DE1921007A1 - Auf dem Meeresboden absetzbare Unterwasserstation - Google Patents
Auf dem Meeresboden absetzbare UnterwasserstationInfo
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Description
»AT» WTAWtTALT
89 AUGSBURG
w. 432
Augsburg, den 22. April 1969
Westinghouse Electric Corporation, 3 Gateway Center, Pittsburgh,
Pennsylvania, Vereinigte Staaten von Amerika
Auf dem Meeresboden absetzbare Unterwasserstation
Die Erfindung betrifft eine auf dem Meeresboden absetzbare
Unterwasserstation, insbesondere zur öl- oder Gasgewinnung.
Die Erfindung betrifft also allgemein der Küste vorgelagerte öl- und Gasgewinnungseinrichtungen und insbesondere Mittel
zum Bohren und Betrieb solcher Lagerstätten, ohne daß hierfür komplizierte Konstruktionen, wie beispielsweise "Texastürme"
erforderlich sind, welch letztere sich vom Meeresboden nach oben erstrecken und über die Wasseroberfläche hinausragen. Solche
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Konstruktionen sind nicht nur kostspielig, sondern in außerordentlich
starker Weise auch durch die Naturelemente und durch die Schiffahrt beschädigbar. Außerdem können solche
Konstruktionen nur bis zu einer bestimmten Tiefe Anwendung finden bzw. gebaut werden. In seichten Gewässern können Lagerstätten
allerdings auch auf einfache Weise durch zylindrische Caissons erschlossen werden, welche sich vom Meeresboden aus
bis zur Wasseroberfläche hin erstrecken. Bis zu Hefen von
etwa 105 m finden jedoch den Texastürmen entsprechende Konstruktionen
Anwendung. Wie bereits erwähnt, können solche Konstruktionen jedoch nur bis zu einer bestimmten Tiefe gebaut
werden.
Es wurden auch bereits vollständig unter Masser ablaufende
Versuche zum Bohren und Betrieb von Lagerstätten durchgeführt. Hierfür geeignete, bisher vorgeschlagene Konstruktionen
sind jedoch sehr empfindlich gegen nachgeschleppte Ankerketten und Netze und stellen hierdurch eine Gefahr für die
Schiffahrt dar.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine auf dem Meeresboden absetzbare Unterwasserstation der vorstehend
erwähnten Art so auszubilden, daß sie weder andere Vorgänge im Gewässer stört noch durch solche Vorgänge selbst
gestört wird.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch einen im
wesentlichen flachen, kreisrunden Bodenteil mit einer mittigen öffnung, ferner durch eine von diesem Bodenteil aus im
wesentlichen konisch nach oben verlaufende Außenwand und durch eine sich derart von der genannten Bodenöffnung aus
bis zur Außenwand erstreckende, rohrförmige Innenwand gelöst, daß rund um diese rohrförmige Innenwand eine im Querschnitt
etwa dreieckige Kammer gebildet ist und sich innerhalb dieser rohrförmigen Innenwand eine öffnung axial durch das Bauwerk
hindurch erstreckt.
Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden beschrieben.
In den Zeichnungen stellen dar:
Pig. 1 Eine schematische, perspektivische Darstellung einer aus Beton bestehenden Unterwasserstation
nach der Erfindung, welche mittels einer spiralförmig aufgewickelten flexiblen Leitung mit einem
auf dem Wasser schwimmenden Schiff verbunden ist,
Fig. 2 einen schematischen, axialen Vertikalschnitt einer weiteren Ausführungsform einer Unterwasserstation
nach der Erfindung, welche ein als Basisteil bezeichenbares
Bauwerk und eine wie auf ein Nest auf dieses Bauwerk absetzbare Produktionseinrichtung
aufweist.
