst rundem Querschnitt eine sich über seine gesamte Länge erstreckende axiale Rinne (47)
aufweist.
5. Fixationsvorrichtung nach einem der Ansprüche I bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Nagel
(56) auf seinem Mantel mit in den Knochen eingreifenden, Gewindegängen (57) versehen ist.
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