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Transportable Demonstrationstafel Die Erfindung betrifft eine transportable
Demonstrationstafel mit drei Teleskopbeinen und einer Haltevorrichtung an ihrem
oberen Ende für mehrere auf der Tafel nach oben umschlagbar angeordnete Papierbogen
o.dgl.
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Es sind bereits Demonstrationstafeln der beschriebenen Art bekannt
geworden, deren Tafel aus einer Holsplatte besteht, auf deren Rtickeeite ein Traggestell
mit teles kopartig ausziehbaren Standbeinen angeschraubt ist. Die Haltevorrichtung
besteht bei diesen bekannten Demonstrationstafeln aus einer Klemmleiste, mit welcher
die oberen Enden der umschlagbar angeordneten Papierbogen gegen
die
Platte gepreßt werden. Diese bekannten Demonstrationstafeln haben den Nachteil,
daß sie ein großes Gewicht haben und trotz der teleskopartig einschiebbaren Standbeine
relativ viel Transpostraum einnehmen. Dadurch wird der Transport dieser Demonstrationstafeln
erschwert, die ihren vielseitigen Verwendungszweck aber nur vollständig und zufriedenstellend
erfüllen können, wenn sie ein handliches Traggerät bilden, das ein Vortragender
zu seinem Reisegepäck nehmen kann und das er ohne allzu große Mühe von Hand zu einer
Vortragsstätte tragen kann.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten Demonstrationstafel besteht darin,
daß die Haltevorrichtung es nicht erlaubt, daß einzelne Demonstrationsbogen ausgewechselt
werden, ohne daß alle übrigen Bogen aus dr Haltevorrichtung entfernt werden müssen.
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Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine transportable Demonstrationstafel
zu schaffen, bei welcher die vorstehend genannten Nachteile vermieden werden, die
also ein geringes Gewicht aufweist, sich auf kleinstem Raume zum Transport unterbringen
läßt, vielseitig in ihrer Verwendung ist und das Auswechseln oder Einfügen einzelner
auf der Demonstrationstafel angeordneter Demonstrationebogen oOdglO rasch und mühelos
erlaubt0 Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Tafel
aus einer relativ dünnen Platte be steht, die einen Stützrahmen aufweist, der gleichzeitig
die Lagerstellen für die teleskopartig ausziehbaren
Standbeine bildet
und mindestens einen Teil der aus mindestens zwei Haltebügeln bestehenden Haltevorrichtung
trägt. Die Haltebügel der Haltevorrichtung sind erfindungsgemäß zweiteilig ausgebildet,
wobei sie einen starr mit dem Stützrahmen verbundenen ersten Bügelteil und einen
verschwenkbar in der Platte und/oder am Stützrahmen und gegen Federkraft auch begrenzt
längsverschiebbar gelagerten zweiten Bügelteil aufweisen. Die auf der Vorderseite
der Tafel befindlichen, voneinander lösbaren Enden der beiden Bügelteile greifen
normalerweise zentrisch unter Federvorspannung ineinander und bilden jeweils geschlossene,
in Vertikalebenen verlaufende Haltebügel, in welche die vor der Tafelplatte anzuordnenden
Papierbogen, Folienbahnen, Vorsatztafeln o.dgl. mit passenden Öffnungen einhängbar
sind.
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Der Stützrahmen ist erfindungsgemäß aus Vierkantrohren gebildet und
innerhalb dee durch die nach hintern abgewinkelten Seitenränder der Tafelplatte
seitlich begrenzten Raumes angeordnet, wobei zwei der drei Standbeine der Demonstrationstafel
in starr angeordneten Vierkantrohrabschnitten des Stützrahmens und das dritte Standbein
in einem verschwenkbar am Stdtzrahmen und bei ein geschobenem Standbein in die Stützrahmenebene
vollständig einschwenkbaren Vierkantrohrabschnitt ausziehbar gelagert sind. Auch
die zur Vorspannung der zweiten Bügelteile der Haltevorrichtung dienenden Pedern
sind in dem hinter der Tafelplatte befindlichen Raum angeordnet, in welchem sich
auch der Stützrahmen befindet.
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Eine erfindungsgemäß ausgebildete Demonstrationsplatte ist trotz ihres
geringen Gewichtes sehr stabil aufgebaut.
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Die Tafelplatte ist durch den Stützrahmen über ihren ganzen Flächenbereich
gut abgestützt, so daß die Tafelplatte solbot beispielsweise aus einen relativ dünnen
Stahlblech gefertigt sein kann, auf welches Magnethaftetiketten o.