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Pig. j5 eine schematische, perspektivische Ansicht einer
weiteren Aus führ.ungs form einer Unterwasser station nach der Erfindung mit einer konkaven Außenfläche«
Pig. 4 eine schematische, perspektivische Darstellung
einer nochmals weiteren AusfUhrungsform einer Unterwasserstation nach der Erfindung mit einer
ebenfalls weiteren AusfUhrungsform einer auf dem kegelstumpfförmigen Bauwerk vorzugsweise abnehmbar
) befestigten Produktionseinrichtung,
Fig. 5 eine schematische, teilweise geschnittene perspektivische
Darstellung einer anderen AusfUhrungsform einer Unterwasserstation nach der Erfindung mit
einer zur Inbetriebhaltung der betreffenden Lägerstätte
dienenden Kammer, welche so groß ist, daß sie von einer Bedienungsperson betreten werden kann,
Fig. 6 einen schematischen, vergrößerten Teil-Vertikalschnitt
der in Figur 5 dargestellten Ausführungsform,
Fig. 7 eine schematische, teilweise geschnittene perspektivische Darstellung einer nochmals weiteren Ausführungsform
nach der Erfindung, welche der in Figur 5 der Zeichnungen dargestellten Ausführungsform ähnlich ist.
Zunächst wird auf Fig. 1 der Zeichnungen Bezug genommen, in welcher ein kegelstumpfförmiges, als Basisteil bezeichen-
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bares Bauwerk 10 der erfindungsgemäßen Unterwasserstation
dargestellt ist, welches mit seinem im Querschnitt größeren, kreisrunden Ende 12 auf dem Meeresboden Ik ruht. Dieses Bauwerk
10 weist einen Bodenteil auf und besteht vorzugsweise aus Beton und Stahl, so daß es eine hohe Widerstandskraft
gegen den Außendruck und anderweitige Kräfte aufweist und gegen das umgebende Seewasser widerstandsfähig und hierdurch
langlebig ist. Dieses kegelstumpfförmige Bauwerk 10 nach der
Erfindung kann einer Vielzahl von Zwecken dienen, beispielsweise als Vorrichtung für das Anbohren von Lagerstätten,
ferner als Unterwasserplattform, als Produktionseinrichtung, als Trenn- bzw. Aufbereitungseinrichtung oder als Speicher
für Flüssigkeiten, welche beim Bohren auf dem Meeresboden 14
anfallen, wenn Petroleumprodukte wie beispielsweise Gas und/ oder öl gefördert werden. Nachdem die betreffende Lagerstätte
längs der Mittelachse des kegelstumpfförmigen Bauwerkes 10 auf dem Meeresboden 14 angebohrt wurde, kann eine in Fig. 1
nicht dargestellte öl- oder Gasproduktionseinrichtung entweder
vollständig innerhalb des als Basis dienenden Bauwerkes 10 oder in einer Einheit 16 untergebracht werden, welch letztere
auf das obere Ende 18 des Bauwerkes 10 wie auf ein Nest aufgesetzt
ist. Die äußere Form der oben angeordneten und in Fig. 1 der Zeichnung dargestellten Einheit 16 entspricht der kegelstumpfförmigen
Gestalt des Bauwerkes 10. Durch eine solche Form wird verhindert, daß sich fremde Teile, wie beispielsweise
nachgeschleppte Anker oder Netze von Schiffen an der so
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erstellten Unterwasserstation verfangen.
Das Unterwasserbauwerk 10 weist ein konzentrisch mit gegenseitigem Abstand kreisförmig an seiner Oberfläche
verlaufendes Rillenpaar 20, 22 auf, welches anstelle am Bauwerk 10 auch an der Einheit 16 vorgesehen sein kann.
Selbstverständlich kann die eine dieser beiden kreisförmig verlaufenden Rillen 20 auch an der oberen Einheit 16 und
^ die untere dieser beiden Rillen 22 am Bauwerk 10 gebildet
sein. Die beiden Rillen 20 und 22 dienen in den Zeichnungen nicht dargestellten Tauchbooten oder dergl. zum genauen Ertasten
bestimmter Stellen, beispielsweise des Obertpiles 24 der Einheit 16, indem sich das betreffende Tauchboot an der
sich nach oben hin verjüngenden Außenfläche des Bauwerkes 10
von dessen unterem Ende 12 aus bis zur ersten, d. h. zur unteren Rille 22 nach oben bewegt. Diese Rillen 20 und 22
stellen außerdem Verankerungsmittel dar, an welchen sich das betreffende Tauchboot zwecks Ausführung irgendwelcher Arbei-
" ten an der oberen Einheit 16 selbst verankern kann.
