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Durchsichtige Halte- und Schutzhülle für Briefmarken oder änliche
flache Gegenstände Die Erfindung betrifft eine durchsichtige Halte- und Schutzhiiile
fir Briefmarken oder ähnliche flache Gegenstände, gefertigt aus miteinander verschweißten
Kunststoff-Folienabschnitten.
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Es sind bereits Einsteckstreifen für Briefmarken bekannt, (Gbm 1 666
085), die aus zwei gleich großen Folienabschnitten gebildet sind, die deckungsgleich
aufeinander liegen und durch eine entlang eines ihrer Ränder geführte Schweißnaht
miteinander verbunden sind. Die Einsteckstreifen sind als. an drei Seiten offnen,
und eine zwischen
die beiden Polienabechnitte eingelegte Briefmarke
wird lediglich durch eine Klemmwirkung der Folien im Bereich ihrer Schweißnaht gehalten.
Solche Einsteckstreifen werden in Briefmarkenalben eingeklebt, also in Alben mit
flexiblen Blättern. Beim Umblättern dieser Alben hebt sich die sehr dünne Deckfolie
der Einsteckatreifen leicht ab, s daß die Gefahr besteht, daß die eingelegten Briefmarken
herausfallen.
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Bei einer weiteren bekannten Ausführungsform einer Einsteckhülle für
Briefmarken ist eine durchsichtige Deckfolie an ihrem oberen und unteren Rand mit
Je einem rückseitigen Folienabschnitt verbunden. Die beiden rückseitigen Folienabscnitte
liegen in einer Ebene und haben zusammen die gleiche Größe wie die Deckfolien Ihre
Trennungslinie verläuft in der Mitte der Halle. Die obere Rückfelienhälfte wird
auf einen Albumblatt c.dgl. befestigt.
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Die untere Hälfte der rückseitigen Folie ist nicht angeklebt und kann
zusammen mit der Deckfolie hochgebegen werden, so daß eine Briefmarke von der Rückseite
der Deckfolie her zwischen die Deckfolie und die untere Hälfte der rückseitigen
Folie eingeschoben verden kann. Diese Hülle hat zwar gegenüber den zuerst genanten
Einsteckstreifen den Vorteil, daß sich das Deckblatt nicht von der rückseitigen
Folie abheben kann. Dadurch ist die Briefmarke gegen ein Herausfallen ausreichend
gesichert. Eln Herausfallen der Briefmarken aus den beiden offenen Seitenrändern
muß wegen der durch die verschiedenen Folienabschnit te bewirkten Klemmwirkung kaum
befllrchtet werden0 Der
Nachteil besteht aber darin, daß die Trennungslinie
zwischen den beiden Hälften der rückseitigen Folie quer über die Rückseite der eingelegten
Briefmarken verläuft, so daß sich diese Trennlinie mit der Zeit auf den Briefmarken
abzeichnet0 Außerdem kann durch den rückseitigen Schlitz eventuell Feuchtigkeit
und Schnutz in die Tasche und damit auch auf die Gummierungsfläche ungebrauchter
Briefmarken gelangen.
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Es sind auch bereits taschenförmige Halterungen für Briefaarken vorgeschlagen
worden (beispielsweise Gbm 1 993 542), die dreiseitig geschlossen wird, Diese Ta
schen haben nicht nur den Nachteil, daß ihr. Herstellung wegen der seitlichen Schließnähte
relativ umständlich und dementsprechend teuer ist, sondern daß auch das Einbringen
und Herausnehmen der Briefmarken aus diesen Taschen umständlich ist. Die seitlichen
Taschennähte verhindern zwar mit Sicherheit ein seitliches Herausfallen der Briefmarken,
erlauben jedoch kein vollständeiges Abheben der Druckfolie von der Rückfolie zum
leichten Einbringen der Briefmarken. So besteht die Gefahr, daß die Briefmarken
beim Einschieben oder beim Herausnehmen mit ihren Zähnen an den Seitennähten hängen
bleiben und beschädigt werden. Diese Gefahr ist bei den sehr unterschiedlichen und
nicht genormten Formaten, welche die Briefmarken haben, besondere groß, weil ea
unioglich ist, für sämtliche Markengrößen gesonderte passende Taschengrößen herzustellen.
So kommt ea vor, daß die
Briefmarken nur sehr knapp in die vorbereiteten
Taschen passen und eine Beschädigung der Briefmarken ii Bereich ihrer ge#ahnten
Ränder kaum vermeidbar ist. Durch die Seitennähte wird die Deckfolie der Tasche
auf drei Seiten fixiert, so daß die durch ihre Eigensteifigkeit und eine eventuelle
Vorverforaung gegebene Federkraft nicht frei zur Wirkung konturen kann. Es besteht
die Gefahr, daß durch die Seitennähte ein typischer Tüteneffekt auftritt und die
Deckfolie von der rückseitigen Folie sbgespreizt wird.