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dgl. aufgesetzt werden können. Die Demonstrationstafel hat nur eine
sehr geringe Tiefe ii Transportzustand, da sich selbst der zur Lagerung des hinteren
Stützfußes die nende Vierkantrohrabschnitt bei eingeschobenem Standbein dicht gegen
die Rückseite der Tafelplatte in die Ebene des StUtzrahmens einschwenken läßt. Durch
die Anordnung der auf der Platte angebrachten Demonstrationsbogen o.dgl.
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in Haltebügeln, die aus zwei voneinander lösbaren Teilen bestehen,
kann jederzeit ein neues Demonstrationsblatt an einer beliebigen Stelle in die Blattfolge
eingefügt oder Jedes beliebige Blatt entnommen oder ausgewechselt werden0 Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung
mit der Zeichnung, auf der ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Demonstrationutafel mehr oder weniger schematiseh dargestellt ist.
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Im einzelnen zeigen: Fig. 1 eine skizzenhafte Gesamtdarstellung der
Demonstrationstafel;
Fig. 2 eine gegenüber Figur 1 vergrößerte Ansicht
der Demonstrationstafel mit Blick auf die Rückseite der Tafelplatte; Fig. 3 einen
Schnitt entlang der Linie III - III in Figur 2 in auch gegenüber Figur 2 vergrößertem
Maßstab.
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Wie die Übersichtsskizze der Figur 1 erkennenläßt, besteht die Demonstrationstafel
aus einer Tafelplatte 10, die auf drei Standbeinen 11, 12 und 13 ruht, von denen
zwei Standbeine 11 und 12 parallel zur Ebene der Tafel 10 verlaufen, während das
dritte Standbein 13 als hinteres Stützbein schräg zu dieser Ebene verläubt.
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Wie im einzelnen aus den Figuren 2 und 3 ersichtlich ist, sind die
Seitenränder 101 und 102 sowie der obere Rand 103 der vorzugsweise aus Stahlblech
gefertigten Tafelplatte 10 rechtwinklig aaoh hinten abgekantet. Im unteren En° de
ist die Tafelplatte tO nach vorn zur Bildung einer Ablagefläche 104 aufgebogen.
Innerhalb des durch die Breite der abgekanteten Ränder 101 bis 103 bestimmten Raumes
auf der Rückseite der Tafelplatte 10 ist der Stützrahmen für diese Platte angeordnet,
der aus Vierkantrohr gebildet ist und einen oberen Querholm 1X, einen unteren Querholm
15, zwei symmetrisch zu einer Symmetrieebene der Tafelplatte 10 vom oberen Querholm
14 zu den unteren Ecken der Tafelplatte 10 verlaufende Lagerholme 16 und 17 sowie
einen in der Symmetrieebene verlaufenden Lagerholm
18 aufweist,
der mit seinem einen Ende an der Stelle 19 am oberen Querholm 14 verschwenkbar gelagert
ist. Die beiden schrägen Lagerholme 16 und 17 dienen zur Aufnahme der teleskopartig
ausziehbaren beiden Standbeine 11 und 12, während der verschwenkbar gelagerte Lägerholm
18 zur Aufnahme des dritten Standbeines 13 dient. Die Länge des Lagerholmes 18 ist
so bemessen, daß die kleiner ist als der Abstand zwischen dem oberen Querholm 14
und dem unteren Querholm 15, so daß bei eingeschobenem Standbein 13 der Lagerholm
ganz in die Stützrahmensbene eingeschwenkt werden kann. Die aus diesen Lagerholmen
16 bis 18 ausgezogenen Standbeine 11 bis 13 sind jeweils mittels einer Stellschraube
20, die mit ihrem Fuß in eine Öffnung der Standbeine eingreifen kann, formschlüssig
gesichert. Anstelle von Feststellschrauben 20 könnten auch Rastbolzen vorgesehen
sein.