Fig. 1 der Zeichnungen zeigt außerdem eine spiralförmig auf das Bauwerk 10 aufgewickelte flexible Leitung 26. Diese
Leitung 26 kann sich bis zur Wasseroberfläche 28 hin erstrek- , ken und an ein Schiff 30, beispielsweise einen ölleichter
bzw. Tanker angeschlossen werden. Die spiralförmige Gestalt der Leitung 26 gestattet dem Schiff 30 im Bereich der zusam-
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mengesetzten Teile 10 und 16 freie Bewegung, so daß das Gas oder öl entweder unmittelbar von der in den Zeichnungen
nicht dargestellten Lagerstätte aus oder von im Bauwerk 10 untergebrachten Speichern aus zur Wasseroberfläche
28 gefördert werden kann. Es ist jedoch ein wesentliches Merkmal, daß sich die Leitung 26, wenn sie vom
Schiff 30 abgekuppelt und losgelassen wird, gemäß der
Erfindung von selbst wieder auf das kegeistumpfförmige
Bauwerk 10 aufwickelt. Die Leitung 26 kann entweder vollständig unter Wasser liegen und sich jeweils vollständig
selbstständig auf das Bauwerk 10 aufwickeln oder aber das obere Ende dieser Leitung 26 kann gewUnschtenfalls an
einer in den Zeichnungen nicht dargestellten Boje befestigt sein, um letzteren Falle wird jedoch die Boje das Bestreben
haben, sich selbst auf das Oberteil 24 der Unterwasserstation
auszurichten.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nunmehr anhand von Flg. 2 der Zeichnungen beschrieben, aus welcher
ersichtlich 1st, daß das in einem vertikalen Axialschnitt dargestellte, kegeistumpfförmige Bauwerk 10 einen auf dem
Meeresboden 14 ruhenden, verhältnismäßig dicken und flachen, krelsscheibenförmlgen Bodenteil 13 aufweist, durch welchen
eine mittige Öffnung 15 hindurchführt. Eine Außenwand 17 erstreckt sich von der Außenkante des Bodenteiles 13 aus
schräg nach oben und schließt mit diesem Bodenteil einen
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in den Zeichnungen nicht eingetragenen Winkel von etwa 6O°
ein. Axial an die mittige öffnung 15 des Bodenteiles 13 schließt sich nach oben hin eine rohrförmige Innenwand 18'
an, durch welche eine im Querschnitt verhältnismäßig große, von der unteren Bauwerksfläche 19 bis zur Spitze 23 durch
das Bauwerk 10 hindurchführende öffnung bzw. Bohrung 21 gebildet wird. Die öffnung 21 ist in der Höhe der Spitze
des Bauwerkes 10 erweitert und bildet hierdurch eine sich nach innen verjüngende Auflagerfläche 30.
In die mittige öffnung 15 des Bodenteils 13 ist ein durch sie hindurchführendes, Im Querschnitt verhältnismäßig
großes Rohr 32 eingesetzt, welches mittels einer Zementfüllung 36 oder dergl. der öffnung 15 mit dem Bodenteil 13
verbunden ist und sich nach unten in den Meeresboden 14 hineinerstreckt, während es nach oben in die öffnung 21
hineinragt und hierdurch zur Aufnahme von im Querschnitt kleineren Futterrohren, beispielsweise dem Futterrohr 38,
dienen kann.