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Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, daß seitliche Hüllennähte vollständig
entfallen können, wenn die Deckfolie solcher Ballen eine ausreichende Eigensteifigkeit
aufweist und ihre Anordnung so getroffen ist, daß sie in Anlage gegen die rückseitige
Folie oder Trägerfolle kommt. Dann wirken auf die zwischen den beiden Folien eingelegten
Briefmarken so starke Reibungskräfte ein, daß die Briefmarken auch bei einem raschen
Umblättern der Briefmarkenalben aus ihren Hüllen seitlich nicht herauaglciton können.
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Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine durchsichtige Halte-
und Schutzhülle für Briefmarken zu schaffen, in welcher unter Vermeidung der vorstehend
genannten Nachteile die Briefmarken nicht nur sicher gehalten, sondern auch leicht
und ohne die Gefahr einer Beschädigung eingelegt werden können.
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Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Hülle aus drei Folienabschnitten von annähernd gleicher Größe gebildet ist, die
drei übereinanderliegende Folienlagen bilden. Dabei ist eine der drei vorzugsweise
rechteckigen Folienabschnitte als Trägerabachnitt erfindungsgemäß auf einer Flächenseite
entlang von wwei einander gegenüberliegenden Rändern rit jeweils einem Rand von
Jeweils einer der beiden anderen, ale Deckabachnitto. bezeichneten Folienabschnitten
durch Schweißnähte so verbunden, daß die Deckabschnitte einander entgegengerichtet
sind und sich praktisch vollständig überlappen, wobei mindestens der die mittlere
Polienlage bildende Deckabschnitt um eine Schweißnahtbreite kürzer ist als der Trägerabschnitt.
Durch die Ausbildung von zwei Deckabschnitten, die sich über die ganze Fläche des
Trägerabschnitts erstrecken, wird mit Sicherheit ein Abheben des die Briefmarke
bedeckenden Folienbschnitts oder der die Briefmarke bedeckenden Folienabschnitte
unter Freilegung der Briefmarke mit Sicherheit verhindert und gleichzeitig erreicht,
daß die Briefmarken in der Hülle vollständig glattliegen und kleine Folienbruchlinie
oder Folienschweißnaht überbrücken. Die Briefmarken stehen' nicht nur oben und unten
unter der von den Schweißnähten her wirksamen Klemmwirkung, sondern werden außerdem
durch die Federkraft von zwei sich über die ganze Markenfläche erstreckenden Folienabschnitten
gegenüber einem dritten, im Album verankerten Folienabschnitt in der Schutzhülle
gehalten.
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ine Entnahme der Briefmarken ist nur durch da Autklappen von zwei
Folienabschnitten möglich, was nicht unbeabsichtigt,
etwa beim raschen
Umblättern eines Briefmarkenalbums, erfolgen kann, so daß ein sicherer Halt der
Briefmarken in der Halte- und SchutshUlle gewährleistet ist. Durch daß Fehlen von
Seitennähten entfällt die Gefahr einer Beschädigung der Briefmarkenränder und iet
außerdem die durch die sehr unterschiedlichen Briefmarkenformate zwangsläufig erforderliche
Größentoleranz der Schutzhülls gegeben.
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Die erfindungsgemäß ausgebildete Hülle kann auf einem der beiden außenliegenden
Folienabechnitte auf dessen Außenseite teilweise, vorzugsweise in einem streifenförmigen
oder punktförmigen Bereich, mit einer vor dem Einkleben durch ein Schutzblatt abgedeckten
Selbstgummierungsechioht versehen sein. Bei größeren Taschen können auch mehrere
Klebschichtstreifen vorgesehen sein. Das streifenweise aufbringen der Klebeschicht
ergibt den Vorteil, daß sich die eingeklebte Hülle den Formänderungen eines flexiblen
Albumblattes beim Umblättern leichter anpassen kann, als dies bei bekannten Einsteckstreifen
o.dgl. der Pall ist, wo die ganse Rückseite der Streifen mit einer Kleibeschicht
versehen ist, was beim Umblättern der Albuiblätter ein Abspringen der HUllen begünstigt.
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Eine erfindungsgemäß ausgebildete Hülle hat den weiteren Vorteil,
daß eie sich wahlweise so einkleben läßt, daß
die eingesteckte Briefmarke
entweder nur durch eine Folienschicht oder aber durch zwei Folienschichten vom Albumblatt
getrennt ist. Werden die Hüllen so eingeklebt, daß zwei Folienschichten zwischen
der eingelegten Briefmarke und dem Albumblatt liegen, wird auf jeden Fall die gummierte
Rückseite von ungebrauchten Briefmarken besonders gut geschützt.
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Näheres über die Erfindung ergibt sich aus der nachfolgenden Beschriebung
in Verbindung mit der Zeichnung, auf der ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Halte- und Schutzhülle mehr oder weniger schematisch dargestellt ist.
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Im einselnen zeigen: Fig. 1 einen stark schematisierten vertikalen
Längsschnitt durch eine erfindungsgemäß ausgebildete Hülle in aufgeklebten Zustand
und mit eingeschobener Briefmarke; Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer
Hülle mit teilweise abgehobenen Dookfolienabschnitten; Fig. 3 eine rückseitige Ansicht
der in Figur 1 und 2 dargestellton Hülle;
Fig. 4 einen der Figur
1 entsprechenden vertikalen Längsschnitt durch die Hülle in andereartiger Anordnung
auf einen Albumblatt; Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der in Figur 4 dargestellten
Hülle mit abgehobenen Folienabschnitten.