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Die Haltevorrichtung für vor der Tafelplatte 10 angebrachte Demonstrationsbogen
oder Vorsatzplatten besteht aus zwei im oberen Endbereich der Tafelplatte 10 angeordneten
Haltebügeln 21, von denen einer in Figur 3 näher dargestellt ist. Die Haltebügel
bestehen aus einem ersten geradlinigen Bügelteil 211, der durch die Tafelplatte
10 hindurchragt und auf der Unterseite des oberen Querholms 14 des Vierkantrohr-Stützrahmens
starr befestigt ist. Der zweite Bügelteil 212 ragt mit seinem geradlinigen Abschnitt
ebenfalls durch die Tafelplatte 10 hindurch und ist auf der Rückseite der Tafelplatte
zusätzlich in einer Durchgangsbohrung eines zwischen dem oberen Rand 103 der
Platte
10 und dem oberen Querholm 14 des Stützrahmens angeordneten Verbindungssteg 22 gelagert
und geführt.
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Dieser zweite und obere Bügelteil 212 läßt sich in seiner Lagerung
in die mit gestrichelten Linien eingetragene Stellung 212' verschwenken. Diese Verschwenkbewegung
ist möglich, nachdem das kegelförmige Ende 213 des oberen Bügelteils 212 durch eine
Längsverschiebung aus dem als passenden Trichter geformten vorderen Ende des starren
unteren Bügelteils 211 ausgerastet worden ist. Die Längsverschiebung des oberen
Bügelteils 212 erfolgt gegen die Kraft einer Vorspannfeder 23, die zwischen einem
durch den Bügelstab hindurchgeführten Splint 214 und der Rückseite der Tafelplatte
10 eingespannt ist und die bewirkt, daß bei geschlossenem Bügel 21 das Ende 213
des oberen Bügelteils 212 unter Vorspannung gegen das vordere Ende des unteren Bügelteiles
211 anliegt. An Stelle einer Schraubenfeder könnten auch eine oder mehrere Blattfedern
mit passender Einspannung Verwendung finden.
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Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Trennstelle zwischen
den beiden Bügelteilen 211 und 212 in den geradlinigen unteren Bügelschenkel gelegt.
Die Trennstelle könnte aber auch in dem gekrümmten Teil des Bügels 21 liegen.
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Die vor der Platte anzubringenden Demonstrationsbogen, Zeichenbogen
24 o.dgl. sind in ihrem oberen Bandbereich mit Öffnungen versehen, mit denen sie
bei geöffnetem Bügel auf den über die Tafelplatte 10 vorstehenden unteren Bügelteil
211 der beiden Bügel 21 hintereinander einzeln
oder zusammengefaßt
in einem Stapel aufgehängt werden. Zum Schluß wird zweckmäßig noch eine ebenfalls
mit passenden Löchern versehene Anpreßleiste 25 aufgehängt. Bei geschlossenen Bügeln
21 lassen sich die Blätter nacheinander durch Verschieben entlang des gekrümmten
Teilen des Bügels über den oberen Rand der Tabeim Vortrag felplatte 10 nach hinten
klappen, wenn sie/nicht mehr benötigt werden. In Figur 3 ist ein solches nach hinten
geklapptes Demonstrationsblatt 24' mit einer gestrichelten Linie dargestellt. Die
nach hinten geklappten Demonstrationsbogen 24 werden also vom oberen Bügelteil 212
gehalten. Die Bügel können jederzeit geöffnet werden und der obere Bügelteil 212
in seine obere Lage 212' zum Einhängen eines neuen Blattes 24 auf den unteren Bügelteil
211 verschwenkt werden, wobei die umgeschlagenen Blätter 24' in der Haltevorrichtung
sicher gehalten bleiben.
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Die Verwendungsmöglichkeiten für eine erfindungsgemäß ausgebildete
Demonstrationstafel sind sehr vielseitig.
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Bei einer aus Stahlblech gefertigten Tafelplatte 10 kann die Platte
selbst oder ein in der Haltevorrichtung angeordneter Papierbogen oder Folienbogen
im Zusammenhang mit Magnethaftkörpern verwendet werden In die HaltebUgel können
aber auch verschiedenartige Vorsatztafeln eingebracht werden, beispielsweise eine
mit Fettstiften beschreibbare Kunststofftabel oder eine stoffbezogene Tafel, auf
welcher klettenartige Haftetiketten aufgesetzt werden können. Die Tafelplatte selbst
wird zweckmäßig auf ihrer Vorderseite mit einem Gittermuster versehen, so daß auf
in
die Haltevorrichtung eingebrachten Transparentbogen Zeichnungen mit Hilfe des durchscheinenden
Gittermusters der Tafel gefertigt werden können. Auch könnte mit Hilfe der Haltevorrichtung
eine Filmleinwand auf der Tafelplatte angebracht werden.