In Fig. 2 der Zeichnungen 1st in allgemein schematischer Form eine öl- bzw. Gasproduktionseinrichtung dargestellt. Die
Einrichtung 40 weist eine bestimmte Ausführungsform einer
oberen Einheit 16 auf und befindet sich gemäß Fig. 2 oberhalb des konischen Bauwerkes 10, so daß sie aus dieser Stellung
heraus in die öffnung 21 abgesenkt werden kann. Dies kann
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entweder mittels geeigneter, nicht dargestellter Führungen oder mittels Sonargeräten erfolgen, welch letztere in an
sich bekannter Weise zum Instellungbringen und Aufsetzen der unteren Auflagefläche 42 der Einrichtung 40 auf die
Auflagelfäche J5O des unteren Bauwerkes 10 dienen. Die Aussenfläche
44 der Einrichtung 40 hat eine der kegelstumpfförmigen
Außenfläche des Bauwerkes 10 entsprechende Form und stellt, wenn die Einrichtung 40 in die öffnung 21 abgesenkt wurde,
eine Verlängerung der geneigten Außenwand 17 dar.
Der Inhalt der Einrichtung 40 ist schematisch dargestellt und besteht u. a. aus einem in das Futterrohr 38 einfügbaren
Rohr 46, ferner einem mit dem Ende des Futterrohres 38 verbindbaren Kupplungs- bzw. Anschlußstück 48 und einer mit einer
Einrichtung 54 verbindbaren Hauptventilanordnung 50. Auslässe
56 und 58 der Einrichtung 54 werden jeweils dann in Leitungen 60 bzw. 62 eingefügt und hierdurch mit diesen verbunden, wenn
die Einrichtung 40 in das Bauwerk 10 abgesetzt wird. Die Auslässe 56 und 58 können Auslässe für öl und/oder Gas darstellen,
welches in diesem Falle dann einem Abscheider, beispielsweise einem kreisringförmigen Abscheider 64 zugeführt wird.
Eine weitere Ventilanordnung 65 verbindet den Abscheider 64 mit einer Leitung, beispielsweise der in Fig. 1 dargestellten
flexiblen Leitung 26, oder einer in den Zeichnungen nicht dargestellten Anordnung.
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Es ist jedoch zu beachten, daß die Ausbeute der betreffenden Lagerstätte gewünschtenfalls über eine der Einrichtung
40 entsprechende Einrichtung auch unmittelbar zur Wasseroberfläche geführt werden kann, in welchem Falle dann von den
Einrichtungen 54 und 50 aus eine in den Zeichnungen nicht
dargestellte Leitung unmittelbar zur Wasseroberfläche 28 geführt ist.
Wie vorstehend erwähnt, ist das als Basis dienende Bau- ^ werk 10 so konstruiert, daß der von dem Bodenteil 12 und der
schrägen Außenwand 17 eingeschlossene Innenwinkel etwa 6o° beträgt. Das Bauwerk 10 ist außerdem nicht massiv, sondern
weist eine Kammer 67 auf, so daß das erfindungsgemäße Bauwerk gewünschtenfalls schwimmfähig gemacht und zu der betreffenden
Stelle geschleppt und dann zur Verankerung auf den Meeresboden 14 abgesenkt werden kann. Der Bodenteil 12 kann
dicker als die Außenwand 17 und auch dicker als die Innenwand 18 sein. Hierdurch wird die vertikale Stabilität dieses
Bauwerkes und damit der gesamten Unterwasserstation wirkungs-" voll erhöht. Die Kammer 67 kann dann zur Lagerung von Chemikalien
für die Injektion in das Strömungsmittel des Bohrloches verwendet werden.
Von Bedeutung ist außerdem, daß in die öffnung 21, wenn ;
das kegeistumpfförmige Bauwerk 10 in der in Fig. 2 dargestellten
Weise auf dem Meeresboden 14 abgesetzt wurde, in gleicher
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Weise wie bei der in Fig. 2 dargestellten Einrichtung 40
für das eigentliche Bohren des Bohrloches auch ein Aufblaspreventer
bzw. eine Bohrlochsicherung abgesetzt werden kann.
Während die allgemein konische Gestalt die bevorzugte Ausführungsfortn der Erfindung ist, können die in den Fig.