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Aus dem Vertikalechnitt der Figur 1 ist das Albumblatt 11 ersichtlich,
auf welchen die allgemein mit der Bezugsziffer 10 bezeichnete Hülle mittels einer
Klebestoffschicht 12 befestigt ist, derea Ausdehnung aus Figur 3 ersichtlich ist.
Die Hülle 10 ist aus drei viereckigen, beispielsweise aus einem Hartkunststoff gefertigen
Folienabschnitten gebildet, nämlich aus einem Trägerabschnitt 13, der beim Ausführungsbeispiel
nach den Figuren 1 bis 3 auf seiner einen Seite die Klebstoffschicht 12 trägt, auf
seiner anderen Seite entlang seines oberen Randes mit einer Schweißnaht 16 mit einem
ersten Deckfolienabschnitt 14 und entlag seines unteren Randes mit einer Schweißnaht
17 lt eines zweiten Deckfolienabschnitt 15 verbunden ist. Die Deckfolienabschnitte
14 und 15 erstrecken sich praktisch Uber die ganze Länge des Trägerfolienabschnitte
13, wobei der zweite Deckabschnitt 15 um die Breite der Schweißnaht 16 kürzer gehalten
ist, damit er sich zwischen dem äußeren Deckabschnitt 14 und dem Trägerabechnitt
13 vollständig glattlegen läßt. Beide Deckfolienabschnitte 14 und 15 stehen durch
ihre Eigensteifigkeit
und außerdem von den Schweißnähten 16 und
17 her unter einer Federspannung, die aie zur Anlage gegen den Trägerfolienabsohnitt
13 zwingt. Eine von der Hülle auf zunehmende Briefmarke 18 ist zwischen den Trägerfolienabschnitt
13 und den inneren Deckfolienabschnitt 15 eingelegt, steht also unter der Spannwirkung
beider Deckfolienabschnitte 14 und 15. Das Einlegen der Briefmarken erfolgt durch
aufeinanderfolgendes Aufklappen der sich überlappenden beiden Deckfolienabschnitte
14 und 15 nach oben und nach unten, wie dies aus der perspektivischen Darstellung
der Figur 2 ersichtlich ist. Die Briefmarke 18 wird dann auf den Trägerfolienabschnitt
13 gelegt, und anschließend werden die beiden Deckfolienabschnitte 15 und 14 nacheinander
zurückgeklappt.
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Die Klebstoffschicht 12 besteht zweckmäßig aus einer Selbstgummierungsschicht,
die vor dem Einkleben der Hülle 10 durch ein Schutzblatt abgedeckt ist.
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Bei dem aus den Figuren 4 und 5 ersichtlichen Ausführungsbeispiel
ist eine Hülle 10', die hinsichtlich der Folienabschnitte genau gleich aufgebaut
ist, wie die in den Figuren 1 bis 3 dargestellte Hülle 10, nicht auf dem Trägerabschnitt
13, sondern auf der Außenseite des Deckfolienabscnitte 14 mit einer streifenförmigen
Klebstoffschicht 12' versehen. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Hülle also
mit dem Deckfolienabschnitt 14 auf ein Albumblatt 11 aufgeklebt. Die auf zunehmende
Briefmarke 18 ist zwischen dein Deckfolienabschnitt 15 und dem
die
Oberseite der Fülle bildenden Trägerfolienabschnitt 13 eingelegt, es befinden sich
also zwei Folienschichten zwischen dem Albusblatt und der Briefmarke. Zum Einlegen
der Briefmarke 18 wird gemäß Figur 5 zunächst der Trägerfolienabechnitt 13 um die
obere Schweißnaht 16 nach oben geklappt und anschließend der Deckfolienabschnitt
15 um die Schweißnaht 17 vom Trägerabschnitt 13 wegverschwenkt, eo daß sich die
Briefmarke 18 zwischen die Folienabschnitte 15 und 13 einschieben läßt. Anschließend
werden die abgehobenen Folienabschnitte wieder zurückgeklappt. Auch bei dieser Befestigung
der HUlle auf einem Albumblatt wird die Briefmarke 18 durch die Federkraft von zwei
Polienabechnitten gehalten, die sich über die ganze Länge der Hülle erstrecken und
eine saubere flächige Auflage der Briefmarke gewährleisten.
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Wie bereite von anderen binstecktaschen her bekannt ist, kann der
die Grundseite der Hülle bildende Folienabschnitt, also beim Ausführungsbeispiel
nach Figur 1 der Trägerabechnitt 13 und beil Ausführungsbeispiel nach Figur 4 der
Deckabschnitt 14, aus einer dunkel gefärbten Folienbahn gefertigt sein, 5.
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daß die Briefmarke einen kontrastierenden Untergrund erhält.