1 und 2 der Zeichnungen dargestellten Bauwerksteile 10 und 16 der erfindungsgemäßen Unterwasserstation gewünschtenfalls
auch die Form eines Hyperboloidstumpfes haben, wie dies beispielsweise in Flg. J5 d'er Zeichnungen dargestellt
ist. Im folgenden wird kurz auf Fig. J5 der Zeichnungen
Bezug genommen, in welcher ein hyperboloidförmiges, als Basis der erfindungsgemäßen Unterwasserstation dienendes
Bauwerk 10' mit einem nahe seinem oberen Ende angeordneten
Rillenpaar 20, 22 und eine obere Einheit 16' mit einer der Außenfläche des Bauwerkes 10' entsprechenden Außenfläche
dargestellt sind. Diese Form gestattet ebenfalls einen allseitigen Zugang mittels eines in den Zeichnungen nicht dargestellten
Tauchbootes oder dergl., welches hierbei an der hyperbelfönnigen Außenfläche des Bauwerkes 10' anlegt und
sich längs dieser nach oben tastet. Durch diese erfindungsgemäße Form wird ebenfalls verhindert, daß sich nachgeschleppte
Anker oder Netze an der Unterwasserstation verfangen.
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Die Erfindung ist nicht auf die in den Zeichnungsfiguren 1 bis 3 dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern
deckt zumindest noch zwei weitere Ausführungsformen. Die mit
Bezug auf Fig. 2 gezeigten Ausführungsformen betreffen jeweils
eine kegelstumpfförmige Konstruktion mit einer Produktionseinrichtung
4o, die wie ein Nest auf ein kegelstumpfförmiges, als
Basis dienendes Bauwerk 10 aus Beton oder Stahl absetzbar ist.
fc Im folgenden wird auf Fig. 4 der Zeichnungen Bezug genommen,
in welcher eine weitere Ausführungsform einer Unterwasserstation
nach der Erfindung dargestellt ist, welche zusätzlich zu dem im einzelnen in Fig. 2 dargestellten kegelstumpfförmigen
Bauwerk 10 eine Produktionseinrichtung 66 aufweist, die auf dem
oberen Teil des konischen Bauwerkes 10 befestigbar ist. Die Einrichtung 66 erstreckt sich vom oberen Ende des Bauwerkes 10
aus Jedoch in einem im wesentlichen zylindrischen Gehäuse nach oben, während die in Fig. 2 der Zeichnung dargestellte Einrichtung
in das Innere des konischen Bauwerkes hineinragen kann« Die Einrichtung 66 kann die erforderlichen Steuer- und Telemetriegeräte,
ferner Ventile und Klappen sowie geeignete Energiequellen aufweisen, welch letztere zum unabhängigen Betrieb dieser
Einrichtung an der Produktionsstätte erforderlich sind. Die in Fig. 4 der Zeichnungen dargestellte Unterwasserstation nach
der Erfindung stellt außerdem eine Ausführungsform dar, bei
welcher periodisch die gesamte Einrichtungseinheit 66 bewegt bzw. ausgetauscht wird. Dies geschieht mittels eines mit der
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Bezugszahl 68 bezeichneten Ventilöffnungs- und -schließraechanismus,
welcher mittels eines Drehringes 70 ein einfaches Arischließen und Abtrennen an das bzw. von dem Bohrloch
gestattet. Dieses Kuppeln bzw. Entkuppeln kann durch einfaches Drehen des Ringes 70 vorgenommen werden, beispielsweise
mittels eines in den Zeichnungen nicht dargestellten Manipulators, der an einem Tauchboot bzw. Unterwasserfahrzeug
befestigt ist, welch letzteres die Unterwasserstation bzw. das Bauwerk 10 Jeweils aufsucht und
mittels der Rillen 20 und 22 an diesem Bauwerk anlegt, gerade so wie dies auch bei der in Fig. 2. der Zeichnung
dargestellten Ausführungsform eines Unterwasserbauwerkes nach der Erfindung der Fall ist.
Die Fig. 5 und 6 der Zeichnungen zeigen eine öl- bzw.
Gasproduktionseinrichtung, welche für den periodischen Betrieb eine Bedienungsperson aufnehmen kann. Ein als
Basis dienendes, beispielsweise dem in Fig. 2 dargestellten Bauwerk entsprechendes Bauwerk 72 trägt eine in einer
oberen Einheit 74 untergebrachte Produktionseinrichtung, wobei die Außenfläche der Einheit 74 wiederum im wesentlichen
mit der Außenfläche des kegelstumpfförmigen Bauwerkes
72 fluchtet. Die Einheit 74 enthält eine Arbeitskammer 76,
in welcher auch Geräte, wie beispielsweise Ventile und Klappen 78 untergebracht sein können. Die Arbeitskammer 76
ist außerdem axial auf die Mitte des/konischen Bauwerkes
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der ebenfalls konischen Einheit 74 ausgerichtet und von
solcher Größe, daß der Bedienungsperson ausreichend Bewegungsraum zur Verfügung steht. Der Zugang zur Arbeitskammer
76 wird durch ein mit Flanschen versehenes Mannloch 8O
an der Spitze der oberen Bauwerkseinheit 7^ gebildet. Im
Innern der Einheit 74 befindet sich außerhalb der Arbeitskammer
76 ein Raum 79* welcher Geräte und andere Einrichtungen, wie beispielsweise einen kreisringförmigen Gas- bzw.
^ ölabscheider 82 und die zur Lebenserhaltung erforderlichen
Apparate und zugehörigen Energiequellen 84 beherbergen kann. Zwei konzentrische Verankerungsrillen 86, 88 können beispielsweise
an der Außenfläche der oberen Einrichtungseinheit 74 angeordnet sein.
Die, die Arbeitskammer 76 aufweisende Einheit 74 der in
Pig. 5 der Zeichnung dargestellten Ausführungsform der Erfindung
ist im größeren Maßstab in Fig. 6 der Zeichnung dargestellt, aus welcher ersichtlich ist, daß die Arbeitskammer
" vorzugsweise zylindrische Form und abgerundete Ecken hat, um hierdurch den in größeren Tiefen auftretenden Drücken besser
widerstehen zu können. Das bei dieser Ausführungsform der Erfindung mit der Bezugszahl 90 bezeichnete Futterrohr ist
durch einen Zylindermantel 92 hindurch nach oben geführt, welch letzterer koaxial zur Innenwand 94 des Bauwerkes 72
angeordnet ist. Der Zylindermantel 92 kann mehrere Arbeitsoder Lagerebenen aufweisen und ermöglicht einen Zugang zum
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Meeresboden. Das Futterrohr 90 ist an Ventile 78 angeschlossen und mittels Rohren 93 mit einem außerhalb der Arbeitskammer
76 gelegenem Abscheider 82 verbunden.
Die betreffende Bedienungsperson kann beispielsweise von einem Tauchboot bzw. Unterwasserfahrzeug her, welches
eine den Aufenthalt von Lebewesen ermöglichende Kapsel 95 trägt, über die genannte öffnung 8O in die Arbeitskammer
eintreten. Ein solches Tauchboot bzw. Unterwasserfahrzeug kann beispielsweise mittels der Rillen 86 und 88 an der
Bauwerkseinheit 7^ anlegen und *an der entsprechend ausgebildeten
öffnung 80 eine bemannte Kapsel 95 in Stellung bringen. Die Bedienungsperson verläßt dann die Kapsel 95
und steigt Über Luken 96 und 98 in die Arbeitskammer 96 ein.
Selbstverständlich sind geeignete Geräte zum Auspumpen des Seewassers und zur Ausbildung eines geeigneten Druckes vorgesehen,
durch welche ein sicherer übergang von der Kapsel 95 in die Arbeitskammer 76 gewährleistet ist.
Eine weitere Version der in den Fig. 5 und 6 der Zeichnungen
dargestellten Ausführungsform nach der Erfindung ist
in Fig. 7 der Zeichnungen dargestellt und enthält einen kreisringförmigen Abscheider 100 großer Kapazität, der im
Inneren 101 des kegelstumpfformigen Bauwerkes 72 untergebracht
ist. Die Einrichtungseinheit 74 ist in der vorstehend
beschriebenen Weise wiederum auf dem Bauwerk 72 angeordnet
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und enthält die Arbeitskammer J6 sowie an deren Spitze eine
als Zutritt dienende öffnung 80. Bei dieser Ausführungsform
ist die eine Verankerungsrille 86 beispielsweise an der Einheit 7^ und die andere Verankerungsrille 88 am Bauwerk
gebildet.
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Claims (8)
1. Auf dem Meeresboden absetzbare Unterwasserstation,
insbesondere zur öl- oder Gasgewinnung, gekennzeichnet durch
einen im wesentlichen flachen, kreisrunden Bodenteil (13)
mit einer mittigen öffnung (15)* ferner durch eine von diesem
Bodenteil aus im wesentlichen konisch nach oben verlaufenden Außenwand (17) und durch eine sich derart von der genannten
Bodenöffnung aus bis zur Außenwand erstreckende, rohrförmige Innenwand (l8'j 92O, daß rund um diese rohrförmige Innenwand
eine im Querschnitt etwa dreieckige Kammer (67; 191) gebildet ist und sich innerhalb dieser rohrförmigen Innenwand eine
öffnung (21) axial durch das Bauwerk hindurch erstreckt.
2. Unterwasserstation nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein, auf eine bestimmte Länge in das genannte Bauwerk
(13, 17* Iß* 94) hineinragendes und sich auf eine bestimmte
Länge durch die im Bodenteil (13) gebildete öffnung (15) nach unten hindurch erstreckendes, die Station im Meeresboden
verankerndes Rohrstück (32).
3. Unterwasserstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Ende der sich axial durch das
genannte Bauwerk (13* 17, 18'; 92O hindurch erstreckenden
öffnung (21) derart trichterförmig ausgebildet ist, daß es
- 17 -
eine vorzugsweise wegnehmbare Gehäuseeinheit (16; 40; 66; 740,..
aufnehmen kann, die eine öl- oder Gasproduktionseinrichtung ^(7O)
oder dergl. oder eine Bohreinrichtung enthält.
4. Unterwasserstation nach Anspruch j5, gekennzeichnet
durch eine mit der zur Produktion von öl, Gas oder dergl. dienenden
Einrichtung (78) der genannten Gehäuseeinheit (l6; 40; 66; 74) verbindbare Speichereinrichtung (64; 82; 100).
5. Unterwasserstation nach Anspruch J5 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die genannte Gehäuseeinheit (l6; 40; 66; 7^)
eine die genannte Produktionseinrichtung (78) umgebende Arbeitskammer (76) enthält.
6. Unterwasserstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Gehäuseeinheit (l6; 40; 66; 72O eine
oder mehrere, Zutritt zur Produktionseinrichtung (78) ermög-Höhende
Luken (96, 98) aufweist.
7. Unterwasserstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
gekennzeichnet durch eine mit ihr verbundene, zur Förderung des gewonnenen Öles, Gases oder dergl. zur Wasseroberfläche
hin dienende flexible Leitung (26), die spiralförmig auf die , genannte, konische Außenwand (I7) aufgewickelt und von dieser
aus nach oben abziehbar ist und die eine Federcharakteristik aufweist, aufgrund welcher sich diese Leitung selbst wieder
- 18
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auf die konische Außenwand aufwickelt, wenn sie nach dem Abziehen
von dieser wieder entlastet bzw. losgelassen wird.
8. Unterwasserstation nach einem der Ansprüche 1 bis 7«
dadurch gekennzeichnet, daß in der genannten konischen Außenwand (17) mindestens eine kreisförmig verlaufende Rille (20
bzw. 22; 86 bzw. 88) gebildet ist.
- 19 009827/106S
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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